Der nachfolgende Text ist kurz nach seiner Veröffentlichung wieder
von KzM entfernt worden; s. Grobe Klötze 2.
Unser vollkommen ungeschuldetes Entgegenkommen hatte aber leider nur den
Effekt, dass der nun unter Anklage stehende Oberamtsanwalt Lekaus (s. Staatsanwaltschaft
Gelsenkirchen (3)) anscheinend meinte, uns zum öffentlichen Gespött
machen zu dürfen: Nach weit über zwei Jahren wurde uns noch immer
kein vernünftiger Grund genannt, weswegen gegen uns ein Prozess wegen
"Beleidigung" eröffnet wurde, warum er so plötzlich eingestellt
wurde, warum wir von der Einstellung des Verfahrens nie erfahren hätten,
wenn wir keine Anzeige gegen Lekaus erstattet hätten, warum uns auch
dann noch nicht mitgeteilt wurde, worin die angebliche Beleidigung Angers
bestehen soll, warum die Generalstaatsanwaltschaft sich bzgl. dieses Falles
nun in eisernes Schweigen hüllt, warum gegen die amoklaufende Antichristen-Gruppe
bei kath.de nichts unternommen wird etc. - Fragen
über Fragen, auf deren unverzügliche Beantwortung die Bürger
ein Recht haben!
Man kann uns sicherlich oft berechtigterweise vorwerfen, dass wir viel
zu nachsichtig im Umgang mit den Feinden Christi (Staat und V2-Sekte) sind.
In solchen Fällen bleibt uns nur die Möglichkeit, um Verzeihung
für unsere Nachsicht zu bitten, denn wer Unrecht einfach geschehen
lässt, der entzieht sich seiner Verantwortung für das Gemeinwohl
und verletzt sehr schwer das Gebot der Liebe. Allerdings ist es sicher
unrichtig, uns vorzuwerfen, wir würden unsere Pflicht, Missständen
zu kritisieren, gar nicht erfüllen.
In erster Linie ist dieser Text wichtig für die weiteren Arbeiten
der Generalstaatsanwaltschaft, von der wir hoffen, dass sie in dieser äußerst
wichtigen Angelegenheit nicht den Fehler begeht, unzulässige Nachsicht
zu üben.
27.09.1998
Am Samstag, den 26. September 1998, erreichte uns ein Vordruck vom Polizeipräsidium,
das nur um einige wenige Daten und durch Kreuzchen an den entscheidenden
Stellen ergänzt war [Vermerk: "Zutreffendes ist angekreuzt oder ausgefüllt!"].
Der Text lautet durchgehend:
"Ermittlungsverfahren wegen Beleidigungz. N. Gunnar Dominikus ANGER
Vorladung zur Vernehmung
Sehr geehrter Herr
In dem genannten Ermittlungsverfahren ist erforderlich:
Ihre Vernehmung als Beschuldigter
Ich bitte Sie, mich bei der oben näher bezeichneten Dienststelle
aufzusuchen.
Die Vernehmung / Anhörung soll durchgeführt werden am
Dienstag dem 29.09.1998 um 09.00 Uhr Raum 45
Bitte beachten Sie die für Sie zutreffenden Hinweise auf der Rückseite
oder Blatt 2 und bringen Sie folgendes mit:
dieses Schreiben amtlichen Ausweis mit Lichtbild
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag [Unterschrift]"
Die Hinweise auf der Rückseite oder Blatt 2 lauten im Volltext:
[kein Text vorhanden]
Anscheinend gibt es nichts weiter zu beachten. Wir hätten zumindest
gerne einmal gewußt, worin denn die Beleidigung bestehen soll!
Der Vollständigkeit halber hier eine Zusammenstellung aller Texte,
in denen Anger auch nur erwähnt wird:
Grobe Klötze, Leserbriefe
18.04.1998, Leserbriefe 04.09.1998; ganz
kurz auch in url.htm. Das Lesen dieser Texte dauert
etwa fünf Minuten; wer Anger noch nicht kennt, sollte sich zunächst
dort kundig machen.
Wir können zu der Anzeige Angers gegen uns nur insofern Stellung
nehmen, als wir betonen, keine Beleidigung von uns gegeben zu haben. Daß
Anger uns beleidigt, indem er uns z.B. - ohne jede Begründung! - abspricht,
römisch-katholisch zu sein, stellt bereits ein schweres Vergehen gegen
die Kirche dar und ist deshalb auch nicht unerwähnt geblieben; entscheidend
ist aber, daß Anger GOTTESLÄSTERUNG betreibt, und da MÜSSEN
wir als Priester Einhalt gebieten, selbst wenn wir dies mit unserem Blut
besiegeln müßten. Im Unterschied zu Anger gehen wir den Weg
des offenen Dialogs, Anger bzw. die gesamten V2-Vertreter (cf. auch Verweyen)
sind bislang nie mit etwas anderem als dem Faustrecht
gegen uns vorgegangen.
