Die A****geigen-Initiative

- Antichristen üben sich im "Gesicht zeigen" -
(Kirche zum Mitreden, 21.05.2001)
verein gesicht zeigen bei G.
wir zeigen gesicht und sagen nein zur rechter gewalt bei G.
Bevor jetzt wieder Leute wie Thomas Floren ihr Heil im Donatismus suchen, eine Klarstellung: Die - von uns zensierte - Gossenvokabel im Titel ist ein Zitat und ist unserem sittlichem Empfinden völlig zuwider. Wir wollen aber mit der notwendigen Deutlichkeit über die Initiative "Gesicht zeigen" berichten; jeder soll sehen, wie in Deutschland "politische Bildung" betrieben wird. Unser Thema:

"Gesicht zeigen! Aktion weltoffenes Deutschland e.V. ist ein Verein, der von Uwe-Karsten Heye, Paul Spiegel und Michel Friedman gegründet wurde, um gegen rechte Gewalt aktiv zu werden und für ein weltoffenes Deutschland einzutreten. Als Schirmherr konnte Bundespräsident Johannes Rau gewonnen werden" (Selbstdarstellung VGz).

Zunächst einmal: Wer sind die Verantwortlichen? Uwe-Karsten Heye ist, glaubt man einer aktuellen Umfrage, nur sieben Prozent der Befragten überhaupt bekannt; er ist der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. Deutlich bekannter dürften da schon die beiden jüdischen Volksverhetzer Paul Spiegel und Michel Friedman, die beide anlässlich der Wojtyla-"Vergebungsbitte" es sich nicht nehmen ließen, die katholische Kirche mit verleumderischen Lügen durch den Schmutz zu ziehen. Ganz besonderes Sorgenkind der Deutschen ist Bundespräsident Johannes Rau, der immer wieder durch rigorose antichristliche Aktionen auffällt, sei es nun durch eine Weihnachtsansprache (s. Nachrichten v. 02.02.2001) oder durch seine offene Kollaboration mit V2-Sektierern wie Karl Lehmann.

Also: Notorische extreme Feinde Christi schließen sich zusammen und werden "gegen rechte Gewalt aktiv". Der Schlachtplan:

"Gesicht zeigen! initiiert öffentliche Kampagnen gegen Rechtsextremismus durch Plakataktionen, Kinowerbung, TV- und Radio Spots, Anzeigen in Zeitungen" (Selbstdarstellung VGz). Am aufwändigsten und bekanntesten dürften wohl die TV-Aktionen sein; zwei haben wir uns angeschaut:

1. Aktion Flaschenbier
In einer Küche sitzt eine typische deutsche Familie (Vater, Mutter, Sohn, Tochter - beliebte Konstellation in vielen Werbebeiträgen); die Frau fragt ihren Mann: "Willst du noch ein Bier", und geht zum Kühlschrank. Als die Frau eine Schublade öffnet, um einen Flaschenöffner zu nehmen, fängt der Fußboden an zu brennen; im Inneren des Kühlschrank brennt es ebenfalls. Die Frau reicht ihrem Mann das Flaschenbier über den Tisch, auf dem eine brennende Butter steht. Als schließlich auch noch der Rock der Frau in Flammen aufgeht, wird ein Text eingeblendet: "Rechte Gewalt wird zum Flächenbrand - Sehen Sie nicht tatenlos zu"
***
Jetzt fragt sich natürlich, was Flaschenbier und rechte Gewalt miteinander zu tun haben sollen. Wir sehen - offen gestanden - keinen direkten Zusammenhang dazwischen, und auch die TV-Aktion bleibt uns eine Erklärung schuldig. Während unserer Zeit im Musikschulchor Jülich wurde einmal ein Kasten Flaschenbier angeboten - soll das heißen, dass der Jülicher Musikschulchor eine Gruppe von gewalttätigen Neo-Nazis war? Während unserer Zeit im Studentenheim des Opus Dei wurde jeden Montag Abend ein Kasten Flaschenbier als Klönhilfe bereit gestellt - soll das heißen, dass die Opus-Dei-Jünger eine Gruppe von gewalttätigen Neo-Nazis bilden? Das sind sehr ernste Anschuldigungen, für die erst einmal mehr Beweise auf den Tisch müssen als eine brennende Butter. Wenn z.B. die Tischdecke ein Hakenkreuz-Motiv aufgewiesen hätte oder z.B. die Butter in Hakenkreuz-Form gepresst wäre, wäre ein gewisser Bezug zur "rechten Szene" immerhin nicht ganz abwegig. So bleibt aber nur die Fixierung auf das Flaschenbier.

