Zur Vorgeschichte s. die
Klageschrift.
0. KzM - Die erste Adresse für Beleidigungen im Internet; ganz
kleine Auswahl (Google und MSN)
I. Einträge von der KzM-Startseite:
15.08.2006
Fax an "Amtsgericht Bonn" etc.:
Geschäftsnummer
ECHR-LGer1.1R (37843/05) [Bei Antwort angeben!]
Pater Lingen ./. Völkermordrepublik Deutschland (vulgo "BRD")
wegen Verletzung des Artikels 9 (Gedanken-, Gewissens- und
Religionsfreiheit) der KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND
GRUNDFREIHEITEN IN DER FASSUNG DES PROTOKOLLS Nr. 11
Das Straf- und Entmündigungsverfahren gegen die
Völkermörder Manfred Wucherpfennig (manni-penni) und Kurt
Pillmann (Jecken-Kurt) wird hiermit auf den Völkermörder
Detlev Bayer, "Direktor des Amtsgerichts Bonn", ausgeweitet.
Die KzM-Texte werden bei allen Empfängern dieser Faxnachricht als
bekannt vorausgesetzt, darunter auch der neue Text
http://www.kirchenlehre.com/manni_04.htm;
ein Ausschnitt:
a**** Was die Völkermörder-Crew "Amtsgericht Bonn" da
verbrochen hat, ist also komplett ihren anscheinend von sadistischer
Gier zerfressenen Hirnen entsprungen. Man muss also festhalten, dass es
sich bei den Fetischisten vom "Amtsgericht Bonn" günstigstenfalls
um eine Horde amoklaufender Irrer handelt. ****e
Ich werde dies u.a. in weiteren Strafverfahren gegen die
Völkermordrepublik Deutschland (vulgo "BRD") verwerten.
Rechtsbelehrung: Notwehr kann ggf. bis zur Tötung des ungerechten
Angreifers gehen.
25.10.2006
Fax an "Landgericht" Braunschweig etc.
Strafverfahren gegen die
Völkermordrepublik Deutschland (OMF-"brd"), hier:
5 StR 322/55, "Landgericht" Braunschweig, 29.11.1955
Dem "Landgericht" Braunschweig wird hiermit die Anordnung erteilt, bis
zum 31.10.2006 das "Urteil" 5 StR 322/55 öffentlich für null
und nichtig zu erklären sowie zu erklären, dass das "Urteil"
die Tatbestände der Rechtsbeugung und der Volksverhetzung
erfüllt, ferner dass jede Berufung auf dieses "Urteil" als
Fortsetzung der Rechtsbeugung strafbar ist. Zudem muss das LGBr
innerhalb derselben Frist die Namen der "Richter" und
"Staatsanwälte" mir mitteilen und Strafverfahren gegen alle noch
lebenden Beteiligten einleiten.
Begründung:
