Dokumente als Beweisquelle in öffentlichen Verfahren
- Pressemeldung: Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg contra
katholische Kirche -
(Kirche zum Mitreden, 23.07.2014 / 27.09.2015)
Der umfangreiche Strafprozess von
Staatsanwaltschaft Essen und Amtsgericht Dorsten Az. 7 Ls-29 Js
74/08-43/11 wegen angeblichen "Titelmissbrauchs" hatte als
Zielscheibe die römisch-katholische Kirche als solche. Bereits die
"Anklageschrift" enthielt keinerlei substantiellen Tatvorwurf,
sondern stattdessen lauter massive absurde Falschbehauptungen, z.B.
bzgl. angeblicher Restriktion des Pater-Titels. Vieles wurde
diesbzgl. bereits berichtet und berichtigt, doch nun brachte eine
durch einen Anwalt ermöglichte Akteneinsicht einen ganz besonderen
Skandal ans Licht: Die von der Justiz begangene Unterschlagung eines
Schreibens des sog. "Erzbischöflichen Ordinariat Freiburg", Gruppe
des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2), von der BRD
fälschlich als "katholische Amtskirche" tituliert, v. 19.09.1985.
1. "Betreff: Status von Herrn Georg Schmitz, genannt Pater Georg /
Bischof der 'alt-römisch-katholischen Kirche'"
Zur Richtigstellung: Zwar war Georg Schmitz innerhalb der
alt-römisch-katholischen Kirche 1964 zum Priester (durch Friedrich
Wiechert) und 1967 zum Bischof (durch Josef-Maria Thiesen; 1968 "sub
condtione" durch Thomas Paget-King) geweiht worden. Und 1971
veröffentlichte Schmitz eine kleine Broschüre "Die
Alt-Römisch-Katholische Kirche": "Obwohl die Alt-Römisch-Katholische
Kirche gegenwärtig nicht in Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhle
steht, betrachtet sie sich dennoch als Teil der einen wahren Kirche
Christi, der Römisch-Katholischen Kirche" (S. 5). Aber Schmitz
wollte die Versöhnung mit der katholischen Kirche, nur konnte er
sich mit der V2-Revolution nicht abfinden. Wie viele andere Suchende
auch, hoffte er zunächst auf Marcel Lefebvre und dessen
Piusbruderschaft. 1976 begannen die Kontakte, und am 24.02.1978 -
zehn Jahre vor der "Exkommunikation" Lefebvres am 30.06.1988 wegen
"Bischofsweihen" - leistete Pater Georg Schmitz vor Marcel Lefebvre
und Franz Schmidberger die Abschwörung: Er wurde in die
Piusbruderschaft aufgenommen worden, wo er zwar nur priesterliche
Dienste ausübte, aber trotzdem Ring und Pektoralkreuz tragen durfte.
Am 27.04.1981 erklärte Schmitz gegenüber Lefebvre schriftlich "alle
bisherigen Verbindungen bzw. Beziehungen zur Priesterbruderschaft
St. Pius X. als gelöst. Obgleich ich mich jetzt und künftig auch
weiterhin zu allen Glaubenssätzen der Katholischen Kirche bekenne,
fühle ich mich an die disziplinären Einschränkungen des von Ihnen
und mir am 24. Februar 1978 unterzeichneten Dokumentes nicht mehr
gebunden." Ab 1981 war Schmitz also weder alt-römisch-katholisch
(infolge öffentlicher Abschwörung) noch V2-Sektierer (infolge
Trennung von der Lefebvre- / V2-Gruppe), sondern "Sedisvakantist"
(öffentliches Bekenntnis zur wahren Kirche). Aufgrund der
gegenwärtigen Sedisvakanz ist es allerdings oft unmöglich,
kirchenrechtliche Vorgaben zu erfüllen. Hier ist nach allgemeiner
Lehre die Anwendung der Billigkeit (Aequitas, Epikie) angezeigt, so
dass Schmitz wegen all seiner Anstrengungen (zum Unmöglichen ist
niemand verpflichtet!) dann als römisch-katholischer Bischof
betrachtet werden musste. Schmitz hat sich selbst dann auch nicht
mehr als alt-röm.-kath. bezeichnet. In den Gemeindebriefen steht nur
"Tridentinisches Meßzentrum".
