Krankhafte Störung der Geistestätigkeit
- Das "Landgericht Bonn" schlägt erneut zu -
(Kirche zum Mitreden, 17.02.2004)
Noch ein offener Brief
Nach dem erst kürzlich verfassten offenen
Brief
an Rau und seine Komplizen haben wir am 13.02.2004 wieder einen offenen
Brief verschickt; Empfänger war aber diesmal unser
Bischof samt seiner Gemeinde. Anlass war ein Doppelpack aus Bonn
(zugestellt
13.02.2004): ein neuer "Beschluss" seitens der Bonner
Völkermörder und ein neuer Antrag seitens der Terrorristengruppe
Redeker. Diese Leute scheinen sich resp. ihre Mitteilungen für
extrem wichtig zu halten - sie verwenden nicht einfach die normale
Post,
die problemlos in den Briefkasten geworfen wird, sondern fordern von
uns,
dass wir uns extra zum Hauptpostamt begeben (was zumindest sehr
zeitaufwendig
ist), wenn die Sendung nicht persönlich abgegeben werden kann.
Dieses
Gehampele der Bonner "Richter" ist wohl nur ein weiteres Kennzeichen
ihres
ausufernden Größenwahns. Im übrigen hatten wir vor,
jetzt
in der Vorfastenzeit uns einige Wochen Erholung zu gönnen. Daraus
wird wohl leider nichts.
Im einzelnen zu der Sendung:
Beschluss aus Bonn
10 O 586/03
LANDGERICHT BONN
BESCHLUSS
In dem Rechtsstreit Verband der Diözesen Deutschlands ./. L.
I.
Es soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob der
Vollstreckungsschuldner
sich nicht in einem die freie Willensbestimmung
ausschließenden
Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und
er daher prozessfähig ist, durch Einholung eines
Sachverständigengutachtens.
II.
Zum Sachverständigen wird bestimmt:
Prof. Dr. med. J. Klosterkötter, Direktor der Klinik und
Poliklinik
für Neurologie und Psychatrie der Unversität zu Köln,
Joseph-Stelzmann-Straße
9, 50924 Köln
III.
Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil der Kammer vom
03.12.2003 soll zum Schutz des Vollstreckungsschuldners erst dann
fortgesetzt
werden, wenn seine Prozessfähigkeit festgestellt ist.
Landgericht Bonn, 10. Zivilkammer Bonn, den 10.02.2004
Wucherpfennig Beumers Dr. Stollenwerk
Ausgefertigt Schmitt Justizobersekretär als Urkundsbeamter der
Geschäftsstelle
Zu I. moneypenny und Co. suggerieren, dass wir uns "in einem die freie
Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter
Störung
der Geistestätigkeit" befinden. Es muss also erst der "Beweis
erhoben
werden", ob diese Diffamierung uns zu Unrecht trifft. Jeder normale
Mensch
würde sagen, jemand gilt solange als nicht geistesgestört,
bis
seine Geistesgestörtheit bewiesen ist. Zudem gibt es niemanden,
der
ernsthaft bei uns einen "Zustand krankhafter Störung der
Geistestätigkeit"
auch nur vermutet, geschweige denn behauptet. Wir erinnern hier
nochmals
an das Recht auf den guten Ruf und warnen
erneut
vor dem freventlichen Urteil. moneypenny
und
Co. stellen dagegen - wie üblich - einfach alles auf den Kopf.
moneypenny
könnte natürlich argumentieren, dass wir sogar bei kath.de
(wo sich u.a. der "Dizzy Satellite", "Orpheus aus der Unterwelt",
"Mäpstin
Ute mit drei Buchstaben I." usw. austoben) als "Irrer"
etc. diffamiert werden; außerdem könnte er auf das Expertengutachten
der Lothmann-Gruppe verweisen, demzufolge endgültig
festgestellt
wurde, dass unsere geistigen Kräfte noch nicht einmal für die
Realschule reichen. Margret Chatwin
bezeichnet
unsere Texte ohne Angabe von Gründen als wirr und erhält
dafür
noch Rückendeckung von der Staatsanwaltschaft. Außerdem wird
uns öfters vorgeworfen, wir seien ein Geisterfahrer.
moneypenny müsste also erst einmal den Beweis erbringen, dass
diese
Psychoten-Kapriole nicht allein dem Zweck dient, uns zu
vernichten
resp. den katholischen Glauben als "Irrenreligion" zu diffamieren.
Nun könnte man ja meinen, wir müssten ein psychiatrisches
Gutachten über uns durchaus begrüßen, weil - wenn wir
wirklich
nicht geistesgestört sind - damit ja alle Vorwürfe bzgl.
Geistesgestörtheit
gegen uns vom Tisch wären. Da wäre aber zunächst einmal
die Frage nach der Glaubwürdigkeit des Gutachters zu stellen.
Zu II. Klosterkötter ist schon seit vielen Jahren Komplize des
Staates. So wurde er bereits 1988 vom Verwaltungsgericht Koblenz als
"Gutachter"
bestellt, um Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer zu "untersuchen"
(Rechtsstreit
Dr. med. Ryke Geerd Hamer % Land Rheinland-Pfalz, AZ: 9 K 215/87).
Hamer
hat auf seiner sehr umfangreichen Seite - über die "Germanische
Neue
Medizin®" - die diesbzgl. Korrespondenz wiedergegeben, also sowohl
das Beauftragungsschreiben vom 18.01.1988 als auch die Antwort
Klosterkötters
vom 17.02.1989. Klosterkötter gibt allerdings kein
endgültiges
Urteil über Hamer ab, sondern meint u.a.: "Man mußte
vielmehr
einen längeren Zeitraum für wiederholte Kontakte und gezielte
Zusatzuntersuchungen zur Verfügung haben, wie ihn nur ein
mindestens
ca. zweiwöchiger stationärer Aufenthalt des Klägers in
einer
psychiatrischen Einrichtung bieten könnte." Jedenfalls wurde Hamer
die ärztliche Zulassung entzogen.
Auf Hamer sind wir übrigens nicht erst durch den
Klosterkötter-Fall
aufmerksam geworden, sondern bereits vor längerer Zeit bei einer
Recherche
nach Johannes Rothkranz (Rothkranz
verteidigt
Hamers "Germanische Neue Medizin®", Hamer wiederum zitiert
Rothkranz)
gestoßen. Wieviel Hamer von Wojtyla hält, zeigt u.a. die
Wiedergabe
eines Gesprächs von Hamer und einer weiteren Person mit "einem
hohen
Mitglied einer französischen Loge": "Es sei in höheren
Freimaurerkreisen
allgemein bekannt, daß die Freimaurerloge Propaganda 2 (kurz P
2),
der auch der jüdisch-polnische Papst Woytila-Katz und 20 seiner
Kurienkardinäle
angehören sollen, seit 8 Jahren grünes Licht hat, die Familie
Hamer zu verfolgen und zu terrorisieren, um den Prozeß gegen die
jüdisch-italienischen Prinzen V. Emmanuel zu verhindern, der den
Sohn
des Dr. Hamer, Dirk Hamer, getötet hat und dafür nach dem
zweimaligen
Urteil der Cour de Cassation in Paris wegen vorsätzlichem Mord
angeklagt
werden sollte, aber nicht angeklagt wird. [...] Überhaupt
gäbe
es die P 2 Loge in allen Ländern. Sie sei eine der
mächtigsten
und reichsten Logen der Welt. Man spreche in Logenkreisen ganz offen
davon,
daß auch der Papst und 20 Kurienkardinäle des Vatikans (bei
letzteren ist es erwiesen) Logenbrüder der P 2 Loge seien."
