Diesen Vermerk schickten wir mit dem Zusatz: "Eintrag auf der KzM-Startseite (später: Nachrichten)" per e-mail an das "Competence Center", erhielten aber bislang keine Mitteilung von dieser Seite. Obendrein blieben Strömer und seine Clique bei ihren Lügen, weswegen wir dann am 5. März 2001 an die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Scheibenstraße 17, 40479 Düsseldorf, Telefax 0211/4 95 02-28, geschrieben haben:
Die Anwaltskammer hat den Termin ungenutzt verstreichen lassen, das
bedeutet wenigstens, dass sie ex silentio unserer Einschätzung
zustimmt:
Strömer hat einen nach irdischen Maßstäben
mächtigen
Bündnispartner. Dadurch ist Strömers Mannschaft
vorübergehend
in der Lage,
a) das Datum zu fälschen (sowohl Richtertreffen als auch
Verkündung),
b) den liturgischen Kalender zu fälschen (Herz-Jesu-Fest im
November
(katholisch: Freitag nach der Oktav von Fronleichnam)!) und
c) den gesamten Sachverhalt zu fälschen (Priester ->
Privatmann;
V2-Sekte -> katholische Kirche; bloßes Terrormittel ->
rechtskräftiges
Urteil).
Es genügt aber nicht, den Vorwurf des Satanismus allein gegen
die
Strömer-Clique zu richten; man muss den Vorwurf zwangsläufig
auf die gesamte Anwaltskammer ausdehnen. Selbst wenn man annehmen
wollte,
dass die Anwaltskammer nur aus Schlafmützen und Trantüten
besteht,
würde dies aufgrund der exorbitanten Tragweite des
Herz-Jesu-Urteils
noch nicht als Erklärung ausreichen, warum die AK
a) uns gegenüber überhaupt nicht reagiert und
b) nichts gegen die Lügen aus der Strömer-Clique unternommen
hat.
Damit bekennt sich die AK zu dem alles überragenden Recht auf
radikales Unrecht. Das Ergebnis ist also ähnlich ernüchternd
wie bei unserer Untersuchung der Sozietät
Redeker,
die samt der Kölner AK auf dem Recht auf Unrecht beharrt. Die Lage
sieht also insgesamt für die deutsche "Justiz" nicht optimal aus.
Wir hatten zuletzt in dem Text über die
Weiße Rose auf die erschreckenden Parallelen zwischen dem
Bonner
Landgericht und dem Volksgerichtshof der Nazis hingewiesen. Vor einigen
Tagen geriet das LG Bonn erneut in sehr negative Schlagzeilen, u.z. bei
dem Prozess um Altbundeskanzler Helmut Kohl (CDU), gegen den vor ca.
einem
Jahr ein Ermittlungsverfahren wegen finanzieller Untreue eröffnet
worden war; Kohl hatte zugegeben, zwei Millionen Mark entgegengenommen
zu haben, ohne diese ordnungsgemäß bei den Parteispenden zu
deklarieren; die Namen der Spender hat Kohl bis heute nicht genannt -
er
fühle sich durch ein "Ehrenwort" den Spendern gegenüber
verpflichtet.
"Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen."
So kommentierte der SPD-Obmann im
Untersuchungsausschuss,
Frank Hofmann das Ergebnis. Nehmen wir Hofmann beim Wort und
vergleichen
wir die Meisterleistungen des LG Bonn in Sachen Kohl und katholische
Kirche:
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Geldstrafe: DM 300'000 (dreihunderttausend) | Geldstrafe: DM 500'000 (fünfhunderttausend) |
Haftstrafe: definitiv ausgeschlossen | Haftstrafe: sechs Monate |
Vorstrafe: definitiv ausgeschlossen | Vorstrafe: nicht definitiv ausgeschlossen (haben wir nicht geprüft) |
Beklagter gilt als unschuldig | Beklagter gilt als schuldig |
Jahreseinkommen als Bundeskanzler: ca. DM 500'000 (fünfhunderttausend); gesichert | Jahreseinkommen als Priester: ca. DM 6'000 (sechstausend); ungesichert |
Nochmals Hofmann: Kohl hat "das Grundgesetz missachtet, seinen Amtseid gebrochen und das Parteiengesetz, das er selbst mitbeschlossen hat, für sich außer Kraft gesetzt". Zur Ergänzung kann man sich auch die Hinweise auf den AOL-Prozess und die Tabelle bzgl. Staat und Internet-Terror anschauen.
Was soll´s: Hauptsache, den katholischen Priestern wird - unter welchem Vorwand auch immer - das Genick gebrochen, wen interessiert da noch groß ein Untreuedelikt in Millionenhöhe? Man muss Prioritäten setzen, und genau das tut die deutsche "Justiz". Zu fragen ist, ob die Prioritäten der deutschen "Justiz" richtig gesetzt sind.