Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (I)

- Der aktuelle Schauprozess beim Bundesverfassungsgericht -
(Kirche zum Mitreden, 03.07.2001)
Das Bundesverfassungsgericht hält nun die Zeit für gekommen, die katholische Kirche ein für allemal auszurotten, zumindest was Deutschland betrifft. In einem groß organisierten Schauprozess wird über das Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) und den so gen. "katholischen Religionsunterricht" (s. Verblödung als Grundrecht) "entschieden". Zunächst der Pressespiegel:


RV 20.06.2001
"Der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, hat die Einführung eines ordentlichen Religionsunterrichtes in Brandenburg gefordert. Eine Woche vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes zum Umstrittenen brandenburgischen Schulfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) erklärte Lehmann: Die Klage richte sich nicht gegen LER an sich, sondern gegen seine Monopolstellung. Dadurch bleibe Brandenburger Schülern das im Grundgesetz verbürgte Recht auf Religionsunterricht vorenthalten. Wie Lehmann weiter sagte, leiste der Religionsunterricht mehr für die Moral- und Werteerziehung als viele annehmen."

PNN online 23.06.2001 ("Karlsruhe verhandelt am Dienstag über Schulfach 'LER'. JU vergleicht Auseinandersetzung mit DDR-Kirchenkampf")
"Im Land Brandenburg gibt es bisher keinen staatlichen Religionsunterricht. Stattdessen hat die damalige SPD-Alleinregierung unter Ministerpräsident Manfred Stolpe vor fünf Jahren das umstrittene Pflichtfach Lebenskunde, Ethik, Religion (LER) eingeführt, womit sich Brandenburg auf Neuland in Deutschland wagte. Dies löste heftigen Widerstand von Kirchen und Konservativen aus: Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht erstmals über Klagen der CDU-CSU-Bundestagsfraktion, der evangelischen und katholischen Kirche sowie einiger Privatkläger verhandeln, die auch in Brandenburg Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach durchsetzen wollen."

RV 24.06.2001
"Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag in Karlsruhe über das umstrittene brandenburgische Schulfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde LER. CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kirchen sowie Eltern- und Schülergruppen klagen gegen LER als Pflichtfach. Sie fordern die Einführung eines regulären Religionsunterrichtes. Mit einer Entscheidung wird im zweiten Halbjahr gerechnet."

RV 25.06.2001
"Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Karl Lehmann erhofft sich eine eindeutige Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts zur „Monopolstellung" des brandenburgischen Pflichtfachs „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER)". Im Blick auf die mündliche Verhandlung am Dienstag über die anhängigen Klagen sagte Lehmann im Deutschland-Radio Berlin, das Gericht müsse entscheiden, „ob nicht zu Unrecht schon seit über zehn Jahren vielen jungen Menschen, aber auch Eltern, ein Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes vorenthalten wird". Konfessioneller Religionsunterricht diene nicht der Werbung neuer Mitglieder, sondern sei ein konkretes Bildungsangebot an junge Menschen, egal welcher Glaubensrichtung sie angehörten. Bei dem Pflichtfach LER greife dagegen der Staatinhaltlich in Bereiche ein, bei denen für ihn „große Zurückhaltung geboten" sei."

BerlinOnline 26.06.2001 ("Die Kirchen fürchten den Bedeutungsverlust")
"Das Grundgesetz garantiert den Kirchen in Artikel 7 Religionsunterricht als "ordentliches Unterrichtsfach", organisiert und bezahlt vom Staat, inhaltlich bestimmt von den Religionsgemeinschaften. Vor allem um die Sicherung dieses Rechtsstatus geht es in dem seit fünf Jahren in Karlsruhe anhängigen Streit. Von einer "Stellschraube im Verhältnis zwischen Kirche und Staat" sprach denn auch am Montag der Sprecher der Evangelischen Kirche Deutschlands, Thomas Krüger. Und er warnte: Sollte die Einführung von LER Bestand haben, könne auch in anderen Ländern ein "neutraler" Ethikunterricht eingeführt werden. Denn die gesetzliche Vorgabe für LER lautet, Schüler "bekenntnisfrei, religiös und weltanschaulich neutral" zu unterrichten. Wie wichtig die beiden Kirchen in Deutschland den Streit nehmen, zeigt die Teilnehmerliste von Karlsruhe. Die obersten Repräsentanten, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Präses Manfred Kock, werden die Anhörung verfolgen."

