"Betreff: Abobestellung Newsletter von Radio Vatikan
Text: Bitte senden Sie mir regelmäßig den Newsletter von
Radio Vatikan zu; e-mail: [wer@wo]. Besten Dank."
Informationen über die Auseinandersetzung zwischen Radio Vatikan
und "Kirche zum Mitreden" gibt es hier.
Deutschland - Dalai Lama warnt die Europäer davor, ihre christliche
Tradition zu verlassen
Anläßlich seines Deutschlandbesuches meinte das geistliche
Oberhaupt der tibetischen Buddhisten am 25.10., es sei eine sehr schwierige
Sache, die Religion zu wechseln, es sei aber viel besser Buddhist als Atheist
zu werden. Zusätzlich betonte er auch, es sei sehr wichtig Harmonie
unter den verschiedenen Religionen zu schaffen. - 1) Europa hat seine christliche
Tradition fast vollständig verlassen; 2) Buddhismus ist letztlich
Atheismus; 3) Es kann keine Harmonie unter verschiedenen einander ausschließenden
Lehren geben; erstrebenswert ist allerdings, daß die Anhänger
unterschiedlicher Glaubensrichtungen im größtmöglichen
Frieden zusammenleben.
Österreich - Programmpunkte für die Revolution
Beim "Dialog für Österreich" verlangte die Mehrheit der Delegierten
die Möglichkeit, daß bewährte verheiratete Männer
zu Priestern geweiht werden können. Auch sollte die Kirche Frauen
zum Diakonat zulassen. Die Versammlung bat die Bischöfe, sich für
eine entsprechende Gesetzgebung im Vatikan einzusetzen. - Wehe, wenn sie
losgelassen...
Deutschland - Lehmann fordert noch mehr "ökumenisches Miteinander"
Der Vorsitzende der "Bischofskonferenz", Karl Lehmann, hat am 24.10.
zum ökumenischen Miteinander und zur verstärkten Weiterarbeit
an der gemeinsamen Erklärung der "Kirchen" zur Rechtfertigungslehre
aufgerufen. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Rates der evangelischen
Kirche in Deutschland, Präses Manfred Kock, erinnerte er bei einem
"ökumenischen" "Gottesdienst" zum 350. Jahrestag des Westfälischen
Friedens in Osnabrück, daran, dass der Westfälische Friede die
Glaubenskämpfe im 17. Jahrhundert beendet habe.
Deutschland - Die lutherischen Splittergruppen verlangen noch
mehr Häresien im Vatikan
Die deutschen lutherischen "Kirchen" haben am 21.10. weitere Klärungen
vom Vatikan verlangt, bevor das gemeinsame Dokument zur Rechtfertigung
unterzeichnet werden kann. Es gebe Widersprüche zwischen dem vom beiden
Kirchen erarbeiteten Rechtfertigungsschreiben und den Präzisierungen,
die der Vatikanische Einheitsrat im Juli vorgenommen hatte, so die Generalsynode
der Vereinigten Lutherischen Kirchen. - s. die nachfolgende Meldung.
Australien - ökumenische Pilgerreise
"Die Kirchen" (?) veranstalten im Jahr 2000 eine ökumenische Pilgerreise
zu den spirituellen Orten der Eingeborenen im Inneren des Kontinents. Die
vom Kirchenrat organisierte Fahrt zum Aboriginee-Heiligtum Uluru, soll
zum gegenseitigen Verständnis zwischen den Eingeborenen und den weissen
Einwanderern beitragen. - Verständnis akatholischer Richtungen kann
nur heißen: Ablehnung akatholischer Richtungen (bezogen auf die Lehre,
nicht auf die Personen!). Warum sollte man sich zu Kultstätten des
Götzendienstes begeben?
Türkei - Diskriminierung der Katholiken durch Bürokratie,
Administration und Steuern
hat jetzt der "Bischof" von Mersin und apostolische Vikar in Anatolien,
Ruggero Franceschini, beklagt. Auf einem Jugendkongress in Florenz kritisierte
er außerdem, daß einigen Ordensleuten , darunter einem seit
45 Jahren in der Türkei lebenden Kapuziner, die Aufenthaltserlaubnis
entzogen worden sei. - Bevor man in Lamentationen darüber verfällt,
wie schlecht es doch den Türken etwa in Deutschland geht, sollte man
sich klarmachen, wie "offen" die Türken in ihrem eigenen Land gegenüber
Ausländern sind.
