Richter und Geisteskranke
- Pressemitteilung zur angeblichen Geisteskrankheit von Claus
Plantiko -
(Kirche zum Mitreden, 12.08.2009)
Am 12.08.2009 benachrichtigte Claus Plantiko
verschiedene
Mitteilungsempfänger über den Fortgang seines Verfahrens nach
Entzug seiner anwaltlichen Zulassung (Amtsgericht Koblenz, 2010 Js
56233/06.31 Ds). Ein Thema dabei ist die bekannte Tatsache, dass
Plantiko von zahlreichen sehr hochgestellten
Justizpersönlichkeiten, darunter mehrere Richter vom
Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof, als "vermutlich
geisteskrank" bezeichnet wurde. Außerdem gibt es zu Plantiko noch
sieben Gutachten von Neuro- und Psychologen, Psychiatern und
Fachärzten; diese wiederum konnten bei Plantiko kein Anzeichen
einer Geisteskrankheit feststellen. Das führt zur Frage: Wenn die
Richter sowieso gegen jedes Gutachten entscheiden können, und das
obendrein in Gebieten, in denen sie gar keine Ausbildung haben - wozu
wird dem Justizopfer dann überhaupt noch der sehr erhebliche Zeit-
und Kostenaufwand für Fachgutachten aufgebürdet?
Nun, dafür gibt es mehrere Gründe. Bereits die Vernichtung
von Geld und ungleich viel kostbarerer Zeit des Opfers für diese
Gutachten sind eigentlich schon Grund genug. Zudem kann es durchaus als
demütigend empfunden werden, wenn man sich von einem
Psycho-Gutachter begutachten lassen muss; die größte
Demütigung besteht dann allerdings darin, dass sämtliche
Fachgutachten eh einfach ignoriert werden. Die unbeugsame Stärke
der BRD-Justiz findet hier ihren schönsten Ausdruck.
Sicherlich, es gibt äußerst bekannte Psychiatrie-Kritiker,
z.B. die "Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen
Menschenrechte e.V. (KVPM)". Die KVPM allerdings wurde von "Mitgliedern
der Scientology Kirche" gegründet. Daraus folgt zwar nicht
zwingend, dass jegliche Psychiatrie-Kritik falsch sein muss; aber es
reicht trotzdem nicht aus, an die Stelle einer falschen Ideologie
einfach eine andere falsche Ideologie zu setzen.
Dreh- und Angelpunkt für die Diagnose bleiben objektive Normen,
welche Handlungen naturwidrig, krankhaft sind. Und genau diese
Normen
werden in solchen Richterentscheidungen wie im Falle Plantikos ganz
bewusst missachtet. "Geisteskrank", "paranoid",
"persönlichkeitsgestört" usw. ist dann eben der, der nicht
dem "Mainstream" folgt - wobei "Mainstream" noch nicht einmal das sein
muss, was tatsächlich die breite, ungebildete und manipulierte
Masse für richtig hält, sondern schlichtweg das, was
vielleicht nur ein einziger Richter als "richtig" deklariert hat; es
ist dann - im schlimmsten Sinne des Wortes - eine "herrschende
Meinung", so wandelbar diese auch sein mag.
Übrigens kann der Verf. das Schicksal Plantikos und anderer
Justizopfer auch insofern nachvollziehen, als er selbst ähnliches
erlebt hat. Der Verf. ist nämlich trotz zahlreicher
"Verurteilungen" nicht bereit, auf seinen Titel
"römisch-katholischer Priester" zu verzichten: Er hat beides
unwiderlegbar bewiesen: 1. dass er römisch-katholisch ist
(vollumfängliches Bekenntnis der römisch-katholischen
Glaubenslehre; dementsprechend Ablehnung des sog. "Zweiten
Vatikanischen Konzils" (V2) und überhaupt der V2-Gruppe); 2. dass
er Priester ist (Weihe in einer gültigen Weihelinie (Sukzession)).
Die Gegenseite wiederum, speziell die V2-Gruppe mitsamt ihren Helfern,
verzichtet komplett darauf, diese Beweise zu entkräften oder gar
zu widerlegen - ganz im Gegenteil: Die Gültigkeit der
Priesterweihe ist auch seitens der V2-Gruppe endgültig
anerkannt.
Die Gegenseite kann sich also lediglich auf die bewiesenermaßen
absolut falsche Behauptung stützen, die V2-Gruppe sei die
katholische Kirche, und allein basierend auf dieser klaren
Falschaussage wird die Katholizität des Verf. geleugnet. Um den
Verf. trotzdem irgendwie ausmerzen zu können, versuchte
"Amtsgericht Dorsten", den Verf. zu entmündigen, und bestellte
dazu Mihail Kivi als Psycho-Gutachter. Kivi diagnostizierte allerdings
nach langer "Untersuchung" des Verf., bei diesem "lassen
sich keine
sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm
eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt." Das
bewahrte
den Verf. zwar immerhin vor jeglicher "Betreuung", aber trotz allem
behauptete "Amtsgericht Dorsten" dann in vollendeter Schizophrenie
endgültig, dass beim Verf. eine "paranoide
Persönlichkeitsstörung" vorliegt. Soviel zur
Vertrauenswürdigkeit der Psycho-Justiz.
Es wäre allerdings falsch, vor dieser notorischen schizophrenen
Willkür der BRD-Richter einfach zu kapitulieren; insofern ist auch
Plantikos Kampf ums Recht zu begrüßen und ggf. zu
unterstützen.
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