Ist der Rest Schweigen?

- Die neuesten Entwicklungen im "Katholiken-Prozeß" -
( Kirche zum Mitreden, 03.02.1999)


Die uns von der V2-Sekte gesetzte Frist, bis zu welcher wir unsere Aktivitäten einstellen sollten, um einer gerichtlichen Verurteilung zu entgehen, ist seit über drei Wochen verstrichen, i.e. seit dem 11.01.1999. Seit ihrer Drohbotschaft an uns hat sich die V2-Sekte nicht mehr bei uns gemeldet; es könnte durchaus sein, daß hinter unserem Rücken bereits das Verfahren läuft oder sogar abgeschlossen ist, aber es könnte genausogut sein, daß die V2-Sekte auch diese Aktion heimlich eingestellt hat, wie so viele andere auch.
Warum hat sich die V2-Sekte den Kontakt zu uns abgebrochen? Verschiedene Personen haben sich diesbezüglich uns gegenüber geäußert. Ausgeschlossen werden muß wohl die Vermutung, daß die V2-Sektierer tatsächlich von Mitleid geregt waren, als wir sie fragten, ob sie unsere Existenz vernichten wollten, denn eine Verurteilung hätte vermutlich unseren sozialen Untergang zur Folge. Gegen diese Vermutung spricht zunächst, daß dieser Sachverhalt den V2-Leuten schon immer bekannt war und außer in früheren KzM-Texten auch in dem Text "Gerichtliche Prozesse" hervorgehoben wurde, nach dessen Veröffentlichung wir ja erst kontaktiert wurden. Es würde zudem jeglichem Mitleid widersprechen, wenn man jemanden, dem man eine Verurteilung androht, über den Fortgang in quälender Ungewißheit läßt.
Daß wir von dem Gerichtsprozeß überhaupt nichts mitbekommen, ist ebenfalls unwahrscheinlich. Von Personen, die u.a. Jura studiert haben, kam die Hypothese, daß die V2-Sekte tatsächlich an verschiedene Rechtsanwälte herangetreten ist mit dem Auftrag, ihre Interessen uns gegenüber in verbindlicher Deutlichkeit zu betonen und dann, weil wir uns ja nicht einschüchtern lassen, vor Gericht zu vertreten. Sämtliche Rechtsanwälte seien aber so vernünftig gewesen, von einer Klage gegen uns abzuraten oder den Fall erst gar nicht anzufassen, denn abgesehen von der Negativ-Werbung, die der Interessenvertreter sich einhandeln wird - schließlich werden wir ja alles im Internet veröffentlichen -, ist rein juristisch unsere Zusage relevant, von uns aus der V2-Sekte alles zu überlassen, was sie haben will - sie muß nur eine kurze Begründung vorlegen oder auch nur z.B. einen alten Text vorlegen, in dem unsere Vorwürfe entkräftet werden. Weil die V2-Sekte dazu aber offenkundig nicht in der Lage ist, würde unsere Verurteilung, wenn sie denn überhaupt machbar wäre, bestenfalls einen Pyrrhussieg darstellen: Dann schon lieber dulden, daß ein paar tausend Internetnutzer unsere Texte lesen, als zu riskieren, daß unsere Aktivität und überhaupt der sog. "Sedisvakantismus" einem großen Publikum bekannt wird, etwa durch Presse oder gar Fernsehen.
Schließlich darf nicht vergessen werden, daß die V2-Sekte ja mitten in ihrer wichtigsten Festzeit, i.e. Karneval, steckt, und möglicherweise ist der Prozeß im karnevalistischen Taumel vorübergehend untergangen. Doch genug der Spekulation.
Verständlicherweise haben wir diese ganzen Schikanen seitens der V2-Sekte gründlich satt. Wir können ferner nicht hinnehmen, daß der Staat in dieses schmutzige Spiel der V2-Leute hineingezogen wird. In den knapp drei Jahren unseres Priestertums und insbesondere in den gut 17 Monaten, die KzM nun schon besteht, haben wir den Grundstein gelegt für den seit über vierzig Jahren fälligen großen Gegenschlag gegen die Konzilssekte. Proteste gegen die V2-Sekte gab es bereits, als nach einem umstrittenen Konklave (dazu mehr in einem Text über Kardinal Siri) am 28. Oktober 1958 Angelo Roncalli als "Papst Johannes XXIII." vorgestellt wurde. Mit der Ankündigung von "Vatikanum 2" und diversen Neuerungen in der "Pastoral" am 25. Januar 1959 erhärtete und verbreitete sich der Verdacht, daß ein Scheinpapst an der Macht war, und die letzten Zweifel daran wurden mit der großen "Enzyklika" Roncallis "Pacem in terris" am 11. April 1963 ausgeräumt. Der Jude Darius Milhaud ließ sich von diesem Schreiben zu seiner gleichnamigen großen Symphonie (uraufgeführt 14. Dezember 1963) inspirieren, und die Sektierer von Taizé benannten die größte Glocke ihres "Klosters" ebenso.
