Krankhafte Störung der Geistestätigkeit

- Das "Landgericht Bonn" schlägt erneut zu -
(Kirche zum Mitreden, 17.02.2004)
"Offener Brief", Redeker bei Google

Noch ein offener Brief

Nach dem erst kürzlich verfassten offenen Brief an Rau und seine Komplizen haben wir am 13.02.2004 wieder einen offenen Brief verschickt; Empfänger war aber diesmal unser Bischof samt seiner Gemeinde. Anlass war ein Doppelpack aus Bonn (zugestellt 13.02.2004): ein neuer "Beschluss" seitens der Bonner Völkermörder und ein neuer Antrag seitens der Terrorristengruppe Redeker. Diese Leute scheinen sich resp. ihre Mitteilungen für extrem wichtig zu halten - sie verwenden nicht einfach die normale Post, die problemlos in den Briefkasten geworfen wird, sondern fordern von uns, dass wir uns extra zum Hauptpostamt begeben (was zumindest sehr zeitaufwendig ist), wenn die Sendung nicht persönlich abgegeben werden kann. Dieses Gehampele der Bonner "Richter" ist wohl nur ein weiteres Kennzeichen ihres ausufernden Größenwahns. Im übrigen hatten wir vor, jetzt in der Vorfastenzeit uns einige Wochen Erholung zu gönnen. Daraus wird wohl leider nichts.
Im einzelnen zu der Sendung:

Beschluss aus Bonn


10 O 586/03
LANDGERICHT BONN
BESCHLUSS
In dem Rechtsstreit Verband der Diözesen Deutschlands ./. L.

I.
Es soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob der Vollstreckungsschuldner sich nicht in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und er daher prozessfähig ist, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens.

II.
Zum Sachverständigen wird bestimmt:
Prof. Dr. med. J. Klosterkötter, Direktor der Klinik und Poliklinik für Neurologie und Psychatrie der Unversität zu Köln, Joseph-Stelzmann-Straße 9, 50924 Köln

III.
Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil der Kammer vom 03.12.2003 soll zum Schutz des Vollstreckungsschuldners erst dann fortgesetzt werden, wenn seine Prozessfähigkeit festgestellt ist.
Landgericht Bonn, 10. Zivilkammer Bonn, den 10.02.2004
Wucherpfennig Beumers Dr. Stollenwerk
Ausgefertigt Schmitt Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle



Zu I. moneypenny und Co. suggerieren, dass wir uns "in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit" befinden. Es muss also erst der "Beweis erhoben werden", ob diese Diffamierung uns zu Unrecht trifft. Jeder normale Mensch würde sagen, jemand gilt solange als nicht geistesgestört, bis seine Geistesgestörtheit bewiesen ist. Zudem gibt es niemanden, der ernsthaft bei uns einen "Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit" auch nur vermutet, geschweige denn behauptet. Wir erinnern hier nochmals an das Recht auf den guten Ruf und warnen erneut vor dem freventlichen Urteil. moneypenny und Co. stellen dagegen - wie üblich - einfach alles auf den Kopf. moneypenny könnte natürlich argumentieren, dass wir sogar bei kath.de (wo sich u.a. der "Dizzy Satellite", "Orpheus aus der Unterwelt", "Mäpstin Ute mit drei Buchstaben I." usw. austoben) als "Irrer" etc. diffamiert werden; außerdem könnte er auf das Expertengutachten der Lothmann-Gruppe verweisen, demzufolge endgültig festgestellt wurde, dass unsere geistigen Kräfte noch nicht einmal für die Realschule reichen. Margret Chatwin bezeichnet unsere Texte ohne Angabe von Gründen als wirr und erhält dafür noch Rückendeckung von der Staatsanwaltschaft. Außerdem wird uns öfters vorgeworfen, wir seien ein Geisterfahrer. moneypenny müsste also erst einmal den Beweis erbringen, dass diese Psychoten-Kapriole nicht allein dem Zweck dient, uns zu vernichten resp. den katholischen Glauben als "Irrenreligion" zu diffamieren.
Nun könnte man ja meinen, wir müssten ein psychiatrisches Gutachten über uns durchaus begrüßen, weil - wenn wir wirklich nicht geistesgestört sind - damit ja alle Vorwürfe bzgl. Geistesgestörtheit gegen uns vom Tisch wären. Da wäre aber zunächst einmal die Frage nach der Glaubwürdigkeit des Gutachters zu stellen.

Zu II. Klosterkötter ist schon seit vielen Jahren Komplize des Staates. So wurde er bereits 1988 vom Verwaltungsgericht Koblenz als "Gutachter" bestellt, um Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer zu "untersuchen" (Rechtsstreit Dr. med. Ryke Geerd Hamer % Land Rheinland-Pfalz, AZ: 9 K 215/87). Hamer hat auf seiner sehr umfangreichen Seite - über die "Germanische Neue Medizin®" - die diesbzgl. Korrespondenz wiedergegeben, also sowohl das Beauftragungsschreiben vom 18.01.1988 als auch die Antwort Klosterkötters vom 17.02.1989. Klosterkötter gibt allerdings kein endgültiges Urteil über Hamer ab, sondern meint u.a.: "Man mußte vielmehr einen längeren Zeitraum für wiederholte Kontakte und gezielte Zusatzuntersuchungen zur Verfügung haben, wie ihn nur ein mindestens ca. zweiwöchiger stationärer Aufenthalt des Klägers in einer psychiatrischen Einrichtung bieten könnte." Jedenfalls wurde Hamer die ärztliche Zulassung entzogen.
Auf Hamer sind wir übrigens nicht erst durch den Klosterkötter-Fall aufmerksam geworden, sondern bereits vor längerer Zeit bei einer Recherche nach Johannes Rothkranz (Rothkranz verteidigt Hamers "Germanische Neue Medizin®", Hamer wiederum zitiert Rothkranz) gestoßen. Wieviel Hamer von Wojtyla hält, zeigt u.a. die Wiedergabe eines Gesprächs von Hamer und einer weiteren Person mit "einem hohen Mitglied einer französischen Loge": "Es sei in höheren Freimaurerkreisen allgemein bekannt, daß die Freimaurerloge Propaganda 2 (kurz P 2), der auch der jüdisch-polnische Papst Woytila-Katz und 20 seiner Kurienkardinäle angehören sollen, seit 8 Jahren grünes Licht hat, die Familie Hamer zu verfolgen und zu terrorisieren, um den Prozeß gegen die jüdisch-italienischen Prinzen V. Emmanuel zu verhindern, der den Sohn des Dr. Hamer, Dirk Hamer, getötet hat und dafür nach dem zweimaligen Urteil der Cour de Cassation in Paris wegen vorsätzlichem Mord angeklagt werden sollte, aber nicht angeklagt wird. [...] Überhaupt gäbe es die P 2 Loge in allen Ländern. Sie sei eine der mächtigsten und reichsten Logen der Welt. Man spreche in Logenkreisen ganz offen davon, daß auch der Papst und 20 Kurienkardinäle des Vatikans (bei letzteren ist es erwiesen) Logenbrüder der P 2 Loge seien."
Also "Mag. theol." Hamer ist kein Sedisvakantist, und wie verworren seine religiösen Anschauungen sind, zeigt z.B. seine Gewohnheit, den Dalai Lama als "seine Heiligkeit" zu titulieren. Nun ist aber nicht jeder, der irrige religiöse Auffassungen vertritt, damit schon als Geisteskranker zu beurteilen. Luther hingegen war wohl wirklich schwer geisteskrank (s. Abschied von Luther), weswegen er ja auch von Pius VI. (Breve "Quod aliquantum" (1791)) "wahnsinniger Häretiker" genannt wird. Was Hamers Werbung für die "neue Medizin" und seine Attacken gegen die "Schulmedizin" betrifft, haben wir uns wegen unserer viel zu geringen medizinischen Kenntnisse entschieden, uns eines endgültigen Urteils momentan noch zu enthalten. Immerhin könnten wir einige Anekdoten erzählen, was uns Mediziner über die "Wissenschaftlichkeit" der Schulmedizin anvertraut haben: Mit dieser "Wissenschaftlichkeit" ist es anscheinend wirklich nicht besonders weit her. So äußerte ein Medizinstudent uns gegenüber, er studiere auch deswegen so gerne Latein, weil das immerhin noch ein wissenschaftliches Fach sei; im Medizinstudium wäre es oft so, dass z.B. einfach ins Blaue medikamentiert würde und man oft gar nicht wisse, warum es manchen Menschen nach Einnahme von gewissen Medikamenten besser ginge. Und Christoph Bockamp (Dr. med.) beklagte uns gegenüber das "starke Lehramt in der Medizin", wodurch die wahrheitsinteressierte Forschung und oft genug die eindeutige Wahrheit eindeutig auf der Strecke blieben.

