- ist der Jargon der "brd"-Freisler-Epigonen, s.
[zens. PRHL] - ist der Jargon der
"brd"-Gestapo, s.
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit
Strafantrag gegen "Zeißner Staatsanwältin" (ZS) von der SA
Nürnberg-Fürth; Tatbestand: Strafvereitlung. Wegen Ihres
rettungslos schwachsinnigen Verhaltens soll zum Schutz von ZS Beweis
erhoben werden über die Frage, ob sie sich *nicht* in einem die
freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter
Störung der Geistestätigkeit befindet und sie daher
geschäftsfähig ist. In dieser Sache müssen mir also die
entsprechenden Unterlagen vom Vormund zugeschickt werden; dafür
setze ich hiermit eine Frist bis zum 18.09.2007; danach tritt
automatisch Versäumnis ein, was für ZS äußerst
unangenehme Folgen haben kann. Zudem fordere ich ein Verbot des
"Tagebuchs der Anne Frank" (TAF) und rege eine öffentliche
Verbrennung desselben an. Ich hatte am 19.07.2007 anlässlich der
öffentlich-rechtlichen Bibelverbrennung Strafanzeige gegen die ARD
wegen Volksverhetzung erstattet; eine der größten
deutschsprachigen Nachrichtenseiten, i.e. kreuz.net,
veröffentlichte dazu am 17.08.2007 den Artikel "Die Bibel ist ein
angstmachendes Instrument", der zeitweilig zu den meistgelesenen
Artikeln gehörte und der von mir am 21.08.2007 an zahlreiche
"Justiz"-Stellen der OMF-"brd" gefaxt wurde (ausführliche
Sendeberichte liegen wie immer vor). Zur ersten Orientierung hier nur
einige Ausschnitte aus dem kreuz.net-Artikel: »In diesem
Zusammenhang soll an die Verbrennung eines Exemplars des „Tagebuchs der
Anne Frank“ erinnert werden. Dafür wurden im März 2007
fünf junge Männer in Magdeburg unschuldig zu jeweils neun
Monaten Kerker auf Bewährung sowie zur unbedingten Zahlung von
hohen Geldstrafen verurteilt. Ihnen wurde „Volksverhetzung und
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ sowie ein „Akt der
kulturellen Barbarei“ angedichtet. [...] Selbst wenn man die
Problematik der Echtheit des „Tagebuchs der Anne Frank“ leugnen wollte,
bliebe noch immer die Tatsache, daß dieses Tagebuch –
gemäß kirchlichen Bestimmungen – wegen seines
antimoralischen und sozial desorientierenden Inhalts grundsätzlich
als verboten zu betrachten ist. Von daher spricht objektiv auch nichts
gegen ein Bücherverbrennung. [...] Es ist Volksverhetzung, eine
Verbrennung des „Tagebuches der Anne Frank“ als „Akt der kulturellen
Barbarei“ hinzustellen. [...] Es ist ferner zu beachten, daß die
Verbrennung des „Tagebuches der Anne Frank“ eine kleine
Privatveranstaltung weniger war. Die Bibelverbrennung im ‘Hessischen
Rundfunk’ hingegen war ein öffentlicher Propaganda-Akt, der
über das Fernsehen Millionen Haushalte erreichen konnte und
sollte.«
Auch im Ausland macht sich die OMF-"brd" mit ihrem
Bibelverbrennungs-Fetischismus zum öffentlichen Gespött - so
wurde in einem französischsprachigen Forum eine Übersetzung
meiner Strafanzeige veröffentlicht.
Ich leugne in keiner Weise, dass es Akte kultureller Barbarei gibt,
z.B. Politikerreden, "Gerichtsurteile", Presse, Fernsehprogramm etc.
pp. - eigentlich alles, was charakteristisch und konstitutiv für
die OMF-"brd" ist.
