In Sachen Folter von Rüdiger Jung
- Claus Plantiko meldet durchschlagenden Erfolg
-
(Kirche zum Mitreden, 15.09.2007)
Nachdem bereits über die Folter von
Rüdiger Jung durch die Folterrepublik Deutschland berichtet
wurde und sich auch Hochkommissar Selim
Sürmeli vom Zentralrat Europäischer Bürger in der
Sache eingeschaltet hatte, konnte Claus Plantiko
gestern endlich einen bahnbrechenden Erfolg vermelden: Die
Psycho-Folter hat den Menschen Rüdiger Jung anscheinend
irreversibel zerstört.
Man muss neidlos eingestehen: Das System OMF-"brd" funktioniert: Es
werden nur willenlose Zombies geduldet, und wer sich damit nicht
anfreunden will, bekommt eine Sonderbehandlung, die wirklich
durchschlägt. Es gibt "Terrorärzte, gegen die Dr. Mengele ein
Waisenknabe war" (O-Ton Plantiko, s.u.). Nicht vergessen: Die Verherrlichung und Übersteigerung des
Nationalsozialismus gehört zu den auffälligsten
Kennzeichen der OMF-"brd". Die OMF-"brd" setzt konsequent das um, was
von kirchlicher Seite so beschrieben ist (W.
Rauch, Lexikon des katholischen Lebens, Freiburg 1952, 943): "Die
Unsicherheit, die jeden einzelnen unablässig bedroht, vernichtet
die Lebensfreude, untergräbt jede Art von Selbständigkeit,
zerstört das Vertrauen zum Staat, schafft willenlose Werkzeuge.
Ein solcher Staat ist keine Gemeinschaft von Menschen, sondern eine
Herde entmenschter Wesen." Kein Wunder, dass die OMF-"brd" sich
regelrecht darin überschlägt, die "Protokolle
der Weisen von Zion" als Fälschung hinzustellen, und ihre
Bekanntmachung mit exorbitanten Strafen unterbindet.
Ermöglicht wird diese gezielte flächendeckende
Entmenschlichung in erster Linie durch das tatkräftige Nichtstun
des Volkes, m.a.W. es herrscht Demokratie in Vollendung. Man berauscht
sich mit Unzucht etc., und wenn
man mit einem konkreten Fall von Staatsterrorismus konfrontiert wird, jubelt man lautstark vor Freude und fordert noch
mehr Staatsterrorismus. Ähnlich: Man macht angesichts des
Staatsterrorismus den Mund nicht auf, weil man Angst hat vor einer Verurteilung wegen Beleidigung.
Jemanden, der vom Unrechtssystem ganz verzückt schwärmte,
haben wir mal die Frage gestellt, was er denn davon halten würde,
selbst Opfer zu werden: Seine lakonische Antwort: "Dann eben Pech
gehabt!"
Hinweise:
1. "Ramapithecus" ("Ramapitek") ist die Bezeichung für eine
ausgestorben Gattung von Menschenaffen.
2. Bei dem "beiliegendem Weltnetzauszug" handelt es sich um einen Text
"Terrorärzte überführt. Die Täter handelten im
Auftrag ihrer Regierungen"
(http://politblog.net/krieg-terrorismus/terroraerzte-ueberfuehrt.htm);
davon hier nur der Schluss "Resümee und Ausblick":
a****
Tatsache abseits aller verschwörungstheoretischen Ansätze
ist: Es gibt eine Fülle eindeutiger Beweise, Fakten, Dokumente und
Zeugenaussagen, die belegen, dass in grausamer, skrupelloser Weise das
höchste Gut des Menschen, seine Würde und sein freier Willen
gebrochen und vereinnahmt wurden und weiter werden. Diese Ziele sind in
vielen Projektbeschreibungen der CIA und der Militärs nachzulesen.
Derartige Erkenntnisse dürfen jedoch nicht dazu führen,
über die Gefahr unbeherrschbarer Verschwörungen, über
die Absicht einiger Weniger, die gesamte Menschheit zu unterjochen,
ohnmächtig zu spekulieren. In Zeiten, wo immer mehr
Überwachung und Kontrolle von den westlichen Regierungen gefordert
und durchgesetzt wird, sollte dieses Wissen vielmehr allen Demokraten
eine deutliche Warnung sein. Es darf nicht die geforderte engere
Zusammenarbeit von internationalen Geheimdiensten unter dem Vorwand der
“Terrorabwehr” geben. Nicht der Staat und seine Geheimdienste
dürfen die Bürger überwachen, wir sind es, die den
Staat, die Sicherheitskräfte und die Justiz laut Verfassung
überwachen dürfen und müssen. Es wird höchste Zeit!
