Ablehnung des Pflichtverteidigers
Rechtsanwalt André Römer, Dorsten
- Fax an diverse Justizstellen -
(Kirche zum Mitreden, 08.03.2012)
Zur Vorgeschichte
s. hier.
http://www.youtube.com/watch?v=O8nKgkziDM8
http://gloria.tv/?media=265546
Fax-Adressaten:
Thomas Kutschaty, c/o Justizministerium NRW, +49 211 8792-456
Manfred Proyer, c/o Generalstaatsanwaltschaft Hamm, (02381) 272-403
Hans Jochen Wagner, c/o Staatsanwaltschaft Münster, 0251
494-2555
Harald Range, c/o Generalbundesanwalt beim BGH, (0721) 81 91 59 0
Joachim Lichtinghagen, c/o Staatsanwaltschaft Essen, 0201 803-2920
Wolfhart Timm, c/o Amtsgericht Dorsten, 02362 2008-51
André Römer, c/o RA-Kanzlei Dorsten, 02362 / 79 56 37
Thomas Schüller, c/o Uni Münster, +49 251 83-28380
Dorsten, den 08.03.2012
Strafverfahren / Entmündigungsverfahren gegen Joachim
Lichtinghagen, Wolfhart Timm, Thomas Schüller
Hier: Endgültige Ablehnung des Pflichtverteidigers André
Römer, Dorsten; Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43-11
Chronologie: 1. Mit Datum 27.04.2011 verkündet eine
"Justizbeschäftigte Menzenbach": "in der Strafsache gegen Sie
ist Ihnen ein Pflichtverteidiger/eine Pflichtverteidigerin zu
bestellen, weil wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die
Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint (§ 140 Abs. 2
StPO). Sie erhalten Gelegenheit, binnen einer Woche ab Zustellung
dieses Schreibens einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin
Ihres Vertrauens zu benennen. Falls Sie keinen Rechtsanwalt / keine
Rechtsanwältin benennen, wird das Gericht Ihnen einen
Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin auswählen und als
Pflichtverteidiger / Pflichtverteidigerin bestellen."
http://www.kirchenlehre.com/bestellt.jpg
[Bilder nur über jeweilige Link-Seite bei KzM abrufbar! Hier:
titeln17.htm)
2. Am 28.04.2011 wird eine Pressemitteilung im Internet weit
verbreitet und auch an die "Justiz" gefaxt: "Pflichtverteidigung
wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage. Der
unrechtmäßige Pflichtverteidiger als Faktor zur
Kostenexplosion". Ein Ausschnitt: »Es besteht somit gar keine
Möglichkeit, gegen den Verf. überhaupt gerichtlich
vorzugehen, weil eben bekanntlich bewiesenermaßen gar keine
Straftat vorliegt. Die "Pflichtverteidigung" ist nur ein weiterer
Beitrag zu Kostenexplosion, um dem Verf. möglichst schwer zu
schaden.«
http://www.kirchenlehre.com/titeln05.htm
Im gesamten Zeitraum, d.h. sogar über die festgelegte
Wochenfrist hinaus, wird WEDER von mir NOCH von der "Justiz" ein
Pflichtverteidiger benannt.
3. Am 12.05.2011 wird ein Text im Internet weit verbreitet und auch
an die "Justiz" gefaxt: "Ablehnung des Pflichtverteidigers."
http://www.kirchenlehre.com/titeln08.htm
4. Mit Datum 13.05.2011 verkündet Timm, "dass im Hinblick auf
Ihr Schreiben vom 12. Mai 2011 von der Bestellung eines
Pflichtverteidigers abgesehen wird."
http://www.kirchenlehre.com/pflicht.jpg
5. Mit Datum 26.05.2011 verkündet Timm: "Rechtsanwalt
Römer in Dorsten wird dem Angeklagten gemäß §
140 StPO als Pflichtverteidiger beigeordnet."
http://www.kirchenlehre.com/roemer.jpg
Der 26.05.2011 ist der Tag der Hauptverhandlung, Beginn: 10.00 Uhr.
Die Kanzlei Römer öffnet um 9.00 Uhr. Mal
großzügig angenommen, dass Römer am 26.05.2012
tatsächlich schon um 9.00 Uhr in seiner Kanzlei eintrifft und
ihm sofort das Schreiben (via Fax oder Kurier - ein Brief käme
ja frühestens am 27.05.2011 an) vorgelegt würde, dann
hätte Römer weniger als eine Stunde Zeit, sich mit dem
Fall auseinanderzusetzen und sich zum Amtsgericht zu begeben.