Die sog. "Sedisvakantisten" haben in den vergangenen vier Jahrzehnten zwar viele Beweise für die Richtigkeit ihrer Position vorgetragen, aber aus verschiedenen Gründen blieb der Kampf für die Wahrheit im verborgenen. Das - möglicherweise auch erzwungene - Verschweigen der Wahrheit in den Medien mag ein Grund gewesen sein, die Freude gewisser pseudokatholischer Sekten über eine vermeintliche uneingeschränkte Freiheit ein anderer; der wichtigste Grund ist möglicherweise die Tatsache, daß sich die weltlichen Regierungen auf die Seite der V2-Sekte gestellt haben. Zumindest in Deutschland wurde die Katholiken durch zivilgerichtliche Urteile gemaßregelt. Der Fehler bei allen Urteilen dieser Art liegt darin, daß dem Staat die Kompetenz zugestanden wird, Gottes Anordnung außer Kraft zu setzen und selbstherrlich zu entscheiden, was katholisch ist und was nicht. Dieses Zugeständnis mag unthematisiert, latent und v.a. erzwungermaßen gemacht worden sein, faktisch liegt es aber allen Urteilen zugrunde, in denen die "Sedisvakantisten" als "Nichtkatholiken" und "Sektierer" bezeichnet werden. Außer den Argumenten, die für die Katholiken und gegen die V2-Sektierer sprechen, mußte auch auf die rechte Staatsordnung hingewiesen werden, derzufolge der Staat eben nicht Gott absetzen kann und in antichristlicher Manier die Gottlosigkeit der V2-Sekte als Katholizismus verteidigt. Mit KzM wurde in den vergangenen Monaten das Rüstzeug geschaffen, um diesen Schwindel unwiderlegbar und öffentlich restlos aufzudecken, indem auch die katholische Staatslehre anhand verschiedener lehramtlicher Texte, zuletzt anhand der Enzyklika Pius XI. über den Kommunismus, dargelegt wurde. Damit ist die V2-Sekte ihrer einzigen Waffe, die sie in all den Jahren gegen den Katholizismus aufführte, endgültig beraubt. Es gibt nun keine Entschuldigung mehr, sich auf irgendein Gerichtsurteil oder Gesetz zu berufen, denn dieses Gesetz ist reine Fiktion.
Hätte man uns früher gestoppt, wären wir noch in einer gewissen Beweisnot, nun aber liegt die Beweisnot ausschließlich bei der V2-Sekte, die im Endeffekt nichts weiter fertiggebracht hat, als sich auf ein fiktives Gesetz zu berufen. Wir geben uns nun nicht mehr damit zufrieden, daß eine weitere gegen uns gerichtete Attacke eingestellt wurde, wir begnügen uns auch nicht mit der Zusage, daß wir nun sagen und schreiben können, was wir begründen können, ohne jemals damit rechnen zu müssen, wieder einmal vor den Kadi gezerrt zu werden. Wir möchten nun endlich klar Schiff machen und die Anerkennung erlangen, die uns zusteht, i.e. die Anerkennung als römisch-katholisch.
Das ein oder andere, was wir geschrieben haben, könnte vielleicht im ersten Moment als ein wenig provokativ empfunden werden. In der Tat spielen wir nicht den Duckmäuser, der sich für jede Aussage sofort entschuldigt und diese wieder zurücknimmt, sondern laden jeden ein, Gegenargumente zu unserer Position vorzubringen. Ggf. können wir auch unter Eid bezeugen, daß wir sämtliche Argumente unserer Gegner nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht haben. Wenn unsere Einladungen in den Wind geschlagen werden, ist das eindeutig die Schuld unserer Gegner, bei denen wir das Interesse daran wecken wollten, sich zu unseren Darlegungen zu äußern.
Diesem Ziel diente auch eine e-mail an Karl Lehmann, der ja quasi der Hauptprozeßführer im "Katholiken-Prozeß" ist. Am Sonntag, dem 24. Januar 1999, schrieben wir ihm (Adresse Lehmann):


