Ablehnung des Pflichtverteidigers
      Rechtsanwalt André Römer, Dorsten
    
    
      - Fax an diverse Justizstellen -
    
    
      (Kirche zum Mitreden, 08.03.2012)
    
    Zur Vorgeschichte
      s. hier.
    
    http://www.youtube.com/watch?v=O8nKgkziDM8
    http://gloria.tv/?media=265546
    
    Fax-Adressaten:
    
    Thomas Kutschaty, c/o Justizministerium NRW, +49 211 8792-456
    Manfred Proyer, c/o Generalstaatsanwaltschaft Hamm, (02381) 272-403
    Hans Jochen Wagner, c/o Staatsanwaltschaft Münster, 0251
    494-2555
    Harald Range, c/o Generalbundesanwalt beim BGH, (0721) 81 91 59 0
    Joachim Lichtinghagen, c/o Staatsanwaltschaft Essen, 0201 803-2920
    Wolfhart Timm, c/o Amtsgericht Dorsten, 02362 2008-51
    André Römer, c/o RA-Kanzlei Dorsten, 02362 / 79 56 37
    Thomas Schüller, c/o Uni Münster, +49 251 83-28380
    
    
    
    
    
    Dorsten, den 08.03.2012
    Strafverfahren / Entmündigungsverfahren gegen Joachim
    Lichtinghagen, Wolfhart Timm, Thomas Schüller
    Hier: Endgültige Ablehnung des Pflichtverteidigers André
    Römer, Dorsten; Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43-11
    Chronologie: 1. Mit Datum 27.04.2011 verkündet eine
    "Justizbeschäftigte Menzenbach": "in der Strafsache gegen Sie
    ist Ihnen ein Pflichtverteidiger/eine Pflichtverteidigerin zu
    bestellen, weil wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die
    Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint (§ 140 Abs. 2
    StPO). Sie erhalten Gelegenheit, binnen einer Woche ab Zustellung
    dieses Schreibens einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin
    Ihres Vertrauens zu benennen. Falls Sie keinen Rechtsanwalt / keine
    Rechtsanwältin benennen, wird das Gericht Ihnen einen
    Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin auswählen und als
    Pflichtverteidiger / Pflichtverteidigerin bestellen."
     http://www.kirchenlehre.com/bestellt.jpg
    [Bilder nur über jeweilige Link-Seite bei KzM abrufbar! Hier:
    titeln17.htm)
    2. Am 28.04.2011 wird eine Pressemitteilung im Internet weit
    verbreitet und auch an die "Justiz" gefaxt: "Pflichtverteidigung
    wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage. Der
    unrechtmäßige Pflichtverteidiger als Faktor zur
    Kostenexplosion". Ein Ausschnitt: »Es besteht somit gar keine
    Möglichkeit, gegen den Verf. überhaupt gerichtlich
    vorzugehen, weil eben bekanntlich bewiesenermaßen gar keine
    Straftat vorliegt. Die "Pflichtverteidigung" ist nur ein weiterer
    Beitrag zu Kostenexplosion, um dem Verf. möglichst schwer zu
    schaden.«
     http://www.kirchenlehre.com/titeln05.htm
    Im gesamten Zeitraum, d.h. sogar über die festgelegte
    Wochenfrist hinaus, wird WEDER von mir NOCH von der "Justiz" ein
    Pflichtverteidiger benannt.
    3. Am 12.05.2011 wird ein Text im Internet weit verbreitet und auch
    an die "Justiz" gefaxt: "Ablehnung des Pflichtverteidigers."
     http://www.kirchenlehre.com/titeln08.htm
    4. Mit Datum 13.05.2011 verkündet Timm, "dass im Hinblick auf
    Ihr Schreiben vom 12. Mai 2011 von der Bestellung eines
    Pflichtverteidigers abgesehen wird."
     http://www.kirchenlehre.com/pflicht.jpg
    5. Mit Datum 26.05.2011 verkündet Timm: "Rechtsanwalt
    Römer in Dorsten wird dem Angeklagten gemäß §
    140 StPO als Pflichtverteidiger beigeordnet."
     http://www.kirchenlehre.com/roemer.jpg
    Der 26.05.2011 ist der Tag der Hauptverhandlung, Beginn: 10.00 Uhr.
    Die Kanzlei Römer öffnet um 9.00 Uhr. Mal
    großzügig angenommen, dass Römer am 26.05.2012
    tatsächlich schon um 9.00 Uhr in seiner Kanzlei eintrifft und
    ihm sofort das Schreiben (via Fax oder Kurier - ein Brief käme
    ja frühestens am 27.05.2011 an) vorgelegt würde, dann
    hätte Römer weniger als eine Stunde Zeit, sich mit dem
    Fall auseinanderzusetzen und sich zum Amtsgericht zu begeben.
