"Straftat" "Beleidigung": Beschwerde beim "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte"

- Vorgeschichte und Klageschrift -
(Kirche zum Mitreden, 02.10.2006)
Beleidigung willkür des Richters bei G.
urteil beleidigung psycho bei G.
beleidigung grundgesetz beschwerde bei Google
Behauptung eines Polizisten bei G.
In den verschiedenen Texten zum Phantomdelikt "Beleidigung" wurde klar dargelegt, dass immer mehr Bürger den totalitären Terror durchschauen, der hinter der Nullnummer "§185 StGB" steckt. Mittlerweile liegen sogar dem "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" mehrere Beschwerden wegen "§185 StGB" vor.

"Verfassungs"-Beschwerde

17.09.2006: Fax an "Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht"

"Unanfechtbares" "rechtskräftiges" "Urteil" der OMF-"brd" (http://www.kirchenlehre.com/heise_02.htm):
"Rolf Hermann Lingen (…) ist Pater der katholischen Kirche".
Hiermit lege ich "Verfassungs"-Beschwerde ein gegen sämtliche Schauprozesse, die von der OMF-"brd" wegen "Beleidigung" geführt werden. Zur Bearbeitung wird hiermit eine nicht verlängerbare Frist bis zum 01.10.2006 gesetzt; danach wird unverzüglich Klage beim "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" eingereicht.
Begründung: In offen zugegebener eklatanter Weise wird mit jedem "Prozess" wegen "Beleidigung" der Grundsatz missachtet: "Nulla poena sine lege" (StGB § 1; GG Art. 103). Auch bei KzM gibt es dazu schon mehrere Texte, die bei allen Adressaten als bekannt vorausgesetzt werden, darunter:
manni_01.htm
manni_02.htm
manni_03.htm
manni_04.htm
beleid01.htm
beleid02.htm
Kurz: Die Nullnummer "§185 StGB" ist ein Terrorinstrument, womit die OMF-"brd" jede berechtigte und notwendige Kritik unterdrückt, indem sie die Verbrecher vor gerechter Strafe schützt und die Rechtschaffenen zu Verbrechern abstempelt und entsprechend misshandelt. Nun will mir das Völkermordinstitut "Amtsgericht Bonn" am 19.10.2006 den "Prozess" machen, weil ich den fanatischen Völkermörder Manfred Wucherpfennig ("manni-penni") als das öffentlich würdige, was er bewiesenermaßen ist, eben als fanatischen Völkermörder. Wenn man nun die Drahtzieher bei diesem Justiziverbrechen, i.e. die beiden Völkermörder Detlev Bayer alias Fettleff ("Amtsgericht Bonn") und Kurt Pillmann alias Jecken-Kurt ("Landgericht Bonn") betrachtet, kommt man nicht umhin, den Irrenhaus-Charakter dieser Läden und überhaupt der OMF-"brd" einzugestehen, cf. Meldung des Bonner General-Anzeigers:
a**** Bereits zum zweiten Mal hielt Rechtsanwältin Judith Marschner, besser bekannt als unsere Bonna Judith I., mitsamt ihrem Prinzen Klaus III. und dem Hofstaat Einzug im Bonner Landgericht [...] Die neue Tiefgarage war am Donnerstag Festsaal, Disko oder was immer die Justiz-Jecken daraus machten. Wie schon beim ersten offiziellen Antrittsbesuch im hohen Haus der Justiz wurde das Prinzenpaar von Landgerichtspräsident Kurt Pillmann willkommen geheißen - in gereimtem Kölsch. Das närrische juristische Fußvolk applaudierte - auch als die Bonna anschließend Gunst und Orden verteilte: Staatsanwalt Jochen Weingarten, im Alltag zuständig für Mord und Totschlag, habe ihr kürzlich gestanden, noch nie einen Orden erhalten zu haben, verriet die Bonna. Das wolle sie hiermit ändern. [...] Präsident Pillmann hatte beim vergangenen Mal schon seinen Orden bekommen - und wurde diesmal nur dafür gerügt, dass er ihn nicht trug. Amtsgerichtsdirektor Detlev Bayer, der seinen Orden brav umgehängt hatte, konnte sich hingegen über ein Lob als korrekter Jeck freuen. ****e
http://www.kamelle.de/index_frameset.html?/news/artikel.php?id=69788 "
Man kann seine Zeit weitaus sinnvoller vergeuden als mit solchen "Justiz-Jecken"! Die Bonner Völkermörder-Clique stellt eindrucksvoll unter Beweis, dass man "Narren" nicht ernst nehmen darf!
Das "BVerfG" ist eine Ausgeburt des diktatorischen Terrorismus, wobei a) eine Mini-Gruppe b)  vom Volk Ungewählter c) absolut ungestraft Kapitalverbrechen an Kapitalverbrechen reiht und dies den OMF-"BRD"-Fetischisten unter bestialischem Zwang als "Rechtsstaatlichkeit" weisgemacht wird. Mit seinen oft naturgesetzwidrigen und schon von daher absolut nichtigen "Entscheidungen" beleidigt das "BVerfG" sogar noch den Intellekt von verschimmeltem Knäckebrot. Deshalb verfolgt diese "Verfassungs"-Beschwerde in erster Linie die Zwecke, a) ein weiteres Strafverfahren gegen die OMF-"BRD" beim "EuGHMR" vorzubereiten und b) im Falle der Umwandlung der OMF-"BRD" in einen Rechtsstaat ein beschleunigtes Verfahren mitsamt Vollstreckung gegen die Schuldigen zu erleichtern.
Rechtsbelehrung: Notwehr kann ggf. bis zur Tötung des ungerechten Angreifers gehen.


