Der Fall Gunnar Anger - Runde 1

(Kirche zum Mitreden - 27.09.1998 / 12.11.2000)
12.11.2000

Der nachfolgende Text ist kurz nach seiner Veröffentlichung wieder von KzM entfernt worden; s. Grobe Klötze 2. Unser vollkommen ungeschuldetes Entgegenkommen hatte aber leider nur den Effekt, dass der nun unter Anklage stehende Oberamtsanwalt Lekaus (s. Staatsanwaltschaft Gelsenkirchen (3)) anscheinend meinte, uns zum öffentlichen Gespött machen zu dürfen: Nach weit über zwei Jahren wurde uns noch immer kein vernünftiger Grund genannt, weswegen gegen uns ein Prozess wegen "Beleidigung" eröffnet wurde, warum er so plötzlich eingestellt wurde, warum wir von der Einstellung des Verfahrens nie erfahren hätten, wenn wir keine Anzeige gegen Lekaus erstattet hätten, warum uns auch dann noch nicht mitgeteilt wurde, worin die angebliche Beleidigung Angers bestehen soll, warum die Generalstaatsanwaltschaft sich bzgl. dieses Falles nun in eisernes Schweigen hüllt, warum gegen die amoklaufende Antichristen-Gruppe bei kath.de nichts unternommen wird etc. - Fragen über Fragen, auf deren unverzügliche Beantwortung die Bürger ein Recht haben!
Man kann uns sicherlich oft berechtigterweise vorwerfen, dass wir viel zu nachsichtig im Umgang mit den Feinden Christi (Staat und V2-Sekte) sind. In solchen Fällen bleibt uns nur die Möglichkeit, um Verzeihung für unsere Nachsicht zu bitten, denn wer Unrecht einfach geschehen lässt, der entzieht sich seiner Verantwortung für das Gemeinwohl und verletzt sehr schwer das Gebot der Liebe. Allerdings ist es sicher unrichtig, uns vorzuwerfen, wir würden unsere Pflicht, Missständen zu kritisieren, gar nicht erfüllen.
In erster Linie ist dieser Text wichtig für die weiteren Arbeiten der Generalstaatsanwaltschaft, von der wir hoffen, dass sie in dieser äußerst wichtigen Angelegenheit nicht den Fehler begeht, unzulässige Nachsicht zu üben.



 

27.09.1998

Am Samstag, den 26. September 1998, erreichte uns ein Vordruck vom Polizeipräsidium, das nur um einige wenige Daten und durch Kreuzchen an den entscheidenden Stellen ergänzt war [Vermerk: "Zutreffendes ist angekreuzt oder ausgefüllt!"]. Der Text lautet durchgehend:
"Ermittlungsverfahren wegen Beleidigungz. N. Gunnar Dominikus ANGER
Vorladung zur Vernehmung
Sehr geehrter Herr
In dem genannten Ermittlungsverfahren ist erforderlich:
Ihre Vernehmung als Beschuldigter
Ich bitte Sie, mich bei der oben näher bezeichneten Dienststelle aufzusuchen.
Die Vernehmung / Anhörung soll durchgeführt werden am
Dienstag dem 29.09.1998 um 09.00 Uhr Raum 45
Bitte beachten Sie die für Sie zutreffenden Hinweise auf der Rückseite oder Blatt 2 und bringen Sie folgendes mit:
dieses Schreiben amtlichen Ausweis mit Lichtbild
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag [Unterschrift]"
Die Hinweise auf der Rückseite oder Blatt 2 lauten im Volltext:
[kein Text vorhanden]
Anscheinend gibt es nichts weiter zu beachten. Wir hätten zumindest gerne einmal gewußt, worin denn die Beleidigung bestehen soll!
Der Vollständigkeit halber hier eine Zusammenstellung aller Texte, in denen Anger auch nur erwähnt wird:
Grobe Klötze, Leserbriefe 18.04.1998, Leserbriefe 04.09.1998; ganz kurz auch in url.htm. Das Lesen dieser Texte dauert etwa fünf Minuten; wer Anger noch nicht kennt, sollte sich zunächst dort kundig machen.
Wir können zu der Anzeige Angers gegen uns nur insofern Stellung nehmen, als wir betonen, keine Beleidigung von uns gegeben zu haben. Daß Anger uns beleidigt, indem er uns z.B. - ohne jede Begründung! - abspricht, römisch-katholisch zu sein, stellt bereits ein schweres Vergehen gegen die Kirche dar und ist deshalb auch nicht unerwähnt geblieben; entscheidend ist aber, daß Anger GOTTESLÄSTERUNG betreibt, und da MÜSSEN wir als Priester Einhalt gebieten, selbst wenn wir dies mit unserem Blut besiegeln müßten. Im Unterschied zu Anger gehen wir den Weg des offenen Dialogs, Anger bzw. die gesamten V2-Vertreter (cf. auch Verweyen) sind bislang nie mit etwas anderem als dem Faustrecht gegen uns vorgegangen.