Nun denn: OMF-"brd"-typisch geht ZS in gar keiner Weise auf die
Strafanzeige ein, m.a.W. es wird nirgends erklärt, warum das Wort
Gottes vor Millionen von Zuschauern und finanziert von den
Zwangs-Pay-TV-Gebühren verbrannt werden darf, während so ein
antichristlicher Schund wie das TAF noch nicht mal privat und auf
eigene Kosten verbrannt werden darf. Statt dessen lädt ZS nur
wieder den übersattsam bekannten hirnlosen Müll ab, den die
OMF-"brd" als Konserve standardmäßig in den Fällen
verwendet, wenn sie Straftaten verteidigt und sich somit zur Komplizin
macht, i.e.: "Gemäß § 152 Abs. 2
Strafprozeßordnung ist ein Ermittlungsverfahren wegen
verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür
zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese
müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich
erscheinen lassen, daß eine verfolgbare Straftat vorliegt."
An sich ist bereits das einfache Abladen so eines vernunftbeleidigenden
Gelabers eine Straftat, wenn nicht gar sicheres Indiz grassierender
Geisteskrankheit, so als ob man damit auch nur ein einziges Argument
einer Strafanzeige widerlegen, d.h. nicht Strafvereitlung betreiben
würde. V.a. suhlt sich die OMF-"brd" ja permanent in gigantischen
Justizverbrechen: Allein die komplett illegalen "Beleidigungs-Prozesse"
(Verstoß gegen "nulla poena sine lege", d.h. absolut
menschenrechtswidrig) machen schon 20% der "Strafjustiz" aus; dann die
ganzen illegalen "Holocaustleugnungs-Prozesse", die nach den
kriminalistischen Erfahrungen und v.a. gem. Gesetz und Recht
völlig unmöglich sind; der Einfachheit halber wird hier
erinnert an die bekannte Pressemeldung
"Subjektivismus
als alleinige Handlungsgrundlage der Justiz". Wer sich
nüchtern und sachlich mit dem "Justizwesen" der OMF-"brd"
beschäftigt, muss gestehen, dass die gängigen Bezeichnungen
für die "Justiz" als "übles Pack", "Saustall",
"Rechtsbeugermafia", "gefährlichste kriminelle Vereinigung" etc.
pp. nicht grundlos vergeben wurden. Aber ZS hat mit ihrer amokartigen
Gegenreaktion den Bock vollends abgeschossen.
Sie schickte mir diesen Text nämlich nicht nur einmal, sondern
dreimal. Nun gut: Da ja auch ein Äffchen auf ein Knöpfchen
drücken kann, um eine komplett bezugslose Konserve verschicken zu
lassen, könnte man in so einem Fall auch annehmen, dass das
Äffchen dann eben instinktiv dreimal auf das Knöpfchen
gedrückt hat. Aber die drei Briefe unterscheiden sich auch noch
untereinander, allerdings mit gleichbleibendem Gelaberkern.
