Strafverfahren gegen "Richter" und "Politiker" der "BRD", Straftatbestand: Völkermord

- Plädoyer für das Namensrecht der katholischen Kirche -
(Kirche zum Mitreden, 07.10.2011)
Zur Vorgeschichte s. hier.

Fax-Adressaten (Auswahl):
- Internationaler Strafgerichtshof, +31 70 515 8555
- Christian Wulff, c/o Bundespräsidialamt, (030) 20 00 - 19 99
- Angela Merkel, c/o Bundeskanzleramt, 030 18 10 272-0
- Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, c/o Bundesministerium der Justiz, 030/ 18 580 - 95 25
- Thomas Kutschaty, c/o Justizministerium NRW, +49 211 8792-456
- Monika Harms, c/o Generalbundesanwalt beim BGH, (0721) 81 91 59 0
- Kersten Steinke, c/o Deutscher Bundestag Petitionsausschuss, +49 (0)30 227 36053
- Hans Jochen Wagner, c/o Staatsanwaltschaft Münster, 0251 494-2555
- Klaus Tolksdorf, c/o Bundesgerichtshof, +49 - 721 - 159-2512
- Andreas Voßkuhle, c/o Bundesverfassungsgericht, 0721/9101-382
- Christoph Frank, c/o Deutscher Richterbund 0 30-20 61 25-25
- Manfred Proyer, c/o Generalstaatsanwaltschaft Hamm, 02381 272-403
- Sebastian Nerz, c/o Piratenpartei Deutschland, +49 30 609897-517
- Wolfhart Timm, c/o Amtsgericht Dorsten, 02362 2008-51
- Joachim Lichtinghagen, c/o Staatsanwaltschaft Essen, 0201 803-2920
- Robert Zollitsch, c/o V2-Stützpunkt Freiburg, 0761-21 88-427

Dorsten, den 07.10.2011 - Rosenkranzfest / Seesieg bei Lepanto

Strafverfahren gegen "Richter" und "Politiker" der "BRD"
Straftatbestand: Völkermord
"Richter" und "Politiker" der "BRD" (RPB) sind schuldig, in der Absicht, die römisch-katholische Kirche als solche zu zerstören, Mitgliedern der katholischen Kirche schwere körperliche oder seelische Schäden zuzufügen. Strafbar gem. der UN-Konvention gegen Völkermord / § 6 VStGB.
Aktueller Hintergrund für dieses Strafverfahren gegen RPB ist der Schauprozess, der momentan von Wolfhart Timm ("Amtsgericht Dorsten") / Joachim Lichtinghagen ("Staatsanwaltschaft Essen") gegen die katholische Kirche geführt wird. Dieser Schauprozess hat international sehr große Bekanntheit erlangt: Allein das Video "Imprisonment for Sedevacantism (2)" wurde allein bei gloria.tv über 12.000-mal abgerufen. Und das ist weder das einzige diesbzgl. Video, noch ist gloria.tv die einzige Seite mit diesem Video. Alles dreht sich einzig und allein um die Frage, ob die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) die katholische Kirche ist. Denn nur in diesem Fall kann die V2-Gruppe z.B. auch das Namensrecht an "katholisch" wirksam beanspruchen resp. zugesprochen bekommen. Die "Beweislage":
Die V2-Gruppe verweist für ihr angebliches Namensrecht einzig und allein auf die "BRD".
Die "BRD" verweist für das angebliche V2-Namensrecht einzig und allein auf die V2-Gruppe.
D.h. die gesamte Beweisführung besteht in einem rettungslosen Zirkelschluss. Die "BRD" präsentiert sich damit selbst als totalitäres Irrenhaus. Denn in der alles entscheidenden Frage nach ewiger Seligkeit oder Verdammnis (Heilsnotwendigkeit der Kirche!) allein einem Zirkelschluss zu folgen, ist Wahnsinn, d.h. ein Fall fürs Irrenhaus. Indem RPB die "BRD"-Insassen zwingen, sich diesem Wahnsinn zu unterwerfen, ist die "BRD" totalitär. Cf. dagegen: "Gegenüber der Forderung der Kirche auf unbedingten Glauben, unentwegte Gefolgschaft, vertrauensvolle Hingabe hat jeder vernünftige Mensch das Recht, ja die Pflicht, die Legitimation für diese Forderung zu verlangen. Besonders muß die Theologie Rechenschaft geben können darüber, daß die Kirche göttliche Autorität besitzt als das von Gott bestellte Organ für die Vermittlung der Offenbarung und der Heilsgnaden Christi"(A. Lang, Fundamentaltheologie, Bd. 2, München 1954, 4).
Dagegen zur theologischen Leistung der V2-Gruppe, speziell bzgl. ihrer "Legitimation", s. z.B. die Pressemeldung "Selbstverteidigung der Kirche". Und zur Glaubwürdigkeit z.B. des sog. "Bundesverfassungsgerichts" s. die Feststellung: Das sog. "Konkordatsurteil" (26.03.1957) zeigt eine "innere Widersprüchlichkeit" und "denaturiert den Bundesstaat zu einem schizophrenen Partner völkerrechtlicher Verträge" (E. Eichmann, K. Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, I. Band, München (10)1959, 70). Zum sonstigen christlichen Charakter der "BRD" s. z.B. Kruzifixverbot, straffreie Kindermorde, "Homo-Ehe" etc. pp.
Zum sog. "Sedisvakantismus" s. die umfangreichen, weit verbreiteten und v.a. unwiderlegt gebliebenen Darlegungen z.B. bei "Kirche zum Mitreden" (kirchenlehre.com), novusordowatch.org, sedisvakantismus.org.
RPB müssen deshalb sämtliche Völkermordaktivitäten unverzüglich einstellen. Sie müssen zudem bis zum 15.10.2011 öffentlich zugeben, dass die "BRD" der V2-Gruppe kein Namensrecht an "katholisch" zusprechen kann, d.h. dass alle derartigen "BRD"-Behauptungen illegal und nichtig sind. Die entsprechende schriftliche Erklärung muss mir bis zum 16.10.2011 vorliegen.

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