    Wohlgemerkt: Ca. 20 Minuten Vorbereitungszeit für einen Fall
    mit einer erschlagend gewaltigen "Schwierigkeit der Sach- und
    Rechtslage"!
    Römer wartet bereits, als ich um ca. 9.45 Uhr beim AG Dorsten
    eintreffe. Er versichert mir, den Stapel von Gerichtsakten
    hinreichend durchgearbeitet und sogar Youtube-Videos von mir (Kanal:
    "sedisvakantist") angeschaut zu haben. Alles das in ca. 20 Minuten!
    Und obendrein hat Römer trotz der gigantischen "Schwierigkeit
    der Sach- und Rechtslage" souverän auch noch eine Verteidigung
    vorbereitet! Auf seiner Homepage versichert Römer:
    "Natürlich wird in meiner Kanzlei mit modernster Technik
    gearbeitet. Dies soll allerdings keinesfalls das persönliche
    Gespräch ersetzen. Es ist selbstverständlich, dass ich mir
    für Sie die Zeit nehme, die erforderlich ist, um alle Probleme
    besprechen zu können." Bei einer so fulminant exorbitanten
    "Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage" dauert dieses
    persönliche Gespräch empfindlich weniger als 15 Minuten.
    In der Verhandlung selbst sagt Römer dann kein einziges Wort,
    nur einmal flüstert er mir zu, dass ich eine Frage nicht
    beantworten müsse (ein Schöffe wollte das Thema
    "Holocaustleugnung" anschneiden, was aber sowohl von Wolfhart Timm
    als auch Joachim Lichtinghagen sofort abgewürgt wurde, d.h.
    Römers Bemerkung war vollkommen unnötig; die Frage habe
    ich übrigens trotzdem beantwortet). Nach der Verhandlung
    erklärt Römer, dass a) dies sein einfachster Prozess war,
    dass b) er ja gar nichts habe tun müssen und dass c) er mit
    Kirche nichts am Hut habe. Also: Trotz der markerschütternd
    kolossalen "Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage" ist dies
    für den Pflichtverteidiger der "einfachste" Prozess. Die
    Notwendigkeit des Verteidigers lässt sich daran klar erkennen,
    dass er "gar nichts tun muss." Als Fachmann für ein Prozess,
    der einzig und allein dem rein innerkirchlichen Bereich
    angehört, wird jemand auserwählt, der "mit Kirche nichts
    am Hut" hat.
    Zugegeben: Der Prozess läuft zwar unter dem absurden Vorwand,
    es ginge um "Missbrauch von Titeln" / "Amtsanmaßung", de facto
    ist dies aber ein rein kirchlicher Prozess: Es geht in Wahrheit
    darum, ob die V2-Sekte die römisch-katholische Kirche ist. D.h.
    in Wahrheit betreibt die BRD hier ganz bewusst und gezielt die
    Ausrottung der römisch-katholischen Kirche, strafbar gem.
    § 6 VStGB. Es dreht sich also alles um die Theologie.
    Zugegeben: Auch Timm und Lichtinghagen haben sich mit ihrer manisch
    verlogenen Pseudo-Theologie rettungslos blamiert und zum
    äußersten Gespött gemacht: Die "Sedisvakantisten"
    werden als "Gruppe in der Kirche" hingestellt, es wird von einer
    "offiziellen Priesterweihe" phantasiert etc. pp. Die
    "Anklageschrift" könnte also allergünstistenfalls als
    "Geschreibsel eines Irren" entschuldigt werden. Nun kann man
    hochrechnen, was dann von einer Prozesseröffnung aufgrund eines
    derartigen Geschreibsels zu halten ist. Dieses absolut unterirdische
    Niveau der "Justiz" wird nur noch durch das "Gutachten" unterboten.
    In der o.g. "Ablehnung des Pflichtverteidigers", woraufhin Timm ja
    endgültig vorläufig (BRD-Logik pur!) von der Bestellung
    eines Pflichtverteidigers abgesehen hat, wird nachdrücklich auf
    die notwendige theologische Qualifikation bei der Verteidigung
    hingewiesen, s. Punkt 3: »Ich kann mich sowieso selbst
    verteidigen. Wie z.B. mein "Diplom katholische Theologie" mit dem
    Prädikat "sehr gut", meine über tausend Publikationen und
    speziell auch der bereits am 08.05.2011 übermittelte Entwurf
    meines Plädoyers beweisen, kenne ich mich in der Sach- und
    Rechtslage bestens aus. Somit fehlt die zwingend notwendige
    Voraussetzung für eine Pflichtverteidigung komplett.«
