Der Hintergrund: In Deutschland ist eine Abtreibung gem. §218 StGB
grundsätzlich straffrei, wenn die Frau, die ihr Kind ermorden lassen
will, innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis den
Mord vornehmen läßt und nachweisen kann, wenigstens drei Tage
vor dem Mord eine Beratung bei einer staatlich anerkannten Stelle erhalten
zu haben. Bei den staatlich anerkannten Stellen arbeiten auch Angestellte
der V2-Sekte, die im Auftrag der DBs die Abtreibungsscheine ausstellen.
Als Mitwirkung bei einer fremden Sünde ist die Ausstellung eines Abtreibungsscheins
bereits eine Todsünde (s. Abtreibung und Ästhtetik).
Aus "konservativen" Kreisen wurde mehrfach gefordert, die DBs sollten das
staatliche Beratungssystem verlassen und keinen Schein mehr ausstellen,
s. V2-Protestbriefe.
Die DBs haben allerdings keine Skrupel, weiterhin den Abtreibungsschein
auszustellen. Wie allgemein bekannt, zögern die V2-Leute nicht, das
Todesurteil anderer zu unterschreiben, vorausgesetzt, das Opfer ist auch
wirklich unschuldig (s. Herz Jesu); Verbrecher,
die rechtmäßig zum Tode verurteilt worden sind, sollen aber
am Leben bleiben, s. Die Erlaubtheit der Todesstrafe.
Ob die V2-Sekte mit dieser seltsamen Parteilichkeit bezweckt, die katholische
Lehre ins Lächerliche zu ziehen oder Schwerverbrecher weiter als Gefahr
für die öffentliche Ordnung gewähren zu lassen, oder ob
sie irgendwelche anderen Pläne verfolgt, braucht hier nicht weiter
untersucht zu werden.
Als nun Wojtyla nach der jahrelangen Scheinpolitik der DBs nun "forderte"
(ein Papst kann den Bischöfen schließlich auch befehlen), keine
solchen Abtreibungsscheine mehr auszustellen, wetterten Politiker und Journalisten
mal wieder über die "Machtpolitik" des Vatikans, über "Glaubwürdigkeitsverlust
der Kirche" etc. In moderner Logik ist ein Verein, der das Lebensrecht
von ungeborenen Kindern verteidigt, "unglaubwürdig", wenn er nicht
seinen Beitrag dazu leistet, daß die ungeborenen Kinder straffrei
ermordet werden können. Was also tun, wenn man a) die dummen "Konservativen"
weiterhin glauben lassen möchte, daß man ja eigentlich gegen
die Abtreibung eingestellt sei und deshalb Straffreiheit bei diesem Verbrechen
nicht befürwortet und b) weiterhin die Millionenbeträge aus der
Staatskasse einsacken möchte, die für die "katholischen Beratungsstellen"
gezahlt werden? Ganz einfach: Man schreibt einfach einen entsprechenden
Zusatz auf den Abtreibungsschein; das Papier würde es ja nie zulassen,
daß etwas Unrichtiges darauf geschrieben würde. Dieser Zusatz
lautet: "Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier
Abtreibungen verwendet werden". Damit ist nun auch Wojtyla glücklich
und zufrieden und "fordert" nichts mehr von seinen Jungs in Deutschland.
Dazu erklärte Deutschlands Ober-V2-Funktionär, Karl Lehmann:
"Wir sind uns bewußt, daß der Zusatz "Diese Bescheinigung
kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden"
Unbehagen, ja auch Unverständnis verursachen kann. In der Beratungssituation
kann er in einzelnen Fällen Probleme hervorrufen, die eigens bewältigt
werden müssen. Für den staatlichen Rechtsbereich bedeutet
der Zusatz nicht, daß eine solche Bescheinigung das Schwangerschaftskonfliktgesetz
einfach unterläuft, gar "aushebelt" oder einzelne Bestimmungen in
einem rechtlichen Sinne außer Kraft zu setzen versucht. Wir wollen
mit aller Klarheit feststellen, daß es eine moralische Unmöglichkeit
ist, den zum Lebenserhalt bestimmten Beratungsnachweis zugleich im Zusammenhang
einer Abtreibung zu benutzen. Die Kirche ist der Überzeugung, daß
sie eine solche letzte, ethisch orientierte Zuspitzung im Sinne einer wirksamen
Aufforderung vornehmen darf und muß."
"Vor allem muß nun deutlich gesehen werden, daß wir
auch mit diesem Zusatz in der gesetzlichen Schwangerenkonfliktberatung
bleiben wollen und können."