Also "Mag. theol." Hamer ist kein Sedisvakantist, und wie verworren
seine religiösen Anschauungen sind, zeigt z.B. seine Gewohnheit,
den
Dalai
Lama als "seine Heiligkeit" zu titulieren. Nun ist aber nicht
jeder,
der irrige religiöse Auffassungen vertritt, damit schon als
Geisteskranker
zu beurteilen. Luther hingegen war wohl wirklich schwer geisteskrank
(s.
Abschied
von Luther), weswegen er ja auch von Pius VI. (Breve "Quod
aliquantum"
(1791)) "wahnsinniger Häretiker" genannt wird. Was Hamers Werbung
für die "neue Medizin" und seine Attacken gegen die "Schulmedizin"
betrifft, haben wir uns wegen unserer viel zu geringen medizinischen
Kenntnisse
entschieden, uns eines endgültigen Urteils momentan noch zu
enthalten.
Immerhin könnten wir einige Anekdoten erzählen, was uns
Mediziner
über die "Wissenschaftlichkeit" der Schulmedizin anvertraut haben:
Mit dieser "Wissenschaftlichkeit" ist es anscheinend wirklich nicht
besonders
weit her. So äußerte ein Medizinstudent uns gegenüber,
er studiere auch deswegen so gerne Latein, weil das immerhin noch ein
wissenschaftliches
Fach sei; im Medizinstudium wäre es oft so, dass z.B. einfach ins
Blaue medikamentiert würde und man oft gar nicht wisse, warum es
manchen
Menschen nach Einnahme von gewissen Medikamenten besser ginge. Und Christoph
Bockamp (Dr. med.) beklagte uns gegenüber das "starke Lehramt
in der Medizin", wodurch die wahrheitsinteressierte Forschung und oft
genug
die eindeutige Wahrheit eindeutig auf der Strecke blieben.
Doch zu einer weiteren Informationsquelle: Bei
google
brachte eine Suche nach "Klosterkötter gutachten" immerhin 64
Ergebnisse
(darunter allerdings öfters "W. Klosterkötter") - und wenn
Hamers
Schicksal noch immer nicht genug war, hat man jetzt Material, in dem
das
Urteil über Joachim Klosterkötter radikal vernichtend
ausfällt.
Es gab Fundstellen bei euro-antimobbing.org; auf deren Startseite es
heißt:
Die Demokratie in Deutschland, dem Land der
Lügen,
zerfällt, es ist ein Stillstand der Rechtspflege eingetreten.
Politiker,
Behörden und Justiz haben die Gewaltenteilung aufgegeben und
betätigen
sich als agent provocateur. Unzählige BürgerInnen werden
durch
den Mißbrauch der Psychiatrie in Psychiatrische
Landeskrankenhäuser
verschleppt, der Freiheit beraubt, Millionen verlieren durch
Mobbingmethoden
ihre Arbeit, ihr Ansehen, ihr Eigentum, vor Sippenhaft der Kinder oder
Angehörigen schrecken Politiker und Behörden nicht
zurück,
Staatsanwaltschaften bieten keinen Schutz vor Straftaten, sie
täuschen
Straftaten zur Verfolgung Unschuldiger vor und verfolgen die
BürgerInnen
wegen Anwendung von Rechtsmitteln.
Deutschland - ein Verbrecherstaat? Wir haben bei euro-antimobbing.org
nachgefragt und die Erlaubnis erhalten, die nachfolgenden Ausschnitte
von
dort zu ziteren:
"Nordrhein-Westfalen - Uniklinik Köln: Psychiatrische
Gutachten
an Toten"
Prof. Dr. Klosterkötter, Uniklinik Köln,
Abt. Psychiatrie und Psychiatrie – Landtag NRW hält
psychiatrischer
Begutachtung verstorbener Personen zur nachträglichen
Vermögensänderung
in Erbangelegenheiten und die psychiatrische Begutachtung juristischer
Schriftsätze an Behörden und Gerichte zur bestellten
Feststellung
von Geschäftsunfähigkeit für rechtens.
Verwaltungsgericht
Köln bestellt bei Prof. Klosterkötter psychiatrische
Aktengutachten
zur Feststellung der Geschäftsunfähigkeit lebender Personen,
um unerwünschte Bürger rechtlos zu stellen. Das
Verwaltungsgericht
Köln, bekannt für die Verweigerung der grundgesetzlich
garantierten
Justizgewähr, indem es keine Anträge für unliebsam
erklärter
BürgerInnen bearbeitet, beauftragte den Kölner Psychiater und
Leiter der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des
Universitätsklinikums
Köln, die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit aufgrund
von
juristischen Schriftsätzen, die eine Klägerin beim
Verwaltungsgericht
Köln eingereicht hatte. Um ihre Grundrechte abzuschneiden, hat das
Verwaltungsgericht in Absprache mit der Bezirksregierung Köln und
dem Justizminister Dieckmann (SPD) und der Schul- und
Wissenschaftsministerin
Gabriele Behler (SPD-MdL – Völklinger Str. 49, 40190
Düsseldorf,
Tel. 0211-896-3500) die Vorgehensweise abgesprochen. Der Justizminister
hat gegenüber dem Landtagspräsidenten Ulrich Schmidt (SPD)
mit
Schreiben vom 7.1.2002 mitgeteilt, daß die Tatsache, daß
eine
Lehrerin Mißhandlungen von Schülerinnen und Schüler im
Alter von 12 bis 15 Jahren in ca. 50 Fällen den
Schulaufsichtsbehörden
mitgeteilt und durch deren Untätigkeit zur Anzeige gebracht hat,
dienstlich
versetzt und in den frühzeitigen Ruhestand geschickt werden soll.
„Vor diesem tatsächlichen Hintergrund“ erfolgten von der
Landesregierung
Nordrhein-Westfalen unnötigte aufgenötigte
Rechtsschutzverfahren
vor dem Verwaltungsgericht Köln, daß sich durch
Justizverweigerung
und Mißbrauch der Psychiatrie zur Vorteilsgewährung für
mutmaßlich Straftäter als deutsches Gericht schwerwiegenden
Psychokrieg gegen die Amtsträgerin führt, die nach
Gesetzeslage
zur Anzeige ihr bekannter Straftaten verpflichtet ist. Um die
Klägerin
rechtlos zu stellen, soll Prof. Dr. Klosterkötter, Uniiklinik
Köln
in einem Gefälligkeitsgutachten bescheinigen, daß die
Klägerin
zu verschiedenen Zeitpunkten des Rechtsstreits
geschäftsunfähig
sein sollte; es könnte zu Beginn des Rechtsstreits sein, etwa ab
der
Mitte der bereits 18 Monate dauernden Verfahren oder zuletzt beim
Empfang
eines Schreibens des Regierungspräsidenten Jürgen Roters
(SPD)
aus Köln.