Pakistan - Einführung des islamischen Rechts beschlossen
Mit grosser Mehrheit nahmen die Abgeordneten am 9.10. einen entsprechenden
Entwurf an, der eine Verfassungsänderung vorsieht. Bevor der Koran
und die Sunna zum obersten Gesetz in Pakistan werden, muss noch der Senat
über die Vorlage abstimmen. Das gilt jedoch nur als Formalie. - Während
der Katholizismus als Staatsreligion verschwindet, wächst die Zahl
der islamischen Staaten. Auch wenn der Vatikan im Falle Pakistans den Beschluß
abgelehnt hat, so muß doch gesehen werden, daß gerade unter
den Scheinpäpsten, insbesondere unter Wojtyla, der Niedergang der
katholischen Staatsreligion massiv vorangetrieben wurde - im Namen der
von V2 gepredigten Häresie der "Religionsfreiheit".
Vereinigte Staaten - Die Vertreter der grossen Religionsgemeinschaften
fordern die Abschaffung der Todesstrafe
Das meldete am 10.10. die italienische Nachrichtenagentur Ansa. Christen,
Juden, Muslime und Buddhisten wollten jetzt gemeinsam eine entsprechende
Kampagne durchführen, heisst es. Für die kommenden drei Jahre
sei eine Vielzahl von Aktionen geplant,durch die die Gläubigen sensibilisiert
und zum Einsatz gegen die Todesstrafe aufgerufen würden. - Die Todesstrafe
dient, wenn sie gerecht angewendet wird, dem Schutz des Lebens: Indem ein
Schwerverbrecher für sein Vergehen mit dem Tod bestraft wird, wird
die Wohlfahrt der Bürger gesichert und werden weitere Verbrechen gegen
das Leben verhindert.
Deutschland - " Tag der offenen Moschee" war ein voller Erfolg
Diese positive Bilanz zog am 5. 10. der Zentralrat der Muslime in Köln.
Etwa 70.000 Besucher hätten die Chance genutzt, Kontakte zu den islamischen
Gemeinden aufzunehmen. Mit der Aktion hatten die Muslime für ein besseres
Miteinander mit den verschiedenen Religionen und Bevölkerungsgruppen
in der Bundesrepublik werben wollen. - Die Bedrohung durch den Islam ist
kaum zu unterschätzen. Der "volle Erfolg" der Muslime signalisiert
eine weitgehende Orientierungslosigkeit und Indifferenz vieler Deutscher.
Italien - Erklärung zum Verhalten Pius XII.
Die Nachricht von der Verschleppung nicht nur der ungetauften Juden,
sondern auch der Getauften nach einem Protest der niederländischen
Bischöfe, bewog Papst Pius XII., seine öffentliche Verurteilung
der Judenvernichtung zu verbrennen. Das hat jetzt der Historiker und Fachmann
für die Seligsprechung des Pacelli-Papstes, der Jesuit Peter Gumpel,
gegenüber einer italienischen Zeitung erklärt. Der Papst habe
bereits einen entsprechenden Text für den "Osservatore Romano"geschrieben.
Er habe ihn selber vernichtet, nachdem er erfuhr, dass die Nationalsozialisten
auf den Protest der niederländischen Oberhirten mit verschärfter
Verschleppung geantwortet hatten. - Daß Pius XII. in manchen Bereichen,
etwa im Zusammenhang mit der Judenvernichtung, deshalb geschwiegen hat,
weil er meinte, damit größeres Unheil verhindern zu können,
ist eine altbekannte Tatsache, die aber immer wieder gerne vergessen bzw.
geleugnet wird. Pacelli war vor seiner Wahl zum Papst maßgeblich
an der Enzyklika "Mit brennender Sorge", veröffentlicht
von seinem direkten Vorgänger Pius XI., beteiligt gewesen.
