Anregung: Öffentliche Verbrennung des "Tagebuchs der Anne Frank"

- Reaktion auf den Nichtstuerbescheid der SA Nürnberg-Fürth zu der Strafanzeige wegen Bibelverbrennung -
(Kirche zum Mitreden, 05.09.2007)
Tat zur Last legen bei G.

Zweiter Text: Anne Frank und die teuflische Holocaust-Religion

05.09.2007: Fax an die üblichen Empfänger

Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort angeben!]
Hallo, aus der Gosse kriminellen Abschaums zusammengekratzer Bodensatz!
Ihr seid alles Vollidioten! - ist der Jargon der "brd"-Freisler-Epigonen, s. plantik3.htm
Verp*sst euch, ihr *rschlöcher! [zens. PRHL] - ist der Jargon der "brd"-Gestapo, s. rschloch.htm
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen "Zeißner Staatsanwältin" (ZS) von der SA Nürnberg-Fürth; Tatbestand: Strafvereitlung. Wegen Ihres rettungslos schwachsinnigen Verhaltens soll zum Schutz von ZS Beweis erhoben werden über die Frage, ob sie sich *nicht* in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und sie daher geschäftsfähig ist. In dieser Sache müssen mir also die entsprechenden Unterlagen vom Vormund zugeschickt werden; dafür setze ich hiermit eine Frist bis zum 18.09.2007; danach tritt automatisch Versäumnis ein, was für ZS äußerst unangenehme Folgen haben kann. Zudem fordere ich ein Verbot des "Tagebuchs der Anne Frank" (TAF) und rege eine öffentliche Verbrennung desselben an. Ich hatte am 19.07.2007 anlässlich der öffentlich-rechtlichen Bibelverbrennung Strafanzeige gegen die ARD wegen Volksverhetzung erstattet; eine der größten deutschsprachigen Nachrichtenseiten, i.e. kreuz.net, veröffentlichte dazu am 17.08.2007 den Artikel "Die Bibel ist ein angstmachendes Instrument", der zeitweilig zu den meistgelesenen Artikeln gehörte und der von mir am 21.08.2007 an zahlreiche "Justiz"-Stellen der OMF-"brd" gefaxt wurde (ausführliche Sendeberichte liegen wie immer vor). Zur ersten Orientierung hier nur einige Ausschnitte aus dem kreuz.net-Artikel: »In diesem Zusammenhang soll an die Verbrennung eines Exemplars des „Tagebuchs der Anne Frank“ erinnert werden. Dafür wurden im März 2007 fünf junge Männer in Magdeburg unschuldig zu jeweils neun Monaten Kerker auf Bewährung sowie zur unbedingten Zahlung von hohen Geldstrafen verurteilt. Ihnen wurde „Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ sowie ein „Akt der kulturellen Barbarei“ angedichtet. [...] Selbst wenn man die Problematik der Echtheit des „Tagebuchs der Anne Frank“ leugnen wollte, bliebe noch immer die Tatsache, daß dieses Tagebuch – gemäß kirchlichen Bestimmungen – wegen seines antimoralischen und sozial desorientierenden Inhalts grundsätzlich als verboten zu betrachten ist. Von daher spricht objektiv auch nichts gegen ein Bücherverbrennung. [...] Es ist Volksverhetzung, eine Verbrennung des „Tagebuches der Anne Frank“ als „Akt der kulturellen Barbarei“ hinzustellen. [...] Es ist ferner zu beachten, daß die Verbrennung des „Tagebuches der Anne Frank“ eine kleine Privatveranstaltung weniger war. Die Bibelverbrennung im ‘Hessischen Rundfunk’ hingegen war ein öffentlicher Propaganda-Akt, der über das Fernsehen Millionen Haushalte erreichen konnte und sollte.«
Auch im Ausland macht sich die OMF-"brd" mit ihrem Bibelverbrennungs-Fetischismus zum öffentlichen Gespött - so wurde in einem französischsprachigen Forum eine Übersetzung meiner Strafanzeige veröffentlicht.
