"Gesicht zeigen! Aktion weltoffenes Deutschland e.V. ist ein Verein, der von Uwe-Karsten Heye, Paul Spiegel und Michel Friedman gegründet wurde, um gegen rechte Gewalt aktiv zu werden und für ein weltoffenes Deutschland einzutreten. Als Schirmherr konnte Bundespräsident Johannes Rau gewonnen werden" (Selbstdarstellung VGz).
Zunächst einmal: Wer sind die Verantwortlichen? Uwe-Karsten Heye ist, glaubt man einer aktuellen Umfrage, nur sieben Prozent der Befragten überhaupt bekannt; er ist der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. Deutlich bekannter dürften da schon die beiden jüdischen Volksverhetzer Paul Spiegel und Michel Friedman, die beide anlässlich der Wojtyla-"Vergebungsbitte" es sich nicht nehmen ließen, die katholische Kirche mit verleumderischen Lügen durch den Schmutz zu ziehen. Ganz besonderes Sorgenkind der Deutschen ist Bundespräsident Johannes Rau, der immer wieder durch rigorose antichristliche Aktionen auffällt, sei es nun durch eine Weihnachtsansprache (s. Nachrichten v. 02.02.2001) oder durch seine offene Kollaboration mit V2-Sektierern wie Karl Lehmann.
Also: Notorische extreme Feinde Christi schließen sich zusammen und werden "gegen rechte Gewalt aktiv". Der Schlachtplan:
"Gesicht zeigen! initiiert öffentliche Kampagnen gegen Rechtsextremismus durch Plakataktionen, Kinowerbung, TV- und Radio Spots, Anzeigen in Zeitungen" (Selbstdarstellung VGz). Am aufwändigsten und bekanntesten dürften wohl die TV-Aktionen sein; zwei haben wir uns angeschaut:
1. Aktion Flaschenbier
In einer Küche sitzt eine typische deutsche Familie (Vater,
Mutter,
Sohn, Tochter - beliebte Konstellation in vielen Werbebeiträgen);
die Frau fragt ihren Mann: "Willst du noch ein Bier", und geht zum
Kühlschrank.
Als die Frau eine Schublade öffnet, um einen Flaschenöffner
zu
nehmen, fängt der Fußboden an zu brennen; im Inneren des
Kühlschrank
brennt es ebenfalls. Die Frau reicht ihrem Mann das Flaschenbier
über
den Tisch, auf dem eine brennende Butter steht. Als schließlich
auch
noch der Rock der Frau in Flammen aufgeht, wird ein Text eingeblendet:
"Rechte Gewalt wird zum Flächenbrand - Sehen Sie nicht tatenlos
zu"
***
Jetzt fragt sich natürlich, was Flaschenbier und rechte Gewalt
miteinander zu tun haben sollen. Wir sehen - offen gestanden - keinen
direkten
Zusammenhang dazwischen, und auch die TV-Aktion bleibt uns eine
Erklärung
schuldig. Während unserer Zeit im Musikschulchor Jülich wurde
einmal ein Kasten Flaschenbier angeboten - soll das heißen, dass
der Jülicher Musikschulchor eine Gruppe von gewalttätigen
Neo-Nazis
war? Während unserer Zeit im Studentenheim des Opus
Dei wurde jeden Montag Abend ein Kasten Flaschenbier als
Klönhilfe
bereit gestellt - soll das heißen, dass die Opus-Dei-Jünger
eine Gruppe von gewalttätigen Neo-Nazis bilden? Das sind sehr
ernste
Anschuldigungen, für die erst einmal mehr Beweise auf den Tisch
müssen
als eine brennende Butter. Wenn z.B. die Tischdecke ein
Hakenkreuz-Motiv
aufgewiesen hätte oder z.B. die Butter in Hakenkreuz-Form gepresst
wäre, wäre ein gewisser Bezug zur "rechten Szene" immerhin
nicht
ganz abwegig. So bleibt aber nur die Fixierung auf das Flaschenbier.
