Problemfälle Ulrich Meinerzhagen und Andreas Grossmann,
Mannheim (3)
- "Holocaust"-Opferzahlen = "Wasserstandsmeldungen"? / Ein
Augenzeugenbericht und zwei Kommentare -
(Kirche zum Mitreden, 04.02.2007)
Zur Problematik s. auch die vorigen
Ausführungen zu den Problemfällen
Ulrich Meinerzhagen und Andreas Grossmann resp. zu Ernst Zündel.; s. ferner das Fax an die UNO zum Holocaust-Gedenktag
(27.01.2007).
Zunächst Ausschnitte aus dem Augenzeugenbericht von Günter
Deckert zur Mannheimer "Justiz"-Theatervorstellung vom 02.02.2007:
Jetzt meldet sich RA Bock zu Wort
und kündigt an, daß er noch Anträge stellen wolle.
[...] Im Hinblick auf abgelehnte Rieger-Anträge beantragt er eine
Entscheidung des Gerichtes, ob es nur für Juden einen besonderen
Opferstatus gebe, nicht aber für die Opfer des Kommunismus und die
Verbrechen an den Deutschen nach dem 8. Mai 1945. Weiterhin will er
wissen, woraus die Kammer die angebliche anti-jüdische Einstellung
herleite, und worin die anglichen zahlreichen antijüdischen
Zeugnisse bestehen würden – hier spielt er auf die von Frau
R.-Zündel zugeschickte DVD an. Weiterhin will er wissen, ab
welcher Opferzahl es zu einer Entlastung des Angeklagten komme. – RA
Rieger schließt sich diesen Anträgen an.
Auf Frage von Dr. M. antwortet StA Gro, er halte nichts von
"gerichtlichen Wasserstandsmeldungen" oder "Statements" (=
Erklärungen).
[...]
RA Bock fragt den Vorsitzenden, ob denn die ganze Kammer über
ausreichende Englischkenntnisse verfüge, er sei dazu aufgrund
seiner schwachen Englischkenntnisse nicht in der Lage. Dr. M.. diktiert
diesen Sachverhalt dem Gerichtsschreiber. RA Bock verlangt dann,
daß der Vorsitzende auch diktiert, daß die Kammer das
Verstehen der englischen Texte für das Verfahren für nicht
erforderlich halte. Dann beantragt er ein "historisches Gutachten", das
sich befassen soll:
a) mit den Folterungen von KZ-Zeugen, u.a. Höss;
b) mit den Haftbedingungen von EZ in Toronto (2) – RA Rieger gibt
weitere Anträge schriftlich ab.
Um 11.10 Uhr wird die Verhandlung für weitere 15 Minuten
unterbrochen; weiter geht es bereits (?) um 11.38 Uhr.
Bei Fortsetzung teilt Dr. M.. mit, das Gericht habe von den
Rieger-Anträgen Kenntnis genommen. Dr. Schaller erklärt nun,
daß er den Rieger-Anträgen beitritt; die anderen geben keine
Stellungnahme ab. Dr. M. verkündet, daß die Kammer das
"historische Gutachten" als nicht erforderlich ablehne, da es zur
Beweisfindung nichts beitrage. Dr. M... diktiert dem Gerichtsschreiber,
die Kammer habe auch von den Gegenvorstellungen Kenntnis genommen.
Dr. M. verkündet dann die Kammerbeschlüsse in Bezug auf den
Antrag Bock zur Frage des "besonderen Opferstatus". Die genaue Zahl, so
Dr. M..., sei nicht zu ermitteln, sie gehe aber in die Millionen,
spiele aber im Verfahren keine Rolle, zumal ja eh alles OFFENKUNDIG sei.
[...]