"Staatsmobbing Nordrhein-Westfalen. Politik und Justiz als
Drehscheibe
von Korruption, Körperverletzung, Hochverrat – mißhandelte
Schulkinder
wehrlos gestellt - Öffentliche Zustellung der Anzeige an den
Generalbundesanwalt,
Karlsruhe und Bundestag Berlin - Antrag auf Bundesaufsicht über
das
Land Nordrhein-Westfalen nach Art. 37 und Art. 84 und Art. 85
Grundgesetz
(GG)"
Der Landtag hat in zwei Petitionen im Jahr 2001 beschlossen, daß
öffentliche Verleumdungen einer Lehrerin aus Köln politisch
getragen
werden. Die gesetzliche Fürsorgepflicht für Beamte gilt
für
den Dienstherrn Wolfgang Clement des Landes Nordrhein-Westfalen
anscheinend
nicht. Er verletzt seine gesetzliche Fürsorgepflicht und wird zum
Zuschauer, wie eine Lehrerin von seinen Behörden gemobbt und
bespitzelt
wird, weil sie als Amtsträgerin ihr bekanntgewordene Straftaten
den
vorgesetzten Aufsichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft
Köln
mitgeteilt hat. Die Justiz verweigert seit September 2001, ein Jahr
nach
Beginn des Rechtsstreits, jede Bearbeitung von Anträgen und
beschließt
die psychiatrische Untersuchung durch den Kölner Psychiater Prof.
Klosterkötter von der Universitätsklinik Köln, der
psychiatrische
Gutachten an Toten erstellt, um die Eigentumsverhältnisse in
Erbangelegenheiten
neu zu regeln oder erstellt bestellte psychiatrische Gutachten für
Personen, die er nie gesehen hat anhand der ihm von Gerichten und
anderen
Behörden zugesandten Akten, indem er juristische Schriftsätze
an Behörden zur Grundlage seiner Gutachten macht. Die Auswahl
eines
anscheinenden Gefälligkeitsgutachters, der nach Mitteilung des
Landtages
von Nordrhein-Westfalen jährlich 160 Gutachtenaufträge von
Behörden
in Nordrhein-Westfalen erhält (Umsatz geschätzt 500.000 EUR)
spricht für die Zielsetzung des Gerichts.
Der Grund für den Mißbrauch der Psychiatrie aus sachfremden
Erwägungen heraus liegt nach Überzeugung des Gerichts darin,
daß
die Lehrerin und Bürgerin ihre grundrechtlich garantierten Rechte
auch vor Gericht geltend macht. Der Justizminister Dieckmann (SPD)
liefert
das Tätergeständnis für schwerwiegende Mobbing
gegenüber
dem Landtag von Nordrhein-Westfalen, das den Anfangsverdacht des
Hochverrats
an der Verfassung begründet (§§ 81, 82, 92 StGB). Die
Staatsanwaltschaft
untersteht seinem Weisungsrecht, sie ermittelt nicht, sondern begeht
Straftaten.
Die Dienst- und Fachaufsicht gegenüber den Gerichten ist
funktionslos
gestellt, das Verwaltungsgericht Köln verweigert die
grundgesetzliche
Garantie der jederzeitigen Justizgewähr für den Bürger.
Dem Justizministerium ist bekannt, daß es eine Amtsträgerin
mit öffentlichen Verleumdungen überzieht, um Straftäter
zu schützen. Die Staatsanwaltschaften Köln und die
aufsichtsführende
Generalstaatsanwaltschaft Köln wie auch der Präsident des
Oberverwaltungsgerichts
in Nordrhein-Westfalen bestätigen in ihren Stellungnahmen an den
Landtag
Nordrhein-Westfalen, daß sie vorsätzlich eine Bürgerin
rechtlos stellen. [...]
Der Antragsmißbrauch von Behörden und Justiz insbesondere
von psychiatrischen Gutachten zur Erschleichung von Vorteilen oder zur
Vorteilsgewährung ist bundesweit bekannt und hier kein Einzelfall.
Auf welche Weise die Gutachten erstellt werden, wird den Abgeordneten
des
Landtages NRW und den BürgerInnen nicht mitgeteilt. Auf die
Untersuchungsergebnisse
der Kriminologischen Instituts Hamburg (siehe website) „Gutachten als
Waffe“
wird hingewiesen. Einen Kläger bei Gericht durch die Justiz selbst
rechtlos zu stellen, weil er seine verfassungsrechtlich garantierten
Grundrechte
in Wahrnehmung berechtigter Interessen bei Gericht vorträgt,
stellt
nach Strafgesetzbuch §§ 81, 82 i.V.m. 92 Hochverrat dar.
Jeder Leser sollte also wissen, was er von diesem
berühmt-berüchtigten
Klosterkötter zu halten hat. Ob Klosterkötter auch in unserem
Falle meint, ein "mindestens ca. zweiwöchiger stationärer
Aufenthalt
in einer psychiatrischen Einrichtung" sei notwendig, damit wir eine
Aussicht
haben, von der Verurteilung als Geistesgestörter freigesprochen zu
werden? Da Klosterkötter sich auf Gutachten für Tote
spezialisiert
hat, wird er möglicherweise gar nicht mit uns sprechen wollen. Es
wäre schön, wenn wenigstens er z.B. zu den drei
KzM-Einleitungstexten
mehr schreiben würde als: "Erwarten Sie bitte nicht, daß ich
auf eines Ihrer Argumente eingehe - das wäre Zeitverschwendung."
Vielleicht
kann er die längst überfällige Begründung abgeben,
weswegen uns das katholische Bekenntnis verboten wird. Wie dem auch
sei:
Damit ein Gutachten glaubwürdig sein kann, muss der Gutachter
glaubwürdig
sein. Der Gutachter muss also zunächst folgende Fragen mit einem
einfachen
Ja oder Nein beantworten (s. Priesternetzwerk):
1. Wird bei der Erbsünde etwas vererbt?
2. Ist die Auferstehung Christi ein historisches Ereignis?
3. Sind akatholische Gemeinschaften Wege des Heiles?
4. Beten Christen und Muslime denselben Gott an?
5. Können Dogmen durchaus einseitig, oberflächlich,
rechthaberisch,
dumm und voreilig sein?
Solange der Gutachter darauf keine ordentlichen Antworten gibt, kann
er auch nicht als glaubwürdig gelten. Wir werden zu seiner Antwort
/ Antwortverweigerung ein Gutachten erstellen und ggf. weitere Tests an
Klosterkötter durchführen. Bei der Gelegenheit verweisen wir
noch einmal auf die "gewissen psychologischen
Schwierigkeiten"
der "neuen Priester", ihren psychotischen
Hang
zum Faustrecht und ihre exzessive
Narreteien. Heute meldete der Nachrichtensender cnn, dass laut
einer
"Studie", die von der US-"Bischofs"-Konferenz in Auftrag gegeben wurde
und deren Veröffentlichung für den 27.02.2004 geplant ist,
ca.
