Das "Holocaust"-Justizverbrechen gegen
den Lebensschutz geht weiter
- Pressemeldung anlässlich der kommenden Berufungsverhandlung
im Schauprozess gegen Dr. Johannes Lerle -
(Kirche zum Mitreden, 21.09.2007)
Der Lebensschützer Dr. Johannes Lerle wurde am 14.06.2007 vom
Amtsgericht Erlangen zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung
verurteilt, worüber bereits verschiedentlich ausführlich
berichtet wurde, z.B. in der weitverbreiteten Pressemeldung »Lebensschützer unschuldig wegen
"Holocaustleugnung" verurteilt«.
Mittlerweile sind die Verurteilungsschrift und die Berufung der
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im Weltnetz
veröffentlicht. StA Hoefler ist offenkundig mit dem Strafmaß
für Lerle unzufrieden; seine "Begründung" für die
Berufung erschöpft sich allerdings völlig in dem Satz: "Das
Strafmaß wird dem Unrechtsgehalt der Tat und der
Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht." Immerhin, das
stimmt: Dieser Schauprozess war von A bis Z geballtes Unrecht, bereits
die Anklage und die Verfahrenseröffnung waren schwerste
Verbrechen, darunter falsche Verdächtigung und Verfolgung
Unschuldiger. Was Hoefler aber möglicherweise meint: Ein Jahr
Kerker ist gem. brd noch eine viel zu geringe Strafe für
Lebensschutz. Jedenfalls ist als Termin für die
Berufungsverhandlung der Dienstag, 23.10.2007, 9.00 Uhr, bestimmt; Ort:
Landgericht Nürnberg-Fürth.
Doch zur Verurteilungsschrift, verbrochen von Edenhofner, "Richterin am
Amtsgericht Erlangen": Dieses Pamphlet lässt sich am treffendsten
beschreiben als eine wilde Orgie aus Lügen und Menschenverachtung.
Der über 2.000 Wörter lange Text strotzt nur so von Chaos,
womit das eigentliche Ziel dieses Schauprozesses, i.e. die
Verhöhnung von Wahrheit und Gerechtigkeit, nochmals grell
unterstrichen wird. Mit dem Schauprozess soll notdürftig
übertüncht werden, dass hierbei das Hauptanliegen der Justiz
in Wahrheit die Zerstörung jeglichen Lebensschutzes ist; der
Holocaust bietet sich als Totschläger hervorragend an, zumal ein
anderer äußerst beliebter Totschläger, i.e. die illusorische Straftat der "Beleidigung", schon
mehrfach sehr erfolgreich gegen Dr. Lerle missbraucht wurde.
Der Anfang des Urteils macht etwas stutzig: Sollte Lerle den Text auf
seiner Weltnetzseite richtig wiedergegeben haben, geht es um die
"Strafsache gegen Lerle Dr. Johannes, geboren am 01.06.1952 in Halle,
ledig, Chemiefacharbeiter, Brüxer Straße 25, 91052 Erlangen,
deutscher Staatsangehöriger; wegen Beleidigung". Dann aber
heißt es: "Der Angeklagte Dr. Johannes Lerle ist schuldig
der Volksverhetzung in zwei tatmehrheitlichen Fällen." Im
eigentlichen Urteil kommt das Wort "Beleidigung" jedenfalls gar nicht
vor - es werden vorweg nur frühere "Verurteilungen" wegen
"Beleidigung" von Lerle aufgezählt. Wer es noch immer nicht
wahrhaben wollte: Dass "Beleidigung" nicht gesetzlich bestimmt ist und
dass "Beleidigungsprozesse" demzufolge immer Justizverbrechen sind, ist
für jeden anhand des StGB §185 sofort nachprüfbar und
zudem in zahlreichen sorgfältigen Analysen und Fallstudien
ausführlich und unwiderlegbar bewiesen; deshalb soll hier die
Feststellung genügen, dass der wahre Sinn des vermeintlichen
"Ehrenschutzes", i.e. der Schutz von Schuldigen und die Zerstörung
von Unschuldigen, auch im Fall Lerle zum Tragen kommt.
Der eigentliche Kern der Verurteilung wegen "Volksverhetzung" liegt in
dem Abschnitt: Dr. Lerle spricht »immer wieder vom "Dogma des
Holocaust". Es drückt insgesamt deutlich die Einstellung aus, so
schlimm, wie es dargestellt wurde, war es nicht.«
Spätestens hier muss jeder denkende Mensch auf die Barrikaden
gehen, denn diese radikale Missachtung elementarster Prinzipien
fundamentalster Rechtsgrundsätze kann nicht hingenommen werden.
