Verbot der Holocaustleugnung ist
menschenrechtswidrig
- Pressemitteilung: Beschwerde beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR / EuGHMR) -
(Kirche zum Mitreden, 15.07.2010)
S. auch:
10.12.2009 / 15.07.2010 Verfassungsbeschwerde
wegen Holocaustleugnung - Pressemitteilung zur
Illegalität von § 130 Abs. 3 StGB (Volksverhetzung) wegen
Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot; Aktualisierung:
Antwort des BVerfG
§ 130 Abs. 3 StGB (Verbot der sog.
"Holocaustleugnung",VdsH) ist menschenrechtswidrig. Dies wurde am
21.01.2010 gem. BRD unanfechtbar bestätigt. Der Hintergrund:
Der Verf. hatte aufgrund einer Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts v. 17.11.2009 am 10.12.2009
Verfassungsbeschwerde gegen das VdsH eingelegt. Das BVerfG hat diese
Beschwerde am 21.01.2010 abgelehnt, u.z. unter dem absurden Vorwand
der Fristverstreichung: Die Monatsfrist wurde nämlich beim
Zeitraum 17.11.2009 bis 10.12.2009 offenkundig eingehalten.
Außerdem: Eine unheilbar illegale Gewohnheit wie die
"Holocaust"-Unrechtsprechung bleibt auch bei noch so langer
Tradition immer illegal. Eine per se widerrechtliche ("contra
legem") Tradition schafft eben niemals Recht, sondern immer nur
neues Unrecht. In solchen Fällen kann sich niemand hinter
irgendwelchen Fristen verstecken.
Die Rechtslage: § 130 Abs. 3 StGB verbietet das "Billigen,
Leugnen oder Verharmlosen" einer "unter der Herrschaft des
Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1
des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art". Allerdings: Ob
"Vergasungen in Dachau", "Gaskammer in Auschwitz", "Opferzahlen von
Auschwitz", "Opferzahlen insgesamt" usw. usf.: Es kursieren die
widersprüchlichsten Behauptungen, und nirgends ist erkenntlich,
welche Aussage warum bestraft oder auch nicht bestraft wird.
Z.B. lautet eine bekannte Definition: "Holocaust ist, wenn man aus 6
Millionen Juden Seife macht" (zit. nach Joachim Neander): 1. Beim
Nürnberger Militärtribunal wurde sog. "Seife aus
Menschenfett" als Beweis vorgelegt. 2. Der preisgekrönte
Holocaust-Erzähler Simon Wiesenthal persönlich hat eine
Kiste mit Seifenstücken (sog. "Überreste toter Juden")
beerdigt. 3. Ein Glas mit Judenseife steht im Internationalen
Gerichtshof in Den Haag. Trotzdem erklärt die "Bundeszentrale
für politische Bildung" (bpb) auf ihrer Homepage in einem Text
von Wolfgang Benz (2006): Die Judenseife "entbehrt aber jeder
Realität"! Der Verf. erstattete deshalb Strafanzeige wegen
Volksverhetzung gegen bpb und Benz. Die lapidare Konserven-Antwort
von Staatsanwaltschaft Berlin: Es "liegen keine zureichenden
tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat vor" (2007).
Es ist also unleugbar: Das VdsH widerspricht rechtsstaatlichen
Grundsätzen radikal. Namentlich das absolut fundamentale
Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG; § 1 StGB) wird rigoros
missachtet. Leider erschien es nach allen Erfahrungen
endgültig, dass auch der §130 vom Bestimmtheitsgebot und
Willkürverbot ausgenommen und somit nur unbestreitbares
Ausnahmerecht / Sonderrecht / Willkürrecht ist.
Aber am 17.11.2009 kam die Wende: Das BVerfG (1 BvR 2150/08)
erklärte zu § 130 Abs. 4 StGB (Verbot,
nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft zu
billigen, zu verherrlichen oder zu rechtfertigen): "Art. 103 Abs. 2
GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der
Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und
Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und
sich durch Auslegung ermitteln lassen."
