Ablehnung des Pflichtverteidigers Rechtsanwalt André Römer, Dorsten

- Fax an diverse Justizstellen -
(Kirche zum Mitreden, 08.03.2012)
Zur Vorgeschichte s. hier.

http://www.youtube.com/watch?v=O8nKgkziDM8
http://gloria.tv/?media=265546

Fax-Adressaten:
Thomas Kutschaty, c/o Justizministerium NRW, +49 211 8792-456
Manfred Proyer, c/o Generalstaatsanwaltschaft Hamm, (02381) 272-403
Hans Jochen Wagner, c/o Staatsanwaltschaft Münster, 0251 494-2555
Harald Range, c/o Generalbundesanwalt beim BGH, (0721) 81 91 59 0
Joachim Lichtinghagen, c/o Staatsanwaltschaft Essen, 0201 803-2920
Wolfhart Timm, c/o Amtsgericht Dorsten, 02362 2008-51
André Römer, c/o RA-Kanzlei Dorsten, 02362 / 79 56 37
Thomas Schüller, c/o Uni Münster, +49 251 83-28380

Dorsten, den 08.03.2012
Strafverfahren / Entmündigungsverfahren gegen Joachim Lichtinghagen, Wolfhart Timm, Thomas Schüller
Hier: Endgültige Ablehnung des Pflichtverteidigers André Römer, Dorsten; Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43-11
Chronologie: 1. Mit Datum 27.04.2011 verkündet eine "Justizbeschäftigte Menzenbach": "in der Strafsache gegen Sie ist Ihnen ein Pflichtverteidiger/eine Pflichtverteidigerin zu bestellen, weil wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint (§ 140 Abs. 2 StPO). Sie erhalten Gelegenheit, binnen einer Woche ab Zustellung dieses Schreibens einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens zu benennen. Falls Sie keinen Rechtsanwalt / keine Rechtsanwältin benennen, wird das Gericht Ihnen einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin auswählen und als Pflichtverteidiger / Pflichtverteidigerin bestellen."
http://www.kirchenlehre.com/bestellt.jpg [Bilder nur über jeweilige Link-Seite bei KzM abrufbar! Hier: titeln17.htm)
2. Am 28.04.2011 wird eine Pressemitteilung im Internet weit verbreitet und auch an die "Justiz" gefaxt: "Pflichtverteidigung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage. Der unrechtmäßige Pflichtverteidiger als Faktor zur Kostenexplosion". Ein Ausschnitt: »Es besteht somit gar keine Möglichkeit, gegen den Verf. überhaupt gerichtlich vorzugehen, weil eben bekanntlich bewiesenermaßen gar keine Straftat vorliegt. Die "Pflichtverteidigung" ist nur ein weiterer Beitrag zu Kostenexplosion, um dem Verf. möglichst schwer zu schaden.«
http://www.kirchenlehre.com/titeln05.htm
Im gesamten Zeitraum, d.h. sogar über die festgelegte Wochenfrist hinaus, wird WEDER von mir NOCH von der "Justiz" ein Pflichtverteidiger benannt.
3. Am 12.05.2011 wird ein Text im Internet weit verbreitet und auch an die "Justiz" gefaxt: "Ablehnung des Pflichtverteidigers."
http://www.kirchenlehre.com/titeln08.htm
4. Mit Datum 13.05.2011 verkündet Timm, "dass im Hinblick auf Ihr Schreiben vom 12. Mai 2011 von der Bestellung eines Pflichtverteidigers abgesehen wird."
http://www.kirchenlehre.com/pflicht.jpg
5. Mit Datum 26.05.2011 verkündet Timm: "Rechtsanwalt Römer in Dorsten wird dem Angeklagten gemäß § 140 StPO als Pflichtverteidiger beigeordnet."
http://www.kirchenlehre.com/roemer.jpg
Der 26.05.2011 ist der Tag der Hauptverhandlung, Beginn: 10.00 Uhr. Die Kanzlei Römer öffnet um 9.00 Uhr. Mal großzügig angenommen, dass Römer am 26.05.2012 tatsächlich schon um 9.00 Uhr in seiner Kanzlei eintrifft und ihm sofort das Schreiben (via Fax oder Kurier - ein Brief käme ja frühestens am 27.05.2011 an) vorgelegt würde, dann hätte Römer weniger als eine Stunde Zeit, sich mit dem Fall auseinanderzusetzen und sich zum Amtsgericht zu begeben. Wohlgemerkt: Ca. 20 Minuten Vorbereitungszeit für einen Fall mit einer erschlagend gewaltigen "Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage"!