1) "Niemand ist wegen seines Glaubens oder wegen seiner Rasse
verächtlich; niemand kann deshalb allein dadurch verächtlich
gemacht werden, daß man ihm einen anderen Glauben oder eine
andere Rasse nachsagt, als er wirklich hat. Dies ergibt sich mit
unzweideutiger Klarheit aus der Bestimmung des Artikels 3 Abs. 1 und
insbesondere Abs. 3 des Grundgesetzes. Es ist daher auch rechtlich
bedeutungslos, wenn Teile der Bevölkerung die bloße Tatsache
eines bestimmten Glaubens oder einer bestimmten Rassezugehörigkeit
»zum Anlaß persönlicher Geringschätzung nehmen
könnten«. Da eine solche Auffassung mit der geltenden
Rechtsordnung in Widerspruch stehen würde, ist sie für die
Rechtsbegriffe der »Herabwürdigung« und
»Verächtlichmachung« ohne Bedeutung. Es kommt zwar
vor, daß beispielsweise Angehörige einer christlichen
Konfession die Angehörigen einer anderen christlichen Konfession
geringschätzen; dadurch wird es aber nicht zur üblen
Nachrede, wenn ein Protestant als Katholik oder ein Katholik als
Protestant ausgegeben wird. Denn »wenn die öffentliche
Meinung mit dem Recht in Widerspruch steht, ist für den Richter
hier wie sonst das Recht maßgebend« (so schon Frank, Das
Strafgesetzbuch für das deutsche Reich 18. Aufl zu § 186, II
2 S 247)."
Diese Lügen stehen im eklatanten Widerspruch zur Logik und zum
Naturrecht. Es ist nämlich für die Wahrheit völlig
irrelevant, ob sie vom Staat respektiert wird oder nicht. Denn wenn die
Behauptungen des Staates mit dem Recht in Widerspruch stehen, ist
für den Richter hier wie sonst das Recht maßgebend, s. auch
die Ausführungen zum "Schwur" des Soziopathen Ernst-Wolfgang
Böckenförde:
http://www.kirchenlehre.com/bonnden2.htm
Es ist und bleibt deshalb eine üble Nachrede, einen Katholiken als
Protestanten zu bezeichnen. Luther war ein "wahnsinniger
Häretiker" (Pius VI., Breve "Quod aliquantum"), und es ist
durchaus eine üble Nachrede, jemanden als Anhänger eines
notorischen wahnsinnigen Häretikers hinzustellen. Noch klarer wird
es, wenn man z.B. bedenkt, dass Protestanten kein Weihesakrament
kennen, d.h. ggf. würde man einen katholischen Priester
(Hochwürden) zum bloßen Laien herabwürdigen. Alles das
ist objektiv verleumderisch und in keiner Weise hinnehmbar.
2) "Beleidigung begeht im allgemeinen, wer einer anderen Person
ungerechtfertigt seine Mißachtung kundgibt. Im Unterschied zu
§ 186 StGB kommt es für die Anwendung des § 185 StGB
also nicht auf die objektive Eignung der Außerung an, sondern auf
den erkennbaren Sinn, den der Täter seiner Außerung beilegt."
Zunächst einmal: Wo steht das im Gesetz?! Richtig, nirgends! Also:
Das Verbrechen, jemanden wegen "Beleidigung" zu "verurteilen", obwohl
jede gesetzliche Bestimmtheit fehlt, wird in seiner Absurdität und
Menschenverachtung nochmals potenziert, indem jede "objektive Eignung
der Außerung" als unerheblich hingestellt wird und nur noch ein
reines Phantom, i.e. der "erkennbare Sinn", Gegenstand der Betrachtung
ist. Das sind wohlgemerkt alles "richterliche" Phantasieprodukte, die
keinerlei gesetzliche Grundlage haben, womit sich die Richter in
Personalunion als Gesetzgeber aufspielen und somit nur einmal mehr die
"Gewaltentrennung" als pure Illusion erweisen. Im Klartext: Es ist
rettungslos egal, was man eigentlich gesagt hat, denn ein "Richter"
braucht nur noch von einem undefinierten "Sinn" zu schwärmen, um
jemanden zu "verurteilen" - oder auch nicht. Damit wird immerhin
erklärt, warum ein- und derselbe Ausdruck wie z.B. "A****loch" mal
zu exorbitanten "Strafzahlungen" und mal noch nicht einmal
überhaupt zu einem Verfahren führen kann: Es ist die
rettungslose Willkür der "Justiz", die von Objektivität
nichts wissen will und sich in ihr "Sinn"-Nirwana flüchtet.