2. Aktion A****geige
Eine Art Nachrichten-Sprecherin sagt: "Hallo und Guten Tag! Ich möchte Ihnen heute eine Randgruppe vorstellen, die es in unserer Gesellschaft oft nicht leicht hat. Wir haben viele Namen für sie: Faschos, Neo-Nazis, A****geigen [zensiert durch PRHL]. Ich spreche von Rechtsradikalen. Ich weiß, viele von Ihnen werden jetzt denken, die sind dumm, verroht, verklemmt oder gemeingefährlich. Nun, das ist sicher richtig. Doch schauen wir gemeinsam einmal etwas genauer hin."
Dann werden "Neo-Nazis" gezeigt, die beharrlich den rechten Arm hochhalten und dadurch mit Nachteilen konfrontiert werden: Nr. 1 stößt mit seinem Arm ein paar Gläser von dem Tablett eines Obers in einer Kneipe; Nr. 2 hält auch beim Telephonieren den Arm zum Hitlergruß gestreckt und kann sich daher nur schlecht mit seinem Gesprächspartner unterhalten; Nr. 3 kämpft beim Boxen nur mit der linken Hand, weil die rechte für den Hitlergruß benötigt wird, und wird sofort von seinem Gegner niedergestreckt; Nr. 4 hält beim Fahrstuhlfahren den Arm aus der Tür raus, und der Arm wird beim Hochfahren abgebrochen.
Nach diesen Bildern wird noch ein Beispiel gezeigt, wie Nazis sich in die Gesellschaft integriert werden können; z.B. kann man an den Armen der Hitler-Grüßer Wäscheleinen befestigen und daran Wäsche aufhängen; wird den Nazis der Arm schwer, muss die Hausfrau nur "Heil Hitler" sagen, und schon geht der Arm wieder hoch.
***
Das ist deutsches Fernsehen für die ganze Familie: Boxen, Gossensprache und Splatter-Bilder. Deutsches Volk, höre: Der Ausdruck "A****geige" steht nun unter dem Schutz und Schirm unseres Bundespräsidenten. Diese Proletensprache ist "weltoffen" - Proleten aller Länder, vereinigt im "Gesicht zeigen!"
Nun, das Ziel dieser TV-Aktion ist klar, Neo-Nazis sollen als Idioten lächerlich gemacht werden, denn die sind "dumm, verroht, verklemmt oder gemeingefährlich". Bevor sich der Staat selbstgefällig den Bauch pinselt, erinnern wir wieder an die Tabelle Staat und Internet-Terror (Nachrichten v. 27.06.2000). Sind Nazis dumm? Mit Sicherheit nicht viel dümmer als diejenigen, die Wojtyla für den Papst der römisch-katholischen Kirche halten! Sind Nazis verroht? Mit Sicherheit nicht viel schlimmer als diejenigen, die Hetzkampagnen gegen die römisch-katholischen durchführen! Sind Nazis verklemmt? Mit Sicherheit nicht viel verklemmter als diejenigen, die in Unkeuschheit leben oder Unkeuschheit bagatellisieren / propagieren wollen, etwa mit dem Sexpack. Sind Nazis gemeingefährlich? S. den Text über Adolf Hitler, Mein Kampf.
In einem Text über Kyrie eléison hatten wir einen Anti-Wojtyla-Text kritisiert: "Hier wird Wojtyla anhand einer Räuberpistole als Volltrottel hingestellt, was objektiv eine ungerechte Ehrabschneidung und damit verboten ist; und auch wenn jeder den "lustigen" Charakter dieses Textes durchschaut haben sollte, wäre es noch immer eine ungerechte Ehrabschneidung. Besonders wichtig: Im Grunde schadet KE damit dem Anliegen der römisch-katholischen Kirche, i.e. die Unwahrheit zu enttarnen und die Wahrheit zu verbreiten. Denn so können V2-Anhänger prahlen, dass "die Sedisvakantisten" kein Benehmen haben, sich mit Seemannsgarn über Wasser halten etc.; wer noch nicht genügend die Position der Sedisvakanz durchbetet und durchdacht hat, wird sicherlich ob dieser rüden Vorgehensweise angewidert und in seinem Fortschritt gehemmt."
Mutatis mutandis gilt dies auch für die TV-Aktion: Jeder kann mit Fug und Recht darauf verweisen, dass diese Gossenbeiträge des VGz mieseste Propaganda sind. Wer tatsächlich Hitler als Heilsgestalt verehrt, wird dann folgende Propaganda anwenden können: Wenn der Staat nur mit Kraftausdrücken um sich werfen und Neo-Nazis nur das als Fehlverhalten ankreiden kann, was seiner eigenen, anscheinend kranken Phantasie entsprungen ist, dann spricht das objektiv eher dafür, dass die Neo-Nazis im Recht sind. Wer nur mit Schmutz wirft, aber noch nicht einmal im entferntesten vernünftige Kritikpunkte vorbringt, der ist höchst unglaubwürdig.
Fragt man sich ausgehend von diesen TV-Aktionen, für wie blöde der Staat, vertreten durch seine exponierten Größen Rau, Heye, Spiegel und Friedmann, die Bürger hält, kommt man zu der unausweichlichen Antwort: Für restlos blöde. Es ist schon eine massive Beleidigung, den Bürgern so einen Unrat vorzusetzen. Indem von einer drohenden Gefahr des Nazitums gefaselt wird, wird der Blick auf die ganz große aktuelle Gefahr, i.e. das Übernazitum, versperrt.