4.500 Priester in den USA zwischen 1950 und 2002 wegen Kinderschändung
angeklagt wurden; wahrscheinlich ist die Zahl der Täter und Opfer
in der "Studie" noch viel zu niedrig angesetzt, meint der Opferverband
"Survivors Network of Those Abused by Priests". Wer nicht in diesem
Irrenhaus
mit blasphemischen Tiraden, Urintrinken
und Däniken-Götterwahn usw. mittaumelt, befindet sich -
so
die Diffamierung durch die Bonner "Richter" - mutmaßlich "in
einem
die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter
Störung
der Geistestätigkeit".
Zu III. Ist es nicht putzig, dass die lieben, guten "Richter" zu
unserem
"Schutz" die "Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil" erst
dann
fortsetzen wollen, wenn unsere "Prozessfähigkeit" festgestellt
ist?
Allerdings: Warum rücken die erst dann mit diesem "Schutzprogramm"
heraus, NACHDEM die Zwangsvollstreckung BEREITS ABGESCHLOSSEN ist -
jedenfalls,
wenn auch nur theoretisch, in finanzieller Hinsicht? Denn - und auch
dazu
werden wir vermutlich noch etwas schreiben - der "Gerichtsvollzieher"
hat
erklärt, seine Aufgabe sei abgeschlossen. Er könne bei uns
nichts
finden, was er uns erlaubterweise wegnehmen könne, weil wir viel
zu
arm sind; was das LGB dann macht, also ob es sich über die
gesetzlichen
Schranken bei der Pfändung hinwegsetzt, steht auf einem anderen
Blatt.
Und als der Vollzieher unsere Unpfändbarkeit festgestellt und
vermutet
hatte, dass uns nun Gefängnisstrafe erwarte, flüsterte er
regelrecht:
"Sehen Sie nicht doch eine Möglichkeit zur Ratenzahlung?" Darauf
erklärten
wir: "Ich werde nicht zahlen, und wenn ich auch nur einen Cent bezahlen
sollte, um für immer in Ruhe gelassen zu werden." Da ihnen die
Möglichkeit,
uns auszurauben, anscheinend nicht leicht gemacht ist, werden die
"Richter"
also nun zur Realinjurie greifen. Zwar machen sich Apostaten wie Werner
Schneider darüber lustig, dass wir uns "als Märtyrer
aufspielen",
das ändert aber nichts daran, dass wir diese skrupellose
Vernichtungskampagne
gegen uns noch immer als schmerzhaft empfinden, vor allem mit Blick auf
unsere Freunde und da wir wissen, wie kinderleicht es wäre, all
diesen
Lasten zu entgehen und statt dessen voraussichtlich ein Leben in Ruhe
und
sogar Wohlstand zu führen. Aber die Liebe zu Christus ist uns mehr
wert als die Aussicht auf irdische Wohlfahrt, zumal in dieser Woche
(Sexagesima)
öfters in der Messe das Gleichnis vom
Sämann
gelesen wird.
Antrag von oki
In dem Bestrafungsantragsverfahren
Verband der Diözesen Deutschlands L.
- 10 O 586/03 -
weisen wir daraufhin, daß auf eigenes Betreiben die Seiten
"katholisch.de.ms"
sowie "katho-lisch.eu.tc" seit Freitag, dem 23.01.2004 von dem
Schuldner
nicht mehr genutzt werden können. Sie sind blockiert. Dies gilt
nicht
für die Seiten "roemisch-katholisch.info", sowie für
"katholisch.net",
die sämtlich weiterhin betrieben werden. Hinzu gekommen sind
inzwischen
die Domainen roemisch-katholisch.com, kathohlisch.gk und
katholisch.cjb.net.
Der Schuldner hält es daher nicht ansatzweise für nötig,
das gerichtliche Verbot zu beachten. Der Schuldner kann offensichtlich
nur durch Ausschöpfung des gesetzlichen Ordnungsmittelrahmens zu
einem
rechtstreuen Verhalten veranlaßt werden. Zweifel an der
Prozeß-
und Geschäftsfähigkeit des Schuldners bestehen dabei aus
Sicht
der Gläubigerin nicht.
gez. Okonek
Wie kaum überrascht, liefert oki da wieder geballten Schwachsinn
ab!
1. roemisch-katholisch.info
wurde uns inzwischen (am 13.02.2004) - ohne Angabe von Gründen
- gekündigt! Eine Anfrage nach Schadensersatz blieb bislang
unbeantwortet.
2. katholisch.cjb.net
ist nicht "inzwischen" dazu gekommen, sondern bestand bereits lange
vor der Anklageschrift, u.z. seit ca. drei
Jahren,
wie der Server-Text beweist ("Aktualisierung
05.02.2001").
3. "kathohlisch.gk"
kannten wir noch gar nicht und konnten es auch nirgends finden. Okay,
da hat oki mal wieder "katholisch" falsch geschrieben; das hat er ja
auch
bei "katolisch.notrix.de" geschafft, und im Gegenzug hat das das
"Landgericht
Bonn" uns die Domain "www.roemisch-katolisch.info" (die wir nie
besaßen)
"verboten"; s.wiederum die Anklageschrift.
Aber
auch "katholisch.gk" kennen wir nicht. In einer Liste mit "country code
suffixes", also Endungen der Adresse, die auf ein bestimmtes Land
verweisen
(z.B. .de für Deutschland), fanden wir: "GF French
Guiana
/ GH Ghana". Wir raten jetzt mal: oki meint, wenn er
"kathohlisch.gk"
schreibt, in Wahrheit "katholisch.tk." Aber auch das ist schon sehr alt
- schließlich stand auf der Startseite (!), die von oki schon
zigmal
ausgedruckt und verschickt wurde, darunter auch an uns (jetzt
nachlesbar
im Server-Text):
HINWEIS: katholisch.tk hat einen eingebauten
Zähler
(daran hatten wir bis gerade (09.06.2002) nicht gedacht)! Wer nicht
möchte,
dass wir von seinen Besuchen auf KzM erfahren, sollte zu einer der
beiden
ersten Adressen greifen, die nach wie vor ohne Zähler sind. Aus
der
katholisch.tk-Statistik für Mai 2002: 85 Unique Visitors, Top3:
Österreich
47, Deutschland 13, U.S.A.12)
Auf der Startseite und damit auf den ganzen oki-Ausdrucken stand
natürlich
auch katholisch.cjb.net. Also auch hier ist nichts "inzwischen
dazugekommen",
da hat oki nur wieder fleißig gelogen. Und so eine
Lügenbande
wie die Bonner "Richter" findet das ganz bestimmt ganz toll.
4. roemisch-katholisch.com
wurde am 16.01.2004 registriert und sollte erst dann bei KzM bekannt
gemacht werden, wenn katholisch.net abgeschaltet ist, also als Adresse
für das Gesamtverzeichnis katholischer Internetseiten. Um einer
weiteren
Datumslüge seitens oki zuvorzukommen, weisen wir darauf hin, dass
am selben Tag auch roemischkatholisch.com registriert wurde. Und wer
uns
nicht glauben möchte, kann noch immer in die NIC-Datenbank gucken
(z.B. bei uwhois), denn dort steht momentan noch geschrieben: "Creation
Date: 2004-01-16".