****e
Claus Plantiko / JuR 07-9-14-2
14.9.2007
Landgericht
Kumpfmühler Str. 4
93066 Regensburg
StA ./. Jung 2 KLs 107 Js 12915/2007 sich
Ich bitte das Verfahren einzustellen, da der Angeklagte Rüdiger
Jung im rechtlichen Sinne nicht mehr lebt. Wie sich aus beiliegendem
Schreiben vom 13.9.2007 OA Dr. Schwerdtners ergibt, wurde der
Angeklagte „auf Grund seiner maniformen Symptomatik und wiederholten
affektiven Ausbrüche, die mit persönlichen Bedrohungen
verbunden sind“, „um eine erhebliche Fremdgefährlichkeit
abzu-wenden“, gegen seinen Willen medikamentös zwangsbehandelt.
Damit wurde seine Persönlichkeit zerstört, und der allseits
geschätzte Rüdiger Jung, wie wir ihn kennen, mit seiner
Impulsivität, seiner Wortgewandtheit, seinem spontanen Witz,
seiner überragen-den Intelligenz, seiner mitreißenden
Überzeugungskraft, seinem schönen Glauben an die Ideale der
Demokratie, seinem kämpferischen Elan für die Verwirklichung
des Grundgesetzes, seiner schnellen Auffassungsgabe, seiner klaren
Analyse von Staat und Gesellschaft, seiner inneren und
äußeren Sauberkeit, seiner Ordnungsliebe, seinem
mitfühlenden Wesen, seinem feinen Gespür für die Lage
seiner Mitmenschen, seinem Streben nach Gerechtigkeit, seiner
Sensibilität im Umgang mit anderen, seiner Zuvorkommenheit,
Höflichkeit und Korrektheit, seinem Wertebewußtsein, seiner
Rationalität, Lernfähigkeit und Bildungsbereitschaft, seiner
Großzügigkeit, Freigebigkeit und Umgänglichkeit, aber
auch strengen Konsequenz bei der Vertretung seiner als richtig
erkannten, von seinen Kontra-henten nicht widerlegten Gedanken, seinem
ausgeprägten Ehr- und Schamgefühl, seiner Ehrlichkeit,
Geradlinigkeit und Wahrheitsliebe, seinem Einfallsreichtum, seiner
Findigkeit, seiner Zielstrebigkeit und Beharrlichkeit, seiner
Durchsetzungsfähigkeit usw. existiert nicht mehr.
Statt seiner schufen Bayerns Bedienstete aus den Phiolen der
Pharmaindustrie an der Psychoklinik Regensburg einen neuen Hominiden,
ich möchte ihn Ramapitek Justizi nennen, der die genannten
Eigenschaften nicht mehr hat, sondern vermutlich ein lallendes, geist-,
willen-, seelen- und lebloses, nur noch animalisch dahinvegetierendes
Wesen ohne alle unumkehrbar verlorenen höheren zivili-sierten
Errungenschaften der menschlichen Stammesentwicklung ist.
Wenn man Art. 102 GG auf die Garantie körperlicher Existenz
reduziert, ist er zwar nicht verletzt, jedenfalls verstößt
die zwangsweise Persönlichkeitsumwandlung aber gegen das
Folterverbot, Art. 3 EMRK. So wie der Gang ins Kloster als
bürgerlicher Tod gilt, ist der Gang in die Psychoklinik der
psychiatrische Tod mit der gleichen rechtlichen Folge, daß gegen
den von uns Gegangenen kein Strafverfahren mehr durchgeführt
werden kann, weil er als der Mensch, der angeblich zu Lebzeiten
delinquierte, nicht mehr existiert. Herr Ramapitek Justizi könnte,
wenn er dazu jetzt noch fähig wäre, wie Gregor VII. sagen:
iustitiam amavi et odi iniquitatem, ita morior in exilio (ich habe die
Gerechtigkeit geliebt und das Unrecht gehaßt, deshalb sterbe ich
in der Verbannung).
Einer Bestrafung Ramapitek Justizis steht auch der Grundsatz ne bis in
idem, Art. 103(3) GG, entgegen, da er bereits die unmenschliche Strafe
der erzwungenen Persönlichkeitsumwandlung erlitt. Bis zu welchem
Grade Terrorärzte, gegen die Dr. Mengele ein Waisenknabe war, also
ausgerechnet Mitglieder der angesehensten Berufssparte, die den
hippokratischen Eid oder den des Maimonides schwören und in
Ethikkommissionen sitzen, die normale innerartliche Tötungshemmung
schnell, radikal und skrupellos überwinden, ist beiliegendem
Weltnetzauszug zu entnehmen.
