Neues von den Strömer Rechtsanwälten

- Die Anwaltskammer Duisburg und das Landgericht Bonn in der Diskussion -
(Kirche zum Mitreden, 10.03.2001)
Warnung vor Rechtsanwälten bei Google
Am 01.03.2001 hatten wir auf der Startseite folgenden Vermerk eingefügt:


"Strömer Rechtsanwälte" - Satanisten?
Am 12.09.2000 hatten wir vor den so gen.  "Strömer Rechtsanwälten" gewarnt, die das Herz-Jesu-Urteil a) bewusst falsch datieren (s. Landgericht Bonn (3)) und b) bewusst falsch deklarieren: "Die katholische Kirche kann von einer Privatperson die Herausgabe der Domain 'katholisch.de' verlangen"; richtig wäre: "Die V2-Sekte kann bei ihrem Vernichtungskrieg gegen die katholische Kirche auf den Staat als Komplizen zählen." Nun hat sich Strömer daran gemacht, seine Anti-Realitäts-Kampagne auch unter dem verheißungsvollen, gleichwohl völlig irreführenden Titel "Competence Center zum Thema Multimediarecht" zu verbreiten.
Die unbestreitbare Tatsache, dass Strömer so offenkundig und so hartnäckig das Recht beugt, legt den sehr dringenden Verdacht nahe, dass es sich bei seiner Truppe um Satanisten handelt. Wir raten zu äußester Vorsicht.

Diesen Vermerk schickten wir mit dem Zusatz: "Eintrag auf der KzM-Startseite (später: Nachrichten)" per e-mail an das "Competence Center", erhielten aber bislang keine Mitteilung von dieser Seite. Obendrein blieben Strömer und seine Clique bei ihren Lügen, weswegen wir dann am 5. März 2001 an die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Scheibenstraße 17, 40479 Düsseldorf, Telefax 0211/4 95 02-28, geschrieben haben:


"Strömer Rechtsanwälte", Duisburger Straße 5, 40477 Düsseldorf
Auf meiner Homepage KzM ist z.Zt. folgender Text zu lesen:
---
"Strömer Rechtsanwälte" - [...] Vorsicht.
---
Der "Competence Center" wurde per e-mail über diesen neuen Eintrag in Kenntnis gesetzt, dennoch hält Strömer unbeeindruckt an seiner Irreführung fest.
Für weitere Informationen s. stroemer.htm. Ich erwarte Ihre Stellungnahme bis spätestens Freitag, 09.03.2001.

Die Anwaltskammer hat den Termin ungenutzt verstreichen lassen, das bedeutet wenigstens, dass sie ex silentio unserer Einschätzung zustimmt: Strömer hat einen nach irdischen Maßstäben mächtigen Bündnispartner. Dadurch ist Strömers Mannschaft vorübergehend in der Lage,
a) das Datum zu fälschen (sowohl Richtertreffen als auch Verkündung),
b) den liturgischen Kalender zu fälschen (Herz-Jesu-Fest im November (katholisch: Freitag nach der Oktav von Fronleichnam)!) und
c) den gesamten Sachverhalt zu fälschen (Priester -> Privatmann; V2-Sekte -> katholische Kirche; bloßes Terrormittel -> rechtskräftiges Urteil).

Es genügt aber nicht, den Vorwurf des Satanismus allein gegen die Strömer-Clique zu richten; man muss den Vorwurf zwangsläufig auf die gesamte Anwaltskammer ausdehnen. Selbst wenn man annehmen wollte, dass die Anwaltskammer nur aus Schlafmützen und Trantüten besteht, würde dies aufgrund der exorbitanten Tragweite des Herz-Jesu-Urteils noch nicht als Erklärung ausreichen, warum die AK
a) uns gegenüber überhaupt nicht reagiert und
b) nichts gegen die Lügen aus der Strömer-Clique unternommen hat.
Damit bekennt sich die AK zu dem alles überragenden Recht auf radikales Unrecht. Das Ergebnis ist also ähnlich ernüchternd wie bei unserer Untersuchung der Sozietät Redeker, die samt der Kölner AK auf dem Recht auf Unrecht beharrt. Die Lage sieht also insgesamt für die deutsche "Justiz" nicht optimal aus.

Wir hatten zuletzt in dem Text über die Weiße Rose auf die erschreckenden Parallelen zwischen dem Bonner Landgericht und dem Volksgerichtshof der Nazis hingewiesen. Vor einigen Tagen geriet das LG Bonn erneut in sehr negative Schlagzeilen, u.z. bei dem Prozess um Altbundeskanzler Helmut Kohl (CDU), gegen den vor ca. einem Jahr ein Ermittlungsverfahren wegen finanzieller Untreue eröffnet worden war; Kohl hatte zugegeben, zwei Millionen Mark entgegengenommen zu haben, ohne diese ordnungsgemäß bei den Parteispenden zu deklarieren; die Namen der Spender hat Kohl bis heute nicht genannt - er fühle sich durch ein "Ehrenwort" den Spendern gegenüber verpflichtet.
"Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen." So kommentierte der SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss, Frank Hofmann das Ergebnis. Nehmen wir Hofmann beim Wort und vergleichen wir die Meisterleistungen des LG Bonn in Sachen Kohl und katholische Kirche:
 
Anklage wegen finanzieller Untreue
Bekenntnis des katholischen Glaubens
Geldstrafe: DM 300'000 (dreihunderttausend) Geldstrafe: DM 500'000 (fünfhunderttausend)
Haftstrafe: definitiv ausgeschlossen Haftstrafe: sechs Monate
Vorstrafe: definitiv ausgeschlossen Vorstrafe: nicht definitiv ausgeschlossen (haben wir nicht geprüft)
Beklagter gilt als unschuldig Beklagter gilt als schuldig
Jahreseinkommen als Bundeskanzler: ca. DM 500'000 (fünfhunderttausend); gesichert Jahreseinkommen als Priester: ca. DM 6'000 (sechstausend); ungesichert

Nochmals Hofmann: Kohl hat "das Grundgesetz missachtet, seinen Amtseid gebrochen und das Parteiengesetz, das er selbst mitbeschlossen hat, für sich außer Kraft gesetzt". Zur Ergänzung kann man sich auch die Hinweise auf den AOL-Prozess und die Tabelle bzgl. Staat und Internet-Terror anschauen.

Was soll´s: Hauptsache, den katholischen Priestern wird - unter welchem Vorwand auch immer - das Genick gebrochen, wen interessiert da noch groß ein Untreuedelikt in Millionenhöhe? Man muss Prioritäten setzen, und genau das tut die deutsche "Justiz". Zu fragen ist, ob die Prioritäten der deutschen "Justiz" richtig gesetzt sind.

[Zurück zur KzM - Startseite]