Kölnische Rundschau 26.06.2001 ("Verfassungsklage der Kirchen in Brandenburg. Verhandlung über Zukunft des Religionsunterrichts)
"Die Klage gegen LER richtet sich auch dagegen, dass dieses Fach in Brandenburg im Gegensatz zu Religion als Pflichtfach konzipiert ist, das benotet wird und versetzungsrelevant ist. Aus Gewissensgründen kann man sich zwar von LER abmelden und am Religionsunterricht teilnehmen. Der wird jedoch meist in Randstunden erteilt. Zudem gibt es keine Religionslehrerausbildung - eine klare Benachteiligung des Fachs. In ländlichen Gebieten ist oft der Schulbus schon weg, wenn der Religionsunterricht zu Ende ist. Also fahren viele Lehrer ihre Schüler nach Hause. In Ganztagsgrundschulen müssen Kinder aufs Mittagessen verzichten, weil dies zum Ende des Schulunterrichts ausgegeben wird - eben dann, wenn Religionsunterricht stattfindet. Deshalb fordern die Kirchen, dass LER und Religion zumindest als Unterrichtsfach gleichgestellt werden."

Rheinische Post 26.06.2001 ("Brandenburg will Religionsunterricht abschaffen. Verfassungsgericht verhandelt über Ethik-Unterricht")
"Geklagt hatten die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Kirchen und vier Elternpaare mit ihren Kindern. Sie sehen in dem minderen Status des Religionsunterrichts gegenüber dem Fach LER einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Das schreibt Religionsunterricht an öffentlichen Schulen als "ordentliches Lehrfach" vor. [...] Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz, hat vor dem Bundesverfassungsgericht die Einführung des Religionsunterrichts in Brandenburg als gleichberechtigtes Fach gefordert. In einer freiheitlichen demokratischen Ordnung dürfe der Staat nicht religiöse Werte vorgeben, sagte Merz am Dienstag in Karlsruhe. Vielmehr komme den Kirchen bei der Vermittlung der Inhalte "eine herausragende Bedeutung" zu. Mit der Schaffung des "neutralen" Faches Lebensgestaltung-Ethik- Religionskunde (LER) habe Brandenburg gegen das Grundgesetz verstoßen, meinte Merz. "Ethische und religiöse Werte können den Schülern nicht durch eine reine Wissensvermittlung nahe gebracht werden." Merz, der die in Karlsruhe klagende Unionsfraktion vertritt, bezeichnete das Verfahren als eines der wichtigsten in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts. Es gehe darum, das Verhältnis zwischen Staat und Kirche grundsätzlich zu klären."

HAZ 27.06.2001 ("Früherer Kirchenjurist als Widerpart der Kirche")
"Karlsruhe. „Auch in Brandenburg soll jeder Schüler in Zukunft wissen, was ein Kruzifix ist.“ Manfred Stolpe, der brandenburgische Regierungschef, wirkte fest entschlossen, als er diesen Satz den Bundesverfassungsrichtern sagte. Widerspruch brauchte er an dieser Stelle natürlich nicht zu befürchten. Denn darüber waren sich die Parteien im Verhandlungssaal in Karlsruhe einig: Glaube und Religion müssen in der Erziehung eine Rolle spielen. Über die Ausgestaltung bestand allerdings keine Einigkeit: Religionsunterricht oder bekenntnisneutraler Unterricht in „Lebensgestaltung, Ethik und Religionskunde“, kurz LER genannt? [...] Annegret Ortelt, eine der Klägerinnen, ist Mutter dreier Schulkinder. Die Christin hält den schulischen Religionsunterricht für unbedingt erforderlich, „als Bestandteil einer umfassenden Erziehung“. Für sie ist klar: „Lehrer, die niemals mit dem christlichen Glauben in Berührung gekommen sind, können das Pfingsfest oder einen Kirchenbau nicht erklären.“ Ihr Sohn Dominic, der ebenfalls nach Karlsruhe gekommen war, stimmte zu. Für ihn sind LER und Religionsunterricht „zwei Welten, die man nicht miteinander vereinbaren kann“. Anders sieht dies die brandenburgische Landesregierung mit Stolpe, einst DDR-Kirchenjurist, und dem früheren Pfarrer und jetzigen Bildungsminister Steffen Reiche. Sie verteidigten engagiert die gesetzliche Regelung."

