Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen Thomas Hoeren,
Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht,
Universität Münster, Leonardo-Campus 9, D-48149 Münster;
Tatbestand: Volksverhetzung.
Thomas Hoeren ist Autor eines Pamphlets "Internetrecht", das er
über eine Seite der Uni Münster zum Download anbietet. Bezug
hier: "Internetrecht"-Skript "Stand: September 2007". Im Pamphlet gibt
es einen Abschnitt "5. Beleidigungen im Internet": a**** 809 Das
Internet bietet mit seinen spezifischen Einrichtungen wie Foren, Blogs
und Meinungsportalen vermehrte Möglichkeiten, die eigene Meinung
kundzutun. [...] 810 Daraus folgt aber auch eine erhöhte Gefahr
der Begehung von Straftaten gegen die persönliche Ehre, wie sie in
den §§ 185 ff. StGB geregelt sind. Zu beachten ist bei diesen
Delikten auch immer die Abgrenzung zu dem Grundrecht der
Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG. Selbst wenn in einem
Onlineforum beleidigende Äußerungen an der Tagesordnung sind
und das Opfer selbst zuvor sich beleidigend geäußert hat,
sind diese Äußerungen als Beleidigung strafbar. ****e Zudem
heißt es bzgl. des eBay-Bewertungsystems: a**** 354 Wird die
Unzulässigkeit des Werturteils bejaht, können daraus die
bereits im Zusammenhang mit der Tatsachenbehauptung beschriebenen
Ansprüche erwachsen. [...] In Verbindung mit § 823 Abs. 2 BGB
können auch strafrechtliche Normen gem. §§ 185 ff. StGB,
wie Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung in Betracht kommen.
So hat das AG Köln bei offensichtlich beleidigendem Inhalt einer
Bewertung einen Löschungsanspruch gegen eBay selbst bejaht. ****e
Wie in zahlreichen unwiderlegbaren Studien nachgewiesen und zudem
für jeden bereits aus der Lektüre der Definition von
"Beleidigung" im § 185 StGB sofort klar ersichtlich, ist da rein
gar nichts "geregelt". Regelrecht pervers ist es daher, obendrein noch
von "offensichtlich beleidigendem Inhalt" zu faseln. Man lese in aller
Ruhe die obigen Zitate von OMF-"brd"-Jargon! Laut
"Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" gilt für "Beleidigung" sogar
ausdrücklich ein - n.b. restlos illegales - "Richterrecht",
demzufolge die Bürger eben ganz bewusst keine gesetzliche Norm,
sondern nur eine ">100jährige und im Wesentlichen einhellige
Rechtsprechung" als Maßstab haben. Die Bürger müssen
also, bevor sie überhaupt den Mund aufmachen, erst über
hundert Jahre "Rechtsprechung" mit jährlich oft weit über
hunderttausend Fällen analysieren, was ihnen allerdings dann auch
nur einen "im Wesentlichen einhelligen", d.h. völlig
widersprüchlichen "Beleidigungs"-Begriff bringt. Das "Grundrecht
der Meinungsfreiheit" existiert - wie auch empirisch zigmal
unwiderlegbar bewiesen - nur auf dem Papier, und erst recht gibt es
nirgends eine von Hoeren erlogene "Abgrenzung" zur Meinungsfreiheit.
Sämtliche "Beleidigungsprozesse" verstoßen unheilbar
eklatant gegen das Bestimmtheitsgebot und sind absolut rettungslos
menschenrechtswidrig, s. die entsprechenden Menschenrechtsklagen
beim EuGHMR wegen Art. 7 EMRK, § 1 StGB, Art. 103,2 GG.
"Staatsanwaltschaften" und "Gerichte" sind dabei immer schuldig u.a.
der Verfolgung Unschuldiger etc.; "Anwälte", die gegen
"Beleidigung" irgendwie "prozessieren", sind dabei immer schuldig u.a.
der falschen Verdächtigung etc. S. ferner exemplarisch Bert
Steffens, "Es gibt keine mittels des Strafgesetzbuchs verfolgbare
'Beleidigung'!" Der "Beleidigungsjustiz" fallen *JÄHRLICH*
Zigtausende Unschuldige zum Opfer. Mit seiner Lüge von der
"Straftat Beleidigung", noch potenziert mit der restlos absurden
Behauptung einer "offensichtlichen" Beleidigung, verhöhnt Hoeren
exzessiv die "Beleidigungsjustiz"-Opfer, stempelt sie öffentlich
zu "Straftätern" ab und hetzt zu Straftaten gegen sie auf, die
objektiv immer bereits mit "Verfahrenseröffnung" gegeben sind,
wobei spätestens die "Verurteilungen" schwere Schäden - ggf.
sogar Kerker! - bedeuten. Thomas Hoeren ist
also schuldig der Volksverhetzung im äußerst schweren Fall.
Dieser Feststellung kann *NUR*
abgeholfen werden, indem "Beleidigung" als gesetzlich bestimmt erwiesen
wird.
Jeder sollte ernstlich in Erwägung ziehen, sich am Kampf gegen den
"Beleidigungs"-Schwindel intensiv zu beteiligen. Zugegeben, im Moment
deutet alles darauf hin, dass man sich damit selbst der Gefahr
aussetzt, OMF-"brd"-Opfer zu werden. Aber nüchtern betrachtet, ist
man das ohnehin bereits jetzt schon. Und was die bereits bekannten
Überwachungs-Pläne betrifft, demzufolge jeder wie ein
Krimineller katalogisiert wird, ist mit großartigen
Verbesserungen nicht unbedingt zu rechnen, selbst wenn man nur brav
konformistisch vor den "Mächtigen" kuscht.
"Beleidigungs"-"Prozesse" machen nicht nur gigantische zwanzig Prozent des ganzen "Strafrechts" aus,
sie sind auch die Wunderwaffe überhaupt gegen Wahrheit und
Gerechtigkeit. Als Beispiel seien die entsprechenden Prozesse gegen Lebensschützer genannt.
Sich fatalistisch der zionistischen Diktatur zu unterwerfen und lieber
wie ein Schwein im Dreck zu wühlen und seinen Rüssel in den
Trog stecken in der Hoffnung, noch etwas zu fressen zu finden, statt
sich um menschenwürdiges Leben für sich und für andere
zu kümmern, ist keine christliche Haltung.