Psychiatrieverschleppung in Deutschland

- Eine Meldung von www.euro-antimobbing.org -
(Kirche zum Mitreden, 15.04.2004)
geschlossene psychiatrie deutschland bei G.
Sozialministerium Saarbrücken bei G.
amtsarzt becker bei G.
[PRHL] Den nachfolgenden Text "Politische Diktatur im Saarland?" findet man momentan bei http://www.mobbinginfo.de/urteile.html; den Text haben wir auch noch im Google-Cache der Seite www.euro-antimobbing.org finden können, allerdings ist diese Seite schon seit Wochen nicht mehr erreichbar. Darüber hatten wir z.B. bei indymedia berichtet, ferner hatten wir im Forum von heise einen - unbeantwortet gebliebenen - Beitrag "Was ist mit euro-antimobbing.org?" (9. April 2004 22:27) veröffentlicht:
Schon seit Tagen lässt sich die Seite von euro-antimobbing.org nicht mehr aufrufen, es erscheint nur die Fehlermeldung "error 400: Bad Request". Weiß jemand, was da los ist?
Wer es nicht kennt: Das ist die Seite der European Anti-Mobbing Association, die ausführlich u.a. über die menschenverachtende Art und Weise berichtet hat, wie die "staatliche Obrigkeit" mit den Bürgern umgeht (Psycho-Terror usw.). Ich habe öfters Material von dieser Seite für meine eigene Homepage verwendet. Wenn man bei Google nach "euro-antimobbing.org" (mit Anführungszeichen) sucht, kann man sich immerhin noch viele Seiten im Google-Cache anzeigen lassen.
Hier ein Ausschnitt aus der Meldung von euro-antimobbing.org "ANGRIFF VON SPD-RP JÜRGEN ROTERS AUF PRESSE-, INFORMATIONS- UND WISSENSCHAFTSFREIHEIT NACH ART. 5 GRUNDGESETZ"

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KÖLNER-SPD-RP Jürgen Roters scheint am Ende zu sein. Er greift die Presse-, Informations- und Wissenschaftsfreiheit des Artikels 5 des GRUNDGESETZES an und stiftet seinen RP-Kollegen und SPD-Genossen Bernd Theilen aus Oldenburg zu falscher und willkürlicher Rechtsanwendung der Verwaltung an. Er will das Informationsrecht der BürgerInnen ganz offensichtlich durch weiteres verfassungswidriges Vorgehen aufheben und fordert eine presserechtliche Zensur von seinem SPD-Parteigenossen in Oldenburg gegenüber der EUROPEAN ANTIMOBBING ASSOCIATION. [...] Die Oldenburger Behörde droht staatliche Zensur an. Eine Pressezensur ist unstrittig verfassungswidrig. Die Behörde in Oldenburg erweckt wie auch die Kölner Bezirksregierung als Stellvertreter der SPD-GRÜNE-Landesregierung in Düsseldorf den Anschein, gemäß der STASI—Richtlinie 1/76 (hier nachzulesen im Auszug unter „Geheime Verschlußsache Mobbing“) die Verbreitung politisch unerwünschter Informationen zu unterdrücken, die Verfassung und den Kern des demokratischen Rechtsstaates zu zerstören sowie Gruppierungen von BürgerInnen, die die Anwendung der Verfassungsgesetze fordern, zu zersetzen. [...] Es besteht begründeter Anfangsverdacht, daß unter Vortäuschung angeblich rechtmäßiger Verfahren eine verbotene Zensur wegen begründeter Verwaltungs- und Justizkritik eingerichtet werden soll. [...] Der Kölner SPD-RP Jürgen Roters ist als Partei in eigener Sache tätig und mißbraucht die niedersächsischen Behörden. Er betreibt auf diktatorisch erscheinende Art und Weise Einschüchterung und Zensur. Jürgen Roters liefert selbst die Gründe für die öffentliche Berichterstattung. Er verfolgt persönliche wirtschaftliche Ziele mit seinen öffentlichen Einschüchterungs- und Zensurversuchen.
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Es wäre wirklich schade, wenn die Zensur da zugeschlagen hätte.



