Antichristliche Propaganda (4)

- Margret Chatwin hetzt munter weiter -
(Kirche zum Mitreden, 23.12.2000)
jüdische verbrechen bei Google
Am 12.12.2000 veröffentlichte der Heise-Newsticker eine Meldung: "BGH: Auschwitz-Lüge im Internet strafbar". Darin wurde das neue Urteil des BGH in Bezug auf den Fall von Dr. Fredrick Töben erwähnt. Nach der Lehre des BGH kann und muss der deutsche Staat bestimmte Verstöße gegen die innerstaatlichen Vorschriften selbst dann bestrafen, wenn der Angeklagte ein im Ausland lebender Ausländer ist. Töben, ein in Australien lebender Australier, der auf seiner Homepage immer wieder äußert, es gebe keine Beweise für die Existenz des Holocaust, fällt nach Ansicht der obersten deutschen Richter unter die deutsche Gerichtsbarkeit, weil es nach deutschem Recht strafbar ist, die Existenz des Holocaust in Zweifel zu ziehen (s. Massenmord und Nachrichten v. 12.09.2000 (Zahl der Holocaust-Opfer anscheinend nicht definitiv entschieden)), und Töbens Seite kann ja auch in Deutschland gelesen werden. Töben, Direktor des "Adelaide Institute" in Australien, äußert im Internet u.a.: "We are not 'holocaust deniers'. We proudly proclaim that to date there is no evidence that millions of people were killed in homicidal gas chambers. That is good news all round. Why would anyone find this offensive? We are celebrating the living who were thought dead." [Wir sind keine 'Holocaust-Leugner'. Wir erklären stolz, dass es bis jetzt keinen Beweis gibt, dass Millionen Menschen in Gaskammern ermordet worden sind. Das sind gute Nachrichten für alle. Warum würde jemand dies beleidigend finden? Wir feiern die Lebenden, die für tot gehalten wurden].
Töben veröffentlicht Photos, auf denen er selbst, aber keine Spur eines Konzentrationslagers zu sehen ist. Nun, Photos, auf denen keine Konzentrationslager zu sehen sind, lassen sich doch ohne größere Probleme herstellen. Wenn auf einem Photo kein KZ zu sehen ist, darf man daraus nicht schließen, dass es auch niemals ein KZ gab. Außerdem muss auch nicht notwendig alles echt sein, was auf Photos zu sehen ist, s. Ignoranz und Gerüchteküchte.
Töben missachtet die Aussagen von Opfern und Augenzeugen, z.B. die Kritik Konrad Kardinal von Preysings, Bischof von Berlin, an der NS-Diktatur. Anlässlich seines 50. Todestages am 21.12.2000 ist in Berlin z.Zt. eine Ausstellung in Berlin über den Kardinal, der u.a. das "Hilfswerks beim Bischöflichen Ordinariat Berlin" mitbegründete, das sowohl Katholiken jüdischer Herkunft als auch ungetaufte Juden betreute, und der auch an der Entstehung der Enzyklika "Mit brennender Sorge" beteiligt war. U.a. aufgrund solcher verlässlichen Aussagen aus dem kirchlichen Raum wissen wir also zweifelsfrei, dass die Nazis Massenmord begangen haben und dass auch Juden Opfer dieses Massenmordes wurden.

Bevor wir zu dem Urteil des BGH Stellung beziehen, zurück zum Heise-Newsticker. Zum Programm des Heise-Verlags gehört auch die Zeitschrift c't, die bereits mehrfach bei KzM erwähnt wurde, leider nicht immer sehr positiv, s. wiederum die o.g. Nachrichten (Computermagazin c't contra katholische Kirche). Um das Maß vollzumachen, stand am 18.12.2000 im HN eine Nachricht: "'Jesus fr@gen' - Kirche im Internet", bei der als "Beispiel für kirchliche Internet-Arbeit" u.a. der "Kapuzinermönch" "Bruder Paulus" genannt wird - derselbe, den wir bereits für seine Smudo-Initiative gewürdigt hatten. Also: Wer doof ist und doof bleiben möchte, der wird für die Arbeit des Heise-Verlages dankbar sein. Wir hingegen melden erhebliche Zweifel an der Seriosität des Unternehmens an. Nun, in dem BGH-Artikel des HN ist ein Querverweis beim Namen Töbens eingefügt, allerdings nicht, wie man erwarten sollte, zur Homepage von Töben, sondern - und jetzt kommen wir zu Chatwin - zum "IDGR".

