Mundus vult decipi

- Der "neue" Abtreibungsschein der "Deutschen Bischöfe" -
(Kirche zum Mitreden, 29.06.1999)
Die selbsternannten "Deutschen Bischöfe" haben gesprochen: Wir stellen den Abtreibungsschein weiterhin aus. Der Abtreibungsschein wird zwar bisweilen auch Beratungsschein genannt, aber der Begriff Abtreibungsschein macht seinen eigentlichen Sinn besser deutlich. Wer bei der Bundeswehr war, kennt vermutlich die Essenmarken, mit denen sich die Soldaten in der Truppenküche ihre Kalorienträger abholen können. Die Essenmarken bleiben auch dann Essenmarken, wenn sie ihrem eigentlichen Zweck (in der Truppenküche) nicht zugeführt werden, und die Abtreibungsscheine bleiben auch dann Abtreibungsscheine, wenn sie ihrem eigentlichen Zweck (im Operationsraum) nicht zugeführt werden.

Der Hintergrund: In Deutschland ist eine Abtreibung gem. §218 StGB grundsätzlich straffrei, wenn die Frau, die ihr Kind ermorden lassen will, innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis den Mord vornehmen läßt und nachweisen kann, wenigstens drei Tage vor dem Mord eine Beratung bei einer staatlich anerkannten Stelle erhalten zu haben. Bei den staatlich anerkannten Stellen arbeiten auch Angestellte der V2-Sekte, die im Auftrag der DBs die Abtreibungsscheine ausstellen. Als Mitwirkung bei einer fremden Sünde ist die Ausstellung eines Abtreibungsscheins bereits eine Todsünde (s. Abtreibung und Ästhtetik). Aus "konservativen" Kreisen wurde mehrfach gefordert, die DBs sollten das staatliche Beratungssystem verlassen und keinen Schein mehr ausstellen, s. V2-Protestbriefe.
Die DBs haben allerdings keine Skrupel, weiterhin den Abtreibungsschein auszustellen. Wie allgemein bekannt, zögern die V2-Leute nicht, das Todesurteil anderer zu unterschreiben, vorausgesetzt, das Opfer ist auch wirklich unschuldig (s. Herz Jesu); Verbrecher, die rechtmäßig zum Tode verurteilt worden sind, sollen aber am Leben bleiben, s. Die Erlaubtheit der Todesstrafe. Ob die V2-Sekte mit dieser seltsamen Parteilichkeit bezweckt, die katholische Lehre ins Lächerliche zu ziehen oder Schwerverbrecher weiter als Gefahr für die öffentliche Ordnung gewähren zu lassen, oder ob sie irgendwelche anderen Pläne verfolgt, braucht hier nicht weiter untersucht zu werden.
Als nun Wojtyla nach der jahrelangen Scheinpolitik der DBs nun "forderte" (ein Papst kann den Bischöfen schließlich auch befehlen), keine solchen Abtreibungsscheine mehr auszustellen, wetterten Politiker und Journalisten mal wieder über die "Machtpolitik" des Vatikans, über "Glaubwürdigkeitsverlust der Kirche" etc. In moderner Logik ist ein Verein, der das Lebensrecht von ungeborenen Kindern verteidigt, "unglaubwürdig", wenn er nicht seinen Beitrag dazu leistet, daß die ungeborenen Kinder straffrei ermordet werden können. Was also tun, wenn man a) die dummen "Konservativen" weiterhin glauben lassen möchte, daß man ja eigentlich gegen die Abtreibung eingestellt sei und deshalb Straffreiheit bei diesem Verbrechen nicht befürwortet und b) weiterhin die Millionenbeträge aus der Staatskasse einsacken möchte, die für die "katholischen Beratungsstellen" gezahlt werden? Ganz einfach: Man schreibt einfach einen entsprechenden Zusatz auf den Abtreibungsschein; das Papier würde es ja nie zulassen, daß etwas Unrichtiges darauf geschrieben würde. Dieser Zusatz lautet: "Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden". Damit ist nun auch Wojtyla glücklich und zufrieden und "fordert" nichts mehr von seinen Jungs in Deutschland.
Dazu erklärte Deutschlands Ober-V2-Funktionär, Karl Lehmann:
"Wir sind uns bewußt, daß der Zusatz "Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden" Unbehagen, ja auch Unverständnis verursachen kann. In der Beratungssituation kann er in einzelnen Fällen Probleme hervorrufen, die eigens bewältigt werden müssen.  Für den staatlichen Rechtsbereich bedeutet der Zusatz nicht, daß eine solche Bescheinigung das Schwangerschaftskonfliktgesetz einfach unterläuft, gar "aushebelt" oder einzelne Bestimmungen in einem rechtlichen Sinne außer Kraft zu setzen versucht. Wir wollen mit aller Klarheit feststellen, daß es eine moralische Unmöglichkeit ist, den zum Lebenserhalt bestimmten Beratungsnachweis zugleich im Zusammenhang einer Abtreibung zu benutzen. Die Kirche ist der Überzeugung, daß sie eine solche letzte, ethisch orientierte Zuspitzung im Sinne einer wirksamen Aufforderung vornehmen darf und muß."
"Vor allem muß nun deutlich gesehen werden, daß wir auch mit diesem Zusatz in der gesetzlichen Schwangerenkonfliktberatung bleiben wollen und können."