Kurz zusammengefasst: Sämtliche plakativen Aktionen des VGz sind absolut zu verurteilen und bereits durch das Naturrecht verboten.

Eine besonders peinliche Verirrung in der VGz-Agitation ist der Hinweis auf "prominente Unterstützer" des Vereins, darunter auf folgende:
- Biolek ist u.a. Mitglied des "Förderkreises Cap Anamur" (erwähnt im Zusammenhang mit dem "Zwangsarbeiter"-Schwindel);
- Marius Müller-Westernhagen krakeelt obszöne Parolen ins aufgegeilte Publikum (ist also "Sänger");
- Bärbel Schäfer ist bekannt für ihre "Talkshows" beim Privatsender RTL, in der Themen behandelt werden wie z.B. "Wer war der schärfste Kerl bei Big Brother" und "Mit kleinen Brüsten kann ich nichts anfangen";
- Dr. Helmut Thoma war früher Chef des Privatsenders RTL und war einer der Pioniere, die dafür gesorgt haben, dass nun auf allen Kanälen "Sexfilme" in die heimische Stube kommen. In der Anfangszeit des Privatsendertums galt die Formel: RTL = Schmuddelsender (heute: Alle Sender=Schmuddelsender (mehr oder weniger))..
- Ulrich Wickert wurde bei KzM in den Nachrichten vom 02.02.2001 erwähnt.

So kann man besser einschätzen, auf welchem Niveau sich die Unterstützer und damit in gewisser Weise auch der Verein bewegt. Wir kennen uns in der Promi-Szene nicht besonders gut aus, aber können immerhin sagen, dass wir keinen einzigen, der in der VGz-Liste aufgeführt wird, gerne als Werbeträger für KzM hätten.

Soweit der Blick auf die volksnahe Propaganda. Aber vielleicht macht sich noch jemand die Mühe und wirft einen Blick auf die Broschüre "Recht gegen Rechts" (Herausgeber: Ministerium der Justiz, Ernst-Ludwig-Strasse 3, 55116 Mainz, Erstellt vom Jugendinformationszentrum München), die als "Informationsmaterial" vom VGz angeboten wird. Die Broschüre umfasst stolze 13 Seiten:

"Vorwort
Mit großer Aufmerksamkeit habe ich die vom Jugendinformationszentrum München herausgegebene Broschüre "Recht gegen Rechts" gelesen. Sie trifft, wie ich glaube, den Punkt: Wir müssen informiert sein, um Angriffen von ausländerfeindlichen und rechtsextremistischen Gewalttätern Paroli bieten zu können. Hier ist jeder von uns gefordert, seinen Anteil dazu beizutragen, dass das Klima der Freiheit und Toleranz, das unsere Bundesrepublik seit 40 Jahren geprägt hat, nicht zerstört wird. Unser bestehendes Strafrecht bietet vielfältige Möglichkeiten, um auf Ausschreitungen solcher Personen zu reagieren. Jedem dieser Täter muss klar sein, dass eine entschiedene Reaktion des Staates auf solche Gewaltdelikte folgt. Keiner dieser Täter darf damit rechnen, dass sein Verhalten nur als "böser Streich" gewertet wird. Die Justiz wird alle Anstrengungen unternehmen, um solchen Gewalttätigkeiten entgegenzuwirken. Dies allein wird aber nicht ausreichen. Wir alle müssen mitmachen. Wer ausländerfeindliche Äußerungen hört, darf sie nicht unwidersprochen lassen Wer Gewalttaten bemerkt, darf sie nicht übersehen. Schon zu viele haben weggesehen. Jeder von uns ist gefordert, Ausländerfeindlichkeit und Rechtsradikalismus den Boden zu entziehen. Hierbei kann die Broschüre wichtige Hinweise und Informationen vermitteln. Deswegen haben wir uns entschlossen, diese Broschüre auch für Rheinland-Pfalz mit freundlicher Genehmigung des Jugendinformationszentrums München herauszugeben. Peter Caesar Minister der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz" (RgR 1).
***
Das "Klima der Freiheit und Toleranz, das unsere Bundesrepublik seit 40 Jahren geprägt hat", erfahren wir jeden Tag am eigenen Leibe. Wer in Deutschland etwas Gutes tut wie z.B. den katholischen Glauben zu bekennen, dem "muss klar sein, dass eine entschiedene Reaktion des Staates auf solche Gewaltdelikte folgt. Keiner dieser Täter darf damit rechnen, dass sein Verhalten nur als "böser Streich" gewertet wird. Die Justiz wird alle Anstrengungen unternehmen, um solchen Gewalttätigkeiten entgegenzuwirken." Dieses Vorwort ist also eine Vorwarnung, die zumindest beunruhigt. Und so geht es dann weiter.

(RgR 1)
"EINMISCHEN
Heute Abend um halb zwölf in der Kneipe: Den Typen zwei Tische weiter werden ihre Türkenwitze langsam langweilig, aber es gibt ja auch noch die Juden. Derart aufgeheitert grölen sie dann ein Liedchen, "die Fahne hoch, die Reihen fest geschlossen, SA marschiert, in ruhig festem Tritt" und so. Und weil sich eh niemand traut, etwas dagegen zu unternehmen, zeigen sie mit einem zackig gebrüllten "Heil Hitler", wer in diesem Lokal das Schreien hat. Was machst Du? Weghören und so tun, als hättest Du nichts bemerkt, weil‘s ja nicht Deine Angelegenheit ist? Die Kneipe wechseln und Dich darüber ärgern, dass Du den Schwanz eingezogen hast? Hingehen, ihnen sagen, dass man Nazis nicht so toll findet, und ein paar Fingerknöchel auf die Schneidezähne bekommen? Warum nicht einfach die grünen Herren mit dem Blaulicht auf dem Dach rufen? Schließlich haben Dir die Nazis nicht nur den Abend versaut, sondern auch noch ein paar Straftaten begangen. Es gibt viele Möglichkeiten, etwas gegen Faschos zu tun. In diesem Heft stellen wir die vor, bei denen die Staatsgewalt Dir hilft."
***
Die Frage sollte eigentlich sein: "Was machst Du Heute Abend um halb zwölf in der Kneipe?" Ein Minderjähriger (wird geduzt!) sollte um diese Zeit zu Hause den Schlaf des Gerechten schlafen. Jedenfalls weiß man bereits aufgrund dieser einleitenden Worte, für welche Zielgruppe diese Broschüre bestimmt ist: Für ein Gossenpublikum, das "den Schwanz einzieht", denen "der Abend versaut" wurde. Danke, Deutschland, für diese Art von Bildung und Erziehung!