Strafanzeige wegen Verleumdung

18.09.2006: Fax an Völkermordinstitut SA Essen, (0201) 803-2920 et al.
"Unanfechtbares" "rechtskräftiges" "Urteil" der OMF-"brd" (http://www.kirchenlehre.com/heise_02.htm):
"Rolf Hermann Lingen (…) ist Pater der katholischen Kirche".
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen e4; Tatbestand: Verleumdung
e4 hat im Forum von heise.de folgende Nachricht an mich veröffentlicht:
"Wenn Sie so gegen ihr eigens Land sind. In dem sie Geboren sind. Was ein Widerspruch in sich Selber ist. Und nur die Gehirnlosen Kommentare eines ihrere gesinnungs Genossen wieder geben können. Wieso verschwinden sie dan nicht Einfach. China were das richtige Land für sie. Aber da müßten sie Halt ihren Mundhalten. Sonst sind sie dort ganz schnell weg vom Fenster. Im Übrigen haben sie es dem Grundgesetz zuverdanken. Das Selbst sie , und ihre gesinnungs Genossen,eure verlogene Pampläte im Web verbreichten dütfen. Desweiteren bin ich der Meinung das jedem Nazi, wie sie einer sind. Perse Intelligenz abzusprechen ist. Da Spielt es keine Rolle ob sie Abitur haben."
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11258705&forum_id=105535
Diese Strafanzeige dient als erneuter Beweis, dass der "Ehrenschutz" in der OMF-"brd" in Wahrheit nur Täterschutz ist. Außerdem steht die Anzeige im Zusammenhang mit der anhängigen "Verfassungs"-Beschwerde. Deshalb wird auch hier für die abschließende Bearbeitung eine nicht verlängerbare Frist gesetzt bis zum 01.10.2006; in der unverzüglich darauffolgenden Klage beim "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" gegen die OMF-"brd" wird dieser Vorfall als Beweis vorgelegt, dass man in der OMF-"brd" selbst solche als "Nazis" beschimpfen darf, die sich durch langjährige Aufklärungsarbeit gegen den Nationalsozialismus Verdienste erworben haben.
Das "BVerfG" ist eine Ausgeburt des diktatorischen Terrorismus, wobei a) eine Mini-Gruppe b)  vom Volk Ungewählter c) absolut ungestraft Kapitalverbrechen an Kapitalverbrechen reiht und dies den OMF-"brd"-Fetischisten unter bestialischem Zwang als "Rechtsstaatlichkeit" weisgemacht wird. Mit seinen oft naturgesetzwidrigen und schon von daher absolut nichtigen "Entscheidungen" beleidigt das "BVerfG" sogar noch den Intellekt von verschimmeltem Knäckebrot. Deshalb verfolgt diese "Verfassungs"-Beschwerde in erster Linie die Zwecke, a) ein weiteres Strafverfahren gegen die OMF-"brd" beim "EuGHMR" vorzubereiten und b) im Falle der Umwandlung der OMF-"brd" in einen Rechtsstaat ein beschleunigtes Verfahren mitsamt Vollstreckung gegen die Schuldigen zu erleichtern.
Rechtsbelehrung: Notwehr kann ggf. bis zur Tötung des ungerechten Angreifers gehen.