Wir wandten uns per e-mail an den Seitenbetreiber und erhielten die Antwort:
Sehr geehrter Herr L., tatsächlich ist die Seite der Pressezensur durch den Internetbetreiber 1und1 aus Karlsruhe zum Opfer gefallen, nachdem der Amtsarzt Becker und der Anwalt Dr. Remmers aus der Anwaltskanzlei Stobbe in Hannover massiv auf den Internet-Provider eingewirkt haben. Mithilfe eines Meineids hat sich der Amtsarzt Becker einen Gerichtsbeschluß erwirkt, daß einzelne Satzteile aus dem Internet entfernt werden sollten. Das Gerichtsverfahren ohne rechtliches Gehör sollte letztlich jedoch der politischen Pressezensur dienen, wie geschehen - aber nicht für immer.

Telephonisch erfuhren wir dann noch, dass gegen Amtsarzt Becker sowohl Strafanzeige und Strafantrag als auch Antrag auf psychiatrische Untersuchung gestellt wurde. Angesichts der genannten Vorwürfe erscheint dieses Vorgehen gegen Becker tatsächlich nicht unbegründet: Zunächst ist es kein sicherer Beweis für logisch-nüchternes Denken, dass Becker eine ganze Seite sperren lässt, wenn diese Seite doch keineswegs nur über ihn, sondern allgemein über Mobbing berichtet. Becker sorgt zudem für Verwirrung, ob er nun als Privatmann oder als öffentliche Person gegen euro-antimobbing.org vorgeht: Wenn er eine öffentliche Person ist, dann muss er sich auch eine öffentliche Schilderung seines Treibens gefallen lassen; wenn er bloß Privatmann ist, kann er dann seine Klage gegen euro-antimobbing.org von Steuergeldern finanzieren lassen, namentlich durch Henning Schultz, Landrat des Landkreises Wittmund? Das ganze wirkt bereits ziemlich schizophren, und wir haben hier noch gar nicht alle Einzelheiten, etwa das konfuse Spektakel um Beckers "Eidesstattliche Versicherung", wiedergegeben. Jedenfalls haben wir den Landkreis Wittmund mit der Bitte um Stellungnahme zu dieser Sache kontaktiert (Eintrag im dortigen Gästebuch) und werden ggf. darauf zurückkommen.

Wir wissen nicht genau, wann euro-antimobbing.org wieder online gehen wird. Der nachfolgende Text ist insbesondere deswegen für uns interessant, weil bekanntlich auch wir Opfer der "Forensik" werden sollen - na dann Prost! Immerhin: Unsere Strafakte lässt uns als gefährlichen Kriminellen, als unbelehrbaren Wiederholungstäter, erscheinen: Obwohl mehrfach verurteilt zu irrsinnig hohen Geld- resp. Haftstrafen sowohl zivil- als auch straf-"rechtlich", an die "Forensik" überwiesen und Opfer eines Betreuungsverfahrens, lassen wir dennoch nicht von unserm Bekenntnis des katholischen Glaubens ab. Kann man da überhaupt noch anders, als uns brandgefährlich nennen? Ein nettes Detail übrigens: Den Sirenenruf zur "ZIVILCOURAGE" stimmt natürlich auch die V2-Sekte an!
Hier der Text von euro-antimobbing.org:



Politische Diktatur im Saarland?
Verletzung der EMRK Art. 50 und Art. 1 und 6 Meinungsfreiheit

Warnung an BürgerInnen vor der politisch propagierten ZIVILCOURAGE, wer die Aufforderung befolgt, kann in der geschlossenen Psychiatrie ohne jegliche Justizgewähr und ohnen jeden Schutz landen. Hier der Fall des flugblattverteilenden P.S. der auf die Gefahren von Mobbing und Terror öffentlich hinwies, deren Berichte die Medien abdruckten. Jetzt sitzt er deshalb im Saarland in der geschlossenen Psychiatrie. Grundgesetze und Urteile des Bundesverfassungsgerichts werden untergraben und mißachtet.

Öffentliche Gefahr für alle BürgerInnen im bei freier Meinungsäußerung durch Flugblattverteilens sofort von der Straße in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen zu werden wegen „Gefahr im Verzuge“ u.a.

Nimmt das kleine Saarland die „Verfassung des 4. Reiches“, wie sie auf bestimmten Internetseiten verbreitet wird, bereits vorweg?

Stimmt es, daß in SPD-regierten Ländern die Psychiatrieunterbringung von BürgerInnen pro 1000 Einwohner etwa doppelt so hoch ist wie in CDU-regierten Bundesländern?

Entspricht dieses Vorgehen gegen den flugblattverteilenden P.S. der STASI Richtlinie 1/76 über die Einleitung und Durchführung operativer Vorgänge (siehe Auszüge daraus auf dieser Internetseite)?

