Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (II)

- Zwischenbericht der Staatsanwaltschaften Karlsruhe -
(Kirche zum Mitreden, 12.08.2001)
Zur Vorgeschichte s. den ersten LER-Text.

Am 06.07.2001 hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Postfach 100211, 76232 Karlsruhe, auf unsere Strafanzeige "geantwortet":


"Aktenzeichen: 11 Js 21616/01 (Bitte stets angeben)
Telefon-Nr.: 0721/926-0
Telefax-Nr.: 9265005
Durchwahl-Nr.: 0721/9266103
Sachbearbeiter: Herr StA Dr. Schacht
Ermittlungsverfahren gegen Richter des Bundesverfassungsgericht wegen angebliche Straftaten
Sehr geehrter Herr L., von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens habe ich mit Verfügung vom 05.07.2001 gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung abgesehen. Gründe: Gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, daß eine verfolgbare Straftat vorliegt. Daran fehlt es hier ersichtlich. Hochachtungsvoll
gez. Dr. Schacht Staatsanwalt
Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.

Beschwerdebelehrung
Gegen   diesen  Bescheid   können  Sie  binnen  2  Wochen  nach Zugang Beschwerde  bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Hoffstr. 10, 76123 Karlsruhe erheben. Die Beschwerde kann innerhalb dieser Frist auch bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingelegt werden."


Man beachte auch hier wieder den grammatikalischen Fehler "wegen angebliche Straftaten"; s. Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand. Also weiter zur Generalstaatsanwaltschaft; unser Schreiben vom 10.07.2001:


"Aktenzeichen 11 Js 21616/01
Bescheid der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 06.07.2001

In der Strafanzeige
gegen den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts
im Zusammenhang mit dem LER-Prozess

lege ich hiermit Beschwerde gegen den o.g. Bescheid vom 06.07.2001 ein.

Staatsanwalt Schacht wendet bei seiner Ablehnung eines Strafverfahrens das Prinzip an: "Ich mach die Augen zu, dann sieht mich keiner." Dieses Handlungsprinzip bei einer Staatsanwaltschaft ist keineswegs unbedenklich.

Hier ein Ausschnitt aus meinem neuen Text über "Kardinal" Walter Kasper:
(kasper.htm, 09.07.2001):

"Nach diesen Ausführungen stellt sich erneut die Frage, ob wir denn nicht endlich bereit sind, die verschiedenen Richter, ob nun beim Bundesverfassungsgericht, beim Bundesgerichtshof oder auch nur beim Landgericht Bonn etc., außerdem die so gen. Rechtsanwälte etc., ein für allemal in Schutz zu nehmen vor einer Verurteilung wegen Völkermordes etc.; die Antwort lautet noch immer: Nein! Nie hat auch nur ein Richter, Anwalt oder wer auch immer einen vernünftigen Grund genannt, weswegen wir den Apostatenhaufen V2-Sekte als römisch-katholische Kirche anerkennen sollen resp. dargelegt, was uns denn zum Vorwurf gemacht werden könnte, weswegen wir uns nicht mehr römisch-katholischer Priester nennen dürften. Nur die rabiatesten Terrormethoden werden gegen uns angewendet, doch damit geben wir uns nicht zufrieden. Wir lehnen es noch immer ab, von einer "Zukunft Gottes" zu schwärmen, Dogmen als "einseitig, oberflächlich, rechthaberisch, dumm und voreilig" zu bewerten etc. Wer sich mit der Weltsicht der Presse à la Neues Deutschland etc. anfreundet, der sollte sich ebenfalls nicht allzu sicher sein, beim Jüngsten Gericht bestehen zu können. Wir raten unseren Gegnern deswegen nochmals in aller Eindringlichkeit, endgültig zu kapitulieren."

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte meiner Internetseite.

Rechtsbelehrung:
"Wer z.B. sich zur Ansicht bekennt, [...] die Kirche sei dem Staate unterworfen, der ist ein Häretiker" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1936, 93).
"Die Obrigkeit hat die Pflicht, in erster Linie für das allgemeine Wohl zu sorgen. Sie muß deshalb nach Kräften alle Übel vom Staate fernhalten und sein Wohl fördern, Religion und Sittlichkeit beschützen, für gerechte Verteilung der Rechte und Pflichten sorgen, die Gesetze ohne persönliche Rücksichten durchführen, die öffentlichen Ämter nur geeigneten Personen geben und ungeeignete aus denselben entfernen" (a.a.O., 164)."