heise.de billigt übrigens diese Verleumdung, hat aber unseren Beitrag kurzerhand kommentarlos gesperrt; er ist immerhin noch in den geheimgehaltenen Leserbriefen dokumentiert.
Bis heute (02.10.2006) liegt uns weder zur "Verfassungs"-Beschwerde noch zur Strafanzeige irgendein Schreiben von irgendeiner der angefaxten Stellen vor.

Klageschrift

EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN
An den Kanzler des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR), Europarat, F - 67075 STRASBOURG CEDEX, France
vorab per Fax: +33 (0)3 88 41 27 30
(Beschwerdeformular und Anlagen per Post)
Hiermit lege ich Beschwerde ein gegen die OMF-"brd" ("Bundesrepublik Deutschland")
wegen Verletzung des Artikels 7 ("Keine Strafe ohne Gesetz") der KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN IN DER FASSUNG DES PROTOKOLLS Nr. 11
Sachverhalt: Die OMF-"brd" führt seit Jahrzehnten "Prozesse" gegen Unschuldige wegen eines "§ 185 StGB", der lautet: "Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Der so gen. "Ehrenschutz" dient dabei als Täterschutz.
Derlei "Prozesse" sind nicht nur schwerste Verbrechen gegen den Art. 7 EMRK, sondern auch gegen die OMF-eigenen Erklärungen § 1 StGB sowie Art. 103,2 "Grundgesetz": "Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."
Die OMF-"brd" benutzt diese Nullnummer "§ 185 StGB" auch für ihren Völkermord gegen die katholische Kirche.
Was die "gesetzliche Bestimmtheit" der "Beleidigung" (§ 185 StGB) betrifft, hier einige Analysen:
1. Jurawiki - Beleidigung: »Das Gesetz definiert den Begriff "Beleidigung" nicht näher« (s. http://www.kirchenlehre.com/beleid02.htm).
2. Prof. Dr. Hans Jürgen Heringer über "§ 185 StGB": »Was eine Beleidigung ist, sagt der Paragraph nicht. Könnte die Linguistik da weiterhelfen? Vielleicht untersuchen, wie das Verb "beleidigen" verwendet wird? Das wollen Juristen im Allgemeinen lieber nicht. Diese Art von Empirie geht gegen das System« (s. http://www.kirchenlehre.com/manni_04.htm).
3. Hinweis von Claus Plantiko: »Daß die Strafbestimmungen zur Beleidigung gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103(2) GG verstoßen, räumte selbst das Bundesverfassungsgericht ein, s. E 93, 266, 292; 71, 108, 114ff., meint aber, der Begriff der Beleidigung habe durch >100jährige und im Wesentlichen einhellige Rechtsprechung einen hinreichend klaren Inhalt erlangt, der den Gerichten ausreichende Vorgaben für die Anwendung an die Hand gibt und den Normadressaten deutlich macht, wann sie mit einer Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben« (s. http://www.kirchenlehre.com/beleid01.htm).
Damit meint das "Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" also allen Ernstes, der Bürger müsse sich eben damit abfinden, dass es zwar keine gesetzliche Bestimmtheit von "Beleidigung" gibt, er deshalb also gar nicht bestraft werden kann, dass er aber trotzdem "bestraft" wird. Statt eines Gesetzestextes müsse der Bürger dann die Gerichtsurteile zu "Beleidigungs"-"Prozessen" aus über hundert Jahren aufmerksam studieren! Dass diese vollkommen wertlos sind, wird dabei vom "Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" ebenfalls offen zugegeben, weil es sich dabei ja ausdrücklich NICHT um eine einhellige Rechtsprechung, sondern um eine "IM WESENTLICHEN [???] einhellige Rechtsprechung" handelt. Also selbst wer sämtliche Urteile genauestens kennt, kann damit keinerlei Rechtssicherheit gewinnen, ob er denn etwas "Strafbares" getan hat oder nicht, also es besteht restlose, uneinschätzbare "richterliche" Willkür.
Dazu zwei Anmerkungen: 1. Was das Ausmaß der "Beleidigungs"-"Strafverfahren" betrifft, hier ganz konkrete Zahlen:
»Nicht nach dem Gesetz, wohl aber nach der grundgesetzwidrigen Meinung der Rechtsprechung, steht der Begriff der ”Ehre” in einem grundlegenden Zusammenhang mit dem Begriff der ”Beleidigung” des § 185 des Strafgesetzbuches. Dass dort das Wort ”Ehre” nicht einmal vorkommt und der Inhalt der Straftat ”Beleidigung” nicht gesetzesbestimmt ist, stört die Staatsanwälte und die Richter nicht. Man bedient sich einfach willkürlicher Tatvorwürfe. Trotz solch haarsträubender Zustände, nennt die ”Polizeiliche Kriminalstatistik” im Jahre 2003 sage und schreibe 145.041 Tatverdächtige in Sachen ”Beleidigung” und für das Jahr 2004 gar 174.455 ”erfasste Fälle”. Andere Quellen melden für das Jahr 2003 164.848 Strafanzeigen« (s. http://www.kirchenlehre.com/beleid01.htm)
Das bedeutet: Bevor ein Bürger den Mund aufmachen darf, muss er (geschätzt) erst einmal aus mehr als hundert Jahren jeweils mehr als hunderttausend "erfasste Fälle" studieren, also alle Bürger müssen vor einer irgendeiner Äußerung weit über zehn Millionen Fälle mitsamt ihrer jeweiligen "IM WESENTLICHEN [???] einhelligen Rechtsprechung" analysiert haben, weil erst dies ihnen - angeblich - "deutlich macht, wann sie mit einer Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben." "Deutlich gemacht" wird damit allerdings in Wahrheit überhaupt gar nichts - außer eben der totalitären Willkür der "Richter". Ganz konkret: Jemand wird öffentlich im Internet als "A****loch" (zensiert von PRHL) tituliert. Dann weiß er immerhin, dass dies keine Beleidigung ist, denn so lautet das entsprechende "Urteil" beim Landgericht Köln, Az.: 28 T 8/01 (s. http://www.kirchenlehre.com/beleid01.htm). Die Verurteilung des Fußballers Stefan Effenberg zu 100.000 Euro Strafe wegen angeblichen Gebrauchs selbiger Vokabel (s. http://www.kirchenlehre.com/moebius2.htm) gewährleistet dabei, dass die "Rechtsprechung" eben nicht "einhellig" ist und der Bürger somit unmöglich wissen KANN, was ihn vor "Gericht" erwartet. Zugegeben, die beiden A****löcher sind nicht wirklich zu vergleichen: Im ersten Fall ging es um einen öffentlichen Internet-Beitrag, wofür es nicht nur unzählige Zeugen gibt, sondern eben auch den für jeden nachprüfbaren Eintrag selbst. Im Fall Effenberg ging es um eine bloße, unbewiesene Behauptung eines "Polizisten", wofür es nicht nur keine Zeugen gibt, sondern der Aussage des einen "Polizisten" die Aussagen von Effenberg und seiner Lebensgefährtin gegenüberstanden, wo man also schon gem. "In dubio pro reo" ohnehin niemals Klage hätte erheben können. Was nun die Glaubwürdigkeit von "brd"-"Polizisten" betrifft, sei an den Artikel über "uniformierte Kriminelle" erinnert in "Jungle World": "Der Kollege hilft. Immer wieder begehen Berliner Polizisten Straftaten im Dienst. Belangt werden sie dafür fast nie" (s. http://www.kirchenlehre.com/tod_0003.htm). Ach ja: Weil Effenbergs Lebensgefährtin nicht die Behauptung des "Polizisten" gestützt hat, wurde gegen sie ein Strafverfahren wegen "uneidlicher Falschaussage" eröffnet...
S. ferner meine Test-Strafanzeigen wegen "verblendeter Idiot" (http://www.kirchenlehre.com/heise.htm) sowie "Volltrottel" (http://www.kirchenlehre.com/idgr0006.htm) und "Nazi" (http://www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm).
Übrigens besteht demzufolge auch gar keine "Gewaltentrennung" in der OMF, denn die "Richter" übernehmen damit nicht nur die "Rechtsprechung", sondern auch die "Gesetzgebung". Aber an die ganze "Demokratie"-Farce glaubt sowieso niemand mehr ernsthaft; die OMF ist war sowieso nie als "Demokratie" geplant, sondern ist nur der Vernichtungsplan gegen das deutsche Volk.