Es ist uns schlichtweg nicht nachvollziehbar, warum so sehr auf Pius
XII. oder der Kirche herumgehackt wird, weil er sich angeblich nicht entschieden
genug gegen den Nationalsozialismus ausgesprochen haben soll. Nicht nur,
daß es den Tatsachen widerspricht - dies könnte man als einen
aus antichristlicher Propaganda entstandenen Irrtum noch halbwegs nachvollziehen
-; wie wir permanent am eigenen Leibe erfahren, ist Widerstand gegen die
herrschende Politik und das offene Bekenntnis zu elementaren christlichen
Werten auch heutzutage nur bei den wenigsten erwünscht. Wir sprechen
uns gegen den Massenmord im Mutterleib aus: In Deutschland werden jährlich
schätzungsweise 300.000 bis 400.000 Kinder ermordet, hier ist das
Engagement derer gefragt, die von sich behaupten, mutig Unrecht zu bekämpfen,
selbst wenn es vor dem Staat nicht als Unrecht gilt. Und wer meint, es
sei ungefährlich, sich - wie wir es tun - kritisch über den Islam
zu äußern, sollte einmal auf den Fall Salman Rushdie blicken:
Iran - Weiter Todesurteil für Salman Rushdie
Mit einer klaren Mehrheit haben Abgeordnete in Teheran eine Petition
gebilligt, die die Fatwa, das Todesurteil, gegen den Schriftsteller Salman
Rushdie aufrechterhält. In einem am 4.10. zum Sitzungsabschluss verbreiteten
Dokument, erklären die Parlamentarier dem Autor, für seine blasphemischen
Verse verdiene er die Hölle. - Es scheint sehr gewagt, sich mit Muslimen
auf ein Gespräch zum Thema Toleranz einzulassen; ein solches Gespräch
dürfte jedenfalls sehr einseitig ausfallen.
Sudan - Folter für Christen
Zwei katholische Priester sind von der islamischen Regierung verhaftet
und gefoltert worden. Dies berichtete am 6.10. der Vatikanische Informationsdienst
Fides. Wie es heisst, wird den Geistlichen vorgeworfen, an einer Reihe
von Bombenanschlägen beteiligt gewesen zu sein. Nach der Folter hätten
sie ein Geständnis unterschrieben. - Ja, ja, der Islam... Aufgrund
der vorausgegangenen Folter verliert das "Geständnis" der Christen
an Glaubwürdigkeit und Beweiskraft, aber mit solchen "Nebensächlichkeiten"
gibt man sich im Islam wohl nicht ab.
Kanada - Die indigenen Gemeinschaften des Landes wollen die katholische
Kirche zu einem mea culpa auffordern
Außerdem verlangen sie eine Entschädigung für die Opfer
von sexuellem Mißbrauch. Wie es weiter hieß, wird ein Abgeordneter
der Ureinwohnergruppen am 9.11. den Papst in Rom bei einer Privataudienz
treffen. Die Forderung lehnt sich an jene an, die von den jüdischen
Gemeinschaften vorgebracht worden ist. Bei der kanadischen Regierung und
mehreren Kirchen sind Klagen von Tausenden von Sexualopfern anhängig.
- Die anscheinend recht große Zahl von Klägern läßt
an deren Berechtigung eher zweifeln. Daß es tatsächlich irgendwann
einmal zu Verfehlungen kommen mag, läßt sich nicht hundertprozentig
ausschließen, aber ein solches Ausmaß, wie es in Kanada vorliegen
soll, wirkt doch etwas unrealistisch. Auf jeden Fall ist davor zu warnen,
daß noch einmal eine grausame Rufmordkampagne vom Zaun gebrochen
wird, wie sie der - wahrscheinlich unschuldige - Bischof Groer über
sich ergehen ließ. Und selbst wenn bestimmte Verfehlungen nachweisbar
wären, so wäre noch immer kein "kollektives Schuldbekenntnis"
angebracht.
Frankreich - Der Weg ist das Ziel
Die Kirche muss nach innen und nach aussen zum Dialog bereit sein,
die Gläubigen sollen einen aktiven Beitrag zum Aufbau Europas leisten.
Das ist die Botschaft des 9. Symposions der europäischen Priesterräte
in Strassburg. An dem Treffen nahmen Kirchenvertreter aus 21 Ländern
teil. - Eine grandiose Botschaft: Seid alle bereit zum Dialog! Worüber
geredet werden oder worum es eigentlich gehen soll, spielt schon gar keine
Rolle mehr. Das belanglose Gespräch ist Selbstzweck geworden.
Ignatz Bubis (FDP, Vorsitzender des Zentralrates der Juden): "Nicht
wegsehen, wenn Unrecht geschieht!"