(RgR 2)
"Die fünf wichtigsten "einschlägigen Tatbestände", gegen die Rechtsradikale am ehesten verstoßen, sind in diesem Heft vorgestellt: Nazi-Parolen und Flugblätter stellt das Strafgesetzbuch im Paragraph 86 ("Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen") unter Strafe, Hakenkreuze und andere Nazi-Symbole im Paragraph 86a ("Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen"). Der Paragraph 130 ("Volksverhetzung") bedroht ausländerfeindliche Hetze und die Leugnung von Naziverbrechen; der Paragraph 189 ("Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener") bestraft die Verleumdung der im Faschismus ermordeten Juden. Die Unterstützung einer verbotenen Vereinigung wird über die Paragraphen 84 (bei verbotenen Parteien) und 85 (bei anderen Organisationen) verfolgt. Außerdem gäbe es noch den § 185 (Beleidigung, hier gelten aber auch bei der Strafanzeige besondere Regeln) oder so ausgefallene Dinge wie die "Bildung bewaffneter Haufen" (§ 127) oder "Politische Verdächtigung" (§ 241a), aber das soll hier ja kein Telefonbuch werden."
***
Dass die Leugnung von Naziverbrechen nicht bestraft wird, zeigt wiederum der Fall Paul Spiegel. Dass die Auflistung relevanter Gesetzesparagraphen als Ergebnis ein Telefonbuch haben könnte, soll wohl locker-flockig klingen, ist aber trotzdem blödsinnig!

(RgR 2)
"Hakenkreuze in jeder Form, das Horst-Wessel-Lied, Hitlergruss und "Führerporträts" oder SS-Runen - für alle nationalsozialistischen Symbole gilt nach § 86a: Wer sie öffentlich zeigt, dem drohen bis zu drei Jahre Knast. Gleiches gilt für die während des Nationalsozialismus gebräuchliche Schlussfloskel "Mit deutschem Gruß", wenn auch der übrige Brief eine entsprechende Tendenz hat. Auch die Symbole von Unterorganisationen der NSDAP fallen unter den § 86a."
(RgR 8) "Werden die Nazi-Kennzeichen in erkennbar distanzierender Absicht gebraucht, ist das also straffrei. Allerdings gibt es auch ein Argument dafür, Hakenkreuze immer zu verbieten - egal ob sie von Rechtsradikalen oder gegen sie verwendet werden: Nazisymbole stehen für etwas so schreckliches und sind so ekelerregend, dass sie einfach nicht in die Öffentlichkeit gehören. Wird nur der positive Gebrauch verboten, könnte irgendjemand auf die Idee kommen, jede Plakatwand der Stadt mit zwei Meter hohen Hakenkreuzen zu bepflastern. Und das wäre ja - auch wenn "Nazis raus" oder so dabeisteht - kein schöner Anblick.
***
S. z.Th. Hakenkreuz die entsprechende Passage in Mein Kampf. Der deutsche Staat zeigt nicht nur kein Interesse daran, diese okkulten Wurzeln des Nazi-Regimes offenzulegen; vielmehr unterstützt er selber nach Kräften die Ausbreitung des Okkultismus, etwa bei der "Bildungsarbeit" der V2-Sekte. Z.B. gerieten wir während unserer Churer Zeit einmal in Streit mit einem Dozenten und einigen Studenten, weil wir uns gegen das Mandala-Malen im Rahmen der "katholischen Kinder- und Jugendarbeit" ausgesprochen hatten. Das Mandala (Sanskrit: Kreis, Vieleck) ist ein buddhistisches Meditationssymbol, und in der V2-Bildungsarbeit gehört Mandala-Malen dementsprechend zu den Lieblingsbeschäftigungen.