Wir müssen zwei Bereiche unterscheiden.
a) Der Kläger:
Anger konnte offenkundig nichts gegen unsere Argumente erwidern: Seine
einzige Waffe bestand darin, uns durch Beleidigungen einzuschüchtern.
Nun, wo er eingestehen muß, daß seine Lügenwelt restlos
enttarnt wurde, ist er bereit, einem römisch-katholischen Priester
auch mit staatlicher Gewalt den Garaus zu machen - wir wollen uns da nichts
vormachen: Die Zwangsmaßnahmen, die der Staat gegen uns einleiten
kann, können unser gesamtes Leben zerstören, und die Chancen,
daß dies eintreffen wird, stehen außerordentlich gut (s. b)).
Wer - wie Anger - zur Rebellion gegen jede Eindämmung von Häresien
aufruft, wer - wie Anger - für die Liberalisierung des Mordes
im Mutterleib Propaganda betreibt, wer - wie Anger - sich nicht scheut,
einen Priester massiv zu beleidigen, dem trauen wir auch zu, daß
er mit einem Lächeln zusehen wird, wie das Leben eines Priesters ruiniert
wird. Das Beste bei der ganzen Sache: Gerade Anger wollte sich den Schein
geben, als ob ihm an einem offenen Dialog gelegen wäre - er veröffentlicht
auf seiner "Homepage" (die ja praktisch keine Eigenleistung enthält,
sondern nur Hetzparolen wiedergibt!) ungestraft Texte von Herbert Vorgrimler
und sogar Hans Küng, die lauthals und mit den schwersten Geschützen
gegen eine angebliche "Zensur" und "Gängelung" aus Rom protestieren.
Nicht nur, daß der Oberzensor eindeutig Gunnar Anger heißt,
seine Vorgehensweise ist zudem noch äußerst fragwürdig.
Verweyen hat uns immerhin (nur) damit gedroht, gerichtlich gegen uns vorzugehen,
Anger hat quasi aus heiterem Himmel den Staat gegen uns eingeschaltet.
Am Samstag Mittag erfahren wir von einer Vorladung, die am darauffolgenden
Dienstag Morgen stattfinden soll, und der genaue Grund dieser Vorladung,
d.h. die "Beleidigung", die Anger in unsere Texte hineininterpretiert hat,
wird uns nicht einmal mitgeteilt.
Wer steht hinter der Klage? Möglicherweise tatsächlich nur
die Privatperson Gunnar Anger. Was uns aber stutzig macht: Die Auseinandersetzung
mit Anger in KzM begann bereits vor über fünf Monaten! Weswegen
die Verzögerung? Und weswegen kam in dem Zeitraum von über einem
Jahr niemand auf den Gedanken, uns wegen "Beleidigung" anzuzeigen, obwohl
wir z.B. ein Bild eines V2-"Bischofs" mit Narrenkappe
oder eines "Generalvikars" im Schlafanzug veröffentlichen,
ja sogar den "Papst" und den deutschen (jedenfalls ehemaligen) Hochschulprofessor
Joseph Ratzinger als Irreführer titulieren! Demgegenüber erscheint
doch Anger als Person niederen Ranges, dem wir - anders als den V2-Funktionären
- nur recht wenig Beachtung zukommen ließen.
Es könnte auch etwas weitaus Größeres dahinterstecken,
nämlich ein gezielter Schlag der Konzilsfunktionäre, denen Anger
nur als Strohmann dient. Anger braucht sich dessen noch nicht einmal weiter
bewußt zu sein. Wenn Anger tatsächlich dem Pulk der V2-Priesterkandidaten
angehören sollte, was uns vom "Bistum Münster" ja niemals bestätigt
wurde, dann ist es kaum denkbar, daß er ohne Wissen der "Bistumsleitung"
eine Anklage gegen einen Geistlichen anstrengt. Andernfalls hätte
Reinhard Lettmann, der "Bischof von Münster", sträflich seine
Beaufsichtigungspflicht hinsichtlich der "Priesterkandidaten" vernachlässigt.