Die Berufsverbrecher vom LGBr setzen ihren ganzen
gesellschaftszerstörenden Exzessen noch die Krone auf mit dem fast
philosophisch anmutenden Geblubber:
c) "Nach dem Gesetzgebung und Rechtsprechung unmittelbar bindenden
Grundsatz des Art 3 Abs. 1 Satz 1 GrundG seien alle Menschen vor dem
Gesetz gleich. Den Inhalt dieses Grundsatzes habe das
Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 23. Oktober 1951
(BVerfGE 1, 14 [16]) wie folgt gekennzeichnet: »Er verbietet,
daß wesentlich Gleiches ungleich, nicht dagegen, daß
wesentlich Ungleiches entsprechend den bestehenden Ungleichheiten
ungleich behandelt wird. Der Gleichheitsgrundsatz ist verletzt, wenn
sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender
oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche
Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt,
kurzum, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden
muß.«"
Angesichts der Herabwürdigung und Verächtlichmachung des
Katholizismus und überhaupt der ganzen Anti-Objektivität im
Rausch der Sinne unterstreicht dieses "Plädoyer gegen
Willkür" nur, dass in der OMF-"brd" von Justiz i.S.v.
Gerechtigkeit keine Rede sein kann.
Das zu erwartende Nichtstun des LGBr wird bei KzM gewürdigt und in
die laufenden Verfahren gegen die OMF-"brd" als weiterer Beweis
für deren Völkermordaktivitäten eingebracht, s.
http://www.kirchenlehre.com/eu_klag3.htm
http://www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm
16.11.2006
http://www.koeln.de/artikel/top/Siegburg-Mord-im-Knast-warum-kamen-die-Waechter-nicht-31913-73.html
"Der in einer Gemeinschaftszelle der Justizvollzugsanstalt (JVA)
Siegburg von drei Mithäftlingen ermordete 20-Jährige hat vor
seinem Tod offenbar ein wahres Martyrium erdulden müssen. Wie die
Staatsanwaltschaft Bonn am Mittwoch mitteilte, wurde der junge Mann
über Stunden gequält und geschlagen. Zudem wurde er mehrfach
sexuell missbraucht und schließlich dazu gezwungen, sich an einer
Toilettentür zu erhängen."
Zwo, drei, ein Lied:
Lustig ist das Gefängnisleben, faria, faria, ho,
Suppe schlürfen und Tüten kleben, faria, faria, ho,
Lustig ist's in der
Haftanstalt,
Häftlinge
machen einander kalt,
faria, faria, faria, faria, faria, faria, ho.
II. Leserbriefe, bislang unveröffentlicht und unbeantwortet
01.09.2006
an 3dcenter.org, zu "News v. 31.08.2006: Forenhaftung"
Grüß Gott, bei der ganzen Diskussion um die "Forenhaftung"
wird insbesondere
seitens der "staatlichen Obrigkeit" gerne etwas von "beleidigenden"
Inhalten gefaselt, die der Forumbetreiber nicht zulassen dürfe.
Dazu ist zweierlei zu bemerken:
1. "Beleidigung" ist bereits gem. StGB *keine Straftat*; sie ist nicht
justiziabel, weil ihr die zwingend notwendige Gesetzesbestimmtheit
fehlt. Hier mal eine kleine Zusammenstellung entsprechender
Feststellungen:
http://www.kirchenlehre.com/beleid01.htm
2. Man darf sich auch nicht der Illusion hingeben, dass es gewisse
"Richtlinien" gebe, denenzufolge man in bestimmten Fällen ganz
sicher haftbar wäre (ob als Schreiber oder eben als
Forenbetreiber), etwa das "A****loch".
http://www.kirchenlehre.com/manni_04.htm
Fazit: Dieser Zensurwahn bei "beleidigenden" Inhalten dient nur dazu,
die verblödete Masse blöd zu halten resp. noch weiter zu
verblöden. Denn es gibt Kritik, die berechtigt und notwendig ist -
und genau diese wird mit dem Phantomdelikt "Beleidigung" unterbunden.
Die Wurzeln dieses Zensurwahns sind bekannt: Pater Johann Maria Lenz
musste fünf Jahre ins KZ; sein Verbrechen laut Schutzhaftbefehl:
"Er gefährdet nach dem Ergebnis der staatspolizeilichen
Feststellungen durch sein Verhalten den Bestand und die Sicherheit des
Volkes und Staates, indem er dadurch, daß er führende
Männer der Bewegung gröblichst beleidigt, zu der
Befürchtung Anlaß gibt, er werde weiterhin sein
staatsfeindliches Verhalten fortsetzen und das Vertrauen der
Bevölkerung zur Regierung und Parteiführung zu
erschüttern versuchen.
