********
KÖLNER-SPD-RP Jürgen Roters scheint am Ende zu sein. Er
greift
die Presse-, Informations- und Wissenschaftsfreiheit des Artikels 5 des
GRUNDGESETZES an und stiftet seinen RP-Kollegen und SPD-Genossen Bernd
Theilen aus Oldenburg zu falscher und willkürlicher
Rechtsanwendung
der Verwaltung an. Er will das Informationsrecht der BürgerInnen
ganz
offensichtlich durch weiteres verfassungswidriges Vorgehen aufheben und
fordert eine presserechtliche Zensur von seinem SPD-Parteigenossen in
Oldenburg
gegenüber der EUROPEAN ANTIMOBBING ASSOCIATION. [...] Die
Oldenburger
Behörde droht staatliche Zensur an. Eine Pressezensur ist
unstrittig
verfassungswidrig. Die Behörde in Oldenburg erweckt wie auch die
Kölner
Bezirksregierung als Stellvertreter der SPD-GRÜNE-Landesregierung
in Düsseldorf den Anschein, gemäß der STASI—Richtlinie
1/76 (hier nachzulesen im Auszug unter „Geheime Verschlußsache
Mobbing“)
die Verbreitung politisch unerwünschter Informationen zu
unterdrücken,
die Verfassung und den Kern des demokratischen Rechtsstaates zu
zerstören
sowie Gruppierungen von BürgerInnen, die die Anwendung der
Verfassungsgesetze
fordern, zu zersetzen. [...] Es besteht begründeter
Anfangsverdacht,
daß unter Vortäuschung angeblich rechtmäßiger
Verfahren
eine verbotene Zensur wegen begründeter Verwaltungs- und
Justizkritik
eingerichtet werden soll. [...] Der Kölner SPD-RP Jürgen
Roters
ist als Partei in eigener Sache tätig und mißbraucht die
niedersächsischen
Behörden. Er betreibt auf diktatorisch erscheinende Art und Weise
Einschüchterung und Zensur. Jürgen Roters liefert selbst die
Gründe für die öffentliche Berichterstattung. Er
verfolgt
persönliche wirtschaftliche Ziele mit seinen öffentlichen
Einschüchterungs-
und Zensurversuchen.
********
Es wäre wirklich schade, wenn die Zensur da zugeschlagen hätte.
Wir wissen nicht genau, wann euro-antimobbing.org wieder online
gehen
wird. Der nachfolgende Text ist insbesondere deswegen für uns
interessant,
weil bekanntlich auch wir Opfer der "Forensik"
werden sollen - na dann Prost! Immerhin: Unsere Strafakte lässt
uns
als gefährlichen Kriminellen, als unbelehrbaren
Wiederholungstäter,
erscheinen: Obwohl mehrfach verurteilt zu irrsinnig hohen Geld- resp.
Haftstrafen
sowohl zivil- als auch straf-"rechtlich", an die "Forensik"
überwiesen
und Opfer eines Betreuungsverfahrens, lassen
wir dennoch nicht von unserm Bekenntnis des katholischen Glaubens ab.
Kann
man da überhaupt noch anders, als uns brandgefährlich
nennen? Ein nettes Detail übrigens: Den Sirenenruf zur "ZIVILCOURAGE"
stimmt natürlich auch die V2-Sekte an!
Hier der Text von euro-antimobbing.org:
Warnung an BürgerInnen vor der politisch propagierten ZIVILCOURAGE, wer die Aufforderung befolgt, kann in der geschlossenen Psychiatrie ohne jegliche Justizgewähr und ohnen jeden Schutz landen. Hier der Fall des flugblattverteilenden P.S. der auf die Gefahren von Mobbing und Terror öffentlich hinwies, deren Berichte die Medien abdruckten. Jetzt sitzt er deshalb im Saarland in der geschlossenen Psychiatrie. Grundgesetze und Urteile des Bundesverfassungsgerichts werden untergraben und mißachtet.
Öffentliche Gefahr für alle BürgerInnen im bei freier Meinungsäußerung durch Flugblattverteilens sofort von der Straße in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen zu werden wegen „Gefahr im Verzuge“ u.a.
Nimmt das kleine Saarland die „Verfassung des 4. Reiches“, wie sie auf bestimmten Internetseiten verbreitet wird, bereits vorweg?
