Problemfälle Ulrich Meinerzhagen und Andreas Grossmann, Mannheim (3)

- "Holocaust"-Opferzahlen = "Wasserstandsmeldungen"? / Ein Augenzeugenbericht und zwei Kommentare -
(Kirche zum Mitreden, 04.02.2007)
ulrich meinerzhagen bei G.
rudolf revisionist bei G.
Zur Problematik s. auch die vorigen Ausführungen zu den Problemfällen Ulrich Meinerzhagen und Andreas Grossmann resp. zu Ernst Zündel.; s. ferner das Fax an die UNO zum Holocaust-Gedenktag (27.01.2007).
Zunächst Ausschnitte aus dem Augenzeugenbericht von Günter Deckert zur Mannheimer "Justiz"-Theatervorstellung vom 02.02.2007:

Jetzt meldet sich RA Bock zu Wort und kündigt an, daß er noch Anträge stellen wolle. [...] Im Hinblick auf abgelehnte Rieger-Anträge beantragt er eine Entscheidung des Gerichtes, ob es nur für Juden einen besonderen Opferstatus gebe, nicht aber für die Opfer des Kommunismus und die Verbrechen an den Deutschen nach dem 8. Mai 1945. Weiterhin will er wissen, woraus die Kammer die angebliche anti-jüdische Einstellung herleite, und worin die anglichen zahlreichen antijüdischen Zeugnisse bestehen würden – hier spielt er auf die von Frau R.-Zündel zugeschickte DVD an. Weiterhin will er wissen, ab welcher Opferzahl es zu einer Entlastung des Angeklagten komme. – RA Rieger schließt sich diesen Anträgen an.
Auf Frage von Dr. M. antwortet StA Gro, er halte nichts von "gerichtlichen Wasserstandsmeldungen" oder "Statements" (= Erklärungen).
[...]
RA Bock fragt den Vorsitzenden, ob denn die ganze Kammer über ausreichende Englischkenntnisse verfüge, er sei dazu aufgrund seiner schwachen Englischkenntnisse nicht in der Lage. Dr. M.. diktiert diesen Sachverhalt dem Gerichtsschreiber. RA Bock verlangt dann, daß der Vorsitzende auch diktiert, daß die Kammer das Verstehen der englischen Texte für das Verfahren für nicht erforderlich halte. Dann beantragt er ein "historisches Gutachten", das sich befassen soll:
a) mit den Folterungen von KZ-Zeugen, u.a. Höss;
b) mit den Haftbedingungen von EZ in Toronto (2) – RA Rieger gibt weitere Anträge schriftlich ab.
Um 11.10 Uhr wird die Verhandlung für weitere 15 Minuten unterbrochen; weiter geht es bereits (?) um 11.38 Uhr.
Bei Fortsetzung teilt Dr. M.. mit, das Gericht habe von den Rieger-Anträgen Kenntnis genommen. Dr. Schaller erklärt nun, daß er den Rieger-Anträgen beitritt; die anderen geben keine Stellungnahme ab. Dr. M. verkündet, daß die Kammer das "historische Gutachten" als nicht erforderlich ablehne, da es zur Beweisfindung nichts beitrage. Dr. M... diktiert dem Gerichtsschreiber, die Kammer habe auch von den Gegenvorstellungen Kenntnis genommen.
Dr. M. verkündet dann die Kammerbeschlüsse in Bezug auf den Antrag Bock zur Frage des "besonderen Opferstatus". Die genaue Zahl, so Dr. M..., sei nicht zu ermitteln, sie gehe aber in die Millionen, spiele aber im Verfahren keine Rolle, zumal ja eh alles OFFENKUNDIG sei.
[...]
Dr. M.. übergibt nun das Wort an Dr. Schaller für den letzten Teil seines Schlußvortrages. Eingangs wendet er sich gegen die Unterstellung der Verschleppungstaktik, u.a. auch hinsichtlich des Antrages auf Einführen der Gutachten von Leuchter und Rudolf. Dann geißelt er in äußerst scharfen Worten das Verhalten der Medien, denen er Stimmungsmache im Geiste der finstersten Inquisition vorwirft. Zudem hätten sie keine Ahnung von Tuten und Blasen in dieser Sache. Sie hätten nicht einmal begriffen bzw. begreifen wollen, daß auch in diesem Verfahren Sachbeweise, forensische Beweise, die auch heute noch erbracht werden können, nicht eingebracht worden sind, obwohl dies laut Strafprozeßordnung (StPO) zu den ureigensten Aufgaben der Kammer gehöre. Bereits 2005 habe der Wiener "Standard" in zwei Artikeln darauf hingewiesen, daß der Holo.... ein Problem der Geschichtsforschung sei, nicht jedoch der Strafjustiz. Auch "Die Welt", der man keine NS-Entlastung unterstellen könne und deren israelfreundliche Haltung bekannt sei, habe sich 2006 in vier Beiträgen in gleicher Weise geäußert. Beim Thema Holo.... gebe es keine Meinungsfreiheit; man gehe heute vor wie bei den Hexenprozessen von einst. Die Urteile der brddr-Gerichte seien NICHT auf Sachbeweise, sondern nur auf Zeugenaussagen und Tätergeständnisse gegründet, deren Schwächen jedem Gericht bekannt seien. In zwei Beiträgen / Gesprächen mit dem Wiener Standard hätten sich Lord Dahrendorf, Deutscher von Geburt, wie auch der in Wien geborene Jude, US-Prof. i.R., Raul Hilberg, gegen eine Bestrafung von Holo...-Leugnern ausgesprochen. Hilberg zufolge seien in den nunmehr 60 Jahren erst (!) 20% des Holo... erforscht, und dennoch spreche der Bundesgerichtshof (BGH) immer wieder von der OFFENKUNDIGKEIT. In seinem Standardwerk von über 800 S. befasse sich Hilberg auf nur 50 Seiten mit dem Problem der Gaskammern, ohne jedoch einen einzigen Sachbeweis anzuführen. Er fordere daher FREISPRUCH, da der subjektive Tatbestand (Vorsatz) nicht gegeben sei.


