PNN online 23.06.2001 ("Karlsruhe verhandelt am Dienstag über
Schulfach 'LER'. JU vergleicht Auseinandersetzung mit DDR-Kirchenkampf")
"Im Land Brandenburg gibt es bisher keinen staatlichen Religionsunterricht.
Stattdessen hat die damalige SPD-Alleinregierung unter Ministerpräsident
Manfred Stolpe vor fünf Jahren das umstrittene Pflichtfach Lebenskunde,
Ethik, Religion (LER) eingeführt, womit sich Brandenburg auf Neuland
in Deutschland wagte. Dies löste heftigen Widerstand von Kirchen und
Konservativen aus: Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht erstmals
über Klagen der CDU-CSU-Bundestagsfraktion, der evangelischen und
katholischen Kirche sowie einiger Privatkläger verhandeln, die auch
in Brandenburg Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach durchsetzen
wollen."
RV 24.06.2001
"Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag in Karlsruhe über
das umstrittene brandenburgische Schulfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde
LER. CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kirchen sowie Eltern- und Schülergruppen
klagen gegen LER als Pflichtfach. Sie fordern die Einführung eines
regulären Religionsunterrichtes. Mit einer Entscheidung wird im zweiten
Halbjahr gerechnet."
RV 25.06.2001
"Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Karl Lehmann
erhofft sich eine eindeutige Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts
zur „Monopolstellung" des brandenburgischen Pflichtfachs „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde
(LER)". Im Blick auf die mündliche Verhandlung am Dienstag über
die anhängigen Klagen sagte Lehmann im Deutschland-Radio Berlin, das
Gericht müsse entscheiden, „ob nicht zu Unrecht schon seit über
zehn Jahren vielen jungen Menschen, aber auch Eltern, ein Religionsunterricht
im Sinne des Grundgesetzes vorenthalten wird". Konfessioneller Religionsunterricht
diene nicht der Werbung neuer Mitglieder, sondern sei ein konkretes Bildungsangebot
an junge Menschen, egal welcher Glaubensrichtung sie angehörten. Bei
dem Pflichtfach LER greife dagegen der Staatinhaltlich in Bereiche ein,
bei denen für ihn „große Zurückhaltung geboten" sei."
BerlinOnline 26.06.2001 ("Die Kirchen fürchten den Bedeutungsverlust")
"Das Grundgesetz garantiert den Kirchen in Artikel 7 Religionsunterricht
als "ordentliches Unterrichtsfach", organisiert und bezahlt vom Staat,
inhaltlich bestimmt von den Religionsgemeinschaften. Vor allem um die Sicherung
dieses Rechtsstatus geht es in dem seit fünf Jahren in Karlsruhe anhängigen
Streit. Von einer "Stellschraube im Verhältnis zwischen Kirche und
Staat" sprach denn auch am Montag der Sprecher der Evangelischen Kirche
Deutschlands, Thomas Krüger. Und er warnte: Sollte die Einführung
von LER Bestand haben, könne auch in anderen Ländern ein "neutraler"
Ethikunterricht eingeführt werden. Denn die gesetzliche Vorgabe für
LER lautet, Schüler "bekenntnisfrei, religiös und weltanschaulich
neutral" zu unterrichten. Wie wichtig die beiden Kirchen in Deutschland
den Streit nehmen, zeigt die Teilnehmerliste von Karlsruhe. Die obersten
Repräsentanten, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal
Karl Lehmann, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland,
Präses Manfred Kock, werden die Anhörung verfolgen."
Kölnische Rundschau 26.06.2001 ("Verfassungsklage der Kirchen
in Brandenburg. Verhandlung über Zukunft des Religionsunterrichts)
"Die Klage gegen LER richtet sich auch dagegen, dass dieses Fach in
Brandenburg im Gegensatz zu Religion als Pflichtfach konzipiert ist, das
benotet wird und versetzungsrelevant ist. Aus Gewissensgründen kann
man sich zwar von LER abmelden und am Religionsunterricht teilnehmen. Der
wird jedoch meist in Randstunden erteilt. Zudem gibt es keine Religionslehrerausbildung
- eine klare Benachteiligung des Fachs. In ländlichen Gebieten ist
oft der Schulbus schon weg, wenn der Religionsunterricht zu Ende ist. Also
fahren viele Lehrer ihre Schüler nach Hause. In Ganztagsgrundschulen
müssen Kinder aufs Mittagessen verzichten, weil dies zum Ende des
Schulunterrichts ausgegeben wird - eben dann, wenn Religionsunterricht
stattfindet. Deshalb fordern die Kirchen, dass LER und Religion zumindest
als Unterrichtsfach gleichgestellt werden."
Rheinische Post 26.06.2001 ("Brandenburg will Religionsunterricht
abschaffen. Verfassungsgericht verhandelt über Ethik-Unterricht")
"Geklagt hatten die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Kirchen und vier
Elternpaare mit ihren Kindern. Sie sehen in dem minderen Status des Religionsunterrichts
gegenüber dem Fach LER einen Verstoß gegen das Grundgesetz.