Auf unsere Strafanzeige vom 26.06.2000 gegen die Hetzpropagandistin Margret Chatwin hatten wir nach über fünf Monaten noch immer keine Mitteilung der Staatsanwaltschaft München erhalten. Die Tatsache, dass eine Zeitschrift, und wenn es auch bloß die c't ist, auf die Desinformationsarbeit Chatwins verlinkt, gab den Anlass, noch einmal in München nachzufragen. Also schrieben wir am 14.12.2000:

Meine Strafanzeige gegen Margret Chatwin vom 26. Juni 2000 wegen Verleumdung
Sehr geehrte Damen und Herren, bislang habe ich von Ihnen noch keine Informationen über den Prozessfortgang erhalten. Mittlerweile betreibt Chatwin Ihre antichristliche Hetzpropaganda unter der Adresse www.idgr.de, so dass mir nun auch ihre Adresse bekannt ist:
Margret Chatwin, [etc.]
Da sich Chatwins Toben nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien in Einklang bringen lässt, liegt es im öffentlichen Interesse, dass mit aller erforderlichen Härte dagegen vorgegangen wird. Ich werde Ihre Arbeit auf meiner Homepage KzM kommentieren. Im Herrn"
Diesem Schreiben lag der dritte Chatwin-Text an.

Gestern erhielten wir endlich eine Antwort von der Staatsanwaltschaft (Briefdatum: 20.12.2000; Aktenzeichen 110 Js 11325/00 jug.):
"Ihre Strafanzeige vom 26.06.2000; Ihr Schreiben vom 14.12.2000
Sehr geehrter Herr L., mit Verfügung vom 12.10.2000 habe ich Ihrer Strafanzeige keine Folge gegeben. Offensichtlich ist die Mitteilung der Gründe an Sie versehentlich unterblieben. Ich bitte das Versehen zu entschuldigen. Anliegend übersende ich Ihnen eine Ausfertigung der Einstellungsverfügung. Hochachtungsvoll Stern, Oberstaatsanwalt"

Es ist schon etwas beunruhigend, wieviele "Versehen" bei Staatsanwaltschaften zu beklagen sind; ein ähnliches "Versehen" wurde uns ja auch im Fall Lekaus (dazu bald mehr) angegeben. Immerhin: Stern fügt seinem Schreiben tatsächlich eine Mitteilung an, i.e. einen Brief an uns, der das Datum 12.10.2000 trägt. Der Wortlaut:


"Ermittlungsverfahren gegen Margret Anna Bezold-Chatwin wegen Verleumdung
Ihre Strafanzeige vom 26.06.2000
Sehr geehrter Herr L., Sie fühlen sich verleumdet, da Sie auf der Webseite 'Biographien rechtsextremer Personen - R' unter 'Johannes Rothkranz' als Levebre-Anhänger (eingesehen am 23.6.2000) und Levebre-Abspaltung des 'Regulierten III. Ordens des hl. Franziskus von Assisi' (eingesehen am 26.6.2000) bezeichnet und die Texte Ihrer Webseiten KzM (Kirche zum Mitreden) als wirr abqualifiziert werden (Einsicht am 23. und 26.6.2000). Außerdem sehen Sie das Ansehen des Katholizismus dadurch besudelt, daß Johannes Rothkranz - wie auf der Webseite geschehen - mit dem Katholizismus in Verbindung gebracht wird. Die genannte Seite ist Bestandteil einer Kampagne 'IDGR Informationsdienst gegen Rechtsextremismus'. Für Gestaltung und Inhalt der IDGR-Webseiten ist die Beschuldigte verantwortlich, die ihre Seiten 'IDGR' auf dem Server des Leipnitz-Rechenzentrums München abgelegt hat.
1. Soweit Sie den Katholizismus als solchen durch die Verbindung mit dem Namen Johannes Rothkranz besudelt sehen, sind Sie unmittelbar nicht persönlich betroffen. Das Ermittlungsverfahren wird daher insoweit gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
2. Hinsichtlich der Abqualifizierung Ihrer Texte als wirr liegt ein Werturteil vor, das im Rahmen der öffentlichen Meinungsbildung geäußert wurde und noch unter den Schutz des Grundrechts der freien Meinungsäußerungsfreiheit des Artikel 5 Grundgesetz fällt. Die Beschuldigte hat daher in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt (§ 193 StGB). Eine Einstellung des Verfahrens erfolgt deshalb ebenfalls gemäß § 170 Abs. 2 StPO.
3. Soweit Sie als "Levebre-Anhänger" bzw. "Levebre-Abspaltung bezeichnet werden, wird der Anzeige mangels öffentlichen Intereses keine Folge gegeben (§§ 374, 376 StPO. Es kommt nur ein Privatklagedelikt in Betracht (§ 374 StPO). Die öffentliche Klage wird in diesen Fällen von der Staatsanwaltschaft nur er-hoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt (§ 376 StPO). Der Rechtsfrieden ist über Ihren Lebenskreis hinaus nicht gestört, zumal die Beschuldigte ihre inkriminierenden Behauptun-gen auf ihren Webseiten nicht mehr aufrecht erhält. Die Durchsetzung des materiellen Strafrechts, respektive im Hinblick auf die Belange der Allgemeinheit, ist nicht geboten, sodaß es der Mitwirkung der Staatsanwaltschaft nicht bedarf. Es steht Ihnen frei, durch Erhebung einer Privatklage (§ 381 StPO) vor dem zuständigen Amtsgericht die angezeigte Bestrafung der Täterin selbst zu bewirken. Erfolgsaussichten einer Privatklage, die im vorliegenden Fall auch zumutbar ist, sowie etwaige zivilrechtlichen Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt. Hochachtungsvoll, Stern, Oberstaatsanwalt"
Die "Begründung" im einzelnen:
Zu 1.) Mit seiner Behauptung, wir seien "nicht persönlich betroffen", wenn der Katholizismus durch den Schmutz gezogen wird, kann Stern keinen Erfolg haben. Mit einem ähnlichem Versuch ist bereits der Berliner Staatsanwalt Heitmann kläglich gescheitert, als er behauptete, wir seien bzgl. der verleumderischen Geschichtsfälschung, die Paul Spiegel sich herausgenommen hat, nicht "antragsberechtigt". Also: Als römisch-katholischer Priester sind wir durch alles direkt betroffen, was die Belange der Kirche betrifft. Es gehört unverzichtbar zu unserer