Stimmt es, daß in SPD-regierten Ländern die Psychiatrieunterbringung von BürgerInnen pro 1000 Einwohner etwa doppelt so hoch ist wie in CDU-regierten Bundesländern?
Entspricht dieses Vorgehen gegen den flugblattverteilenden P.S. der STASI Richtlinie 1/76 über die Einleitung und Durchführung operativer Vorgänge (siehe Auszüge daraus auf dieser Internetseite)?
Was hat sich seit der CDU-Führung von Peter Müller im Saarland verändert?
Wegen Flugblattverteilung wurde P.S. am 23.4.2002 in die geschlossene Psychiatrie des Saarlandes eingewiesen und soll mindestens bis zum 14.5.2002 dort verbleiben. Schwere gesundheitliche Gefahren für den Bürger, der nur seine freihe Meinung öffentlich geäußert hat. Prozeßbetrug durch die Ärztin Dr. Schmidt der Kliniken Merzig GmbH in Merzig – fehlerhafte verfassungswidrige richterliche Sachaufklärung des Amtsrichters Caspar aus Merzig-
Peter Müller, Ministerpräsident im Saarland, beenden Sie sofort die staatliche Freiheitsberaubung und Psychiatrieverschleppung in Ihrem Bundesland.
BUNDESPRÄSIDENT,
BUNDESKANZLER,
MINISTERPRÄSIDENT MÜLLER VOM SAARLAND, AMTSGERICHT MERZIG,
BUNDESTAG,
LANDTAG SAARLAND WERDEN AUFGEFORDERT, DIE PSYCHIATRISCHE UNTERBRINGUNG
DES BÜRGERS P.S. SOFORT ZU BEENDEN – P.S. HATTE FLUGBLÄTTER
IN
MERZIG UND SAARBRÜCKEN VERTEILT UND WURDE DARAUFHIN
Öffentliche Freiheitsberaubung im Saarland durch Psychiatrie wegen Verteilens von Flugblättern – Bürger P.S. ist sofort zu entlassen und zu entschädigen !!
Der Fall ist von öffentlichem Interesse. Es ist Gefahr für BürgerInnen im Verzug. Es besteht dringender Handlungsbedarf.
Das Bundesverfassungsgericht verurteilt solche psychiatrischen Unterbringungsmethoden in der Pressemitteilungt Nr. 43/98 vom 24.April 1998. Sie sind ausdrücklich durch Bundesverfassungsgerichtsurteil verboten (s.u.)
Am 23.4.2002 verteilte der Bürger P.S. in Honzrath bei Saarbrücken Flugblätter, in denen er auf die Gefahren von Mobbing und Terrorangriffen sowie rechtsradikalen Bewegungen hinwies. Die Bildzeitung berichtete davon, daß Terrordrohungen nicht ernst genommen würden.
Zwei Polizeibeamte von Honzrath forderten den Flugblattverteiler auf, in ihren Streifenwagen einzusteigen und fuhren P.S. in die landeseigene Psychiatrie, die privatisiert worden war: Klinikum Merzig GmbH, Triererstr. 148, 66663 Merzig. Er wurde dort in die Forensik, d.h. die geschlossene Abteilung für schwerste Straftäter eingesperrt. Zum Zwecke des Festhaltens erstattete die Ärztin Dr. Schmidt von der Abteilung P 2 „untersucht“ mit der Diagnose: „erstmalig schizophrene Formen mit wahnhafter Erkrankung...gefährdet sich und andere...“
Der vom Amtsgericht Merzig bestellte Richter Caspar übernahm dieses falsche ärztliche Gutachten – wahrscheinlich routinemäßig – und bestätigte die Freiheitsberaubung bis zum 14.5.2002.
Der Bürger P.S. hatte nichts anderes getan, als Flugblätter verteilt, weder sich noch andere bedroht oder gefährdet.
In der Aufnahme wurde er durch Injektion von Beruhigungsmitteln in einen zweitägigen Tiefschlaf versetzt. Während dieser Zeit wurde er untersucht, es soll u.a. auch eine CT und ein Rückenmarkpunktion Licor oder lumbal vorgenommen worden sein – nachdem er vorher zwangsweise in einen hilfs- und wehrlosen Zustand von Ärzten und Pflegern versetzt wurde.
Der Richter Caspar hat nicht einmal die Plausibilität der Unterbringung geprüft. Um sich der ungeheuerlichen Sache zu entledigen, hat er die Beschwerde an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet.
