In den verschiedenen
Texten zum Phantomdelikt "Beleidigung" wurde
klar dargelegt, dass immer mehr Bürger den totalitären Terror
durchschauen, der hinter der Nullnummer "§185 StGB" steckt.
Mittlerweile liegen sogar dem "
Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte" mehrere Beschwerden wegen
"§185 StGB" vor.
"Verfassungs"-Beschwerde
17.09.2006: Fax an
"Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht"
"Unanfechtbares"
"rechtskräftiges" "Urteil" der OMF-"brd" (
http://www.kirchenlehre.com/heise_02.htm):
"Rolf Hermann Lingen (…) ist Pater der katholischen Kirche".
Hiermit lege ich "Verfassungs"-Beschwerde ein gegen sämtliche
Schauprozesse, die von der OMF-"brd" wegen "Beleidigung" geführt
werden. Zur Bearbeitung wird hiermit eine nicht verlängerbare
Frist bis zum 01.10.2006 gesetzt; danach wird unverzüglich Klage
beim "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte"
eingereicht.
Begründung: In offen zugegebener eklatanter Weise wird mit jedem
"Prozess" wegen "Beleidigung" der Grundsatz missachtet: "Nulla poena
sine lege" (StGB § 1; GG Art. 103). Auch bei KzM gibt es dazu
schon mehrere Texte, die bei allen Adressaten als bekannt vorausgesetzt
werden, darunter:
manni_01.htm
manni_02.htm
manni_03.htm
manni_04.htm
beleid01.htm
beleid02.htm
Kurz: Die Nullnummer "§185 StGB" ist ein Terrorinstrument, womit
die OMF-"brd" jede berechtigte und notwendige Kritik unterdrückt,
indem sie die Verbrecher vor gerechter Strafe schützt und die
Rechtschaffenen zu Verbrechern abstempelt und entsprechend misshandelt.
Nun will mir das Völkermordinstitut "Amtsgericht Bonn" am
19.10.2006 den "Prozess" machen, weil ich den fanatischen
Völkermörder Manfred Wucherpfennig ("manni-penni") als das
öffentlich würdige, was er bewiesenermaßen ist, eben
als fanatischen Völkermörder. Wenn man nun die Drahtzieher
bei diesem Justiziverbrechen, i.e. die beiden Völkermörder
Detlev Bayer alias Fettleff ("Amtsgericht Bonn") und Kurt Pillmann
alias Jecken-Kurt ("Landgericht Bonn") betrachtet, kommt man nicht
umhin, den Irrenhaus-Charakter dieser Läden und überhaupt der
OMF-"brd" einzugestehen, cf. Meldung des Bonner General-Anzeigers:
a**** Bereits zum zweiten Mal hielt Rechtsanwältin Judith
Marschner, besser bekannt als unsere Bonna Judith I., mitsamt ihrem
Prinzen Klaus III. und dem Hofstaat Einzug im Bonner Landgericht [...]
Die neue Tiefgarage war am Donnerstag Festsaal, Disko oder was immer
die Justiz-Jecken daraus machten. Wie schon beim ersten offiziellen
Antrittsbesuch im hohen Haus der Justiz wurde das Prinzenpaar von
Landgerichtspräsident Kurt Pillmann willkommen geheißen - in
gereimtem Kölsch. Das närrische juristische Fußvolk
applaudierte - auch als die Bonna anschließend Gunst und Orden
verteilte: Staatsanwalt Jochen Weingarten, im Alltag zuständig
für Mord und Totschlag, habe ihr kürzlich gestanden, noch nie
einen Orden erhalten zu haben, verriet die Bonna. Das wolle sie hiermit
ändern. [...] Präsident Pillmann hatte beim vergangenen Mal
schon seinen Orden bekommen - und wurde diesmal nur dafür
gerügt, dass er ihn nicht trug. Amtsgerichtsdirektor Detlev Bayer,
der seinen Orden brav umgehängt hatte, konnte sich hingegen
über ein Lob als korrekter Jeck freuen. ****e
http://www.kamelle.de/index_frameset.html?/news/artikel.php?id=69788 "
Man kann seine Zeit weitaus sinnvoller vergeuden als mit solchen
"Justiz-Jecken"! Die Bonner Völkermörder-Clique stellt
eindrucksvoll unter Beweis, dass man "Narren" nicht ernst nehmen darf!