Dr. M.. übergibt nun das Wort an Dr. Schaller für den letzten
Teil seines Schlußvortrages. Eingangs wendet er sich gegen die
Unterstellung der Verschleppungstaktik, u.a. auch hinsichtlich des
Antrages auf Einführen der Gutachten von Leuchter und Rudolf. Dann
geißelt er in äußerst scharfen Worten das Verhalten
der Medien, denen er Stimmungsmache im Geiste der finstersten
Inquisition vorwirft. Zudem hätten sie keine Ahnung von Tuten und
Blasen in dieser Sache. Sie hätten nicht einmal begriffen bzw.
begreifen wollen, daß auch in diesem Verfahren Sachbeweise,
forensische Beweise, die auch heute noch erbracht werden können,
nicht eingebracht worden sind, obwohl dies laut
Strafprozeßordnung (StPO) zu den ureigensten Aufgaben der Kammer
gehöre. Bereits 2005 habe der Wiener "Standard" in zwei Artikeln
darauf hingewiesen, daß der Holo.... ein Problem der
Geschichtsforschung sei, nicht jedoch der Strafjustiz. Auch "Die Welt",
der man keine NS-Entlastung unterstellen könne und deren
israelfreundliche Haltung bekannt sei, habe sich 2006 in vier
Beiträgen in gleicher Weise geäußert. Beim Thema
Holo.... gebe es keine Meinungsfreiheit; man gehe heute vor wie bei den
Hexenprozessen von einst. Die Urteile der brddr-Gerichte seien NICHT
auf Sachbeweise, sondern nur auf Zeugenaussagen und
Tätergeständnisse gegründet, deren Schwächen jedem
Gericht bekannt seien. In zwei Beiträgen / Gesprächen mit dem
Wiener Standard hätten sich Lord Dahrendorf, Deutscher von Geburt,
wie auch der in Wien geborene Jude, US-Prof. i.R., Raul Hilberg, gegen
eine Bestrafung von Holo...-Leugnern ausgesprochen. Hilberg zufolge
seien in den nunmehr 60 Jahren erst (!) 20% des Holo... erforscht, und
dennoch spreche der Bundesgerichtshof (BGH) immer wieder von der
OFFENKUNDIGKEIT. In seinem Standardwerk von über 800 S. befasse
sich Hilberg auf nur 50 Seiten mit dem Problem der Gaskammern, ohne
jedoch einen einzigen Sachbeweis anzuführen. Er fordere daher
FREISPRUCH, da der subjektive Tatbestand (Vorsatz) nicht gegeben sei.
Natürlich, der Vergleich von "Holocaust"-Opferzahlen mit
"Wasserstandsmeldungen" hinkt mehr als ganz gewaltig. Schließlich
sind Wasserstandsmeldungen tatsächlich den jeweiligen Schwankungen
unterworfen, und sie sind tatsächlich auch von jedem
nachprüfbar. Die "Holocaust"-Opferzahlen hingegen betreffen die
Vergangenheit, und da kann es schlichtweg keine Veränderung mehr
geben. Und bevor man einwendet, es könnten doch neue Funde zu
neuen Erkenntnissen führen: a) Am Beispiel
Auschwitz kann man Ablesen, um welche absurden Spannbreiten es
geht, und b) genau diese Korrekturen sind ja verboten - im Endeffekt
muss nämlich immer mindestens 6 Millionen herauskommen, sonst wird
man als "Holocaust-Leugner" "bestraft". Im Grunde gibt es für die
aktuelle Wasserstandsmeldung nur eine einzige Zahl, die von jedem
eindeutig abgelesen werden kann. Ein Vergleich "Holocaust"-Opferzahlen
= "Wasserstandsmeldungen" ist vielleicht geschmacklos, aber ansonsten
nur eine Zusammenstellung von Dingen, die schlichtweg nichts
miteinander zu tun haben; das "Tertium comparationis", der
Vergleichspunkt fehlt schlichtweg. Dummschwätzerei scheint das
einzige zu sein, was Grossmann wirklich gut kann; s. auch unten den
Kommentar "Grossmann und der Sonnenaufgang".