2. Aktion A****geige
Eine Art Nachrichten-Sprecherin sagt: "Hallo und Guten Tag! Ich
möchte
Ihnen heute eine Randgruppe vorstellen, die es in unserer Gesellschaft
oft nicht leicht hat. Wir haben viele Namen für sie: Faschos,
Neo-Nazis,
A****geigen [zensiert durch PRHL]. Ich spreche von Rechtsradikalen. Ich
weiß, viele von Ihnen werden jetzt denken, die sind dumm,
verroht,
verklemmt oder gemeingefährlich. Nun, das ist sicher richtig. Doch
schauen wir gemeinsam einmal etwas genauer hin."
Dann werden "Neo-Nazis" gezeigt, die beharrlich den rechten Arm
hochhalten
und dadurch mit Nachteilen konfrontiert werden: Nr. 1 stößt
mit seinem Arm ein paar Gläser von dem Tablett eines Obers in
einer
Kneipe; Nr. 2 hält auch beim Telephonieren den Arm zum
Hitlergruß
gestreckt und kann sich daher nur schlecht mit seinem
Gesprächspartner
unterhalten; Nr. 3 kämpft beim Boxen nur mit der linken Hand, weil
die rechte für den Hitlergruß benötigt wird, und wird
sofort
von seinem Gegner niedergestreckt; Nr. 4 hält beim Fahrstuhlfahren
den Arm aus der Tür raus, und der Arm wird beim Hochfahren
abgebrochen.
Nach diesen Bildern wird noch ein Beispiel gezeigt, wie Nazis sich
in die Gesellschaft integriert werden können; z.B. kann man an den
Armen der Hitler-Grüßer Wäscheleinen befestigen und
daran
Wäsche aufhängen; wird den Nazis der Arm schwer, muss die
Hausfrau
nur "Heil Hitler" sagen, und schon geht der Arm wieder hoch.
***
Das ist deutsches Fernsehen für die ganze Familie: Boxen,
Gossensprache
und Splatter-Bilder. Deutsches Volk, höre: Der Ausdruck
"A****geige"
steht nun unter dem Schutz und Schirm unseres Bundespräsidenten.
Diese
Proletensprache ist "weltoffen" - Proleten aller Länder, vereinigt
im "Gesicht zeigen!"
Nun, das Ziel dieser TV-Aktion ist klar, Neo-Nazis sollen als Idioten
lächerlich gemacht werden, denn die sind "dumm, verroht, verklemmt
oder gemeingefährlich". Bevor sich der Staat selbstgefällig
den
Bauch pinselt, erinnern wir wieder an die Tabelle Staat und
Internet-Terror
(Nachrichten v. 27.06.2000). Sind Nazis
dumm?
Mit Sicherheit nicht viel dümmer als diejenigen, die Wojtyla
für
den Papst der römisch-katholischen Kirche halten! Sind Nazis
verroht?
Mit Sicherheit nicht viel schlimmer als diejenigen, die Hetzkampagnen
gegen
die römisch-katholischen durchführen! Sind Nazis verklemmt?
Mit
Sicherheit nicht viel verklemmter als diejenigen, die in Unkeuschheit
leben
oder Unkeuschheit bagatellisieren / propagieren wollen, etwa mit dem Sexpack.
Sind Nazis gemeingefährlich? S. den Text über Adolf
Hitler, Mein Kampf.
In einem Text über Kyrie eléison
hatten wir einen Anti-Wojtyla-Text kritisiert: "Hier wird Wojtyla
anhand
einer Räuberpistole als Volltrottel hingestellt, was objektiv eine
ungerechte Ehrabschneidung und damit verboten ist; und auch wenn jeder
den "lustigen" Charakter dieses Textes durchschaut haben sollte,
wäre
es noch immer eine ungerechte Ehrabschneidung. Besonders wichtig: Im
Grunde
schadet KE damit dem Anliegen der römisch-katholischen Kirche,
i.e.
die Unwahrheit zu enttarnen und die Wahrheit zu verbreiten. Denn so
können
V2-Anhänger prahlen, dass "die Sedisvakantisten" kein Benehmen
haben,
sich mit Seemannsgarn über Wasser halten etc.; wer noch nicht
genügend
die Position der Sedisvakanz durchbetet und durchdacht hat, wird
sicherlich
ob dieser rüden Vorgehensweise angewidert und in seinem
Fortschritt
gehemmt."