2. Georg Schmitz "hat sowohl die Priester- wie auch die
Bischofsweihe nicht in der Gemeinschaft mit der römisch-katholischen
Kirche empfangen."
Einmal mehr, und jetzt auch klipp und klar vom "Erzbischöflichen
Ordinariat Freiburg", wird damit von der V2-Gruppe unumstößlich
ausdrücklich die Gültigkeit der Priester- und Bischofsweihe
bestätigt. Schmitz ist ein von der V2-Gruppe, vulgo "katholischen
Amtskirche" anerkannter Bischof. Das musste die Justiz ohnehin von
Anfang an ganz genau wissen angesichts der
zahlreichen V2-Schreiben über resp. an Schmitz, die bereits der
Justiz vorlagen. Dieses "Ordinariats-"Schreiben nun bestätigt
also erneut, dass die zahlreichen anderen Schreiben - mit gleicher
Grundaussage - authentisch waren. Allerdings standen sie ohnehin
seit vielen Jahren unbeanstandet im Internet, so dass deren
Authentizität ohnehin nicht ernsthaft bezweifelt werden konnte.
Trotzdem. Die Justiz unterschlägt und ignoriert auch dieses neue
Schreiben vollkommen. Stattdessen beauftragt sie einen angeblichen
"Gutachter", haargenau dieselbe Frage zu beantworten, die auch in
dem unterschlagenen Dokument bereits unanfechtbar definitiv
beantwortet ist, nämlich ob Schmitz gültig Priester weihen kann. Das
kann er natürlich, eben weil er Bischof ist. Die "Erlaubtheit" im
V2-Sinne (s. die Lefebvre-Weihen) ist eine vollkommen andere, hier
gar nicht gestellte und völlig belanglose, ja absurde (weil bereits
negativ beantwortete) Frage: Denn die antikatholische V2-Gruppe hat
der römisch-katholischen Kirche schlichtweg gar nichts zu sagen. Der
V2-"Gutachter" hingegen fabulierte ausschließlich etwas zu dieser
absurden "Erlaubtheits"-Frage und muss sich nun wegen umfangreicher
Gutachten-Fälschung verantworten.
3. "Die sogenannte alt-römisch-katholische Kirche pflegt zwar eine
gewisse Nähe zur (vorkonziliaren) Kirche ...".
Ein V2-"Ordinariat" spricht hier ganz ausdrücklich von der
"vorkonziliaren Kirche" - ohne Anführungsstriche. Denn das, was
gemeinhin als "konziliare / nachkonziliare / postkonziliare Kirche"
bezeichnet, wird, ist eben eine notorisch antikatholische
Gemeinschaft. Mit der expliziten Leugnung der kirchlichen
Heilsnotwendigkeit (V2, Unitatis Redintegratio 3) wird der
Wahrheitsbegriff als ganzer abgeschafft. V2 ist der radikale Abfall
vom Glauben (Apostasie). Mit welchem Recht diese "konziliare Kirche"
als katholische Kirche firmiert, wird weder hier noch sonst irgendwo
erklärt. Die V2-Gruppe huldigt ausschließlich der Häresie der
absolut uneingeschränkten Staatsgewalt, indem sie ihr vermeintliches
Namensrecht an "katholisch" niemals beweist, sondern ausschließlich
mit "gerichtlicher Hilfe" durchsetzt. Aber Unrecht bleibt Unrecht.
4. "Katholiken, die durch die Zusammenarbeit mit Pater Schmitz
Ärgernis geben oder sich die Sakramente von ihm spenden lassen ..."
a) Die hohe V2-Behörde verwendet höchstselbst den Pater-Titel für
Schmitz, wiederum ohne Anführungsstriche und diesmal sogar ohne
Klammer. Die eklatant absurde Lüge in der Anklageschrift von der
Restriktion des Pater-Titels erhält hiermit erneut ihre vollkommene
Verurteilung.
b) Pater Schmitz kann Sakramente gültig spenden. Das wird hier
nochmals uneingeschränkt zugegeben. Bischof Schmitz ist ein "von der
katholischen Amtskirche anerkannter Bischof", und dementsprechend
steht felsenfest: Jeder von Schmitz geweihter Priester ist ein "von
der katholischen Amtskirche anzuerkennender Priester". Unumstößlich
und auf ewig!