Der einzige Sinn, über eine stattgefundene Beratung einen entsprechenden
Schein auszustellen, ist aber, eine straffreie Abtreibung zu ermöglichen.
Wenn es nur um die Beratung ginge, bräuchte man keinen Schein (außer
als Souvenir) auszustellen. Es ist wohl der Betrug des Jahrtausends, wenn
man auf einen Schein, der ausschließlich als Mittel zur straffreien
Abtreibung sinnvoll eingesetzt werden kann, schreibt, dieser Schein könne
eben nicht dazu eingesetzt werden.
Lehmanns Bundesbrüder propagieren diesen Betrug lauthals, einiges
wurde von kath.de zusammengestellt, woraus wir hier
zitieren:
Joachim Meisner, Köln: "Der von Papst Johannes Paul II.
gewünschte Zusatz zum "Beratungs- und Hilfeplan" ist geeignet, um
im Rahmen der Beratung noch eindeutiger die Perspektive für das Leben
zu betonen. Durch den Satz "Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung
straffreier Abtreibungen genutzt werden" erfüllen die Bischöfe
das Ersuchen des Papstes, mit größtem Nachdruck für das
Leben des ungeborenen Kindes einzutreten. Dabei gehen wir davon aus, dass
staatlicherseits dieser Vorbehalt respektiert wird."
Hubert Luthe, Essen: "Wir Bischöfe folgen diesem Ersuchen
des Papstes, indem wir in der Schwangerschaftskonfliktberatung bleiben
und den klärenden Zusatz in das Dokument aufnehmen werden. Schon bisher
heißt es in dem vorgesehenen Beratungs- und Hilfeplan: "Die Aushändigung
dieses Beratungs- und Hilfeplans bedeutet keinerlei Akzeptanz eines Schwangerschaftsabbruchs."
Insoweit wird unsere bisher schon zum Ausdruck gebrachte Intention durch
den Zusatz noch stärker verdeutlicht: "Diese Bescheinigung kann nicht
zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden." Ich bin
froh, daß es in dieser schwierigen Frage zu dieser Lösung gekommen
ist. Der jetzt gefundene Weg unterstreicht zum einen den klaren Auftrag
der Kirche, Frauen in Not- und Konfliktsituationen zur Seite zu stehen
und ungeborenes Leben zu schützen, so wie es im übrigen auch
im Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefordert wird. Zum anderen ziehen
wir uns nicht aus der gesetzlichen Beratung zurück, was auch dem Wunsch
des Papstes entspricht – und gehen davon aus, daß die kirchlichen
Beratungsstellen im Rahmen des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes
(§ 5 ff) vom 21. August 1995 als anerkannte Beratungsstellen ihre
eigene Aufgabe erfüllen und ihre Tätigkeit weiter ausüben."
Reinhard Lettmann, Münster: "In der Anlage sende ich Ihnen
die Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz
vom 21./22. Juni 1999 zu. Sie ersehen daraus, daß wir Bischöfe
davon ausgehen, daß die kirchlichen Beratungsstellen im Rahmen des
Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (§5 ff.) vom
21. August 1995 als anerkannte Beratungsstellen ihre eigene Aufgabe erfüllen
und ihre Tätigkeit weiter ausüben. Das Dokument des Beratungs-
und Hilfeplans wird im Laufe des Jahres verpflichtend eingeführt.
Bis dahin erfolgt die Beratung in der bisherigen Weise."
Johannes Joachim Degenhardt, Paderborn: "Wir greifen den Wunsch
des Papstes auf, Beratung und Hilfe für schwangere Frauen in Not nicht
nur unverändert fortzuführen, sondern nach Möglichkeit noch
zu verstärken. Wir teilen die Sorge des Papstes, um die Klarheit unseres
Zeugnisses für die Unantastbarkeit jedes menschlichen Lebens. Aus
diesem Grund haben wir uns dafür ausgesprochen, der Bitte des Papstes
entsprechend, unsere Bescheinigungen, die die kirchliche Beratung bestätigen,
um den Zusatz zu ergänzen, daß sie nicht zur Durchführung
straffreier Abtreibungen gemäß StGB § 218 a (1) verwendet
werden dürfen. Ich werde für das Erzbistum Paderborn zum 1. Oktober
anordnen, daß alle Beratungsbescheinigungen den Zusatz enthalten:
"Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen
verwendet werden." Ich hoffe, daß wir mit dieser Veränderung
unseren unbedingten Einsatz für jedes ungeborene Leben unterstreichen
und ohne Zweideutigkeiten oder Kompromisse bezeugen."