Mutatis mutandis gilt dies auch für die TV-Aktion: Jeder kann
mit Fug und Recht darauf verweisen, dass diese Gossenbeiträge des
VGz mieseste Propaganda sind. Wer tatsächlich Hitler als
Heilsgestalt
verehrt, wird dann folgende Propaganda anwenden können: Wenn der
Staat
nur mit Kraftausdrücken um sich werfen und Neo-Nazis nur das als
Fehlverhalten
ankreiden kann, was seiner eigenen, anscheinend kranken Phantasie
entsprungen
ist, dann spricht das objektiv eher dafür, dass die Neo-Nazis im
Recht
sind. Wer nur mit Schmutz wirft, aber noch nicht einmal im
entferntesten
vernünftige Kritikpunkte vorbringt, der ist höchst
unglaubwürdig.
Fragt man sich ausgehend von diesen TV-Aktionen, für wie
blöde
der Staat, vertreten durch seine exponierten Größen Rau,
Heye,
Spiegel und Friedmann, die Bürger hält, kommt man zu der
unausweichlichen
Antwort: Für restlos blöde. Es ist schon eine massive
Beleidigung,
den Bürgern so einen Unrat vorzusetzen. Indem von einer drohenden
Gefahr des Nazitums gefaselt wird, wird der Blick auf die ganz
große
aktuelle Gefahr, i.e. das Übernazitum, versperrt.
Kurz zusammengefasst: Sämtliche plakativen Aktionen des VGz sind absolut zu verurteilen und bereits durch das Naturrecht verboten.
Eine besonders peinliche Verirrung in der VGz-Agitation ist der
Hinweis
auf "prominente Unterstützer" des Vereins, darunter auf folgende:
- Biolek ist u.a. Mitglied des "Förderkreises Cap Anamur"
(erwähnt
im Zusammenhang mit dem "Zwangsarbeiter"-Schwindel);
- Marius Müller-Westernhagen krakeelt obszöne Parolen ins
aufgegeilte Publikum (ist also "Sänger");
- Bärbel Schäfer ist bekannt für ihre "Talkshows" beim
Privatsender RTL, in der Themen behandelt werden wie z.B. "Wer war der
schärfste Kerl bei Big Brother" und "Mit kleinen Brüsten kann
ich nichts anfangen";
- Dr. Helmut Thoma war früher Chef des Privatsenders RTL und war
einer der Pioniere, die dafür gesorgt haben, dass nun auf allen
Kanälen
"Sexfilme" in die heimische Stube kommen. In der Anfangszeit des
Privatsendertums
galt die Formel: RTL = Schmuddelsender (heute: Alle
Sender=Schmuddelsender
(mehr oder weniger))..
- Ulrich Wickert wurde bei KzM in den Nachrichten
vom 02.02.2001 erwähnt.
So kann man besser einschätzen, auf welchem Niveau sich die Unterstützer und damit in gewisser Weise auch der Verein bewegt. Wir kennen uns in der Promi-Szene nicht besonders gut aus, aber können immerhin sagen, dass wir keinen einzigen, der in der VGz-Liste aufgeführt wird, gerne als Werbeträger für KzM hätten.
Soweit der Blick auf die volksnahe Propaganda. Aber vielleicht macht sich noch jemand die Mühe und wirft einen Blick auf die Broschüre "Recht gegen Rechts" (Herausgeber: Ministerium der Justiz, Ernst-Ludwig-Strasse 3, 55116 Mainz, Erstellt vom Jugendinformationszentrum München), die als "Informationsmaterial" vom VGz angeboten wird. Die Broschüre umfasst stolze 13 Seiten:
"Vorwort
Mit großer Aufmerksamkeit habe ich die vom
Jugendinformationszentrum
München herausgegebene Broschüre "Recht gegen Rechts"
gelesen.