5. "Der Schuldner hält es daher nicht ansatzweise für
nötig,
das gerichtliche Verbot zu beachten."
Die "gerichtlichen Verbote", die die Diener Satans gegen die Kirche
erließen, wurden von den wahren Jüngern Christi nie als
höchste
Instanz betrachtet, geschweige denn befolgt. Darauf hatten wir schon in
unserer damaligen Stellungnahme zu katholisch.de
hingewiesen, und nach wie vor sind wir der Meinung, dass man Gott mehr
gehorchen muss als den Menschen. Die V2-Sekte schreibt über die
göttlichen
Gebote nur zu dem Zweck, sie zu verspotten (s. z.B. Sodomie).
Wir müssen aber oki und seinen Komplizen in ihrer Gedankenwelt
zustimmen:
Christus wurde ermordet, fast alle Apostel wurden ermordet,
unzählige
Glaubenszeugen wurden in den zwanzig Jahrhunderten ermordet - warum
sollte
der Autor von KzM von den Angriffen Satans verschont bleiben?
Und nicht vergessen: Es geht keineswegs nur um die Internet-Adressen,
sondern auch um die Inhalte! Die Adressen lassen sich völlig
problemlos
abschalten - die Vernichtung unserer Aussagen fällt etwas
schwerer.
So machen wir uns ja auch "strafbar" dadurch, dass wir
wahrheitsgemäß
darüber berichten, dass KzM die ursprüngliche Seite der
Domain
www.katholisch.de ist. Nun haben wir im Internet einen Link zu KzM
(Crosswinds-Adresse)
entdeckt, der KzM nur beschreibt als: "Die ursprüngliche Seite der
Domain www.katholisch.de". Dem Autor dieser Linkliste ist anscheinend
deswegen
noch nichts passiert. Klar, er ist ja auch kein Katholik.
6. "Der Schuldner kann offensichtlich nur durch Ausschöpfung
des gesetzlichen Ordnungsmittelrahmens zu einem rechtstreuen Verhalten
veranlaßt werden."
Äh - rechtstreu? Im Forum von heise schrieben wir am 13.02.2004
bezugnehmend auf die Dokumentation über P.
Rupert
Mayer:
Der durchschnittlich verblödete Bürger gibt
sich gerne mit den Bauernopfern zufrieden, mit denen die
Über-Nazis
sich gerne den Bauch pinseln. Die Wahrheit ist: Bis heute hat noch kein
Vertreter der "staatlichen Obrigkeit" eine ernsthafte Aufarbeitung der
Adolf-Katastrophe auch nur versucht. Dazu müssten die Schuldigen
bestraft
und die unschuldigen Opfer - nach Möglichkeit - entschädigt
werden.
Einfach Milliarden über Milliarden in ein gewisses Land zu pumpen
und damit das Unrecht nur noch zu steigern, ist keine ordentiche
Lösung.
Auch solche verlogenen Hetzkampagnen wie die von Daniel Goldhagen gegen
die katholische Kirche dienen nicht der Gerechtigkeit. Ich schreibe
gerade
an einem neuen Text bzgl. des Vernichtungskriegs des jetzigen Staates
gegen
die Kirche. Wie im Fall von P. Mayer bewiesen, wurden ausgerechnet
hochgradige
Nazi-Ideologen und Schwerverbrecher mit höchsten Posten in der BRD
vertraut. Und so kann es nicht überraschen, dass heute gegen mich
Anklageschriften gestellt werden, in denen es heißt:
*********
Der Schuldner hält es daher nicht ansatzweise für nötig,
das gerichtliche Verbot zu beachten. Der Schuldner kann offensichtlich
nur durch Ausschöpfung des gesetzlichen Ordnungsmittelrahmens zu
einem
rechtstreuen Verhalten veranlaßt werden.
*********
Zu solch einem Zynismus waren selbst die ärgsten Nazis nicht
fähig.
In der BRD aber sind solche Parolen gang und gäbe. Das
Establishment
ist noch weiter rechts als Adolf höchstpersönlich. Darum die
Vokabeln: "Rechts-Staat", "Rechts-Treue" usw.
Wie oft sollen wir eigentlich noch die Unterlassungsverpflichtungserklärung
abgeben?! Also noch einmal:
Wir verzichten vollständig auf die
Verwendung
des Begriffs katholisch in Internetadressen und überhaupt bei der
Bezeichnung unseres religiösen Bekenntnisses,
wenn uns der Beweis vorliegt, dass die V2-Sekte die
römisch-katholische
Kirche ist resp. dass wir nicht katholisch sind. Nur weil die V2-Sekte
nicht die katholische Kirche ist, muss sie sagen: "Der Schuldner kann
offensichtlich
nur durch Ausschöpfung des Zwangsrahmens zu einem Verzicht auf die
Inanspruchnahme des Begriffs katholisch veranlasst werden."
Wohlgemerkt:
Sie darf nicht von "gesetzlichen Ordnungsmittel" (denn diese
Zwangsmaßnahmen
dienen ja der Unordnung und sind damit per se ungesetzlich) und nicht
von
"rechtstreu" i.S.v. "treu gegenüber dem (Natur-)
Recht" sprechen! Man hat uns jedenfalls bis heute keine einzige
lehramtliche
Entscheidung vorgelegt, und auch intensive Suche unsererseits blieb
erfolglos,
dass die Kirche von ihren Gliedern erwartet, sie müssten den Staat
als obersten Gesetzgeber anerkennen und sich allen seinen Weisungen
bedingungslos
unterordnen. Offen gestanden, wird nach unserem Wissensstand von der
Kirche
das komplette Gegenteil gelehrt von dem, was oki behauptet. Zum x-ten
Mal
der Verweis auf Mit brennender Sorge:
An den Geboten dieses Naturrechts kann jedes positive
Recht, von welchem Gesetzgeber es auch kommen mag, auf seinen
sittlichen
Gehalt, damit auf seine sittliche Befehlsmacht und
Gewissensverpflichtung
nachgeprüft werden. Menschliche Gesetze, die mit dem Naturrecht in
unlösbarem Widerspruch stehen, kranken an einem Geburtsfehler, den
kein Zwangsmittel, keine äußere Machtentfaltung sanieren
kann.
Mit diesem Maßstab muß auch der Grundsatz: "Recht ist, was
dem Volke nützt" gemessen werden, wenn man unterstellt, daß
sittlich Unerlaubtes nie dem wahren Wohle des Volkes zu dienen vermag.
Indes hat schon das alte Heidentum erkannt, daß der Satz, um
völlig
richtig zu sein, eigentlich umgekehrt werden und lauten muß: "Nie
ist etwas nützlich, wenn es nicht gleichzeitig sittlich gut ist.
