Strafverfahren wegen Volksverhetzung

- Der Fall Thomas Hoeren, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Universität Münster -
(Kirche zum Mitreden, 03.10.2007)
06.10.2007 Fax an SA Münster etc.
Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort angeben!]
Ihr seid alles Vollidioten! - ist der Jargon der "brd"-"Justiz" gegen die Bürger
Verp*sst euch, ihr *rschlöcher! [zens. PRHL] - ist der Jargon der "brd"-"Polizei" gegen die Bürger
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen Thomas Hoeren, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Universität Münster, Leonardo-Campus 9, D-48149 Münster; Tatbestand: Volksverhetzung.
Thomas Hoeren ist Autor eines Pamphlets "Internetrecht", das er über eine Seite der Uni Münster zum Download anbietet. Bezug hier: "Internetrecht"-Skript "Stand: September 2007". Im Pamphlet gibt es einen Abschnitt "5. Beleidigungen im Internet": a**** 809 Das Internet bietet mit seinen spezifischen Einrichtungen wie Foren, Blogs und Meinungsportalen vermehrte Möglichkeiten, die eigene Meinung kundzutun. [...] 810 Daraus folgt aber auch eine erhöhte Gefahr der Begehung von Straftaten gegen die persönliche Ehre, wie sie in den §§ 185 ff. StGB geregelt sind. Zu beachten ist bei diesen Delikten auch immer die Abgrenzung zu dem Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG. Selbst wenn in einem Onlineforum beleidigende Äußerungen an der Tagesordnung sind und das Opfer selbst zuvor sich beleidigend geäußert hat, sind diese Äußerungen als Beleidigung strafbar. ****e Zudem heißt es bzgl. des eBay-Bewertungsystems: a**** 354 Wird die Unzulässigkeit des Werturteils bejaht, können daraus die bereits im Zusammenhang mit der Tatsachenbehauptung beschriebenen Ansprüche erwachsen. [...] In Verbindung mit § 823 Abs. 2 BGB können auch strafrechtliche Normen gem. §§ 185 ff. StGB, wie Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung in Betracht kommen. So hat das AG Köln bei offensichtlich beleidigendem Inhalt einer Bewertung einen Löschungsanspruch gegen eBay selbst bejaht. ****e Wie in zahlreichen unwiderlegbaren Studien nachgewiesen und zudem für jeden bereits aus der Lektüre der Definition von "Beleidigung" im § 185 StGB sofort klar ersichtlich, ist da rein gar nichts "geregelt". Regelrecht pervers ist es daher, obendrein noch von "offensichtlich beleidigendem Inhalt" zu faseln. Man lese in aller Ruhe die obigen Zitate von OMF-"brd"-Jargon! Laut "Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" gilt für "Beleidigung" sogar ausdrücklich ein - n.b. restlos illegales - "Richterrecht", demzufolge die Bürger eben ganz bewusst keine gesetzliche Norm, sondern nur eine ">100jährige und im Wesentlichen einhellige Rechtsprechung" als Maßstab haben. Die Bürger müssen also, bevor sie überhaupt den Mund aufmachen, erst über hundert Jahre "Rechtsprechung" mit jährlich oft weit über hunderttausend Fällen analysieren, was ihnen allerdings dann auch nur einen "im Wesentlichen einhelligen", d.h. völlig widersprüchlichen "Beleidigungs"-Begriff bringt. Das "Grundrecht der Meinungsfreiheit" existiert - wie auch empirisch zigmal unwiderlegbar bewiesen - nur auf dem Papier, und erst recht gibt es nirgends eine von Hoeren erlogene "Abgrenzung" zur Meinungsfreiheit. Sämtliche "Beleidigungsprozesse" verstoßen unheilbar eklatant gegen das Bestimmtheitsgebot und sind absolut rettungslos menschenrechtswidrig, s. die entsprechenden Menschenrechtsklagen beim EuGHMR wegen Art. 7 EMRK, § 1 StGB, Art. 103,2 GG. "Staatsanwaltschaften" und "Gerichte" sind dabei immer schuldig u.a. der Verfolgung Unschuldiger etc.; "Anwälte", die gegen "Beleidigung" irgendwie "prozessieren", sind dabei immer schuldig u.a. der falschen Verdächtigung etc. S. ferner exemplarisch Bert Steffens, "Es gibt keine mittels des Strafgesetzbuchs verfolgbare 'Beleidigung'!" Der "Beleidigungsjustiz" fallen *JÄHRLICH* Zigtausende Unschuldige zum Opfer. Mit seiner Lüge von der "Straftat Beleidigung", noch potenziert mit der restlos absurden Behauptung einer "offensichtlichen" Beleidigung, verhöhnt Hoeren exzessiv die "Beleidigungsjustiz"-Opfer, stempelt sie öffentlich zu "Straftätern" ab und hetzt zu Straftaten gegen sie auf, die objektiv immer bereits mit "Verfahrenseröffnung" gegeben sind, wobei spätestens die "Verurteilungen" schwere Schäden - ggf. sogar Kerker! - bedeuten. Thomas Hoeren ist also schuldig der Volksverhetzung im äußerst schweren Fall. Dieser Feststellung kann *NUR* abgeholfen werden, indem "Beleidigung" als gesetzlich bestimmt erwiesen wird.


Jeder sollte ernstlich in Erwägung ziehen, sich am Kampf gegen den "Beleidigungs"-Schwindel intensiv zu beteiligen. Zugegeben, im Moment deutet alles darauf hin, dass man sich damit selbst der Gefahr aussetzt, OMF-"brd"-Opfer zu werden. Aber nüchtern betrachtet, ist man das ohnehin bereits jetzt schon. Und was die bereits bekannten Überwachungs-Pläne betrifft, demzufolge jeder wie ein Krimineller katalogisiert wird, ist mit großartigen Verbesserungen nicht unbedingt zu rechnen, selbst wenn man nur brav konformistisch vor den "Mächtigen" kuscht. "Beleidigungs"-"Prozesse" machen nicht nur gigantische zwanzig Prozent des ganzen "Strafrechts" aus, sie sind auch die Wunderwaffe überhaupt gegen Wahrheit und Gerechtigkeit. Als Beispiel seien die entsprechenden Prozesse gegen Lebensschützer genannt.
Sich fatalistisch der zionistischen Diktatur zu unterwerfen und lieber wie ein Schwein im Dreck zu wühlen und seinen Rüssel in den Trog stecken in der Hoffnung, noch etwas zu fressen zu finden, statt sich um menschenwürdiges Leben für sich und für andere zu kümmern, ist keine christliche Haltung.

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