a**** Version 1: Aktenzeichen: 403 AR 232507/07, Nürnberg,
09.08.2007/Jae
Strafanzeige vom 15.07.2007
Sehr geehrter Herr Lingen, Ihrer Strafanzeige habe ich mit
Verfügung vom 19.07.2007 gemäß § 152 Abs. 2
Strafprozeßordnung keine Folge gegeben. Gründe:
[Gelaberkern] Hochachtungsvoll
[Unterschrift] "Zeißner Staatsanwältin"
Beschwerdebelehrung
Version 2: Aktenzeichen: 403 AR 232520/07, Nürnberg, 21.08.2007/hs
Vorermittlungsverfahren betreffend Anzeige 19.07.2007 wegen
Volksverhetzung
Sehr geehrter Herr Lingen, Ihrer Strafanzeige habe ich mit
Verfügung vom 16.08.2007 gemäß § 152 Abs. 2
Strafprozeßordnung keine Folge gegeben. Gründe:
[Gelaberkern] Bloße Vermutungen rechtfertigen es nicht, jemandem
eine Tat zur Last zu legen. Hochachtungsvoll
[Unterschrift] "Zeißner Staatsanwältin"
*KEINE* Beschwerdebelehrung
Version 3: Aktenzeichen: 403 AR 232593/07, Nürnberg,
27.08.2007/hs
Strafanzeige vom 19.07.2007 wegen Volksverhetzung
Sehr geehrter Herr Lingen, Ihrer Strafanzeige habe ich mit
Verfügung vom 22.08.2007 gemäß § 152 Abs. 2
Strafprozeßordnung keine Folge gegeben. Gründe:
[Gelaberkern] Bloße Vermutungen rechtfertigen es nicht, jemandem
eine Tat zur Last zu legen. Hochachtungsvoll
[Unterschrift] "Zeißner Staatsanwältin"
Beschwerdebelehrung ****e
Es muss also außer einer ordentlichen Auseinandersetzung mit
meiner Strafanzeige noch eine vernünftige Erklärung her,
warum ZS gleich drei Haufen hirnlosen Mülls abgeladen hat. Zudem
wurden bereits kurz nach "Version 1" von verschiedenen Seiten
Beschwerden gegen den Nichtstuerbescheid eingereicht; eine Antwort der
General-SA steht noch aus.
Nun noch etwas zur Verbotsforderung des TAF: Namentlich zwei aktuelle
Ereignisse unterstreichen die Dringlichkeit: 1. Vor wenigen Tagen wurde
die Weltnetzseite des Lebensschützers Klaus Günter Annen,
i.e. babycaust.de, praktisch gelöscht. Dort findet sich statt der
ganzen wichtigen Informationen nur noch ein Text: »Die sogenannte
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit Sitz
in Bonn schämt sich zurecht über das „Recht“, ungeborene
Kinder zu ermorden und hat daher die Betreibung meiner Homepage
www.Babycaust.de unter Strafe gestellt. Es lebe die „demokratische“
DIKTATUR ! Anmerkung: Meine Homepage wurde gesperrt für Kinder und
Jugendliche unter 18 Jahren. Und wer überprüft das Alter? Der
Teufel selbst oder die Bundesprüfstelle?« Während die
Zahl der Minderjährigen, die sich für ein Kind entscheiden,
in dem Zeitraum von 1996-2003 nur leicht von 4.766 auf 5.131 gestiegen
ist, hat die Zahl der Abtreibungen deutlich zugenommen und zwar von
4.724 auf 7.645. Die "Bundesprüfstelle" hatte anscheinend Sorge,
dass dieser Abtreibungs-Aufschwung durch Annens Aufklärung
gebremst würde. 2. In Israel ist vor einigen Wochen eine Klage
gegen Deutschland eingereicht worden: Grund für die Klage sind die
psychischen Schäden, welche die Kinder und Enkel der
vermeintlichen oder tatsächlichen Opfer davongetragen haben
wollen. Sie begründeten ihre psychischen Probleme damit, daß
ihnen ihre Eltern vom Holocaust erzählten. Zunächst
müsste folglich ein absolutes "Erzähl"-Verbot durchgesetzt
werden, denn wer "vom Holocaust erzählt", kann bei anderen
"psychische Probleme" auslösen. Außerdem müssten die
"psychisch Kranken" doch eigentlich ihre Eltern verklagen, wegen
seelischer Grausamkeit, Misshandlung Schutzbefohlener etc. Man sieht:
Eine öffentliche TAF-Verbrennung entspräche auch ganz der
Logik, andere vor Aussagen über - echtes oder vermeintliches -
Leiden zu verschonen.
Um der ganzen Sache den angemessenen Rahmen zu geben, könnten
Bürger ihre TAF-Ausgaben bei einer Sammelstelle abgeben, und Horst
Köhler und Angela Merkel könnten dann gemeinsam den TAF-Berg
in Flammen legen. Es wird abschließend an die
Bücherverbrennung in Ephesus erinnert (Apg 19,19f).