Und
nicht weil nützlich, ist es sittlich gut, sondern weil sittlich
gut,
ist es auch nützlich" (Cicero de officiis 3, 30.). Von dieser
Sittenregel
losgelöst würde jener Grundsatz im zwischenstaatlichen Leben
den ewigen Kriegszustand zwischen den verschiedenen Nationen bedeuten.
Im innerstaatlichen Leben verkennt er, Nützlichkeits- und
Rechtserwägungen
miteinander verquickend, die grundlegende Tatsache, daß der
Mensch
als Persönlichkeit gottgegebene Rechte besitzt, die jedem auf ihre
Leugnung, Aufhebung oder Brachlegung abzielenden Eingriff von seiten
der
Gemeinschaft entzogen bleiben müssen. Die Mißachtung dieser
Wahrheit übersieht, daß das wahre Gemeinwohl letztlich
bestimmt
und erkannt wird aus der Natur des Menschen mit ihrem harmonischen
Ausgleich
zwischen persönlichem Recht und sozialer Bindung, sowie aus dem
durch
die gleiche Menschennatur bestimmten Zwecke der Gemeinschaft. Die
Gemeinschaft
ist vom Schöpfer gewollt als Mittel zur vollen Entfaltung der
individuellen
und sozialen Anlagen, die der Einzelmensch gebend und nehmend, zu
seinem
und aller anderen Wohl auszuwerten hat. Auch jene umfassenderen und
höheren
Werte, die nicht vom Einzelnen, sondern nur von der Gemeinschaft
verwirklicht
werden können, sind vom Schöpfer letzten Endes des Menschen
halber
gewollt zu seiner natürlichen und übernatürlichen
Entfaltung
und Vollendung. Ein Abweichen von dieser Ordnung rüttelt an den
Tragpfeilern,
auf denen die Gemeinschaft ruht, und gefährdet damit Ruhe,
Sicherheit,
ja Bestand der Gemeinschaft selbst. Der gläubige Mensch hat ein
unverlierbares
Recht, seinen Glauben zu bekennen und in den ihm gemäßen
Formen
zu betätigen. Gesetze, die das Bekenntnis und die Betätigung
dieses Glaubens unterdrücken oder erschweren, stehen im
Widerspruch
zum Naturgesetz.
So oft wir die kirchlichen Texte auch durchlesen - wir erkennen nicht,
wie man daraus eine Verpflichtung für uns ableiten könnte,
wir
sollten zum Apostaten werden, etwa indem wir Gotthold
Hasenhüttl als "katholischen Theologen" anerkennen, der im
Auftrag der V2-Sekte lehrt: Gott ist "eine menschliche Projektion,
die erdacht wurde, um eine Sinnvorgabe zu erlangen und die eigene
Existenz
wie die der Welt abzusichern. Gott ist ein Projekt, das die
Überwindung
des empfundenen Mangels und der unabgegoltenen Sehnsüchte sowie
den
Traum von einem erfüllten, sinnvollen Leben garantiert. Eine
solche
Vorgabe gibt es nicht. Sie macht den Menschen zu einem Untertan und
Gott
zu einem seienden Wesen." Liegt das Erkenntnisproblem bei uns, weil wir
uns "in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
krankhafter Störung der Geistestätigkeit" befinden? Aber mal
ganz ungeachtet unserer Geistestätigkeit: Was spricht dagegen, die
kirchlichen Texte zu nennen, in denen von den Christen die Unterordnung
unter naturrechtswidrige Anweisungen verlangt wird? Zeigt uns die
entsprechende
kirchliche Anordnung, und wir unterwerfen uns!
Noch weitere Überlegungen: Wie können V2-Sektierer positiv
über die Opfer des Nationalsozialismus sprechen (z.B. über
die
Weisse
Rose)? Die Geschwister Scholl waren doch nicht "rechts-treu"! Und
s.
wiederum den Fall P. Rupert Mayer: Die
ärgsten
Nazi-Fanatics wurden in der BRD nicht nur nicht bestraft, sondern sogar
noch in ihrem Beruf befördert! Und was ist mit den Christen, die
heute
in vielen Ländern verfolgt und ermordet werden? Die sind doch wohl
auch "nicht rechtstreu"! Trotzdem titelt z.B. kath.net am 13.02.2004:
"Massive
Menschenrechtsverletzungen und Christenverfolgung in Bhutan.
Internationale
Nicht- Regierungsorganisationen werfen dem Land ethnische
Säuberungen
vor." Dort heißt es u.a.: "In Bhutan sei es Christen bei schwerer
Strafe verboten, öffentliche Gottesdienste zu feiern oder ihren
Glauben
anderweitig zu praktizieren, beklagt der römisch-katholische
Bischof
Stephen Lepcha von Darjeeling (Indien), zu dessen Diözese Bhutan
kirchenrechtlich
gehört." Was fällt Lepcha eigentlich ein, diesen Zustand zu
beklagen
- er hat gefälligst "rechtstreu" zu sein und auch dazu aufzurufen,
dass kein Christ seinen Glauben praktiziert!
Jetzt kann man nur noch mit eiserner Entschlossenheit sich
einbläuen,
dass Wojtyla so ein lieber Kerl ist, cf. den Eintrag vom 06.02.2004:
**********
"Gewalt im Namen von Religion auszuüben, heißt, die Religion
zu entweihen" (Karol Wojtyla alias "Johannes Paul II.", Scheinpapst aus
Leidenschaft und einer der sadistischsten Christenschlächter aller
Zeiten, vor Vertretern des "American Jewish Comitee", die ihm "für
seinen Kampf gegen den Antisemitismus"
dankten;
zit. nach Radio Vatikan v. 5.2.2004).
**********
Die "Ausschöpfung des gesetzlichen Ordnungsmittelrahmens" durch
die V2-Sekte darf also niemand kritisch hinterfragen - sonst wird er
das
nächste Opfer!
Wir denken zudem über einen neuen Text z.Th. Abtreibung nach,
in
dem nochmals auf Günter Annen und Johannes
Lerle eingegangen werden soll. Beide wurden wegen
Anti-Abtreibungs-Aktionen
vom "Rechts-Staat" verurteilt, waren auch zeitweise in Haft und werden
dauernd von der "Justiz" misshandelt - trotzdem hat bis heute keiner
die
notwendige Konsequenz gezogen, katholisch zu werden. Uns ist dabei
keine
einzige V2-Forderung bekannt, dass Annen und Lerle unter
"Ausschöpfung
des gesetzlichen Ordnungsmittelrahmens" zur "Rechts-Treue"
veranlaßt
werden sollten, i.e. zum Ende ihres Protestes gegen den Kindermord.
Ganz
im Gegenteil, kath.net titelte z.B. am 28.12.2003: "Lebensrechtler des
Jahres: Klaus Günter Annen. Evangelische Nachrichtenagentur
wählt
katholischen Lebensrechtsaktivist zum Lebensrechtler des Jahres 2003".
Warum zweierlei Maß? Die zahlreichen Entscheidungen gegen
Lebensschützer
sprechen doch eine unendlich deutlichere Sprache als das
lächerliche
"Versäumnisurteil" der Bonner Völkermörder gegen uns.
