Ist der Rest Schweigen?
- Die neuesten Entwicklungen im "Katholiken-Prozeß" -
Die uns von der V2-Sekte gesetzte Frist, bis zu welcher wir unsere
Aktivitäten einstellen sollten, um einer gerichtlichen Verurteilung
zu entgehen, ist seit über drei Wochen verstrichen, i.e. seit dem
11.01.1999. Seit ihrer Drohbotschaft an uns hat sich die V2-Sekte nicht
mehr bei uns gemeldet; es könnte durchaus sein, daß hinter unserem
Rücken bereits das Verfahren läuft oder sogar abgeschlossen ist,
aber es könnte genausogut sein, daß die V2-Sekte auch diese
Aktion heimlich eingestellt hat, wie so viele andere auch.
Warum hat sich die V2-Sekte den Kontakt zu uns abgebrochen? Verschiedene
Personen haben sich diesbezüglich uns gegenüber geäußert.
Ausgeschlossen werden muß wohl die Vermutung, daß die V2-Sektierer
tatsächlich von Mitleid geregt waren, als wir sie fragten, ob sie
unsere Existenz vernichten wollten, denn eine Verurteilung hätte vermutlich
unseren sozialen Untergang zur Folge. Gegen diese Vermutung spricht zunächst,
daß dieser Sachverhalt den V2-Leuten schon immer bekannt war und
außer in früheren KzM-Texten auch in dem Text "Gerichtliche
Prozesse" hervorgehoben wurde, nach dessen Veröffentlichung wir
ja erst kontaktiert wurden. Es würde zudem jeglichem Mitleid widersprechen,
wenn man jemanden, dem man eine Verurteilung androht, über den Fortgang
in quälender Ungewißheit läßt.
Daß wir von dem Gerichtsprozeß überhaupt nichts mitbekommen,
ist ebenfalls unwahrscheinlich. Von Personen, die u.a. Jura studiert haben,
kam die Hypothese, daß die V2-Sekte tatsächlich an verschiedene
Rechtsanwälte herangetreten ist mit dem Auftrag, ihre Interessen uns
gegenüber in verbindlicher Deutlichkeit zu betonen und dann, weil
wir uns ja nicht einschüchtern lassen, vor Gericht zu vertreten. Sämtliche
Rechtsanwälte seien aber so vernünftig gewesen, von einer Klage
gegen uns abzuraten oder den Fall erst gar nicht anzufassen, denn abgesehen
von der Negativ-Werbung, die der Interessenvertreter sich einhandeln wird
- schließlich werden wir ja alles im Internet veröffentlichen
-, ist rein juristisch unsere Zusage relevant, von uns aus der V2-Sekte
alles zu überlassen, was sie haben will - sie muß nur eine kurze
Begründung vorlegen oder auch nur z.B. einen alten Text vorlegen,
in dem unsere Vorwürfe entkräftet werden. Weil die V2-Sekte dazu
aber offenkundig nicht in der Lage ist, würde unsere Verurteilung,
wenn sie denn überhaupt machbar wäre, bestenfalls einen Pyrrhussieg
darstellen: Dann schon lieber dulden, daß ein paar tausend Internetnutzer
unsere Texte lesen, als zu riskieren, daß unsere Aktivität und
überhaupt der sog. "Sedisvakantismus" einem großen Publikum
bekannt wird, etwa durch Presse oder gar Fernsehen.
Schließlich darf nicht vergessen werden, daß die V2-Sekte
ja mitten in ihrer wichtigsten Festzeit, i.e. Karneval, steckt, und möglicherweise
ist der Prozeß im karnevalistischen Taumel vorübergehend untergangen.
Doch genug der Spekulation.
Verständlicherweise haben wir diese ganzen Schikanen seitens der
V2-Sekte gründlich satt. Wir können ferner nicht hinnehmen, daß
der Staat in dieses schmutzige Spiel der V2-Leute hineingezogen wird. In
den knapp drei Jahren unseres Priestertums und insbesondere in den gut
17 Monaten, die KzM nun schon besteht, haben wir den Grundstein gelegt
für den seit über vierzig Jahren fälligen großen Gegenschlag
gegen die Konzilssekte. Proteste gegen die V2-Sekte gab es bereits, als
nach einem umstrittenen Konklave (dazu mehr in einem Text über Kardinal
Siri) am 28. Oktober 1958 Angelo Roncalli als "Papst Johannes XXIII." vorgestellt
wurde. Mit der Ankündigung von "Vatikanum 2" und diversen Neuerungen
in der "Pastoral" am 25. Januar 1959 erhärtete und verbreitete sich
der Verdacht, daß ein Scheinpapst an der Macht war, und die letzten
Zweifel daran wurden mit der großen "Enzyklika" Roncallis "Pacem
in terris" am 11. April 1963 ausgeräumt. Der Jude Darius Milhaud ließ
sich von diesem Schreiben zu seiner gleichnamigen großen Symphonie
(uraufgeführt 14. Dezember 1963) inspirieren, und die Sektierer von
Taizé benannten die größte Glocke ihres "Klosters" ebenso.