Wie schlimm wurde es denn dargestellt? Und von wem? Diese absolut alles
entscheidenden Fragen bleiben - wie immer - unbeantwortet. Es
lässt sich unmöglich leugnen, dass es bis heute *keine*
inhaltliche Bestimmung gibt, was denn eigentlich "Holocaustleugnung"
sein soll. Es gibt schlichtweg kein "Holocaust-Credo". Exemplarisch sei
hier erinnert an den kleinen Aufsatz von
Rechtsanwältin Barbara Kulaszka: "Was ist Holocaust-Leugnung?";
ein Ausschnitt: »Im Juli 1990 räumten sowohl die polnische
Regierung als auch Israel's "Yad Vashem Holocaust Zentrum" ein,
daß die Zahl von vier Millionen eine ungeheure Übertreibung
war, und Hinweise darauf wurden entsprechend vom Auschwitz-Monument
entfernt. Israelische und polnische Offizielle gaben eine
vorläufige revidierte Zahl von 1.1 Million Opfern bekannt. In
einem vieldiskutierten Buch über Auschwitz schätzte der
französische Holocaust-Forscher Jean-Claude Pressac, daß
während der Kriegsjahre dort insgesamt ca. 775.000 starben.«
Kurz: Es war definitiv nicht so schlimm, dass vier Millionen in
Auschwitz starben, und bis heute weiß man noch nicht einmal, wie
schlimm genau es allein in Auschwitz war, obwohl Auschwitz doch
sicherlich zu den prominentesten Holocaust-Stätten zählt. Ein
anderes Beispiel: War es so schlimm, dass die jüdischen Opfer zu
Seife verarbeitet wurden? Darüber gibt es diametral
entgegengesetze Erklärungen, was zu einer Strafanzeige
mit Strafantrag geführt hat gegen 1. Museum
Auschwitz-Birkenau, Polen; 2. Internationaler Gerichtshof, Den Haag; 3.
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn; 4. Wolfgang Benz,
Berlin; 5. Andreas Laun, Salzburg, wegen Volksverhetzung. Hier nur in
aller Kürze: 1 und 2 verweisen auf Ausstellungstücke, die als
"Seife aus Judenfett" bezeichnet werden. 3 und 4 hingegen verbreiten im
Weltnetz die Aussage: »Das Bild von der "Seife aus Judenfett"
wird als Parabel der äußersten Entwürdigung des
Menschen durch die Nationalsozialisten gebraucht, es entbehrt aber
jeder Realität.« Andreas Laun wiederum erklärte in
einem Brief an Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich: "Das Verbrechen an
den Juden war ungeheuerlich, und es ist unerheblich, wie sie umgebracht
wurden und ebenso, ob wir genaue Zahlen wissen." Also: Wie schlimm war
es? Und welche Autorität sagt es uns? Wer ist der Volksverhetzer:
der mit dem Credo, dass es Judenseife gab, oder der mit dem Credo, dass
es keine Judenseife gab? Wer ist die verbindliche Autorität,
Museum Auschwitz-Birkenau oder Bundeszentrale für politische
Bildung? Das Ergebnis der Strafanzeige spricht eine
unmissverständliche Sprache: Es wurde einfach von keiner einzigen
der zahlreichen Justizstellen irgendetwas unternommen. Somit scheint
allein der Satz von Andreas Laun völlige Sicherheit zu bieten: Es
ist unerheblich, wie die Juden umgebracht wurden und ebenso, ob wir
genaue Zahlen wissen. Wer also auf Nummer Sicher gehen und jeder
Strafverfolgung wegen "Volksverhetzung" entgehen will, wird eisern
bekennen: Es ist unerheblich, wie die Juden umgebracht wurden und
ebenso, ob wir genaue Zahlen wissen. Aber selbst dann gibt es
womöglich keine Garantie, straffrei zu bleiben.