Der Flugblattverteiler lebt nicht nur gefährlich durch das Verteilen von Flugblättern im Saarland, bei Medien und Behörden. Seit der Freiheitsberaubung im Amt durch einfache Streifenbeamte der Polizei und Ärzte im Klinikum Merzig GmbH. wird er gezwungen, folgende Medikamente einzunehmen:
1. Truxcal, Fa. Landeck,
2. Akinton, Fa. Knoll,
3. Fluanxol, Fa. Bayer,
4. Zyprexa, Fa. Lilly,
5. Tavor, Fa. Whyeth/Pharma,
6. Injektion: Ziapyxl-Z, Fa. Beyer,
7. Injektion: Diazepam, Fa,
Ratiopharm,
8. Haldol, Fa. Jansen
Mit diesen Mittel sind in dieser unverantwortlichen Kombination schwere nachhaltige Gesundheitsstörungen zu erwarten. Bereits jetzt zeigt P.S. schwere Koordinationsschwächen beim Schreiben, nur noch kurze Konzentration beim Sprechen, der Mund ist ständig trocken.
Am 8.5.2002 wurde er durch Dr. Wunn, dem angeblich zukünftigen Chefarzt, gezwungen, sich als Patient vor einer Gruppe Psychologiestudenten gegen seinen Willen zu demonstrieren. Den anwesenden Studenten wurden von den anwesenden Ärzten die Medikamente und die angebliche Diagnose bekanntgegeben. Um Herrn P.S. als Schauobjekt besser zu präsentieren, forderte Dr. Wunn ihn auf, doch über Mobbing zu referieren und fragte ihn öffentlich, ob sein Arbeitgeber auch auf seine Psychiatriebehandlung Einfluß nehmen könnte.
Die Ekelhaftigkeit und Widerlichkeit des gesamten ärztlichen Verhaltens zeigt, daß BürgerInnen innerhalb der Psychiatrie keine Rechte mehr haben, die Grundrechte außer Kraft gesetzt werden und die Psychiatrie dazu mißbraucht wird, unliebsame BürgerInnen aus dem Stand heraus dauerhaft und mit erheblichen Gesundheitsgefahren für Leib und Seele der Freiheit von Amts wegen zu berauben. Selbst einfache Streifenbeamte der Polizei haben diese Macht in unserem Land.
Was P.S. zunächst als Scherz der Beamten auffaßte, von ihnen an einen sicheren Ort gefahren zu werden, merkte er als bitteren Ernst, als ihm das Fahrtziel der Polizeibeamten dämmerte. Er sprang aus dem Polizeiwagen und rannte davon. Die Polizeibeamten jagten ihn und brachten in gefesselt in die Psychiatrie.
Die Merzig GmbH in Merzig ist eine Tochtergesellschaft der Saarland Heilstätten GmbH Saarbrücken, deren Gesellschafter das Sozialministerium Saarland, die Landesversicherungsanstalt, die AWO und der Stadtverband Saarbrücken sind.
Der Chefarzt Prof. Werner des Klinikums Merzig GmbH ist zur Zeit in Urlaub, sein Stellvertreter Dr. Kaiser reagiert nicht auf Anfragen.
Die Staatskanzlei von Ministerpräsident Peter Müller (CDU) ist informiert. Dem persönlichen Referent Herr Schröder wurde mitgeteilt, einen Patienten P.S. gebe es nicht im Klinikum Merzig GmbH.
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer sofortigen Unterbringung in einer geschlossener psychiatrischer Einrichtung.
I.
Ein 1959 geborener Mann wurde im Mai 1996 von der ihn behandelnden Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie in die HNO-Ambulanz einer Universitätsklinik überwiesen, die mehr als 150 km von seinem Wohnort entfernt liegt. Er hat die Vorstellung, man habe ihm 1964 „Wanzen“ in beide Ohren eingepflanzt, die er entfernt haben wollte. Aufgrund dessen wurde er am selben Tag in die geschlossene psychiatrische Abteilung eingewiesen. Das Amtsgericht (AG) beschloß die vorläufige Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen Einrichtung bis längstens 24. Juni 1996 zur Durchführung einer Heilbehandlung und ordnete die sofortige Wirkung dieser Entscheidung an. Es bestünden dringende Gründe für die Annahme, daß mit einem Aufschub der Unterbringungmaßnahme eine so erhebliche Gefahr für den Beschwerdeführer verbunden wäre, daß er sofort untergebracht werden müsse.