Es ist wieder einmal scharf zu kritisieren, dass sich Revisionisten
dessen in gröbster Weise schuldig machen, was sie den
Nicht-Revisionisten vorwerfen: Sie haben "keine Ahnung von Tuten und
Blasen in dieser Sache", i.e. Inquisition. Also mit der
größten Selbstverständlichkeit weigern sich
Revisionisten, der Kirche Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, und
propagieren lauthals die absurdesten Lügenmärchen gegen die
Kirche, wobei sie nichts anderes als Rechtfertigung für ihre
Lügenpropaganda nennen als die OFFENKUNDIGKEIT.
Hier nun noch zwei Texte, die bereits vor einigen
Tagen an die üblichen Verteiler verschickt / anderweitig
veröffentlicht wurden:
Kurzkommentar zu Arno Lustiger (27.01.2007)
Arno Lustiger ist der Cousin des emeritierten V2-"Erzbischofs" von
Paris, V2-"Kardinal" Jean-Marie Lustiger (Geburtsname: Aaron Lustiger,
Sohn polnischer Juden).
Aus der "Schwäbischen Zeitung", 27.01.2007:
Historiker für europaweites Gesetz gegen Auschwitz-Leugnung
"Ein europaweites Gesetz gegen die rechtsextremistische Leugnung des
Massenmordes im Vernichtungslagers Auschwitz hat der jüdische
Historiker und Holocaust-Überlebende Arno Lustiger gefordert. Er
unterstütze «mit Engagement und vorbehaltlos» jeden
Vorstoß, die Leugnung des millionenfachen Mordes unter Strafe zu
stellen, sagte er der dpa in Kassel. «Zu behaupten, die
Gaskammern habe es nie gegeben, ist eine Beleidigung der Toten und auch
der Lebenden. Das ist unanständig», sagte Lustiger. Es sei
«traurig, dass sich die, die überlebt haben, auch noch
verteidigen müssen»."
http://www.szon.de/news/politik/aktuell/200701270880.html
In der Tat habe ich zwar eine ganze Menge katholischer Bücher
über die Nazi-Diktatur gelesen; die Metapher "Holocaust" für
"Judenausrottung" kam erst 1970 auf und ist abzulehnen (u.a. da kein
alttestamentliches Opfer). Aber wenn in den katholischen Büchern
von "Vergasung" die Rede war, dann nie seitens Augenzeugen, sondern
immer nur vom Hörensagen. Das gilt eigentlich auch für die
Krankenschwester in Theresienstadt (in einem Buch über Edith
Stein), die bezeugt, dass sie selbst gesehen hat, wie der - auch nach
offizieller Darstellung niemals benutzte! - "Gasofen" (sic!) im KZ
fertiggestellt wurde. Sie schließt dann mit der Feststellung:
"Wer in Theresienstadt starb, der wurde erschossen." Pater Lenz ("Christus in Dachau") nennt "Gas"
als Tötungsform in Auschwitz; selbst war er aber nie dort
inhaftiert.
Es bleibt wohl die Pflicht jedes Holocost-Jüngers, sich über
Vergasungen und Leichenverbrennungen zu informieren, z.B. auf
Internetseiten von Gefängnissen resp. Krematorien. Wer nicht das
Rudolf Gutachten lesen (oder ihm glauben) will, ist damit noch nicht
automatisch auch von seiner Sorgfaltspflicht entbunden.
Ich ordne Arno Lustiger also in der Schublade der Lügner und
Volksverhetzer ein; dass er Cousin des V2-"Kardinals" Lustiger ist,
zwingt mich dabei nicht zum Umdenken.
Warum jetzt plötztlich einen christlichen "Holocaust-Gedenktag"?
Edle Motive sind bei Lustiger auszuschließen. Aber damit
könnte vielleicht dem Überdruss begegnet werden, der sich
mittlerweile immer offener zeigt, sogar seitens Anna Rau, Tochter von
Johannes Rau:
http://www.fk-un.de/UN-Dateien/PDF/Zeitung/UN-01-05.pdf
Kurz: Das Leid der Christen würde auch nur instrumentalisiert, um
die Holocost-Religion weiter zu steigern. Und die Christen werden wohl
kaum Milliardenzahlungen, Atom-U-Boote, Unterstützung bei
Völkerrechtsverbrechen etc. als "Wiedergutmachung" fordern,
geschweige denn erhalten, "generationenlang, für immer".
