Strafverfahren gegen "Richter" und
"Politiker" der "BRD", Straftatbestand: Völkermord
- Plädoyer für das Namensrecht der katholischen
Kirche -
(Kirche zum Mitreden, 07.10.2011)
Zur Vorgeschichte
s. hier.
Fax-Adressaten (Auswahl):
- Internationaler Strafgerichtshof, +31 70 515 8555
- Christian Wulff, c/o Bundespräsidialamt, (030) 20 00 - 19 99
- Angela Merkel, c/o Bundeskanzleramt, 030 18 10 272-0
- Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, c/o Bundesministerium der
Justiz, 030/ 18 580 - 95 25
- Thomas Kutschaty, c/o Justizministerium NRW, +49 211 8792-456
- Monika Harms, c/o Generalbundesanwalt beim BGH, (0721) 81 91 59 0
- Kersten Steinke, c/o Deutscher Bundestag Petitionsausschuss, +49
(0)30 227 36053
- Hans Jochen Wagner, c/o Staatsanwaltschaft Münster, 0251
494-2555
- Klaus Tolksdorf, c/o Bundesgerichtshof, +49 - 721 - 159-2512
- Andreas Voßkuhle, c/o Bundesverfassungsgericht,
0721/9101-382
- Christoph Frank, c/o Deutscher Richterbund 0 30-20 61 25-25
- Manfred Proyer, c/o Generalstaatsanwaltschaft Hamm, 02381 272-403
- Sebastian Nerz, c/o Piratenpartei Deutschland, +49 30 609897-517
- Wolfhart Timm, c/o Amtsgericht Dorsten, 02362 2008-51
- Joachim Lichtinghagen, c/o Staatsanwaltschaft Essen, 0201 803-2920
- Robert Zollitsch, c/o V2-Stützpunkt Freiburg, 0761-21 88-427
Dorsten, den 07.10.2011 - Rosenkranzfest / Seesieg
bei Lepanto
Strafverfahren gegen "Richter"
und "Politiker" der "BRD"
Straftatbestand: Völkermord
"Richter" und "Politiker" der "BRD" (RPB) sind schuldig, in
der Absicht, die römisch-katholische Kirche als solche zu
zerstören, Mitgliedern der katholischen Kirche schwere
körperliche oder seelische Schäden zuzufügen.
Strafbar gem. der UN-Konvention gegen Völkermord / § 6
VStGB.
Aktueller Hintergrund für dieses Strafverfahren gegen RPB ist
der Schauprozess, der momentan von Wolfhart Timm ("Amtsgericht
Dorsten") / Joachim Lichtinghagen ("Staatsanwaltschaft Essen") gegen
die katholische Kirche geführt wird. Dieser Schauprozess hat
international sehr große Bekanntheit erlangt: Allein das Video
"Imprisonment for Sedevacantism (2)"
wurde allein bei gloria.tv über 12.000-mal abgerufen. Und das
ist weder das einzige diesbzgl. Video, noch ist gloria.tv die
einzige Seite mit diesem Video. Alles dreht sich einzig und allein
um die Frage, ob die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils"
(V2) die katholische Kirche ist. Denn nur in diesem Fall kann die
V2-Gruppe z.B. auch das Namensrecht an "katholisch" wirksam
beanspruchen resp. zugesprochen bekommen. Die "Beweislage":
Die V2-Gruppe verweist für ihr
angebliches Namensrecht einzig und allein auf die "BRD".
Die "BRD" verweist für das
angebliche V2-Namensrecht einzig und allein auf die V2-Gruppe.
D.h. die gesamte Beweisführung besteht in einem rettungslosen
Zirkelschluss. Die "BRD" präsentiert sich damit selbst als
totalitäres Irrenhaus. Denn in der alles entscheidenden Frage
nach ewiger Seligkeit oder Verdammnis (Heilsnotwendigkeit der
Kirche!) allein einem Zirkelschluss zu folgen, ist Wahnsinn, d.h.
ein Fall fürs Irrenhaus. Indem RPB die "BRD"-Insassen zwingen,
sich diesem Wahnsinn zu unterwerfen, ist die "BRD" totalitär.
Cf. dagegen: "Gegenüber der Forderung der Kirche auf
unbedingten Glauben, unentwegte Gefolgschaft, vertrauensvolle
Hingabe hat jeder vernünftige Mensch das Recht, ja die Pflicht,
die Legitimation für diese Forderung zu verlangen. Besonders
muß die Theologie Rechenschaft geben können darüber,
daß die Kirche göttliche Autorität besitzt als das
von Gott bestellte Organ für die Vermittlung der Offenbarung
und der Heilsgnaden Christi"(A. Lang, Fundamentaltheologie, Bd. 2,
München 1954, 4).
Dagegen zur theologischen Leistung der V2-Gruppe, speziell bzgl.
ihrer "Legitimation", s. z.B. die Pressemeldung
"Selbstverteidigung der Kirche". Und zur Glaubwürdigkeit
z.B. des sog. "Bundesverfassungsgerichts" s. die Feststellung: Das
sog. "Konkordatsurteil" (26.03.1957) zeigt
eine "innere Widersprüchlichkeit" und "denaturiert den
Bundesstaat zu einem schizophrenen Partner völkerrechtlicher
Verträge" (E. Eichmann, K. Mörsdorf, Lehrbuch des
Kirchenrechts, I. Band, München (10)1959, 70). Zum sonstigen
christlichen Charakter der "BRD" s. z.B. Kruzifixverbot, straffreie
Kindermorde, "Homo-Ehe" etc. pp.
Zum sog. "Sedisvakantismus" s. die umfangreichen, weit verbreiteten
und v.a. unwiderlegt gebliebenen Darlegungen z.B. bei "Kirche zum
Mitreden" (kirchenlehre.com), novusordowatch.org,
sedisvakantismus.org.
RPB müssen deshalb sämtliche
Völkermordaktivitäten unverzüglich einstellen. Sie
müssen zudem bis zum 15.10.2011 öffentlich zugeben, dass
die "BRD" der V2-Gruppe kein Namensrecht an "katholisch" zusprechen
kann, d.h. dass alle derartigen "BRD"-Behauptungen illegal und
nichtig sind. Die entsprechende schriftliche Erklärung muss mir
bis zum 16.10.2011 vorliegen.
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