Es steht also völlig außer Zweifel, daß hier Volksverdummung
im ganz großen Stil betrieben wird. Politiker, Juristen und Journalisten
äußerten sich unterschiedlich. Am besten schnitt diese Augenwischerei
wohl bei der Generalstaatsanwalt Koblenz und der Generalstaatsanwältin
Zweibrücken ab, die in einer gemeinsamen Presseerklärung
am 25.06.1999 äußerten: "Geplante Änderung der Beratungsscheine
ohne Bedeutung - Der Zusatz ist strafrechtlich ohne Bedeutung." Also außer
Spesen nichts gewesen.
Etwas zurückhaltender war dagegen Bundesfamilienministerin
Bergmann, SPD, die eine Prüfung der Rechtslage forderte, weil
unklar sei, ob der Zusatz juristisch wirksam ist; auch Bundesjustizministerin
Herta Däubler-Gmelin kündigte, SPD, ist sich bzgl. der juristischen
Bedeutung des Zusatzes nicht so ganz sicher.
Die bayerische Sozialministerin Barbara Stamm, CSU, äußerte
in einer Regierungserklärung im bayerischen Landtag, die neuen Scheine
seien juristisch bedeutungslos.
Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
FDP, hält die neuen Abtreibungsscheine für "untauglich" und
fordert, den "katholischen" Beratungsstellen die finanziellen Mittel zu
streichen. Es hat manchmal fast den Anschein, als ob Politiker der Opposition
nur deswegen gegen etwas stimmen, weil die Regierung dafür stimmt.
Sollte Frau Leutheusser-Schnarrenberger, was wir ihr nicht unterstellen,
die V2-Sekte tatsächlich für die katholische Kirche halten, ist
zu bedenken, daß die FDP mit ihrem Liberalismus gegen kirchliche
Macht eingestellt ist.
Sprecher verschiedener Parteien kritisierten den Zusatz, weil er ein
"psychische Belastung" für die Frau darstellte. Es ist anscheinend
nicht "Recht" geschweige denn Pflicht, an das Gewissen anderer zu appellieren
und zu versuchen, sie von einem in Erwägung gezogenen Mord abzubringen.
- In den Medien wurde die Kritik am Vorgehen der DBs schon eine Spur härter
geführt: Da fielen Worte wie "Schwindel", "Trick" etc.; die interessanteste
Formulierung, die wir gelesen haben, war "Pilatus-Klausel" (s.u.). Ob nun
die Bedenken, die von verschiedenen Politikern gegen den Zusatz erhoben
werden, zum Machtverlust der V2-Sekte in Deutschland, zu einem weiteren
Schwindel führen oder vielleicht doch im Sande verlaufen werden, ist
für die moralische Beurteilung des Vorgehens der V2-Funktionäre
unerheblich. Die V2-Sekte bekundet unmißverständlich ihren Willen,
Beihilfe zur fremden Sünde zu leisten. Der deutsche Staat hat sich
ohnehin durch seinen Vernichtungskrieg, den er gegen die katholische Kirche
führt (s. In Nativitate S Joannis Baptistae),
der Beihilfe zum Betrug schuldig gemacht, und das in einer Angelegenheit,
deren Bedeutung ALLES in den Schatten stellt, denn der Staat möchte
um jeden Preis verhindern, daß die Bürger ein gottgefälliges
Leben führen und ins ewige Leben eingehen. Wenn die V2-Funktionäre
ernst genommen werden wollen, dann dürfen sie nicht zulassen, daß
mit ihrem Schein eine Abtreibung straffrei bleibt, d.h. eigentlich dürfen
sie gar keinen Schein ausstellen. Wenn die V2-Funktionäre zulassen,
daß mit ihrem Schein eine Abtreibung straffrei bleibt, dann dürfen
sie den Zusatz nicht schreiben, weil er sonst reinster Betrug ist.
Wenn der Staat diesen Zusatz ignoriert, macht er sich entweder der
Beihilfe des Betrugs schuldig oder erklärt die V2-Funktionäre
für unzurechnungsfähig; auch im letzteren Falle dürfte der
Schein nicht akzeptiert werden, weil dann ja Unzurechnungsfähige,
d.h. nicht Geschäftsfähige, als Autorität bzw. richtig Nicht-Autorität
dahinterstehen. Wie ist es möglich, daß diese bodenlose Volksverdummung
nicht von allen als solche verurteilt wird? "Denn es kommt die Zeit, da
man die gesunde Lehre unerträglich findet und sich nach eigenem Sinn
Lehrer über Lehrer sucht, um sich einen Ohrenschmaus zu verschaffen.