Frankfurter Rundschau 27.06.2001 ("Karlsruhe prüft LER-Unterricht. Union und Kirchen bestehen auf Religion als Pflichtfach")
"Für den Unionsfraktionschef im Bundestag, Friedrich Merz, hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag "eines der bedeutendsten Verfahren seiner Geschichte" aufgerufen. Es geht um das brandenburgische Fach "Lebensgestaltung, Ethik, Religionskunde" (LER). Dass Religion dem LER-Unterricht nachgeordnet werde, kritisiert die Union als verfassungswidrige Aushöhlung des Staatskirchenrechts."

Rheinischer Merkur 29.06.2001 ("LER / Bei der Verhandlung in Karlsruhe steht der Religionsunterricht als Grundrecht auf dem Prüfstand")
"Auf tritt das Hohe Gericht und bringt Farbe in den Saal. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts - drei Richterinnen, fünf Richter unter Vorsitz von Vizepräsident Professor Hans-Jürgen Papier - setzten leuchtendes Rot gegen das Schwarz-Grau-Dunkelblau der streitenden Parteien. [...] LER wird als die einzig richtige Antwort auf die Situation im Land propagiert, dessen Bevölkerung zu 80 Prozent areligiös sei. Die große Mehrheit dürfe nicht von der Minderheit dominiert werden, indem man ihr Religionsunterricht quasi vorschreibe. Dass es, wie in allen anderen Ländern, ein Alternativfach geben würde, in Brandenburg etwa LER, wird überhört. Mit dieser Einstellung kann sich die brandenburgische Landesregierung auch nicht bereit finden, Religion und LER in einem Wahlpflichtbereich anzubieten. Religion solle, wenn überhaupt, additiv gelernt werden, irgendwann nach der letzten Schulstunde. Kultusminister Steffen Reiche ließ daran keinen Zweifel: Religion als ordentliches Lehrfach ist unerwünscht. Alle Schülerinnen und Schüler sollen gleichermaßen an der 'Vermittlung von Grundlagen für eine wertorientierte Lebensgestaltung, von Wissen über Traditionen philosophischer Ethik und Grundsätzen ethischer Urteilsbildung sowie über Religionen und Weltanschauungen' teilhaben. Ein interessanter Nachsatz: LER als Pflichtfach sei nötig, damit Kinder mit konfessioneller Bindung nicht weiter ausgegrenzt würden. Allerdings, noch dürfen sie sich abmelden, wenn 'ein wichtiger Grund dies rechtfertigt'."



Objektiv handeln Hans-Jürgen Papier und seine Komplizen in dieser Sache NICHT als Richter des Bundesverfassungsgerichts, sondern betreiben schlichtweg Amtsmissbrauch. Wenn jemand in einer Sache seine Kompetenz überschreitet, dann kann er auch keine rechtskräftigen Urteile in dieser Sache fällen; dies hatten wir z.B. im Zusammenhang mit dem Domain-Wirrwarr des BGH betont. Es liegt nun definitiv nicht in der Kompetenz irgendeines Menschen, auch nicht eines deutschen Verfassungsrichters, den Apostatenhaufen, der in Deutschland von Karl Lehmann angeführt wird, zur katholischen Kirche und die V2-Ideologisierung an Schulen zum "katholischen Religionsunterricht" zu erheben. Indem sich Papier etc. diese Ungeheuerlichkeit anmaßen, überschreiten sie ihre Kompetenz und sind zudem des äußerst schweren Betrugs schuldig.
Der LER-Prozess des BVG soll nach dem Wort von Friedrich Merz "eines der bedeutendsten Verfahren seiner Geschichte" sein. Merz darf als echter Insider ein solches Urteil fällen, schließlich hat ja seine Partei guten Kontakt zur V2-Sekte. Am 11. Juni 2001 veröffentlichte die so gen. "Deutsche Bischofskonferenz" eine Pressemeldung:


"Gespräch zwischen dem CDU-Präsidium und der Deutschen Bischofskonferenz
Fragen des grundsätzlichen Verhältnisses zwischen der Katholischen Kirche und der CDU standen im Mittelpunkt des heutigen Gespräches zwischen dem Präsidium der CDU und Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz unter der Leitung der CDU-Vorsitzenden, Dr. Angela Merkel, und dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofs-konferenz, Kardinal Karl Lehmann. Dabei wurde die Bedeutung des Zusammen-schlusses von Katholiken und Protestanten in einer politischen Partei als eine wegweisende Idee der Nachkriegsgeschichte hervorgehoben. Diese Tradition der CDU müsse erhalten und weiter gelebt werden.
Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung und der Veränderungen, von denen auch die Kirche nicht frei sei, sei es nicht verwunderlich, dass es zwischen der Kirche und der CDU immer wieder auch aufgrund unterschiedlicher Erwartungen zu Meinungsverschiedenheiten komme. Es bestehe aber kein Zweifel daran, dass auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes viele Übereinstimmungen gegeben seien. Die Kirche könne Impulse und Anregungen geben; die Partei handele aber auf eigene politische Verantwortung.
Übereinstimmung bestand darin, dass sich aus der Anerkennung des christlichen Menschenbildes die Forderung ergebe, menschliches Leben von seinem Anfang an auch unter den Schutz der staatlichen Ordnung zu stellen. Es stehe außer Zweifel, dass Forschung und Wissenschaft alles daran setzen sollten, Leiden zu heilen oder zumindest zu lindern. Aber kein auch noch zu hohes Ziel berechtige, menschliches Leben zu verbrauchen. Dies betreffe auch die Aussonderung von menschlichem Leben an seinem Anfang und an seinem Ende. Dazu gehöre auch, dass differenziert über diese Fragen gesprochen werde. Die ethischen Fragestellungen entzögen sich taktischem Verhalten.
Es wurde vereinbart, Fragen der Biomedizin, der Neuen Sozialen Marktwirtschaft und der Zuwanderungs- und Integrationspolitik in einzelnen Arbeitsgruppen weiter zu behandeln.
Weitere Teilnehmer auf Seiten der Deutschen Bischofskonferenz waren:
Kardinal Georg Sterzinsky (Berlin), Bischof Dr. Josef Homeyer (Hildesheim), Bischof Dr. Paul-Werner Scheele (Würzburg), Bischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück), Weihbischof Dr. Reinhard Marx (Paderborn) und Weihbischof Friedrich Ostermann (Münster)."