Was im "Volksverhetzungs-Paragraph" StGB §130 eigentlich steht,
interessiert die Justiz sowieso nicht - sie hat sich mittlerweile auch
ganz offen total von jeder Bindung an Gesetz und Recht losgesagt, nicht
nur mit ihren "Beleidigungs"-Justizverbrechen, sondern weitgehend auch
mit ihrer "Volksverhetzung": Strafbar gem. StGB §130 ist
nämlich nur die Verharmlosung / Leugnung von tatsächlich
bewiesenen Völkermordverbrechen der Nazis - andernfalls
müsste der Gesetzestext ausdrücklich auch das Leugnen solcher
Taten unter Strafe stellen, die vielleicht / die bloß angeblich /
die definitiv niemals von den Nazis begangen wurden. Wenn aber in
dieser Sache etwas bewiesen ist, dann ist es eben nicht zuletzt die
Unbewiesenheit, ja Falschheit vieler Holocaust-Behauptungen. Die totale
Rebellion gegen jedes Recht und Gesetz wurde denn von der Justiz auch
höchst feierlich verkündet ausgerechnet bei der Verurteilung
von Ernst Zündel: "Es ist unerheblich, ob der Holocaust
stattgefunden hat oder nicht, seine Leugnung steht in Deutschland unter
Strafe." Das ist die völlige Perversion dessen, was im StGB
§130 steht!
Ist dieses völlig heillose Durcheinander eigentlich bereits mehr
als schlimm, so setzt die Justiz Erlangen dem ganzen noch die Krone
auf: In der Verurteilungsschrift zitiert sie ausdrücklich die
Worte Lerles: "Es kann doch nicht bestritten werden, daß unsere
bisherigen Auffassungen über die Nazis mit handfesten Lügen
durchsetzt sind. So lernte ich in den 60er Jahren in der Schule,
daß die Nazis Seife aus menschlichen Knochen fertigten und
daß aus der Haut von Insassen des KZ Buchenwald Lampenschirme
gefertigt worden wären. Viele amerikanische Soldaten hatten sogar
mit eigenen Augen Gaskammern im KZ Dachau gesehen. Doch das paßt
nicht zur heutigen Geschichtsschreibung, wonach auf deutschem Boden
keine Menschen in Gaskammern starben." Lerles unleugbar wahren und
notwendigen Worte werden von der Justiz zwar nicht als falsch erwiesen,
aber immerhin ersatzweise mit langen Kerkerstrafen belegt.
Also: Für die Holocaust-Justizverbrechen gibt es keine
Entschuldigung.
Noch eine Anmerkung zum sog. "Dogma des Holocaust". Der Begriff Dogma
bezeichnet in der katholischen Theologie eine unfehlbare Lehre, die in
der Offenbarung enthalten ist und die von der Kirche als unfehlbarer
Glaubenssatz vorgelegt wurde. Nun ist die Holocaust-Religion
ausdrücklich die Antireligion zur wahren Religion, i.e. dem
Christentum. Exemplarisch zwei typische Zitate: 1. "Auschwitz ist die
Widerlegung Christi" (Claude Lanzmann). 2. "Diese 2500 Quadratfuss [der
Auschwitz-Gaskammer, Anm. PRHL], auf denen die Deutschen vielleicht
[!!!, Anm. PRHL] nicht weniger als 500.000 Leichen produziert haben,
waren für die Neuzeit, was der Parthenon für die griechische
Polis und die Kathedrale von Chartres für die Christenheit gewesen
war" (Robert Jan van Pelt).
Deshalb passt das Wort Dogma hier genau genommen überhaupt nicht.
Denn ein Dogma ist ja gerade eine unfehlbare und klar umrissene
Lehraussage, also das genaue Gegenteil von den Ungenauigkeiten,
Lügen und haltlosen Widersprüchen, die so konstitutiv sind
für die Holocaust-Religion. Dogmen werden klar in den unfehlbaren
Glaubensbekenntnissen formuliert. Während es für den
Holocaust weder ein Credo noch eine Autorität gibt, wodurch man
weiß, was genau man eigentlich glauben soll, um straffrei zu
bleiben, gibt es in der katholischen Kirche eben die
Glaubensbekenntnisse, z.B. das in der hl. Messe gebetete Credo von
Nizäa-Konstantinopel, und gibt es eine klare Autorität, i.e.
das kirchliche Lehramt, das klar entscheidet, was man glauben muss, um
Mitglied der katholischen Kirche zu sein. Die Dogmen werden zudem in
der katholischen Literatur ausführlich dargestellt und dabei stets
auf Herz und Nieren geprüft, d.h. es werden die Erklärungen
vorgebracht, worauf die jeweilige Lehraussage Bezug nimmt (genaue
Bibelstelle, Zeitumstände der Dogmenformulierung etc.), und es
wird die Haltlosigkeit und Unsinnigkeit der abweichenden Aussagen
entlarvt. Vor allem: Würde auch nur ein einziger Widerspruch resp.
eine einzige Unwahrheit in den katholischen Dogmen nachgewiesen,
wäre der gesamte katholische Glaube als solcher hinfällig,
d.h. die katholische Kirche könnte dann nämlich nicht mehr
als "Säule und Grundfeste der Wahrheit" (1 Tim. 3, 15) gelten.