(RgR 3)
"Vor langer Zeit hieß der § 130 "Anreizung zum Klassenkampf" und wurde gegen umtriebige Arbeiter angewandt. Inzwischen ist er mit "Volksverhetzung" betitelt und stellt Aussagen unter Strafe, die eine Bevölkerungsgruppe verleumden (zum Beispiel Beamte, Türken, Juden, Schwule oder Bayern) und zu Hass oder Gewalt aufrufen."
***
Der § 130 ist zitiert im Zusammenhang mit Nida-Rümelin. Zu den "Bevölkerungsgruppen":
a) Beamte - diese bilden eine notwendige Gruppe in jedem Staat. Jeder Staat braucht, damit er funktionieren kann, Personen, die mit besonderen Vollmachten zur Organisation des Staatsgefüges ausgestattet sind. Sie haben Anspruch auf besonderen Respekt, wenngleich sie natürlich nicht unantastbar sind.
b) Türken - diese bilden keinesfalls eine notwendige Gruppe in jedem Staat. Zunächst würde man wohl meinen, dass Türken eigentlich in der Türkei leben sollten. Natürlich kann es Gründe geben, weswegen jemand sein Land verlässt, und es kann Situationen geben, in denen Ausländer im eigenen Land zugelassen werden dürfen oder sogar müssen. Aber Ausnahmen sind nun einmal Ausnahmen. Die Ausbreitung des Islam ist eine Gefahr für die deutsche Gesellschaft, die durch den Zustrom von Türken in Deutschland nicht geringer wird. Ob man nun "Überfremdung" als "Unwort" oder gar als "Propagandaparole" abkanzelt oder nicht, das Phänomen ist nun einmal da und dient nicht dem Staatswohl.
c) Juden - dies ist eine Gruppe, die es - wie jede akatholische Glaubensgemeinschaft - objektiv nicht mehr geben darf. Es ist keine "Bereicherung" o.ä. für ein Land, wenn es mehrere Glaubensrichtungen gibt, sondern Verwirrung. Anrecht auf öffentlichen, staatlich geförderten Kult hat objektiv nur die katholische Kirche.
d) Schwule - diese Gruppe gibt es überhaupt nicht, wenn man es im Sinne einer Veranlagung o.ä. meint. Für Sodomiten werden wir auch in Zukunft keine warmen Worte finden.
e) Bayern - dies ist die Bevölkerungsgruppe des südlichsten deutschen Bundeslandes. Bereits Adolf Hitler hat sich in Mein Kampf gegen den Bayern-Preußen-Konflikt ausgesprochen. Parolen wie "It´s nice to be a Preiss, but it´s higher to be a Bayer" o.ä. Sprüche sind in den meisten Fällen doch nur zur Belustigung dahergesagte hohle Phrasen, die nicht wirklich herabsetzen / verletzen sollen. Und in Deutschland ist das Bundesland-Denken keineswegs so präsent wie z.B. in der Schweiz das Kantons-Denken. In den meisten Fällen wird man Anti-Bayern-Parolen o.ä. wohl nicht allzusehr dramatisieren dürfen.

Da fragt man sich natürlich schon, wie das Justizministerium auf die Idee kommen konnte, diese fünf Beispiele von "Bevölkerungsgruppen" unkommentiert zusammenzustellen. Es besteht die Gefahr, dass dies als Drohung verstanden werden könnte, man dürfe sich nicht kritisch über Beamte etc. äußern. Es war also im allergünstigsten Falle äußerst unklug vom Justziministerium, diese Beispiele zu nennen.