Der Wahrheit verschließt man das Ohr und ergötzt sich an Fabeln"
(2 Tim 4,7). Mundus vult decipi - Die Welt will betrogen werden.
Zusatz: Pilatus und das Händewaschen
In einer Zeitung, in die wir nur einen kurzen Blick geworfen haben,
fanden wir die Beurteilung des Zusatzes auf dem Abtreibungsschein als "Pilatus-Klausel".
Mit Pilatus wird von manchen die Redewendung "seine Hände in Unschuld
waschen" in Verbindung gebracht, was aber wohl nicht zulässig ist.
Nachdem Pilatus erfolglos versucht hatte, das Volk davon abzubringen,
für Jesus die Todesstrafe zu fordern, "ließ er sich Wasser reichen
und wusch sich vor dem Volke die Hände, indem er sprach: 'Ich bin
unschuldig am Blut dieses Gerechten. Seht ihr zu!' Da rief das ganze Volk:
'Sein Blut komme über uns und unsere Kinder'" (Mt 27,24). B. Weinhart
(Das Neue Testament unseres Herrn Jesus Christus, München 1865, 98)
erklärt dazu: "Das Volk wies nicht nur die Gnade für Jesus zurück,
sondern eignete sich auch die Klage und Strafforderung der Hohenpriester
und Pharisäer an. Diese hatten Jesus aber eines religiösen Verbrechens
angeklagt, über das dem Pilatus, als einem Heiden, das entscheidende
Urtheil nicht zustand. Da er nun sah, daß auch das Volk die Klage
der Priester unterstützte, wagte er nicht zu widerstehen, obgleich
er die unlautern Quellen der Anklage kannte, weil er den Vorwurf fürchtete,
daß er in die religiöse Freiheit des Volkes eingreife. Zum Zeichen,
daß er nicht selbst das Todesurtheil ausspreche, sondern nur das
von Andern ausgesprochene vollziehen lasse, wäscht er sich die Hände,
um gleichsam das an ihnen klebende Blut zu entfernen. Aber die Schuld,
daß er das, was er als eine Ungerechtigkeit erkannte, aus feiger
Schwäche nicht hinderte, obwohl er dazu die Macht, und nicht nur das
Recht, sondern auch die Pflicht hatte, bleibt ewig an ihm haften."
Die Redewendung "sich seine Hände in Unschuld waschen" stammt
aber wohl aus dem Psalm 25: "Urteile Herr, ob ich in Unschuld nicht gewandelt
und sonder Wanken auf den Herrn vertraut! Mich prüfe! Mich erprobe,
Herr! Rein ist mein Herz und mein Gewissen. Denn Deine Güte schwebte
mir vor Augen, und Dir getreu bin ich gewandelt" (Psalm 25 (in anderer
Zählung 26), Verse 1-3). Es geht also um einen Menschen, der nach
Gottes Geboten lebt, nicht um einen feigen Blutrichter wie Pilatus. In
Vers 6 heißt es: "In Unschuld wasche ich die Hände und schreite
gern um Deinen Altar, Herr". Allerdings unterscheiden sich in der Vulgata
(die lateinische Bibelübersetzung, die der hl. Hieronymus verfaßt
hat) die Übersetzung aus dem Griechischen und aus dem Hebräischen.
Gem. griechischem Text übersetzt Hieronymus: "lavabo inter innocentes
manus meas" - "ich werde unter Unschuldigen meine Hände waschen";
diese Übersetzung wird auch in der Händewaschung bei der hl.
Messe verwendet. Nach dem hebräischen Urtext übersetztz Hieronymus:
"lavabo in innocentia manus meas" - "ich werde in Unschuld meine Hände
waschen". Der Sinn ist aber in beiden Übersetzungen eigentlich der
gleiche, wie sich aus dem vorausgehenden Vers 5 ergibt: "Ich haßte
die Zusammenkunft der Bösen, und bei den Frevlern saß ich nicht".
Der Beter drückt aus, daß er nicht an den Versammlungen Gottloser,
bei denen auch Händewaschungen stattfanden, teilgenommen hat; er hat
Gelegenheiten zur Sünde gemieden und hat nur mit denen Umgang gepflegt,
die ebenfalls ein gottgefälliges Leben führen. Das Händewaschen
vor der Mahlzeit ist in der jüdischen Religion von besonderer Bedeutung,
s. die Vorwürfe der Pharisäer an Jesus: "Weshalb übertreten
deine Jünger die Überlieferung der Alten? Sie waschen ja ihre
Hände nicht vor der Mahlzeit" (Mt 15,2).
Die Formulierung "sich wie Pilatus die Hände in Unschuld waschen"
ist also eigentlich nicht zulässig.