Aufgabe, für die Rechte der Kirche einzutreten, und unser Ansehen ist unlösbar mit dem Gesamtansehen der Kirche verknüpft, daher z.B. auch unsere Anzeige gegen Karl Lehmann. Wir sprechen daher auch immer direkt im Interesse der Katholiken und indirekt im Interesse derer, die noch nicht der katholischen Kirche angehören, weil alle Menschen der katholischen ("allgemeinen") Kirche angehören müssen und ein Recht darauf haben, dass wir unsere Pflicht der Mission erfüllen - eine Grundwahrheit, die von der V2-Sekte eifrigst geleugnet wird. Also hilft auch der Hinweis auf § 170 Abs. 2 StPO nichts.
Zu 2.) Die Problematik des "geschützten Werturteils" haben wir u.a. im Text z.Th. Babycaust erläutert: "Der vom BVG aufgestellte Grundsatz, dass für 'Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung' nicht das Wahrheitsprinzip gelte, ist mit dem christlichen Sittengesetz nicht in Einklang zu bringen. Eine falsche Meinung zu äußern, ist nun einmal verboten, weil ja damit die 'öffentliche Meinungsbildung' in die falsche Richtung geht. Aufgabe des Staates ist es eben nicht, die Verrohung und Verwahrlosung der Bürger sicherzustellen, sondern für das Wohl der Bürger zu sorgen. Dazu gehört unabdingbar die Verteidigung von Wahrheit und Gerechtigkeit. Demagogie und Agitation sind keine Stützen des Bürgerwohls." Damit fällt dann auch die zweite "Begründung" in sich zusammen. Wie selbstherrlich der deutsche Staat mit dem Sittengesetz (Artikel 2 Grundgesetz) umspringt, haben wir schon verschiedentlich aufgezeigt und werden wir bald noch an einem anderen Beispiel darlegen.
Zu 3.) Das "mangelnde öffentliche Interesse" bliebe dann noch übrig, doch auch hier hat Stern kein Glück, weil es ja hier um das Ansehen der Kirche geht (öffentliche Verunglimpfung eines hohen kirchlichen Würdenträgers). Um Sterns merkwürdige Behauptung zu verstehen, muss man sich die antichristliche Gesinnung des deutschen Staates vor Augen halten. Der Staat wird beherrscht von seinem Begehren, die katholische Kirche auszurotten, wie in zahlreichen KzM-Texten bewiesen wurde, etwa bzgl. des BGH und des BVG, und spinnt man diesen falschen Ansatz weiter, scheint es konsequent, dass der Staat keinerlei Interesse daran hat, die Rechte der Kirche zu schützen. Weil der Ansatz aber nun einmal falsch ist, helfen auch konsequente Weiterspinnereien nichts. Wie sich Stern darauf versteigen kann zu phantasieren, unser "Rechtsfrieden sei über unseren Lebenskreis hinaus nicht gestört", bleibt trotzdem nicht mehr nachvollziehbar. Dass der Staat uns gerne zerbrechen möchte, sei zugegeben, aber dass das unseren Rechtsfrieden nicht stören soll, das bestreiten wir ganz entschieden.
Es ist allerdings zutreffend, dass, wie erwähnt, MC ihr angeblich geschütztes Werturteil über uns wieder entfernt hat, erstaunlicherweise nur heimlich, still und leise, während sie sonst jede Änderung auf ihrer Homepage minutiös in einem eigenen Text angibt. Trotzdem: Sie hat der Kirche Schaden zugefügt, und das Allgemeinwohl erfordert nun einmal eine Bestrafung solcher Delikte, zumal MC ja keinen Widerruf, geschweige denn eine Entschuldigung veröffentlicht hat, wozu sie schon durch das Naturgesetz schwer verpflichtet ist.
So endet Stern dann mit dem freundlichen Hinweis, wir könnten ja einen Zivilprozess anstrengen, was aber angesichts der Erfahrungen mit der Anwaltskammer nicht in Betracht kommen kann.