Am 13. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer in eine psychiatrische Klinik in Wohnortnähe verlegt und am 24. Juni 1996 entlassen.
Beschwerden des Untergebrachten gegen den amtsrichterlichen Beschluß wiesen das Landgericht (LG) und das Oberlandesgericht (OLG) u.a. mit der Begründung zurück, der Beschwerdeführer erkenne krankheitsbedingt seine Behandlungsbedürftigkeit nicht. Die Behandlung könne daher ohne eine Unterbringung nicht durchgeführt werden. Sie sei zu seinem Wohl erforderlich, um drohende gewichtige Gesundheitsschäden abzuwenden.
Gegen diese
Gerichtsentscheidungen
erhob der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde zum BverfG.
II.
Die 3. Kammer des Zweiten Senats hat festgestellt, daß jedenfalls der die sofortige Unterbringung genehmigende Beschluß des AG sowie die Beschwerdeentscheidungen des LG und des OLG den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 s. 2 GG verletzen.
1. Die Freiheit der Person ist ein so hohes Rechtsgut, daß sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf und eine Einschränkung stets der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen ist. Dies schließt zwar nicht von vornherein einen staatlichen Eingriff aus, der ausschließlich den Zweck verfolgt, einen psychisch Kranken vor sich selbst in Schutz zu nehmen und ihn zu seinem eigenen Wohl in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen. Im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muß jedoch bei weniger gewichtigen Fällen eine derart einschneidende Maßnahme unterbleiben und somit auch dem psychisch Kranken in gewissen Grenzen die „Freiheit zur Krankheit“ belassen bleiben.
Die freiheitssichernde Funktion des Art. 2 Abs 2 S. 2 GG setzt auch Maßstäbe für die Aufklärung des Sachverhalts und damit für eine hinreichende tatsächliche Grundlage richterlicher Entscheidungen. Es ist insoweit unverzichtbare Voraussetzung, daß solche Entscheidungen auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht.
2. Jedenfalls die sofortige Anordnung der Unterbringung hält einer Prüfung an diesen Maßstäben nicht stand.
Eine solche Annahme setzt voraus, daß dringende Gründe für die Annahme bestehen, daß mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr verbunden wäre.
Das AG hat eine solche Gefahr angenommen, ohne dies weiter zu begründen.
Auch das LG hat seiner verfassungsrechtlichen Aufklärungs- und Begründungspflicht nicht genügt. Es hat sich nicht damit auseinandergesetzt, ob der Aufschub einer Unterbringungsmaßnahme bis zur endgültigen Entscheidung für den Beschwerdeführer eine Gefahr bedeutete. Eine solche Prüfung hätte aber schon deshalb nahegelegen, weil der Beschwerdeführer schon seit langer Zeit in der Vorstellung lebte, ihm seien „Wanzen“ in die Ohren implantiert worden, und keine Anzeichen darauf hinweisen, daß sich das Krankheitsbild unmittelbar vor dem Aufsuchen der HNO-Klinik verschlimmert hatte. Es hätte im übrigen Anlaß bestanden, zur Frage des Erfordernisses einer sofortigen Behandlungsbedürftigkeit die behandelnde Nervenärztin um eine – jedenfalls telefonische – vorläufige Äußerung zu bitten. Aus dem Umstand, daß diese Ärztin den Beschwerdeführer in eine mehr als 150 km entfernte HNO-Fachklinik überwiesen und von sich aus keine psychiatrische Krankenhausbehandlung vorgeschlagen hatte, mußte sich dem Gericht der Anlaß zu dieser weiteren Sachverhaltsaufklärung geradezu aufdrängen.
Im Ergebnis ist es deshalb nicht ausgeschlossen, daß AG und LG bei weiterer Sachaufklärung zu der Überzeugung gelangt wären, daß dringende Gründe für das Vorliegen einer keinen Aufschub duldenden Gefahr nicht festzustellen seien.
Beschluß vom 23.März 1998 - 2 BvT 2270/96
Dienstgebäude:
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Tel. 0721/9101-349
(Fölster)
– Telefax 0721/9101-461
Neueste Meldung:
Der Bürger P.S. wurde nach
Einschreiten der EUROPEAN ANTIMOBBING ASSOCIATION am 10.05.2002
vormittags
plötzlich als völlig gesund entlassen.
Strafrechtliche Konsequenzen
und Zivilrechtliche Ansprüche sind in Vorbereitung.