Trotz allem hat die OMF-"brd" beim "Amtsgericht Bonn" ein "Strafverfahren" gegen mich wegen "Beleidigung" angezettelt. Zu den Tätern gehören die fanatischen Völkermörder Manfred Wucherpfennig (manni-penni), Kurt Pillmann (Jecken-Kurt) und Detlev Bayer (Fettleff). Diese drei Völkermörder wollen mich mit diesem Schauprozess zum Verbrecher abstempeln, um ihre eigenen Verbrechen zu verschleiern. Eindeutig bewiesene und unstrittige Tatsache ist, dass die OMF-"brd" Völkermord begeht gegen die katholische Kirche, was u.a. durch Vernichtung katholischer Kleriker wie mich durchgeführt wird; diesbzgl. ist ein Verfahren bei EuGHMR anhängig (ECHR-LGer1.1R (37843/05); s. http://www.kirchenlehre.com/eu_klag3.htm). Für die genauen Einzelheiten über manni-penni und seine Kollaborateure s. die KzM-Dokumentation http://www.kirchenlehre.com/manni_01.htm, http://www.kirchenlehre.com/manni_02.htm, http://www.kirchenlehre.com/manni_03.htm, http://www.kirchenlehre.com/manni_04.htm.

Nun hat diesbzgl. mit "unfechtbarer" ex-silentio-Erklärung (Versäumnisurteil) vom 01.10.2006 das "Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" endgültig "entschieden", dass die OMF-"brd" den Völkermord gegen die katholische Kirche ungestört fortsetzen will und darf und deshalb auch der Schauprozess wegen "Beleidigung" "rechtmäßig" ist. Somit sind sämtliche "Instanzen" der OMF-"brd" vollkommen ausgeschöpft.
Um dem möglichen Einwand zu begegnen, ich sollte mir wenigstens spaßeshalber das Affentheater beim "Amtsgericht Bonn" anschauen, verweise ich zunächst besonders auf die zahlreichen gravierenden Hindernisse wie das privilegium fori, die Nichtstaatlichkeit der OMF-"brd", die Freiheit der Kirche und die Unbestimmtheit von "Beleidigung". Ferner dulde ich nicht, dass dieses Völkermörderpack mich öffentlich mit der laikalen Anpöbelei beleidigt; um wenigstens ein kleines Zeichen zu setzen, habe ich übrigens zwischenzeitlich laikal adressierte Briefe zurückgeschickt an die "Justiz"-Absender. Zudem habe ich mir mal so einen Affenzirkus der OMF-"brd" angeschaut und musste feststellen, dass die "Justiz" sich schlimmster Lügen bediente, um meine "Verurteilung" durchzudrücken. Eine entsprechende Studie zum "Amtsgericht Hannover" blieb von allen Seiten unwidersprochen, wobei ich wohlgemerkt die dortigen "Justiz"-Bonzen ebenfalls - ungestraft! - als "Völkermörder" bezeichne (s. http://www.kirchenlehre.com/hanni.htm).

