Klage zum Mitmachen

- Musterbrief für eine Massen-Strafanzeige gegen das "Landgericht Bonn" -
(Kirche zum Mitreden, 27.03.2004)

Warnung

Solange man nicht öffentlich in Erscheinung tritt, ist die Gefahr, vom "Rechtsstaat" verfolgt zu werden, nicht so groß; sobald man aber seine kritische Stimme erhebt, hat man gute Chancen, auf die Schwarze Liste des Staates gesetzt und entsprechend von ihm behandelt zu werden (Beispiel: Die Weiße Rose). Wer also bei der nachfolgenden Strafanzeige gegen das "Landgericht Bonn" mitmachen will, sollte sich über die Konsequenzen im klaren sein.
 

Gründe, weswegen man nicht mitmachen sollte

1. Angst vor der Wahrheit
Das dürfte wohl der Hauptgrund sein: Die ignorantia affectata. Man will sich gar nicht mit der Wahrheit auseinandersetzen und vernichtet statt dessen seine Zeit damit, sich in solchen Foren wie dem von kath.net herumzulümmeln und über Themen zu "diskutieren" wie: "Mussinghoff: 'Gott ist nicht katholisch, Gott ist nicht evangelisch, Gott ist nicht orthodox. Gott ist nicht einmal christlich.''", weil man sich dann gegenseitig ermutigen kann, keinerlei Konsequenzen aus der Kenntnis von V2-Tatsachen zu ziehen.
2. Strafen
Wer der Wahrheit nicht völlig abgeneigt ist, muss sich aber auch über die möglichen Strafen im klaren sein, die demjenigen drohen, der mitmacht. Konkret wären das beispielsweise:
a) StGB § 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
b. Betreuungsverfahren
Bereits wer eine einfache Strafanzeige erstattet, muss damit rechnen, vom deutschen Staat zum Psychopathen erklärt zu werden. Die Strafanzeige wird ggf. nicht nur nicht bearbeitet, es kann obendrein auch gegen den Anzeigenerstatter ein "Betreuungsverfahren" eingeleitet werden wie z.B. seitens des "Amtsgericht Dorsten" gegen uns. Entmündigung, Einweisung in eine Nervenheilanstalt, völlige gesellschaftliche Vernichtung etc. können die Folgen sein.
3. Resignation
Milliarden denken: Einer allein kann doch nichts ausrichten. Man kann sich auf den Erfolg des Nationalsozialismus berufen, schließlich hat der Protest der katholischen Kirche gegen Adolf nicht dessen Machtübernahme verhindert. Hier einige Ausschnitte aus dem Buch von Paul Rassinier, Operation „Stellvertreter“ [gegen Rolf Hochhuth, Anm. PRHL]. Huldigung eines Ungläubigen, München 1966, 13.15.16:
Pius XII. war bis ins Innerste ein Gegner des Nationalsozialismus. Daneben zeigen sie ihn voller Angst und Spannung, unaufhörlich auf Ausschau nach der Gelegenheit, das Ende der Heimsuchung, dieses unerträglichen "gegenseitigen Mordens" [FN: Schreiben an den Berliner Bischof Graf von Preysing vom 30. April 1943.], sowie "die Rückkehr zu den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des wahrhaften Friedens [FN: Weihnachtsbotschaft 1939.]" herbeizuführen. [...]
Inzwischen ist die Abhandlung von Lewy [Guenter Lewy, The Catholic Church and Nazi Germany; deutscher Titel: Die katholische Kirche und das Dritte Reich] in Europa veröffentlicht worden. Jedermann kann auf sie verweisen, und die kurze Notiz, die in dem vorliegenden Werk dazu gemacht ist, genügt nicht mehr. Es muß ein Wort zu der Abhandlung selbst gesagt werden. Worin besteht sie? Im wesentlichen in einer Erklärung, wie der Nationalsozialismus in Deutschland mit der von Pius XII. verbürgten Hilfe der katholischen Kirche Deutschlands an die Macht gelangte. Ein nicht zu überbietender Schwindel! [...]
Die protestantische Geistlichkeit war in ihrer Mehrheit für, der katholische Klerus gegen ihn [Hitler]. Während bis zum 23. März 1933 der zur Konferenz in Fulda zusammengetretene katholische Episkopat Deutschlands am Vorabend jeder Wahl einmütig die Mitglieder der NSDAP exkommunizierte und der Wählerschaft empfahl, nicht für ihre Kandidaten zu stimmen, umfaßte die protestantische Geistlichkeit, wie uns William L. Shirer sagt, 17 000 Pastoren, von denen 3000 aktive Kämpfer der NSDAP waren (der bekannteste von ihnen war Pastor Martin Niemöller, der heutige Kryptokommunist) und der Rest bis auf sehr wenige Ausnahmen aus Überzeugung auf Hitlers Seite stand. Es wäre gar nicht einmal nötig, diese Tatsache, die durch unwiderlegbare Texte fest untermauert wird, anzuführen, um mit einem einzigen Schlag die These Guenter Lewys über die Verantwortlichkeit der katholischen Kirche Deutschlands und Pius’ XII. an der Machtergreifung Hitlers zunichte zu machen: Der einfache gesunde Menschenverstand sagt, daß, wenn sich in dem Deutschland von 1932/33, dessen Bevölkerung zu ungefähr zwei Dritteln protestantisch und nur zu etwa einem Drittel katholisch war (5—6% gehörten keiner der beiden Kirchen an), die Deutschen auf Grund ihrer religiösen Überzeugung für Hitler ausgesprochen hätten, die protestantische Kirche die größere Verantwortung trüge, da sie in Deutschland zahlenmäßig überwog.