(RgR 3f)
"Fall 1: JUDENWITZE
"Was ist der Unterschied zwischen einer Pizza und einem Juden?" Diese Frage stellte ein Kölner Lehrer seinen Schülern und antwortete gleich selbst: "Die Pizza schreit und kreischt nicht, wenn man sie in den Ofen schiebt." Der Mann ist fristlos aus dem Schuldienst entlassen worden.
Fall 2: UNTERMENSCH
Ebenfalls ein Lehrer bezeichnete in Koblenz gegenüber seinen Gymnasiasten Hauptschüler als "Untermenschen" und Zigeuner als "kulturloses Pack". Ausserdem habe er den Judenmord des Dritten Reichs bezweifelt, so das Gericht weiter. Die Strafe: Ein Jahr Haft auf Bewährung. Fall 3: FREMDENHASS
Ist ein Schild "Ausländer unerwünscht" an einer Kneipentür schon Volksverhetzung? Nein, hat ein Gericht 1985 festgestellt, das sei eine "bloße Diskriminierung". Jetzt, nach der Gesetzesänderung, könnte das Urteil anders ausfallen. Die Staatsanwälte warten deshalb dringend auf Anzeigen wegen solcher Schilder, um die veraltete Entscheidung wegzubringen.
Verunglimpfung Verstorbener
Die Strafbarkeit der "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" schützt die Ehre von Toten. Von der Reihenfolge im Strafgesetzbuch her gehört dieser Paragraph eigentlich zum Bereich der unpolitischen Beleidigungsvergehen, muss oft aber auch gegen Rechtsradikale angewandt werden: Lügen über die im Nationalsozialismus Ermordeten sind über den § 189 mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bedroht. "Verunglimpfung" ist ein Oberbegriff für die Beleidigung, Verleumdung oder jede "böswillige Verächtlichmachung". Sie ist gegenüber einzelnen Menschen genauso strafbar wie gegenüber Gruppen.
Normalerweise muss bei Beleidigungsdelikten das Opfer einen Strafantrag stellen. Das heisst, in diesem Bereich reicht es für eine Strafverfolgung nicht aus, dass die Polizei von der Tat erfährt -der Beleidigte oder (wenn er schon tot ist) seine Verwandten müssen die Bestrafung auch fordern.
Bei einem im Nationalsozialismus Ermordeten gilt aber der Sonderfall des Sonderfalls: Wird er öffentlich verunglimpft, leitet der Staatsanwalt auch dann das Ermittlungsverfahren ein, wenn die Angehörigen es nicht verlangen, allerdings auch nicht widersprechen."Auschwitz-Lüge
Schon immer wurde bestraft, wer die systematische Vernichtung der Juden im Faschismus leugnete ("Auschwitz-Lüge"). Jetzt wurde das Gesetz (§ 130 StGB) entsprechend ergänzt, um das ganz deutlich zu machen: Wer den Völkermord "billigt, verharmlost oder leugnet", kassiert bis zu fünf Jahre Haft."
Na also: HÄRTERE STRAFEN
Drei Jahre, nachdem die ersten Häuser gebrannt haben, hat es der Bundestag jetzt geschafft, härtere Gesetze gegen Nazi-Hetze zu beschließen. Was ist ab 1. Dezember 1994 neu?
• Volksverhetzung kann einfacher verfolgt werden, bisher waren hier nur die allerübelsten, menschenfeindlichen Sprüche betroffen
• Auch die Ausfuhr von Nazi-Material ins Ausland ist jetzt verboten. Einfuhr, Lagerung und Verbreitung waren schon vorher strafbar
• Die Verwendung von Symbolen, die verbotenen Zeichen ähnlich sehen, stehen nun ebenfalls unter Strafe
• Nicht mehr nur die "Aufstachelung zum Rassenhass" wird bestraft, sondern auch die Hetze gegen religiös oder kulturell andersartige Gruppen.
Das ist nicht gerade berauschend viel Verschärfung, aber wie gesagt: Fehlen tun eigentlich nicht die Gesetze, sondern die Anzeigen."
***
Man beachte bitte, dass auch in dieser Broschüre NICHT die Zahl von sechs (oder gar elf) Millionen Juden genannt wird; diese Beobachtung hatten wir bereits beim Verfassungsschutz gemacht; s. Nachrichten v. 12.09.2000.
Wir nehmen jeden vor ungerechter Herabsetzung in Schutz, selbst Leute, die uns das Leben um jeden Preis zur Hölle machen wollen, also selbst Wojtyla und seine Bande. Deswegen verabscheuen wir auch Witze über Juden und andere notorische Feinde Christi und befürworten angemessene Maßnahmen. Leider wird das Christentum in keiner Weise geschützt; Witze über Christus resp. das Christentum werden vom Staat nach Kräften gefördert, s. Gotteslästerung.

(RgR 8)
"WAS TUN?
Sollen wir Dir sagen, was Du tun sollst? Tu einfach irgendwas. Es gibt kein Patentrezept gegen Nazis oder Hakenkreuzschmierer. Es gibt junge, die sich für cool halten, und alte, die nichts dazugelernt haben, welche mit Glatze und welche mit Krawatte, grölende und ganz unauffällige. Gefährlich sind sie alle - für jeden. Manchmal kann man mit ihnen reden. Oder sich gemeinsam mit anderen gegen sie zusammenschließen - bei einer Gewerkschaft, Kirche, Partei oder auch ganz autonom. Aber wegschauen ist nicht in Ordnung. Manchmal kann man auch die Polizei rufen. Manchmal muss man es tun. Dieses Heft ist keine Anleitung zum Verpetzen. Aber Faschos dürfen nicht anfangen können, sich ungestraft daneben zu benehmen. Sie trauen sich schon wieder zuviel. Jeden Tag noch etwas mehr, wenn niemand was tut. Es ist der Job der Polizei, Straftaten zu verfolgen. Dein Job ist, ihnen Bescheid zu geben."
***
"Tu einfach irgendwas." Das ist doch wirklich eine profunde Aufklärungsarbeit, und das ist es letztlich auch, wofür der Vorwortschreiber plädiert. Zum einen wird von Deutschland ein Bild gezeichnet, was gerne von amerikanischen Fernsehsendern, insbesondere mit Verbindungen zur Holocaust-Industrie, aufgegriffen wird: In Deutschland toben sich permanent Horden von Neo-Nazis aus und stecken dabei im Akkord Synagogen und Asyslantenwohnheime in Brand. So viel wir in Deutschland auch herumgekommen sind, wir halten dieses Bild für völlig falsch. Deutschland als Neo-Nazi-Land mit einem "Flächenbrand Ausländerfeindlichkeit" hinzustellen, ist ein furchtbares Unrecht an vielen Millionen Deutschen. Die klare Unterscheidung zwischen christlichem und antichristlichem Antisemitismus zu unterschlagen, ist hochgradig verwerflich; ferner muss zwischen Vaterlandsliebe und nationalistischem Größenwahn unterschieden werden.