Römer wartet bereits, als ich um ca. 9.45 Uhr beim AG Dorsten eintreffe. Er versichert mir, den Stapel von Gerichtsakten hinreichend durchgearbeitet und sogar Youtube-Videos von mir (Kanal: "sedisvakantist") angeschaut zu haben. Alles das in ca. 20 Minuten! Und obendrein hat Römer trotz der gigantischen "Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage" souverän auch noch eine Verteidigung vorbereitet! Auf seiner Homepage versichert Römer: "Natürlich wird in meiner Kanzlei mit modernster Technik gearbeitet. Dies soll allerdings keinesfalls das persönliche Gespräch ersetzen. Es ist selbstverständlich, dass ich mir für Sie die Zeit nehme, die erforderlich ist, um alle Probleme besprechen zu können." Bei einer so fulminant exorbitanten "Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage" dauert dieses persönliche Gespräch empfindlich weniger als 15 Minuten.
In der Verhandlung selbst sagt Römer dann kein einziges Wort, nur einmal flüstert er mir zu, dass ich eine Frage nicht beantworten müsse (ein Schöffe wollte das Thema "Holocaustleugnung" anschneiden, was aber sowohl von Wolfhart Timm als auch Joachim Lichtinghagen sofort abgewürgt wurde, d.h. Römers Bemerkung war vollkommen unnötig; die Frage habe ich übrigens trotzdem beantwortet). Nach der Verhandlung erklärt Römer, dass a) dies sein einfachster Prozess war, dass b) er ja gar nichts habe tun müssen und dass c) er mit Kirche nichts am Hut habe. Also: Trotz der markerschütternd kolossalen "Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage" ist dies für den Pflichtverteidiger der "einfachste" Prozess. Die Notwendigkeit des Verteidigers lässt sich daran klar erkennen, dass er "gar nichts tun muss." Als Fachmann für ein Prozess, der einzig und allein dem rein innerkirchlichen Bereich angehört, wird jemand auserwählt, der "mit Kirche nichts am Hut" hat.
Zugegeben: Der Prozess läuft zwar unter dem absurden Vorwand, es ginge um "Missbrauch von Titeln" / "Amtsanmaßung", de facto ist dies aber ein rein kirchlicher Prozess: Es geht in Wahrheit darum, ob die V2-Sekte die römisch-katholische Kirche ist. D.h. in Wahrheit betreibt die BRD hier ganz bewusst und gezielt die Ausrottung der römisch-katholischen Kirche, strafbar gem. § 6 VStGB. Es dreht sich also alles um die Theologie. Zugegeben: Auch Timm und Lichtinghagen haben sich mit ihrer manisch verlogenen Pseudo-Theologie rettungslos blamiert und zum äußersten Gespött gemacht: Die "Sedisvakantisten" werden als "Gruppe in der Kirche" hingestellt, es wird von einer "offiziellen Priesterweihe" phantasiert etc. pp. Die "Anklageschrift" könnte also allergünstistenfalls als "Geschreibsel eines Irren" entschuldigt werden. Nun kann man hochrechnen, was dann von einer Prozesseröffnung aufgrund eines derartigen Geschreibsels zu halten ist. Dieses absolut unterirdische Niveau der "Justiz" wird nur noch durch das "Gutachten" unterboten.
In der o.g. "Ablehnung des Pflichtverteidigers", woraufhin Timm ja endgültig vorläufig (BRD-Logik pur!) von der Bestellung eines Pflichtverteidigers abgesehen hat, wird nachdrücklich auf die notwendige theologische Qualifikation bei der Verteidigung hingewiesen, s. Punkt 3: »Ich kann mich sowieso selbst verteidigen. Wie z.B. mein "Diplom katholische Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut", meine über tausend Publikationen und speziell auch der bereits am 08.05.2011 übermittelte Entwurf meines Plädoyers beweisen, kenne ich mich in der Sach- und Rechtslage bestens aus. Somit fehlt die zwingend notwendige Voraussetzung für eine Pflichtverteidigung komplett.«