Uns ist bekannt, dass Margret Chatwin Rassinier in die "rechtsextreme" Ecke stellt. Aufgrund der hemmungslosen, zutiefst ehrverletzenden Lügen, die Chatwin unentwegt gegen uns vom Stapel lässt, ist man wohl selbst schuld, wenn man Chatwin noch irgend etwas glaubt. Dass Rassinier, ein Atheist und "Freidenker", nicht zu unseren Idolen zählt, liegt auf der Hand (Chatwin könnte das bestreiten, aber wie gesagt...). Wenn aber jemand die Wahrheit sagt, dann ist es selbst dann die Wahrheit, wenn er in anderen Fällen die Unwahrheit sagt.
Also: Man kann auf die Erfolglosigkeit der katholischen Kirche beim Kampf gegen Hitler verweisen und darauf, dass a) die heutigen staatlichen Methoden zur Ausschaltung von Nicht-Gleichgeschalteten sowohl subtiler als auch v.a. mächtiger sind und b) es heute noch viel, viel weniger Katholiken gibt als damals. Wenn es damals schon nicht geklappt hat, Unrecht aufzuhalten, wieso sollte es heute klappen?! Und solange man nicht selbst vom Unrecht (allzusehr) betroffen ist, hält man lieber seinen Mund.
 

Gründe, weswegen man mitmachen sollte

Da erschöpft sich wohl alles in der Liebe zu Wahrheit und Gerechtigkeit. Ein Mitmachen rein aus Spaß an der Freud, etwa aus Langeweile oder als anarchistischer Protest gegen die "Justiz", halten wir jedenfalls für unangebracht.
 

Praktische Tipps, wie man mitmachen kann

Erst wenn man sich über die möglichen Konsequenzen im klaren ist, darf man mitmachen.
Es gibt natürlich zahlreiche mächtige Gegner von KzM, die an ganz unterschiedlichen Fronten gegen uns kämpfen. Wegen des äußerst schweren Schadens, der uns durch das LGB bereits zugefügt wurde, und um die möglichen Kräfte zu konzentrieren, empfehlen wir zur Einstimmung eine einzige Klage an eine einzige Adresse, u.z. eine Strafanzeige an die StA Bonn gegen das LGB.
Dazu kontaktiert man die Staatsanwaltschaft Bonn, Herbert-Rabius-Straße 3, 53225 Bonn, E-Mail: poststelle@sta-bonn.nrw.de, Telefon +49 (0) 228 / 9752-0, Telefax: +49 (0) 228 / 9752-600. Wir raten vom Kontakt per Briefpost (weil zu teuer) und per e-mail (weil zu wenig nachdrücklich) ab und empfehlen als beste Möglichkeit das Fax. Wer ein eigenes Faxgerät besitzt, kann in Deutschland z.Zt. für weniger als zwei Cent Telephongebühren die Strafanzeige verschicken. Wer kein eigenes Faxgerät besitzt oder sich auch die knapp zwei Cent noch sparen möchte, kann es bei Suchmaschinen mit dem Suchbegriff "kostenlos faxen" probieren - vielleicht findet er ja Anbieter, über die man ggf. sogar ohne Anmeldung Faxe verschicken kann.
Wie auch immer: Wir sind der Überzeugung, dass es in jedem Falle reicht, statt den nachfolgenden Text in ein eigenes Schreiben zu übernehmen, einfach einen Satz zu schreiben wie:
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen das "Landgericht Bonn". Die Einzelheiten entnehmen Sie dem KzM-Text muster02.htm.