Wir könnten diesen VGz samt der Broschüre und samt der Prominenten, die das ganze unterstützen, noch weiter würdigen, aber das Fazit würde dennoch nicht besser ausfallen: Das Niveau des VGz liegt empfindlich unter der Gürtellinie, und mit seinen finanz- und medienstarken Aktionen wollen die Verantwortlichen das Volk auf dieses Niveau bringen. Nicht zuletzt profitieren die Neo-Nazis von solchen "Aufklärungskampagnen", denn diese "Informationen" sind doch nur Wasser auf den Mühlen der Hitler-Getreuen. Klare Aussagen über den okkulten Charakter des Nationalsozialismus fehlen, propagandistisch werden z.B. "Bevölkerungsgruppen" in Schutz genommen, und letztlich bleibt nur die strafrechtliche Keule. Wir vermuten sogar: Der konsequente Bärbel-Schäfer-Zuschauer, gerade mal ausgerüstet mit der "Informationsarbeit" aus dem Dunstkreis des VGz, könnte in der Diskussion mit einem gewieften Neo-Nazi argumentativ so dermaßen auf der Strecke bleiben, dass er vielleicht sogar anfangen könnte, auf die Hitler-Propaganda hereinzufallen.

Übrigens beschwert sich Adolf Hitler in Mein Kampf über "Rechtswidrige Polizeipraxis":


(545) "Diese Zeit zwang uns, den Schutz unserer Versammlungen selbst in die Hand zu nehmen; auf den behördlichen Schutz kann man nie rechnen; im Gegenteil, er kommt erfahrungsgemäß immer nur den Störern zugute. Denn der einzige tatsächliche Erfolg eines behördlichen Eingreifens, und zwar durch Polizei, war höchstens die Auflösung der Versammlung, also ihre Schließung. Und das war ja auch einzig das Ziel und die Absicht der gegnerischen Störer.Überhaupt hat sich hier bei der Polizei eine Praxis herausgebildet, die das Ungeheuerlichste an Rechtswidrigkeit darstellt, das man sich vorstellen kann. Wenn nämlich durch irgendwelche Drohungen der Behörde bekannt wird, daß die Gefahr einer Versammlungssprengung besteht, dann verhaftet diese nicht die Droher, sondern verbietet den anderen, Unschuldigen, die Versammlung, auf welche Weisheit sich ein normaler Polizeigeist noch kolossal viel einbildet. Sie nennen es eine "vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung einer Gesetzwidrigkeit".
Der entschlossene Bandit hat es also jederzeit in der Hand, dem anständigen Menschen seine politische Tätigkeit und Betätigung unmöglich zu machen. Im Namen der Ruhe und Ordnung beugt sich die Staatsautorität vor dem Banditen und ersucht den anderen, diesen gefälligst nicht zu provozieren. Wenn also Nationalsozialisten an gewissen Stellen Versammlungen abhalten wollten und die Gewerkschaften erklärten, daß dies zu einem Widerstand seitens ihrer Mitglieder führen würde, dann setzte die Polizei beileibe nicht die erpresserischen Burschen hinter Schloß und Riegel, sondern verbot uns die Versammlung. Ja, diese Organe des Gesetzes besaßen sogar die unglaubliche Schamlosigkeit, uns dies unzählige Male schriftlich mitzuteilen."

Wir sagen Nein! zum Verein Gesicht zeigen!, und wir raten jedem dringend, sich uns anzuschließen!

[Zurück zur KzM - Startseite]