Und wir wollen das Dogma nicht vergessen und nicht verschleiern: "Mag
einer noch so viele Almosen geben, ja selbst sein Blut für den
Namen Christi vergießen, so kann er doch nicht gerettet werden,
wenn er nicht im Schoß und in der Einheit der katholischen Kirche
bleibt."
Grossmann und der Sonnenaufgang
Im folgenden geht es um den sich dem Ende zuneigenden Schauprozess beim
"Landgericht Mannheim" gegen Ernst Zündel; Stand: 30.01.2007.
Eines vorweg: Wer sich bei "Justizkritikern" umsieht, stellt schnell
fest, dass man mit Begriffen wie "links" resp. "rechts" nicht wirklich
weiterkommt. Von "Rechtsextremen" wird behauptet, dass die "Linken"
Narrenfreiheit haben, und diese "Linken" wiederum behaupten, dass die
"Rechtsextremen" Narrenfreiheit haben. Das Problem liegt viel tiefer:
Es ist der objektive Mangel an Gerechtigkeit, ja es ist der gezielte
und skrupellose Kampf gegen Gerechtigkeit, der in der "Justiz"
herrscht. So verlockend es ist, einfach nur z.B. "Kerker für Ernst
Zündel" oder "Freiheit für Ernst Zündel" zu rufen: An
Besserung dieses Unrechtssystem ist überhaupt erst zu denken, wenn
man am Fundament ansetzt. Dieses Fundament muss die objektive
Gerechtigkeit sein: Jedem das Seine! Sogar ein Schwerverbrecher darf
nur so bestraft werden, wie er objektiv schuldig ist. Und wer zu diesem
schäbigen Schauprozess gegen Ernst Zündel nur Ja und Amen
sagt, trägt eine Mitschuld an diesem System der "brd", also an
einem System von Lüge und Terror.
Die Unerträglichkeit dieses "Prozesses" erhellt bereits, wenn man
wenigstens den Grundsatz kennt "nulla poena sine lege": Eine Tat kann
nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war,
bevor die Tat begangen wurde. Wer meint, er würde sich gem. §
130 StGB strafbar machen, wenn er sich gegen die Behauptung ausspricht,
von den Nazis seien sechs Millionen Juden vergast worden, befindet sich
bereits in einem fatalen Irrtum: Es ist nämlich keineswegs
gesetzlich bestimmt, dass es a) sechs Millionen b) vergaste c) Juden
gab. Immerhin wurde in Stein gemeißelt, dass in Auschwitz vier
Millionen Menschen getötet wurden, und das stand sogar
jahrzehntelang auf der Gedenktafel in Auschwitz, die erst 1995 durch
eine neue Gedenktafel ersetzt wurde, derzufolge in Auschwitz 1,5
Millionen Menschen getötet wurden. Intellektuelle konnten sich
zwischenzeitlich durch "Meyers großes Taschenlexikon, 1983"
belehren lassen: "Bis 1945 kamen in Auschwitz 2,5-4 Millionen Menschen
um (geschätzte Zahl)." Übrigens ist die Spannbreite der
"Auschwitz-Opferzahlen" noch viel umfangreicher; Man findet zig
Zahlenangaben, die von "acht Millionen" (Französische
Ermittlungsstelle für Nazi-Kriegsverbrechen, 1945) bis "66.206"
(Intern. Suchdienst Arolsen (Sach Nr: 10824), 1994) reichen.