Wir müssen zwei Bereiche unterscheiden.

a) Der Kläger:
Anger konnte offenkundig nichts gegen unsere Argumente erwidern: Seine einzige Waffe bestand darin, uns durch Beleidigungen einzuschüchtern. Nun, wo er eingestehen muß, daß seine Lügenwelt restlos enttarnt wurde, ist er bereit, einem römisch-katholischen Priester auch mit staatlicher Gewalt den Garaus zu machen - wir wollen uns da nichts vormachen: Die Zwangsmaßnahmen, die der Staat gegen uns einleiten kann, können unser gesamtes Leben zerstören, und die Chancen, daß dies eintreffen wird, stehen außerordentlich gut (s. b)). Wer - wie Anger - zur Rebellion gegen jede Eindämmung von Häresien aufruft, wer - wie Anger -  für die Liberalisierung des Mordes im Mutterleib Propaganda betreibt, wer - wie Anger - sich nicht scheut, einen Priester massiv zu beleidigen, dem trauen wir auch zu, daß er mit einem Lächeln zusehen wird, wie das Leben eines Priesters ruiniert wird. Das Beste bei der ganzen Sache: Gerade Anger wollte sich den Schein geben, als ob ihm an einem offenen Dialog gelegen wäre - er veröffentlicht auf seiner "Homepage" (die ja praktisch keine Eigenleistung enthält, sondern nur Hetzparolen wiedergibt!) ungestraft Texte von Herbert Vorgrimler und sogar Hans Küng, die lauthals und mit den schwersten Geschützen gegen eine angebliche "Zensur" und "Gängelung" aus Rom protestieren. Nicht nur, daß der Oberzensor eindeutig Gunnar Anger heißt, seine Vorgehensweise ist zudem noch äußerst fragwürdig. Verweyen hat uns immerhin (nur) damit gedroht, gerichtlich gegen uns vorzugehen, Anger hat quasi aus heiterem Himmel den Staat gegen uns eingeschaltet. Am Samstag Mittag erfahren wir von einer Vorladung, die am darauffolgenden Dienstag Morgen stattfinden soll, und der genaue Grund dieser Vorladung, d.h. die "Beleidigung", die Anger in unsere Texte hineininterpretiert hat, wird uns nicht einmal mitgeteilt.
Wer steht hinter der Klage? Möglicherweise tatsächlich nur die Privatperson Gunnar Anger. Was uns aber stutzig macht: Die Auseinandersetzung mit Anger in KzM begann bereits vor über fünf Monaten! Weswegen die Verzögerung? Und weswegen kam in dem Zeitraum von über einem Jahr niemand auf den Gedanken, uns wegen "Beleidigung" anzuzeigen, obwohl wir z.B. ein Bild eines V2-"Bischofs" mit Narrenkappe oder eines "Generalvikars" im Schlafanzug veröffentlichen, ja sogar den "Papst" und den deutschen (jedenfalls ehemaligen) Hochschulprofessor Joseph Ratzinger als Irreführer titulieren! Demgegenüber erscheint doch Anger als Person niederen Ranges, dem wir - anders als den V2-Funktionären - nur recht wenig Beachtung zukommen ließen.
Es könnte auch etwas weitaus Größeres dahinterstecken, nämlich ein gezielter Schlag der Konzilsfunktionäre, denen Anger nur als Strohmann dient. Anger braucht sich dessen noch nicht einmal weiter bewußt zu sein. Wenn Anger tatsächlich dem Pulk der V2-Priesterkandidaten angehören sollte, was uns vom "Bistum Münster" ja niemals bestätigt wurde, dann ist es kaum denkbar, daß er ohne Wissen der "Bistumsleitung" eine Anklage gegen einen Geistlichen anstrengt. Andernfalls hätte Reinhard Lettmann, der "Bischof von Münster", sträflich seine Beaufsichtigungspflicht hinsichtlich der "Priesterkandidaten" vernachlässigt. Die Konzilsfunktionäre sehen sich außerstande, argumentativ etwas gegen uns zu erwidern, also suchten sie nach einem Vorwand, um uns mundtot zu machen, und da kam der Fall Anger gerade recht: Einerseits wird der Blick weg von der Theologie auf fiktive Beleidigungen gerichtet, andererseits das Ziel, die Wahrheit aus der Welt zu schaffen, zumindest zu einem Großteil erreicht. Ein gefundenes Fressen also - der Staat, in dem das Aufhängen von Kruzifixen in öffentlichen Gebäuden verboten ist, wird nicht zwangsläufig für einen römisch-katholischen Priester Partei ergreifen.
Die Frage, ob dieses Ermittlungsverfahren noch dadurch begünstigt wurde, daß unsere Seite neuerdings die Adresse "www.katholisch.de" hat (die V2-Funktionäre hätten sich dann in dringendem Handlungszwang gesehen), läßt sich schwer beantworten: Absolut sicher ausschließen läßt sich diese Vermutung nur, wenn die Klage vor dem Termin liegt, an dem wir diese Adresse beantragt haben, d.h. vor Montag, dem 17.09.1998.
Zugegeben, die Verschwörungstheorie ermangelt hieb- und stichfester Beweise, und v.a. ist uns unklar, wie genau in diesem Falle die Zusammenhänge liegen könnten. Es bleibt aber dabei, daß Anger - falls tatsächlich "Priesterkandidat" - kaum ohne Zustimmung des "Bistums Münster" gegen uns klagen könnte.