Sie trifft, wie ich glaube, den Punkt: Wir müssen informiert sein,
um Angriffen von ausländerfeindlichen und rechtsextremistischen
Gewalttätern
Paroli bieten zu können. Hier ist jeder von uns gefordert, seinen
Anteil dazu beizutragen, dass das Klima der Freiheit und Toleranz, das
unsere Bundesrepublik seit 40 Jahren geprägt hat, nicht
zerstört
wird. Unser bestehendes Strafrecht bietet vielfältige
Möglichkeiten,
um auf Ausschreitungen solcher Personen zu reagieren. Jedem dieser
Täter
muss klar sein, dass eine entschiedene Reaktion des Staates auf solche
Gewaltdelikte folgt. Keiner dieser Täter darf damit rechnen, dass
sein Verhalten nur als "böser Streich" gewertet wird. Die Justiz
wird
alle Anstrengungen unternehmen, um solchen Gewalttätigkeiten
entgegenzuwirken.
Dies allein wird aber nicht ausreichen. Wir alle müssen mitmachen.
Wer ausländerfeindliche Äußerungen hört, darf sie
nicht unwidersprochen lassen Wer Gewalttaten bemerkt, darf sie nicht
übersehen.
Schon zu viele haben weggesehen. Jeder von uns ist gefordert,
Ausländerfeindlichkeit
und Rechtsradikalismus den Boden zu entziehen. Hierbei kann die
Broschüre
wichtige Hinweise und Informationen vermitteln. Deswegen haben wir uns
entschlossen, diese Broschüre auch für Rheinland-Pfalz mit
freundlicher
Genehmigung des Jugendinformationszentrums München herauszugeben.
Peter Caesar Minister der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz" (RgR 1).
***
Das "Klima der Freiheit und Toleranz, das unsere Bundesrepublik seit
40 Jahren geprägt hat", erfahren wir jeden Tag am eigenen Leibe.
Wer
in Deutschland etwas Gutes tut wie z.B. den katholischen Glauben zu
bekennen,
dem "muss klar sein, dass eine entschiedene Reaktion des Staates auf
solche
Gewaltdelikte folgt. Keiner dieser Täter darf damit rechnen, dass
sein Verhalten nur als "böser Streich" gewertet wird. Die Justiz
wird
alle Anstrengungen unternehmen, um solchen Gewalttätigkeiten
entgegenzuwirken."
Dieses Vorwort ist also eine Vorwarnung, die zumindest beunruhigt. Und
so geht es dann weiter.
(RgR 1)
"EINMISCHEN
Heute Abend um halb zwölf in der Kneipe: Den Typen zwei Tische
weiter werden ihre Türkenwitze langsam langweilig, aber es gibt ja
auch noch die Juden. Derart aufgeheitert grölen sie dann ein
Liedchen,
"die Fahne hoch, die Reihen fest geschlossen, SA marschiert, in ruhig
festem
Tritt" und so. Und weil sich eh niemand traut, etwas dagegen zu
unternehmen,
zeigen sie mit einem zackig gebrüllten "Heil Hitler", wer in
diesem
Lokal das Schreien hat. Was machst Du? Weghören und so tun, als
hättest
Du nichts bemerkt, weil‘s ja nicht Deine Angelegenheit ist? Die Kneipe
wechseln und Dich darüber ärgern, dass Du den Schwanz
eingezogen
hast? Hingehen, ihnen sagen, dass man Nazis nicht so toll findet, und
ein
paar Fingerknöchel auf die Schneidezähne bekommen? Warum
nicht
einfach die grünen Herren mit dem Blaulicht auf dem Dach rufen?
Schließlich
haben Dir die Nazis nicht nur den Abend versaut, sondern auch noch ein
paar Straftaten begangen. Es gibt viele Möglichkeiten, etwas gegen
Faschos zu tun. In diesem Heft stellen wir die vor, bei denen die
Staatsgewalt
Dir hilft."
***
Die Frage sollte eigentlich sein: "Was machst Du Heute Abend um halb
zwölf in der Kneipe?" Ein Minderjähriger (wird geduzt!)
sollte
um diese Zeit zu Hause den Schlaf des Gerechten schlafen. Jedenfalls
weiß
man bereits aufgrund dieser einleitenden Worte, für welche
Zielgruppe
diese Broschüre bestimmt ist: Für ein Gossenpublikum, das
"den
Schwanz einzieht", denen "der Abend versaut" wurde. Danke, Deutschland,
für diese Art von Bildung und Erziehung!
