Das "Holocaust"-Justizverbrechen gegen den Lebensschutz geht weiter

- Pressemeldung anlässlich der kommenden Berufungsverhandlung im Schauprozess gegen Dr. Johannes Lerle -
(Kirche zum Mitreden, 21.09.2007)
Der Lebensschützer Dr. Johannes Lerle wurde am 14.06.2007 vom Amtsgericht Erlangen zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, worüber bereits verschiedentlich ausführlich berichtet wurde, z.B. in der weitverbreiteten Pressemeldung »Lebensschützer unschuldig wegen "Holocaustleugnung" verurteilt«.
Mittlerweile sind die Verurteilungsschrift und die Berufung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im Weltnetz veröffentlicht. StA Hoefler ist offenkundig mit dem Strafmaß für Lerle unzufrieden; seine "Begründung" für die Berufung erschöpft sich allerdings völlig in dem Satz: "Das Strafmaß wird dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht." Immerhin, das stimmt: Dieser Schauprozess war von A bis Z geballtes Unrecht, bereits die Anklage und die Verfahrenseröffnung waren schwerste Verbrechen, darunter falsche Verdächtigung und Verfolgung Unschuldiger. Was Hoefler aber möglicherweise meint: Ein Jahr Kerker ist gem. brd noch eine viel zu geringe Strafe für Lebensschutz. Jedenfalls ist als Termin für die Berufungsverhandlung der Dienstag, 23.10.2007, 9.00 Uhr, bestimmt; Ort: Landgericht Nürnberg-Fürth.
Doch zur Verurteilungsschrift, verbrochen von Edenhofner, "Richterin am Amtsgericht Erlangen": Dieses Pamphlet lässt sich am treffendsten beschreiben als eine wilde Orgie aus Lügen und Menschenverachtung. Der über 2.000 Wörter lange Text strotzt nur so von Chaos, womit das eigentliche Ziel dieses Schauprozesses, i.e. die Verhöhnung von Wahrheit und Gerechtigkeit, nochmals grell unterstrichen wird. Mit dem Schauprozess soll notdürftig übertüncht werden, dass hierbei das Hauptanliegen der Justiz in Wahrheit die Zerstörung jeglichen Lebensschutzes ist; der Holocaust bietet sich als Totschläger hervorragend an, zumal ein anderer äußerst beliebter Totschläger, i.e. die illusorische Straftat der "Beleidigung", schon mehrfach sehr erfolgreich gegen Dr. Lerle missbraucht wurde.
Der Anfang des Urteils macht etwas stutzig: Sollte Lerle den Text auf seiner Weltnetzseite richtig wiedergegeben haben, geht es um die "Strafsache gegen Lerle Dr. Johannes, geboren am 01.06.1952 in Halle, ledig, Chemiefacharbeiter, Brüxer Straße 25, 91052 Erlangen, deutscher Staatsangehöriger; wegen Beleidigung". Dann aber heißt es: "Der Angeklagte  Dr. Johannes Lerle ist schuldig der Volksverhetzung in zwei tatmehrheitlichen Fällen." Im eigentlichen Urteil kommt das Wort "Beleidigung" jedenfalls gar nicht vor - es werden vorweg nur frühere "Verurteilungen" wegen "Beleidigung" von Lerle aufgezählt. Wer es noch immer nicht wahrhaben wollte: Dass "Beleidigung" nicht gesetzlich bestimmt ist und dass "Beleidigungsprozesse" demzufolge immer Justizverbrechen sind, ist für jeden anhand des StGB §185 sofort nachprüfbar und zudem in zahlreichen sorgfältigen Analysen und Fallstudien ausführlich und unwiderlegbar bewiesen; deshalb soll hier die Feststellung genügen, dass der wahre Sinn des vermeintlichen "Ehrenschutzes", i.e. der Schutz von Schuldigen und die Zerstörung von Unschuldigen, auch im Fall Lerle zum Tragen kommt.
Der eigentliche Kern der Verurteilung wegen "Volksverhetzung" liegt in dem Abschnitt: Dr. Lerle spricht »immer wieder vom "Dogma des Holocaust". Es drückt insgesamt deutlich die Einstellung aus, so schlimm, wie es dargestellt wurde, war es nicht.«