Anläßlich des 60. Jahrestages der "Reichskristallnacht"
(09.11.1938) kritisierte Bubis die heute weitverbreitete Gleichgültigkeit
gegen Unrecht. Auch Bundestagspräsident Wolfgang Thierse mahnte, die
Nazi-Verbrechen dürften nicht vergessen werden, damit nicht noch einmal
die Wahrung der Menschenrechte gefährdet werde. - Diese Worte rufen
bei uns gemischte Gefühle hervor: Sicherlich, es darf nie zur Verfolgung
Unschuldiger kommen, seien diese nun Juden, Christen oder wer auch immer.
Wir stimmen Bubis zu, daß Gleichgültigkeit gegen Unrecht bereits
eine tödliche Gefahr in sich birgt, und wir stimmen Thierse zu, daß
die Nazi-Verbrechen als abschreckendes Beispiel menschenverachtender Ideologie
betrachtet werden sollen. Nur meinen wir, daß der staatliche Schutz
von Unschuldigen in vielen Bereichen verbesserungsfähig ist, etwa
was die Wiederherstellung des Ansehens der katholischen Kirche betrifft;
v.a. aber in der Abtreibungsfrage ist eine gründliche Revision der
Rechtslage erforderlich:
Bayerns Sonderweg im Abtreibungsrecht vom Bundesverfassungsgericht
weitgehend verworfen
Nachdem auf Bundesebene weitgehend die "Fristenlösung", die den
Schutz von Kindern im Mutterleib in hohem Maße ausschließt,
aus der ehemaligen DDR übernommen worden war, erließ Bayern
einige Zusatzbestimmungen in dem "Schwangerenhilfe-Ergänzungsgesetz".
U.a. wurde den Ärzten in Bayern vorgegeben, höchstens 25% ihres
Einkommens aus Abtreibungen zu erhalten. Außerdem durften die bayerischen
Ärzte eine Abtreibung erst dann vornehmen, wenn die Frau ihnen die
Gründe für den beabsichtigten Kindermord genannt hatte.
Die bayerischen Sonderbestimmungen sind nun in den meisten Punkten
- anscheinend endgültig - vom Tisch. Als Begründung nannte das
Gericht u.a., es verstoße gegen die Berufsfreiheit, Mediziner dermaßen
in ihrer Handlungsfreiheit einzuschränken. Diese Begründung leuchtet
uns nicht ein, weil eindeutig eine straffähige Handlung, i.e. die
Ermordung eines Menschen, zur Debatte steht. Man darf - zumindest wenn
ein moralischer und nicht nur rein juristischer Maßstab angelegt
wird - sehr wohl jemanden in der Ausübung seines Berufes hindern,
insofern moralisch verwerfliche Handlungen betroffen sind. Ja, der Staat
darf rein vom Sittengesetz her gesehen sogar ganze Berufsgruppen verbieten,
z.B. Killer (grundlegender Verstoß gegen das fünfte Gebot),
Prostituierte (grundlegender Verstoß gegen das sechste Gebot) etc.
Besonders problematisch ist der Ansatz vieler Befürworter einer laxen
Abtreibungsregelung, man müsse die Legalität der Abtreibung so
weit wie möglich fassen, um ein Ausweichen der Frau in die Illegalität
zu verhindern. Dadurch wird nämlich nicht Unrecht verhindert, sondern
nur die strafrechtliche Verfolgung von Unrecht, m.a.W. es wird Unrecht
vermehrt; s. dazu die Überlegungen in "Staat und
Legalität".
Im Zusammenhang mit dem Urteil ging es nicht zuletzt um die Frage,
ob Bayern überhaupt eine eigene Gesetzgebung über das geltende
Bundesrecht hinaus vorlegen kann, oder ob Bayerns Weg nicht verfassungswidrig
ist. Das Gericht hat im letzteren Sinne entschieden und wies darauf hin,
daß die bayerische Regierung ein Normenkontrollverfahren gegen das
Bundesgesetz hätte einleiten müssen, wenn sie die Bundesgesetzgebung
für verfassungswidrig gehalten hat. Anscheinend ist nun eine Endlösung
in der Abtreibungsfrage erreicht, und wir stimmen dem Gericht in seiner
Auffassung von Verfassungswidrigkeit weitgehend zu. Unberührt bleibt
unser Standpunkt, daß die in der Verfassung verbriefte Unantastbarkeit
der Menschenwürde auch für Menschen im Mutterleib gilt, m.a.W.
daß Abtreibung aufgrund der bundesdeutschen Verfassung absolut verboten
ist.