Das "BVerfG" ist eine Ausgeburt des diktatorischen Terrorismus, wobei
a) eine Mini-Gruppe b) vom Volk Ungewählter c) absolut
ungestraft Kapitalverbrechen an Kapitalverbrechen reiht und dies den
OMF-"BRD"-Fetischisten unter bestialischem Zwang als
"Rechtsstaatlichkeit" weisgemacht wird. Mit seinen oft
naturgesetzwidrigen und schon von daher absolut nichtigen
"Entscheidungen" beleidigt das "BVerfG" sogar noch den Intellekt von
verschimmeltem Knäckebrot. Deshalb verfolgt diese
"Verfassungs"-Beschwerde in erster Linie die Zwecke, a) ein weiteres
Strafverfahren gegen die OMF-"BRD" beim "EuGHMR" vorzubereiten und b)
im Falle der Umwandlung der OMF-"BRD" in einen Rechtsstaat ein
beschleunigtes Verfahren mitsamt Vollstreckung gegen die Schuldigen zu
erleichtern.
Rechtsbelehrung: Notwehr kann ggf. bis zur Tötung des ungerechten
Angreifers gehen.
Strafanzeige wegen Verleumdung
18.09.2006: Fax an
Völkermordinstitut SA Essen, (0201) 803-2920 et al.
"Unanfechtbares"
"rechtskräftiges" "Urteil" der OMF-"brd"
(
http://www.kirchenlehre.com/heise_02.htm):
"Rolf Hermann Lingen (…) ist Pater der katholischen Kirche".
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen e4; Tatbestand: Verleumdung
e4 hat im Forum von heise.de folgende Nachricht an mich
veröffentlicht:
"Wenn Sie so gegen ihr eigens Land sind. In dem sie Geboren sind. Was
ein Widerspruch in sich Selber ist. Und nur die Gehirnlosen Kommentare
eines ihrere gesinnungs Genossen wieder geben können. Wieso
verschwinden sie dan nicht Einfach. China were das richtige Land
für sie. Aber da müßten sie Halt ihren Mundhalten.
Sonst sind sie dort ganz schnell weg vom Fenster. Im Übrigen haben
sie es dem Grundgesetz zuverdanken. Das Selbst sie , und ihre
gesinnungs Genossen,eure verlogene Pampläte im Web verbreichten
dütfen. Desweiteren bin ich der Meinung das jedem Nazi, wie sie
einer sind. Perse Intelligenz abzusprechen ist. Da Spielt es keine
Rolle ob sie Abitur haben."
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11258705&forum_id=105535
Diese Strafanzeige dient als erneuter Beweis, dass der "Ehrenschutz" in
der OMF-"brd" in Wahrheit nur Täterschutz ist. Außerdem
steht die Anzeige im Zusammenhang mit der anhängigen
"Verfassungs"-Beschwerde. Deshalb wird auch hier für die
abschließende Bearbeitung eine nicht verlängerbare Frist
gesetzt bis zum 01.10.2006; in der unverzüglich darauffolgenden
Klage beim "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte"
gegen die OMF-"brd" wird dieser Vorfall als Beweis vorgelegt, dass man
in der OMF-"brd" selbst solche als "Nazis" beschimpfen darf, die sich
durch langjährige Aufklärungsarbeit gegen den
Nationalsozialismus Verdienste erworben haben.