Doch zu einer weiteren Informationsquelle: Bei google brachte eine Suche nach "Klosterkötter gutachten" immerhin 64 Ergebnisse (darunter allerdings öfters "W. Klosterkötter") - und wenn Hamers Schicksal noch immer nicht genug war, hat man jetzt Material, in dem das Urteil über Joachim Klosterkötter radikal vernichtend ausfällt. Es gab Fundstellen bei euro-antimobbing.org; auf deren Startseite es heißt:


Die Demokratie in Deutschland, dem Land der Lügen, zerfällt, es ist ein Stillstand der Rechtspflege eingetreten. Politiker, Behörden und Justiz haben die Gewaltenteilung aufgegeben und betätigen sich als agent provocateur. Unzählige BürgerInnen werden durch den Mißbrauch der Psychiatrie in Psychiatrische Landeskrankenhäuser verschleppt, der Freiheit beraubt, Millionen verlieren durch Mobbingmethoden ihre Arbeit, ihr Ansehen, ihr Eigentum, vor Sippenhaft der Kinder oder Angehörigen schrecken Politiker und Behörden nicht zurück, Staatsanwaltschaften bieten keinen Schutz vor Straftaten, sie täuschen Straftaten zur Verfolgung Unschuldiger vor und verfolgen die BürgerInnen wegen Anwendung von Rechtsmitteln.

Deutschland - ein Verbrecherstaat? Wir haben bei euro-antimobbing.org nachgefragt und die Erlaubnis erhalten, die nachfolgenden Ausschnitte von dort zu ziteren:

"Nordrhein-Westfalen - Uniklinik Köln: Psychiatrische Gutachten an Toten"


Prof. Dr. Klosterkötter, Uniklinik Köln, Abt. Psychiatrie und Psychiatrie – Landtag NRW hält psychiatrischer Begutachtung verstorbener Personen zur nachträglichen Vermögensänderung in Erbangelegenheiten und die psychiatrische Begutachtung juristischer Schriftsätze an Behörden und Gerichte zur bestellten Feststellung von Geschäftsunfähigkeit für rechtens. Verwaltungsgericht Köln bestellt bei Prof. Klosterkötter psychiatrische Aktengutachten zur Feststellung der Geschäftsunfähigkeit lebender Personen, um unerwünschte Bürger rechtlos zu stellen. Das Verwaltungsgericht Köln, bekannt für die Verweigerung der grundgesetzlich garantierten Justizgewähr, indem es keine Anträge für unliebsam erklärter BürgerInnen bearbeitet, beauftragte den Kölner Psychiater und Leiter der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Köln, die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit aufgrund von juristischen Schriftsätzen, die eine Klägerin beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht hatte. Um ihre Grundrechte abzuschneiden, hat das Verwaltungsgericht in Absprache mit der Bezirksregierung Köln und dem Justizminister Dieckmann (SPD) und der Schul- und Wissenschaftsministerin Gabriele Behler (SPD-MdL – Völklinger Str. 49, 40190 Düsseldorf, Tel. 0211-896-3500) die Vorgehensweise abgesprochen. Der Justizminister hat gegenüber dem Landtagspräsidenten Ulrich Schmidt (SPD) mit Schreiben vom 7.1.2002 mitgeteilt, daß die Tatsache, daß eine Lehrerin Mißhandlungen von Schülerinnen und Schüler im Alter von 12 bis 15 Jahren in ca. 50 Fällen den Schulaufsichtsbehörden mitgeteilt und durch deren Untätigkeit zur Anzeige gebracht hat, dienstlich versetzt und in den frühzeitigen Ruhestand geschickt werden soll. „Vor diesem tatsächlichen Hintergrund“ erfolgten von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unnötigte aufgenötigte Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln, daß sich durch Justizverweigerung und Mißbrauch der Psychiatrie zur Vorteilsgewährung für mutmaßlich Straftäter als deutsches Gericht schwerwiegenden Psychokrieg gegen die Amtsträgerin führt, die nach Gesetzeslage zur Anzeige ihr bekannter Straftaten verpflichtet ist. Um die Klägerin rechtlos zu stellen, soll Prof. Dr. Klosterkötter, Uniiklinik Köln in einem Gefälligkeitsgutachten bescheinigen, daß die Klägerin zu verschiedenen Zeitpunkten des Rechtsstreits geschäftsunfähig sein sollte; es könnte zu Beginn des Rechtsstreits sein, etwa ab der Mitte der bereits 18 Monate dauernden Verfahren oder zuletzt beim Empfang eines Schreibens des Regierungspräsidenten Jürgen Roters (SPD) aus Köln.