Die sog. "Sedisvakantisten" haben in den vergangenen vier Jahrzehnten
zwar viele Beweise für die Richtigkeit ihrer Position vorgetragen,
aber aus verschiedenen Gründen blieb der Kampf für die Wahrheit
im verborgenen. Das - möglicherweise auch erzwungene - Verschweigen
der Wahrheit in den Medien mag ein Grund gewesen sein, die Freude gewisser
pseudokatholischer Sekten über eine vermeintliche uneingeschränkte
Freiheit ein anderer; der wichtigste Grund ist möglicherweise die
Tatsache, daß sich die weltlichen Regierungen auf die Seite der V2-Sekte
gestellt haben. Zumindest in Deutschland wurde die Katholiken durch zivilgerichtliche
Urteile gemaßregelt. Der Fehler bei allen Urteilen dieser Art liegt
darin, daß dem Staat die Kompetenz zugestanden wird, Gottes Anordnung
außer Kraft zu setzen und selbstherrlich zu entscheiden, was katholisch
ist und was nicht. Dieses Zugeständnis mag unthematisiert, latent
und v.a. erzwungermaßen gemacht worden sein, faktisch liegt es aber
allen Urteilen zugrunde, in denen die "Sedisvakantisten" als "Nichtkatholiken"
und "Sektierer" bezeichnet werden. Außer den Argumenten, die für
die Katholiken und gegen die V2-Sektierer sprechen, mußte auch auf
die rechte Staatsordnung hingewiesen werden, derzufolge der Staat eben
nicht Gott absetzen kann und in antichristlicher Manier die Gottlosigkeit
der V2-Sekte als Katholizismus verteidigt. Mit KzM wurde in den vergangenen
Monaten das Rüstzeug geschaffen, um diesen Schwindel unwiderlegbar
und öffentlich restlos aufzudecken, indem auch die katholische Staatslehre
anhand verschiedener lehramtlicher Texte, zuletzt
anhand der Enzyklika Pius XI. über den Kommunismus, dargelegt
wurde. Damit ist die V2-Sekte ihrer einzigen Waffe, die sie in all den
Jahren gegen den Katholizismus aufführte, endgültig beraubt.
Es gibt nun keine Entschuldigung mehr, sich auf irgendein Gerichtsurteil
oder Gesetz zu berufen, denn dieses Gesetz ist reine Fiktion.
Hätte man uns früher gestoppt, wären wir noch in einer
gewissen Beweisnot, nun aber liegt die Beweisnot ausschließlich bei
der V2-Sekte, die im Endeffekt nichts weiter fertiggebracht hat, als sich
auf ein fiktives Gesetz zu berufen. Wir geben uns nun nicht mehr damit
zufrieden, daß eine weitere gegen uns gerichtete Attacke eingestellt
wurde, wir begnügen uns auch nicht mit der Zusage, daß wir nun
sagen und schreiben können, was wir begründen können, ohne
jemals damit rechnen zu müssen, wieder einmal vor den Kadi gezerrt
zu werden. Wir möchten nun endlich klar Schiff machen und die Anerkennung
erlangen, die uns zusteht, i.e. die Anerkennung als römisch-katholisch.
Das ein oder andere, was wir geschrieben haben, könnte vielleicht
im ersten Moment als ein wenig provokativ empfunden werden. In der Tat
spielen wir nicht den Duckmäuser, der sich für jede Aussage sofort
entschuldigt und diese wieder zurücknimmt, sondern laden jeden ein,
Gegenargumente zu unserer Position vorzubringen. Ggf. können wir auch
unter Eid bezeugen, daß wir sämtliche Argumente unserer Gegner
nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht haben. Wenn unsere
Einladungen in den Wind geschlagen werden, ist das eindeutig die Schuld
unserer Gegner, bei denen wir das Interesse daran wecken wollten, sich
zu unseren Darlegungen zu äußern.
Diesem Ziel diente auch eine e-mail an Karl Lehmann, der ja quasi der
Hauptprozeßführer im "Katholiken-Prozeß" ist. Am Sonntag,
dem 24. Januar 1999, schrieben wir ihm (Adresse
Lehmann):
"Sehr geehrter Herr Nichtpriester,
entweder Sie unterwerfen sich bedingungslos unserer hemmungslosen Willkür,
oder wir werden Ihnen das Leben zur Hölle machen.
Mit freundlichen Grüßen
Die V2-Sekte"
Also, was ist nun wirklich unfreundlich?
Aber wie gesagt, wir haben es satt, immer wieder denselben Unfug von dem "Katholiken-Urteil", demgemäß wir uns angeblich nicht katholisch oder römisch-katholisch nennen dürfen, zu hören und zu lesen. Nachdem nun in abstracto bewiesen ist, daß der Staat ein entsprechendes Verbot gar nicht rechtskräftig erlassen kann, wollen wir nun auch in concreto das besagte Gesetz unter die Lupe nehmen. Da die V2-Sekte ihr heißgeliebtes Urteil nicht herausrückt, haben wir uns direkt an den Bundesgerichthof gewandt mit dem Brief v. Dienstag, dem 26. Januar 1999:
So stehen also die Aktien momentan; die weiteren Vorkommnisse werden
wie üblich bei KzM zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachzulesen
sein.
Dieser Text geht per e-mail an die "Deutsche
Bischofskonferenz".