Ich leugne in keiner Weise, dass es Akte kultureller Barbarei gibt, z.B. Politikerreden, "Gerichtsurteile", Presse, Fernsehprogramm etc. pp. - eigentlich alles, was charakteristisch und konstitutiv für die OMF-"brd" ist.
Nun denn: OMF-"brd"-typisch geht ZS in gar keiner Weise auf die Strafanzeige ein, m.a.W. es wird nirgends erklärt, warum das Wort Gottes vor Millionen von Zuschauern und finanziert von den Zwangs-Pay-TV-Gebühren verbrannt werden darf, während so ein antichristlicher Schund wie das TAF noch nicht mal privat und auf eigene Kosten verbrannt werden darf. Statt dessen lädt ZS nur wieder den übersattsam bekannten hirnlosen Müll ab, den die OMF-"brd" als Konserve standardmäßig in den Fällen verwendet, wenn sie Straftaten verteidigt und sich somit zur Komplizin macht, i.e.: "Gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, daß eine verfolgbare Straftat vorliegt."
An sich ist bereits das einfache Abladen so eines vernunftbeleidigenden Gelabers eine Straftat, wenn nicht gar sicheres Indiz grassierender Geisteskrankheit, so als ob man damit auch nur ein einziges Argument einer Strafanzeige widerlegen, d.h. nicht Strafvereitlung betreiben würde. V.a. suhlt sich die OMF-"brd" ja permanent in gigantischen Justizverbrechen: Allein die komplett illegalen "Beleidigungs-Prozesse" (Verstoß gegen "nulla poena sine lege", d.h. absolut menschenrechtswidrig) machen schon 20% der "Strafjustiz" aus; dann die ganzen illegalen "Holocaustleugnungs-Prozesse", die nach den kriminalistischen Erfahrungen und v.a. gem. Gesetz und Recht völlig unmöglich sind; der Einfachheit halber wird hier erinnert an die bekannte Pressemeldung "Subjektivismus als alleinige Handlungsgrundlage der Justiz". Wer sich nüchtern und sachlich mit dem "Justizwesen" der OMF-"brd" beschäftigt, muss gestehen, dass die gängigen Bezeichnungen für die "Justiz" als "übles Pack", "Saustall", "Rechtsbeugermafia", "gefährlichste kriminelle Vereinigung" etc. pp. nicht grundlos vergeben wurden. Aber ZS hat mit ihrer amokartigen Gegenreaktion den Bock vollends abgeschossen.
Sie schickte mir diesen Text nämlich nicht nur einmal, sondern dreimal. Nun gut: Da ja auch ein Äffchen auf ein Knöpfchen drücken kann, um eine komplett bezugslose Konserve verschicken zu lassen, könnte man in so einem Fall auch annehmen, dass das Äffchen dann eben instinktiv dreimal auf das Knöpfchen gedrückt hat. Aber die drei Briefe unterscheiden sich auch noch untereinander, allerdings mit gleichbleibendem Gelaberkern.
a**** Version 1: Aktenzeichen:  403 AR 232507/07, Nürnberg, 09.08.2007/Jae
Strafanzeige vom 15.07.2007
Sehr geehrter Herr Lingen, Ihrer Strafanzeige habe ich mit Verfügung vom 19.07.2007 gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung keine Folge gegeben. Gründe: [Gelaberkern] Hochachtungsvoll
[Unterschrift] "Zeißner Staatsanwältin"
Beschwerdebelehrung
Version 2: Aktenzeichen: 403 AR 232520/07, Nürnberg, 21.08.2007/hs
Vorermittlungsverfahren betreffend Anzeige 19.07.2007 wegen Volksverhetzung
Sehr geehrter Herr Lingen, Ihrer Strafanzeige habe ich mit Verfügung vom 16.08.2007 gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung keine Folge gegeben. Gründe: [Gelaberkern] Bloße Vermutungen rechtfertigen es nicht, jemandem eine Tat zur Last zu legen. Hochachtungsvoll