"Staatsmobbing Nordrhein-Westfalen. Politik und Justiz als Drehscheibe von Korruption, Körperverletzung, Hochverrat – mißhandelte Schulkinder wehrlos gestellt - Öffentliche Zustellung der Anzeige an den Generalbundesanwalt, Karlsruhe und Bundestag Berlin - Antrag auf Bundesaufsicht über das Land Nordrhein-Westfalen nach Art. 37 und Art. 84 und Art. 85 Grundgesetz (GG)"



Der Landtag hat in zwei Petitionen im Jahr 2001 beschlossen, daß öffentliche Verleumdungen einer Lehrerin aus Köln politisch getragen werden. Die gesetzliche Fürsorgepflicht für Beamte gilt für den Dienstherrn Wolfgang Clement des Landes Nordrhein-Westfalen anscheinend nicht. Er verletzt seine gesetzliche Fürsorgepflicht und wird zum Zuschauer, wie eine Lehrerin von seinen Behörden gemobbt und bespitzelt wird, weil sie als Amtsträgerin ihr bekanntgewordene Straftaten den vorgesetzten Aufsichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft Köln mitgeteilt hat. Die Justiz verweigert seit September 2001, ein Jahr nach Beginn des Rechtsstreits, jede Bearbeitung von Anträgen und beschließt die psychiatrische Untersuchung durch den Kölner Psychiater Prof. Klosterkötter von der Universitätsklinik Köln, der psychiatrische Gutachten an Toten erstellt, um die Eigentumsverhältnisse in Erbangelegenheiten neu zu regeln oder erstellt bestellte psychiatrische Gutachten für Personen, die er nie gesehen hat anhand der ihm von Gerichten und anderen Behörden zugesandten Akten, indem er juristische Schriftsätze an Behörden zur Grundlage seiner Gutachten macht. Die Auswahl eines anscheinenden Gefälligkeitsgutachters, der nach Mitteilung des Landtages von Nordrhein-Westfalen jährlich 160 Gutachtenaufträge von Behörden in Nordrhein-Westfalen erhält (Umsatz geschätzt 500.000 EUR) spricht für die Zielsetzung des Gerichts.
Der Grund für den Mißbrauch der Psychiatrie aus sachfremden Erwägungen heraus liegt nach Überzeugung des Gerichts darin, daß die Lehrerin und Bürgerin ihre grundrechtlich garantierten Rechte auch vor Gericht geltend macht. Der Justizminister Dieckmann (SPD) liefert das Tätergeständnis für schwerwiegende Mobbing gegenüber dem Landtag von Nordrhein-Westfalen, das den Anfangsverdacht des Hochverrats an der Verfassung begründet (§§ 81, 82, 92 StGB). Die Staatsanwaltschaft untersteht seinem Weisungsrecht, sie ermittelt nicht, sondern begeht Straftaten. Die Dienst- und Fachaufsicht gegenüber den Gerichten ist funktionslos gestellt, das Verwaltungsgericht Köln verweigert die grundgesetzliche Garantie der jederzeitigen Justizgewähr für den Bürger. Dem Justizministerium ist bekannt, daß es eine Amtsträgerin mit öffentlichen Verleumdungen überzieht, um Straftäter zu schützen. Die Staatsanwaltschaften Köln und die aufsichtsführende Generalstaatsanwaltschaft Köln wie auch der Präsident des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen bestätigen in ihren Stellungnahmen an den Landtag Nordrhein-Westfalen, daß sie vorsätzlich eine Bürgerin rechtlos stellen. [...]
Der Antragsmißbrauch von Behörden und Justiz insbesondere von psychiatrischen Gutachten zur Erschleichung von Vorteilen oder zur Vorteilsgewährung ist bundesweit bekannt und hier kein Einzelfall. Auf welche Weise die Gutachten erstellt werden, wird den Abgeordneten des Landtages NRW und den BürgerInnen nicht mitgeteilt. Auf die Untersuchungsergebnisse der Kriminologischen Instituts Hamburg (siehe website) „Gutachten als Waffe“ wird hingewiesen. Einen Kläger bei Gericht durch die Justiz selbst rechtlos zu stellen, weil er seine verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte in Wahrnehmung berechtigter Interessen bei Gericht vorträgt, stellt nach Strafgesetzbuch §§ 81, 82 i.V.m. 92 Hochverrat dar.

Jeder Leser sollte also wissen, was er von diesem berühmt-berüchtigten Klosterkötter zu halten hat. Ob Klosterkötter auch in unserem Falle meint, ein "mindestens ca. zweiwöchiger stationärer Aufenthalt in einer psychiatrischen Einrichtung" sei notwendig, damit wir eine Aussicht haben, von der Verurteilung als Geistesgestörter freigesprochen zu werden? Da Klosterkötter sich auf Gutachten für Tote spezialisiert hat, wird er möglicherweise gar nicht mit uns sprechen wollen. Es wäre schön, wenn wenigstens er z.B. zu den drei KzM-Einleitungstexten mehr schreiben würde als: "Erwarten Sie bitte nicht, daß ich auf eines Ihrer Argumente eingehe - das wäre Zeitverschwendung." Vielleicht kann er die längst überfällige Begründung abgeben, weswegen uns das katholische Bekenntnis verboten wird. Wie dem auch sei: Damit ein Gutachten glaubwürdig sein kann, muss der Gutachter glaubwürdig sein. Der Gutachter muss also zunächst folgende Fragen mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten (s. Priesternetzwerk):
1. Wird bei der Erbsünde etwas vererbt?
2. Ist die Auferstehung Christi ein historisches Ereignis?
3. Sind akatholische Gemeinschaften Wege des Heiles?
4. Beten Christen und Muslime denselben Gott an?
5. Können Dogmen durchaus einseitig, oberflächlich, rechthaberisch, dumm und voreilig sein?

Solange der Gutachter darauf keine ordentlichen Antworten gibt, kann er auch nicht als glaubwürdig gelten. Wir werden zu seiner Antwort / Antwortverweigerung ein Gutachten erstellen und ggf. weitere Tests an Klosterkötter durchführen. Bei der Gelegenheit verweisen wir noch einmal auf die "gewissen psychologischen Schwierigkeiten" der "neuen Priester", ihren psychotischen Hang zum Faustrecht und ihre exzessive Narreteien. Heute meldete der Nachrichtensender cnn, dass laut einer "Studie", die von der US-"Bischofs"-Konferenz in Auftrag gegeben wurde und deren Veröffentlichung für den 27.02.2004 geplant ist, ca. 4.500 Priester in den USA zwischen 1950 und 2002 wegen Kinderschändung angeklagt wurden; wahrscheinlich ist die Zahl der Täter und Opfer in der "Studie" noch viel zu niedrig angesetzt, meint der Opferverband "Survivors Network of Those Abused by Priests". Wer nicht in diesem Irrenhaus mit blasphemischen Tiraden, Urintrinken und Däniken-Götterwahn usw. mittaumelt, befindet sich - so die Diffamierung durch die Bonner "Richter" - mutmaßlich "in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit".