(RgR 2)
"Die fünf wichtigsten "einschlägigen Tatbestände", gegen
die Rechtsradikale am ehesten verstoßen, sind in diesem Heft
vorgestellt:
Nazi-Parolen und Flugblätter stellt das Strafgesetzbuch im
Paragraph
86 ("Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger
Organisationen")
unter Strafe, Hakenkreuze und andere Nazi-Symbole im Paragraph 86a
("Verwendung
von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen"). Der Paragraph 130
("Volksverhetzung") bedroht ausländerfeindliche Hetze und die
Leugnung
von Naziverbrechen; der Paragraph 189 ("Verunglimpfung des Andenkens
Verstorbener")
bestraft die Verleumdung der im Faschismus ermordeten Juden. Die
Unterstützung
einer verbotenen Vereinigung wird über die Paragraphen 84 (bei
verbotenen
Parteien) und 85 (bei anderen Organisationen) verfolgt. Außerdem
gäbe es noch den § 185 (Beleidigung, hier gelten aber auch
bei
der Strafanzeige besondere Regeln) oder so ausgefallene Dinge wie die
"Bildung
bewaffneter Haufen" (§ 127) oder "Politische Verdächtigung"
(§
241a), aber das soll hier ja kein Telefonbuch werden."
***
Dass die Leugnung von Naziverbrechen nicht bestraft wird, zeigt
wiederum
der Fall Paul Spiegel. Dass die Auflistung relevanter
Gesetzesparagraphen
als Ergebnis ein Telefonbuch haben könnte, soll wohl
locker-flockig
klingen, ist aber trotzdem blödsinnig!
(RgR 2)
"Hakenkreuze in jeder Form, das Horst-Wessel-Lied, Hitlergruss und
"Führerporträts" oder SS-Runen - für alle
nationalsozialistischen
Symbole gilt nach § 86a: Wer sie öffentlich zeigt, dem drohen
bis zu drei Jahre Knast. Gleiches gilt für die während des
Nationalsozialismus
gebräuchliche Schlussfloskel "Mit deutschem Gruß", wenn auch
der übrige Brief eine entsprechende Tendenz hat. Auch die Symbole
von Unterorganisationen der NSDAP fallen unter den § 86a."
(RgR 8) "Werden die Nazi-Kennzeichen in erkennbar
distanzierender
Absicht gebraucht, ist das also straffrei. Allerdings gibt es auch ein
Argument dafür, Hakenkreuze immer zu verbieten - egal ob sie von
Rechtsradikalen
oder gegen sie verwendet werden: Nazisymbole stehen für etwas so
schreckliches
und sind so ekelerregend, dass sie einfach nicht in die
Öffentlichkeit
gehören. Wird nur der positive Gebrauch verboten, könnte
irgendjemand
auf die Idee kommen, jede Plakatwand der Stadt mit zwei Meter hohen
Hakenkreuzen
zu bepflastern. Und das wäre ja - auch wenn "Nazis raus" oder so
dabeisteht
- kein schöner Anblick.
***
S. z.Th. Hakenkreuz die entsprechende Passage in Mein Kampf. Der
deutsche
Staat zeigt nicht nur kein Interesse daran, diese okkulten Wurzeln des
Nazi-Regimes offenzulegen; vielmehr unterstützt er selber nach
Kräften
die Ausbreitung des Okkultismus, etwa bei der
"Bildungsarbeit"
der V2-Sekte. Z.B. gerieten wir während unserer Churer
Zeit einmal in Streit mit einem Dozenten und einigen Studenten,
weil
wir uns gegen das Mandala-Malen im Rahmen der "katholischen Kinder- und
Jugendarbeit" ausgesprochen hatten. Das Mandala (Sanskrit: Kreis,
Vieleck)
ist ein buddhistisches Meditationssymbol, und in der V2-Bildungsarbeit
gehört Mandala-Malen dementsprechend zu den
Lieblingsbeschäftigungen.