Die bayerische Regierung wird möglicherweise mit Berufung auf
die Länderfreiheit gegen das BVG-Urteil klagen, da es möglicherweise
einen Eingriff in föderale Strukturen darstellt. "Scharfe Kritik"
(lt. RV 25.-28.10.1998) erhielt dieses Urteil von Karl Lehmann und von
der Juristenvereinigung "Schutz des Lebens".
Die Rot-Grüne Bundesregierung erwägt baldige Legalisierung
der Mörderpille RU486
Die Mörderpille wird insbesondere von Vertretern der Regierung
als "Medikament" oder als "medizinisch sinnvolle Lösung" bezeichnet
- diese Bezeichnung ist allerdings durch das Sittengesetz eindeutig verboten,
weil sie falsche Tatsachen vorspiegelt. "Medizin" bedeutet Heilkunde, und
"Medikament" bedeutet Heilmittel. Ist Schwangerschaft denn eine Krankheit
bzw. ist ein Kind eine Art Bazillus? S. auch "Abtreibung
und Ästhetik"; aus einer Broschüre der "Aktion Lebensrecht
für Alle e.V." (dieser Verein steht in keinerlei Verbindung
mit KzM!) zur Illustration hier zwei Bilder, die vor die Alternative Leben
oder Tod stellen sollen: ein Kind, das in der 21. Schwangerschaftswoche
geboren, und ein Kind, das in der 21. Schwangerschaftswoche
abgetrieben wurde. Wer hat entschieden, daß es sich bei dem ersten
Kind um einen Menschen mit Recht auf Leben, bei dem zweiten Kind aber um
ein Stück Abfall handelt? V.a. mit welcher Begründung hat er
das entschieden? Aber Vorsicht: Wer jemanden, der RU486 als Medikament
bezeichnet, vor Konsequenzen dieser Denkweise stellt, etwa indem er ihn
als ausgewachsene Krankheit oder umherwandelnden Bazillus bezeichnet, riskiert
u.U. vernichtend hohe Strafen.
Redakteur des Ziff-Davis-Verlags kritisiert Somm-Urteil
Peter Wollschlaeger
äußerte in einer Kolummne (PcPro 11/98, S. 86) kürzlich
seine Gedanken zum Somm-Urteil. Einleitend heißt es: "Ich fühle
mich neuerdings als bayrischer Amtsrichter qualifiziert, denn soviel wie
ein Herr Hubbert vom Internet verstehe ich von Jura allemal. Außerdem
kann es ja so schwer nicht sein, unter Nichtbeachtung des Multimediagesetzes
und gegen den Rat aller Sachverständigen, des inzwischen besser informierten
Staatsanwalts inklusive, seine persönliche Meinung zu verkünden.
Aber vielleicht wollte Herr Hubbert durch das Inkasso von 200 000 Mark
nur seinem notleidenden Landsmann Theo The Waigel helfen." Da der Fall
Somm abgehakt sein dürfte (s. "Das Urteil gegen
Felix Somm / CompuServe"), erscheint Wollschlaeger wie ein Ewiggestriger,
und was er da zum Besten gibt, spottet förmlich jeder Beschreibung.
Den (ehemaligen) Bundesfinanzminister grundlos nur mit seinem Vornamen
"Theo" zu nennen, halten wir für zumindest taktlos (etwas anderes
wäre es, wenn Waigel von sich aus den alleinigen Gebrauch des Vornamens
angeregt hätte!). Im weiteren Verlauf "meint" Wollschlaeger: "Theo
will seine Finanzbeamten zu Cyber-Cops umschulen. Hey, da mache ich mit!
Den ganzen Tag surfen und dafür auch noch Geld kriegen." Man könnte
versucht sein zu sagen: "Hey, ich werde Redakteur beim Ziff-Davis-Verlag!
Den ganzen Tag Schwachsinn produzieren und dafür auch noch Geld kriegen."
Dem steht aber die Mahnung Christi entgegen: "Von jedem unnützen Worte,
das die Menschen reden, müssen sie am Tag des Gerichtes Rechenschaft
geben. Denn nach deinen Worten wirst du für gerecht erklärt,
nach deinen Worten verurteilt werden" (Mt 12,36f). Die gesetzlich geschützte
Meinungsfreiheit, insbesondere die Pressefreiheit, darf nicht mit Narrenfreiheit
verwechselt werden.