Am 02.08.2001 (Datum des Poststempels) schrieb die Generalstaatsanwaltschaft (Durchwahl (07 21) 9 26- 2086, Aktenzeichen Zs 1036/0) zurück (Briefdatum 26.07.2001):


"Anzeigesache -11 Js 21616/01 -der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen Verantwortliche des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts wegen angeblicher Straftaten

Ihr Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 10.07.2001
Sehr geehrter Herr L., auf Ihr vorgenanntes Schreiben wurden die Akten der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vorgelegt. Ihrer Beschwerde gegen die Entschließung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 05.07.2001, mit welcher von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen wurde, gebe ich keine Folge. Um Wiederholungen zu vermeiden, nehme ich Bezug auf die zutreffenden Gründe der genannten Entschließung, die durch Ihr Beschwerdevorbringen nicht entkräftet werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid steht Ihnen, soweit Sie den Vorwurf einer konkreten von Amts wegen zu verfolgenden Straftat zu Ihrem Nachteil erheben, binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Anklageerhebung zu. Der Antrag muss die Tatsachen, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen, sowie die Beweismittel angeben und von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Der Antrag ist beim Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe, einzureichen und muss bei diesem innerhalb der obengenannten Frist eingegangen sein. Mit freundlichen Grüßen
Fritze, Staatsanwalt (GL)"


Die "Justiz" lässt sich fürs Nichtstun sehr viel Zeit. Nach diesen Erfahrungen und obendrein den Erfahrungen mit so gen. "Rechtsanwälten" (s. auch domain-anwalt.de) wird wohl niemand ernsthaft meinen, wir ließen uns auf das kostspielige Abenteuer einer anwaltlichen Vertretung ein.

Halten wir also fest:

1. Die Karlsruher "Justiz" arbeitet nach dem Grundsatz: "Ich mach die Augen zu, dann sieht mich keiner". Auf Argumente wird gar nicht erst eingegangen, vielmehr wird präventiv ihre Existenz bestritten.
2. Die Karlsruher "Justiz" weiß genauestens darüber Bescheid, dass die V2-Sekte nicht die katholische Kirche ist.
3. Die Karlsruher "Justiz" bestreitet nicht, dass das System der Bundesrepublik Deutschland "nur die rabiatesten Terrormethoden" gegen die römisch-katholische Kirche anwendet. Daher sind die Begriffe "Übernazitum" und "Terrorrepublik Deutschland" vollauf gerechtfertigt.

Den weiteren Verlauf des LER-Schauprozesses werden wir möglicherweise auch noch kommentieren. Das verbrecherische Affentheater, das Hans-Jürgen Papier und seine Komplizen abziehen, ist noch im vollen Gange, wobei nun Meldungen von "Vermittlungsbemühungen" des Gerichtes die Runde machen. Nun, auch "Vermittlungsbemühungen" sind letztlich nichts anderes als ein rabiater Terrorakt, weil auch hier wieder den Bürgen das Bekenntnis aufgezwungen wird, die V2-Sekte sei die römisch-katholische Kirche.

Eine besondere Beachtung verdient schließlich der zeitliche Hintergrund dieser "Unterlassungserklärungen", die von den Karlsruher Staatsanwaltschaften abgegeben wurden: Momentan feiert die Perversion der Justiz in dem Volksverhetzungs-Prozess neue Triumphe. Zu unserer Anzeige gegen das Bundesverfassungsgericht heißt es nur lapidar: "Gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen." Diese liegen zwar vor, werden aber eben präventiv ignoriert. Hingegen gibt es keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte, dass wir uns der Volksverhetzung schuldig gemacht hätten, nur in der kranken Phantasie fanatischer Christushasser könnten solche Halluzinationen aufkommen. Jedenfalls hat die Staatsanwaltschaft Essen zwischenzeitlich
- weder die Namen der Volksverhetzer, die uns angezeigt haben, genannt,
- noch die Anklageschrift veröffentlicht,
- noch sonst eine Darlegung der "tatsächlichen Anhaltspunkte" geliefert.

Das Schweigen der SE Essen bestätigt eindeutig, dass dieser Volksverhetzungsprozess als Hauptzweck den Völkermord hat: Durch Androhung (und ggf. auch Anwendung) physischer Gewalt soll ein römisch-katholischer Priester zum Schweigen gebracht und sollen die katholischen Gläubigen zur Kapitulation veranlasst werden. Der Staat bringt unmissverständlich zum Ausdruck, dass er vor keinem Verbrechen, so furchtbar es auch sein mag, zurückschreckt, um sein Ziel, die katholische Kirche auszurotten, zu verwirklichen.
Alles in allem sieht es also äußerst düster für die so gen. "Justiz" aus. Der Begriff "Rechtsstaat" lässt sich jedenfalls unter gar keinen Umständen auf Deutschland anwenden.

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