Spätestens hier muss jeder denkende Mensch auf die Barrikaden gehen, denn diese radikale Missachtung elementarster Prinzipien fundamentalster Rechtsgrundsätze kann nicht hingenommen werden. Wie schlimm wurde es denn dargestellt? Und von wem? Diese absolut alles entscheidenden Fragen bleiben - wie immer - unbeantwortet. Es lässt sich unmöglich leugnen, dass es bis heute *keine* inhaltliche Bestimmung gibt, was denn eigentlich "Holocaustleugnung" sein soll. Es gibt schlichtweg kein "Holocaust-Credo". Exemplarisch sei hier erinnert an den kleinen Aufsatz von Rechtsanwältin Barbara Kulaszka: "Was ist Holocaust-Leugnung?"; ein Ausschnitt: »Im Juli 1990 räumten sowohl die polnische Regierung als auch Israel's "Yad Vashem Holocaust Zentrum" ein, daß die Zahl von vier Millionen eine ungeheure Übertreibung war, und Hinweise darauf wurden entsprechend vom Auschwitz-Monument entfernt. Israelische und polnische Offizielle gaben eine vorläufige revidierte Zahl von 1.1 Million Opfern bekannt. In einem vieldiskutierten Buch über Auschwitz schätzte der französische Holocaust-Forscher Jean-Claude Pressac, daß während der Kriegsjahre dort insgesamt ca. 775.000 starben.« Kurz: Es war definitiv nicht so schlimm, dass vier Millionen in Auschwitz starben, und bis heute weiß man noch nicht einmal, wie schlimm genau es allein in Auschwitz war, obwohl Auschwitz doch sicherlich zu den prominentesten Holocaust-Stätten zählt. Ein anderes Beispiel: War es so schlimm, dass die jüdischen Opfer zu Seife verarbeitet wurden? Darüber gibt es diametral entgegengesetze Erklärungen, was zu einer Strafanzeige mit Strafantrag geführt hat gegen 1. Museum Auschwitz-Birkenau, Polen; 2. Internationaler Gerichtshof, Den Haag; 3. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn; 4. Wolfgang Benz, Berlin; 5. Andreas Laun, Salzburg, wegen Volksverhetzung. Hier nur in aller Kürze: 1 und 2 verweisen auf Ausstellungstücke, die als "Seife aus Judenfett" bezeichnet werden. 3 und 4 hingegen verbreiten im Weltnetz die Aussage: »Das Bild von der "Seife aus Judenfett" wird als Parabel der äußersten Entwürdigung des Menschen durch die Nationalsozialisten gebraucht, es entbehrt aber jeder Realität.« Andreas Laun wiederum erklärte in einem Brief an Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich: "Das Verbrechen an den Juden war ungeheuerlich, und es ist unerheblich, wie sie umgebracht wurden und ebenso, ob wir genaue Zahlen wissen." Also: Wie schlimm war es? Und welche Autorität sagt es uns? Wer ist der Volksverhetzer: der mit dem Credo, dass es Judenseife gab, oder der mit dem Credo, dass es keine Judenseife gab? Wer ist die verbindliche Autorität, Museum Auschwitz-Birkenau oder Bundeszentrale für politische Bildung? Das Ergebnis der Strafanzeige spricht eine unmissverständliche Sprache: Es wurde einfach von keiner einzigen der zahlreichen Justizstellen irgendetwas unternommen. Somit scheint allein der Satz von Andreas Laun völlige Sicherheit zu bieten: Es ist unerheblich, wie die Juden umgebracht wurden und ebenso, ob wir genaue Zahlen wissen. Wer also auf Nummer Sicher gehen und jeder Strafverfolgung wegen "Volksverhetzung" entgehen will, wird eisern bekennen: Es ist unerheblich, wie die Juden umgebracht wurden und ebenso, ob wir genaue Zahlen wissen. Aber selbst dann gibt es womöglich keine Garantie, straffrei zu bleiben.
Was im "Volksverhetzungs-Paragraph" StGB §130 eigentlich steht, interessiert die Justiz sowieso nicht - sie hat sich mittlerweile auch ganz offen total von jeder Bindung an Gesetz und Recht losgesagt, nicht nur mit ihren "Beleidigungs"-Justizverbrechen, sondern weitgehend auch mit ihrer "Volksverhetzung": Strafbar gem. StGB §130 ist nämlich nur die Verharmlosung / Leugnung von tatsächlich bewiesenen Völkermordverbrechen der Nazis - andernfalls müsste der Gesetzestext ausdrücklich auch das Leugnen solcher Taten unter Strafe stellen, die vielleicht / die bloß angeblich / die definitiv niemals von den Nazis begangen wurden. Wenn aber in dieser Sache etwas bewiesen ist, dann ist es eben nicht zuletzt die Unbewiesenheit, ja Falschheit vieler Holocaust-Behauptungen. Die totale Rebellion gegen jedes Recht und Gesetz wurde denn von der Justiz auch höchst feierlich verkündet ausgerechnet bei der Verurteilung von Ernst Zündel: "Es ist unerheblich, ob der Holocaust stattgefunden hat oder nicht, seine Leugnung steht in Deutschland unter Strafe." Das ist die völlige Perversion dessen, was im StGB §130 steht!