Dieses nun ans Tageslicht gekommene Dokument macht es zwingend
notwendig, dass sowohl Staatsanwaltschaft Essen als auch Amtsgericht
Dorsten nun endlich für die unumstößlich bewiesenen zahlreichen
eklatanten Rechtsbeugungen in vollem Umfang bestraft werden. Wegen
der besonderen Schwere der Schuld (illegales Strafverfahren gegen
die römisch-katholische Kirche als solche; somit Straftat nach dem
deutschen Völkerstrafgesetzbuch) geht die Sache an
Generalbundesanwalt Harald Range.
****
23.07.2014
Fax an
Generalbundesanwalt Harald Range 0721 81 91 59 0
Ausschließlich nachrichtlich an:
- Amtsgericht Dorsten, Wolfhart Timm, Elisabeth Hinkers,
Hermann-Josef Huda etc. pp. 02362 2008 51
- Staatsanwaltschaft Essen, Joachim Lichtinghagen, Andreas Hos etc.
pp. 0201 803 2920
Strafverfahren gegen Wolfhart Timm, Elisabeth Hinkers, Joachim
Lichtinghagen, Andreas Hos usw. usf.
Für das Strafverfahren gegen Wolfhart Timm, Elisabeth Hinkers,
Joachim Lichtinghagen, Andreas Hos usw. usf. s. als Strafanzeige die
anliegende Pressemitteilung
"Dokumente als Beweisquelle in öffentlichen Verfahren"
Ich fordere meine sofortige vollumfängliche Rehabilitierung, inkl.
öffentlicher Aufhebung und Löschung aller "Verurteilungen" sowie
vollumfänglichem Schadensersatz.
****
27.09.2015
Bischof Dr. Dr. Jose Ramon Lopez-Gaston hatte
bzgl. Pater Rolf Hermann Lingen sowohl die gültige Priesterweihe
als auch die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche schriftlich
bestätigt. Dies geschah bei Kontakten mit "Bartholomäus Schneider" / Werner Schneider.
Bischof José Ramón López-Gastón wurde angegriffen, weil er an dem
absurden "Konklave" von Elisabeth Gerstner teilgenommen und den dort
fabrizierten "Papst Linus II." "bestätigt" hatte.
Zu Gerstner s. das Interview in "Der Spiegel" v. 13.09.1976: "Der
Papst brachte das Chaos - SPIEGEL-Interview mit der
Traditionalistenführerin Elisabeth Gerstner":
**** SPIEGEL: Es gibt also zur Zeit für Sie keinen Papst?
GERSTNER: Wahrscheinlich schon seit 1958, seit dem Tode Pius" XII.,
nicht. Denn mit dem Konzilspapst Johannes XXIII. begann die unselige
Destruktion alles dessen, was uns heilig ist. Und mit Papst Paul
erreichte das Chaos seinen Höhepunkt. ****
So absurd das Konklave-Theater damals auch war - die jahrzehntelange
Sedisvakanz richtet dauerhaft Schaden an. Währenddessen treibt die
V2-Sekte ungehindert ihr Unwesen.
López-Gastón hatte sich, als er Pater Lingen als
römisch-katholischen Priester bestätigte, bereits schriftlich von
Linus II. distanziert.
Besonders angegriffen wird auch der von López-Gastón zum Priester
geweihte Arzt Rama P. Coomaraswamy; Coomaraswamy hat deshalb eine kurze
Stellungnahme veröffentlicht.
http://web.archive.org/web/20150919013751/http://www.the-pope.com/validity.html
Statt sich nur über das Elend in der Sedi-Szene lustig zu machen,
ist es notwendig, der V2-Sekte das Handwerk zu legen und auf
ordentliche Strukturen in der Kirche hinzuarbeiten. Das geschieht
insbesondere durch Unterstützung von katholischen Klerikern im
Kampf gegen die V2-Sekte und deren Verbündete.
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