S. ferner die schriftliche Erklärung meines Weihevaters Bischof Georg Schmitz, 26.09.1996:
»Es ist zutreffend, daß ich Hw. [Hochwürden] Lingen am 2. März ds. J. zum Priester weihte. Dies geschah auf Bitten des damaligen Regens des Priesterseminars "Hl. Blut", München, Hw. Herrn James. Hw. Lingen wies ausgezeichnete Referenzen vor. Die Abschlußprüfung an der Theol. Hochschule Chur bestand Hw. Lingen mit der Note "sehr gut". Sowohl in der "Andreas"-Gemeinde Karlsruhe als auch in "St. Gebhard" zu Schwenningen hinterließ dieser Herr einen vorzüglichen Eindruck.«
http://www.kirchenlehre.com/schmitz
Typisch für die Wahrheitsliebe der V2-Sekte leugnet dieselbe nun, mir das Diplom ausgestellt zu haben. Ja, das gesamte V2-Studium, die ganzen langen Jahre in V2-"Priesterseminaren", von alledem will die V2-Sekte nun nichts mehr wissen:
http://www.kirchenlehre.com/zirkel.htm
Auch diese kleinen Kostproben von Idiotie und Schizophrenie der "Justiz" sind nur ein weiterer Mosaikstein dessen, was die sog. "Rechtsbeugermafia" permanent hemmungslos produziert. Unwiderlegbar bewiesene Tatsache bleibt:
Die angebliche "Anklageschrift" ist verlogen und ein Verbrechen.
Die angebliche "Prozesseröffnung wegen Amtsanmaßung" ist verlogen und ein Verbrechen.
Das angebliche "Gutachten" ist verlogen und ein Verbrechen.
Jeder kann deshalb problemlos Joachim Lichtinghagen, Wolfhart Timm, Thomas Schüller vollkommen in der Luft zerreißen und diese Justiz-Farce vollkommen in Schutt und Asche legen. Und für einen Pflichtverteidiger ist dies sogar die absolut indespensable Pflicht. Man denke, welche Worte selbst in so einem vergleichsweise unbedeutendem Falle wie von "Bundespräsident" Christian Wulff als von der Meinungsfreiheit gedeckt erklärt worden sind: "Wulff ist ein Lügner, und er sollte seinen Hut nehmen, bevor er Recht und Gesetz und Anstand noch mehr in den Dreck zieht" (Stefan Wenzel, 21.01.2012). Und während es bei Ehrensold-Wulff womöglich um gar nichts geht (jedenfalls wurde Wulff bis jetzt noch nicht verurteilt!), geht es bei diesem Völkermord-Prozess definitiv um absolut alles, i.e. um ewiges Leben oder ewige Verdammnis.
Römer aber hält eisern an seiner Vorgehensweise des Nichtstuns fest. Jedenfalls hat er (bis auf die Zusendung seines Bestellungsschreibens, das er allerdings schon anstandshalber von sich aus mir hätte zuschicken müssen) auf rein gar keine Anregung oder Anweisung reagiert. Timm wurde daraufhin mehrfach ausdrücklich aufgefordert zu erklären: "Welchen Sinn hat ein nichtstuerischer Pflichtverteidiger?" Timm beschränkt sich aber hartnäckig auf die Verschickung absurder verlogener Papiere und verweigert hartnäckig die schuldigen Erklärungen. Doch selbst wenn man alles andere ignorieren würde: Bei Untätigkeit ist auch ein Pflichtverteidiger zu entpflichten (cf. OLG Düsseldorf, Az.: III 1 Ws 290/10).
Mit diesem Pflichtverteidiger-Stunt ist die rettungslose Selbstdemontage der "Justiz" nur um eine Facette reicher. Die "Justiz" will sich absolut nicht mit der Realität abfinden. Sie hasst die Realität wie der Teufel das Weihwasser. Ja, sie versucht, die Realität zu vergewaltigen resp. jeden gewaltsam zu zwingen, sich der (logischerweise irrationalen) Gottlosigkeit der BRD / der V2-Sekte zu unterwerfen. Das hat mich aber über sechszehn Jahre nicht dazu bewegt, vom katholischen Bekenntnis abzufallen. Die Tage von V2-Sekte und BRD sind ohnehin gezählt.
Ich will auch weiterhin unverbrüchlich am katholischen Bekenntnis festhalten!
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester, Befürworter der Todesstrafe)

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