Natürlich, der Vergleich von "Holocaust"-Opferzahlen mit "Wasserstandsmeldungen" hinkt mehr als ganz gewaltig. Schließlich sind Wasserstandsmeldungen tatsächlich den jeweiligen Schwankungen unterworfen, und sie sind tatsächlich auch von jedem nachprüfbar. Die "Holocaust"-Opferzahlen hingegen betreffen die Vergangenheit, und da kann es schlichtweg keine Veränderung mehr geben. Und bevor man einwendet, es könnten doch neue Funde zu neuen Erkenntnissen führen: a) Am Beispiel Auschwitz kann man Ablesen, um welche absurden Spannbreiten es geht, und b) genau diese Korrekturen sind ja verboten - im Endeffekt muss nämlich immer mindestens 6 Millionen herauskommen, sonst wird man als "Holocaust-Leugner" "bestraft". Im Grunde gibt es für die aktuelle Wasserstandsmeldung nur eine einzige Zahl, die von jedem eindeutig abgelesen werden kann. Ein Vergleich "Holocaust"-Opferzahlen = "Wasserstandsmeldungen" ist vielleicht geschmacklos, aber ansonsten nur eine Zusammenstellung von Dingen, die schlichtweg nichts miteinander zu tun haben; das "Tertium comparationis", der Vergleichspunkt fehlt schlichtweg. Dummschwätzerei scheint das einzige zu sein, was Grossmann wirklich gut kann; s. auch unten den Kommentar "Grossmann und der Sonnenaufgang".
Es ist wieder einmal scharf zu kritisieren, dass sich Revisionisten dessen in gröbster Weise schuldig machen, was sie den Nicht-Revisionisten vorwerfen: Sie haben "keine Ahnung von Tuten und Blasen in dieser Sache", i.e. Inquisition. Also mit der größten Selbstverständlichkeit weigern sich Revisionisten, der Kirche Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, und propagieren lauthals die absurdesten Lügenmärchen gegen die Kirche, wobei sie nichts anderes als Rechtfertigung für ihre Lügenpropaganda nennen als die OFFENKUNDIGKEIT.