Gez.: Heydrich"
http://www.kirchenlehre.com/lenz_002.htm
05.10.2006
an steuerlinks.de, zu lr-beleidigung.html ("Der Straftatbestand
der Beleidigung ist ein rechtswidriger Angriff auf
die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung
oder Nichtachtung.")
Falsch, "Beleidigung" ist überhaupt kein "Straftatbestand",
sondern ein Instrument zum Schutz für Verbrecher resp. zur
Unterdrückung von Wahrheit und Gerechtigkeit. Deswegen sind
bereits mehrere Beschwerden beim "EuGHMR" anhängig.
http://www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm
Die Vortäuschung falscher Tatsachen hingegen ist ein
Straftatbestand. Rechtliche Schritte gegen steuerlinks.de werden
geprüft.
11.10.2006
an sueddeutsche.de, zu muenchen/artikel/246/87159/
(»Die Beleidigung eines Richters muss härter bestraft werden
als die Herabsetzung eines Normalsterblichen. Zu diesem Ergebnis kam
ein Münchner Amtsrichter am Donnerstag in einem Verfahren, das
seinen Ausgangspunkt bereits vor fünf Jahren nahm. [...] Der
Staatsanwalt beantragte für alle sechs Fälle eine
einjährige Haftstrafe ohne Bewährung. Besonders
strafverschärfend, so der Ankläger, müsse die
Beleidigung des Richters gewertet werden, da er im "öffentlichen
Rampenlicht" stehe. Verteidigerin Annette von Stetten sah dies ganz
anders: "Auch einen Richter kann man nicht schwerer beleidigen als
jemanden, der keiner ist." Der Amtsrichter war jedoch anderer Meinung.
In der "Person des Richters verdichtet sich der Rechtsstaat zu
Fleisch", formulierte er. Wem Urteile nicht passen, der könne
Rechtsmittel einlegen.«)
Mit jedem "Prozess" wegen "Beleidigung" bricht die "Justiz" ihr eigenes
"Recht". Weil nämlich "Beleidigung" überhaupt nicht
gesetzlich bestimmt ist, ist sie auch - selbst im "brd"-internen
"Recht" (§ 1 StGB sowie Art. 103,2 GG) - in keiner Weise
justiziabel. Selbst ein "A****loch" ist laut eindeutigem
"Richterspruch" keine Beleidigung (s. z.B. Landgericht Köln, Az.:
28 T 8/01) und auch kein sicherer Grund für eine fristlose
Entlassung (s. z.B. Hessisches LAG, Az.: 11 Sa 158/02). Zugegeben, der
"Fall Effenberg" scheint eine andere Sprache zu sprechen, aber da hat
der beschuldigende Polizist möglicherweise ohnehin gelogen, d.h.
Effenberg hat in Wahrheit gar nicht "A****loch" gesagt, und
außerdem konnte Effenberg von der "brd" bestialisch
geschröpft werden, was bei den gigantischen "brd"-Schulden ja auch
sehr verführerisch erscheint.
Zum Phantomdelikt "Beleidigung" sind beim "Europäischen
Gerichtshof der Menschenrechte" n.b. schon mehrere Beschwerden gegen
die "brd" anhängig wegen des eklatanten Verstoßes gegen Art.
7 ("Keine Strafe ohne Gesetz") der "Europäischen
Menschenrechtskonvention", s. z.B.
http://www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm
Doch nun zu der Behauptung des "Amtsgericht München", dass
"Beleidigungen" gegen "Richter" strenger bestraft werden müssen
als "Beleidigungen" gegen normale Menschen. Damit spielen sich die
"Justiz"-Bonzen wieder einmal als "Gesetzgeber" auf, denn faktisch
wurde der Artikel 3 des Grundgesetzes um einen Absatz 4 ergänzt:
"In der Person des Richters verdichtet sich der Rechtsstaat zu Fleisch.
