Das Unrecht der
Argumentationslosigkeit
- Pressemitteilung: "Habe ich unrecht geredet, so
beweise mir das Unrecht" (Joh 18,23) -
(Kirche zum Mitreden, 27.06.2010)
"Habe ich unrecht geredet, so beweise mir das Unrecht" (Joh 18,23).
Diese Forderung Christi an den Knecht, der ihn geschlagen hat, blieb
unerfüllt. Wie sieht es für Christen heute aus?
Der Verf. begründet den
"Sedisvakantismus" (i.e. "Der bislang letzte Papst war Pius
XII."). mit der unfehlbaren Lehre über die Wesenseigenschaften
der Kirche: einig, heilig, katholisch, apostolisch (una, sancta,
catholica et apostolica ecclesia). Die Gruppe des sog. "Zweiten
Vatikanischen Konzils" (V2) besitzt diese Eigenschaften
bewiesenermaßen nicht und ist somit nicht die katholische
Kirche.
Der Verf., geb. 1967, war 28 Jahre lang selbst V2-Mitglied. In
dieser Zeit besuchte er eine V2-"Klosterschule" (Abitur 1,6;
Jahrgangsbester u.a. in Philosophie) und diverse
V2-"katholisch-theologische Fakultäten" im In- und Ausland;
1995 machte er in Chur das V2-"Diplom
katholische Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut".
Bereits einige Monate vor dem Diplom war der Verf. Sedisvakantist
geworden und hatte - bis zum Diplom im "Priesterseminar St. Luzi"
wohnend - mit Kommilitonen und Professoren über die Sedisvakanz
diskutiert. Niemand konnte ihn überzeugen, den Sedisvakantismus
aufzugeben und statt dessen eine sichere gutbezahlte Anstellung als
V2-"Pfarrer" zu wählen. Nach dem Diplom schrieb der damalige Regens Peter Rutz an den Verf.:
"Auf alle Fälle möchte ich Ihnen nochmals danken für
so vieles, was Sie der Seminargemeinschaft (mir inkl.) gegeben
haben: Orgel, Klavier & Gitarre! Kraftraum & Turnhalle
(Vorturner!), Anregungen, Mitarbeit, Mittragen, Pfortendienst, ...
Gebet. u.s.w. Herzlich verbunden im Herrn." Was fehlt hier? Richtig,
das einzig Entscheidende: Gegenargumente zum Sedisvakantismus. Der
Verf. hat die V2-Gruppe immer wieder erfolglos gebeten,
Gegenargumente zu liefern. Dafür kamen andere Reaktionen.
Ein V2-"Kaplan" schrieb dem Verf.: "Erwarten
Sie bitte nicht, daß ich auf eines Ihrer Argumente eingehe -
das wäre Zeitverschwendung."
Der "Verband der Diözesen Deutschlands" weigerte sich ebenfalls
hartnäckig, auf eines der Argumente des Verf. einzugehen; statt
dessen nahm er "gerichtliche Hilfe" gegen den Verf. in Anspruch,
u.z. gestützt auf die kirchlich verurteilte Irrlehre, dass die
Kirche dem Staat unterworfen sei. Weil der Verf. sich trotzdem
weigerte, den katholischen Glauben zu verleugnen, drängte der
Verband den Vater des Verf., den Verf. zur Glaubensverleugnung zu
animieren, u.z. wiederum ohne Argumente, sondern einzig mit
Androhung weiteren Justizunrechts. Also: Die V2-Gruppe, die dem
Verf. über viele Jahre immer wieder hervorragende Zeugnisse -
auch in "katholischer Theologie" - ausgestellt hat, behandelt den
Verf. nun wie einen Fremden, theologisch Unfähigen und
Minderjährigen, dass sie sich an den "Erziehungsberechtigten"
des Verf. wendet.
Der Vater des Verf. hat darauf geantwortet:
"Fest steht unbestreitbar, daß mein Sohn Rolf gültig
geweihter römisch katholischer Priester ist. In seinen
Veröffentlichungen im Internet nimmt er Stellung zu
Glaubensfragen, die nach allgemeinem Verständnis infolge seiner
Berufung zum Priester auch seine Angelegenheit sind. Seine
Darlegungen sind fundiert und werden unter Anführung der
Quellen seiner Argumentation begründet. Mit dem 2.