[Unterschrift] "Zeißner Staatsanwältin"
*KEINE* Beschwerdebelehrung
Version 3: Aktenzeichen:  403 AR 232593/07, Nürnberg, 27.08.2007/hs
Strafanzeige vom 19.07.2007 wegen Volksverhetzung
Sehr geehrter Herr Lingen, Ihrer Strafanzeige habe ich mit Verfügung vom 22.08.2007 gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung keine Folge gegeben. Gründe: [Gelaberkern] Bloße Vermutungen rechtfertigen es nicht, jemandem eine Tat zur Last zu legen. Hochachtungsvoll
[Unterschrift] "Zeißner Staatsanwältin"
Beschwerdebelehrung ****e
Es muss also außer einer ordentlichen Auseinandersetzung mit meiner Strafanzeige noch eine vernünftige Erklärung her, warum ZS gleich drei Haufen hirnlosen Mülls abgeladen hat. Zudem wurden bereits kurz nach "Version 1" von verschiedenen Seiten Beschwerden gegen den Nichtstuerbescheid eingereicht; eine Antwort der General-SA steht noch aus.
Nun noch etwas zur Verbotsforderung des TAF: Namentlich zwei aktuelle Ereignisse unterstreichen die Dringlichkeit: 1. Vor wenigen Tagen wurde die Weltnetzseite des Lebensschützers Klaus Günter Annen, i.e. babycaust.de, praktisch gelöscht. Dort findet sich statt der ganzen wichtigen Informationen nur noch ein Text: »Die sogenannte Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit Sitz in Bonn schämt sich zurecht über das „Recht“, ungeborene Kinder zu ermorden und hat daher die Betreibung meiner Homepage www.Babycaust.de unter Strafe gestellt. Es lebe die „demokratische“ DIKTATUR ! Anmerkung: Meine Homepage wurde gesperrt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Und wer überprüft das Alter? Der Teufel selbst oder die Bundesprüfstelle?« Während die Zahl der Minderjährigen, die sich für ein Kind entscheiden, in dem Zeitraum von 1996-2003 nur leicht von 4.766 auf 5.131 gestiegen ist, hat die Zahl der Abtreibungen deutlich zugenommen und zwar von 4.724 auf 7.645. Die "Bundesprüfstelle" hatte anscheinend Sorge, dass dieser Abtreibungs-Aufschwung durch Annens Aufklärung gebremst würde. 2. In Israel ist vor einigen Wochen eine Klage gegen Deutschland eingereicht worden: Grund für die Klage sind die psychischen Schäden, welche die Kinder und Enkel der vermeintlichen oder tatsächlichen Opfer davongetragen haben wollen. Sie begründeten ihre psychischen Probleme damit, daß ihnen ihre Eltern vom Holocaust erzählten. Zunächst müsste folglich ein absolutes "Erzähl"-Verbot durchgesetzt werden, denn wer "vom Holocaust erzählt", kann bei anderen "psychische Probleme" auslösen. Außerdem müssten die "psychisch Kranken" doch eigentlich ihre Eltern verklagen, wegen seelischer Grausamkeit, Misshandlung Schutzbefohlener etc. Man sieht: Eine öffentliche TAF-Verbrennung entspräche auch ganz der Logik, andere vor Aussagen über - echtes oder vermeintliches - Leiden zu verschonen.
Um der ganzen Sache den angemessenen Rahmen zu geben, könnten Bürger ihre TAF-Ausgaben bei einer Sammelstelle abgeben, und Horst Köhler und Angela Merkel könnten dann gemeinsam den TAF-Berg in Flammen legen. Es wird abschließend an die Bücherverbrennung in Ephesus erinnert (Apg 19,19f).


Beispiel Sendebericht
Sendebericht Bibelverbrennung
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