Indem das BVerfG nun objektiv endgültig unanfechtbar sogar beim
§ 130 Abs. 4 StGB das Bestimmtheitsgebot für gültig
erklärte, stand nun endlich der Weg offen für die Frage an
das BVerfG, ob die permanente massive Missachtung des
Bestimmtheitsgebots beim § 130 Abs. 3 StGB gem. BRD
rechtmäßig ist. Endlich war die Grundlage für eine
Verfassungsbeschwerde geschaffen.
Zwischenzeitliche Entwicklungen:
1. Robert Jan van Pelt gestand (The Star, 27.12.2009): "99 Prozent
dessen, was wir über Auschwitz wissen, können wir
naturwissenschaftlich-physisch nicht beweisen." Frage: Kann es sich
bei dieser Masse an Unbeweisbarem dann überhaupt um ein
"Wissen" handeln, u.z. insbesondere angesichts der Masse an
bewiesenen Widersprüchen und Lügen (s. Judenseife, Misha
Defonseca, Herman Rosenblat etc. pp.)?
2. UN-Generalsekretär Ban Ki-moon verkündete (SG/2120,
14.12.2006): "Das Leugnen historischer Tatsachen, besonders bei
einem so wichtigen Thema wie dem Holocaust, ist schlichtweg nicht
hinnehmbar." Deshalb forderte der Verf. am 08.01.2010, bezugnehmend
auf den jährlichen (27.01.) "Holocaust-Gedenktag", direkt vom
"Regionalen Informationszentrum der Vereinten Nationen für
Westeuropa" (UNRIC) klare Antworten, welche "historischen Tatsachen"
konkret man denn glauben muss. Auch die Judenseife? Fristsetzung war
der 20.01.2010; eine Antwort ist sogar nach einem halben Jahr nicht
eingetroffen. Damit steht die UNO allerdings in einer langen
einheitlichen Tradition: Sämtliche äußerst
umfangreichen Bemühungen des Verf. um Bestimmtheit bzgl. des
VdsH blieben erfolglos.
Es ist menschenrechtswidrig, jemandem aufzubürden, Aussagen
hinzunehmen, die untereinander oder gar bereits an sich zu den
Naturgesetzen im Widerspruch stehen. Kein denkender Mensch kann die
herrschende Situation des VdsH hinnehmen. Dementsprechend hat der
Verf. heute am 15.07.2010 beim Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte (EGMR / EuGHMR) Beschwerde gegen die BRD
eingelegt. Tatbestand ist die Verletzung u.a. folgender Rechte gem.
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten:
1. Artikel 7 (Keine Strafe ohne Gesetz): Holocaust (-leugnung) ist
nirgends, geschweige denn gesetzlich bestimmt.
Gerichtsentscheidungen sind voller Widersprüche. Angebliche
offenkundige Tatsachen, für deren Anzweifeln Menschen
eingekerkert wurden, wurden später für falsch
erklärt.
2. Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung): Was nicht
beweisbar ist, muss Gegenstand der freien
Meinungsäußerung bleiben. Zum Vergleich: Im kirchlichen
Zusammenhang liegt ausschließlich dann Häresie vor, wenn
gegen ein Dogma verstoßen wurde, d.h. gegen einen als
unfehlbar wahr verkündeten Glaubenssatz, also *nicht* z.B. im Fall Galilei. Hingegen "Holocaust-Dogmen"
wie Judenseife etc. pp. sind unleugbar offenkundig alles andere als
unfehlbar wahr.
3. Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde): In
Holocaustleugnungs-Prozessen ist eine Beweisführung
grundsätzlich ausgeschlossen, d.h. dem Angeklagten muss Unrecht
nicht nachgewiesen werden (d.h. dass er eine "historische Tatsache
bestreitet"). Und obendrein: Der Angeklagte darf noch nicht einmal
seine Unschuld beweisen (d.h. dass er *keine* "historische
Tatsache bestreitet"). Sogar Anwälte müssen mit
Gefängnisstrafe rechnen, wenn sie das tun, wozu sie lt. Gesetz
verpflichtet sind, i.e. ihren Mandanten verteidigen. Damit ist jede
wirksame Beschwerde gegen Holocaustleugnungs-Justiz radikal
unmöglich.