Nachdem das nun geklärt ist, lassen sich weitere Betrachtungen über MC resp. das Nichtstun der Staatsanwaltschaft anstellen. Im vorigen IDGR-Text hatten wir bereits die Thematik des "Anderl-von-Rinn-Kults" angesprochen, der 1961 unter dem Komiker "Johannes XXIII." für "verboten" erklärt wurde und der gem. MC-Ideologie in die rechtsradikale Ecke eingeordnet werden muss. Wir zitieren hier einige Ausschnitte aus dem Büchlein von H.H. Gottfried Melzer: "Das selige Kind Anreas von Rinn. Ein wahrer Märtyrer der katholischen Kirche", Durach [Rothkranz-Verlag "Pro fide catholica"] 1989, 18-20:
"Wer das Martyrium des seligen Andreas von Rinn als 'Ritualmordlüge' abtun will, erhebt konsequenterweise schwerste Vorwürfe gegen eine Anzahl von Personen, die in der Zeit vom 15. bis zum 20. Jahrhundert lebten und bisher als ehrenhaft, ja sogar als sehr ehrenhaft, fromm und ehrwürdig galten; und letztlich erhebt dieser einen Vorwurf gegen Gott, den Ewigen und Allmächtigen, was einem Frevel und einer schändlichen Lästerung gleichkommt.
Die Vorwürfe richten sich vor allem gegen folgende Personen:
Gegen den damaligen Pfarrer von Ampaß und Vorsteher des dortigen Kanonikatshauses, Oswald Trenker, dem Rinn damals seelsorglich unterstand, als habe er die kirchliche Un-tersuchung in höchst leichtfertiger und unverantwortlicher Weise geführt. Dieser Pfarrer wurde später zum Abt von Wilten gewählt, und dies nicht wegen seiner Unfähigkeit, sondern wegen seiner Umsicht und Klugheit. Gegen die Ärzte, die den zermarterten Leichnam des Kindes untersuchten, als hätten sie in lügnerischer Weise Falsches zu Protokoll gegeben.
Gegen die 20 Priester, die mit dem hochwürdigen Pfarrer von Ampaß den hl.Leib des Märtyrerkindes in feierlicher Prozession zu seiner Begräbnisstätte in Rinn begleiteten, als hätten sie in unverständlicher Dummheit und Naivität gehandelt.
Gegen den damaligen Richter von Sonnenburg, als habe er die Untersuchungen im Mordfall des Kindes Andreas Oxner in höchst fahrlässiger Weise betrieben.
Gegen die vielen Zeugen, die damals einvernommen wurden, und besonders gegen die Mutter des Kindes, als hätten diese allesamt und in merkwürdiger Übereinstimmung lügenhafte Aussagen gemacht.
Gegen den römisch-deutschen Kaiser Maximilian I., dem die Stadt Innsbruck und das Land Tirol viel verdankt, als hätte er in kindischer Einfalt gehandelt, da er den Bau der Kirche beim Judenstein beschloß und eine große Geldsumme dafür bewilligte.
Gegen den Tiroler Landesfürsten Erzherzog Ferdinand II., der 1590 mit dem Bau der Kirche über dem Judenstein beginnen wollte, als hätte er sich da mit einem ganz und gar unchristlichen Vorhaben befaßt.
Gegen den gelehrten und frommen Hippolyth Guarinoni, Arzt des   königlichen   Damenstifts   in   Hall,   der   viele Nachforschungen und Untersuchungen über das Martyrium des seligen Kindes anstellte, als hätte er seine Zeit und sein Geld sinnlos dafür verschwendet.
Gegen den landesfürstlichen Kanzler von Tirol, Graf Maximilian von Mohr, der den Martyrumsbericht auf Grund der alten Gerichtsprotokolle schrieb, als hätte er dieselben aus Haß gegen die Juden verfälscht.
Gegen die vielen Äbte von Wüten, die die Verehrung des seligen Kindes tatkräftig förderten, besonders gegen den Abt Norbert Bußjäger, der sich erfolgreich um die Seligsprechung des Märtyrerkindes bemühte, als hätten sie allesamt eitel und gewissenlos gehandelt.
Gegen die Bischöfe von Brixen, die den öffentlichen Kult des seligen Andreas von Rinn bestätigten, die öffentliche Aussetzung seiner Reliquien erlaubten, den Bau der Kirche in Judenstein genehmigten, die Geldsammlung dafür erlaubten, die vollendete Kirche konsekrierten, und das Fest des seligen Kindes in den Diözesan-Heiligenkalender aufnahmen, als hätten sie allesamt in unsinniger oder gar gesetzeswidriger Weise gehandelt.
Gegen Papst Benedikt XIV., der zu den gelehrtesten Päpsten gehört, als habe er in der damaligen Zeit der Aufklärung die Seligsprechung des Märtyrerkindes ohne vorhergehende sorgfältige Prüfung in leichtfertiger Weise ausgesprochen.
Und schließlich gegen Gott, den Allerhöchsten, weil er auf die Fürbitte dieses lieben, unschuldigen Märtyrers so viele und so große Wunder gewirkt hat, in alter und neuer Zeit, und noch fernerhin wirken wird, als würde Er, der die ewige Wahrheit ist, dadurch ein nicht wirkliches Martyrium für immer beglaubigen und bestätigen."
Also nach MCs Ideologie waren diese frommen und gelehrten Menschen in Wahrheit nur (verkappte) Nazis. Na, und wie MC über Gott denkt, gibt sie ja sehr deutlich zu erkennen, wenn sie Worte der Hl. Schrift über die Auflehnung der Menschen gegen Gott als einen "Angriff auf alles rationale Denken" bewertet, d.h. gem. MC ist Gott der "Oberidiot".