Zu III. Ist es nicht putzig, dass die lieben, guten "Richter" zu unserem "Schutz" die "Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil" erst dann fortsetzen wollen, wenn unsere "Prozessfähigkeit" festgestellt ist? Allerdings: Warum rücken die erst dann mit diesem "Schutzprogramm" heraus, NACHDEM die Zwangsvollstreckung BEREITS ABGESCHLOSSEN ist - jedenfalls, wenn auch nur theoretisch, in finanzieller Hinsicht? Denn - und auch dazu werden wir vermutlich noch etwas schreiben - der "Gerichtsvollzieher" hat erklärt, seine Aufgabe sei abgeschlossen. Er könne bei uns nichts finden, was er uns erlaubterweise wegnehmen könne, weil wir viel zu arm sind; was das LGB dann macht, also ob es sich über die gesetzlichen Schranken bei der Pfändung hinwegsetzt, steht auf einem anderen Blatt. Und als der Vollzieher unsere Unpfändbarkeit festgestellt und vermutet hatte, dass uns nun Gefängnisstrafe erwarte, flüsterte er regelrecht: "Sehen Sie nicht doch eine Möglichkeit zur Ratenzahlung?" Darauf erklärten wir: "Ich werde nicht zahlen, und wenn ich auch nur einen Cent bezahlen sollte, um für immer in Ruhe gelassen zu werden." Da ihnen die Möglichkeit, uns auszurauben, anscheinend nicht leicht gemacht ist, werden die "Richter" also nun zur Realinjurie greifen. Zwar machen sich Apostaten wie Werner Schneider darüber lustig, dass wir uns "als Märtyrer aufspielen", das ändert aber nichts daran, dass wir diese skrupellose Vernichtungskampagne gegen uns noch immer als schmerzhaft empfinden, vor allem mit Blick auf unsere Freunde und da wir wissen, wie kinderleicht es wäre, all diesen Lasten zu entgehen und statt dessen voraussichtlich ein Leben in Ruhe und sogar Wohlstand zu führen. Aber die Liebe zu Christus ist uns mehr wert als die Aussicht auf irdische Wohlfahrt, zumal in dieser Woche (Sexagesima) öfters in der Messe das Gleichnis vom Sämann gelesen wird.

Antrag von oki


In dem Bestrafungsantragsverfahren
Verband der Diözesen Deutschlands L.
- 10 O 586/03 -
weisen wir daraufhin, daß auf eigenes Betreiben die Seiten "katholisch.de.ms" sowie "katho-lisch.eu.tc" seit Freitag, dem 23.01.2004 von dem Schuldner nicht mehr genutzt werden können. Sie sind blockiert. Dies gilt nicht für die Seiten "roemisch-katholisch.info", sowie für "katholisch.net", die sämtlich weiterhin betrieben werden. Hinzu gekommen sind inzwischen die Domainen roemisch-katholisch.com, kathohlisch.gk und katholisch.cjb.net. Der Schuldner hält es daher nicht ansatzweise für nötig, das gerichtliche Verbot zu beachten. Der Schuldner kann offensichtlich nur durch Ausschöpfung des gesetzlichen Ordnungsmittelrahmens zu einem rechtstreuen Verhalten veranlaßt werden. Zweifel an der Prozeß- und Geschäftsfähigkeit des Schuldners bestehen dabei aus Sicht der Gläubigerin nicht.
gez. Okonek

Wie kaum überrascht, liefert oki da wieder geballten Schwachsinn ab!

1. roemisch-katholisch.info
wurde uns inzwischen (am 13.02.2004) - ohne Angabe von Gründen - gekündigt! Eine Anfrage nach Schadensersatz blieb bislang unbeantwortet.

2. katholisch.cjb.net
ist nicht "inzwischen" dazu gekommen, sondern bestand bereits lange vor der Anklageschrift, u.z. seit ca. drei Jahren, wie der Server-Text beweist ("Aktualisierung 05.02.2001").

3.  "kathohlisch.gk"
kannten wir noch gar nicht und konnten es auch nirgends finden. Okay, da hat oki mal wieder "katholisch" falsch geschrieben; das hat er ja auch bei "katolisch.notrix.de" geschafft, und im Gegenzug hat das das "Landgericht Bonn" uns die Domain "www.roemisch-katolisch.info" (die wir nie besaßen) "verboten"; s.wiederum die Anklageschrift. Aber auch "katholisch.gk" kennen wir nicht. In einer Liste mit "country code suffixes", also Endungen der Adresse, die auf ein bestimmtes Land verweisen (z.B. .de für Deutschland), fanden wir: "GF   French Guiana / GH   Ghana". Wir raten jetzt mal: oki meint, wenn er "kathohlisch.gk" schreibt, in Wahrheit "katholisch.tk." Aber auch das ist schon sehr alt - schließlich stand auf der Startseite (!), die von oki schon zigmal ausgedruckt und verschickt wurde, darunter auch an uns (jetzt nachlesbar im Server-Text):


HINWEIS: katholisch.tk hat einen eingebauten Zähler (daran hatten wir bis gerade (09.06.2002) nicht gedacht)! Wer nicht möchte, dass wir von seinen Besuchen auf KzM erfahren, sollte zu einer der beiden ersten Adressen greifen, die nach wie vor ohne Zähler sind. Aus der katholisch.tk-Statistik für Mai 2002: 85 Unique Visitors, Top3: Österreich 47, Deutschland 13, U.S.A.12)

Auf der Startseite und damit auf den ganzen oki-Ausdrucken stand natürlich auch katholisch.cjb.net. Also auch hier ist nichts "inzwischen dazugekommen", da hat oki nur wieder fleißig gelogen. Und so eine Lügenbande wie die Bonner "Richter" findet das ganz bestimmt ganz toll.

4. roemisch-katholisch.com
wurde am 16.01.2004 registriert und sollte erst dann bei KzM bekannt gemacht werden, wenn katholisch.net abgeschaltet ist, also als Adresse für das Gesamtverzeichnis katholischer Internetseiten. Um einer weiteren Datumslüge seitens oki zuvorzukommen, weisen wir darauf hin, dass am selben Tag auch roemischkatholisch.com registriert wurde. Und wer uns nicht glauben möchte, kann noch immer in die NIC-Datenbank gucken (z.B. bei uwhois), denn dort steht momentan noch geschrieben: "Creation Date: 2004-01-16".