Wenn
es eine eindeutige "Rechts-Treue" gibt, dann doch die
Berücksichtigung
des Umstandes, dass Protest gegen Kindermord grundsätzlich
strafbar
ist, und man sich auch in keiner Weise auf - vorhandene - gegenteilige
gerichtliche "Urteile" berufen kann. Mit welchem Recht sprechen manche
V2-Sektierer sogar noch Sympathie für Annen aus, wenn er doch so
hartnäckig
gegen die Fundamente unseres "Rechts-Staates" rebelliert? Doch zu den
Einzelheiten
ggf. später mehr.
Jedenfalls ist klar, dass die V2-Sekte rasant schnell und radikal
skrupellos
die Katholiken zur "Rechts-Treue" zwingt. Innerhalb kürzester Zeit
werden katholisch-Adressen von KzM abgeschaltet; Lesbenpornos
hingegen werden schon seit Monaten gepflegt; eine Begründung
dafür
haben wir schon zig-mal angefordert, aber bis heute nicht erhalten. Was
aber ist mit der Glaubenstreue? Was unternimmt die V2-Sekte gegen die
"bösen
Theologen", die "nicht papsttreu" und damit "nicht kirchenrechtstreue"
sind? Werden die auch mit so rasanter Geschwindigkeit und unter
"Ausschöpfung
des gesetzlichen Ordnungsmittelrahmens" zur "Papsttreue" bewegt? Dabei
wäre der Umweg über ein staatliches Verfahren noch nicht
einmal
nötig - die V2-Sekte könnte von jetzt auf gleich
Maßnahmen
gegen die "Nicht-Papsttreuen" ergreifen. Was wird aus Apostaten wie Walter
Kasper? Was ist mit Karl-Heinz Ohlig? Was
geschieht
z.B. in der "Diözese Linz"? Wie rezipiert
die
V2-Sekte heute den "Geist des Konzils", i.e.
Karl
Rahner? Sind wir nicht zu streng, wenn wir sagen, dass die obersten
V2-Funktionäre noch immer an dieser antichristlichen "Theologie"
festhalten?
Am 07.02.2004 trugen wir auf der Startseite ein:
**********
Karl Lehmann hielt am 31.01.2004 im
Historischen
Kaufhaus am Münsterplatz in Freiburg einen Vortrag: "Die Bedeutung
Karl Rahners für Theologie und Kirche. Vortrag anlässlich der
Tagung der Katholischen Akademie der Erzdiözese Freiburg". Der
Vortrag
ist zwar sehr lang, aber nicht wirklich gehaltvoll, und auch aufgrund
unserer
Situation planen wir keine ausführliche Würdigung dieses
Vortrages.
Zwei Dinge seien aber hervorgehoben:
1. Noch immer behaupten manche (darunter z.B. Eberhard
Heller), um Rahner resp.seine Jünger widerlegen zu
können,
wäre der Thomismus ungeeignet, statt dessen bräuchte man die
Philosophie von Kant und Fichte. Dazu Lehmann:
Neben Martin Heideggers Denken war schon längst
Joseph
Maréchal wichtig geworden, der belgische Jesuitenphilosoph, der
in einem großen fünfbändigen Hauptwerk eine Begegnung
der
Philosophie des Thomas von Aquin vor allem mit Kant und Fichte
eröffnete.
Frucht der mehrjährigen Auseinandersetzung Rahners war das 1936
abgeschlossene,
erst im Jahr 1939 veröffentlichte und in vielen Sprachen
übersetzte
Werk „Geist in Welt. [...] Es klingt heute wie ein Treppenwitz der
neueren
Philosophie-Geschichte, 1936 war es jedoch bittere Wahrheit, dass der
damalige
Inhaber des Freiburger Konkordats-Lehrstuhls für Philosophie,
Martin
Honecker, diese Arbeit nicht zuletzt wegen ihres überwiegend
systematischen,
zu wenig historischen Charakters der Thomas-Interpretation und
möglicherweise
auch wegen der vermuteten Nähe zu Heideggers Denken nicht als
Dissertation
angenommen hat. Karl Rahner interessierte sich in der Tat weniger
für
die einzelnen Verästelungen des thomanischen Denkens in
historischer
Absicht, sondern überließ sich ganz dem Gewicht und der
Dynamik
der Grundgedanken des Thomas, die er frisch und relativ
unbekümmert
sachlich weiterentwickelte.
2. Die restlose Lächerlichkeit und Verlogenheit der "Kritik"
seitens
der "Konservativen" an Rahner ist längst bekannt und kürzlich
wieder am Beispiel von David Berger belegt
worden.
Während die Kirche sachlich argumentiert, beruft sich die V2-Sekte
auf den "Erfolg", d.h. wer den breiten Weg geht, der ins Verderben
führt,
ist im Recht. Wer echte und berechtigte Kritik an der V2-Sekte
vorbringt,
darunter an Apostaten wie Rahner, der wird kurzerhand zum
"Unqualifizierten"
abgestempelt, der ignoriert werden muss. Bei Lehmann liest sich diese
"Neo-Apologetik"
so:
Man muss mit Karl Rahners „Zwischenrufen" zur
Situation
der Kirche nicht immer einverstanden sein, aber niemand kann ihm eine
tiefe
Liebe zur Kirche absprechen. Überhaupt ist es manchmal
beschämend,
wie einem der größten Theologen unseres Jahrhunderts im
deutschen
Sprachgebiet gelegentlich schon der gute Wille abgesprochen wird. Man
kann
und muss über solche unqualifizierten Äußerungen zur
Tagesordnung
übergehen. Am meisten widerlegt werden sie durch das Zeugnis
vieler
Menschen, ja mehrerer Generationen, die auch heute noch Karl Rahner
für
all das, was er geleistet hat, ein herzliches Vergelt's Gott zurufen.
**********
Da ist wohl an eine Besserung nicht zu denken. Und die "Konservativen"
wie Thomas Floren bleiben hartnäckig
"konservativ".
7. "Zweifel an der Prozeß- und Geschäftsfähigkeit
des Schuldners bestehen dabei aus Sicht der Gläubigerin nicht."
Warum hetzen uns die Bonner Völkermörder trotzdem Ihren
Toten-Gutachter
auf den Hals? Vielleicht, um uns in die Nervenheilanstalt zu schicken,
vielleicht, damit sie "mit der ganzen Härte des Gesetzes" gegen
uns
vorgehen können. Offen gestanden, vermuten wir auch hier wieder
einen
Trick der V2-Sekte: Sie beteuert (ähnlich wie beim "außerordentlichen
Bedauern"), dass sie uns ja nur vor Unheil beschützen wolle,
bevor
sie ihre bestialischen Vernichtungspläne gegen uns, die
"Ausschöpfung
des gesetzlichen Ordnungsmittelrahmens", in die Tat umsetzt. Wir
meinen,
es käme der V2-Sekte sehr gelegen, wenn der Staat uns für
unmündig
erklärt und damit faktisch jeder Wirkmöglichkeit beraubt.