Hier nun noch zwei Texte, die bereits vor einigen Tagen an die üblichen Verteiler verschickt / anderweitig veröffentlicht wurden:

Kurzkommentar zu Arno Lustiger (27.01.2007)

Arno Lustiger ist der Cousin des emeritierten V2-"Erzbischofs" von Paris, V2-"Kardinal" Jean-Marie Lustiger (Geburtsname: Aaron Lustiger, Sohn polnischer Juden).
Aus der "Schwäbischen Zeitung", 27.01.2007:
Historiker für europaweites Gesetz gegen Auschwitz-Leugnung
"Ein europaweites Gesetz gegen die rechtsextremistische Leugnung des Massenmordes im Vernichtungslagers Auschwitz hat der jüdische Historiker und Holocaust-Überlebende Arno Lustiger gefordert. Er unterstütze «mit Engagement und vorbehaltlos» jeden Vorstoß, die Leugnung des millionenfachen Mordes unter Strafe zu stellen, sagte er der dpa in Kassel. «Zu behaupten, die Gaskammern habe es nie gegeben, ist eine Beleidigung der Toten und auch der Lebenden. Das ist unanständig», sagte Lustiger. Es sei «traurig, dass sich die, die überlebt haben, auch noch verteidigen müssen»."
http://www.szon.de/news/politik/aktuell/200701270880.html
In der Tat habe ich zwar eine ganze Menge katholischer Bücher über die Nazi-Diktatur gelesen; die Metapher "Holocaust" für "Judenausrottung" kam erst 1970 auf und ist abzulehnen (u.a. da kein alttestamentliches Opfer). Aber wenn in den katholischen Büchern von "Vergasung" die Rede war, dann nie seitens Augenzeugen, sondern immer nur vom Hörensagen. Das gilt eigentlich auch für die Krankenschwester in Theresienstadt (in einem Buch über Edith Stein), die bezeugt, dass sie selbst gesehen hat, wie der - auch nach offizieller Darstellung niemals benutzte! - "Gasofen" (sic!) im KZ fertiggestellt wurde. Sie schließt dann mit der Feststellung: "Wer in Theresienstadt starb, der wurde erschossen." Pater Lenz ("Christus in Dachau") nennt "Gas" als Tötungsform in Auschwitz; selbst war er aber nie dort inhaftiert.
Es bleibt wohl die Pflicht jedes Holocost-Jüngers, sich über Vergasungen und Leichenverbrennungen zu informieren, z.B. auf Internetseiten von Gefängnissen resp. Krematorien. Wer nicht das Rudolf Gutachten lesen (oder ihm glauben) will, ist damit noch nicht automatisch auch von seiner Sorgfaltspflicht entbunden.
Ich ordne Arno Lustiger also in der Schublade der Lügner und Volksverhetzer ein; dass er Cousin des V2-"Kardinals" Lustiger ist, zwingt mich dabei nicht zum Umdenken.
Warum jetzt plötztlich einen christlichen "Holocaust-Gedenktag"? Edle Motive sind bei Lustiger auszuschließen. Aber damit könnte vielleicht dem Überdruss begegnet werden, der sich mittlerweile immer offener zeigt, sogar seitens Anna Rau, Tochter von Johannes Rau:
http://www.fk-un.de/UN-Dateien/PDF/Zeitung/UN-01-05.pdf
Kurz: Das Leid der Christen würde auch nur instrumentalisiert, um die Holocost-Religion weiter zu steigern. Und die Christen werden wohl kaum Milliardenzahlungen, Atom-U-Boote, Unterstützung bei Völkerrechtsverbrechen etc. als "Wiedergutmachung" fordern, geschweige denn erhalten, "generationenlang, für immer".
Und wir wollen das Dogma nicht vergessen und nicht verschleiern: "Mag einer noch so viele Almosen geben, ja selbst sein Blut für den Namen Christi vergießen, so kann er doch nicht gerettet werden, wenn er nicht im Schoß und in der Einheit der katholischen Kirche bleibt."