(RgR 3)
"Vor langer Zeit hieß der § 130 "Anreizung zum Klassenkampf"
und wurde gegen umtriebige Arbeiter angewandt. Inzwischen ist er mit
"Volksverhetzung"
betitelt und stellt Aussagen unter Strafe, die eine
Bevölkerungsgruppe
verleumden (zum Beispiel Beamte, Türken, Juden, Schwule oder
Bayern)
und zu Hass oder Gewalt aufrufen."
***
Der § 130 ist zitiert im Zusammenhang mit Nida-Rümelin.
Zu den "Bevölkerungsgruppen":
a) Beamte - diese bilden eine notwendige Gruppe in jedem Staat. Jeder
Staat braucht, damit er funktionieren kann, Personen, die mit
besonderen
Vollmachten zur Organisation des Staatsgefüges ausgestattet sind.
Sie haben Anspruch auf besonderen Respekt, wenngleich sie
natürlich
nicht unantastbar sind.
b) Türken - diese bilden keinesfalls eine notwendige Gruppe in
jedem Staat. Zunächst würde man wohl meinen, dass Türken
eigentlich in der Türkei leben sollten. Natürlich kann es
Gründe
geben, weswegen jemand sein Land verlässt, und es kann Situationen
geben, in denen Ausländer im eigenen Land zugelassen werden
dürfen
oder sogar müssen. Aber Ausnahmen sind nun einmal Ausnahmen. Die
Ausbreitung
des Islam ist eine Gefahr für die deutsche Gesellschaft, die durch
den Zustrom von Türken in Deutschland nicht geringer wird. Ob man
nun "Überfremdung" als "Unwort" oder gar als "Propagandaparole"
abkanzelt
oder nicht, das Phänomen ist nun einmal da und dient nicht dem
Staatswohl.
c) Juden - dies ist eine Gruppe, die es - wie jede akatholische
Glaubensgemeinschaft
- objektiv nicht mehr geben darf. Es ist keine "Bereicherung" o.ä.
für ein Land, wenn es mehrere Glaubensrichtungen gibt, sondern
Verwirrung.
Anrecht auf öffentlichen, staatlich geförderten Kult hat
objektiv
nur die katholische Kirche.
d) Schwule - diese Gruppe gibt es überhaupt nicht, wenn man es
im Sinne einer Veranlagung o.ä. meint. Für Sodomiten werden
wir
auch in Zukunft keine warmen Worte finden.
e) Bayern - dies ist die Bevölkerungsgruppe des südlichsten
deutschen Bundeslandes. Bereits Adolf Hitler hat sich in Mein Kampf
gegen
den Bayern-Preußen-Konflikt ausgesprochen. Parolen wie
"It´s
nice to be a Preiss, but it´s higher to be a Bayer" o.ä.
Sprüche
sind in den meisten Fällen doch nur zur Belustigung dahergesagte
hohle
Phrasen, die nicht wirklich herabsetzen / verletzen sollen. Und in
Deutschland
ist das Bundesland-Denken keineswegs so präsent wie z.B. in der
Schweiz
das Kantons-Denken. In den meisten Fällen wird man
Anti-Bayern-Parolen
o.ä. wohl nicht allzusehr dramatisieren dürfen.
Da fragt man sich natürlich schon, wie das Justizministerium auf die Idee kommen konnte, diese fünf Beispiele von "Bevölkerungsgruppen" unkommentiert zusammenzustellen. Es besteht die Gefahr, dass dies als Drohung verstanden werden könnte, man dürfe sich nicht kritisch über Beamte etc. äußern. Es war also im allergünstigsten Falle äußerst unklug vom Justziministerium, diese Beispiele zu nennen.
(RgR 3f)
"Fall 1: JUDENWITZE
"Was ist der Unterschied zwischen einer Pizza und einem Juden?" Diese
Frage stellte ein Kölner Lehrer seinen Schülern und
antwortete
gleich selbst: "Die Pizza schreit und kreischt nicht, wenn man sie in
den
Ofen schiebt." Der Mann ist fristlos aus dem Schuldienst entlassen
worden.
Fall 2: UNTERMENSCH
Ebenfalls ein Lehrer bezeichnete in Koblenz gegenüber seinen
Gymnasiasten
Hauptschüler als "Untermenschen" und Zigeuner als "kulturloses
Pack".