Deshalb ist ihm jede Narrenfreiheit erlaubt, und jede Kritik an seiner
Narrenfreiheit sowie alles andere auch kann er ganz nach seiner
hemmungslosen Willkür bestrafen."
14.11.2006
an kunze.ahnenforschung.net zu kanzlei/hilfen/tatsache-meinung.htm
("verbotene Lüge
oder erlaubte Meinung?" resp. "falsche Tatsache oder erlaubte
Meinung??")
"Wenn schlechterdings von einer Meinung überhaupt nicht mehr
gesprochen werden kann und die Äußerung nur noch den Sinn
haben kann Sie zu kränken oder herabzusetzen, greift sie in Ihr
Persönlichkeitsrecht ein und kann verboten werden. Wann das der
Fall ist, hängt vielfach von nicht vorhersagbaren inneren
Einstellungen des Richters ab."
Es ist keineswegs verboten, jemanden lügnerisch als "Nazi" zu
bezeichnen resp. als "A****loch" zu titulieren:
http://www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm
Auch "verblendeter Idiot" usw. usf. sind durch die "Meinungsfreiheit
geschützt:
http://www.kirchenlehre.com/heise.htm
Das ganze "Rechtssystem" basiert nämlich auf dem Prinzip:
"Ehrenschutz ist Täterschutz". "Beleidigung" ist dabei der Joker,
mit dem Verbrecher geschützt und Unschuldige vernichtet werden.
Die "Justiz" der OMF-"brd" hat dementsprechend zur Absicherung ihrer
Verbrechen ausdrücklich erklärt, dass "Beleidigungen" nicht
nach objektiven Maßstäben verurteilt werden.
http://www.justizirrtum.de/forum/posts/4203.html
[Der dortige Eintrag:
»"Beleidigung":
"objektive Eignung der Außerung" unerheblich!
5. Strafsenat, Urteil vom 29. November 1955 g. M., 5 StR 322/55, I.
Landgericht Braunschweig:
"Im Unterschied zu § 186 StGB kommt es für die Anwendung des
§ 185 StGB also nicht auf die objektive Eignung der Außerung
an, sondern auf den erkennbaren Sinn, den der Täter seiner
Außerung beilegt."
Also wurde schon vor über 50 Jahren hochoffiziell jede
Objektivität ausgeschlossen!
Das gesamte "Urteil" ist noch von weiteren groben Falschaussagen
durchdrungen. Z.B. ist es - im Gegensatz zur absurden Behauptung im
"Urteil" - durchaus eine üble Nachrede, einen Katholiken als
Protestanten zu bezeichnen, aber hier soll nicht vom
Subjektivismus-Fetischismus bei "Beleidigungs"-Prozessen abgelenkt
werden.
Volltext hier:
http://www.lexikon-der-rechtsgebiete.com/Gerichtsurteile/78028.html«]
III. 23.11.2006 Fax an EuGHMR etc.
"Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den
Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär."
("Bundesverfassungsrichter" a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In
einem Beitrag in der "Deutschen Richterzeitung", 9/1982, S. 325).
Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05) und (40449/06) [Bei
Antwort angeben!]