Der einzige Sinn, über eine stattgefundene Beratung einen entsprechenden Schein auszustellen, ist aber, eine straffreie Abtreibung zu ermöglichen. Wenn es nur um die Beratung ginge, bräuchte man keinen Schein (außer als Souvenir) auszustellen. Es ist wohl der Betrug des Jahrtausends, wenn man auf einen Schein, der ausschließlich als Mittel zur straffreien Abtreibung sinnvoll eingesetzt werden kann, schreibt, dieser Schein könne eben nicht dazu eingesetzt werden.
Lehmanns Bundesbrüder propagieren diesen Betrug lauthals, einiges wurde von kath.de zusammengestellt, woraus wir hier zitieren:
Joachim Meisner, Köln: "Der von Papst Johannes Paul II. gewünschte Zusatz zum "Beratungs- und Hilfeplan" ist geeignet, um im Rahmen der Beratung noch eindeutiger die Perspektive für das Leben zu betonen. Durch den Satz "Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen genutzt werden" erfüllen die Bischöfe das Ersuchen des Papstes, mit größtem Nachdruck für das Leben des ungeborenen Kindes einzutreten. Dabei gehen wir davon aus, dass staatlicherseits dieser Vorbehalt respektiert wird."
Hubert Luthe, Essen: "Wir Bischöfe folgen diesem Ersuchen des Papstes, indem wir in der Schwangerschaftskonfliktberatung bleiben und den klärenden Zusatz in das Dokument aufnehmen werden. Schon bisher heißt es in dem vorgesehenen Beratungs- und Hilfeplan: "Die Aushändigung dieses Beratungs- und Hilfeplans bedeutet keinerlei Akzeptanz eines Schwangerschaftsabbruchs." Insoweit wird unsere bisher schon zum Ausdruck gebrachte Intention durch den Zusatz noch stärker verdeutlicht: "Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden." Ich bin froh, daß es in dieser schwierigen Frage zu dieser Lösung gekommen ist. Der jetzt gefundene Weg unterstreicht zum einen den klaren Auftrag der Kirche, Frauen in Not- und Konfliktsituationen zur Seite zu stehen und ungeborenes Leben zu schützen, so wie es im übrigen auch im Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefordert wird. Zum anderen ziehen wir uns nicht aus der gesetzlichen Beratung zurück, was auch dem Wunsch des Papstes entspricht – und gehen davon aus, daß die kirchlichen Beratungsstellen im Rahmen des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (§ 5 ff) vom 21. August 1995 als anerkannte Beratungsstellen ihre eigene Aufgabe erfüllen und ihre Tätigkeit weiter ausüben."
Reinhard Lettmann, Münster: "In der Anlage sende ich Ihnen die Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz vom 21./22. Juni 1999 zu. Sie ersehen daraus, daß wir Bischöfe davon ausgehen, daß die kirchlichen Beratungsstellen im Rahmen des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (§5 ff.) vom 21. August 1995 als anerkannte Beratungsstellen ihre eigene Aufgabe erfüllen und ihre Tätigkeit weiter ausüben. Das Dokument des Beratungs- und Hilfeplans wird im Laufe des Jahres verpflichtend eingeführt. Bis dahin erfolgt die Beratung in der bisherigen Weise."
Johannes Joachim Degenhardt, Paderborn: "Wir greifen den Wunsch des Papstes auf, Beratung und Hilfe für schwangere Frauen in Not nicht nur unverändert fortzuführen, sondern nach Möglichkeit noch zu verstärken. Wir teilen die Sorge des Papstes, um die Klarheit unseres Zeugnisses für die Unantastbarkeit jedes menschlichen Lebens. Aus diesem Grund haben wir uns dafür ausgesprochen, der Bitte des Papstes entsprechend, unsere Bescheinigungen, die die kirchliche Beratung bestätigen, um den Zusatz zu ergänzen, daß sie nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen gemäß StGB § 218 a (1) verwendet werden dürfen. Ich werde für das Erzbistum Paderborn zum 1. Oktober anordnen, daß alle Beratungsbescheinigungen den Zusatz enthalten: "Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden." Ich hoffe, daß wir mit dieser Veränderung unseren unbedingten Einsatz für jedes ungeborene Leben unterstreichen und ohne Zweideutigkeiten oder Kompromisse bezeugen."