Mutatis Mutandis sind wir genau so bei unserer o.g. Anzeige gegen das "Amtstgericht Dorsten" vorgegangen.
Wer den Wortlaut unserer Strafanzeige nicht oder oder nur eingeschränkt billigt, aber trotzdem bei der Anzeige-Aktion mitmachen will, wird wohl die Klagepunkte auswählen resp. selbst formulieren müssen, die er für berechtigt hält.
In jedem Falle ergibt nur eine Anzeige mit vollständiger Angabe der richtigen persönlichen Daten Sinn, alles andere würde unredlich wirken. Wer aus Angst vor den o.g. oder anderen Konsequenzen seine Identität nicht preisgeben, aber die Sache doch irgendwie unterstützen will, der soll ganz darauf verzichten, die StA Bonn zu kontaktieren. Er könnte - wie jeder andere auch, s. die sehr freizügigen Bestimmungen bzgl. des Copyrights von KzM-Texten - aber trotzdem versuchen, zur Verbreitung des Textes beizutragen, z.B. durch Gespräche im Bekanntenkreis oder als Diskussionsbeitrag in diversen Foren. Aber bereits damit begäbe er sich in Gefahr, selbst wenn er sich von dem Text distanzieren würde.
 

Strafanzeige


Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen das "Landgericht Bonn" wegen fortlaufender schwerer Rechtsbeugung
Begründung:
Das LGB versucht seit Jahren, einen katholischen Priester zum Verzicht seines priesterlichen Wirkens zu zwingen, insbesondere dadurch, dass es ihm verbietet, a) katholische Inhalte im Internet zu verbreiten und b) Internetadressen zu verwenden, die den Begriff "katholisch" enthalten.
Es ist dem LGB bekannt, dass der bedrohte Priester sofort nach Kontaktierung durch die Klägerin eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben hat. Er hat nur eine Begründung verlangt, warum er darauf verzichten sollte, um dem andernfalls berechtigten Vorwurf zu entgehen, er habe an der Wahrheit Verrat begangen, sei also vom katholischen Glauben abgefallen. Die Klägerin, obwohl augestattet mit einem riesigen Heer von "Theologen", war offenkundig nicht imstande, diese notwendige Begründung abzugeben. Insofern ist bereits das Anliegen der Klägerin als unberechtigt erwiesen.
Die Klägerin hat dann das LGB um Hilfe angerufen, so als ob "richterliche Gewalt" die Gerechtigkeit ersetzen könne. Da es sich um kirchliche Interna handelte, musste sich das LGB erst einmal legitimieren, dass es in dieser Sache zuständig sei. Das LGB hat sich bis heute hartnäckig geweigert, diese Legitimation vorzulegen. Insofern ist bereits das Eingreifen des LGB als illegal erwiesen.
Im Umgang mit dem Priester zeigte sich das LGB dann als äußerst respektlos. In keiner Weise, noch nicht einmal in der Anrede, wurde die priesterliche Würde des Beklagten berücksichtigt. Und nicht nur das: Auch als in verschiedenen Publikationen über das LGB-Urteil der Priester fälschlicherweise als "Privatperson" diffamiert wurde, schritt das LGB nicht ein. Ganz im Gegenteil: Eine der katholisch-Adressen der Priesters überließ das LGB einem Anbieter von sodomitischer Pornographie, die dann dem Priester in diversen Internetforen zur Last gelegt wurde. Sogar angesichts dieser enormen Rufschädigung zeigte das LGB keinerlei Bereitschaft zur Besserung.
Trotz dieser jahrelangen Ungerechtigkeit blieb der Priester dem katholischen Bekenntnis treu. Das LGB nahm diese Bekenntnistreue zum Anlass, eine "Bestrafung" des Priesters "anzuordnen", die aus lauter Lügen und Absurditäten gestrickt ist. Der Priester hat diese Lügen sorgfältig auf seiner Internetseite u.a. im Text tod_0003.htm aufgedeckt, trotzdem lässt das LGB nicht von den Zwangsmaßnahmen ab.