Das "BVerfG" ist eine Ausgeburt des diktatorischen Terrorismus, wobei
a) eine Mini-Gruppe b) vom Volk Ungewählter c) absolut
ungestraft Kapitalverbrechen an Kapitalverbrechen reiht und dies den
OMF-"brd"-Fetischisten unter bestialischem Zwang als
"Rechtsstaatlichkeit" weisgemacht wird. Mit seinen oft
naturgesetzwidrigen und schon von daher absolut nichtigen
"Entscheidungen" beleidigt das "BVerfG" sogar noch den Intellekt von
verschimmeltem Knäckebrot. Deshalb verfolgt diese
"Verfassungs"-Beschwerde in erster Linie die Zwecke, a) ein weiteres
Strafverfahren gegen die OMF-"brd" beim "EuGHMR" vorzubereiten und b)
im Falle der Umwandlung der OMF-"brd" in einen Rechtsstaat ein
beschleunigtes Verfahren mitsamt Vollstreckung gegen die Schuldigen zu
erleichtern.
Rechtsbelehrung: Notwehr kann ggf. bis zur Tötung des ungerechten
Angreifers gehen.
heise.de billigt übrigens diese Verleumdung, hat aber unseren
Beitrag kurzerhand kommentarlos gesperrt; er ist immerhin noch in den
geheimgehaltenen Leserbriefen dokumentiert.
Bis heute (02.10.2006) liegt uns weder zur "Verfassungs"-Beschwerde
noch zur Strafanzeige irgendein Schreiben von irgendeiner der
angefaxten Stellen vor.
Klageschrift
EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN
An den Kanzler des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR), Europarat, F - 67075
STRASBOURG CEDEX, France
vorab per Fax: +33 (0)3 88 41 27 30
(Beschwerdeformular und Anlagen per
Post)
Hiermit lege
ich Beschwerde ein gegen die OMF-"brd" ("Bundesrepublik Deutschland")
wegen Verletzung des Artikels 7 ("Keine Strafe ohne Gesetz") der
KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN IN DER
FASSUNG DES PROTOKOLLS Nr. 11
Sachverhalt: Die OMF-"brd" führt seit Jahrzehnten "Prozesse" gegen
Unschuldige wegen eines "§ 185 StGB", der lautet: "Die Beleidigung
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und,
wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Der
so gen. "Ehrenschutz" dient dabei als Täterschutz.
Derlei "Prozesse" sind nicht nur schwerste Verbrechen gegen den Art. 7
EMRK, sondern auch gegen die OMF-eigenen Erklärungen § 1 StGB
sowie Art. 103,2 "Grundgesetz": "Eine Tat kann nur bestraft werden,
wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen
wurde."
Die OMF-"brd" benutzt diese Nullnummer "§ 185 StGB" auch für
ihren Völkermord gegen die katholische Kirche.
Was die "gesetzliche Bestimmtheit" der "Beleidigung" (§ 185 StGB)
betrifft, hier einige Analysen:
1. Jurawiki - Beleidigung: »Das Gesetz definiert den Begriff
"Beleidigung" nicht näher« (s.
http://www.kirchenlehre.com/beleid02.htm).
2. Prof. Dr. Hans Jürgen Heringer über "§ 185 StGB":
»Was eine Beleidigung ist, sagt der Paragraph nicht. Könnte
die Linguistik da weiterhelfen? Vielleicht untersuchen, wie das Verb
"beleidigen" verwendet wird? Das wollen Juristen im Allgemeinen lieber
nicht. Diese Art von Empirie geht gegen das System« (s.
http://www.kirchenlehre.com/manni_04.htm).
3. Hinweis von Claus Plantiko: »Daß die Strafbestimmungen
zur Beleidigung gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103(2) GG
verstoßen, räumte selbst das Bundesverfassungsgericht ein,
s. E 93, 266, 292; 71, 108, 114ff., meint aber, der Begriff der
Beleidigung habe durch >100jährige und im Wesentlichen
einhellige Rechtsprechung einen hinreichend klaren Inhalt erlangt, der
den Gerichten ausreichende Vorgaben für die Anwendung an die Hand
gibt und den Normadressaten deutlich macht, wann sie mit einer
Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben« (s.
http://www.kirchenlehre.com/beleid01.htm).
Damit meint das "Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" also allen Ernstes,
der Bürger müsse sich eben damit abfinden, dass es zwar keine
gesetzliche Bestimmtheit von "Beleidigung" gibt, er deshalb also gar
nicht bestraft werden kann, dass er aber trotzdem "bestraft" wird.
Statt eines Gesetzestextes müsse der Bürger dann die
Gerichtsurteile zu "Beleidigungs"-"Prozessen" aus über hundert
Jahren aufmerksam studieren! Dass diese vollkommen wertlos sind, wird
dabei vom "Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" ebenfalls offen zugegeben,
weil es sich dabei ja ausdrücklich NICHT um eine einhellige
Rechtsprechung, sondern um eine "IM WESENTLICHEN [???] einhellige
Rechtsprechung" handelt. Also selbst wer sämtliche Urteile
genauestens kennt, kann damit keinerlei Rechtssicherheit gewinnen, ob
er denn etwas "Strafbares" getan hat oder nicht, also es besteht
restlose, uneinschätzbare "richterliche" Willkür.
Dazu zwei Anmerkungen: 1. Was das Ausmaß der
"Beleidigungs"-"Strafverfahren" betrifft, hier ganz konkrete Zahlen:
»Nicht nach dem Gesetz, wohl aber nach der grundgesetzwidrigen
Meinung der Rechtsprechung, steht der Begriff der ”Ehre” in einem
grundlegenden Zusammenhang mit dem Begriff der ”Beleidigung” des §
185 des Strafgesetzbuches. Dass dort das Wort ”Ehre” nicht einmal
vorkommt und der Inhalt der Straftat ”Beleidigung” nicht
gesetzesbestimmt ist, stört die Staatsanwälte und die Richter
nicht. Man bedient sich einfach willkürlicher Tatvorwürfe.
Trotz solch haarsträubender Zustände, nennt die ”Polizeiliche
Kriminalstatistik” im Jahre 2003 sage und schreibe 145.041
Tatverdächtige in Sachen ”Beleidigung” und für das Jahr 2004
gar 174.455 ”erfasste Fälle”. Andere Quellen melden für das
Jahr 2003 164.848 Strafanzeigen« (s.
http://www.kirchenlehre.com/beleid01.htm)
Das bedeutet: Bevor ein Bürger den Mund aufmachen darf, muss er
(geschätzt) erst einmal aus mehr als hundert Jahren jeweils mehr
als hunderttausend "erfasste Fälle" studieren, also alle
Bürger müssen vor einer irgendeiner Äußerung weit
über zehn Millionen Fälle mitsamt ihrer jeweiligen "IM
WESENTLICHEN [???] einhelligen Rechtsprechung" analysiert haben, weil
erst dies ihnen - angeblich - "deutlich macht, wann sie mit einer
Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben." "Deutlich gemacht" wird
damit allerdings in Wahrheit überhaupt gar nichts - außer
eben der totalitären Willkür der "Richter". Ganz konkret:
Jemand wird öffentlich im Internet als "A****loch" (zensiert von
PRHL) tituliert. Dann weiß er immerhin, dass dies keine
Beleidigung ist, denn so lautet das entsprechende "Urteil" beim
Landgericht Köln, Az.: 28 T 8/01 (s.
http://www.kirchenlehre.com/beleid01.htm).
Die Verurteilung des Fußballers Stefan Effenberg zu 100.000 Euro
Strafe wegen angeblichen Gebrauchs selbiger Vokabel (s.
http://www.kirchenlehre.com/moebius2.htm)
gewährleistet dabei, dass die "Rechtsprechung" eben nicht
"einhellig" ist und der Bürger somit unmöglich wissen KANN,
was ihn vor "Gericht" erwartet. Zugegeben, die beiden A****löcher
sind nicht wirklich zu vergleichen: Im ersten Fall ging es um einen
öffentlichen Internet-Beitrag, wofür es nicht nur
unzählige Zeugen gibt, sondern eben auch den für jeden
nachprüfbaren Eintrag selbst. Im Fall Effenberg ging es um eine
bloße, unbewiesene Behauptung eines "Polizisten", wofür es
nicht nur keine Zeugen gibt, sondern der Aussage des einen "Polizisten"
die Aussagen von Effenberg und seiner Lebensgefährtin
gegenüberstanden, wo man also schon gem. "In dubio pro reo"
ohnehin niemals Klage hätte erheben können. Was nun die
Glaubwürdigkeit von "brd"-"Polizisten" betrifft, sei an den
Artikel über "uniformierte Kriminelle" erinnert in "Jungle World":
"Der Kollege hilft. Immer wieder begehen Berliner Polizisten Straftaten
im Dienst. Belangt werden sie dafür fast nie" (s.