Dass die Holocaustleugnungs-Justiz radikal menschenrechtswidrig ist,
steht also unleugbar fest. Würde der EGMR die Fortsetzung
dieser Unrechtsprechung weiter billigen, würde er selbst
mitschuldig an diesem Unrechtssystem.
*******
Das entsprechende Beschwerdeformular wurde heute, 15.07.2010, per
Post verschickt an:
European Court of Human Rights
Council of Europe
67075 Strasbourg Cedex
France
Zudem wurde dieses Beschwerdeformular heute als pdf-Datei
hochgeladen auf:
http://www.megaupload.com/?d=GGQ14I8F
Anlagen
zur Beschwerde
a) Starben wirklich sechs Millionen? Endlich die Wahrheit
- Notizen zu dem Buch von Richard Harwood -
http://www.kirchenlehre.com/harwood.htm /
A 7,8,9,10
b) Was ist Holocaust-Leugnung?
- Ein Artikel von Rechtsanwältin Barbara Kulaszka -
http://www.kirchenlehre.com/leugnung.htm
/ A 11,12,13,14,15,16
c) Was muß man glauben?
http://www.kreuz.net/article.10407.html / A 17
d) Bitte um Mithilfe bei Verfassungsbeschwerde wegen
Holocaustleugnung
http://www.kreuz.net/bookentry.5892.html / A 18
e) Verfassungsbeschwerde wegen Holocaustleugnung
- Erster Zwischenbericht -
http://www.kreuz.net/bookentry.6003.html / A 19,20
f) Anforderung von Informationsmaterial zum Holocaust-Gedenktag
http://www.kirchenlehre.com/holoday.htm /
A 21
g) Verbot der Holocaustleugnung ist menschenrechtswidrig
http://www.kreuz.net/bookentry.8049.html / A 22,23
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[Viele Pressemitteilungen werden auch per Mail verschickt; soweit
die "Justiz" betroffen ist, dann eben auch an weit über hundert
"Justiz"-Adressen. Nach den darauf erfolgten Reaktionen (ggf. an
anderer Stelle mehr dazu) wurden die "Justiz"-Pressemitteilungen,
darunter auch diese, verschickt mit folgender Einleitung:]
Weil die "Justiz"-Profis es zumindest oft nicht richtig kapieren:
Diese Mitteilungen werden *ZUR KENNTNISNAHME* verschickt!
Bei Einführung rechtsstaatlicher Verhältnisse in
Deutschland kann auch die Verbreitung dieser Mitteilungen geltend
gemacht machen - für möglichst kurze Prozesse gegen die
Schuldigen.
Mails einfach ungelesen zu löschen, ist übrigens für
die "Justiz"-Profis nicht hilfreich. Dann liegt eben ignorantia
affectata vor, und die mindert niemals die Schuld, sondern mehrt sie
normalerweise noch.
Wer meint, er habe diese Mitteilungen nicht angefordert, und diese
seien lästig:
Also: Ich habe die ganzen "Prozesse" der "Justiz" nicht angefordert,
auch nicht die ganzen Briefe, die meinen Briefkasten verstopfen, mit
"Vorladungen", "Strafbefehlen", "Verurteilungen" etc. pp. Ich habe
keinen "Pflichtverteidiger", keinen Psycho-Fritzen etc. pp.
angefordert.
Dieser ganze permanente lawinenartige "Justiz"-Dreck ist
unbestreitbar weitaus "lästiger" als meine Mails.
Okay, ich habe Gegenargumente angefordert - aber die wiederum sind
eben niemals gekommen.
Übrigens: Wie schamlos sich bereits jetzt schon manche
"Justiz"-Profis als Reaktion auf meine Mails blamiert haben, soll
auch in einer eigenen Pressemitteilung gewürdigt werden. Also
immer eifrig bei "Kirche zum Mitreden" vorbeischauen:
http://www.kirchenlehre.com
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