Mag also der "Holocaust" auch noch so sehr als Religion zelebriert
werden: Es gibt kein gesetzlich bestimmtes "Holocaust-Credo"; deshalb
erfüllen "Prozesse" gegen "Holocaust-Leugner" immer schon per se
mindestens den Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger. Hinsichtlich der
möglichen Beständigkeit eines solchen Gesetzes mag man z.B.
auf die "Auschwitz-Opferzahlen" schauen, um erste Schlüsse zu
ziehen; dabei ist natürlich über die objektive Berechtigung
eines solchen gesetzlichen "Holocaust-Credo" noch gar nichts gesagt.
Die Kirche verehrt die Märtyrer, die sich dem Götzenkult
nicht unterworfen haben, ja nicht als Gesetzesbrecher, sondern als
Bewahrer des wahren, i.e. des göttlichen Gesetzes. Will sagen:
Damit eine Bestimmung überhaupt Gesetzeskraft erlangen kann, muss
sie in der Gerechtigkeit begründet sein. Damit konkret zur
"Berichterstattung" in der "brd":
Am 26.01.2007 wurde bei n24.de ein Artikel veröffentlicht:
"Holocaust-Leugner Zündel soll fünf Jahre ins
Gefängnis"; mit seinen 439 Wörtern ist er einer der
längeren Texte z.Th. Zündel-"Prozess", die am selben Tag in
verschiedenen Medien erschienen. N24 gehört zur ProSiebenSat.1
Media AG; dessen Aufsichtsratsvorsitzender ist der jüdische
Milliardär Haim Saban, Chairman und Chief Executive Officer der
Saban Capital Group, Inc. Um Saban etwas besser kennenzulernen, hier
ein Ausschnitt aus einem Interview mit der "Welt am Sonntag"
(10.08.2003):
a****
WamS: Haben politische Überzeugungen eine Rolle bei Ihrem
Engagement im TV-Markt gespielt?
Saban: Ich bin kein Wähler in Deutschland. Ich werde mich also in
keiner Weise politisch einmischen. Aber ich will sagen, dass
grundsätzlich in Europa - und ich beziehe mich hier nicht auf
spezielle Sender - der israelisch-arabische Konflikt einseitig
dargestellt wird. Extrem einseitig. Ich sage meinen Leuten, dass ich
keine Absicht habe, mich journalistisch einzumischen. Aber sie
müssen ausgewogen bleiben. Sie müssen beide Seiten
darstellen. Denn das ist, was der Zuschauer will. Darüber hinaus
werde ich mich vollständig von der politischen Szene in
Deutschland fern halten.
****e
Hier nun einige Anmerkungen zu der Zündel-Meldung von n24.de,
26.01.2007:
a****
Staatsanwalt Andreas Grossmann sagte am Freitag vor dem Landgericht
Mannheim, Zündel sei ein «politischer
Rattenfänger», vor dem Deutschland bewahrt werden müsse.
****e
Mit dem Begriff "Rattenfänger" muss man äußerst
vorsichtig sein - denn er sagt weniger über den "Fänger"
etwas aus als vielmehr über die, die ihm folgen, eben die
"Ratten". Nach einer Sage lockte der "Rattenfänger von Hameln" die
Kinder von Hameln fort, indem er eine Melodie spielte. Dieser
"Rattenfänger" wird denn auch in der Literatur als "Hexenmeister",
"böser Zauberer" etc. bezeichnet, also es gibt in der Sage klar
ein magisches Element, weswegen die Kinder ihm hörig / folgsam
sind. Zündel ist nun sicherlich kein "Hexenmeister", "böser
Zauberer" o.ä. - er bedient sich keiner wirksamen Zauberei, weil
es eine solche nicht gibt. Die Magie behauptet fälschlicherweise
eine rein vom Menschen beherrschbare übernatürliche
Wirksamkeit der geschaffenen Dinge (Gegenstände,
Zaubersprüche etc.); sie ist bloßer Aberglaube und kann in
Wahrheit nicht bestehen; insbesondere unterscheidet sie sich damit
fundamental von den Tatsachen der Wunder, die immer in Gottes freiem
Willen gründen. Dabei wird gar nicht bestritten, dass z.B. Musik
durchaus satanisch inspiriert sein und eine wichtige Rolle für
teuflische Einflussnahme spielen kann. Moderne "Rockkonzerte" sind
sogar ganz offen satanisch, sie dienen dazu, den Menschen in Unordnung
zu stürzen, ihn von seiner Würde und Berufung zu entfremden
und zu Vieh für Satan zu machen. Aber eben: Auch das geschieht
immer durch Einwilligung seitens des Menschen - und eben nicht
"magisch" i.S.v. unentrinnbar zwanghaft durch einen "Zauberspruch",
eine "Zaubermelodie" o.ä. Also nochmals: Der Begriff
"Rattenfänger" wertet v.a. die "Opfer" ab, denn objektiv willigen
diese ja nicht magisch-zwanghaft, sondern im Grunde rein freiwillig
ein. Sie sind "Ratten", weil sie eben ihrer menschlichen Vernunft
zuwiderhandeln und sich wie Vieh treiben lassen. Grossmann bedient sich
also der Tricks der schlimmsten Propagandalügner: Er nutzt eine
Metapher, die objektiv völlig irreführend ist.