b) Die Instanz:
"Wenn was nicht stimmt - sprich deine Polizei an". Zumindest in unserem Städtchen wird der Bürger auf Plakaten (auf Flächen, die sonst Werbung enthalten) nun staatlich geduzt und ggf. zur Kontaktaufnahme mit der Polizei aufgefordert, um Recht und Gesetz zu sichern. Im Fall Anger vermuten wir folgendes:
Anger hat an die Staatsanwaltschaft (z.B. in Münster) geschrieben und gegen uns Anzeige wegen Beleidigung erstattet; Beleidigung ist zwar eine strafbare Handlung, allerdings ein Antragsdelikt, d.h. der Staat wird nur dann tätig, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann auf Staatskosten, bzw. wenn der Angeklagte schuldig im Sinne der Anklage gesprochen wurde, muß dieser die Prozeßkosten tragen - bereits ein kleines Vermögen, ferner sind Geldstrafen oft üblich, ggf. auch Haftstrafen. Ein vorbestrafter Priester - was für ein Image! Ein finanziell ruinierter Priester - so gut wie am Ende! Ein eingesperrter Priester - nur noch als Märtyrer zu gebrauchen!
Das Ansehen der Priester ist nicht zuletzt dank Anger & Co. bereits im Keller. Wir zitieren hier einige Bestimmungen zu den Privilegien der Kleriker.
"Alle Gläubigen schulden Klerikern nach Verschiedenheit ihres Ranges und ihres Amtes Ehrfurcht und machen sich durch eine Realinjurie gegen dieselben eines Sakrilegs schuldig (privilegium canonis). In allen Rechtsfällen (Zivil- und Strafsachen) können Kleriker nur vor dem kirchlichen Richter belangt werden, wenn nicht für einzelne Orte rechtmäßig (z.B. durch Konkordate, Konventionen) etwas anderes vorgesehen ist (privilegium fori). Um einen Kleriker vor das weltliche Gericht zu ziehen, bedarf es einer besonderen Erlaubnis, die entweder der Papst oder der Ortsordinarius geben kann. Die Kardinäle, die Legaten des Apostolischen Stuhles, die Bischöfe (auch Titularbischöfe), die Äbte und Prälaten nullius, die höchsten Obern der päpstlich approbierten religiösen Genossenschaften und die höheren Beamten der römischen Kurie können in Angelegenheiten, die ihr Amt betreffen, nur mit päpstlicher Erlaubnis vor dem Laienrichter belangt werden, alle übrigen, die sich des privilegiums fori erfreuen, nur mit Erlaubnis des Ordinarius, in dessen Diözese der Rechtsfall verhandelt wird; diese Erlaubnis soll jedoch der Ordinarius, namentlich wenn der Kläger ein Laie ist, nur aus einem gerechten und wichtigen Grunde verweigern, besonders wenn er sich um gütliche Beilegung des Streites zwischen den Parteien umsonst bemüht hat. Wurde jedoch ein Geistlicher von jemandem, der genannte Erlaubnis nicht hatte, vor das weltliche Gericht geladen, so kann er zur Vermeidung größerer Ärgernisse erscheinen, soll aber den zuständigen Obern von der gegen ihn erhobenen Klage Mitteilung machen" (A. Perathoner, Das kirchliche Gesetzbuch, Brixen (4)1926, 87).
Anger hätte direkt ein kirchliches Gericht anrufen müssen, hatte aber sicherlich so seine Gründe, davon tunlichst die Finger zu lassen. Das Konkordat zwischen Kirche und Deutschland wurde von Deutschland durch konkludentes Handeln beendet - Deutschland kooperiert nun mit der V2-Sekte, der es ausdrücklich den Titel "römisch-katholische Kirche" zuerkennt. Damit besteht gar kein Zweifel, daß wir nicht rechtmäßig von einem zivilen Gericht in Deutschland belangt werden können. Wir bieten gerne an, den Rechtsstreit vor einem kirchlichen Gericht zu verhandeln, wobei allerdings davon auszugehen ist, daß die kirchlichen Richter, die über das nötige Insiderwissen verfügen, der Klage erst gar nicht stattgeben werden. Dies ist schon allein daraus ableitbar, daß sowohl unser Weihebischof (Pater G.) als auch unser Jurisdiktionsbischof (Pater B.) ja über unsere Homepage wenigstens der Sache nach Bescheid wissen und uns stets ermutigt haben, den Kampf gegen die V2-Sekte zu führen.
Die Thematik der Beleidigung haben wir oft auf unseren Seiten angesprochen und, wie auch aus den einem der o.g. Anger-Texten hervorgeht (z.B. den Leserbriefen 18.04.1998), stets jede Form von Beleidigung verurteilt. Wie diese Tatsache der Staatsanwaltschaft entgehen konnte, v.a. aber, wieso die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit nicht an ein kirchliches Gericht übertragen hat, werden wir hoffentlich bald erfahren. Wer unsere Seiten etwas aufmerksam liest, wird auch unsere stete Verteidigung des "Anrechts auf den guten Ruf" kennen (z.B. in Kurt Krenn und Udo Fischer - der "Streit" in St. Pölten (2)). Sollte die Staatsanwaltschaft diese Texte etwa nicht gelesen haben, bevor sie dem Ansinnen Angers stattgab?