Was hat sich seit der CDU-Führung von Peter Müller im Saarland verändert?

Wegen Flugblattverteilung wurde P.S. am 23.4.2002 in die geschlossene Psychiatrie des Saarlandes eingewiesen und soll mindestens bis zum 14.5.2002 dort verbleiben. Schwere gesundheitliche Gefahren für den Bürger, der nur seine freihe Meinung öffentlich geäußert hat. Prozeßbetrug durch die Ärztin Dr. Schmidt der Kliniken Merzig GmbH in Merzig – fehlerhafte verfassungswidrige richterliche Sachaufklärung des Amtsrichters Caspar aus Merzig-

Peter Müller, Ministerpräsident im Saarland, beenden Sie sofort die staatliche Freiheitsberaubung und Psychiatrieverschleppung in Ihrem Bundesland.

BUNDESPRÄSIDENT, BUNDESKANZLER, MINISTERPRÄSIDENT MÜLLER VOM SAARLAND, AMTSGERICHT MERZIG, BUNDESTAG, LANDTAG SAARLAND WERDEN AUFGEFORDERT, DIE PSYCHIATRISCHE UNTERBRINGUNG DES BÜRGERS P.S. SOFORT ZU BEENDEN – P.S. HATTE FLUGBLÄTTER IN MERZIG UND SAARBRÜCKEN VERTEILT UND WURDE DARAUFHIN
 

Öffentliche Freiheitsberaubung im Saarland durch Psychiatrie wegen Verteilens von Flugblättern – Bürger P.S. ist sofort zu entlassen und zu entschädigen !!

Der Fall ist von öffentlichem Interesse. Es ist Gefahr für BürgerInnen im Verzug. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Das Bundesverfassungsgericht verurteilt solche psychiatrischen Unterbringungsmethoden in der Pressemitteilungt Nr. 43/98 vom 24.April 1998. Sie sind ausdrücklich durch Bundesverfassungsgerichtsurteil verboten (s.u.)

Am 23.4.2002 verteilte der Bürger P.S. in Honzrath bei Saarbrücken Flugblätter, in denen er auf die Gefahren von Mobbing und Terrorangriffen sowie rechtsradikalen Bewegungen hinwies. Die Bildzeitung berichtete davon, daß Terrordrohungen nicht ernst genommen würden.

Zwei Polizeibeamte von Honzrath forderten den Flugblattverteiler auf, in ihren Streifenwagen einzusteigen und fuhren P.S. in die landeseigene Psychiatrie, die privatisiert worden war: Klinikum Merzig GmbH, Triererstr. 148, 66663 Merzig. Er wurde dort in die Forensik, d.h. die geschlossene Abteilung für schwerste Straftäter eingesperrt. Zum Zwecke des Festhaltens erstattete die Ärztin Dr. Schmidt von der Abteilung P 2 „untersucht“ mit der Diagnose: „erstmalig schizophrene Formen mit wahnhafter Erkrankung...gefährdet sich und andere...“

Der vom Amtsgericht Merzig bestellte Richter Caspar übernahm dieses falsche ärztliche Gutachten – wahrscheinlich routinemäßig – und bestätigte die Freiheitsberaubung bis zum 14.5.2002.

Der Bürger P.S. hatte nichts anderes getan, als Flugblätter verteilt, weder sich noch andere bedroht oder gefährdet.

In der Aufnahme wurde er durch Injektion von Beruhigungsmitteln in einen zweitägigen Tiefschlaf versetzt. Während dieser Zeit wurde er untersucht, es soll u.a. auch eine CT und ein Rückenmarkpunktion Licor oder lumbal vorgenommen worden sein – nachdem er vorher zwangsweise in einen hilfs- und wehrlosen Zustand von Ärzten und Pflegern versetzt wurde.

Der Richter Caspar hat nicht einmal die Plausibilität der Unterbringung geprüft. Um sich der ungeheuerlichen Sache zu entledigen, hat er die Beschwerde an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet.