MCs "Informationsdienst" enthält demnach, soweit wir das untersucht haben, Wirrwarr zur Potenz, und daher kann sie ihre Seite nicht rechtmäßig "Informationsdienst gegen Rechtsextremismus" (IDGR) nennen. Passend wäre, auch mit Blick auf Ihr "geschütztes Werturteil" über uns, "Wirrwarr Chatwins" (WC), da ihre Seiten objektiv ein Sammelbecken übelsten Unrates sind.
Wir beweisen nun noch, dass der WC den angeblich bekämpften rechtsradikalen Kreisen Munition liefert. Der bereits vorgestellte National Journal greift dankbar die von jüdischer Seite geschürte Aversion gegen die Verehrung des sel. Andreas von Rinn auf. Beim NJ gibt es z.Zt. drei Seiten, auf denen der Fall des V2-"Theologen" Robert Prantner erwähnt wird:
1) Zitat aus der "Süddeutschen Zeitung" v. 02.01.1997, S. 13:
"Professor Robert Prantner, der an der katholischen Hochschule Heiligenkreuz Ethik und Sozialwissenschaften lehrt, war in der vergangenen Woche 'wegen mangelnder wissenschaftlicher Qualifikation' die Prüfungsvollmacht entzogen worden ... Der Professor fordert angeblich das 'wehrhafte Christentum' für die Alpenrepublik zurück. Und was dieser Begriff meint, hat Prantner nun verdeutlicht. [...] Der Theologieprofessor Prantner: 'Es wäre eine Verfälschung der Geschichte', behauptet er nun, 'bestimmte Ritualmorde zu mittelalterlicher Zeit dem phantasiebestimmten Haß des Nationalsozialismus zuzuschreiben'. Bekanntlich hätten sich die Juden nicht bloß an Kindern, wie dem Anderl von Rinn, versündigt, sondern auch 'an erwachsenen Menschen zu vorösterlicher Zeit'"
NJ kommentiert u.a.:
"Wann immer jüdische Verbrechen erwähnt, geschweige denn kritisiert werden, schlägt die Machtelite zu. Einem Professor wird die Prüfungs-Qualifikation aberkannt, weil er aufgrund historischer Forschungen auf jüdische Verbrechen stieß. Als ob Juden keiner Verbrechen fähig wären. Kann der Wahnsinn noch gesteigert werden? Wenn Vorwürfe, Juden hätten Kinder rituell ermordet, vorgebracht werden, so muß es erlaubt sein, dem nachzugehen."
2) NJ-Kommentar zu einem gekürzten Zitat aus demselben SZ-Artikel:
"Die größten Massenmörder aller Zeiten waren Juden, nämlich bolschewistische Mordkommissare. Der israelische Professor Shahak gibt bekannt, daß in der talmudischen Enzyklopädie stehe, daß Juden nicht-jüdische Kinder schänden dürften und anschließend ermorden sollten. Prof. Pranter fordert die Weltjudenheit auf, sich für Verbrechen an Nichtjuden - hauptsächlich an Christen - zu entschuldigen. Ein längst überfälliger Schritt ... !?"
3) "Der Papst verharmlost den Holocaust
'Katz', alias Johannes Paul II, erfüllte den deutschen Straftatbestand der 'Holocaust-Verharmlosung', da er weder die '6-Millionen', noch das Wort 'Gaskammern' bei seinem Holocaust-Buß-Ritual aussprach.
Papst Johannes Paul II dürfte jüdischer Abstammung sein. Seine früh verstorbene Mutter war eine geborene Kaczorowska. Dieser Name ist nicht polnisch, sondern polonisiert und setzt sich aus dem typisch jüdischen Namen 'Katz' (polonisierte Schreibweise: 'Kacz') sowie der Ortsbezeichnung 'Orowsk' zusammen. Als Sohn einer jüdischen Mutter gilt Karol Wojtyla nach jüdischem Gesetz als 'Volljude'. [...] 'Katz', alias Johannes Paul II, bat das Judentum um Verzeihung. Er bat somit jene Gruppe um Verzeihung, deren 'Heiliges Buch', der Talmud, lehrt, der christliche Erlöser sei 'in der Hölle in kochende Exkremente versenkt'. Er bat eine sogenannte Religionsgemeinschaft um Vergebung, deren 'Religion' ihre Kinder dazu anhält, 'beim Passieren eines christlichen Friedhofs die Mütter der dort Beerdigten zu verfluchen'. Er bat ein Volk um Verzeihung, das zur selben Zeit Völkermord an den Palästinensern verübt und Unschuldige bestialisch foltert. Er bat jene um Vergebung, deren Organisationen (Jüdischer Weltkongreß und Zionismus) gemäß den Torah-Treuen Juden 'den 2. Weltkrieg initiierten'. Er bat ein Volk um Verzeihung, aus dessen Mitte die Täter des Mord-Bolschewismus hervorgingen, die über 50 Millionen Menschen töten ließen. »Professor Robert Prantner: Bekanntlich hätten sich die Juden nicht bloß an Kindern, wie dem Anderl von Rinn, versündigt, sondern auch 'an erwachsenen Menschen zu vorösterlicher Zeit'. 'Es wäre eine Verfälschung der Geschichte', behauptet er nun, 'bestimmte Ritualmorde zu mittelalterlicher Zeit dem phantasiebestimmten Haß des Nationalsozialismus zuzuschreiben'.« (SZ, 02.01.1997, S. 13) Der Papst verlangte von der Judenführung keine Reue, keine Demut für die von Professor Prantner angeklagten Ritual-Morde (Blutopfer für Jahwe, sog. Friedensopfer???)."