*DAS* wäre die Widerlegung zumindest des katholischen Glaubens.
Aber die Holocaust-Religion bleibt trotz all der unzähligen
notorischen Lügen und Widersprüche unantastbar.
Angemessen ist beim Holocaust also nicht der Begriff "Dogma", sondern
vielmehr der Begriff "Tabu": Damit ist die "Unverletzlichkeit",
"Unnahbarkeit" etc. eines Raumes, einer Person, aber eben auch eines
Themas gemeint. Zugegeben: V.a. im sog. "Revisionismus" wird der
Holocaust gerne als "Tabu" bezeichnet. Eines der bekanntesten Beispiele
neueren Datums dürfte der Film "The Great
Taboo" / "El Gran Tabu" von Bradley R. Smith sein, der im Juni 2007
beim Filmfestival "Corto creativo" in Baja sehr erfolgreich
öffentlich aufgeführt wurde; es wird aber wohl noch etwas
dauern, bis er im deutschen Fernsehen gezeigt wird. Nun denn: Schon
seit einigen Tagen wird eine vermeintliche Debatte um die Rede von Joachim Meisner, Köln, über
"entartete Kultur" inszeniert, woran sich viele voller gespielter
Betroffenheit an den "Nazi-Spruch" von der "entarteten Kunst" erinnert
fühlen. Dieses entartete Theater ist zwar ein Kapitel für
sich, aber immerhin behauptete der Kölner
Kulturausschuss-Vorsitzende Lothar Theodor Lemper (CDU), der Begriff
"entartet" sollte im heutigen Sprachgebrauch tabu sein. Und Alan
Posener, Kommentarchef der WELT am SONNTAG, fabulierte in seinem
Artikel "Was uns der Kardinal mit dem Tabubruch sagen will"
(Welt-Weltnetzseite, 15.09.2007): "Ungehemmt fällt das Tabu –
nein, es löst sich auf wie Zucker in einer heißen Tasse Tee.
Ist das vielleicht die Absicht des Kardinals?" Und um ein älteres
Beispiel zu nennen: Die Junge Union Leverkusen veröffentlichte
2002 ein Editorial "Tabubruch. Wie hart darf man Israel kritisieren?";
ein Ausschnitt: "Natürlich spielt die deutsche Geschichte und die
Erinnerung an den Holocaust besonders in Deutschland immer eine
große Rolle, wenn es um Kritik an Israel geht. Harsche Kritik
galt und gilt scheinbar immer noch als ein Tabu, welches niemand wagte
anzusprechen."
Zusammenfassend: Selbst wer eisern an den Holocaust glaubt - was immer
damit gemeint sein mag -, kann und darf das gigantische Unrecht nicht
gutheißen, das nun an Dr. Lerle verbrochen wird. Es kann nicht
angehen, dass Wahrheit und Gerechtigkeit weiter auf dem Altar der
Holocaust-Religion geopfert werden. Die brd-Justiz hat ohnehin schon
längst einen dermaßen rettungslos desaströsen Ruf, dass
man es schon von daher nicht hinnehmen darf, wie sich Deutschland
weiterhin international zum absoluten Gespött macht. Nicht
vergessen: Mittlerweile hat sich die Justiz Titel verdient wie
"Saustall", "Rechtsbeugermafia", "gefährlichste kriminelle
Vereinigung" etc. pp.; Deutschland wird ganz offen als Diktatur
bezeichnet. Weit bekannt ist die Feststellung von Hans Georg
Möntmann: "Die Justiz ist dumm, fahrlässig, sadistisch,
unberechenbar, parteiisch, hilflos, bösartig; kurzum: sie ist in
einem Zustand, der einen sofortigen Konkursantrag zwingend notwendig
machen würde."
Aber es geht um viel, viel mehr als nur um den notorischen
fundamentalen Zusammenbruch von Recht und Gesetz in Deutschland. Es
geht hier um das Menschsein als solches. Es geht um den Zwang zum
Glauben an etwas, was außer der Leugnung der wahren Religion gar
keinen klaren Inhalt hat, wovon massenweise notorische Lügen und
Widersprüche bekannt sind, worüber man nicht einmal sprechen
darf. Objektiv kann somit niemand der Strafverfolgung wegen
Holocaustleugnung - ähnliches gilt für die "Beleidigung" -
entrinnen, weil eben alles völlig unsicher ist. Und wohin
führt diese Unsicherheit? Als Antwort s. W. Rauch, Lexikon des
katholischen Lebens, Freiburg 1952, 943: "Die Unsicherheit, die jeden
einzelnen unablässig bedroht, vernichtet die Lebensfreude,
untergräbt jede Art von Selbständigkeit, zerstört das
Vertrauen zum Staat, schafft willenlose Werkzeuge. Ein solcher Staat
ist keine Gemeinschaft von Menschen, sondern eine Herde entmenschter
Wesen."