Vatikanischen Konzil wurde eine zunehmend stärker zutage
tretende Abkehr vom bis dahin als unerschütterlich geltenden
Glaubensinhalt der Lehre der UNA SANCTA CATHOLICA ET APOSTOLICA
ECCLESIA eingeleitet. Daß mein Sohn sich verpflichtet
fühlt, auf diese Mutation aufmerksam zu machen und sie als
sektiererisch anzuprangern, paßt natürlich der
Anhängerschaft des 2. Vatikanischen Konzils nicht. Der
häufig genug seitens meines Sohnes geäußerten
Aufforderung, ihm Unzutreffendes in seinen Darlegungen nachzuweisen,
ist - offensichtlich wegen gegebener Unmöglichkeit - mit der
Einschaltung eines weltlichen Gerichts begegnet worden - als ob es
sich um einen gewerblichen Gebrauchsmusterschutzfall handelte. Nicht
nur für meinen Sohn, sondern auch für mich ist es nicht
einzusehen, daß ein weltliches Gericht die Zuständigkeit
und Kompetenz haben kann, meinen Sohn an seinem apostolischen Wirken
in der Öffentlichkeit zu hindern. Eine Verfolgung von Absichten
dieser Art würde für die Initiatoren und für alle
daran Beteiligten die Begehung einer Todsünde bedeuten."
Auch darauf ging der V2-Verein nicht ein, sondern versuchte statt
dessen, den Verf. für geisteskrank erklären zu lassen. Die
V2-Gruppe versicherte dabei, dass sie den Verf., für den sie
über viele Jahre hinweg immer wieder ausgezeichnete
Wertschätzung bezeugt hatte, nicht (zumindest gut genug) kennen
würde, um eine Geisteskrankheit des Verf. ausschließen zu
können.
Zur Mitwirkung der Justiz:
Auch die Justiz verweigerte kategorisch jede Berücksichtigung
der Argumentation des Verf. sowie erst recht jegliche
Gegenargumentation. Die damaligen Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries wurde bei abgeordnetenwatch vom Verf. um Stellungnahme dazu
gebeten. Ihre Antwort: "Sehr geehrter Herr Lingen, bitte haben Sie
Verständnis dafür, dass ich Ihre selbstverfassten
Darstellungen nicht kommentiere. Mit freundlichen
Grüßen".
Also: Die Justiz konnte dem Verf. nie irgendein Unrecht nachweisen.
Sie hat den Verf. einfach so verurteilt. Dieses Vorgehen der Justiz
ist aber generell, d.h. für alle möglichen
Rechtsstreitigkeiten von unzähligen Justizkritikern
ausführlich unwiderlegbar nachgewiesen worden. S. ferner die
Erklärung der Stiftung ProJustitia: "Selbst ein nachweislich
unschuldiger Bürger hat so gut wie keine Handhabe, die Justiz
für erlittene psychische oder materielle Schäden in
Regress zu nehmen. Mit anderen Worten: Ein Staatsanwalt hat nichts
zu befürchten, welchen Schaden er auch immer anrichtet."
Zur angeblichen Geisteskrankheit des Verf.: Das Amtsgericht Dorsten
ließ - nach o.g. Aufforderung seitens der V2-Gruppe - den
Verf. psychiatrisch begutachten. Das endgültige Ergebnis: "Bei Herrn Lingen lassen sich keine sicheren
Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine
paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt."
Daraufhin erklärte das Amtsgericht Dorsten endgültig, dass beim Verf. eine paranoide
Persönlichkeitsstörung vorliegt. Der Verf. wurde
beschuldigt, a) "von der Richtigkeit seiner
Vorstellungen überzeugt" sowie b) "offensichtlich
klug" zu sein und c) "wider besseres
Wissen" zu handeln. Bloße "Vorstellungen"? Und wäre
es nicht eigentlich pathologisch, Ansichten zu vertreten, von denen
man *nicht* überzeugt ist? Und inwiefern kann man "wider
besseres Wissen" "von der Richtigkeit seiner Ansichten
überzeugt" sein? Ist das "offensichtlich klug"? Wie auch immer:
An der katholischen Lehre festzuhalten, ist gem. BRD strafbar, cf.
die Strafverfolgung von Lebensschützern.
Aus Überzeugung daran festzuhalten, ist zudem pathologisch gem.
§20 und §21 StGB (fehlende oder verminderte
Fähigkeit, das Unrecht einer Tat einzusehen). Dementsprechend
werden auch ganz generell Justizkritiker oft psychiatrisiert,
jedenfalls dann, wenn sie bewiesenermaßen im Recht sind: Ihnen
fehlt ja dann die Einsicht, ein Unrecht begangen zu haben.
Nochmals: "Habe ich unrecht geredet, so beweise mir das Unrecht."
Auf diese Forderung kann ein Christ auch heute nicht verzichten.
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