Man sieht: Die antichristliche Liga nutzt die jüdisch-vatikanische Anti-Anderl-Kampagne genüsslich aus. Es ist die Pflicht des deutschen Staates, die Bürger vor solcher Agitation und Demagogie zu bewahren - aber nein, im Geiste eines "geschützten Werturteils" sollen wir brav zusehen, wie die antisemitische Agitation auf die Spitze getrieben wird. Da machen wir allerdings nicht mit.

Und der NJ verwendet auch die Propaganda von Fredrick Töben und jetzt auch das BGH-Urteil, um gegen den deutschen Staat in seiner jetzigen Form Stimmung zu machen - wobei die Ziele des NJ nachgewiesenermaßen keineswegs besser sind als die der BR Deutschland. Töben hat gut Lachen. Anscheinend Bezug nehmend auf das Urteil des BGH war bei unserem Besuch seiner Seite als Blickfang zu lesen: "New Legal interpretation - Due to Germany´s trespass on Australia´s sovereignty (finding Dr Töben guilty under German law for things he legally did in Australia, as an Australian) all German visitors to Australia will now be arrested and gaoled for having driven on the wrong side of the road whilst in Germany!" [Neue Gesetzesinterpretation - Infolge Deutschlands Überschreiten von Australiens Souveränität (Dr. Töben wird für schuldig befunden gem. deutschem Recht für etwas, was er legal in Australien als Australier getan hat) werden nun alle deutschen Besucher in Australien verhaftet und ins Gefängnis geworfen, weil sie auf der falschen Fahrbahnseite gefahren sind während ihres Aufenthaltes in Deutschland].

Die Deutschen als Weltpolizei? Da wird man wohl nicht mehr lange warten müssen, bis Parolen auftauchen, in denen die Deutschen mit Hitler-Vokabular à la "Übermenschen", "Herrenrasse" etc. belegt werden. Das nationale und internationale Unbehagen an diesem BGH-Urteil ist indes jetzt schon sehr deutlich: Die Kommentare, die wir in Gästebüchern ebenso wie in Nachrichtenmeldungen gelesen haben, gehen oft in die Richtung, dass jetzt vielleicht andere (kommunistische etc.) Länder auf die Schnapsidee kommen, sie könnten uns Deutsche in Deutschland für etwas bestrafen, was ihrem Verhaltenskodex nicht konform ist, d.h. jeder Deutsche dürfte nur noch solche Texte im Internet veröffentlichen, die in allen Ländern der Welt als unbedenklich gelten, z.B. könnten dann Islamisten ruhigen Gewissens verhängte Todesurteile vollstrecken an denjenigen, die nicht mit allem vollständig einverstanden sind, was der Koran so verbreitet. Ja, selbst eine nach allgemeiner Ansicht so unverfängliche Seite wie KzM könnte u.U. Zielscheibe von Kritik werden und der Autor "rechtskräftig verurteilt" werden. Damit dürfte es mit dem Grundrecht auf Wahrheit wohl endgültig vorbei sein, allerdings besteht ja in Deutschland ausdrücklich kein Grundrecht auf Wahrheit, und die deutschen Bürger sollten sich einmal bemühen, vom Staat die Erlaubnis zu bekommen, die Wahrheit sagen zu dürfen, bzw. den Staat dazu bewegen, dass er die Lüge verbietet.

Man könnte jetzt noch weiter meditieren, aber im Grunde schließt sich hier der Kreis: Die Aktivitäten des deutschen Staates, sofern es überhaupt welche gibt, bilden einen Faktor eines großen antichristlichen Kuddelmuddels, das zielsicher auf den Untergang von Recht und Ordnung zusteuert. In den nächsten Tagen werden wir noch zu anderen Aspekten deutscher "Rechtsstaatlichkeit" Stellung nehmen, was bei manchen gerade angesichts des bevorstehenden Weihnachtsfestes nur wenig Festtagsfreude aufkommen lassen könnte. Nun ist aber die Weihnachtsoktav quasi durchtränkt von Märtyrerblut (26.12. Stephanus, 28.12. Unschuldige Kinder, 29.12. Bischof Thomas von Canterbury), und wir erinnern nur an die Weihnachtszeit 1998, die vom beginnenden Katholiken-Prozess geprägt war.

Während die V2-Sekte mal wieder kräftig auf die Liebevolle und Friedfertige macht, wetzt sie weiter ihre Klinge, mit der sie dem Katholizmus den Todesstoß verpassen möchte. Nun, das ist kein Grund, am Leben zu verzweifeln, da wir nicht den Lügen aus dem V2-Lager / Staatslager glauben, sondern den Verheißungen Christi. Es ist wichtig, sich in dem Gottvertrauen zu üben, gerade in unserer so furchtbar düsteren Zeit. Wir beschließen diesen Text deshalb mit dem bekannten Gebet "Lead, kindly light" von John Henry Newman (1801-1890; zunächst anglikanischer Prediger, 1845 konvertiert zur katholischen Kirche, 1847 zum Priester geweiht, 1879 von Leo XIII. zum Kardinal erhoben). Das Gebet stammt noch aus seiner anglikanischen Zeit (1833), hat aber auch im katholischen Raum viel Anerkennung gefunden, und Newman hat es nach seiner Konversion auch nicht widerrufen. Es besteht aus drei Strophen; die bisweilen genannte vierte Strophe stammt nicht von Newman, sondern von E. H. Bickersteth, Jr. Zusätzlich zum Originaltext auch die Übersetzung aus der Feder von Ida Friederike Görres, deren Schriften wir allerdings grundsätzlich nicht zur Lektüre empfehlen:
 
Lead, kindly Light, amid th’encircling gloom, lead Thou me on!
The night is dark, and I am far from home; lead Thou me on!
Keep Thou my feet; I do not ask to see
The distant scene; one step enough for me.

I was not ever thus, nor prayed that Thou shouldst lead me on;
I loved to choose and see my path; but now lead Thou me on!
I loved the garish day, and, spite of fears,
Pride ruled my will. Remember not past years!

So long Thy power hath blessed me, sure it will, will lead me on.
O’er moor and fen, o’er crag and torrent, till the night is gone,
And with the morn those angel faces smile, which I
Have loved long since, and lost awhile!

Führ, liebes Licht, im Ring der Dunkelheit, führ du mich an!
Die Nacht ist tief, noch ist die Heimat weit, führ du mich an!
Behüte du den Fuß; der fernen Bilder Zug
begehr' ich nicht zu sehn - ein Schritt ist mir genug.

Ich war nicht immer so, hab nicht gewußt zu bitten: du führ an!
Den Weg zu schaun, zu wählen war mir Lust - doch nun: führ du mich an!
Den grellen Tag hab ich geliebt, und manches Jahr
regierte Stolz mein Herz, trotz Furcht: vergiß, was war.

So lang gesegnet hat mich deine Macht, gewiß führst du mich weiter an,
durch Moor und Sumpf, durch Fels und Sturzbach, bis die Nacht verrann
und morgendlich der Engel Lächeln glänzt am Tor,
die ich seit je geliebt, und unterweils verlor.

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