Es steht also völlig außer Zweifel, daß hier Volksverdummung im ganz großen Stil betrieben wird. Politiker, Juristen und Journalisten äußerten sich unterschiedlich. Am besten schnitt diese Augenwischerei wohl bei der Generalstaatsanwalt Koblenz und der Generalstaatsanwältin Zweibrücken ab, die in einer gemeinsamen Presseerklärung am 25.06.1999 äußerten: "Geplante Änderung der Beratungsscheine ohne Bedeutung - Der Zusatz ist strafrechtlich ohne Bedeutung." Also außer Spesen nichts gewesen.
Etwas zurückhaltender war dagegen Bundesfamilienministerin Bergmann, SPD, die eine Prüfung der Rechtslage forderte, weil unklar sei, ob der Zusatz juristisch wirksam ist; auch Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin kündigte, SPD, ist sich bzgl. der juristischen Bedeutung des Zusatzes nicht so ganz sicher.
Die bayerische Sozialministerin Barbara Stamm, CSU, äußerte in einer Regierungserklärung im bayerischen Landtag, die neuen Scheine seien juristisch bedeutungslos.
Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, hält die neuen Abtreibungsscheine für "untauglich" und fordert, den "katholischen" Beratungsstellen die finanziellen Mittel zu streichen. Es hat manchmal fast den Anschein, als ob Politiker der Opposition nur deswegen gegen etwas stimmen, weil die Regierung dafür stimmt. Sollte Frau Leutheusser-Schnarrenberger, was wir ihr nicht unterstellen, die V2-Sekte tatsächlich für die katholische Kirche halten, ist zu bedenken, daß die FDP mit ihrem Liberalismus gegen kirchliche Macht eingestellt ist.

Sprecher verschiedener Parteien kritisierten den Zusatz, weil er ein "psychische Belastung" für die Frau darstellte. Es ist anscheinend nicht "Recht" geschweige denn Pflicht, an das Gewissen anderer zu appellieren und zu versuchen, sie von einem in Erwägung gezogenen Mord abzubringen. - In den Medien wurde die Kritik am Vorgehen der DBs schon eine Spur härter geführt: Da fielen Worte wie "Schwindel", "Trick" etc.; die interessanteste Formulierung, die wir gelesen haben, war "Pilatus-Klausel" (s.u.). Ob nun die Bedenken, die von verschiedenen Politikern gegen den Zusatz erhoben werden, zum Machtverlust der V2-Sekte in Deutschland, zu einem weiteren Schwindel führen oder vielleicht doch im Sande verlaufen werden, ist für die moralische Beurteilung des Vorgehens der V2-Funktionäre unerheblich. Die V2-Sekte bekundet unmißverständlich ihren Willen, Beihilfe zur fremden Sünde zu leisten. Der deutsche Staat hat sich ohnehin durch seinen Vernichtungskrieg, den er gegen die katholische Kirche führt (s. In Nativitate S Joannis Baptistae), der Beihilfe zum Betrug schuldig gemacht, und das in einer Angelegenheit, deren Bedeutung ALLES in den Schatten stellt, denn der Staat möchte um jeden Preis verhindern, daß die Bürger ein gottgefälliges Leben führen und ins ewige Leben eingehen. Wenn die V2-Funktionäre ernst genommen werden wollen, dann dürfen sie nicht zulassen, daß mit ihrem Schein eine Abtreibung straffrei bleibt, d.h. eigentlich dürfen sie gar keinen Schein ausstellen. Wenn die V2-Funktionäre zulassen, daß mit ihrem Schein eine Abtreibung straffrei bleibt, dann dürfen sie den Zusatz nicht schreiben, weil er sonst reinster Betrug ist.
Wenn der Staat diesen Zusatz ignoriert, macht er sich entweder der Beihilfe des Betrugs schuldig oder erklärt die V2-Funktionäre für unzurechnungsfähig; auch im letzteren Falle dürfte der Schein nicht akzeptiert werden, weil dann ja Unzurechnungsfähige, d.h. nicht Geschäftsfähige, als Autorität bzw. richtig Nicht-Autorität dahinterstehen. Wie ist es möglich, daß diese bodenlose Volksverdummung nicht von allen als solche verurteilt wird? "Denn es kommt die Zeit, da man die gesunde Lehre unerträglich findet und sich nach eigenem Sinn Lehrer über Lehrer sucht, um sich einen Ohrenschmaus zu verschaffen. Der Wahrheit verschließt man das Ohr und ergötzt sich an Fabeln" (2 Tim 4,7). Mundus vult decipi - Die Welt will betrogen werden.