Ist dieses völlig heillose Durcheinander eigentlich bereits mehr als schlimm, so setzt die Justiz Erlangen dem ganzen noch die Krone auf: In der Verurteilungsschrift zitiert sie ausdrücklich die Worte Lerles: "Es kann doch nicht bestritten werden, daß unsere bisherigen Auffassungen über die Nazis mit handfesten Lügen durchsetzt sind. So lernte ich in den 60er Jahren in der Schule, daß die Nazis Seife aus menschlichen Knochen fertigten und daß aus der Haut von Insassen des KZ Buchenwald Lampenschirme gefertigt worden wären. Viele amerikanische Soldaten hatten sogar mit eigenen Augen Gaskammern im KZ Dachau gesehen. Doch das paßt nicht zur heutigen Geschichtsschreibung, wonach auf deutschem Boden keine Menschen in Gaskammern starben." Lerles unleugbar wahren und notwendigen Worte werden von der Justiz zwar nicht als falsch erwiesen, aber immerhin ersatzweise mit langen Kerkerstrafen belegt.
Also: Für die Holocaust-Justizverbrechen gibt es keine Entschuldigung.
Noch eine Anmerkung zum sog. "Dogma des Holocaust". Der Begriff Dogma bezeichnet in der katholischen Theologie eine unfehlbare Lehre, die in der Offenbarung enthalten ist und die von der Kirche als unfehlbarer Glaubenssatz vorgelegt wurde. Nun ist die Holocaust-Religion ausdrücklich die Antireligion zur wahren Religion, i.e. dem Christentum. Exemplarisch zwei typische Zitate: 1. "Auschwitz ist die Widerlegung Christi" (Claude Lanzmann). 2. "Diese 2500 Quadratfuss [der Auschwitz-Gaskammer, Anm. PRHL], auf denen die Deutschen vielleicht [!!!, Anm. PRHL] nicht weniger als 500.000 Leichen produziert haben, waren für die Neuzeit, was der Parthenon für die griechische Polis und die Kathedrale von Chartres für die Christenheit gewesen war" (Robert Jan van Pelt).
Deshalb passt das Wort Dogma hier genau genommen überhaupt nicht. Denn ein Dogma ist ja gerade eine unfehlbare und klar umrissene Lehraussage, also das genaue Gegenteil von den Ungenauigkeiten, Lügen und haltlosen Widersprüchen, die so konstitutiv sind für die Holocaust-Religion. Dogmen werden klar in den unfehlbaren Glaubensbekenntnissen formuliert. Während es für den Holocaust weder ein Credo noch eine Autorität gibt, wodurch man weiß, was genau man eigentlich glauben soll, um straffrei zu bleiben, gibt es in der katholischen Kirche eben die Glaubensbekenntnisse, z.B. das in der hl. Messe gebetete Credo von Nizäa-Konstantinopel, und gibt es eine klare Autorität, i.e. das kirchliche Lehramt, das klar entscheidet, was man glauben muss, um Mitglied der katholischen Kirche zu sein. Die Dogmen werden zudem in der katholischen Literatur ausführlich dargestellt und dabei stets auf Herz und Nieren geprüft, d.h. es werden die Erklärungen vorgebracht, worauf die jeweilige Lehraussage Bezug nimmt (genaue Bibelstelle, Zeitumstände der Dogmenformulierung etc.), und es wird die Haltlosigkeit und Unsinnigkeit der abweichenden Aussagen entlarvt. Vor allem: Würde auch nur ein einziger Widerspruch resp. eine einzige Unwahrheit in den katholischen Dogmen nachgewiesen, wäre der gesamte katholische Glaube als solcher hinfällig, d.h. die katholische Kirche könnte dann nämlich nicht mehr als "Säule und Grundfeste der Wahrheit" (1 Tim. 3, 15) gelten. *DAS* wäre die Widerlegung zumindest des katholischen Glaubens. Aber die Holocaust-Religion bleibt trotz all der unzähligen notorischen Lügen und Widersprüche unantastbar.