Die Zusammenstellung "politischer Rattenfänger" bringt dabei
eigentlich das ganze Elend der "brd" auf den Punkt. Keineswegs meinen
alle Deutschen, dass die Zustände in Deutschland in jeder Hinsicht
paradiesisch sind. Aber: Die Wähler mögen noch so deftig
gegen die Politiker wettern, im Grunde sind es doch die Wähler
selbst, die den Politikern immer wieder ihre Stimme geben und sich von
den Politikern immer toller auf der Nase herumtanzen lassen. Nach den
Ausführungen über die Metapher "Rattenfänger"
überrascht es auch nicht, wenn gelegentlich vom "Wahlvieh"
gesprochen wird: Damit sind die "mündigen Bürger" gemeint,
die sich von ihren Politikern zwar nicht mästen, aber immerhin
melken und sonstwie ausnehmen lassen. Um diese Betrachtung hier
abzuschließen: Ja, es gibt "politische Rattenfänger", unter
denen Deutschland zu leiden hat, und hier ist baldige und umfassende
Rettung in der Tat dringend notwendig.
a****
Zündels Anwälte hatten die Verhandlungen monatelang durch
zahlreiche Anträge verzögert. Das Gericht hatte ihnen
daraufhin Verfahrensverschleppung vorgeworfen.
****e
Laut N24 sind es also die Anwälte, die einen ordentlichen Verlauf
behindert haben. N24 kann sich für diese Behauptung immerhin auf
die Behauptung des "Gerichts" stützen. Aber wie sieht es in
Wahrheit aus? Wieviele und v.a. was für Anträge sind denn
gestellt worden? Genau diese entscheidende Frage bleibt unbeantwortet,
wohlgemerkt in einem recht umfangreichen Artikel. Dabei ist die Sache
ganz einfach: Zündel wollte Beweise, dass er im Unrecht ist, resp.
er hat (durch seine Anwälte) selbst Texte vorgelegt, die im
"Prozess" berücksichtigt werden sollten, namentlich das
Rudolf-Gutachten und das Leuchter-Gutachten. Aber weder erhielt
Zündel seine Beweise, noch wurden die von ihm vorgelegten Texte
inhaltlich widerlegt. Man stelle sich das einmal vor: In all den
Monaten, in all den Verhandlungen hat das "Gericht" immer nur
blockiert, indem es sich weigerte, Argumente für seine eigene
Position vorzubringen und Argumente für die Position des
Angeklagten zu prüfen - oder genauer: zu widerlegen. Man mag an
die Worte Jesu denken: "Wenn es nicht recht war, was ich gesagt habe,
dann weise es nach; wenn es aber recht war, warum schlägst du
mich?" (Joh 18,23). Nicht, dass man nun Zündel als neuen Messias
oder wenigstens als Heiligen sehen müsste, was er wohl beides
selbst nicht tut. Wiederum: Es ist der o.g. Gedanke der Gerechtigkeit:
Sogar ein Schwerverbrecher hat ein Anrecht darauf, nur so verurteilt zu
werden, wie er schuldig ist, also wenn er nachweislich etwas Unrechtes
getan hat. Und genau dies will die "Justiz" der brd" eben nicht
leisten: Gerechtigkeit! Vielmehr ist die Gerechtigkeit der Todfeind der
"brd". Kurz: Die Anwälte haben nur darauf gedrängt, dass das
"Gericht" wenigstens etwas Gerechtigkeit üben würde - wenn
auch völlig vergebens. Und dieses notwendige Drängen wird
ihnen obendrein vom "Gericht" sowie von N24 noch zum Vorwurf gemacht.