Die Konzilsfunktionäre sehen sich außerstande, argumentativ
etwas gegen uns zu erwidern, also suchten sie nach einem Vorwand, um uns
mundtot zu machen, und da kam der Fall Anger gerade recht: Einerseits wird
der Blick weg von der Theologie auf fiktive Beleidigungen gerichtet, andererseits
das Ziel, die Wahrheit aus der Welt zu schaffen, zumindest zu einem Großteil
erreicht. Ein gefundenes Fressen also - der Staat, in dem das Aufhängen
von Kruzifixen in öffentlichen Gebäuden verboten ist, wird nicht
zwangsläufig für einen römisch-katholischen Priester Partei
ergreifen.
Die Frage, ob dieses Ermittlungsverfahren noch dadurch begünstigt
wurde, daß unsere Seite neuerdings die Adresse "www.katholisch.de"
hat (die V2-Funktionäre hätten sich dann in dringendem Handlungszwang
gesehen), läßt sich schwer beantworten: Absolut sicher ausschließen
läßt sich diese Vermutung nur, wenn die Klage vor dem Termin
liegt, an dem wir diese Adresse beantragt haben, d.h. vor Montag, dem 17.09.1998.
Zugegeben, die Verschwörungstheorie ermangelt hieb- und stichfester
Beweise, und v.a. ist uns unklar, wie genau in diesem Falle die Zusammenhänge
liegen könnten. Es bleibt aber dabei, daß Anger - falls tatsächlich
"Priesterkandidat" - kaum ohne Zustimmung des "Bistums Münster" gegen
uns klagen könnte.
b) Die Instanz:
"Wenn was nicht stimmt - sprich deine Polizei an". Zumindest in unserem
Städtchen wird der Bürger auf Plakaten (auf Flächen, die
sonst Werbung enthalten) nun staatlich geduzt und ggf. zur Kontaktaufnahme
mit der Polizei aufgefordert, um Recht und Gesetz zu sichern. Im Fall Anger
vermuten wir folgendes:
Anger hat an die Staatsanwaltschaft (z.B. in Münster) geschrieben
und gegen uns Anzeige wegen Beleidigung erstattet; Beleidigung ist zwar
eine strafbare Handlung, allerdings ein Antragsdelikt, d.h. der Staat wird
nur dann tätig, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Die
Staatsanwaltschaft ermittelt dann auf Staatskosten, bzw. wenn der Angeklagte
schuldig im Sinne der Anklage gesprochen wurde, muß dieser die Prozeßkosten
tragen - bereits ein kleines Vermögen, ferner sind Geldstrafen oft
üblich, ggf. auch Haftstrafen. Ein vorbestrafter Priester - was für
ein Image! Ein finanziell ruinierter Priester - so gut wie am Ende! Ein
eingesperrter Priester - nur noch als Märtyrer zu gebrauchen!
Das Ansehen der Priester ist nicht zuletzt dank Anger & Co. bereits
im Keller. Wir zitieren hier einige Bestimmungen zu den Privilegien der
Kleriker.
"Alle Gläubigen schulden Klerikern nach Verschiedenheit ihres
Ranges und ihres Amtes Ehrfurcht und machen sich durch eine Realinjurie
gegen dieselben eines Sakrilegs schuldig (privilegium canonis). In allen
Rechtsfällen (Zivil- und Strafsachen) können Kleriker nur vor
dem kirchlichen Richter belangt werden, wenn nicht für einzelne Orte
rechtmäßig (z.B. durch Konkordate, Konventionen) etwas anderes
vorgesehen ist (privilegium fori). Um einen Kleriker vor das weltliche
Gericht zu ziehen, bedarf es einer besonderen Erlaubnis, die entweder der
Papst oder der Ortsordinarius geben kann. Die Kardinäle, die Legaten
des Apostolischen Stuhles, die Bischöfe (auch Titularbischöfe),
die Äbte und Prälaten nullius, die höchsten Obern der päpstlich
approbierten religiösen Genossenschaften und die höheren Beamten
der römischen Kurie können in Angelegenheiten, die ihr Amt betreffen,
nur mit päpstlicher Erlaubnis vor dem Laienrichter belangt werden,
alle übrigen, die sich des privilegiums fori erfreuen, nur mit Erlaubnis
des Ordinarius, in dessen Diözese der Rechtsfall verhandelt wird;
diese Erlaubnis soll jedoch der Ordinarius, namentlich wenn der Kläger
ein Laie ist, nur aus einem gerechten und wichtigen Grunde verweigern,
besonders wenn er sich um gütliche Beilegung des Streites zwischen
den Parteien umsonst bemüht hat. Wurde jedoch ein Geistlicher von
jemandem, der genannte Erlaubnis nicht hatte, vor das weltliche Gericht
geladen, so kann er zur Vermeidung größerer Ärgernisse
erscheinen, soll aber den zuständigen Obern von der gegen ihn erhobenen
Klage Mitteilung machen" (A. Perathoner, Das kirchliche Gesetzbuch, Brixen
(4)1926, 87).