"Karl Lehmann,
schon öfters bin ich gefragt worden, wie der Vorsitzende der Deutschen V2-Funktionäre über die Auferstehung Christi denkt. Sie haben ja ein Buch zu diesem Thema geschrieben; wenn Sie mir ein kostenloses Exemplar davon zuschicken, werde ich es auf meiner Homepage www.katholisch.de vorstellen.
[Name und Adresse]
P.S. Sie können auch gerne eine Stellungnahme zum Text "Lehmann und die Islamisten" verfassen. http://www.katholisch.de/rambazam.htm"

Eine Antwort blieb bislang aus. Man spare sich hier den Vorwurf, unser Stil sei ja nicht gerade untertänig. Immerhin gleichen sich die Briefe der V2-Sekte im Schema deutlich; um es karikierend zu formulieren:

"Sehr geehrter Herr Nichtpriester,
entweder Sie unterwerfen sich bedingungslos unserer hemmungslosen Willkür, oder wir werden Ihnen das Leben zur Hölle machen.
Mit freundlichen Grüßen
Die V2-Sekte"

Also, was ist nun wirklich unfreundlich?

Aber wie gesagt, wir haben es satt, immer wieder denselben Unfug von dem "Katholiken-Urteil", demgemäß wir uns angeblich nicht katholisch oder römisch-katholisch nennen dürfen, zu hören und zu lesen. Nachdem nun in abstracto bewiesen ist, daß der Staat ein entsprechendes Verbot gar nicht rechtskräftig erlassen kann, wollen wir nun auch in concreto das besagte Gesetz unter die Lupe nehmen. Da die V2-Sekte ihr heißgeliebtes Urteil nicht herausrückt, haben wir uns direkt an den Bundesgerichthof gewandt mit dem Brief v. Dienstag, dem 26. Januar 1999:



Adresse: Bundesgerichtshof, - Az. XII ZR 51/92 -, Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe
"Die Titel "katholisch" / "römisch-katholisch" lt. Az. XII ZR 51/92
Sehr geehrte Damen und Herren,
schon mehrfach bin ich von der V2-Sekte dazu aufgefordert worden, auf die Bekanntgabe meines Status als römisch-katholischer Priester zu verzichten. Die Verantwortlichen berufen sich dafür auf das o.g. Urteil des Bundesgerichtshofs. Trotz mehrfacher Bitten meinerseits an die V2-Sekte hat sich diese bis jetzt geweigert, mir eine Kopie des Urteils zuzuschicken.
Deshalb wende ich mich nun an Sie mit der Bitte, mir alle verfügbaren Unterlagen zu diesem Rechtsfall zukommen zu lassen, selbstverständlich auf meine Rechnung. Diese Unterlagen möchte ich nach meinem Ermessen im Internet veröffentlichen.
Allem Anschein nach ist das o.g. Urteil nicht rechtmäßig, u.z. wegen Kompetenzüberschreitung seitens des Staates, besaß also nie irgendeine Gültigkeit. In einem ersten Schritt muß also die Rechtmäßigkeit des Urteils überprüft werden, was nach den Prinzipien des Naturrechts zu geschehen hat.
In einem zweiten Schritt muß die Rechtslage der V2-Sekte geklärt werden; eine Verurteilung dieser Sekte wegen sehr schweren Betrugs scheint für die Herstellung ordentlicher Verhältnisse unumgänglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich auf die Mithilfe des Staates angewiesen bin, d.h. nicht auf meine Kosten klagen kann und mich an den Prozeßkosten auch nicht beteiligen kann; ich verfüge über kein festes Einkommen und erhalte nur Zuwendungen aus Meßstipendien. Ich vertrete vielmehr die Interessen der deutschen Staatsbürger, die ein Recht darauf haben, die Wahrheit kennenzulernen und zu sagen.
Zur ersten Orientierung liegt der Text "www.katholisch.de - Wer hat Anspruch auf die Internet-Domain?" an (URL: http://www.katholisch.de/kathol.htm), der für Einsteiger gedacht ist, damit sie sich einen ersten Überblick über die Rechtmäßigkeit meiner Aktivitäten machen können. Gerne schicke ich Ihnen auch Ausdrucke anderer Texte zu, auf Wunsch auch in größerer Schriftart (e-mail genügt). Das gilt auch, wenn Sie irgendwelche sonstigen Unterlagen benötigen.
Außer durch die drei anliegenden Schreiben (Köln 03.12.1996; Münster 04.07.1997; Bonn 02.12.1998 [Poststempel: 09.12.1998]) bin ich auch anderweitig von der V2-Sekte belästigt worden, allerdings von Einzelpersonen, die mir - natürlich zu Unrecht - unterstellt hatten, ich hätte sie beleidigt. Obwohl ich auf meiner Homepage auch staatliche Stellen in drastischer Form kritisiert und diese Stellen auch angeschrieben habe (z.B. die Theodor-Heuss-Gesellschaft und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung), blieben bis jetzt jegliche gerichtliche Konsequenzen aus (ich mußte allerdings einmal zu einer polizeilichen Vernehmung). Im allgemeinen läßt sich feststellen, daß sich die V2-Vertreter so gut wie alles von mir gefallen lassen. Dies ist aber ein Anzeichen dafür, daß ich mit meinen Ansichten im Recht sei muß. Meine Antwort auf das letzte V2-Schreiben liegt ebenfalls an; obwohl die gesetzte Frist seit zwei Wochen abgelaufen ist, gab es bis heute noch keine weiteren Vorkommnisse.
Ihre Entscheidung wird für Deutschland und die ganze Welt von großer Bedeutung sein.
Im Herrn
[Unterschrift]
Anlagen erwähnt"