Der Vorwurf der "Verzögerung" oder "Verschleppung" ist schlichtweg
eine bodenlose Lüge.
a****
Zur Beweisführung zitierte der Anklagevertreter ausführlich
aus Zündels Publikationen, in denen der Holocaust unter anderem
als «zusammengelogenes Kartenhaus» und als Propaganda
bezeichnet wird. Grossmann betonte, dass der Massenmord an den Juden im
Dritten Reich eine nicht zu leugnende Tatsache sei. Zündel und
seine Anhängern warf er Verbohrtheit vor. «Sie können
genauso behaupten, dass die Sonne im Westen aufgeht», sagte er.
«Sie können aber nichts daran ändern, dass der
Holocaust erwiesen ist.» Wer das nicht einsehe, mache sich mit
der Leugnung strafbar.
****e
Hier kommt nun knüppeldick hohle Luft. Man achte dabei wiederum
auch auf die Wortwahl von N24. "Grossmann betonte" - warum nicht
"Grossmann behauptete"? Nicht vergessen: Im ganzen "Prozess" ist weder
ein Beweis für die Richtigkeit der Position des "Gerichts" noch
ein Gegenbeweis zu der Position des Angeklagten vorgebracht worden.
"Sie können genauso behaupten, dass die Sonne im Westen aufgeht."
Das ist günstigstenfalls das Gelalle eines Irren! Und wer solchen
Lockrufen auf den Leim kriecht, der macht sich in der Tat selbst zur
Ratte! Lassen wir jetzt ruhig mal außer Betracht, dass der
"Sonnenaufgang" in einer Galaxie eh eine fragwürdige Redeweise
ist, selbst wenn man heute vielleicht nicht mehr vom "Fixstern Sonne"
spricht. Also: Was wäre, wenn jemand behauptet, dass die Sonne im
Westen aufgeht? Würde man ihn dafür als Volksverhetzer in den
Kerker sperren? Und wenn das jemand behauptet, würde er dann
Gutachten dafür nennen, in denen die Wirkungsweise von Zyklon B,
die Dauer einer Leichenverbrennung, der benötigte Platzbedarf
für Massengräber etc. untersucht werden? Darf man denn nicht
fragen, worauf sich die Behauptung stützt, dass die Sonne im
Westen (oder halt im Osten) aufgeht? Darf man den, der danach fragt,
einfach mit der Antwort abspeisen, dass der Sonnenaufgang im Westen
(oder halt im Osten) "erwiesen" ist, und wer das nicht einsehe, mache
sich mit der Leugnung strafbar? Wenn es "erwiesen" ist - warum stellt
es fast alle Welt so dar, dass man nicht nach den Beweisen fragen
dürfte? Zugegeben, dieses Frageverbot wurde tatsächlich von
32 französischen Historikern in einer öffentlichen
Erklärung formuliert (Le Monde, 21.02.1979):
"Man darf nicht fragen, wie ein solcher Massenmord technisch
möglich war. Er war technisch möglich, weil er stattgefunden
hat. Diese Wahrheit wollen wir uns einfach ins Gedächtnis rufen:
Es gibt keine Debatte über die Existenz der Gaskammern, und es
darf keine geben."