Der "Zusammen-schluss von Katholiken und Protestanten in einer politischen Partei" ist nicht erst "eine wegweisende Idee der Nachkriegsgeschichte", sofern man mit "Katholiken" diejenigen meint, die es zwar auf dem Papier sind, de facto aber aufgrund von Häresie nicht zur katholischen Kirche gehören; cf. "Mein Kampf":
"Die Bewegung lehnt jede Stellungnahme zu Fragen, die entweder außerhalb des Rahmens ihrer politischen Arbeit liegen oder für sie als nicht von grundsätzlicher Bedeutung belanglos sind, entschieden ab. Ihre Aufgabe ist nicht die einer religiösen Reformation, sondern die einer politischen Reorganisation unseres Volkes. Sie sieht in beiden religiösen Bekenntnissen gleich wertvolle Stützen für den Bestand unseres Volkes und bekämpft deshalb diejenigen Parteien, die dieses Fundament einer sittlich-religiösen und moralischen Festigung unseres Volkskörpers zum Instrument ihrer Parteiinteressen herabwürdigen wollen. [...] Es konnte in den Reihen unserer Bewegung der gläubigste Protestant neben dem gläubigsten Katholiken sitzen, ohne je in den geringsten Gewissenskonflikt mit seiner religiösen Überzeugung geraten zu müssen."
Unsere Meinung: Vorsicht bei unbegründeter Euphorie! Wenn nun Merz auf der Seite der Kläger steht, darf man sicher nichts Gutes von dem LER-Prozess erwarten.

Interessant ist ferner die "Argumentation" einer Klägerin, "Lehrer, die niemals mit dem christlichen Glauben in Berührung gekommen sind, können das Pfingsfest oder einen Kirchenbau nicht erklären." Auch der ärgste Atheist kann im Katechismus nachschlagen, was das Pfingstfest ist, und kann diese Informationen auch korrekt weitergeben. Warum wird gerade das Pfingstfest im LER-Prozess erwähnt? Weil dieses Fest in besonderer Weise von der V2-Sekte durch den Schmutz gezogen wird, s. z.B. Neues Pfingsten - konkret. Man bedenke: Die "gläubige Christin" "argumentiert" so, weil sie die Irreführung ihrer Kinder in den Händen der "Kirchen" sehen möchte. Blickt man auf die Qualität des "Religionsunterrichtes" und auf die "Wertevermittlung" durch den Staat (z.B. "Prostitution ..."), so stellt man fest, dass in beiden Fällen eine furchtbare Indoktrinierung der Kinder durchgeführt wird; in gewisser Weise ist "Religionsunterricht" sogar noch schlimmer als LER, weil letzteres Fach nicht noch als "kirchlich" deklariert wird.

Also: Schauprozess bleibt Schauprozess. Egal, wie das BVG entscheiden mag - die "unanfechtbare" Kernaussage bleibt eben die, dass die V2-Indoktrinierung an Schulen als "katholischer Religionsunterricht" ausgegeben wird. Mit aller Macht hämmert das BVG den Bürgern diese Apostasie ein, und wer es wagt, diesem ganzen Schauprozess die Unanfechtbarkeit abzusprechen - und genau das tun wir! -, der macht sich nicht unbedingt nur Freunde damit. Anders gesagt: Sinn und Zweck des LER-Prozesses ist es, eine religiöse Gruppe, i.e. die katholische Kirche, als solche ganz zu zerstören, und zu diesem Zweck werden den Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden zugefügt, und wird die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen.
Dieses Gehabe des BVG erinnert nun ganz stark an den § 220 a StGB (Völkermord), s. Der Fall Nida-Rümelin. Noch immer lehnen wir den aktiven Widerstand zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab - aktiver Widerstand wurde von der Kirche immer als die ultima ratio und nur unter ganz extremen Voraussetzungen als erlaubt angesehen. Aktiver Widerstand kann unter gewissen Bedingungen schlimmstenfalls zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen eskalieren; wir vermögen dabei nicht zu sagen, wozu aktiver Widerstand hier und jetzt führen könnte, jedenfalls halten wir ihn momentan für ein zu großes Risiko.
Der passive Widerstand gegen die Bundesrepublik Deutschland ist allerdings geboten. Wir schicken deshalb diesen Text an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit dem Vermerk:


"Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts; für die Begründung s. den anliegenden Text "Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (I) - Der aktuelle Schauprozess beim Bundesverfassungsgericht", der auf meiner Homepage KzM veröffentlicht wurde.

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