Newsletter für die "DBK"

(Kirche zum Mitreden, 20.02.1998)
"Sehr geehrter Herr Pater, bitte schicken Sie uns nicht mehr Ihren Newsletter! DANKE! Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag, Heike Thome" [e-mail]. Diese mail hatten wir bereits in den Leserbriefen v. 05.05.1998 zitiert: Von da an erhielten die "Deutschen Bischöfe" (DBs) nur noch jeweils ein Exemplar des V2-Newsletters, wogegen sie auch keine Einwände erhoben. Ein späteres Gerichtsurteil über e-mail-Werbung (s. Nachrichten v. 09.06.1998) nahmen wir zum Anlaß, diese zeitraubende Variante des Newsletters aufzugeben; schließlich konnte unser Ziel, die V2-Sekte flächendeckend auf unsere Aktivitäten aufmerksam zu machen, als erreicht bewertet werden. Im weiteren ließen die DBs uns in Ruhe, und wir ließen sie in Ruhe. Doch dann sahen sich diese Leute angeblich gezwungen, uns das Wasser abzugraben, indem sie uns schrieben:

"Wir müssen Sie daher auffordern, Ihre Aktivitäten einzustellen, die Domain löschen zu lassen und uns einen entsprechenden Nachweis zu übermitteln. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht bis zum 11.01.1999 nachkommen, werden wir die Angelegenheit unseren Rechtsanwälten übergeben" (s. "Weihnachten mit der Konzilssekte").

Damit war eine neue Situation geschaffen: Die DB´s verlangten ausdrücklich danach, von uns Nachricht zu erhalten. Da sich das Verlangen der DBs auf etwas sittlich Verwerfliches richtete, i.e. daß wir die Katholiken im Regen stehen lassen, war es uns aus ethischen Erwägungen heraus nicht möglich, ihr Verlangen zu stillen. Seit knapp sechs Wochen läuft also schon ein Gerichtsprozeß gegen uns, der uns zur Aufgabe der Domain www.katholisch.de zwingen soll. Bislang wurden wir nicht an den Verhandlungen beteiligt und auch zu nichts weiterem aufgefordert, deshalb wollten wir ganz aus freien Stücken dokumentieren, daß wir nichts zu verbergen haben und zeigten uns wie immer kooperativ: So schickten wir wichtige neue Texte von KzM, die für den laufenden Prozeß von Bedeutung sein könnten, direkt an die DBs, ohne daß sie sich um irgendetwas kümmern mußten. Anscheinend wurde dieser Service sehr positiv aufgenommen - es gab keinerlei Klagen o.ä. über die teilweise recht umfangreichen mails. Während wir also Kooperation bewiesen, spielten die DBs "Toter Mann" und waren nicht einmal bereit, auf ein freundlich gehaltenes Fax (s. "Ist der Rest Schweigen?") irgendeine Reaktion zu zeigen. Während wir immer sofort über den Verlauf von Gerichtsprozessen informieren, ließen uns die DBs einfach in quälender Ungewißheit.

Nun ist die Frage, warum wir jedesmal den Tanzbären abgeben sollen, sobald die DBs in ihre Pfeife pusten, während die DBs niemals auch nur den Hauch einer Kooperationsbereitschaft an den Tag legen. Jedesmal, wenn irgendwelche Schreiben von den V2-Funktionären bei uns eintrafen, haben wir umgehend geantwortet, seien die Absender nun der V2-Verwaltung von Münster, Köln oder neuerdings Deutschland zugehörig gewesen. Auch auf die Aktionen einzelner V2-Vertreter, etwa Verweyen oder Anger, haben wir umgehend reagiert. Aber die von uns so maßlos verwöhnten V2-Leute nahmen es immer als selbstverständlich, daß wir sie so großherzig betreuten, ohne auch nur einmal wirklich - und nicht nur dahingesagt - ihre Dankbarkeit zu erweisen, indem sie Kooperation zeigten.

Vielleicht waren wir viel zu nachsichtig und geduldig mit den V2-Leuten und haben ihnen nicht genügend klargemacht, daß diese Einseitigkeit auf Dauer nicht weitergehen kann und wird. In Zukunft werden wir also nicht mehr den stummen Diener abgeben, sondern warten solange, bis sich die V2-Sektierer so benehmen, wie wir es mit Fug und Recht erwarten dürfen.
Nun läuft aber gerade der Prozeß, und da erscheint es uns nicht statthaft, bei den V2-Leuten den falschen Eindruck aufkommen zu lassen, wir würden ihnen jetzt endlich auch die letzten Katholiken zur Gehirnwäsche überlassen. Damit ergibt sich eine gewisse Zwickmühle: Wenn wir den stummen Diener abgeben, registrieren die V2-Leute vielleicht nie, daß sie endlich am Zug sind; wenn wir ganz verstummen, denken die V2-Leute, der Kampf um die Wahrheit habe sich - zumindest in Deutschland - endgültig erledigt. Ein Weg aus der Zwickmühle mußte geschaffen werden; die einzig sinnvolle Möglichkeit schien uns folgende e-mail vom Dienstag, den 16.02.1999, an die DBs zu sein:


"Wegen des Gerichtsprozesses, den Sie derzeit gegen mich führen, sehe ich es als meine Pflicht an, Sie über die neuesten Texte von KzM zu informieren, was bislang dadurch geschah, daß ich Ihnen betreffende Dateien mühsam per e-mail zugeschickt habe. Diese Extrawurst Ihnen weiterhin zu spendieren, bin ich nicht gewillt. Um Ihnen aber die Möglichkeit zu nehmen, mir vorzuwerfen, ich hätte Sie nicht umgehend über meine neuen Texte gegen Ihre Sekte in Kenntnis gesetzt, habe ich Ihre Adresse nun in die Liste des KzM-Newsletters aufgenommen. Damit dürften Sie ordnungsgemäß bedient sein, ohne daß Mehrarbeit auf mich zukäme. Für weitere Informationen über diesen Newsletter und den inzwischen eingestellten V2-Newsletter s. http://www.katholisch.de/newslet.htm. Die neue Ausgabe von KzM (und damit der erste private Newsletter an Sie) sollen am kommenden Wochenende erscheinen. Sie haben also Zeit genug, mir eine Erklärung - möglichst per e-mail UND auf dem Postweg - zukommen zu lassen, u.z. mit exakt dieser Formulierung:
'HIERMIT VERZICHTEN WIR VOLLSTÄNDIG DARAUF, JEMALS WIEDER VON IHNEN ÜBER IRGENDWELCHE VON IHNEN VERÖFFENTLICHTEN TEXTE IRGENDWIE INFORMIERT ZU WERDEN.'
Abschließend weise ich Sie noch darauf hin, daß Ihnen Ihre Prozeßführung, soweit ich davon erfahren habe, bislang nur negative Publicity eingebracht hat. Insbesondere Ihre Weigerung, auf mein letztes Fax an Sie zu reagieren, dürfte ordentlich an Ihrem Image gekratzt haben."

Die DBs hatten drei volle Arbeitstage Zeit, darauf zu reagieren - eine sehr lange Zeit, wenn man bedenkt, daß wir in praktisch allen Fällen noch am selben Tag auf die Torpedos der V2-Sekte eine angemessene schriftliche Erwiderung erarbeitet haben. Große Anstrengung waren für eine Reaktion seitens der DBs ebenfalls nicht möglich, denn den Text, den sie uns hätten schicken müssen, haben wir ihnen schon fertig zum Kopieren zugeschickt. Vermutlich wären die DBs traurig, wenn wir unser gegebenes Versprechen nicht einhalten würden, denn schließlich halten sie doch alle Versprechen, die sie geben, oder?

Unser jetziges Vorgehen könnte die Frage aufwerfen, ob wir jetzt nicht den DBs Munition bieten, weil wir angeblich nicht die uns früher zugeschickte Abbestellung des Newsletters respektieren, weshalb die DBs jetzt eine Klage wegen Belästigung gegen uns führen könnten und uns, weil wir keinerlei Rückhalt haben, damit endgültig mundtot machen. Nun, selbst wenn man nicht zugestehen möchte, daß durch den laufenden Prozeß die Karten neu gemischt wurden, und wenn man nicht gelten läßt, daß die DBs ja eine ihrer beiden Newsletter-Ausgaben bis zuletzt ungekündigt belassen haben, und selbst wenn man die - von uns in keiner Weise unterstützte Ansicht hegen sollte, ein derartiger Konzern wie die V2-Sekte, der obendrein noch so dermaßen viel verbockt hat, habe noch irgendeinen Anspruch auf eine "Privatsphäre" und bräuchte sich nicht zu rechtfertigen, hielten wir ein solches Vorgehen der DBs aus einem wichtigen Grunde nicht für statthaft: Mit ihrem Verlangen, wir sollten ihnen "einen entsprechenden Nachweis übermitteln", fordern sie etwas, was an sich nicht notwendig ist. Sicher, man könnte sagen: "Wenn die DBs wissen wollen, welche neuen Texte wir publiziert haben, brauchen sie ja nur unsere Homepage zu besuchen; der Newsletter ist völlig überflüssig." Dann würden wir aber erwidern: "Wenn die DBs wissen wollen, ob wir unsere Homepage gelöscht haben, brauchen sie sich ja nur bei der zentralen Vergabestelle für Domainnamen kundig zu machen - der Zeitaufwand ist dabei nur unwesentlich größer als das Abrufen unserer Homepage." Noch pointierter: "Wenn die DBs wirklich meinen, wir würden ihre Rechte verletzen, und dies sogar in unbestreitbarer Weise, dann brauchen sie sich gar nicht an uns zu wenden, sondern nur an den Administrator, der unsere Domain im Handumdrehen löschen würde."
Bei gegebenem Anlaß mehr dazu; dabei bleibt noch unklar, was den DBs eigentlich einfällt, nicht nur die Löschung unserer Domain von uns zu verlangen, sondern sogar die Einstellung unserer Aktivitäten. Dann müßten sie wenigstens ein Gesetz nennen, das die Verkündigung des katholischen Glaubens in Deutschland verbietet. Dabei bleibt noch außer Betracht, daß sich unsere Texte ja auf einem US-amerikanischen Server befinden, also möglicherweise zuerst die Zuständigkeit der deutschen Justiz zur Debatte stünde. Je mehr man den gegenwärtigen Prozeß beleuchtet, desto verworrener erscheint die ganze Aktivität und Denkweise der V2-Leute.

Leider ist bislang noch nicht der angeforderte Text des BGH, das sog. "Katholiken-Urteil" (s. "Ist der Rest Schweigen?"), bei uns eingetroffen. Sobald uns dieser Text vorliegt, werden wir seine Verbindlichkeit überprüfen, also zunächst, ob keine Kompetenzüberschreitung vorliegt, die das Gesetz als solches ungültig macht, und dann ggf., ob es überhaupt etwas mit dem von den DBs erhobenen Anspruch, sie und nur sie inkl. ihrer Assoziierten dürften sich katholisch nennen, zu tun hat.

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