Ausserdem habe er den Judenmord des Dritten Reichs bezweifelt, so das
Gericht
weiter. Die Strafe: Ein Jahr Haft auf Bewährung. Fall 3:
FREMDENHASS
Ist ein Schild "Ausländer unerwünscht" an einer
Kneipentür
schon Volksverhetzung? Nein, hat ein Gericht 1985 festgestellt, das sei
eine "bloße Diskriminierung". Jetzt, nach der
Gesetzesänderung,
könnte das Urteil anders ausfallen. Die Staatsanwälte warten
deshalb dringend auf Anzeigen wegen solcher Schilder, um die veraltete
Entscheidung wegzubringen.
Verunglimpfung Verstorbener
Die Strafbarkeit der "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener"
schützt
die Ehre von Toten. Von der Reihenfolge im Strafgesetzbuch her
gehört
dieser Paragraph eigentlich zum Bereich der unpolitischen
Beleidigungsvergehen,
muss oft aber auch gegen Rechtsradikale angewandt werden: Lügen
über
die im Nationalsozialismus Ermordeten sind über den § 189 mit
bis zu zwei Jahren Gefängnis bedroht. "Verunglimpfung" ist ein
Oberbegriff
für die Beleidigung, Verleumdung oder jede "böswillige
Verächtlichmachung".
Sie ist gegenüber einzelnen Menschen genauso strafbar wie
gegenüber
Gruppen.
Normalerweise muss bei Beleidigungsdelikten das Opfer einen Strafantrag
stellen. Das heisst, in diesem Bereich reicht es für eine
Strafverfolgung
nicht aus, dass die Polizei von der Tat erfährt -der Beleidigte
oder
(wenn er schon tot ist) seine Verwandten müssen die Bestrafung
auch
fordern.
Bei einem im Nationalsozialismus Ermordeten gilt aber der Sonderfall
des Sonderfalls: Wird er öffentlich verunglimpft, leitet der
Staatsanwalt
auch dann das Ermittlungsverfahren ein, wenn die Angehörigen es
nicht
verlangen, allerdings auch nicht widersprechen."Auschwitz-Lüge
Schon immer wurde bestraft, wer die systematische Vernichtung der Juden
im Faschismus leugnete ("Auschwitz-Lüge"). Jetzt wurde das Gesetz
(§ 130 StGB) entsprechend ergänzt, um das ganz deutlich zu
machen:
Wer den Völkermord "billigt, verharmlost oder leugnet", kassiert
bis
zu fünf Jahre Haft."
Na also: HÄRTERE STRAFEN
Drei Jahre, nachdem die ersten Häuser gebrannt haben, hat es der
Bundestag jetzt geschafft, härtere Gesetze gegen Nazi-Hetze zu
beschließen.
Was ist ab 1. Dezember 1994 neu?
• Volksverhetzung kann einfacher verfolgt werden, bisher waren hier
nur die allerübelsten, menschenfeindlichen Sprüche betroffen
• Auch die Ausfuhr von Nazi-Material ins Ausland ist jetzt verboten.
Einfuhr, Lagerung und Verbreitung waren schon vorher strafbar
• Die Verwendung von Symbolen, die verbotenen Zeichen ähnlich
sehen, stehen nun ebenfalls unter Strafe
• Nicht mehr nur die "Aufstachelung zum Rassenhass" wird bestraft,
sondern auch die Hetze gegen religiös oder kulturell andersartige
Gruppen.
Das ist nicht gerade berauschend viel Verschärfung, aber wie
gesagt:
Fehlen tun eigentlich nicht die Gesetze, sondern die Anzeigen."
***
Man beachte bitte, dass auch in dieser Broschüre NICHT die Zahl
von sechs (oder gar elf) Millionen Juden genannt wird; diese
Beobachtung
hatten wir bereits beim Verfassungsschutz gemacht; s. Nachrichten
v. 12.09.2000.