Anger hätte direkt ein kirchliches Gericht anrufen müssen,
hatte aber sicherlich so seine Gründe, davon tunlichst die Finger
zu lassen. Das Konkordat zwischen Kirche und Deutschland wurde von Deutschland
durch konkludentes Handeln beendet - Deutschland kooperiert nun mit der
V2-Sekte, der es ausdrücklich den Titel "römisch-katholische
Kirche" zuerkennt. Damit besteht gar kein Zweifel, daß wir nicht
rechtmäßig
von einem zivilen Gericht in Deutschland belangt werden können. Wir
bieten gerne an, den Rechtsstreit vor einem kirchlichen Gericht zu verhandeln,
wobei allerdings davon auszugehen ist, daß die kirchlichen Richter,
die über das nötige Insiderwissen verfügen, der Klage erst
gar nicht stattgeben werden. Dies ist schon allein daraus ableitbar, daß
sowohl unser Weihebischof (Pater G.) als auch unser Jurisdiktionsbischof
(Pater B.) ja über unsere Homepage wenigstens der Sache nach Bescheid
wissen und uns stets ermutigt haben, den Kampf gegen die V2-Sekte zu führen.
Die Thematik der Beleidigung haben wir oft auf unseren Seiten angesprochen
und, wie auch aus den einem der o.g. Anger-Texten hervorgeht (z.B. den
Leserbriefen
18.04.1998), stets jede Form von Beleidigung verurteilt. Wie diese
Tatsache der Staatsanwaltschaft entgehen konnte, v.a. aber, wieso die Staatsanwaltschaft
die Angelegenheit nicht an ein kirchliches Gericht übertragen hat,
werden wir hoffentlich bald erfahren. Wer unsere Seiten etwas aufmerksam
liest, wird auch unsere stete Verteidigung des "Anrechts auf den guten
Ruf" kennen (z.B. in Kurt Krenn und Udo Fischer
- der "Streit" in St. Pölten (2)). Sollte die Staatsanwaltschaft
diese Texte etwa nicht gelesen haben, bevor sie dem Ansinnen Angers stattgab?
Der Termin am 29.09.98 bei der Polizei wird möglicherweise noch nicht die gewünschte Klärung bringen; möglicherweise müssen wir nur unterschreiben, daß wir die von Anger inkriminierten Texte verfaßt haben. Was auch immer kommen mag: Wir sind entschlossen, aufrecht zu bleiben in einem Volk, das sich zum Großteil schon von Gott losgesagt hat und in dem es nur noch eine verschwindend kleine Anzahl von römisch-katholischen Christen gibt. Wir haben KzM freiwillig ins Leben gerufen und werden unsere Treue zu Christus nicht verraten. Schauprozesse gegen Christen gab es zu jeder Zeit, von den Ermordungen der Apostel bis hin zu den Massenabschlachtungen der Christen unter Adolf Hitler, und in vielen Ländern sind heute noch Christen Anschlägen aller Art ausgeliefert. In Deutschland beschränkt sich die Christenverfolgung weitgehend auf Diskriminierung: Wieso klagt Anger nicht z.B. die Fernsehsender an, die alles Katholische genüßlich durch den Schmutz ziehen? Oder weswegen dürfen die Fernsehsender ihren Schmutz kübelweise über die Kirche ausgießen, während gegen uns ermittelt wird, weil sich jemand namens Gunnar Anger beleidigt fühlt (oder vielleicht dieses Gefühl sogar nur vortäuscht)?
Nun, die Kirche ist quasi aus dem Ergebnis eines Schauprozesses geboren:
Aus der geöffneten Seite unseres Herrn Jesus Christus am Kreuz. Wer
die Nachfolge Christi antritt, muß auch damit rechnen, Opfer eines
Schauprozesses zu werden; man denke nur an die Worte Jesu, nachdem er von
Judas verraten worden war, an die Hohenpriester, Tempelhauptleute und Älteste:
"Wie gegen einen Räuber seid ihr mit Schwertern und Knütteln
ausgezogen. Als ich Tag für Tag bei euch im Tempel lehrte, da habt
ihr keine Hand gegen mich erhoben. Aber das ist eure Stunde und die Macht
der Finsternis" (Lk 22,52f).
Dieser Text geht per Briefpost an Reinhard Lettmann.