Wohlgemerkt: Ca. 20 Minuten Vorbereitungszeit für einen Fall
mit einer erschlagend gewaltigen "Schwierigkeit der Sach- und
Rechtslage"!
Römer wartet bereits, als ich um ca. 9.45 Uhr beim AG Dorsten
eintreffe. Er versichert mir, den Stapel von Gerichtsakten
hinreichend durchgearbeitet und sogar Youtube-Videos von mir (Kanal:
"sedisvakantist") angeschaut zu haben. Alles das in ca. 20 Minuten!
Und obendrein hat Römer trotz der gigantischen "Schwierigkeit
der Sach- und Rechtslage" souverän auch noch eine Verteidigung
vorbereitet! Auf seiner Homepage versichert Römer:
"Natürlich wird in meiner Kanzlei mit modernster Technik
gearbeitet. Dies soll allerdings keinesfalls das persönliche
Gespräch ersetzen. Es ist selbstverständlich, dass ich mir
für Sie die Zeit nehme, die erforderlich ist, um alle Probleme
besprechen zu können." Bei einer so fulminant exorbitanten
"Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage" dauert dieses
persönliche Gespräch empfindlich weniger als 15 Minuten.
In der Verhandlung selbst sagt Römer dann kein einziges Wort,
nur einmal flüstert er mir zu, dass ich eine Frage nicht
beantworten müsse (ein Schöffe wollte das Thema
"Holocaustleugnung" anschneiden, was aber sowohl von Wolfhart Timm
als auch Joachim Lichtinghagen sofort abgewürgt wurde, d.h.
Römers Bemerkung war vollkommen unnötig; die Frage habe
ich übrigens trotzdem beantwortet). Nach der Verhandlung
erklärt Römer, dass a) dies sein einfachster Prozess war,
dass b) er ja gar nichts habe tun müssen und dass c) er mit
Kirche nichts am Hut habe. Also: Trotz der markerschütternd
kolossalen "Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage" ist dies
für den Pflichtverteidiger der "einfachste" Prozess. Die
Notwendigkeit des Verteidigers lässt sich daran klar erkennen,
dass er "gar nichts tun muss." Als Fachmann für ein Prozess,
der einzig und allein dem rein innerkirchlichen Bereich
angehört, wird jemand auserwählt, der "mit Kirche nichts
am Hut" hat.
Zugegeben: Der Prozess läuft zwar unter dem absurden Vorwand,
es ginge um "Missbrauch von Titeln" / "Amtsanmaßung", de facto
ist dies aber ein rein kirchlicher Prozess: Es geht in Wahrheit
darum, ob die V2-Sekte die römisch-katholische Kirche ist. D.h.
in Wahrheit betreibt die BRD hier ganz bewusst und gezielt die
Ausrottung der römisch-katholischen Kirche, strafbar gem.
§ 6 VStGB. Es dreht sich also alles um die Theologie.
Zugegeben: Auch Timm und Lichtinghagen haben sich mit ihrer manisch
verlogenen Pseudo-Theologie rettungslos blamiert und zum
äußersten Gespött gemacht: Die "Sedisvakantisten"
werden als "Gruppe in der Kirche" hingestellt, es wird von einer
"offiziellen Priesterweihe" phantasiert etc. pp. Die
"Anklageschrift" könnte also allergünstistenfalls als
"Geschreibsel eines Irren" entschuldigt werden. Nun kann man
hochrechnen, was dann von einer Prozesseröffnung aufgrund eines
derartigen Geschreibsels zu halten ist. Dieses absolut unterirdische
Niveau der "Justiz" wird nur noch durch das "Gutachten" unterboten.
In der o.g. "Ablehnung des Pflichtverteidigers", woraufhin Timm ja
endgültig vorläufig (BRD-Logik pur!) von der Bestellung
eines Pflichtverteidigers abgesehen hat, wird nachdrücklich auf
die notwendige theologische Qualifikation bei der Verteidigung
hingewiesen, s. Punkt 3: »Ich kann mich sowieso selbst
verteidigen. Wie z.B. mein "Diplom katholische Theologie" mit dem
Prädikat "sehr gut", meine über tausend Publikationen und
speziell auch der bereits am 08.05.2011 übermittelte Entwurf
meines Plädoyers beweisen, kenne ich mich in der Sach- und
Rechtslage bestens aus. Somit fehlt die zwingend notwendige
Voraussetzung für eine Pflichtverteidigung komplett.«
S. ferner die schriftliche Erklärung meines Weihevaters Bischof
Georg Schmitz, 26.09.1996:
»Es ist zutreffend, daß ich Hw. [Hochwürden] Lingen
am 2. März ds. J. zum Priester weihte. Dies geschah auf Bitten
des damaligen Regens des Priesterseminars "Hl. Blut", München,
Hw. Herrn James. Hw. Lingen wies ausgezeichnete Referenzen vor. Die
Abschlußprüfung an der Theol. Hochschule Chur bestand Hw.