Angemessen ist beim Holocaust also nicht der Begriff "Dogma", sondern vielmehr der Begriff "Tabu": Damit ist die "Unverletzlichkeit", "Unnahbarkeit" etc. eines Raumes, einer Person, aber eben auch eines Themas gemeint. Zugegeben: V.a. im sog. "Revisionismus" wird der Holocaust gerne als "Tabu" bezeichnet. Eines der bekanntesten Beispiele neueren Datums dürfte der Film "The Great Taboo" / "El Gran Tabu" von Bradley R. Smith sein, der im Juni 2007 beim Filmfestival "Corto creativo" in Baja sehr erfolgreich öffentlich aufgeführt wurde; es wird aber wohl noch etwas dauern, bis er im deutschen Fernsehen gezeigt wird. Nun denn: Schon seit einigen Tagen wird eine vermeintliche Debatte um die Rede von Joachim Meisner, Köln, über "entartete Kultur" inszeniert, woran sich viele voller gespielter Betroffenheit an den "Nazi-Spruch" von der "entarteten Kunst" erinnert fühlen. Dieses entartete Theater ist zwar ein Kapitel für sich, aber immerhin behauptete der Kölner Kulturausschuss-Vorsitzende Lothar Theodor Lemper (CDU), der Begriff "entartet" sollte im heutigen Sprachgebrauch tabu sein. Und Alan Posener, Kommentarchef der WELT am SONNTAG, fabulierte in seinem Artikel "Was uns der Kardinal mit dem Tabubruch sagen will" (Welt-Weltnetzseite, 15.09.2007): "Ungehemmt fällt das Tabu – nein, es löst sich auf wie Zucker in einer heißen Tasse Tee. Ist das vielleicht die Absicht des Kardinals?" Und um ein älteres Beispiel zu nennen: Die Junge Union Leverkusen veröffentlichte 2002 ein Editorial "Tabubruch. Wie hart darf man Israel kritisieren?"; ein Ausschnitt: "Natürlich spielt die deutsche Geschichte und die Erinnerung an den Holocaust besonders in Deutschland immer eine große Rolle, wenn es um Kritik an Israel geht. Harsche Kritik galt und gilt scheinbar immer noch als ein Tabu, welches niemand wagte anzusprechen."
Zusammenfassend: Selbst wer eisern an den Holocaust glaubt - was immer damit gemeint sein mag -, kann und darf das gigantische Unrecht nicht gutheißen, das nun an Dr. Lerle verbrochen wird. Es kann nicht angehen, dass Wahrheit und Gerechtigkeit weiter auf dem Altar der Holocaust-Religion geopfert werden. Die brd-Justiz hat ohnehin schon längst einen dermaßen rettungslos desaströsen Ruf, dass man es schon von daher nicht hinnehmen darf, wie sich Deutschland weiterhin international zum absoluten Gespött macht. Nicht vergessen: Mittlerweile hat sich die Justiz Titel verdient wie "Saustall", "Rechtsbeugermafia", "gefährlichste kriminelle Vereinigung" etc. pp.; Deutschland wird ganz offen als Diktatur bezeichnet. Weit bekannt ist die Feststellung von Hans Georg Möntmann: "Die Justiz ist dumm, fahrlässig, sadistisch, unberechenbar, parteiisch, hilflos, bösartig; kurzum: sie ist in einem Zustand, der einen sofortigen Konkursantrag zwingend notwendig machen würde."
Aber es geht um viel, viel mehr als nur um den notorischen fundamentalen Zusammenbruch von Recht und Gesetz in Deutschland. Es geht hier um das Menschsein als solches. Es geht um den Zwang zum Glauben an etwas, was außer der Leugnung der wahren Religion gar keinen klaren Inhalt hat, wovon massenweise notorische Lügen und Widersprüche bekannt sind, worüber man nicht einmal sprechen darf. Objektiv kann somit niemand der Strafverfolgung wegen Holocaustleugnung - ähnliches gilt für die "Beleidigung" - entrinnen, weil eben alles völlig unsicher ist. Und wohin führt diese Unsicherheit? Als Antwort s. W. Rauch, Lexikon des katholischen Lebens, Freiburg 1952, 943: "Die Unsicherheit, die jeden einzelnen unablässig bedroht, vernichtet die Lebensfreude, untergräbt jede Art von Selbständigkeit, zerstört das Vertrauen zum Staat, schafft willenlose Werkzeuge. Ein solcher Staat ist keine Gemeinschaft von Menschen, sondern eine Herde entmenschter Wesen."