Das schreibt Religionsunterricht an öffentlichen Schulen als "ordentliches
Lehrfach" vor. [...] Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich
Merz, hat vor dem Bundesverfassungsgericht die Einführung des Religionsunterrichts
in Brandenburg als gleichberechtigtes Fach gefordert. In einer freiheitlichen
demokratischen Ordnung dürfe der Staat nicht religiöse Werte
vorgeben, sagte Merz am Dienstag in Karlsruhe. Vielmehr komme den Kirchen
bei der Vermittlung der Inhalte "eine herausragende Bedeutung" zu. Mit
der Schaffung des "neutralen" Faches Lebensgestaltung-Ethik- Religionskunde
(LER) habe Brandenburg gegen das Grundgesetz verstoßen, meinte Merz.
"Ethische und religiöse Werte können den Schülern nicht
durch eine reine Wissensvermittlung nahe gebracht werden." Merz, der die
in Karlsruhe klagende Unionsfraktion vertritt, bezeichnete das Verfahren
als eines der wichtigsten in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts.
Es gehe darum, das Verhältnis zwischen Staat und Kirche grundsätzlich
zu klären."
HAZ 27.06.2001 ("Früherer Kirchenjurist als Widerpart der
Kirche")
"Karlsruhe. „Auch in Brandenburg soll jeder Schüler in Zukunft
wissen, was ein Kruzifix ist.“ Manfred Stolpe, der brandenburgische Regierungschef,
wirkte fest entschlossen, als er diesen Satz den Bundesverfassungsrichtern
sagte. Widerspruch brauchte er an dieser Stelle natürlich nicht zu
befürchten. Denn darüber waren sich die Parteien im Verhandlungssaal
in Karlsruhe einig: Glaube und Religion müssen in der Erziehung eine
Rolle spielen. Über die Ausgestaltung bestand allerdings keine Einigkeit:
Religionsunterricht oder bekenntnisneutraler Unterricht in „Lebensgestaltung,
Ethik und Religionskunde“, kurz LER genannt? [...] Annegret Ortelt, eine
der Klägerinnen, ist Mutter dreier Schulkinder. Die Christin hält
den schulischen Religionsunterricht für unbedingt erforderlich, „als
Bestandteil einer umfassenden Erziehung“. Für sie ist klar: „Lehrer,
die niemals mit dem christlichen Glauben in Berührung gekommen sind,
können das Pfingsfest oder einen Kirchenbau nicht erklären.“
Ihr Sohn Dominic, der ebenfalls nach Karlsruhe gekommen war, stimmte zu.
Für ihn sind LER und Religionsunterricht „zwei Welten, die man nicht
miteinander vereinbaren kann“. Anders sieht dies die brandenburgische Landesregierung
mit Stolpe, einst DDR-Kirchenjurist, und dem früheren Pfarrer und
jetzigen Bildungsminister Steffen Reiche. Sie verteidigten engagiert die
gesetzliche Regelung."
Frankfurter Rundschau 27.06.2001 ("Karlsruhe prüft LER-Unterricht.
Union und Kirchen bestehen auf Religion als Pflichtfach")
"Für den Unionsfraktionschef im Bundestag, Friedrich Merz, hat
das Bundesverfassungsgericht am Dienstag "eines der bedeutendsten Verfahren
seiner Geschichte" aufgerufen. Es geht um das brandenburgische Fach "Lebensgestaltung,
Ethik, Religionskunde" (LER). Dass Religion dem LER-Unterricht nachgeordnet
werde, kritisiert die Union als verfassungswidrige Aushöhlung des
Staatskirchenrechts."
Rheinischer Merkur 29.06.2001 ("LER / Bei der Verhandlung in
Karlsruhe steht der Religionsunterricht als Grundrecht auf dem Prüfstand")
"Auf tritt das Hohe Gericht und bringt Farbe in den Saal. Der Erste
Senat des Bundesverfassungsgerichts - drei Richterinnen, fünf Richter
unter Vorsitz von Vizepräsident Professor Hans-Jürgen Papier
- setzten leuchtendes Rot gegen das Schwarz-Grau-Dunkelblau der streitenden
Parteien. [...] LER wird als die einzig richtige Antwort auf die Situation
im Land propagiert, dessen Bevölkerung zu 80 Prozent areligiös
sei. Die große Mehrheit dürfe nicht von der Minderheit dominiert
werden, indem man ihr Religionsunterricht quasi vorschreibe. Dass es, wie
in allen anderen Ländern, ein Alternativfach geben würde, in
Brandenburg etwa LER, wird überhört. Mit dieser Einstellung kann
sich die brandenburgische Landesregierung auch nicht bereit finden, Religion
und LER in einem Wahlpflichtbereich anzubieten. Religion solle, wenn überhaupt,
additiv gelernt werden, irgendwann nach der letzten Schulstunde. Kultusminister
Steffen Reiche ließ daran keinen Zweifel: Religion als ordentliches
Lehrfach ist unerwünscht. Alle Schülerinnen und Schüler
sollen gleichermaßen an der 'Vermittlung von Grundlagen für
eine wertorientierte Lebensgestaltung, von Wissen über Traditionen
philosophischer Ethik und Grundsätzen ethischer Urteilsbildung sowie
über Religionen und Weltanschauungen' teilhaben. Ein interessanter
Nachsatz: LER als Pflichtfach sei nötig, damit Kinder mit konfessioneller
Bindung nicht weiter ausgegrenzt würden. Allerdings, noch dürfen
sie sich abmelden, wenn 'ein wichtiger Grund dies rechtfertigt'."