5. "Der Schuldner hält es daher nicht ansatzweise für nötig, das gerichtliche Verbot zu beachten."
Die "gerichtlichen Verbote", die die Diener Satans gegen die Kirche erließen, wurden von den wahren Jüngern Christi nie als höchste Instanz betrachtet, geschweige denn befolgt. Darauf hatten wir schon in unserer damaligen Stellungnahme zu katholisch.de hingewiesen, und nach wie vor sind wir der Meinung, dass man Gott mehr gehorchen muss als den Menschen. Die V2-Sekte schreibt über die göttlichen Gebote nur zu dem Zweck, sie zu verspotten (s. z.B. Sodomie). Wir müssen aber oki und seinen Komplizen in ihrer Gedankenwelt zustimmen: Christus wurde ermordet, fast alle Apostel wurden ermordet, unzählige Glaubenszeugen wurden in den zwanzig Jahrhunderten ermordet - warum sollte der Autor von KzM von den Angriffen Satans verschont bleiben?
Und nicht vergessen: Es geht keineswegs nur um die Internet-Adressen, sondern auch um die Inhalte! Die Adressen lassen sich völlig problemlos abschalten - die Vernichtung unserer Aussagen fällt etwas schwerer. So machen wir uns ja auch "strafbar" dadurch, dass wir wahrheitsgemäß darüber berichten, dass KzM die ursprüngliche Seite der Domain www.katholisch.de ist. Nun haben wir im Internet einen Link zu KzM (Crosswinds-Adresse) entdeckt, der KzM nur beschreibt als: "Die ursprüngliche Seite der Domain www.katholisch.de". Dem Autor dieser Linkliste ist anscheinend deswegen noch nichts passiert. Klar, er ist ja auch kein Katholik.

6. "Der Schuldner kann offensichtlich nur durch Ausschöpfung des gesetzlichen Ordnungsmittelrahmens zu einem rechtstreuen Verhalten veranlaßt werden."
Äh - rechtstreu? Im Forum von heise schrieben wir am 13.02.2004 bezugnehmend auf die Dokumentation über P. Rupert Mayer:


Der durchschnittlich verblödete Bürger gibt sich gerne mit den Bauernopfern zufrieden, mit denen die Über-Nazis sich gerne den Bauch pinseln. Die Wahrheit ist: Bis heute hat noch kein Vertreter der "staatlichen Obrigkeit" eine ernsthafte Aufarbeitung der Adolf-Katastrophe auch nur versucht. Dazu müssten die Schuldigen bestraft und die unschuldigen Opfer - nach Möglichkeit - entschädigt werden. Einfach Milliarden über Milliarden in ein gewisses Land zu pumpen und damit das Unrecht nur noch zu steigern, ist keine ordentiche Lösung. Auch solche verlogenen Hetzkampagnen wie die von Daniel Goldhagen gegen die katholische Kirche dienen nicht der Gerechtigkeit. Ich schreibe gerade an einem neuen Text bzgl. des Vernichtungskriegs des jetzigen Staates gegen die Kirche. Wie im Fall von P. Mayer bewiesen, wurden ausgerechnet hochgradige Nazi-Ideologen und Schwerverbrecher mit höchsten Posten in der BRD vertraut. Und so kann es nicht überraschen, dass heute gegen mich Anklageschriften gestellt werden, in denen es heißt:
*********
Der Schuldner hält es daher nicht ansatzweise für nötig, das gerichtliche Verbot zu beachten. Der Schuldner kann offensichtlich nur durch Ausschöpfung des gesetzlichen Ordnungsmittelrahmens zu einem rechtstreuen Verhalten veranlaßt werden.
*********
Zu solch einem Zynismus waren selbst die ärgsten Nazis nicht fähig. In der BRD aber sind solche Parolen gang und gäbe. Das Establishment ist noch weiter rechts als Adolf höchstpersönlich. Darum die Vokabeln: "Rechts-Staat", "Rechts-Treue" usw.

Wie oft sollen wir eigentlich noch die Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben?! Also noch einmal:

Wir verzichten vollständig auf die Verwendung des Begriffs katholisch in Internetadressen und überhaupt bei der Bezeichnung unseres religiösen Bekenntnisses,

wenn uns der Beweis vorliegt, dass die V2-Sekte die römisch-katholische Kirche ist resp. dass wir nicht katholisch sind. Nur weil die V2-Sekte nicht die katholische Kirche ist, muss sie sagen: "Der Schuldner kann offensichtlich nur durch Ausschöpfung des Zwangsrahmens zu einem Verzicht auf die Inanspruchnahme des Begriffs katholisch veranlasst werden." Wohlgemerkt: Sie darf nicht von "gesetzlichen Ordnungsmittel" (denn diese Zwangsmaßnahmen dienen ja der Unordnung und sind damit per se ungesetzlich) und nicht von "rechtstreu" i.S.v. "treu gegenüber dem (Natur-) Recht" sprechen! Man hat uns jedenfalls bis heute keine einzige lehramtliche Entscheidung vorgelegt, und auch intensive Suche unsererseits blieb erfolglos, dass die Kirche von ihren Gliedern erwartet, sie müssten den Staat als obersten Gesetzgeber anerkennen und sich allen seinen Weisungen bedingungslos unterordnen. Offen gestanden, wird nach unserem Wissensstand von der Kirche das komplette Gegenteil gelehrt von dem, was oki behauptet. Zum x-ten Mal der Verweis auf Mit brennender Sorge:


An den Geboten dieses Naturrechts kann jedes positive Recht, von welchem Gesetzgeber es auch kommen mag, auf seinen sittlichen Gehalt, damit auf seine sittliche Befehlsmacht und Gewissensverpflichtung nachgeprüft werden. Menschliche Gesetze, die mit dem Naturrecht in unlösbarem Widerspruch stehen, kranken an einem Geburtsfehler, den kein Zwangsmittel, keine äußere Machtentfaltung sanieren kann. Mit diesem Maßstab muß auch der Grundsatz: "Recht ist, was dem Volke nützt" gemessen werden, wenn man unterstellt, daß sittlich Unerlaubtes nie dem wahren Wohle des Volkes zu dienen vermag. Indes hat schon das alte Heidentum erkannt, daß der Satz, um völlig richtig zu sein, eigentlich umgekehrt werden und lauten muß: "Nie ist etwas nützlich, wenn es nicht gleichzeitig sittlich gut ist. Und nicht weil nützlich, ist es sittlich gut, sondern weil sittlich gut, ist es auch nützlich" (Cicero de officiis 3, 30.). Von dieser Sittenregel losgelöst würde jener Grundsatz im zwischenstaatlichen Leben den ewigen Kriegszustand zwischen den verschiedenen Nationen bedeuten. Im innerstaatlichen Leben verkennt er, Nützlichkeits- und Rechtserwägungen miteinander verquickend, die grundlegende Tatsache, daß der Mensch als Persönlichkeit gottgegebene Rechte besitzt, die jedem auf ihre Leugnung, Aufhebung oder Brachlegung abzielenden Eingriff von seiten der Gemeinschaft entzogen bleiben müssen. Die Mißachtung dieser Wahrheit übersieht, daß das wahre Gemeinwohl letztlich bestimmt und erkannt wird aus der Natur des Menschen mit ihrem harmonischen Ausgleich zwischen persönlichem Recht und sozialer Bindung, sowie aus dem durch die gleiche Menschennatur bestimmten Zwecke der Gemeinschaft. Die Gemeinschaft ist vom Schöpfer gewollt als Mittel zur vollen Entfaltung der individuellen und sozialen Anlagen, die der Einzelmensch gebend und nehmend, zu seinem und aller anderen Wohl auszuwerten hat. Auch jene umfassenderen und höheren Werte, die nicht vom Einzelnen, sondern nur von der Gemeinschaft verwirklicht werden können, sind vom Schöpfer letzten Endes des Menschen halber gewollt zu seiner natürlichen und übernatürlichen Entfaltung und Vollendung. Ein Abweichen von dieser Ordnung rüttelt an den Tragpfeilern, auf denen die Gemeinschaft ruht, und gefährdet damit Ruhe, Sicherheit, ja Bestand der Gemeinschaft selbst. Der gläubige Mensch hat ein unverlierbares Recht, seinen Glauben zu bekennen und in den ihm gemäßen Formen zu betätigen. Gesetze, die das Bekenntnis und die Betätigung dieses Glaubens unterdrücken oder erschweren, stehen im Widerspruch zum Naturgesetz.

So oft wir die kirchlichen Texte auch durchlesen - wir erkennen nicht, wie man daraus eine Verpflichtung für uns ableiten könnte, wir sollten zum Apostaten werden, etwa indem wir Gotthold Hasenhüttl als "katholischen Theologen" anerkennen, der im Auftrag der V2-Sekte lehrt: Gott ist "eine menschliche Projektion, die erdacht wurde, um eine Sinnvorgabe zu erlangen und die eigene Existenz wie die der Welt abzusichern. Gott ist ein Projekt, das die Überwindung des empfundenen Mangels und der unabgegoltenen Sehnsüchte sowie den Traum von einem erfüllten, sinnvollen Leben garantiert. Eine solche Vorgabe gibt es nicht. Sie macht den Menschen zu einem Untertan und Gott zu einem seienden Wesen." Liegt das Erkenntnisproblem bei uns, weil wir uns "in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit" befinden? Aber mal ganz ungeachtet unserer Geistestätigkeit: Was spricht dagegen, die kirchlichen Texte zu nennen, in denen von den Christen die Unterordnung unter naturrechtswidrige Anweisungen verlangt wird? Zeigt uns die entsprechende kirchliche Anordnung, und wir unterwerfen uns!

Noch weitere Überlegungen: Wie können V2-Sektierer positiv über die Opfer des Nationalsozialismus sprechen (z.B. über die Weisse Rose)? Die Geschwister Scholl waren doch nicht "rechts-treu"! Und s. wiederum den Fall P. Rupert Mayer: Die ärgsten Nazi-Fanatics wurden in der BRD nicht nur nicht bestraft, sondern sogar noch in ihrem Beruf befördert! Und was ist mit den Christen, die heute in vielen Ländern verfolgt und ermordet werden? Die sind doch wohl auch "nicht rechtstreu"! Trotzdem titelt z.B. kath.net am 13.02.2004: "Massive Menschenrechtsverletzungen und Christenverfolgung in Bhutan. Internationale Nicht- Regierungsorganisationen werfen dem Land ethnische Säuberungen vor." Dort heißt es u.a.: "In Bhutan sei es Christen bei schwerer Strafe verboten, öffentliche Gottesdienste zu feiern oder ihren Glauben anderweitig zu praktizieren, beklagt der römisch-katholische Bischof Stephen Lepcha von Darjeeling (Indien), zu dessen Diözese Bhutan kirchenrechtlich gehört." Was fällt Lepcha eigentlich ein, diesen Zustand zu beklagen - er hat gefälligst "rechtstreu" zu sein und auch dazu aufzurufen, dass kein Christ seinen Glauben praktiziert!
Jetzt kann man nur noch mit eiserner Entschlossenheit sich einbläuen, dass Wojtyla so ein lieber Kerl ist, cf. den Eintrag vom 06.02.2004:
**********
"Gewalt im Namen von Religion auszuüben, heißt, die Religion zu entweihen" (Karol Wojtyla alias "Johannes Paul II.", Scheinpapst aus Leidenschaft und einer der sadistischsten Christenschlächter aller Zeiten, vor Vertretern des "American Jewish Comitee", die ihm "für seinen Kampf gegen den Antisemitismus" dankten; zit. nach Radio Vatikan v. 5.2.2004).
**********
Die "Ausschöpfung des gesetzlichen Ordnungsmittelrahmens" durch die V2-Sekte darf also niemand kritisch hinterfragen - sonst wird er das nächste Opfer!

Wir denken zudem über einen neuen Text z.Th. Abtreibung nach, in dem nochmals auf Günter Annen und Johannes Lerle eingegangen werden soll. Beide wurden wegen Anti-Abtreibungs-Aktionen vom "Rechts-Staat" verurteilt, waren auch zeitweise in Haft und werden dauernd von der "Justiz" misshandelt - trotzdem hat bis heute keiner die notwendige Konsequenz gezogen, katholisch zu werden. Uns ist dabei keine einzige V2-Forderung bekannt, dass Annen und Lerle unter "Ausschöpfung des gesetzlichen Ordnungsmittelrahmens" zur "Rechts-Treue" veranlaßt werden sollten, i.e. zum Ende ihres Protestes gegen den Kindermord. Ganz im Gegenteil, kath.net titelte z.B. am 28.12.2003: "Lebensrechtler des Jahres: Klaus Günter Annen. Evangelische Nachrichtenagentur wählt katholischen Lebensrechtsaktivist zum Lebensrechtler des Jahres 2003". Warum zweierlei Maß? Die zahlreichen Entscheidungen gegen Lebensschützer sprechen doch eine unendlich deutlichere Sprache als das lächerliche "Versäumnisurteil" der Bonner Völkermörder gegen uns. Wenn es eine eindeutige "Rechts-Treue" gibt, dann doch die Berücksichtigung des Umstandes, dass Protest gegen Kindermord grundsätzlich strafbar ist, und man sich auch in keiner Weise auf - vorhandene - gegenteilige gerichtliche "Urteile" berufen kann. Mit welchem Recht sprechen manche V2-Sektierer sogar noch Sympathie für Annen aus, wenn er doch so hartnäckig gegen die Fundamente unseres "Rechts-Staates" rebelliert? Doch zu den Einzelheiten ggf. später mehr.

