Verbot der Holocaustleugnung ist menschenrechtswidrig

- Pressemitteilung: Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR / EuGHMR) -
(Kirche zum Mitreden, 15.07.2010)
S. auch:
10.12.2009 / 15.07.2010 Verfassungsbeschwerde wegen Holocaustleugnung - Pressemitteilung zur Illegalität von § 130 Abs. 3 StGB (Volksverhetzung) wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot; Aktualisierung: Antwort des BVerfG

§ 130 Abs. 3 StGB (Verbot der sog. "Holocaustleugnung",VdsH) ist menschenrechtswidrig. Dies wurde am 21.01.2010 gem. BRD unanfechtbar bestätigt. Der Hintergrund: Der Verf. hatte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 17.11.2009 am 10.12.2009 Verfassungsbeschwerde gegen das VdsH eingelegt. Das BVerfG hat diese Beschwerde am 21.01.2010 abgelehnt, u.z. unter dem absurden Vorwand der Fristverstreichung: Die Monatsfrist wurde nämlich beim Zeitraum 17.11.2009 bis 10.12.2009 offenkundig eingehalten. Außerdem: Eine unheilbar illegale Gewohnheit wie die "Holocaust"-Unrechtsprechung bleibt auch bei noch so langer Tradition immer illegal. Eine per se widerrechtliche ("contra legem") Tradition schafft eben niemals Recht, sondern immer nur neues Unrecht. In solchen Fällen kann sich niemand hinter irgendwelchen Fristen verstecken.
Die Rechtslage: § 130 Abs. 3 StGB verbietet das "Billigen, Leugnen oder Verharmlosen" einer "unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6  Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art". Allerdings: Ob "Vergasungen in Dachau", "Gaskammer in Auschwitz", "Opferzahlen von Auschwitz", "Opferzahlen insgesamt" usw. usf.: Es kursieren die widersprüchlichsten Behauptungen, und nirgends ist erkenntlich, welche Aussage warum bestraft oder auch nicht bestraft wird.
Z.B. lautet eine bekannte Definition: "Holocaust ist, wenn man aus 6 Millionen Juden Seife macht" (zit. nach Joachim Neander): 1. Beim Nürnberger Militärtribunal wurde sog. "Seife aus Menschenfett" als Beweis vorgelegt. 2. Der preisgekrönte Holocaust-Erzähler Simon Wiesenthal persönlich hat eine Kiste mit Seifenstücken (sog. "Überreste toter Juden") beerdigt. 3. Ein Glas mit Judenseife steht im Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Trotzdem erklärt die "Bundeszentrale für politische Bildung" (bpb) auf ihrer Homepage in einem Text von Wolfgang Benz (2006): Die Judenseife "entbehrt aber jeder Realität"! Der Verf. erstattete deshalb Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen bpb und Benz. Die lapidare Konserven-Antwort von Staatsanwaltschaft Berlin: Es "liegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat vor" (2007).
Es ist also unleugbar: Das VdsH widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen radikal. Namentlich das absolut fundamentale Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG; § 1 StGB) wird rigoros missachtet. Leider erschien es nach allen Erfahrungen endgültig, dass auch der §130 vom Bestimmtheitsgebot und Willkürverbot ausgenommen und somit nur unbestreitbares Ausnahmerecht / Sonderrecht / Willkürrecht ist.
Aber am 17.11.2009 kam die Wende: Das BVerfG (1 BvR 2150/08) erklärte zu § 130 Abs. 4 StGB (Verbot, nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft zu billigen, zu verherrlichen oder zu rechtfertigen): "Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen."
Indem das BVerfG nun objektiv endgültig unanfechtbar sogar beim § 130 Abs. 4 StGB das Bestimmtheitsgebot für gültig erklärte, stand nun endlich der Weg offen für die Frage an das BVerfG, ob die permanente massive Missachtung des Bestimmtheitsgebots beim § 130 Abs. 3 StGB gem. BRD rechtmäßig ist. Endlich war die Grundlage für eine Verfassungsbeschwerde geschaffen.
Zwischenzeitliche Entwicklungen:
1. Robert Jan van Pelt gestand (The Star, 27.12.2009): "99 Prozent dessen, was wir über Auschwitz wissen, können wir naturwissenschaftlich-physisch nicht beweisen." Frage: Kann es sich bei dieser Masse an Unbeweisbarem dann überhaupt um ein "Wissen" handeln, u.z. insbesondere angesichts der Masse an bewiesenen Widersprüchen und Lügen (s. Judenseife, Misha Defonseca, Herman Rosenblat etc. pp.)?
2. UN-Generalsekretär Ban Ki-moon verkündete (SG/2120, 14.12.2006): "Das Leugnen historischer Tatsachen, besonders bei einem so wichtigen Thema wie dem Holocaust, ist schlichtweg nicht hinnehmbar." Deshalb forderte der Verf. am 08.01.2010, bezugnehmend auf den jährlichen (27.01.) "Holocaust-Gedenktag", direkt vom "Regionalen Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa" (UNRIC) klare Antworten, welche "historischen Tatsachen" konkret man denn glauben muss. Auch die Judenseife? Fristsetzung war der 20.01.2010; eine Antwort ist sogar nach einem halben Jahr nicht eingetroffen. Damit steht die UNO allerdings in einer langen einheitlichen Tradition: Sämtliche äußerst umfangreichen Bemühungen des Verf. um Bestimmtheit bzgl. des VdsH blieben erfolglos.
Es ist menschenrechtswidrig, jemandem aufzubürden, Aussagen hinzunehmen, die untereinander oder gar bereits an sich zu den Naturgesetzen im Widerspruch stehen. Kein denkender Mensch kann die herrschende Situation des VdsH hinnehmen. Dementsprechend hat der Verf. heute am 15.07.2010 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR / EuGHMR) Beschwerde gegen die BRD eingelegt. Tatbestand ist die Verletzung u.a. folgender Rechte gem. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten:
1. Artikel 7 (Keine Strafe ohne Gesetz): Holocaust (-leugnung) ist nirgends, geschweige denn gesetzlich bestimmt. Gerichtsentscheidungen sind voller Widersprüche. Angebliche offenkundige Tatsachen, für deren Anzweifeln Menschen eingekerkert wurden, wurden später für falsch erklärt.
2. Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung): Was nicht beweisbar ist, muss Gegenstand der freien Meinungsäußerung bleiben. Zum Vergleich: Im kirchlichen Zusammenhang liegt ausschließlich dann Häresie vor, wenn gegen ein Dogma verstoßen wurde, d.h. gegen einen als unfehlbar wahr verkündeten Glaubenssatz, also *nicht* z.B. im Fall Galilei. Hingegen "Holocaust-Dogmen" wie Judenseife etc. pp. sind unleugbar offenkundig alles andere als unfehlbar wahr.
3. Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde): In Holocaustleugnungs-Prozessen ist eine Beweisführung grundsätzlich ausgeschlossen, d.h. dem Angeklagten muss Unrecht nicht nachgewiesen werden (d.h. dass er eine "historische Tatsache bestreitet"). Und obendrein: Der Angeklagte darf noch nicht einmal seine Unschuld beweisen  (d.h. dass er *keine* "historische Tatsache bestreitet"). Sogar Anwälte müssen mit Gefängnisstrafe rechnen, wenn sie das tun, wozu sie lt. Gesetz verpflichtet sind, i.e. ihren Mandanten verteidigen. Damit ist jede wirksame Beschwerde gegen Holocaustleugnungs-Justiz radikal unmöglich.
Dass die Holocaustleugnungs-Justiz radikal menschenrechtswidrig ist, steht also unleugbar fest. Würde der EGMR die Fortsetzung dieser Unrechtsprechung weiter billigen, würde er selbst mitschuldig an diesem Unrechtssystem.