Zusatz: Pilatus und das Händewaschen
In einer Zeitung, in die wir nur einen kurzen Blick geworfen haben, fanden wir die Beurteilung des Zusatzes auf dem Abtreibungsschein als "Pilatus-Klausel". Mit Pilatus wird von manchen die Redewendung "seine Hände in Unschuld waschen" in Verbindung gebracht, was aber wohl nicht zulässig ist.
Nachdem Pilatus erfolglos versucht hatte, das Volk davon abzubringen, für Jesus die Todesstrafe zu fordern, "ließ er sich Wasser reichen und wusch sich vor dem Volke die Hände, indem er sprach: 'Ich bin unschuldig am Blut dieses Gerechten. Seht ihr zu!' Da rief das ganze Volk: 'Sein Blut komme über uns und unsere Kinder'" (Mt 27,24). B. Weinhart (Das Neue Testament unseres Herrn Jesus Christus, München 1865, 98) erklärt dazu: "Das Volk wies nicht nur die Gnade für Jesus zurück, sondern eignete sich auch die Klage und Strafforderung der Hohenpriester und Pharisäer an. Diese hatten Jesus aber eines religiösen Verbrechens angeklagt, über das dem Pilatus, als einem Heiden, das entscheidende Urtheil nicht zustand. Da er nun sah, daß auch das Volk die Klage der Priester unterstützte, wagte er nicht zu widerstehen, obgleich er die unlautern Quellen der Anklage kannte, weil er den Vorwurf fürchtete, daß er in die religiöse Freiheit des Volkes eingreife. Zum Zeichen, daß er nicht selbst das Todesurtheil ausspreche, sondern nur das von Andern ausgesprochene vollziehen lasse, wäscht er sich die Hände, um gleichsam das an ihnen klebende Blut zu entfernen. Aber die Schuld, daß er das, was er als eine Ungerechtigkeit erkannte, aus feiger Schwäche nicht hinderte, obwohl er dazu die Macht, und nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht hatte, bleibt ewig an ihm haften."
Die Redewendung "sich seine Hände in Unschuld waschen" stammt aber wohl aus dem Psalm 25: "Urteile Herr, ob ich in Unschuld nicht gewandelt und sonder Wanken auf den Herrn vertraut! Mich prüfe! Mich erprobe, Herr! Rein ist mein Herz und mein Gewissen. Denn Deine Güte schwebte mir vor Augen, und Dir getreu bin ich gewandelt" (Psalm 25 (in anderer Zählung 26), Verse 1-3). Es geht also um einen Menschen, der nach Gottes Geboten lebt, nicht um einen feigen Blutrichter wie Pilatus. In Vers 6 heißt es: "In Unschuld wasche ich die Hände und schreite gern um Deinen Altar, Herr". Allerdings unterscheiden sich in der Vulgata (die lateinische Bibelübersetzung, die der hl. Hieronymus verfaßt hat) die Übersetzung aus dem Griechischen und aus dem Hebräischen. Gem. griechischem Text übersetzt Hieronymus: "lavabo inter innocentes manus meas" - "ich werde unter Unschuldigen meine Hände waschen"; diese Übersetzung wird auch in der Händewaschung bei der hl. Messe verwendet. Nach dem hebräischen Urtext übersetztz Hieronymus: "lavabo in innocentia manus meas" - "ich werde in Unschuld meine Hände waschen". Der Sinn ist aber in beiden Übersetzungen eigentlich der gleiche, wie sich aus dem vorausgehenden Vers 5 ergibt: "Ich haßte die Zusammenkunft der Bösen, und bei den Frevlern saß ich nicht". Der Beter drückt aus, daß er nicht an den Versammlungen Gottloser, bei denen auch Händewaschungen stattfanden, teilgenommen hat; er hat Gelegenheiten zur Sünde gemieden und hat nur mit denen Umgang gepflegt, die ebenfalls ein gottgefälliges Leben führen. Das Händewaschen vor der Mahlzeit ist in der jüdischen Religion von besonderer Bedeutung, s. die Vorwürfe der Pharisäer an Jesus: "Weshalb übertreten deine Jünger die Überlieferung der Alten? Sie waschen ja ihre Hände nicht vor der Mahlzeit" (Mt 15,2).
Die Formulierung "sich wie Pilatus die Hände in Unschuld waschen" ist also eigentlich nicht zulässig.

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