Pater Lingen ./. Völkermordrepublik Deutschland (OMF-"brd") wegen
Verletzung von Art. 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
(37843/05)) und Art. 7 ("Keine Strafe ohne Gesetz" (40449/06)) der
KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN
In der Postzustellung (gilt also nur für den EuGHMR) erhalten Sie
folgende Ausdrucke:
- "Polizei Recklinghausen": Verbrecher
aus Pflichtgefühl - Dokumentation von falscher
Verdächtigung und Strafvereitelung im Amt (
pflicht.htm)
- Konstanzer Studenten Board Foruni
- "Holocaust"-"Leugnung" und mehr (
foruni.htm);
- Informationskampagne
"Sedisvakantismus" (5) - Die große V2-Symphonie (
weit0005.htm);
- Dr. Michael Töpfer alias
"mikepotter1" bei "Kaplan" Carsten Leinhäuser - Ein "Arzt"
läuft Amok gegen die katholische Kirche (
toepfer.htm);
- "Straftat" "Beleidigung": Beschwerde beim "Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte" (2) - Neues Material zum
Phantomdelikt und Terrorinstrument "§ 185 StGB" (
bel_eug2.htm);
- Eintrag im Forum von beschwerdezentrum.de: »"Beleidigung":
"objektive Eignung der Außerung" unerheblich!«
(http://www.justizirrtum.de/forum/posts/4203.html);
- Eintrag von "D'Spayre" (?) im Forum heise.de: "Beckstein ist
geisteskrank"
(http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11665459&forum_id=108663:
"Weist diesen Psychotiker schnellstens in eine Anstalt ein, er kann
Realität und Fiktion nicht unterscheiden!");
- "Des Doktors Beleidigungsfundgrube"
(http://www.althand.de/haferb.html);
- von "Des Doktors Beleidigungsfundgrube" die Bilddatei haferb1.jpg
("Leute, die unliebsame Wahrheiten sagen, werden bevorzugt wegen
Beleidigung angeklagt und es wird ihnen verboten, die Wahrheit ihrer
Aussagen zu beweisen.");
- ebd. die Bilddatei haferb13.jpg ("Im Kampf um das Recht darf ein
Verfahrensbeteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und
sinnfähige Schlagworte benutzen, um seine Rechtsposition zu
unterstreichen. Affenfolterer... pervers...");
- "Gescheitert: Die Menschenrechtsbeschwerde des VgT wegen Zensur der
Bus-Werbung "Im Kanton Luzern leben mehr Schweine als Menschen - warum
sehen wir sie nie?" wird vom Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte nicht behandelt."
(http://www.vgt.ch/news_bis2001/011119.htm); daraus auszugsweise:
"Diese verlogene Praxis des Menschenrechts-Gerichtshofes stellt eine
menschenverachtende Demütigung von Menschen dar, welche sich in
der Hoffnung auf diesen Gerichtshof durch den ganzen nationalen
Instanzenzug hindurchkämpfen, weil die Ausschöpfung der
nationalen Rechtsmittel Voraussetzung für den Zugang zum
Menschenrechts-Gerichtshof ist. Dieser ständige
Vorprüfungsmissbrauch wird in der Fachliteratur nirgends behandelt
wird und ist darum nur wenigen Insidern bekannt ist. Konsterniert
müssen Rechtsuchend schliesslich zur Kenntnis nehmen, dass ihre
wohlbegründete Beschwerde - welche im Lichte der
veröffentlichten Rechtsprechung des Gerichtshofes unbedingt
gutgeheissen werden müsste - mit einer absolut nicht
nachvollziehbaren kurzen Scheinbegründung abgewiesen wird. [...]
Was bleibt, sind ein Alibi-Rechtsstaat und Alibi-Menschenrechte."
Zudem wird verwiesen auf die "Menschenrechtsbeschwerde 2006 von an den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" von
Dr.rer.pol.habil. Dr.phil. Richard Albrecht, ehrenamtlicher Richter
(Jugendschöffe); der Text liegt dem EuGHMR bereits vor und ist
auch unter http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/juj/26984.html
veröffentlicht; ein Ausschnitt:
"Wenn nun auch in Deutschland das „Bestimmtheitsgebot“ sinnvoll sein
soll, dann meint der vorrangige Sinn von Art. 103 [2] die Verpflichtung
des „Gesetzesgebers“, die Strafbarkeit konkret so zu umschreiben,
daß auch „der einzelne Normadressat vorhersehen können soll,
welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist“ (BVerfG 2 BvR
1516/96 vom 10.6.1997: BVerfGE Bd. 96, Nr. 7, 68-100). Und dies ist bei
„Beleidigung“ (§ 185 StGB), möglicherweise im Gegensatz zur
„falschen Verdächtigung“ (§ 164 [1] StGB), bestimmt nicht der
Fall."