Der Termin am 29.09.98 bei der Polizei wird möglicherweise noch nicht die gewünschte Klärung bringen; möglicherweise müssen wir nur unterschreiben, daß wir die von Anger inkriminierten Texte verfaßt haben. Was auch immer kommen mag: Wir sind entschlossen, aufrecht zu bleiben in einem Volk, das sich zum Großteil schon von Gott losgesagt hat und in dem es nur noch eine verschwindend kleine Anzahl von römisch-katholischen Christen gibt. Wir haben KzM freiwillig ins Leben gerufen und werden unsere Treue zu Christus nicht verraten. Schauprozesse gegen Christen gab es zu jeder Zeit, von den Ermordungen der Apostel bis hin zu den Massenabschlachtungen der Christen unter Adolf Hitler, und in vielen Ländern sind heute noch Christen Anschlägen aller Art ausgeliefert. In Deutschland beschränkt sich die Christenverfolgung weitgehend auf Diskriminierung: Wieso klagt Anger nicht z.B. die Fernsehsender an, die alles Katholische genüßlich durch den Schmutz ziehen? Oder weswegen dürfen die Fernsehsender ihren Schmutz kübelweise über die Kirche ausgießen, während gegen uns ermittelt wird, weil sich jemand namens Gunnar Anger beleidigt fühlt (oder vielleicht dieses Gefühl sogar nur vortäuscht)?

Nun, die Kirche ist quasi aus dem Ergebnis eines Schauprozesses geboren: Aus der geöffneten Seite unseres Herrn Jesus Christus am Kreuz. Wer die Nachfolge Christi antritt, muß auch damit rechnen, Opfer eines Schauprozesses zu werden; man denke nur an die Worte Jesu, nachdem er von Judas verraten worden war, an die Hohenpriester, Tempelhauptleute und Älteste:
"Wie gegen einen Räuber seid ihr mit Schwertern und Knütteln ausgezogen. Als ich Tag für Tag bei euch im Tempel lehrte, da habt ihr keine Hand gegen mich erhoben. Aber das ist eure Stunde und die Macht der Finsternis" (Lk 22,52f).


Dieser Text geht per Briefpost an Reinhard Lettmann.

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