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Das entsprechende Beschwerdeformular wurde heute, 15.07.2010, per Post verschickt an:
European Court of Human Rights
Council of Europe
67075 Strasbourg Cedex
France

Zudem wurde dieses Beschwerdeformular heute als pdf-Datei hochgeladen auf:
http://www.megaupload.com/?d=GGQ14I8F

Anlagen zur Beschwerde
a) Starben wirklich sechs Millionen? Endlich die Wahrheit
- Notizen zu dem Buch von Richard Harwood -
http://www.kirchenlehre.com/harwood.htm / A 7,8,9,10
b) Was ist Holocaust-Leugnung?
- Ein Artikel von Rechtsanwältin Barbara Kulaszka -
http://www.kirchenlehre.com/leugnung.htm / A 11,12,13,14,15,16
c) Was muß man glauben?
http://www.kreuz.net/article.10407.html / A 17
d) Bitte um Mithilfe bei Verfassungsbeschwerde wegen Holocaustleugnung
http://www.kreuz.net/bookentry.5892.html / A 18
e) Verfassungsbeschwerde wegen Holocaustleugnung
- Erster Zwischenbericht -
http://www.kreuz.net/bookentry.6003.html / A 19,20
f) Anforderung von Informationsmaterial zum Holocaust-Gedenktag
http://www.kirchenlehre.com/holoday.htm / A 21
g) Verbot der Holocaustleugnung ist menschenrechtswidrig
http://www.kreuz.net/bookentry.8049.html / A 22,23


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[Viele Pressemitteilungen werden auch per Mail verschickt; soweit die "Justiz" betroffen ist, dann eben auch an weit über hundert "Justiz"-Adressen. Nach den darauf erfolgten Reaktionen (ggf. an anderer Stelle mehr dazu) wurden die "Justiz"-Pressemitteilungen, darunter auch diese, verschickt mit folgender Einleitung:]

Weil die "Justiz"-Profis es zumindest oft nicht richtig kapieren:

Diese Mitteilungen werden *ZUR KENNTNISNAHME* verschickt!
Bei Einführung rechtsstaatlicher Verhältnisse in Deutschland kann auch die Verbreitung dieser Mitteilungen geltend gemacht machen - für möglichst kurze Prozesse gegen die Schuldigen.
Mails einfach ungelesen zu löschen, ist übrigens für die "Justiz"-Profis nicht hilfreich. Dann liegt eben ignorantia affectata vor, und die mindert niemals die Schuld, sondern mehrt sie normalerweise noch.

Wer meint, er habe diese Mitteilungen nicht angefordert, und diese seien lästig:
Also: Ich habe die ganzen "Prozesse" der "Justiz" nicht angefordert, auch nicht die ganzen Briefe, die meinen Briefkasten verstopfen, mit "Vorladungen", "Strafbefehlen", "Verurteilungen" etc. pp. Ich habe keinen "Pflichtverteidiger", keinen Psycho-Fritzen etc. pp. angefordert.
Dieser ganze permanente lawinenartige "Justiz"-Dreck ist unbestreitbar weitaus "lästiger" als meine Mails.

Okay, ich habe Gegenargumente angefordert - aber die wiederum sind eben niemals gekommen.

Übrigens: Wie schamlos sich bereits jetzt schon manche "Justiz"-Profis als Reaktion auf meine Mails blamiert haben, soll auch in einer eigenen Pressemitteilung gewürdigt werden. Also immer eifrig bei "Kirche zum Mitreden" vorbeischauen:
http://www.kirchenlehre.com
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