Jedenfalls ist klar, dass die V2-Sekte rasant schnell und radikal skrupellos die Katholiken zur "Rechts-Treue" zwingt. Innerhalb kürzester Zeit werden katholisch-Adressen von KzM abgeschaltet; Lesbenpornos hingegen werden schon seit Monaten gepflegt; eine Begründung dafür haben wir schon zig-mal angefordert, aber bis heute nicht erhalten. Was aber ist mit der Glaubenstreue? Was unternimmt die V2-Sekte gegen die "bösen Theologen", die "nicht papsttreu" und damit "nicht kirchenrechtstreue" sind? Werden die auch mit so rasanter Geschwindigkeit und unter "Ausschöpfung des gesetzlichen Ordnungsmittelrahmens" zur "Papsttreue" bewegt? Dabei wäre der Umweg über ein staatliches Verfahren noch nicht einmal nötig - die V2-Sekte könnte von jetzt auf gleich Maßnahmen gegen die "Nicht-Papsttreuen" ergreifen. Was wird aus Apostaten wie Walter Kasper? Was ist mit Karl-Heinz Ohlig? Was geschieht z.B. in der "Diözese Linz"? Wie rezipiert die V2-Sekte heute den "Geist des Konzils", i.e. Karl Rahner? Sind wir nicht zu streng, wenn wir sagen, dass die obersten V2-Funktionäre noch immer an dieser antichristlichen "Theologie" festhalten? Am 07.02.2004 trugen wir auf der Startseite ein:
**********
Karl Lehmann hielt am 31.01.2004 im Historischen Kaufhaus am Münsterplatz in Freiburg einen Vortrag: "Die Bedeutung Karl Rahners für Theologie und Kirche. Vortrag anlässlich der Tagung der Katholischen Akademie der Erzdiözese Freiburg". Der Vortrag ist zwar sehr lang, aber nicht wirklich gehaltvoll, und auch aufgrund unserer Situation planen wir keine ausführliche Würdigung dieses Vortrages. Zwei Dinge seien aber hervorgehoben:
1. Noch immer behaupten manche (darunter z.B. Eberhard Heller), um Rahner resp.seine Jünger widerlegen zu können, wäre der Thomismus ungeeignet, statt dessen bräuchte man die Philosophie von Kant und Fichte. Dazu Lehmann:


Neben Martin Heideggers Denken war schon längst Joseph Maréchal wichtig geworden, der belgische Jesuitenphilosoph, der in einem großen fünfbändigen Hauptwerk eine Begegnung der Philosophie des Thomas von Aquin vor allem mit Kant und Fichte eröffnete. Frucht der mehrjährigen Auseinandersetzung Rahners war das 1936 abgeschlossene, erst im Jahr 1939 veröffentlichte und in vielen Sprachen übersetzte Werk „Geist in Welt. [...] Es klingt heute wie ein Treppenwitz der neueren Philosophie-Geschichte, 1936 war es jedoch bittere Wahrheit, dass der damalige Inhaber des Freiburger Konkordats-Lehrstuhls für Philosophie, Martin Honecker, diese Arbeit nicht zuletzt wegen ihres überwiegend systematischen, zu wenig historischen Charakters der Thomas-Interpretation und möglicherweise auch wegen der vermuteten Nähe zu Heideggers Denken nicht als Dissertation angenommen hat. Karl Rahner interessierte sich in der Tat weniger für die einzelnen Verästelungen des thomanischen Denkens in historischer Absicht, sondern überließ sich ganz dem Gewicht und der Dynamik der Grundgedanken des Thomas, die er frisch und relativ unbekümmert sachlich weiterentwickelte.

2. Die restlose Lächerlichkeit und Verlogenheit der "Kritik" seitens der "Konservativen" an Rahner ist längst bekannt und kürzlich wieder am Beispiel von David Berger belegt worden. Während die Kirche sachlich argumentiert, beruft sich die V2-Sekte auf den "Erfolg", d.h. wer den breiten Weg geht, der ins Verderben führt, ist im Recht. Wer echte und berechtigte Kritik an der V2-Sekte vorbringt, darunter an Apostaten wie Rahner, der wird kurzerhand zum "Unqualifizierten" abgestempelt, der ignoriert werden muss. Bei Lehmann liest sich diese "Neo-Apologetik" so:
Man muss mit Karl Rahners „Zwischenrufen" zur Situation der Kirche nicht immer einverstanden sein, aber niemand kann ihm eine tiefe Liebe zur Kirche absprechen. Überhaupt ist es manchmal beschämend, wie einem der größten Theologen unseres Jahrhunderts im deutschen Sprachgebiet gelegentlich schon der gute Wille abgesprochen wird. Man kann und muss über solche unqualifizierten Äußerungen zur Tagesordnung übergehen. Am meisten widerlegt werden sie durch das Zeugnis vieler Menschen, ja mehrerer Generationen, die auch heute noch Karl Rahner für all das, was er geleistet hat, ein herzliches Vergelt's Gott zurufen.

**********
Da ist wohl an eine Besserung nicht zu denken. Und die "Konservativen" wie Thomas Floren bleiben hartnäckig "konservativ".

7. "Zweifel an der Prozeß- und Geschäftsfähigkeit des Schuldners bestehen dabei aus Sicht der Gläubigerin nicht."
Warum hetzen uns die Bonner Völkermörder trotzdem Ihren Toten-Gutachter auf den Hals? Vielleicht, um uns in die Nervenheilanstalt zu schicken, vielleicht, damit sie "mit der ganzen Härte des Gesetzes" gegen uns vorgehen können. Offen gestanden, vermuten wir auch hier wieder einen Trick der V2-Sekte: Sie beteuert (ähnlich wie beim "außerordentlichen Bedauern"), dass sie uns ja nur vor Unheil beschützen wolle, bevor sie ihre bestialischen Vernichtungspläne gegen uns, die "Ausschöpfung des gesetzlichen Ordnungsmittelrahmens", in die Tat umsetzt. Wir meinen, es käme der V2-Sekte sehr gelegen, wenn der Staat uns für unmündig erklärt und damit faktisch jeder Wirkmöglichkeit beraubt.
 