Wir nehmen jeden vor ungerechter Herabsetzung in Schutz, selbst Leute,
die uns das Leben um jeden Preis zur Hölle machen wollen, also
selbst
Wojtyla und seine Bande. Deswegen verabscheuen wir auch Witze über
Juden und andere notorische Feinde Christi und befürworten
angemessene
Maßnahmen. Leider wird das Christentum in keiner Weise
geschützt;
Witze über Christus resp. das Christentum werden vom Staat nach
Kräften
gefördert, s. Gotteslästerung.
(RgR 8)
"WAS TUN?
Sollen wir Dir sagen, was Du tun sollst? Tu einfach irgendwas. Es gibt
kein Patentrezept gegen Nazis oder Hakenkreuzschmierer. Es gibt junge,
die sich für cool halten, und alte, die nichts dazugelernt haben,
welche mit Glatze und welche mit Krawatte, grölende und ganz
unauffällige.
Gefährlich sind sie alle - für jeden. Manchmal kann man mit
ihnen
reden. Oder sich gemeinsam mit anderen gegen sie
zusammenschließen
- bei einer Gewerkschaft, Kirche, Partei oder auch ganz autonom. Aber
wegschauen
ist nicht in Ordnung. Manchmal kann man auch die Polizei rufen.
Manchmal
muss man es tun. Dieses Heft ist keine Anleitung zum Verpetzen. Aber
Faschos
dürfen nicht anfangen können, sich ungestraft daneben zu
benehmen.
Sie trauen sich schon wieder zuviel. Jeden Tag noch etwas mehr, wenn
niemand
was tut. Es ist der Job der Polizei, Straftaten zu verfolgen. Dein Job
ist, ihnen Bescheid zu geben."
***
"Tu einfach irgendwas." Das ist doch wirklich eine profunde
Aufklärungsarbeit,
und das ist es letztlich auch, wofür der Vorwortschreiber
plädiert.
Zum einen wird von Deutschland ein Bild gezeichnet, was gerne von
amerikanischen
Fernsehsendern, insbesondere mit Verbindungen zur Holocaust-Industrie,
aufgegriffen wird: In Deutschland toben sich permanent Horden von
Neo-Nazis
aus und stecken dabei im Akkord Synagogen und Asyslantenwohnheime in
Brand.
So viel wir in Deutschland auch herumgekommen sind, wir halten dieses
Bild
für völlig falsch. Deutschland als Neo-Nazi-Land mit einem
"Flächenbrand
Ausländerfeindlichkeit" hinzustellen, ist ein furchtbares Unrecht
an vielen Millionen Deutschen. Die klare Unterscheidung zwischen
christlichem
und antichristlichem Antisemitismus zu unterschlagen, ist hochgradig
verwerflich;
ferner muss zwischen Vaterlandsliebe und nationalistischem
Größenwahn
unterschieden werden.
Wir könnten diesen VGz samt der Broschüre und samt der Prominenten, die das ganze unterstützen, noch weiter würdigen, aber das Fazit würde dennoch nicht besser ausfallen: Das Niveau des VGz liegt empfindlich unter der Gürtellinie, und mit seinen finanz- und medienstarken Aktionen wollen die Verantwortlichen das Volk auf dieses Niveau bringen. Nicht zuletzt profitieren die Neo-Nazis von solchen "Aufklärungskampagnen", denn diese "Informationen" sind doch nur Wasser auf den Mühlen der Hitler-Getreuen. Klare Aussagen über den okkulten Charakter des Nationalsozialismus fehlen, propagandistisch werden z.B. "Bevölkerungsgruppen" in Schutz genommen, und letztlich bleibt nur die strafrechtliche Keule. Wir vermuten sogar: Der konsequente Bärbel-Schäfer-Zuschauer, gerade mal ausgerüstet mit der "Informationsarbeit" aus dem Dunstkreis des VGz, könnte in der Diskussion mit einem gewieften Neo-Nazi argumentativ so dermaßen auf der Strecke bleiben, dass er vielleicht sogar anfangen könnte, auf die Hitler-Propaganda hereinzufallen.
Übrigens beschwert sich Adolf Hitler in Mein Kampf über
"Rechtswidrige
Polizeipraxis":
Wir sagen Nein! zum Verein Gesicht zeigen!, und wir raten jedem dringend, sich uns anzuschließen!