Gegen die persönlichkeitsumwandelnden Ärzte, ihre
Verrichtungsgehilfen und Auftraggeber erstattet Ramapitek Justizi
Strafanzeige wegen des Verdachts auf alle in Betracht kommenden Delikte
des 17. und 18. StGB-Abschnitts.
Unabhängig davon sind das Verfahren aus- und der Inhaftierte
freizusetzen, bis GG-gemäß volks-legitimierte Richter zur
Verfügung stehen, denn Richterernennungen in Bayern sind nach
§ 18(1)1 DRiG nichtig, weil sie keine sachlich zuständige
Behörde vornahm. Der Richterernenner (LMJ oder MP) ist
Angehöriger der Exekutive, also lediglich Inhaber vollziehender
Staatsgewalt, also Nicht-inhaber GG-gemäßer rechtsprechender
Staatsgewalt, kann sie also auch niemandem rechtmäßig
über-tragen, arg. Dig.-Ulpian 50, 17, 54: nemo plus iuris ad alium
transferre potest quam ipse habet (niemand kann mehr Recht, als er
selber hat, einem anderen übertragen), vgl. Banzer-Vorfall,
Anlage.
Gewalteneinheitstyrannis (keine Volkshoheit, keine Gewaltentrennung)
und GG-Rechtsstaat (mit Volkshoheit und Gewaltentrennung) sind zwei
unvereinbare, einander vollständig ausschließende,
unüberbrückbare, in jedem entscheidungserheblichen Punkt
diametrale Gegensätze so wie tot und lebendig. Diese
Gegensätzlichkeit manifestiert sich in den Erzeugnissen, „an ihren
Früchten sollt ihr sie erkennen“, Matth. 7, 16, 20, so daß
jede irrationale bürgerbelastende staatliche Maßnahme der
Gewalteneinheitstyrannis ins Gegenteil umzudeuten ist, um im
GG-Rechtsstaat Geltung zu erlangen. Die Erzeugnisse der
Gewalteneinheitstyrannis sind, soweit sie über das, was „la bouche
qui prononce les paroles de la loi“ (Montesquieu, Vom Geist der Gesetze
XI 6) (der Mund, der die Worte des Gesetzes spricht), von sich gibt,
hinausgehen, irrational, Unsinn, Unrecht, Lüge, Wahn und Straftat.
Die Mehrheit aller billig und gerecht Denkenden, BGHZ 10, 228, 232; 20,
71, 74; 69, 295, 297; BVerfGE 7, 198, 206, stimmt solchen Erzeugnissen
der Gewalteneinheitstyrannis nicht zu. Mehr-heitszustimmungsfähig
werden sie durch Umdeutung ins Gegenteil, also in rationale, sinnvolle,
wahre, tatsachentreue, legale Maßnahmen.
Bei Ausbleiben Ihres gebotenen Beschlusses der Aus- und Freisetzung
ergeht Strafanzeige wegen Verfassungshochverrats im Amt und folgende
Umdeutung:
Im Namen der Ratio!
Der Beschluß AG Regensburg Gs 107 Js 12915/07 III vom 14.6.2007
verfügt die Unterbringung des Angeklagten und der Beschluß
LG Regensburg 2 KLs 107 Js 12915/2007 sich ordnet die
Durch-führung der Hauptverhandlung am 14.11.2007 um 9 Uhr gegen
den Angeklagten an. Beide Beschlüsse sind, weil von
Funktionären der Gewalteneinheitstyrannis verfaßt, faktisch
ins Gegenteil, also die Freilassung des Angeklagten und die Aussetzung
der Hauptverhandlung umzu-deuten, denn Gewalteneinheitstyrannis (keine
Volkshoheit, keine Gewaltentrennung) und GG-Rechtsstaat (mit
Volkshoheit und Gewaltentrennung) stellen unvereinbare,
unüberbrückbare, ein-ander vollständig
ausschließende Gegensätze dar, so daß die Erzeugnisse
ersterer, soweit sie bürger-belastende staatliche
Irrationalmaßnahmen beinhalten, in letzterem nur nach Umwandlung
ins Gegen-teil Bestand haben können, denn es ist irrational,
anzunehmen, die GG-rechtsstaatskonstitutiven, arg. Art. 79(3) GG,
Verfassungsgrundsätze Volkshoheit und Gewaltentrennung, Art. 20(2)
GG, könnten in der Wirklichkeit auch fehlen, ohne daß der
nur mit ihnen mögliche Erfolg GG-gemäßer
Recht-sprechung ausbliebe.
Rechtsanwalt
[Zurück zur KzM -
Startseite]