Bundesverfassungsgericht und
Sexualkundeunterricht
- Pressemitteilung zur Schulpflicht speziell bei
Karnevalsveranstaltungen / Sexualkunde -
(Kirche zum Mitreden, 06.08.2009)
Wie am 06.08.2009 in den Medien berichtet, hat das BVerfG die
"Schulpflicht gestärkt", indem es eine Befreiung vom
Sexualkundeunterricht wegen religiöser oder moralischer Bedenken
ablehnte. Geklagt hatten Eltern, die einer baptistischen
Glaubensgemeinschaft angehören, weil sie ihre Kinder nicht an zwei
Schulveranstaltungen teilnehmen lassen wollten: 1. ein Theaterprojekt
"Mein Körper gehört mir"; 2. eine Karnevalsveranstaltung
"Lütke Fastnacht". Die Verfassungsbeschwerde der Eltern gegen die
Teilnahmepflicht an diesen Veranstaltungen wurde vom BVerfG nicht zur
Entscheidung angenommen (Entscheidung 1 BvR 1358/09 vom 21.7.2009). Das
BVerfG skizziert in der Entscheidung die Ansicht der Eltern über
das Karnevalsfest: "Es werde heute so gefeiert, dass Katholiken sich
vor der Fastenzeit Ess- und Trinkgelagen hingäben, sich maskierten
und meist völlig enthemmt - befreit von jeglicher Moral - wie
Narren benähmen." Das BVerfG hingegen unterstreicht: "Dass
Karneval beziehungsweise Fastnacht kein katholisches Kirchenfest ist
und in der Art und Weise der Begehung als bloßes Brauchtum
heutzutage der früher etwa vorhandenen religiösen Bezüge
weitgehend entkleidet ist, kann als allgemein bekannt vorausgesetzt
werden." In der Tat: Karneval ist nicht katholisch. Der Wortursprung
ist "carrus navalis", d.h. "Schiffskarren".
Bezogen ist er auf das
Frühlingsfest des heidnischen Götzen Bacchus / Dionysos, Gott
des Weines und der Ekstase. Dabei wurde der Götze - mit
Tiermaske
verkleidet - auf einem Schiffskarren durch die - ebenfalls als Tiere
verkleidete - Menge gezogen. Exzessiver Alkoholkonsum und enthemmtes
Tanzen waren kennzeichnend. Zum Zeitpunkt des Karnevals befindet sich
die Kirche bereits in der Vorfastenzeit, d.h. es ist noch kein Fasten
vorgeschrieben, aber es werden bereits violette Gewänder als Farbe
der Buße getragen; zudem unterbleibt auch an den Sonntagen das
Gloria in der hl. Messe. S. zudem B. Brinkmann, Kleines katholisches
Kirchenlexikon, Kevelaer 1951, Art. "Fastnacht": "die drei letzten Tage
vor Beginn der Fastenzeit, vielfach gekennzeichnet durch ausgelassene
Lustbarkeiten mit Maskierung. Zur Sühne für die mannigfachen
Versündigungen an diesen Tagen wird vielerorts eine
dreitägige Sühneanbetung vor dem Allerheiligsten gehalten."
Bemerkenswert, dass sich die baptistischen Eltern
an eine bekanntlich
vollkommen falsche, obendrein auch in sich absolut unsinnige
Erklärung von "Karneval" klammern. Es ist zwar
einzuräumen,
dass die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) dem
heidnischen Karneval frönt, z.B. mit
"Karnevalsmessen", bei denen
die Besucher und ggf. auch der "Pfarrer" verkleidet kommen. Es ist auch
einzuräumen, dass V2-Gruppenmitglieder sich - nicht nur zur
Karnevalszeit - wie Narren aufführen und in Maßlosigkeit
schwelgen. Aber wer könnte die V2-Gruppe ernsthaft für die
katholische Kirche halten?
Es ist also zwar richtig, dass niemand gezwungen werden darf, an
Karnevalsveranstaltungen teilzunehmen; im konkreten Fall wurden aber
von der Schule Alternativangebote gestellt.
Das Theaterprojekt "Mein Körper gehört mir" nun wird von den
Veranstaltern beschrieben: »In spielerischer Form sollen die
Schüler und Schülerinnen das Bewusstsein für den eigenen
Körper stärken, sodass sie selbstbewusster werden und sich
gegen sexuellen Missbrauch wehren können. Grundlage dafür ist
das "Ja- und Nein-Gefühl", das die Kinder in drei Doppelstunden
von den Schauspielern vermittelt bekommen.« Laut Entscheidung des
BVerfG monieren die baptistischen Eltern, das Theaterprojekt "basiere
auf einer absolut einseitigen emanzipatorischen Sexualerziehung. Sie
vermittele den Kindern, dass sie über ihre Sexualität allein
zu bestimmen hätten. [...] Ihr, der Beschwerdeführer,
Gewissen verbiete es, ihre Kinder einer solch unguten Erziehung
auszusetzen, die Gottes gute Gebote zur Sexualität aufhebe und
Kinder zu sexuellen Handlungen animiere bis hin zur Pädophilie."
Inwieweit diese Projektbewertung seitens der Eltern zutrifft,
lässt sich wohl nur durch genauere Kenntnis dieses Projekts
beantworten. Allerdings ist eines völlig unstrittig: Speziell der
BRD-Sexualkundeunterricht ist in weiten Teilen
schamlos und direkt
antichristlich. Der Verf. selbst war Zeuge, wie in einer 5.
Schulklasse
eine Biologielehrerin die maximal Elfjährigen mit Photos von
erigierten Geschlechtsteilen versorgte und Anleitungen gab, wie man
seinen Sexualpartner zum Orgasmus führt. Mag also auch das jetzige
Vorbringen der baptistischen Eltern unberechtigt gewesen sein: Der
BRD-Sexualkundeunterricht sowie die Teilnahmepflicht
müssen
dringend hinterfragt werden.
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