Amtsgericht Dorsten: Betreuungsverfahren
Wie ernst die Lage ist, zeigt folgender Brief, den wir heute erhielten:
Amtsgericht Dorsten
Postfach 1 09
46251 Dorsten
Telefon (0 23 62) 20 08-0
Durchwahl (0 23 62) 20 08- 53
Telefax (0 23 62) 20 08-51
Datum 13. Februar 2004
Geschäfts-Nr.: 4 XVII L 152 (Bitte bei Antwort immer angeben)
Sehr geehrter Herr L.!
Das Gericht hat die Anregung erhalten, Ihnen bei der Erledigung Ihrer
Angelegenheiten dadurch zu helfen, dass Ihnen ein Betreuer bestellt
wird.
Deshalb soll zunächst geprüft werden, ob Sie Hilfe
benötigen.
Zur Aufklärung dieser Frage ist der anliegende Beschluss ergangen.
Im Rahmen dieses Verfahrens können Sie sich durch Angehörige
oder Freunde unterstützen lassen, indem Sie möglichst bald
dem
Gericht den Namen und die Anschrift Ihrer Vertrauensperson mitteilen.
Selbstverständlich
können Sie auch einen Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen. In
jedem Fall werden Sie vor einer Entscheidung über die Bestellung
eines
Betreuers noch persönlich angehört. Sie erhalten dazu
später
weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Dietrich
Justizangestellte
(Dieses Schreiben ist maschinell gefertigt und deshalb nicht
unterschrieben.)
Hausanschrift: Alter Postweg 36, 46282 Dorsten Sprechzeiten: Montag
- Freitag 09:00 - 12:00
Aktenzeichen: 4 XVII L 152
AMTSGERICHT DORSTEN BESCHLUSS
In dem Betreuungsverfahren für Herrn R.L.,
geboren am 19.08.1967,
wohnhaft [...]
soll geprüft werden, ob und in welchen Angelegenheiten für
Herrn R.L. wegen einer Krankheit oder Behinderung Hilfen durch die
Bestellung
eines Betreuers erforderlich sind. Um Berichterstattung zu den
persönlichen
Verhältnissen wird die Stadt Dorsten ersucht.
Dorsten, den 13.02.2004 Amtsgericht Dorsten
Huda
Direktor des Amtsgerichts
Ausgefertigt
Dietrich, Jüstizangestellte
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Die Stadt Dorsten hatten wir z.B. in Der Staat
als Satansdiener (2) gewürdigt - wozu sie bis heute nicht
Stellung
genommen hat. Leider teilt auch sie uns nicht mit, warum sie die
laikale
Anrede uns gegenüber verwendet, wer sie "angeregt" hat, uns mit
einem
"Betreuer" "zu helfen" (wir vermuten, das LGB war der
Verfahrensanreger),
und wie sie überhaupt auf die Idee kommt, an unserer geistigen
Gesundheit
zu zweifeln. Der Zweck, uns diffamiert zu haben, ist allerdings jetzt
bereits
erfüllt: Bereits die Eröffnung eines "Betreuungsverfahren"
führt
bei vielen zu der Überzeugung, dass der "Untersuchte" erhebliche
psychische
Defekte aufweist - es ist dann nur noch die Frage, ob der "Untersuchte"
so schwer gestört ist, dass er obendrein noch einen "Betreuer"
benötigt.
Welche Hilfe werden wir also in Anspruch nehmen? Einen katholischen
Priester? Der würde innerhalb kürzester Zeit vom selben
Urteil
getroffen werden. Verwandte oder Freunde? Auch für die würde
gelten: Wer sich auf unsere Seite stellt, wird vernichtet. Einen
Akatholiken
(z.B. einen Anwalt)? Da wären wir wirklich gestört, wenn wir
uns selbst einen aussuchen würden, der unsere Arbeit behindert,
und
der meint, connis Credo sei das
Glaubensbekenntnis
der römisch-katholischen Kirche.
Jedenfalls gelten für die Stadt Dorsten die gleichen Auflagen
wie für Klosterkötter - ohne Glaubwürdigkeitsbeweis
keine
Glaubwürdigkeit!
Ausblick
Wer in dieser Welt auf der vermeintlich sicheren Seite sein
möchte,
schließt sich dem Mainstream an und
wandelt
auf dem breiten Weg. Bereits jetzt hat der
Staat
eine so dermaßen schwere Rufschädigung gegen uns verbrochen,
dass wir folgende Reaktionen bei unseren Lesern vermuten: 1.
Diejenigen,
die noch unentschlossen waren, ob sie sich zum "Sedisvakantismus"
bekennen,
werden sich definitiv von KzM abwenden. 2. Diejenigen, die wir für
die Kirche gewinnen konnten, werden (wenigstens überwiegend)
jeglichen
christlichen Glauben ganz aufgeben oder zur V2-Sekte zurückkehren
(was letztlich dasselbe ist). 3. Diejenigen, die sich konsequent
über
uns resp. über das Christentum lustig gemacht haben, werden ihren
Triumph in vollen Zügen genießen. Da nach einhelliger
Meinung
der V2-Sekte der Erfolg das Kennzeichen der Wahrheit ist, ist damit der
endgültige Beweis erbracht, dass nur Geistesgestörte am
katholischen
Glauben festhalten. Nochmals zum Gleichnis vom Sämann: Die Zahl
derer,
bei denen die Wahrheit auf guten Boden gefallen ist, muss nicht
unbedingt
sehr groß sein.
Kommen wir noch einmal auf den eingangs erwähnten offenen Brief
an unseren Bischof zurück. Wer meint, was uns nun widerfährt,
sei der endgültige Beweis dafür, dass wir im Unrecht sind,
der
bedenke:
Es ist gar nicht so ungewöhnlich, dass Christen
für
ihren Glauben vernichtet werden. Das geschieht sowohl durch "einfache"
Gefängnisstrafe als auch durch Diffamierung von Christen, die zu
"Geisteskranken"
erklärt werden. Christus selbst sagt: "Johannes trat auf: Er
aß
nicht und trank nicht; da hieß es: Er ist vom Teufel besessen.
Der
Menschensohn trat auf, ißt und trinkt, da heißt es: Seht
den
Schlemmer und Trinker, den Freund der Zöllner und Sünder" (Mt
11). Nach der Rede vom guten Hirten sagten viele Juden über
Christus:
"Er ist vom Teufel besessen und von Sinnen. Was hört ihr auf ihn"
(Joh 10,21). Als am Pfingstfest die Apostel in fremden Sprachen
redeten,
spotteten einige Zuhörer: "Sie sind voll süßen Weines",
und Petrus erklärt: "Diese da sind nicht trunken, wie ihr
wähnt"
(Apg 2). Nach der Verteidigungsrede des Paulus vor Agrippa rief Festus:
"Du bist von Sinnen, Paulus. Das viele Wissen bringt dich um den
gesunden
Verstand", worauf Paulus entgegnete: "Ich bin nicht von Sinnen" (Apg
26).
Dieser Text wird per Fax an das OLG Köln geschickt, das z.Zt.
das
Ermittlungsverfahren gegen die Bonner Völkermörder
führt.
Das OLG Köln wird hiermit angewiesen, diesen Text an alle
betroffenen
Stellen weiterzuleiten.
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