Außerdem sind gegen die Völkermörder manni-penni, Jecken-Kurt und Fettleff Straf- und Entmündigungsverfahren anhängig. Über den Geisteszustand der Bonner "Justiz"-Bonzen gibt eine Meldung des Bonner General-Anzeigers Auskunft:
»Bereits zum zweiten Mal hielt Rechtsanwältin Judith Marschner, besser bekannt als unsere Bonna Judith I., mitsamt ihrem Prinzen Klaus III. und dem Hofstaat Einzug im Bonner Landgericht [...] Die neue Tiefgarage war am Donnerstag Festsaal, Disko oder was immer die Justiz-Jecken daraus machten. Wie schon beim ersten offiziellen Antrittsbesuch im hohen Haus der Justiz wurde das Prinzenpaar von Landgerichtspräsident Kurt Pillmann willkommen geheißen - in gereimtem Kölsch. Das närrische juristische Fußvolk applaudierte - auch als die Bonna anschließend Gunst und Orden verteilte: Staatsanwalt Jochen Weingarten, im Alltag zuständig für Mord und Totschlag, habe ihr kürzlich gestanden, noch nie einen Orden erhalten zu haben, verriet die Bonna. Das wolle sie hiermit ändern. [...] Präsident Pillmann hatte beim vergangenen Mal schon seinen Orden bekommen - und wurde diesmal nur dafür gerügt, dass er ihn nicht trug. Amtsgerichtsdirektor Detlev Bayer, der seinen Orden brav umgehängt hatte, konnte sich hingegen über ein Lob als korrekter Jeck freuen.« (s. http://www.kirchenlehre.com/manni_03.htm).
Bereits restlos dem Gespött preisgegeben und endgültig als für jedes Richteramt absolut unfähig erwiesen hat sich das Bonner Völkermörderpack mit dem Psychiatrisierungs-Versuch, womit diese "Jecken" und "Narren" obendrein auch noch gnadenlos gescheitert sind - wenngleich die damit bezweckte Verleumdung gegen mich zugegebenermaßen reiche Früchte getragen hat, s. z.B. den o.g. "Volltrottel". Wer mag, kann die Psycho-Einzelheiten in den drei Fallstudien http://www.kirchenlehre.com/leygraf.pdf, http://www.kirchenlehre.com/kivi.pdf und http://www.kirchenlehre.com/heller.pdf im Internet nachlesen; in letztgenannter Fallstudie ist die Erklärung des "Landgericht Essen" zu meinem Geisteszustand zitiert: "Der Kläger ist gemäß § 51 Abs. 1 ZPO prozessfähig. Nach dem Eindruck, den sich die Kammer in der mündlichen Verhandlung vom Kläger gemacht hat, bestehen keine Zweifel an dessen Geschäftsfähigkeit. Der Kläger mag seine religiösen Überzeugungen ausdrucks-stark vertreten, aber für einen die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit gemäß § 104 Nr. 2 BGB bestehen keine Anhaltspunkte." Dennoch haben die Bonner Jecken und Narren bis heute für ihre Psycho-Nummer weder eine Begründung noch eine Entschuldigung vorgelegt, allerdings immerhin eine Rechnung von knapp 500 Euro, die ich bezahlen soll - was ich obendrein bekanntlich gar nicht kann, weil mich die Völkermordrepublik schon längst zielsicher in die Überschuldung "gepfändet" hat. Ergänzend sei auf den Stunt der Völkermordtruppe "Justiz" Heilbronn / Stuttgart hingewiesen, demzufolge sich die "Justiz" noch nicht einmal an ihre hauseigene "Strafprozessordnung" zu halten braucht und hält (s. http://www.kirchenlehre.com/p_041216.htm).
Besonders ist zu beachten, dass die gesamte OMF-"brd" eine totalitäres Irrenhaus ist, bewiesen z.B. auch anhand der Zuständigkeitskapriolen von "Bundestag" und "Landtagen" bzgl. der "Beleidigungs"-"Gesetzgebung" (s. http://www.kirchenlehre.com/pet_bel.htm).
Da der "Beleidigung"-Schauprozess am 19.10.2006 stattfinden soll, wäre die Unterlassung eines sofortigen Eingreifen des EuGHMR unentschuldbar: Er muss sofort erklären, dass alle "Prozesse" wegen "Beleidigung" rechtswidrig und derlei "Verurteilungen" absolut null und nichtig sind. Hilfreich ist dabei auch die KSZE:
»The memorandum of the Commission on Security and Cooperation in Europe volume 35 No 12 of May 24, 2002 contains the following statement
Criminal defamation and "insult" laws are often defended as necessary to prevent alleged abuses of freedom of expression. They are not, however, consistent with OSCE norms and their use constitutes an infringement on the fundamental right to free speech. - Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamerung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung.«
Bei unterlassener Hilfeleistung ist der EuGHMR mitschuldig an dem Verbrechen der Verfolgung Unschuldiger, weil er damit die Missachtung seines eigenen Grundsatzes "Keine Strafe ohne Gesetz" propagiert und unterstützt und damit am Völkermord gegen die katholische Kirche mitwirkt.


[Zurück zur KzM - Startseite]