Der Flugblattverteiler lebt nicht nur gefährlich durch das Verteilen von Flugblättern im Saarland, bei Medien und Behörden. Seit der Freiheitsberaubung im Amt durch einfache Streifenbeamte der Polizei und Ärzte im Klinikum Merzig GmbH. wird er gezwungen, folgende Medikamente einzunehmen:

1. Truxcal, Fa. Landeck,
2. Akinton, Fa. Knoll,
3. Fluanxol, Fa. Bayer,
4. Zyprexa, Fa. Lilly,
5. Tavor, Fa. Whyeth/Pharma,
6. Injektion: Ziapyxl-Z, Fa. Beyer,
7. Injektion: Diazepam, Fa, Ratiopharm,
8. Haldol, Fa. Jansen

Mit diesen Mittel sind in dieser unverantwortlichen Kombination schwere nachhaltige Gesundheitsstörungen zu erwarten. Bereits jetzt zeigt P.S. schwere Koordinationsschwächen beim Schreiben, nur noch kurze Konzentration beim Sprechen, der Mund ist ständig trocken.

Am 8.5.2002 wurde er durch Dr. Wunn, dem angeblich zukünftigen Chefarzt, gezwungen, sich als Patient vor einer Gruppe Psychologiestudenten gegen seinen Willen zu demonstrieren. Den anwesenden Studenten wurden von den anwesenden Ärzten die Medikamente und die angebliche Diagnose bekanntgegeben. Um Herrn P.S. als Schauobjekt besser zu präsentieren, forderte Dr. Wunn ihn auf, doch über Mobbing zu referieren und fragte ihn öffentlich, ob sein Arbeitgeber auch auf seine Psychiatriebehandlung Einfluß nehmen könnte.

Die Ekelhaftigkeit und Widerlichkeit des gesamten ärztlichen Verhaltens zeigt, daß BürgerInnen innerhalb der Psychiatrie keine Rechte mehr haben, die Grundrechte außer Kraft gesetzt werden und die Psychiatrie dazu mißbraucht wird, unliebsame BürgerInnen aus dem Stand heraus dauerhaft und mit erheblichen Gesundheitsgefahren für Leib und Seele der Freiheit von Amts wegen zu berauben. Selbst einfache Streifenbeamte der Polizei haben diese Macht in unserem Land.

Was P.S. zunächst als Scherz der Beamten auffaßte, von ihnen an einen sicheren Ort gefahren zu werden, merkte er als bitteren Ernst, als ihm das Fahrtziel der Polizeibeamten dämmerte. Er sprang aus dem Polizeiwagen und rannte davon. Die Polizeibeamten jagten ihn und brachten in gefesselt in die Psychiatrie.

Die Merzig GmbH in Merzig ist eine Tochtergesellschaft der Saarland Heilstätten GmbH Saarbrücken, deren Gesellschafter das Sozialministerium Saarland, die Landesversicherungsanstalt, die AWO und der Stadtverband Saarbrücken sind.

Der Chefarzt Prof. Werner des Klinikums Merzig GmbH ist zur Zeit in Urlaub, sein Stellvertreter Dr. Kaiser reagiert nicht auf Anfragen.

Die Staatskanzlei von Ministerpräsident Peter Müller (CDU) ist informiert. Dem persönlichen Referent Herr Schröder wurde mitgeteilt, einen Patienten P.S. gebe es nicht im Klinikum Merzig GmbH.

DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT – Pressestelle – teilt mit der Pressemitteilung Nr. 43/98 vom 24. April 1998 mit (http://www.jura.uni-sb.de):

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer sofortigen Unterbringung in einer geschlossener psychiatrischer Einrichtung.

Die 3. Kammer des Zweiten Senats hat in einem Verfassungsbeschwerde-Verfahren festgestellt, daß die gerichtlich angeordnete sofortige vorläufige Unterbringung eines Mannes in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung gegen dessen Grundrecht auf „Freiheit der Person“ (Aret. 2 Abs. 2 S. 2 GG) verstieß.

I.

Ein 1959 geborener Mann wurde im Mai 1996 von der ihn behandelnden Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie in die HNO-Ambulanz einer Universitätsklinik überwiesen, die mehr als 150 km von seinem Wohnort entfernt liegt. Er hat die Vorstellung, man habe ihm 1964 „Wanzen“ in beide Ohren eingepflanzt, die er entfernt haben wollte. Aufgrund dessen wurde er am selben Tag in die geschlossene psychiatrische Abteilung eingewiesen. Das Amtsgericht (AG) beschloß die vorläufige Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen Einrichtung bis längstens 24. Juni 1996 zur Durchführung einer Heilbehandlung und ordnete die sofortige Wirkung dieser Entscheidung an. Es bestünden dringende Gründe für die Annahme, daß mit einem Aufschub der Unterbringungmaßnahme eine so erhebliche Gefahr für den Beschwerdeführer verbunden wäre, daß er sofort untergebracht werden müsse.