Der "Zusammen-schluss von Katholiken und Protestanten in einer politischen
Partei" ist nicht erst "eine wegweisende Idee der Nachkriegsgeschichte",
sofern man mit "Katholiken" diejenigen meint, die es zwar auf dem Papier
sind, de facto aber aufgrund von Häresie nicht zur katholischen Kirche
gehören; cf. "Mein Kampf":
"Die Bewegung lehnt jede Stellungnahme zu Fragen, die entweder außerhalb
des Rahmens ihrer politischen Arbeit liegen oder für sie als nicht
von grundsätzlicher Bedeutung belanglos sind, entschieden ab. Ihre
Aufgabe ist nicht die einer religiösen Reformation, sondern die einer
politischen Reorganisation unseres Volkes. Sie sieht in beiden religiösen
Bekenntnissen gleich wertvolle Stützen für den Bestand unseres
Volkes und bekämpft deshalb diejenigen Parteien, die dieses Fundament
einer sittlich-religiösen und moralischen Festigung unseres Volkskörpers
zum Instrument ihrer Parteiinteressen herabwürdigen wollen. [...]
Es konnte in den Reihen unserer Bewegung der gläubigste Protestant
neben dem gläubigsten Katholiken sitzen, ohne je in den geringsten
Gewissenskonflikt mit seiner religiösen Überzeugung geraten zu
müssen."
Unsere Meinung: Vorsicht bei unbegründeter Euphorie! Wenn nun
Merz auf der Seite der Kläger steht, darf man sicher nichts Gutes
von dem LER-Prozess erwarten.
Interessant ist ferner die "Argumentation" einer Klägerin, "Lehrer, die niemals mit dem christlichen Glauben in Berührung gekommen sind, können das Pfingsfest oder einen Kirchenbau nicht erklären." Auch der ärgste Atheist kann im Katechismus nachschlagen, was das Pfingstfest ist, und kann diese Informationen auch korrekt weitergeben. Warum wird gerade das Pfingstfest im LER-Prozess erwähnt? Weil dieses Fest in besonderer Weise von der V2-Sekte durch den Schmutz gezogen wird, s. z.B. Neues Pfingsten - konkret. Man bedenke: Die "gläubige Christin" "argumentiert" so, weil sie die Irreführung ihrer Kinder in den Händen der "Kirchen" sehen möchte. Blickt man auf die Qualität des "Religionsunterrichtes" und auf die "Wertevermittlung" durch den Staat (z.B. "Prostitution ..."), so stellt man fest, dass in beiden Fällen eine furchtbare Indoktrinierung der Kinder durchgeführt wird; in gewisser Weise ist "Religionsunterricht" sogar noch schlimmer als LER, weil letzteres Fach nicht noch als "kirchlich" deklariert wird.
Also: Schauprozess bleibt Schauprozess. Egal, wie das BVG entscheiden
mag - die "unanfechtbare" Kernaussage bleibt eben die, dass die V2-Indoktrinierung
an Schulen als "katholischer Religionsunterricht" ausgegeben wird. Mit
aller Macht hämmert das BVG den Bürgern diese Apostasie ein,
und wer es wagt, diesem ganzen Schauprozess die Unanfechtbarkeit abzusprechen
- und genau das tun wir! -, der macht sich nicht unbedingt nur Freunde
damit. Anders gesagt: Sinn und Zweck des LER-Prozesses ist es, eine religiöse
Gruppe, i.e. die katholische Kirche, als solche ganz zu zerstören,
und zu diesem Zweck werden den Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche
oder seelische Schäden zugefügt, und wird die Gruppe unter Lebensbedingungen
stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz
oder teilweise herbeizuführen.
Dieses Gehabe des BVG erinnert nun ganz stark an den § 220 a StGB
(Völkermord), s. Der Fall Nida-Rümelin.
Noch immer lehnen wir den aktiven Widerstand zum gegenwärtigen
Zeitpunkt ab - aktiver Widerstand wurde von der Kirche immer als die ultima
ratio und nur unter ganz extremen Voraussetzungen als erlaubt angesehen.
Aktiver Widerstand kann unter gewissen Bedingungen schlimmstenfalls zu
bürgerkriegsähnlichen Zuständen eskalieren; wir vermögen
dabei nicht zu sagen, wozu aktiver Widerstand hier und jetzt führen
könnte, jedenfalls halten wir ihn momentan für ein zu großes
Risiko.
Der passive Widerstand gegen die Bundesrepublik Deutschland
ist allerdings geboten. Wir schicken deshalb diesen Text an die Staatsanwaltschaft
Karlsruhe mit dem Vermerk: