Verleumdung!

- Die neuste Feigheitserklärung aus dem gegnerischen Lager -
(Kirche zum Mitreden, 16.05.1999)
Auf der KzM-Startseite findet sich bei den Einleitungstexten ein Link zu den Leserbriefen vom 05.05.1998, allerdings erst zu dem Unterpunkt "Beantwortung der Leserbriefe"; etwas weiter oben steht in diesem Text:

"Neo-Dominikaner gestehen ihr Totalversagen ein!
"Verschonen Sie uns in Zukunft gefaelligst mit Ihren unerleuchteten Erguessen! Radig" [e-mail]. Welch schlappes Bild bietet der Verein, der aus dem Dominikanerorden (Predigerordern, lat. Ordo fratrum praedicatorum, OP) nach Ummodelung durch V2 hervorgegangen ist! Der Orden des heiligen Dominikus bot vielen hochqualifizierten Köpfen eine Heimat, heute hausen anscheinend nur noch geistig Umnachtete in den instandbesetzten Klöstern; nichts weist mehr auf die Geistesschärfe eines Thomas von Aquin hin. Statt sich - wofür die Dominikaner berühmt waren - dem Kampf gegen die Häretiker zu widmen, bekämpfen die V2-Dominikaner nun gerade die, die sich dem Kampf gegen die Häresie stellen. Statt wie damals mit klaren Argumenten und nüchterner Logik vorzugehen, bieten die Neo-OP´s nur noch primitive Beleidigungen. Sinnigerweise bestellten die Neo-Dominikaner unseren Newsletter erst ab, als wir einen Bericht über Karl Rahner veröffentlicht hatten; Rahner ist für die häufig anzutreffende verzerrte Darstellung des hl. Thomas von Aquin (s. die fehlgeschlagene "Doktorarbeit" "Geist in Welt") hauptverantwortlich. Die Neo-Dominikaner wollen sich offenkundig mit demjenigen solidarisch zeigen, der das größte theologische Genie des Vorgängerordens für wahrhaft teuflische Zwecke mißbrauchte."

Dieser Text von Radig (?), immerhin schon über ein Jahr alt, bietet einen guten Einstieg in den Bericht über die Vorgänge der letzten Tage. Am Wochenanfang, d.h. am 10.05.1998, erreichte uns eine mail von dem Provider Strato, der für die Umleitungsadresse www.katholisch.de sorgt:
"Abmahnung
Sehr geehrter Herr [N.], unter der Adresse "www.katholisch.de" unterhalten Sie bei der STRATO AG eine Internet-Präsenz. Hierzu haben Sie unter ausdrücklicher Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Internet-Komplettpaket bestellt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind - wie Ihnen bekannt ist - im Internet unter "www.strato.de" jederzeit einsehbar und ausdruckbar. Ferner wurden die Geschäftsbedingungen von Ihnen bei der Freischaltung des Dienstes nochmals ausdrücklich anerkannt. Entgegen unserer Geschäftsbedingungen besteht Ihre Internet-Präsenz jedoch zu erheblichen Teilen aus Inhalten, deren Verbreitung in dieser Form zudem gegen deutsches Recht verstoßen könnte.
In §3.2 unserer Geschäftsbedingungen ist folgendes vereinbart:
3.2 Der Kunde gewährleistet, daß die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von erotischen oder pornographischen Inhalten im Rahmen der STRATO-Internet-Services nicht gestattet. STRATO ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist STRATO berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
Aus oben genannten Gründen sind wir gezwungen und berechtigt, Sie aufzufordern, die vorgenannten Inhalte innerhalb einer Frist von 7 Tagen zu entfernen. Ansonsten müssen wir uns vorbehalten, daß Vertragsverhältnis nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und/oder die Inhalte zu sperren. Wir möchten Sie für diese unausweichliche Maßnahme um Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen"

Unser erster Gedanke: Jemand hatte unsere Seiten gehackt und dort irgendwelchen Schund plaziert. Hacker positionieren gerne Hakenkreuze, Pornobilder etc. auf Internetseiten, besonders gerne dann, wenn ansonsten seriöse oder gar staatliche Inhalte auf den Seiten zu finden sind. Da wir öfters von erklärten Satanisten mails bekommen (z.B. "Gott ist tot. Satan wird herrschen in Ewigkeit."), schien es uns nur eine Frage der Zeit zu sein, bis sich Hacker aus diesem Milieu unter unserer Adresse breitmachen. Wir wiesen Strato sofort nach Erhalt der mail darauf hin, daß hier ein Mißverständnis vorliege, und wir den eingehackten Schund umgehend entfernen würden. Als wir dann aber keine Hackereingriffe feststellten, vermuteten wir, daß irgendein böser Mensch (möglicherweise ein Satanist) uns verleumdet hatte. Verleumdungen übelster Art (wir wären nicht römisch-katholisch, wir würden uns eines beleidigenden Stils bedienen etc.) werden permanent gegen uns losgelassen. Allen Verleumdungen ist eines gemeinsam: Sie sind unbegründet. Meist wird rein gar nichts zur Begründung der Verleumdung angegeben, bisweilen werden üble Tricks angewendet, um die Dummen glauben zu machen, die gegen uns erhobenen Vorwürfe wären in irgendeiner Form berechtigt.

Also fragten wir bei Strato nach, und tatsächlich war ein Verleumder am Werk gewesen, der uns bei unserem Provider diskreditiert hatte:
"Ich setze Sie hiermit in Kenntnis, dass auf der Web-Site www.katholisch.de keinerlei Impressum zu finden ist. Angesichts der Tatsache, dass der Inhalt der Web-Site nach deutschem Recht mindestens den Tatbestand der Verleumdung erfuellt, weise ich Sie auf Ihre Pflichten als Provider hin, wonach die Verbreitung rechtswidriger Inhalte auch den Provider tangiert. Ich werde pruefen lassen, welche Schritte gegen Sie hier moeglich und und aus meiner Sicht erforderlich sind."
Betrachten wir dies etwas genauer:

1. "Ich setze Sie hiermit in Kenntnis, dass auf der Web-Site www.katholisch.de keinerlei Impressum zu finden ist."
a) Auf Internetseiten (zumindest bei privaten Seiten wie der unsrigen) steht fast nie der Name oder gar die Adresse des Autors.
b) Auf der Startseite von KzM werden Kontaktstellen genannt, bei denen Interessierte alle genauen Informationen über uns erhalten können.
c) Durch die Registrierung unserer Domain katholisch.de ist es nun jedem innerhalb weniger Sekunden möglich, alle unseren privaten Daten vollständig abzurufen.
Der Vorwurf ist also in jeder Hinsicht widersinnig. Wenn der Schreiber tatsächlich gerne möchte, daß unsere genauen Daten jedem sofort zugänglich sind, dann muß er sich doch freuen, daß wir eine de-Domain besitzen. In den o.g. Leserbriefen vom 05.05.1998 steht auch eine kurze Stellungnahme zur "Anonymität" von KzM. Zu eben dieser Stellungnahme erreichte uns folgende mail:
"Bezug:  http://www.katholisch.de/le980505.htm
Adjutorium nostrum in nomine Domini!
Was Ihre Anonymität im Internet unter der Seite www.katholisch.de betrifft, so fühle ich mich verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, daß jeder Ihre Adresse herausbekommen kann, wenn er nur will. Bitte überzeugen Sie sich selbst und geben Sie einmal  auf
http://www.nic.de/whois.html
als Suchbegriff "katholisch.de" (ohne www und ohne ") ein. Natürlich ist dieser Abfragedienst den wenigsten bekannt, aber es gibt ihn.
Semper laudetur Jesus Christus Dominus noster et totius mundi rex. Es grüßt Sie im Herrn verbunden"
Ob dieser Abfragedienst tatsächlich den wenigsten bekannt ist, lassen wir einmal dahingestellt. Die Leserbriefe stammen aus der Zeit vor "katholisch.de", aber direkt in der ersten Ausgabe von KzM waren bereits internationale Kontaktadressen angegeben, später kamen die Adressen des V2-Newsletters hinzu, m.a.W. es war immer kinderleicht möglich, an unsere genauen Daten zu kommen; mit der de-Domain ist es aber am einfachsten.

2. "Angesichts der Tatsache, dass der Inhalt der Web-Site nach deutschem Recht mindestens den Tatbestand der Verleumdung erfuellt, weise ich Sie auf Ihre Pflichten als Provider hin, wonach die Verbreitung rechtswidriger Inhalte auch den Provider tangiert."
Indem der Autor diese vermeintliche "Tatsache" zum besten gibt, macht er sich selbst der Verleumdung schuldig. Zur Begriffserklärung nach moralischen und staatsrechtlichen Normen:
"Durch Ehrabschneidung und Verleumdung wird der gute Ruf eines andern auf ungerechte Weise verletzt und zwar bei der Ehrabschneidung durch Offenbarung wahrer Fehler, bei der Verleumdung dadurch, daß man einem andern falsche Fehler andichtet" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1935, 296f; für das weitere s. die Leserbriefe vom 29.11.1997).
"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft" (Strafgesetzbuch (StGB) § 187 Verleumdung).
Die Konzilssektierer behaupten zwar hartnäckig, wir würden Aussagen verbreiten, die nicht mit der katholischen Lehre übereinstimmen, wir würden ungerechtfertigt als katholischer Priester auftreten, wir würden dem Ansehen der katholischen Kirche Schaden zufügen etc. - ES GIBT DAFÜR ABER KEINEN EINZIGEN ANHALTSPUNKT geschweige denn irgendeinen Beweis. Bevor man uns also "Verleumdung" (d.h. böse Absicht) vorwirft, müßte man erst einmal eine unwahre Behauptung auf unseren Seiten nachweisen, und dies ist bislang noch kein einziges Mal geschehen. Immerhin besitzen wir ein V2-"Diplom" mit dem Prädikat "Sehr gut", und fast alle "Theologieprofessoren", die uns persönlich kennen (kannten), werden uns hinsichtlich Bildung, Fleiß und - last but not least - Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit sicherlich ein sehr gutes Zeugnis ausstellen. Wir wissen, wovon wir schreiben, und wir wissen v.a., daß kein "Theologe" es fertiggebracht hat, die Richtigkeit unserer Aussagen vor uns zu falsifizieren. Den jämmerlichsten Versuch und das jämmerlichste Scheitern zeigte Joseph Spindelböck mit seiner Phrase: "Gegen eine sachlich harte Auseinandersetzung habe ich nichts; nur fair sollte sie sein!" - Übrigens wird Spindelböck ebenfalls in den  Leserbriefen vom 05.05.1998 erwähnt.
Den Abscheu und Ekel, den wir empfanden, als wir von dieser hinterhältigen Verleumdungs-mail erfuhren, können wir nicht in Worte fassen. Was für ein schmutziges Spiel wird da doch betrieben. Nur, um an unsere Domain zu gelangen, wird jetzt dem Provider mit Vortäuschung falscher Tatsachen Angst gemacht; daß dabei ein römisch-katholischer Priester diskreditiert wird, wird gerne in Kauf genommen, und tatsächlich ist das noch ein vergleichsweise kleines Übel: Es soll möglichst verhindert werden, daß andere das Affentheater der V2-Sekte durchschauen.
Handschrift und Anliegen des Schreibens erinnerten uns unweigerlich an das deutsche V2-Management. Wir schrieben deshalb am 11.05.1998 an Wendtner:

"Sekretariat der Deutschen V2-Sekte, Kaiserstr. 163, - z.H. Herrn Wendtner etc. -, 53113 Bonn, Fax: 0228 / 103 - 299
Meine Domain "katholisch.de"
Haben Sie von der kürzlich durchgeführten Aktion gegen Strato gewußt oder diese Aktion sogar irgendwie unterstützt? Falls nicht, können Sie sich in den nächsten Tagen auf meiner Homepage darüber erkundigen und auch gerne eine Stellungnahme dazu verfassen. In jedem Falle gilt: Wenn Sie etwas von mir wollen, dann sagen Sie das offen und begründen Sie auch Ihren Anspruch mit vernünftigen Argumenten! Ich gebe Ihnen einen priesterlichen Rat: Verzichten Sie auf unlautere Methoden wie Verleumdungskampagnen, Machtdemonstrationen und Hinterhalte. Wer den guten Ruf eines anderen unberechtigterweise schädigt (sei es nun gegenüber Fremden oder gegenüber nahen Verwandten des Opfers), ist zur Wiedergutmachung verpflichtet."

Die V2-Sektierer hüllen sich nun schon die ganze Woche hartnäckig in Schweigen, wir können also über ihre Beteiligung an und Beurteilung der Angelegenheit nur Vermutungen anstellen.
Zu gegebener Zeit werden wir auch noch einen anderen Briefwechsel, bei dem Wendtner involviert war, veröffentlichen. Daraus wird auch dem hartnäckigsten Ignoranten klar werden, daß die V2-Führungsriege Abt. Deutschland keine strafrechtlich relevanten Einwände gegen unsere Texte hat, d.h. daß auch sie uns nicht der Verleumdung anklagt. Es dürfte also auch nicht so einfach sein darzulegen, daß unsere Texte allgemein als verleumderisch überhaupt empfunden werden.
Bliebe nur noch der Vorwurf der Beleidigung durch ungerechte Offenbarung wahrer Fehler resp. die ungehörige Wortwahl bei der Formulierung von Fehlern. Bereits seit ca. 8 (acht) Monaten läuft ein Prozeß gegen uns wegen Beleidigung, den Gunnar Anger angezettelt hat. Worin die Beleidigung liegen soll, ist uns noch immer nicht mitgeteilt worden und auch noch immer unbekannt. Schaut man auf das obige Zitat über Radig, so zeigt sich einmal mehr, wie unsinnig es ist, uns Beleidigungsabsichten zu unterstellen:
 
Radig KzM
"Ihren unerleuchteten Erguessen" "anscheinend nur noch geistig Umnachtete"
Während Radig brutal apodiktisch erklärt, wir produzierten "unerleuchtete Ergüsse", befleißigen wir uns noch vornehmer Zurückhaltung, indem wir unsere Aussage mit "anscheinend" relativieren. Das Bild der Dunkelheit / Lichtferne ist aber in beiden Aussagen dasselbe, m.a.W. Radig hat eindeutig über die Stränge geschlagen, während wir nur ein Pendant gesucht und dies sogar unter Vorbehalt eingesetzt haben.
Wer zuviel Zeit hat, kann ja einmal Rätsel raten, was die Formulierung "mindestens den Tatbestand der Verleumdung" soll, d.h. was denn noch "nach deutschem Recht" an unseren Seiten nicht ganz koscher sein soll.

3. "Ich werde pruefen lassen, welche Schritte gegen Sie hier moeglich und und aus meiner Sicht erforderlich sind."
Dieser Satz läßt am ehesten vermuten, daß der Autor nur auf Panikmache aus ist - er hätte doch, bevor er verleumdet, erst einmal die rechtliche Lage sondieren können. Wir meinen, solchen Leuten sollte das Handwerk gelegt werden.
Als wir von Strato die Verleumdungs-mail erhielten, antworteten wir:
"vielen Dank für die Überlassung des Schreibens von [N.N.]. Dieses Schreiben stellt eindeutig einen verleumderischen Akt dar, worauf ich mir eine passende Reaktion überlegen werde. Für Sie stellt sich die Frage, ob Sie sich derlei Drohschriften gefallen lassen müssen oder sollen, oder ob Sie vielleicht [N.N] darauf hinweisen, daß er, aufbauend auf einer glasklaren verleumderischen Lüge über mich, mit Nötigung / Drohung gegen Sie vorgegangen ist und daß insofern auch Schritte gegen ihn geprüft werden könnten. Ich versichere Ihnen noch einmal ausdrücklich, daß meine Homepage keinerlei rechtswidrigen oder sonstigen unsittlichen Inhalte verbreitet, sondern derlei Schund ausdrücklich bekämpft. Beachtenswert ist v.a. die Tatsache, daß meine Gegner sich immer nur in Allgemeinplätzen verstecken ("Verleumdung", "rechtswidrig" etc.), aber nichts konkretes anführen, das sie beanstanden könnten. Im Herrn"
Wenn das Vorgehen des Autors weitere Kreise zieht oder wenn wir beweisen können, daß tatsächlich die V2-Sekte resp. ein etablierter V2-Vertreter dahintersteckt, werden wir den Namen des Autors und ggf. noch weitere Daten über ihn veröffentlichen. S. z.B. unsere Erklärung in Grobe Klötze 2:
"Namentlich von uns genannt werden v.a. diejenigen, die ohnehin in der Öffentlichkeit stehen, also etwa die "Priester" und "Bischöfe" aus der V2-Sekte, ferner die "Theologen", u.U. auch "Priesterkandidaten", insofern sie bereits öffentlich bekannte Personen sind, etwa weil sie wie Anger eine Homepage betreiben. "Priesterkandidaten" räumen wir aber immer eine etwas längere Bedenkzeit ein, um ihrer - präsumierten - Jugend und Unerfahrenheit Rechnung zu tragen."
Wie mehrfach betont, bevorzugen wir außergerichtliche Einigungen (s. z.B. Gerichtliche Prozesse) - nur ein einziges Mal haben wir einen Gegner wegen Verleumdung angezeigt, u.z. weil dieser in öffentlichen Publikationen eindeutig gegen besseres Wissen unseren Status als römisch-katholischer Priester geleugnet hatte (schließlich weigerte er sich sogar, unsere Briefe anzunehmen); seitdem mäkelt er zwar noch immer gegen alles Katholische, aber nicht mehr gegen uns resp. unsere Weihelinie. - Zur Vorsicht noch ein Zitat aus dem StGB:
"(1) Wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar" (StGB § 240 Nötigung).
Ob Strato dies gegenüber unserem Verleumder überhaupt in Anwendung bringen kann, wissen wir nicht. Wir sind auf alle Fälle zutiefst angewidert, daß sich der Verleumder nicht an uns gewendet hat, keinerlei Begründung für seine ungeheuerliche Verleumdung gibt und sich nach seinen Worten auch gar nicht informiert hat, welche Schritte gegen Strato überhaupt möglich sind, sondern erst einmal sein Verslein an Strato schreibt. Wir hoffen, daß Strato sich von diesen leeren Worten unseres Verleumders nicht beeindrucken läßt.
Daß der Staat in rein innerkirchlichen Fragen übrigens gar nicht zuständig ist, haben wir schon mehrfach dargelegt (s. z.B. Der Christ und die Volksgemeinschaft; neu: Schranken der Staatsgewalt).

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