Wie aus den in meiner Klage vorgelegten Beweisen eindeutig hervorgeht,
herrscht nicht nur faktisch heilloses Chaos bei
"Beleidigungsprozessen", d.h. es werden eindeutige Verleumdungen von
der OMF-"brd" geschützt und sogar selbst verbreitet, während
notwendige Tatsachenaussagen als "Beleidigungen" "bestraft werden; wie
aus dem genannten "Urteil" 5 StR 322/55, "Landgericht" Braunschweig,
29.11.1955, klar hervorgeht, ist das Chaos auch theoretisch verankert
und somit Programm: Es soll dem Bürger absolut unmöglich
sein, Recht zu erhalten bzw. sich vor Unrecht zu schützen, und
dieses Ziel hat die OMF-"brd" tatsächlich vollkommen erreicht. Die
radikale sadistische Verlogenheit der Verbrecherorganisation
"Bundesverfassungsgericht" auch hinsichtlich der behaupteten
"Bestimmtheit von Beleidigung" wird durch die Millionen von
"Gerichtsakten" ausschließlich eindringlichst bestätigt.
Abschließend ist festzustellen, dass die
Völkermörderbrut "Landgericht Amtsgericht Bonn" bis heute
nicht nur nicht die ganzen klar begründeten Einwände gegen
diesen Schauprozess ausgeräumt hat, d.h. es *konnte* bereits
überhaupt gar kein "Verfahren" stattfinden; mittlerweile
erdreistet sich diese Horde amoklaufender Irrer auch noch, komplett
hinter meinem Rücken zu agieren! Ich werde nun gar nicht mehr
informiert, ob überhaupt irgendetwas gegen mich "läuft" oder
nicht! Statt dessen missachten und besudeln diese korrupten Soziopathen
hemmungslos meine priesterliche Würde, indem sie irgendwelche
wichtigtuerischen "Schriftstücke" an einen "Herrn Rolf Hermann
Lingen" schicken, . Und um möglichst viele Steuergelder
möglichst sinnlos zu verprassen, verschicken sie im Akkord
"Schriftstücke" am laufenden Band und lassen sich auch nicht
dadurch irritieren, dass alle diese Schreiben zurückgehen mit dem
Vermerk "Anschrift ungenau". N.B.: Sogar der EuGHMR adressiert
korrekterweise an "Pater Lingen"!
Solche Horde von Schwerstgestörten und Erkenntnisresistenten will
dann also über meine innersten Motive phantasieren (da ja die
"objektive Eignung der Außerung" unerheblich ist), wobei ihr
rettungsloses Scheitern mit der Psychiatrisierung nur verstärkt
gegen jede "Kompetenz" des Völkermörderpacks spricht. Es
könnte also jederzeit aus heiterem Himmel die Gestapo hier
aufkreuzen, um mich mit der Lüge einzukerkern, ich wäre in
einem "Prozess" "rechtskräftig" zu Kerker "verurteilt" worden.
Dies würde n.b. den Straftatbestand des Sakrilegs erfüllen.
Wie lustig es in den Kerkern der OMF-"brd" zugeht, belegt z.B. der
frische Fall der "Justiz"-VA Siegburg. Notwehr ist gegen das
"brd"-Völkermörderpack ist also absolut gerechtfertigt, auch
bis zum Äußersten.
Eine Empfangsbestätigung seitens des EuGHMR ist in keiner Weise
erforderlich. Alle Texte werden komplett als bekannt vorausgesetzt,
denn alles ist im Internet abrufbar. Nichtbeachtung der Texte
hätte also in jedem Falle Konsequenzen gegen die "EU" zur Folge.
Bei unterlassener Hilfeleistung ist der EuGHMR mitschuldig an dem
Verbrechen der Verfolgung Unschuldiger, weil er damit u.a. die
Missachtung seines eigenen Grundsatzes "Keine Strafe ohne Gesetz"
propagiert und unterstützt und so am Völkermord gegen die
katholische Kirche mitwirkt.
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