Am 13. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer in eine psychiatrische Klinik in Wohnortnähe verlegt und am 24. Juni 1996 entlassen.

Beschwerden des Untergebrachten gegen den amtsrichterlichen Beschluß wiesen das Landgericht (LG) und das Oberlandesgericht (OLG) u.a. mit der Begründung zurück, der Beschwerdeführer erkenne krankheitsbedingt seine Behandlungsbedürftigkeit nicht. Die Behandlung könne daher ohne eine Unterbringung nicht durchgeführt werden. Sie sei zu seinem Wohl erforderlich, um drohende gewichtige Gesundheitsschäden abzuwenden.

Gegen diese Gerichtsentscheidungen erhob der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde zum BverfG.
 

II.

Die 3. Kammer des Zweiten Senats hat festgestellt, daß jedenfalls der die sofortige Unterbringung genehmigende Beschluß des AG sowie die Beschwerdeentscheidungen des LG und des OLG den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 s. 2 GG verletzen.

1. Die Freiheit der Person ist ein so hohes Rechtsgut, daß sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf und eine Einschränkung stets der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen ist. Dies schließt zwar nicht von vornherein einen staatlichen Eingriff aus, der ausschließlich den Zweck verfolgt, einen psychisch Kranken vor sich selbst in Schutz zu nehmen und ihn zu seinem eigenen Wohl in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen. Im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muß jedoch bei weniger gewichtigen Fällen eine derart einschneidende Maßnahme unterbleiben und somit auch dem psychisch Kranken in gewissen Grenzen die „Freiheit zur Krankheit“ belassen bleiben.

Die freiheitssichernde Funktion des Art. 2 Abs 2 S. 2 GG setzt auch Maßstäbe für die Aufklärung des Sachverhalts und damit für eine hinreichende tatsächliche Grundlage richterlicher Entscheidungen. Es ist insoweit unverzichtbare Voraussetzung, daß solche Entscheidungen auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht.

2. Jedenfalls die sofortige Anordnung der Unterbringung hält einer Prüfung an diesen Maßstäben nicht stand.

Eine solche Annahme setzt voraus, daß dringende Gründe für die Annahme bestehen, daß mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr verbunden wäre.

Das AG hat eine solche Gefahr angenommen, ohne dies weiter zu begründen.

Auch das LG hat seiner verfassungsrechtlichen Aufklärungs- und Begründungspflicht nicht genügt. Es hat sich nicht damit auseinandergesetzt, ob der Aufschub einer Unterbringungsmaßnahme bis zur endgültigen Entscheidung für den Beschwerdeführer eine Gefahr bedeutete. Eine solche Prüfung hätte aber schon deshalb nahegelegen, weil der Beschwerdeführer schon seit langer Zeit in der Vorstellung lebte, ihm seien „Wanzen“ in die Ohren implantiert worden, und keine Anzeichen darauf hinweisen, daß sich das Krankheitsbild unmittelbar vor dem Aufsuchen der HNO-Klinik verschlimmert hatte. Es hätte im übrigen Anlaß bestanden, zur Frage des Erfordernisses einer sofortigen Behandlungsbedürftigkeit die behandelnde Nervenärztin um eine – jedenfalls telefonische – vorläufige Äußerung zu bitten. Aus dem Umstand, daß diese Ärztin den Beschwerdeführer in eine mehr als 150 km entfernte HNO-Fachklinik überwiesen und von sich aus keine psychiatrische Krankenhausbehandlung vorgeschlagen hatte, mußte sich dem Gericht der Anlaß zu dieser weiteren Sachverhaltsaufklärung geradezu aufdrängen.

Im Ergebnis ist es deshalb nicht ausgeschlossen, daß AG und LG bei weiterer Sachaufklärung zu der Überzeugung gelangt wären, daß dringende Gründe für das Vorliegen einer keinen Aufschub duldenden Gefahr nicht festzustellen seien.

Beschluß vom 23.März 1998 - 2 BvT 2270/96

Dienstgebäude:
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe

Tel. 0721/9101-349 (Fölster) – Telefax 0721/9101-461


Neueste Meldung:
Der Bürger P.S. wurde nach Einschreiten der EUROPEAN ANTIMOBBING ASSOCIATION am 10.05.2002 vormittags plötzlich als völlig gesund entlassen.
Strafrechtliche Konsequenzen und Zivilrechtliche Ansprüche sind in Vorbereitung.



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