Grossmann und der Sonnenaufgang

Im folgenden geht es um den sich dem Ende zuneigenden Schauprozess beim "Landgericht Mannheim" gegen Ernst Zündel; Stand: 30.01.2007.
Eines vorweg: Wer sich bei "Justizkritikern" umsieht, stellt schnell fest, dass man mit Begriffen wie "links" resp. "rechts" nicht wirklich weiterkommt. Von "Rechtsextremen" wird behauptet, dass die "Linken" Narrenfreiheit haben, und diese "Linken" wiederum behaupten, dass die "Rechtsextremen" Narrenfreiheit haben. Das Problem liegt viel tiefer: Es ist der objektive Mangel an Gerechtigkeit, ja es ist der gezielte und skrupellose Kampf gegen Gerechtigkeit, der in der "Justiz" herrscht. So verlockend es ist, einfach nur z.B. "Kerker für Ernst Zündel" oder "Freiheit für Ernst Zündel" zu rufen: An Besserung dieses Unrechtssystem ist überhaupt erst zu denken, wenn man am Fundament ansetzt. Dieses Fundament muss die objektive Gerechtigkeit sein: Jedem das Seine! Sogar ein Schwerverbrecher darf nur so bestraft werden, wie er objektiv schuldig ist. Und wer zu diesem schäbigen Schauprozess gegen Ernst Zündel nur Ja und Amen sagt, trägt eine Mitschuld an diesem System der "brd", also an einem System von Lüge und Terror.
Die Unerträglichkeit dieses "Prozesses" erhellt bereits, wenn man wenigstens den Grundsatz kennt "nulla poena sine lege": Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Wer meint, er würde sich gem. § 130 StGB strafbar machen, wenn er sich gegen die Behauptung ausspricht, von den Nazis seien sechs Millionen Juden vergast worden, befindet sich bereits in einem fatalen Irrtum: Es ist nämlich keineswegs gesetzlich bestimmt, dass es a) sechs Millionen b) vergaste c) Juden gab. Immerhin wurde in Stein gemeißelt, dass in Auschwitz vier Millionen Menschen getötet wurden, und das stand sogar jahrzehntelang auf der Gedenktafel in Auschwitz, die erst 1995 durch eine neue Gedenktafel ersetzt wurde, derzufolge in Auschwitz 1,5 Millionen Menschen getötet wurden. Intellektuelle konnten sich zwischenzeitlich durch "Meyers großes Taschenlexikon, 1983" belehren lassen: "Bis 1945 kamen in Auschwitz 2,5-4 Millionen Menschen um (geschätzte Zahl)." Übrigens ist die Spannbreite der "Auschwitz-Opferzahlen" noch viel umfangreicher; Man findet zig Zahlenangaben, die von "acht Millionen" (Französische Ermittlungsstelle für Nazi-Kriegsverbrechen, 1945) bis "66.206" (Intern. Suchdienst Arolsen (Sach Nr: 10824), 1994) reichen.
Mag also der "Holocaust" auch noch so sehr als Religion zelebriert werden: Es gibt kein gesetzlich bestimmtes "Holocaust-Credo"; deshalb erfüllen "Prozesse" gegen "Holocaust-Leugner" immer schon per se mindestens den Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger. Hinsichtlich der möglichen Beständigkeit eines solchen Gesetzes mag man z.B. auf die "Auschwitz-Opferzahlen" schauen, um erste Schlüsse zu ziehen; dabei ist natürlich über die objektive Berechtigung eines solchen gesetzlichen "Holocaust-Credo" noch gar nichts gesagt. Die Kirche verehrt die Märtyrer, die sich dem Götzenkult nicht unterworfen haben, ja nicht als Gesetzesbrecher, sondern als Bewahrer des wahren, i.e. des göttlichen Gesetzes. Will sagen: Damit eine Bestimmung überhaupt Gesetzeskraft erlangen kann, muss sie in der Gerechtigkeit begründet sein. Damit konkret zur "Berichterstattung" in der "brd":

Am 26.01.2007 wurde bei n24.de ein Artikel veröffentlicht: "Holocaust-Leugner Zündel soll fünf Jahre ins Gefängnis"; mit seinen 439 Wörtern ist er einer der längeren Texte z.Th. Zündel-"Prozess", die am selben Tag in verschiedenen Medien erschienen. N24 gehört zur ProSiebenSat.1 Media AG; dessen Aufsichtsratsvorsitzender ist der jüdische Milliardär Haim Saban, Chairman und Chief Executive Officer der Saban Capital Group, Inc. Um Saban etwas besser kennenzulernen, hier ein Ausschnitt aus einem Interview mit der "Welt am Sonntag" (10.08.2003):
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WamS: Haben politische Überzeugungen eine Rolle bei Ihrem Engagement im TV-Markt gespielt?
Saban: Ich bin kein Wähler in Deutschland. Ich werde mich also in keiner Weise politisch einmischen. Aber ich will sagen, dass grundsätzlich in Europa - und ich beziehe mich hier nicht auf spezielle Sender - der israelisch-arabische Konflikt einseitig dargestellt wird. Extrem einseitig. Ich sage meinen Leuten, dass ich keine Absicht habe, mich journalistisch einzumischen. Aber sie müssen ausgewogen bleiben. Sie müssen beide Seiten darstellen. Denn das ist, was der Zuschauer will. Darüber hinaus werde ich mich vollständig von der politischen Szene in Deutschland fern halten.
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Hier nun einige Anmerkungen zu der Zündel-Meldung von n24.de, 26.01.2007:
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Staatsanwalt Andreas Grossmann sagte am Freitag vor dem Landgericht Mannheim, Zündel sei ein «politischer Rattenfänger», vor dem Deutschland bewahrt werden müsse.
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Mit dem Begriff "Rattenfänger" muss man äußerst vorsichtig sein - denn er sagt weniger über den "Fänger" etwas aus als vielmehr über die, die ihm folgen, eben die "Ratten". Nach einer Sage lockte der "Rattenfänger von Hameln" die Kinder von Hameln fort, indem er eine Melodie spielte. Dieser "Rattenfänger" wird denn auch in der Literatur als "Hexenmeister", "böser Zauberer" etc. bezeichnet, also es gibt in der Sage klar ein magisches Element, weswegen die Kinder ihm hörig / folgsam sind. Zündel ist nun sicherlich kein "Hexenmeister", "böser Zauberer" o.ä. - er bedient sich keiner wirksamen Zauberei, weil es eine solche nicht gibt. Die Magie behauptet fälschlicherweise eine rein vom Menschen beherrschbare übernatürliche Wirksamkeit der geschaffenen Dinge (Gegenstände, Zaubersprüche etc.); sie ist bloßer Aberglaube und kann in Wahrheit nicht bestehen; insbesondere unterscheidet sie sich damit fundamental von den Tatsachen der Wunder, die immer in Gottes freiem Willen gründen. Dabei wird gar nicht bestritten, dass z.B. Musik durchaus satanisch inspiriert sein und eine wichtige Rolle für teuflische Einflussnahme spielen kann. Moderne "Rockkonzerte" sind sogar ganz offen satanisch, sie dienen dazu, den Menschen in Unordnung zu stürzen, ihn von seiner Würde und Berufung zu entfremden und zu Vieh für Satan zu machen. Aber eben: Auch das geschieht immer durch Einwilligung seitens des Menschen - und eben nicht "magisch" i.S.v. unentrinnbar zwanghaft durch einen "Zauberspruch", eine "Zaubermelodie" o.ä. Also nochmals: Der Begriff "Rattenfänger" wertet v.a. die "Opfer" ab, denn objektiv willigen diese ja nicht magisch-zwanghaft, sondern im Grunde rein freiwillig ein. Sie sind "Ratten", weil sie eben ihrer menschlichen Vernunft zuwiderhandeln und sich wie Vieh treiben lassen. Grossmann bedient sich also der Tricks der schlimmsten Propagandalügner: Er nutzt eine Metapher, die objektiv völlig irreführend ist.
Die Zusammenstellung "politischer Rattenfänger" bringt dabei eigentlich das ganze Elend der "brd" auf den Punkt. Keineswegs meinen alle Deutschen, dass die Zustände in Deutschland in jeder Hinsicht paradiesisch sind. Aber: Die Wähler mögen noch so deftig gegen die Politiker wettern, im Grunde sind es doch die Wähler selbst, die den Politikern immer wieder ihre Stimme geben und sich von den Politikern immer toller auf der Nase herumtanzen lassen. Nach den Ausführungen über die Metapher "Rattenfänger" überrascht es auch nicht, wenn gelegentlich vom "Wahlvieh" gesprochen wird: Damit sind die "mündigen Bürger" gemeint, die sich von ihren Politikern zwar nicht mästen, aber immerhin melken und sonstwie ausnehmen lassen. Um diese Betrachtung hier abzuschließen: Ja, es gibt "politische Rattenfänger", unter denen Deutschland zu leiden hat, und hier ist baldige und umfassende Rettung in der Tat dringend notwendig.

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Zündels Anwälte hatten die Verhandlungen monatelang durch zahlreiche Anträge verzögert. Das Gericht hatte ihnen daraufhin Verfahrensverschleppung vorgeworfen.
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Laut N24 sind es also die Anwälte, die einen ordentlichen Verlauf behindert haben. N24 kann sich für diese Behauptung immerhin auf die Behauptung des "Gerichts" stützen. Aber wie sieht es in Wahrheit aus? Wieviele und v.a. was für Anträge sind denn gestellt worden? Genau diese entscheidende Frage bleibt unbeantwortet, wohlgemerkt in einem recht umfangreichen Artikel. Dabei ist die Sache ganz einfach: Zündel wollte Beweise, dass er im Unrecht ist, resp. er hat (durch seine Anwälte) selbst Texte vorgelegt, die im "Prozess" berücksichtigt werden sollten, namentlich das Rudolf-Gutachten und das Leuchter-Gutachten. Aber weder erhielt Zündel seine Beweise, noch wurden die von ihm vorgelegten Texte inhaltlich widerlegt. Man stelle sich das einmal vor: In all den Monaten, in all den Verhandlungen hat das "Gericht" immer nur blockiert, indem es sich weigerte, Argumente für seine eigene Position vorzubringen und Argumente für die Position des Angeklagten zu prüfen - oder genauer: zu widerlegen. Man mag an die Worte Jesu denken: "Wenn es nicht recht war, was ich gesagt habe, dann weise es nach; wenn es aber recht war, warum schlägst du mich?" (Joh 18,23). Nicht, dass man nun Zündel als neuen Messias oder wenigstens als Heiligen sehen müsste, was er wohl beides selbst nicht tut. Wiederum: Es ist der o.g. Gedanke der Gerechtigkeit: Sogar ein Schwerverbrecher hat ein Anrecht darauf, nur so verurteilt zu werden, wie er schuldig ist, also wenn er nachweislich etwas Unrechtes getan hat. Und genau dies will die "Justiz" der brd" eben nicht leisten: Gerechtigkeit! Vielmehr ist die Gerechtigkeit der Todfeind der "brd". Kurz: Die Anwälte haben nur darauf gedrängt, dass das "Gericht" wenigstens etwas Gerechtigkeit üben würde - wenn auch völlig vergebens. Und dieses notwendige Drängen wird ihnen obendrein vom "Gericht" sowie von N24 noch zum Vorwurf gemacht. Der Vorwurf der "Verzögerung" oder "Verschleppung" ist schlichtweg eine bodenlose Lüge.

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Zur Beweisführung zitierte der Anklagevertreter ausführlich aus Zündels Publikationen, in denen der Holocaust unter anderem als «zusammengelogenes Kartenhaus» und als Propaganda bezeichnet wird. Grossmann betonte, dass der Massenmord an den Juden im Dritten Reich eine nicht zu leugnende Tatsache sei. Zündel und seine Anhängern warf er Verbohrtheit vor. «Sie können genauso behaupten, dass die Sonne im Westen aufgeht», sagte er. «Sie können aber nichts daran ändern, dass der Holocaust erwiesen ist.» Wer das nicht einsehe, mache sich mit der Leugnung strafbar.
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Hier kommt nun knüppeldick hohle Luft. Man achte dabei wiederum auch auf die Wortwahl von N24. "Grossmann betonte" - warum nicht "Grossmann behauptete"? Nicht vergessen: Im ganzen "Prozess" ist weder ein Beweis für die Richtigkeit der Position des "Gerichts" noch ein Gegenbeweis zu der Position des Angeklagten vorgebracht worden. "Sie können genauso behaupten, dass die Sonne im Westen aufgeht." Das ist günstigstenfalls das Gelalle eines Irren! Und wer solchen Lockrufen auf den Leim kriecht, der macht sich in der Tat selbst zur Ratte! Lassen wir jetzt ruhig mal außer Betracht, dass der "Sonnenaufgang" in einer Galaxie eh eine fragwürdige Redeweise ist, selbst wenn man heute vielleicht nicht mehr vom "Fixstern Sonne" spricht. Also: Was wäre, wenn jemand behauptet, dass die Sonne im Westen aufgeht? Würde man ihn dafür als Volksverhetzer in den Kerker sperren? Und wenn das jemand behauptet, würde er dann Gutachten dafür nennen, in denen die Wirkungsweise von Zyklon B, die Dauer einer Leichenverbrennung, der benötigte Platzbedarf für Massengräber etc. untersucht werden? Darf man denn nicht fragen, worauf sich die Behauptung stützt, dass die Sonne im Westen (oder halt im Osten) aufgeht? Darf man den, der danach fragt, einfach mit der Antwort abspeisen, dass der Sonnenaufgang im Westen (oder halt im Osten) "erwiesen" ist, und wer das nicht einsehe, mache sich mit der Leugnung strafbar? Wenn es "erwiesen" ist - warum stellt es fast alle Welt so dar, dass man nicht nach den Beweisen fragen dürfte? Zugegeben, dieses Frageverbot wurde tatsächlich von 32 französischen Historikern in einer öffentlichen Erklärung formuliert (Le Monde, 21.02.1979):
"Man darf nicht fragen, wie ein solcher Massenmord technisch möglich war. Er war technisch möglich, weil er stattgefunden hat. Diese Wahrheit wollen wir uns einfach ins Gedächtnis rufen: Es gibt keine Debatte über die Existenz der Gaskammern, und es darf keine geben."
Der Satz des Thales mag ja im euklidischen System durchaus richtig sein - aber muss man deshalb unbedingt rigoros verbieten, dass seine Richtigkeit bewiesen wird? Die Hetze gegen die Kreuzzüge mag ja durchaus verlogen sein - aber muss man deshalb unbedingt rigoros verbieten, dass diese Verlogenheit bewiesen wird?