    S. ferner die schriftliche Erklärung meines Weihevaters Bischof
    Georg Schmitz, 26.09.1996:
    »Es ist zutreffend, daß ich Hw. [Hochwürden] Lingen
    am 2. März ds. J. zum Priester weihte. Dies geschah auf Bitten
    des damaligen Regens des Priesterseminars "Hl. Blut", München,
    Hw. Herrn James. Hw. Lingen wies ausgezeichnete Referenzen vor. Die
    Abschlußprüfung an der Theol. Hochschule Chur bestand Hw.
    Lingen mit der Note "sehr gut". Sowohl in der "Andreas"-Gemeinde
    Karlsruhe als auch in "St. Gebhard" zu Schwenningen hinterließ
    dieser Herr einen vorzüglichen Eindruck.«
     http://www.kirchenlehre.com/schmitz
    Typisch für die Wahrheitsliebe der V2-Sekte leugnet dieselbe
    nun, mir das Diplom ausgestellt zu haben. Ja, das gesamte
    V2-Studium, die ganzen langen Jahre in V2-"Priesterseminaren", von
    alledem will die V2-Sekte nun nichts mehr wissen:
     http://www.kirchenlehre.com/zirkel.htm
    Auch diese kleinen Kostproben von Idiotie und Schizophrenie der
    "Justiz" sind nur ein weiterer Mosaikstein dessen, was die sog.
    "Rechtsbeugermafia" permanent hemmungslos produziert. Unwiderlegbar
    bewiesene Tatsache bleibt:
    Die angebliche "Anklageschrift" ist verlogen und ein Verbrechen.
    Die angebliche "Prozesseröffnung wegen Amtsanmaßung" ist
    verlogen und ein Verbrechen.
    Das angebliche "Gutachten" ist verlogen und ein Verbrechen.
    Jeder kann deshalb problemlos Joachim Lichtinghagen, Wolfhart Timm,
    Thomas Schüller vollkommen in der Luft zerreißen und
    diese Justiz-Farce vollkommen in Schutt und Asche legen. Und
    für einen Pflichtverteidiger ist dies sogar die absolut
    indespensable Pflicht. Man denke, welche Worte selbst in so einem
    vergleichsweise unbedeutendem Falle wie von "Bundespräsident"
    Christian Wulff als von der Meinungsfreiheit gedeckt erklärt
    worden sind: "Wulff ist ein Lügner, und er sollte seinen Hut
    nehmen, bevor er Recht und Gesetz und Anstand noch mehr in den Dreck
    zieht" (Stefan Wenzel, 21.01.2012). Und während es bei
    Ehrensold-Wulff womöglich um gar nichts geht (jedenfalls wurde
    Wulff bis jetzt noch nicht verurteilt!), geht es bei diesem
    Völkermord-Prozess definitiv um absolut alles, i.e. um ewiges
    Leben oder ewige Verdammnis.
    Römer aber hält eisern an seiner Vorgehensweise des
    Nichtstuns fest. Jedenfalls hat er (bis auf die Zusendung seines
    Bestellungsschreibens, das er allerdings schon anstandshalber von
    sich aus mir hätte zuschicken müssen) auf rein gar keine
    Anregung oder Anweisung reagiert. Timm wurde daraufhin mehrfach
    ausdrücklich aufgefordert zu erklären: "Welchen Sinn hat
    ein nichtstuerischer Pflichtverteidiger?" Timm beschränkt sich
    aber hartnäckig auf die Verschickung absurder verlogener
    Papiere und verweigert hartnäckig die schuldigen
    Erklärungen. Doch selbst wenn man alles andere ignorieren
    würde: Bei Untätigkeit ist auch ein Pflichtverteidiger zu
    entpflichten (cf. OLG Düsseldorf, Az.: III 1 Ws 290/10).
    Mit diesem Pflichtverteidiger-Stunt ist die rettungslose
    Selbstdemontage der "Justiz" nur um eine Facette reicher. Die
    "Justiz" will sich absolut nicht mit der Realität abfinden. Sie
    hasst die Realität wie der Teufel das Weihwasser. Ja, sie
    versucht, die Realität zu vergewaltigen resp. jeden gewaltsam
    zu zwingen, sich der (logischerweise irrationalen) Gottlosigkeit der
    BRD / der V2-Sekte zu unterwerfen. Das hat mich aber über
    sechszehn Jahre nicht dazu bewegt, vom katholischen Bekenntnis
    abzufallen. Die Tage von V2-Sekte und BRD sind ohnehin gezählt.
    Ich will auch weiterhin unverbrüchlich am katholischen
    Bekenntnis festhalten!
    (Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester,
    Befürworter der Todesstrafe)
    
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