Amtsgericht Dorsten: Betreuungsverfahren

Wie ernst die Lage ist, zeigt folgender Brief, den wir heute erhielten:
Amtsgericht Dorsten
Postfach 1 09
46251 Dorsten
Telefon (0 23 62) 20 08-0
Durchwahl (0 23 62) 20 08- 53
Telefax (0 23 62) 20 08-51
Datum 13. Februar 2004
Geschäfts-Nr.: 4 XVII L 152 (Bitte bei Antwort immer angeben)
Sehr geehrter Herr L.!
Das Gericht hat die Anregung erhalten, Ihnen bei der Erledigung Ihrer Angelegenheiten dadurch zu helfen, dass Ihnen ein Betreuer bestellt wird. Deshalb soll zunächst geprüft werden, ob Sie Hilfe benötigen. Zur Aufklärung dieser Frage ist der anliegende Beschluss ergangen. Im Rahmen dieses Verfahrens können Sie sich durch Angehörige oder Freunde unterstützen lassen, indem Sie möglichst bald dem Gericht den Namen und die Anschrift Ihrer Vertrauensperson mitteilen. Selbstverständlich können Sie auch einen Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen. In jedem Fall werden Sie vor einer Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers noch persönlich angehört. Sie erhalten dazu später weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Dietrich
Justizangestellte
(Dieses Schreiben ist maschinell gefertigt und deshalb nicht unterschrieben.)
Hausanschrift: Alter Postweg 36, 46282 Dorsten Sprechzeiten: Montag - Freitag 09:00 - 12:00
 

Aktenzeichen: 4 XVII L 152
AMTSGERICHT DORSTEN BESCHLUSS
In dem Betreuungsverfahren für Herrn R.L.,
geboren am 19.08.1967,
wohnhaft [...]
soll geprüft werden, ob und in welchen Angelegenheiten für Herrn R.L. wegen einer Krankheit oder Behinderung Hilfen durch die Bestellung eines Betreuers erforderlich sind. Um Berichterstattung zu den persönlichen Verhältnissen wird die Stadt Dorsten ersucht.
Dorsten, den 13.02.2004 Amtsgericht Dorsten
Huda
Direktor des Amtsgerichts
Ausgefertigt
Dietrich, Jüstizangestellte
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle



Die Stadt Dorsten hatten wir z.B. in Der Staat als Satansdiener (2) gewürdigt - wozu sie bis heute nicht Stellung genommen hat. Leider teilt auch sie uns nicht mit, warum sie die laikale Anrede uns gegenüber verwendet, wer sie "angeregt" hat, uns mit einem "Betreuer" "zu helfen" (wir vermuten, das LGB war der Verfahrensanreger), und wie sie überhaupt auf die Idee kommt, an unserer geistigen Gesundheit zu zweifeln. Der Zweck, uns diffamiert zu haben, ist allerdings jetzt bereits erfüllt: Bereits die Eröffnung eines "Betreuungsverfahren" führt bei vielen zu der Überzeugung, dass der "Untersuchte" erhebliche psychische Defekte aufweist - es ist dann nur noch die Frage, ob der "Untersuchte" so schwer gestört ist, dass er obendrein noch einen "Betreuer" benötigt.
Welche Hilfe werden wir also in Anspruch nehmen? Einen katholischen Priester? Der würde innerhalb kürzester Zeit vom selben Urteil getroffen werden. Verwandte oder Freunde? Auch für die würde gelten: Wer sich auf unsere Seite stellt, wird vernichtet. Einen Akatholiken (z.B. einen Anwalt)? Da wären wir wirklich gestört, wenn wir uns selbst einen aussuchen würden, der unsere Arbeit behindert, und der meint, connis Credo sei das Glaubensbekenntnis der römisch-katholischen Kirche.
Jedenfalls gelten für die Stadt Dorsten die gleichen Auflagen wie für Klosterkötter - ohne Glaubwürdigkeitsbeweis keine Glaubwürdigkeit!
 

Ausblick

Wer in dieser Welt auf der vermeintlich sicheren Seite sein möchte, schließt sich dem Mainstream an und wandelt auf dem breiten Weg. Bereits jetzt hat der Staat eine so dermaßen schwere Rufschädigung gegen uns verbrochen, dass wir folgende Reaktionen bei unseren Lesern vermuten: 1. Diejenigen, die noch unentschlossen waren, ob sie sich zum "Sedisvakantismus" bekennen, werden sich definitiv von KzM abwenden. 2. Diejenigen, die wir für die Kirche gewinnen konnten, werden (wenigstens überwiegend) jeglichen christlichen Glauben ganz aufgeben oder zur V2-Sekte zurückkehren (was letztlich dasselbe ist). 3. Diejenigen, die sich konsequent über uns resp. über das Christentum lustig gemacht haben, werden ihren Triumph in vollen Zügen genießen. Da nach einhelliger Meinung der V2-Sekte der Erfolg das Kennzeichen der Wahrheit ist, ist damit der endgültige Beweis erbracht, dass nur Geistesgestörte am katholischen Glauben festhalten. Nochmals zum Gleichnis vom Sämann: Die Zahl derer, bei denen die Wahrheit auf guten Boden gefallen ist, muss nicht unbedingt sehr groß sein.
Kommen wir noch einmal auf den eingangs erwähnten offenen Brief an unseren Bischof zurück. Wer meint, was uns nun widerfährt, sei der endgültige Beweis dafür, dass wir im Unrecht sind, der bedenke:

Es ist gar nicht so ungewöhnlich, dass Christen für ihren Glauben vernichtet werden. Das geschieht sowohl durch "einfache" Gefängnisstrafe als auch durch Diffamierung von Christen, die zu "Geisteskranken" erklärt werden. Christus selbst sagt: "Johannes trat auf: Er aß nicht und trank nicht; da hieß es: Er ist vom Teufel besessen. Der Menschensohn trat auf, ißt und trinkt, da heißt es: Seht den Schlemmer und Trinker, den Freund der Zöllner und Sünder" (Mt 11). Nach der Rede vom guten Hirten sagten viele Juden über Christus: "Er ist vom Teufel besessen und von Sinnen. Was hört ihr auf ihn" (Joh 10,21).  Als am Pfingstfest die Apostel in fremden Sprachen redeten, spotteten einige Zuhörer: "Sie sind voll süßen Weines", und Petrus erklärt: "Diese da sind nicht trunken, wie ihr wähnt" (Apg 2). Nach der Verteidigungsrede des Paulus vor Agrippa rief Festus: "Du bist von Sinnen, Paulus. Das viele Wissen bringt dich um den gesunden Verstand", worauf Paulus entgegnete: "Ich bin nicht von Sinnen" (Apg 26).

Dieser Text wird per Fax an das OLG Köln geschickt, das z.Zt. das Ermittlungsverfahren gegen die Bonner Völkermörder führt. Das OLG Köln wird hiermit angewiesen, diesen Text an alle betroffenen Stellen weiterzuleiten.

[Zurück zur KzM - Startseite]