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Am Nachmittag begann Zündels Verteidiger Herbert Schaller mit einem Plädoyer. Der Anwalt aus Wien, der auch schon den Holocaust-Leugner David Irving vertreten hatte, versuchte zu argumentieren, dass der Holocaust nie strafrechtlich zufriedenstellend belegt worden sei.
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Schaller "versuchte zu argumentieren" - warum sollte es nur ein "Versuch" gewesen sein? Aus dem bereits Gesagten ist zwar klar, dass das "Gericht" weder Argumente vorbringt noch Argumente duldet. Das heißt aber nicht, dass es keine Argumentation gegeben hat, sondern eben nur, dass die Ausführungen nicht angenommen wurden. Wenn ich etwas zu jemandem sage, der sich die Ohren zuhält, heißt das nicht, dass ich nur versucht habe, etwas zu sagen, auch wenn er es nicht hört. Der Märtyrer Stephanus hat schon durchaus richtig und überzeugend argumentiert, aber eben: Die Juden erhoben ein lautes Geschrei, hielten sich die Ohren zu und stürmten alle wie ein Mann auf ihn los, schließlich steinigten sie ihn (Apg 7,54-60). Der Fehler liegt in solchen Fällen nicht beim Sender, sondern beim Empfänger. Also solange nichts Handfestes gegen Schallers Ausführungen vorgebracht wird, darf man sie nicht als bloßen "Versuch einer Argumentation" abkanzeln.

Soviel also zur Qualität des Zündel-"Prozesses" resp. der "brd"-"Berichterstattung", die von fast allen Bürgern brav gefressen wird. Es ist an jedem Einzelnen, seinen Beitrag zur Gerechtigkeit zu leisten und ggf. auch die "Justiz" zu hinterfragen, damit inmitten dieser dunklen Zeit die Sonne der Gerechtigkeit wieder erstrahlt. Kurz: Wer sich mit dieser Totalperversion von "Justiz" zufrieden gibt, spricht sich selbst sein Urteil.

Bonus: N24: Startseite  >  Politik  >  Zeitgeschichte (02.02.2007)

Die Seite "Zeitgeschichte" bei N24 enthält heute - außer Links zu weiteren Texten - sieben Meldungen; hier die Titel von vier dieser sieben Meldungen:
1. Briefe von Anne Franks Vater gefunden
In den USA sind Dutzende unveröffentlichte Briefe des Vaters von Anne Frank entdeckt worden. Sie dokumentieren die geplante Flucht vor NS-Fahndern. // weiter
2. Briten lehnten Selbstmordanschlag auf Hitler ab
Obwohl ein britischer Agent 1944 dazu wohl in der Lage gewesen wäre, lehnten die Briten ein Selbstmordattentat auf Adolf Hitler ab. Man vermutet nun, dass sie sogar ein Interesse daran hatten, den Diktator am Leben zu lassen.
3. Galgentod für Nazi-Größen
Von Hitlers Vize bis zum U-Boot-Flottenchef: Am 1. Oktober 1946 fällte das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal die Urteile über 24 Vertreter der Nazi-Führungsriege
4. Vatikan wusste früher von Holocaust
Eine neue israelische Studie belegt, dass der Vatikan früher als bislang zugegeben über den Umfang der Judenvernichtung der Nationalsozialisten informiert war.

Zu Meldung Nr. 1 s. Das Tagebuch der Anne Frank; zu Nr. 4 s. Der Friedenspapst des 2. Weltkriegs.

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