Der Satz des Thales mag ja im euklidischen System durchaus richtig sein
- aber muss man deshalb unbedingt rigoros verbieten, dass seine
Richtigkeit bewiesen wird? Die Hetze gegen die Kreuzzüge mag ja
durchaus verlogen sein - aber muss man deshalb unbedingt rigoros
verbieten, dass diese Verlogenheit bewiesen wird?
a****
Am Nachmittag begann Zündels Verteidiger Herbert Schaller mit
einem Plädoyer. Der Anwalt aus Wien, der auch schon den
Holocaust-Leugner David Irving vertreten hatte, versuchte zu
argumentieren, dass der Holocaust nie strafrechtlich zufriedenstellend
belegt worden sei.
****e
Schaller "versuchte zu argumentieren" - warum sollte es nur ein
"Versuch" gewesen sein? Aus dem bereits Gesagten ist zwar klar, dass
das "Gericht" weder Argumente vorbringt noch Argumente duldet. Das
heißt aber nicht, dass es keine Argumentation gegeben hat,
sondern eben nur, dass die Ausführungen nicht angenommen wurden.
Wenn ich etwas zu jemandem sage, der sich die Ohren zuhält,
heißt das nicht, dass ich nur versucht habe, etwas zu sagen, auch
wenn er es nicht hört. Der Märtyrer Stephanus hat schon
durchaus richtig und überzeugend argumentiert, aber eben: Die
Juden erhoben ein lautes Geschrei, hielten sich die Ohren zu und
stürmten alle wie ein Mann auf ihn los, schließlich
steinigten sie ihn (Apg 7,54-60). Der Fehler liegt in solchen
Fällen nicht beim Sender, sondern beim Empfänger. Also
solange nichts Handfestes gegen Schallers Ausführungen vorgebracht
wird, darf man sie nicht als bloßen "Versuch einer Argumentation"
abkanzeln.
Soviel also zur Qualität des Zündel-"Prozesses" resp. der
"brd"-"Berichterstattung", die von fast allen Bürgern brav
gefressen wird. Es ist an jedem Einzelnen, seinen Beitrag zur
Gerechtigkeit zu leisten und ggf. auch die "Justiz" zu hinterfragen,
damit inmitten dieser dunklen Zeit die Sonne der Gerechtigkeit wieder
erstrahlt. Kurz: Wer sich mit dieser Totalperversion von "Justiz"
zufrieden gibt, spricht sich selbst sein Urteil.
Bonus: N24: Startseite > Politik >
Zeitgeschichte (02.02.2007)
Die Seite "Zeitgeschichte" bei N24 enthält heute -
außer Links zu weiteren Texten - sieben Meldungen; hier die Titel
von vier dieser sieben Meldungen:
1. Briefe von Anne Franks Vater
gefunden
In den USA sind Dutzende unveröffentlichte Briefe des Vaters von
Anne Frank entdeckt worden. Sie dokumentieren die geplante Flucht vor
NS-Fahndern. // weiter
2. Briten lehnten Selbstmordanschlag
auf Hitler ab
Obwohl ein britischer Agent 1944 dazu wohl in der Lage gewesen
wäre, lehnten die Briten ein Selbstmordattentat auf Adolf Hitler
ab. Man vermutet nun, dass sie sogar ein Interesse daran hatten, den
Diktator am Leben zu lassen.
3. Galgentod für
Nazi-Größen
Von Hitlers Vize bis zum U-Boot-Flottenchef: Am 1. Oktober 1946
fällte das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal die Urteile
über 24 Vertreter der Nazi-Führungsriege
4. Vatikan wusste früher von
Holocaust
Eine neue israelische Studie belegt, dass der Vatikan früher als
bislang zugegeben über den Umfang der Judenvernichtung der
Nationalsozialisten informiert war.
Zu Meldung Nr. 1 s. Das Tagebuch der Anne Frank;
zu Nr. 4 s. Der Friedenspapst des 2. Weltkriegs.
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