Bonus 1: Fax an "Amtsgericht Dorsten", 20.09.2007
Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und
(4271/07) [Bei Antwort angeben!]
Hallo, aus der Gosse kriminellen Abschaums zusammengekratzer Bodensatz!
Ihr seid alles Vollidioten! - ist der Jargon der
"brd"-Freisler-Epigonen, s. plantik3.htm
Verp*sst euch, ihr *rschlöcher! [zens. PRHL] - ist der Jargon der
"brd"-Gestapo, s. rschloch.htm
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen
sandkanalverdrehungsassistent.
Dieser hat mich in einem Forumsbeitrag als "Holocaustleugner"
bezeichnet:
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13546549&forum_id=124166
Ich gewähre der "Justiz" hiermit eine nicht verlängerbare
Frist bis zum 04.10.2007, mir einen ausführlichen schriftlichen
Bericht über die Verurteilung von sandkanalverdrehungsassistent
zukommen zu lassen; danach tritt automatisch Versäumnis ein.
Über den Vorgang wird bei KzM berichtet.
Auch ein entsprechender Artikel bei kreuz.net ist möglich;
Hinweis: Bereits dort können meine Beiträge durchaus
über 1.000 (über eintausend!) Zugriffe erhalten, z.B.:
- Anne Frank und die teuflische Holocaust-Religion
http://www.kreuz.net/bookentry.1319.html
- Anregung: Öffentliche Verbrennung des „Tagebuchs der Anne Frank“
http://www.kreuz.net/bookentry.1384.html
Bonus 2: Erklärung der UNO
Grundprinzipien der Unabhängigkeit der Richterschaft
Angenommen vom Siebenten
Kongreß der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung
und die Behandlung Straffälliger, der vom 26. August bis zum 6.
September 1985 in Mailand stattfand, und gebilligt von der
Generalversammlung durch Resolution 40/32 vom 29. November 1985 und
40/146 vom 13. Dezember 1985.
6. Das Prinzip der Unabhängigkeit der Richterschaft berechtigt und
verpflichtet die Richter, dafür zu sorgen, daß
Gerichtsverfahren fair geführt werden und daß die Rechte der
Parteien geachtet werden.
10. Personen, die für ein Richteramt ausgewählt werden,
müssen integre und fähige Personen mit einer angemessenen
juristischen Ausbildung oder Qualifikation sein. Jede Methode der
Auswahl von Richtern muß Gewähr bieten gegen
mißbräuchliche Ernennungen. Bei der Auswahl der Richter darf
es keine Diskriminierung einer Person auf Grund der Rasse, der
Hautfarbe, des Geschlechtes, der Religion, der politischen oder
sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des
Vermögens, der Geburt oder des Status geben; das Erfordernis,
daß ein Kandidat für das Richteramt Staatsangehöriger
des betreffenden Landes sein muß, gilt dabei nicht als
Diskriminierung.
Disziplinarrecht, Suspendierung und
Absetzung
17. Eine Anschuldigung oder Beschwerde, die gegen einen Richter in
seiner richterlichen und beruflichen Eigenschaft erhoben wird, ist
rasch und fair in einem angemessenen Verfahren zu bearbeiten. Der
Richter hat das Recht auf eine faire Verhandlung. Die Untersuchung der
Angelegenheit hat im Anfangsstadium vertraulich zu bleiben, sofern der
Richter nichts anderes begehrt.
18. Richter dürfen nur wegen Amtsunfähigkeit oder wegen eines
Verhaltens, das sie zur weiteren Ausübung ihres Amtes ungeeignet
macht, suspendiert oder abgesetzt werden.
19. Alle Disziplinar-, Suspendierungs- oder Absetzungsverfahren sind in
Übereinstimmung mit gültigen Maßstäben für
richterliches Verhalten zu entscheiden.
20. Entscheidungen in Disziplinar-, Suspendierungs- oder
Absetzungsverfahren sollten einer unabhängigen
Überprüfung unterliegen. Dieser Grundsatz muß nicht auf
die Entscheidungen des obersten Gerichts und auf jene der
gesetzgebenden Körperschaft über Amtsanklagen oder
ähnliche Verfahren angewendet werden.
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