Bonus 1: Fax an "Amtsgericht Dorsten", 20.09.2007

Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort angeben!]
Hallo, aus der Gosse kriminellen Abschaums zusammengekratzer Bodensatz!
Ihr seid alles Vollidioten! - ist der Jargon der "brd"-Freisler-Epigonen, s. plantik3.htm
Verp*sst euch, ihr *rschlöcher! [zens. PRHL] - ist der Jargon der "brd"-Gestapo, s. rschloch.htm
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen sandkanalverdrehungsassistent.
Dieser hat mich in einem Forumsbeitrag als "Holocaustleugner" bezeichnet:
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13546549&forum_id=124166
Ich gewähre der "Justiz" hiermit eine nicht verlängerbare Frist bis zum 04.10.2007, mir einen ausführlichen schriftlichen Bericht über die Verurteilung von sandkanalverdrehungsassistent zukommen zu lassen; danach tritt automatisch Versäumnis ein.
Über den Vorgang wird bei KzM berichtet.
Auch ein entsprechender Artikel bei kreuz.net ist möglich; Hinweis: Bereits dort können meine Beiträge durchaus über 1.000 (über eintausend!) Zugriffe erhalten, z.B.:
- Anne Frank und die teuflische Holocaust-Religion
http://www.kreuz.net/bookentry.1319.html
- Anregung: Öffentliche Verbrennung des „Tagebuchs der Anne Frank“
http://www.kreuz.net/bookentry.1384.html


Bonus 2: Erklärung der UNO

Grundprinzipien der Unabhängigkeit der Richterschaft

Angenommen vom Siebenten Kongreß der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und die Behandlung Straffälliger, der vom 26. August bis zum 6. September 1985 in Mailand stattfand, und gebilligt von der Generalversammlung durch Resolution 40/32 vom 29. November 1985 und 40/146 vom 13. Dezember 1985.

6. Das Prinzip der Unabhängigkeit der Richterschaft berechtigt und verpflichtet die Richter, dafür zu sorgen, daß Gerichtsverfahren fair geführt werden und daß die Rechte der Parteien geachtet werden.

10. Personen, die für ein Richteramt ausgewählt werden, müssen integre und fähige Personen mit einer angemessenen juristischen Ausbildung oder Qualifikation sein. Jede Methode der Auswahl von Richtern muß Gewähr bieten gegen mißbräuchliche Ernennungen. Bei der Auswahl der Richter darf es keine Diskriminierung einer Person auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechtes, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des Status geben; das Erfordernis, daß ein Kandidat für das Richteramt Staatsangehöriger des betreffenden Landes sein muß, gilt dabei nicht als Diskriminierung.

Disziplinarrecht, Suspendierung und Absetzung
17. Eine Anschuldigung oder Beschwerde, die gegen einen Richter in seiner richterlichen und beruflichen Eigenschaft erhoben wird, ist rasch und fair in einem angemessenen Verfahren zu bearbeiten. Der Richter hat das Recht auf eine faire Verhandlung. Die Untersuchung der Angelegenheit hat im Anfangsstadium vertraulich zu bleiben, sofern der Richter nichts anderes begehrt.
18. Richter dürfen nur wegen Amtsunfähigkeit oder wegen eines Verhaltens, das sie zur weiteren Ausübung ihres Amtes ungeeignet macht, suspendiert oder abgesetzt werden.
19. Alle Disziplinar-, Suspendierungs- oder Absetzungsverfahren sind in Übereinstimmung mit gültigen Maßstäben für richterliches Verhalten zu entscheiden.
20. Entscheidungen in Disziplinar-, Suspendierungs- oder Absetzungsverfahren sollten einer unabhängigen Überprüfung unterliegen. Dieser Grundsatz muß nicht auf die Entscheidungen des obersten Gerichts und auf jene der gesetzgebenden Körperschaft über Amtsanklagen oder ähnliche Verfahren angewendet werden.

[Zurück zur KzM - Startseite]