Die Zwangsmaßnahmen wiederum zielen offenkundig auf die völlige Vernichtung des Priesters ab. Als erster Schritt wurde ein astronomisches "Ordnungsgeld" gegen den Priester verhängt, das die - wohlgemerkt nur theoretischen - Messstipendien von vier Jahren komplett aufschlingt. Anbetracht der Vermögensverhältnisse des Priesters, die er auch auf seiner Internetseite offenlegt, wäre die Einforderung des "Ordnungsgeldes" sogar dann noch illegal, wenn dem Priester eine Schuld nachgewiesen wäre. Das LGB wendet praktisch Sippenhaft an, da die Familie des Priesters versuchen muss, diesen Totalschaden irgendwie aufzufangen. Da es sich um eine bloße "Ordnungsstrafe" handelt, können und werden wohl auch solange weitere illegale Strafen verhängt, bis der Wille des Priesters resp. die Unterstützung durch seine Familie gebrochen ist. Das LGB ist sich darüber im klaren, dass ersteres wahrscheinlich niemals geschehen wird.
Außerdem hat das LGB eine psychiatrische Untersuchung des Priesters "beschlossen". Zunächst ist festzustellen, dass niemand jemals ernsthaft auf die Idee gekommen ist, den Priesters als geistesgestört zu berurteilen, noch nicht einmal im Ansatz; derartige Beleidigungen gab es natürlich, aber die gab es auch gegen Christus, Johannes den Täufer, Petrus und Paulus und viele andere. Dann erklärt das LGB auch nirgends, wie es auf die Idee mit dem "Sachverständigen-Gutachten" gekommen ist. Es ist bekannt, dass es mit der angeblichen Zuverlässigkeit der "psychiatrischen Gutachten" gar nicht weit her ist und dass insbesondere die Kirche vor allzu großem Vertrauen in die Psychiatrie warnt. Ferner ist anhand sehr vieler Fälle nachgewiesen, dass insbesondere der deutsche Staat permanent die Psychiatrie als illegale Waffe einsetzt, um unliebsame Gegner mundtot zu machen. Der Gegner wird einfach zum "Geisteskranken" erklärt, um jedes Vertrauen in ihn zu vernichten und ihn v.a. völlig rechtlos zu stellen. Während das LGB taumelnd einen "Sachverständigen" nach dem anderen bestimmt, der den Priester "begutachten" soll, verweigert es hartnäckig die seit Jahren verlangten Antworten, worin der Priester sich denn verfehlt haben resp. warum das LGB in dieser Sache zuständig sein soll.
Ausgewählter Ort für diese "psychiatrische Untersuchung" ist die Forensik, es ist also die "Umerziehung" des Priesters geplant, offenkundig zu dem Zweck, dass sein Wille restlos gebrochen wird und er das Bekenntnis des katholischen Glaubens endgültig aufgibt.
Zudem hat das LGB zwar "beschlossen", die Vollstreckung gegen den Priester nicht durchzuführen, bis das Ergebnis der "psychiatrischen Untersuchung" vorliegt, hat aber trotzdem die Vollstreckung schon durchgeführt. Damit versucht es den vielfach bestätigten sehr guten Ruf zu zerstören, den der Priester als absolut vorbildlicher Geschäftspartner (s. z.B. ebay: "Note 1" etc.) erworben hat. Beim LGB herrscht also Verlogenheit und Skrupellosigkeit ohne Grenzen.
Da das Opfer des LGB ein in Seelsorge und Glaubensverbreitung öffentlich tätiger katholischer Priester ist, besteht auch ein öffentliches Interesse an dem Fall. Die Repressionen, denen der Priester bereits jetzt ausgesetzt ist, erschweren sein öffentliches Wirken sehr, und es sind ausdrücklich noch härtere Strafen gegen ihn möglich und gefordert. Da der Priester in seinem Umfeld der einzige katholische Seelsorger ist und es überhaupt nur sehr wenige katholische Priester gib, werden Katholiken und sonstige Interessierte infolge der Bestrafung des Priesters daran gehindert, seelsorgliche Dienste, insbesondere Sakramentenspendung, in Anspruch zu nehmen. Der daraus resultierende Schaden für Katholiken und Interessierte ist beträchtlich. Es geht in Wahrheit gar nicht nur darum, eine einzelne unschuldige Person zu vernichten, sondern überhaupt die Kirche zu vernichten.
Ich verlange daher die sofortige vollständige Rehabilitierung des Priesters, eine angemessene Wiedergutmachung für den ihm zugefügten Schaden und eine der besonderen Schwere der Tat angemessene Bestrafung des LGB.

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