Weitere Informationen bietet v.a. der auf der Startseite hervorgehobene Text "Faustrecht". Obwohl es eigentlich schon nicht mehr zu unserer Pflicht gehört, haben wir die V2-Sektierer noch vor zwei Tagen per Fax darauf hingewiesen, daß für den heutigen Tag eine Aktualisierung von KzM beabsichtigt ist, damit diese die Zeit nutzen, eine Stellungnahme zu den von uns erhobenen Vorwürfen zu verfassen:

Adresse: Sekretariat der Deutschen V2-Sekte, Kaiserstr. 163, - z.H. Herrn Wendtner etc. -, 53113 Bonn, Fax: 0228 / 103 - 299
"Meine Domain "katholisch.de"
Ihr Brief vom 02.12.1998 (?)
Mein Brief vom 10. Dezember 1998
Ich beabsichtige, am kommenden Mittwoch (03.02.1999) meine Homepage zu aktualisieren und meine Leser über den von Ihnen gegen mich angestrengten Prozeß zu informieren.
Sie sind nun schon drei Wochen im Handlungsverzug; warum wollen Sie sich so dermaßen dem Gespött der Öffentlichkeit ausliefern? Wäre es nicht einfacher, schnell eine kurze Begründung zu verfassen (das könnte ja einer Ihrer unzähligen "Theologen" erledigen), warum ich im Unrecht sein muß? An jedem Tag, den Sie ungenutzt verstreichen lassen, kommen neue Besucher auf meine Homepage und lesen dort vieles, was Ihrem Image nicht sonderlich zuträglich ist.
Falls bereits ein Schreiben an mich unterwegs sein sollte, rate ich Ihnen dringend, mir selbiges unverzüglich per Fax oder e-mail zukommen zu lassen. Falls Sie weiter schweigen, werde ich bei dem kommenden Artikel über die Gründe für Ihr Vorgehen spekulieren.
[Unterschrift]"

Daß wir nun nicht unbedingt Schmeicheleinheiten an die V2-Sektierer verteilen, hätten die Herren erahnen können, aber dennoch hat sich Wendtner ganz in Schweigen gehüllt, d.h. es kamen weder Faxe noch e-mails; Anrufe gab es auch nicht, allerdings korrespondieren wir mit der V2-Sekte aus Gründen der Nachweisbarkeit ohnehin nur auf schriftlichem Wege. Wir betonen nachdrücklich, daß diese Herren selbst für ihr schlechtes Image verantwortlich sind, schließlich haben sie ja mit der ganzen Sache angefangen, als sie die Besitztümer und sogar den Namen der römisch-katholischen Kirche ergriffen. Und konkret auf den Prozeß bezogen waren sie es ja, die uns eine Drohung geschickt haben, d.h. in dem aktuellen Streitfall geht die Initiative ganz von der V2-Sekte aus. Diese Herren dürfen nicht klagen, wenn wir von ihnen eine Begründung für ihr Vorgehen erwarten.

So stehen also die Aktien momentan; die weiteren Vorkommnisse werden wie üblich bei KzM zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachzulesen sein.
Dieser Text geht per e-mail an die "Deutsche Bischofskonferenz".

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