Lingen mit der Note "sehr gut". Sowohl in der "Andreas"-Gemeinde
Karlsruhe als auch in "St. Gebhard" zu Schwenningen hinterließ
dieser Herr einen vorzüglichen Eindruck.«
http://www.kirchenlehre.com/schmitz
Typisch für die Wahrheitsliebe der V2-Sekte leugnet dieselbe
nun, mir das Diplom ausgestellt zu haben. Ja, das gesamte
V2-Studium, die ganzen langen Jahre in V2-"Priesterseminaren", von
alledem will die V2-Sekte nun nichts mehr wissen:
http://www.kirchenlehre.com/zirkel.htm
Auch diese kleinen Kostproben von Idiotie und Schizophrenie der
"Justiz" sind nur ein weiterer Mosaikstein dessen, was die sog.
"Rechtsbeugermafia" permanent hemmungslos produziert. Unwiderlegbar
bewiesene Tatsache bleibt:
Die angebliche "Anklageschrift" ist verlogen und ein Verbrechen.
Die angebliche "Prozesseröffnung wegen Amtsanmaßung" ist
verlogen und ein Verbrechen.
Das angebliche "Gutachten" ist verlogen und ein Verbrechen.
Jeder kann deshalb problemlos Joachim Lichtinghagen, Wolfhart Timm,
Thomas Schüller vollkommen in der Luft zerreißen und
diese Justiz-Farce vollkommen in Schutt und Asche legen. Und
für einen Pflichtverteidiger ist dies sogar die absolut
indespensable Pflicht. Man denke, welche Worte selbst in so einem
vergleichsweise unbedeutendem Falle wie von "Bundespräsident"
Christian Wulff als von der Meinungsfreiheit gedeckt erklärt
worden sind: "Wulff ist ein Lügner, und er sollte seinen Hut
nehmen, bevor er Recht und Gesetz und Anstand noch mehr in den Dreck
zieht" (Stefan Wenzel, 21.01.2012). Und während es bei
Ehrensold-Wulff womöglich um gar nichts geht (jedenfalls wurde
Wulff bis jetzt noch nicht verurteilt!), geht es bei diesem
Völkermord-Prozess definitiv um absolut alles, i.e. um ewiges
Leben oder ewige Verdammnis.
Römer aber hält eisern an seiner Vorgehensweise des
Nichtstuns fest. Jedenfalls hat er (bis auf die Zusendung seines
Bestellungsschreibens, das er allerdings schon anstandshalber von
sich aus mir hätte zuschicken müssen) auf rein gar keine
Anregung oder Anweisung reagiert. Timm wurde daraufhin mehrfach
ausdrücklich aufgefordert zu erklären: "Welchen Sinn hat
ein nichtstuerischer Pflichtverteidiger?" Timm beschränkt sich
aber hartnäckig auf die Verschickung absurder verlogener
Papiere und verweigert hartnäckig die schuldigen
Erklärungen. Doch selbst wenn man alles andere ignorieren
würde: Bei Untätigkeit ist auch ein Pflichtverteidiger zu
entpflichten (cf. OLG Düsseldorf, Az.: III 1 Ws 290/10).
Mit diesem Pflichtverteidiger-Stunt ist die rettungslose
Selbstdemontage der "Justiz" nur um eine Facette reicher. Die
"Justiz" will sich absolut nicht mit der Realität abfinden. Sie
hasst die Realität wie der Teufel das Weihwasser. Ja, sie
versucht, die Realität zu vergewaltigen resp. jeden gewaltsam
zu zwingen, sich der (logischerweise irrationalen) Gottlosigkeit der
BRD / der V2-Sekte zu unterwerfen. Das hat mich aber über
sechszehn Jahre nicht dazu bewegt, vom katholischen Bekenntnis
abzufallen. Die Tage von V2-Sekte und BRD sind ohnehin gezählt.
Ich will auch weiterhin unverbrüchlich am katholischen
Bekenntnis festhalten!
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester,
Befürworter der Todesstrafe)
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