http://www.kirchenlehre.com/tod_0003.htm). Ach
ja: Weil Effenbergs Lebensgefährtin nicht die Behauptung des
"Polizisten" gestützt hat, wurde gegen sie ein Strafverfahren
wegen "uneidlicher Falschaussage" eröffnet...
S. ferner meine Test-Strafanzeigen wegen "verblendeter Idiot" (
http://www.kirchenlehre.com/heise.htm) sowie
"Volltrottel" (
http://www.kirchenlehre.com/idgr0006.htm)
und "Nazi" (http://www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm).
Übrigens besteht demzufolge auch gar keine "Gewaltentrennung" in
der OMF, denn die "Richter" übernehmen damit nicht nur die
"Rechtsprechung", sondern auch die "Gesetzgebung". Aber an die ganze
"Demokratie"-Farce glaubt sowieso niemand mehr ernsthaft; die OMF ist
war sowieso nie als "Demokratie" geplant, sondern ist nur der
Vernichtungsplan gegen das deutsche Volk.
Trotz allem hat die OMF-"brd" beim "Amtsgericht Bonn" ein
"Strafverfahren" gegen mich wegen "Beleidigung" angezettelt. Zu den
Tätern gehören die fanatischen Völkermörder Manfred
Wucherpfennig (manni-penni), Kurt Pillmann (Jecken-Kurt) und Detlev
Bayer (Fettleff). Diese drei Völkermörder wollen mich mit
diesem Schauprozess zum Verbrecher abstempeln, um ihre eigenen
Verbrechen zu verschleiern. Eindeutig bewiesene und unstrittige
Tatsache ist, dass die OMF-"brd" Völkermord begeht gegen die
katholische Kirche, was u.a. durch Vernichtung katholischer Kleriker
wie mich durchgeführt wird; diesbzgl. ist ein Verfahren bei EuGHMR
anhängig (ECHR-LGer1.1R (37843/05); s.
http://www.kirchenlehre.com/eu_klag3.htm).
Für die genauen Einzelheiten über manni-penni und seine
Kollaborateure s. die KzM-Dokumentation
http://www.kirchenlehre.com/manni_01.htm,
http://www.kirchenlehre.com/manni_02.htm,
http://www.kirchenlehre.com/manni_03.htm,
http://www.kirchenlehre.com/manni_04.htm.
Nun hat diesbzgl. mit "unfechtbarer" ex-silentio-Erklärung
(Versäumnisurteil) vom 01.10.2006 das
"Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" endgültig "entschieden", dass die
OMF-"brd" den Völkermord gegen die katholische Kirche
ungestört fortsetzen will und darf und deshalb auch der
Schauprozess wegen "Beleidigung" "rechtmäßig" ist. Somit
sind sämtliche "Instanzen" der OMF-"brd" vollkommen
ausgeschöpft.
Um dem möglichen Einwand zu begegnen, ich sollte mir wenigstens
spaßeshalber das Affentheater beim "Amtsgericht Bonn" anschauen,
verweise ich zunächst besonders auf die zahlreichen gravierenden
Hindernisse wie das privilegium fori, die Nichtstaatlichkeit der
OMF-"brd", die Freiheit der Kirche und die Unbestimmtheit von
"Beleidigung". Ferner dulde ich nicht, dass dieses
Völkermörderpack mich öffentlich mit der laikalen
Anpöbelei beleidigt; um wenigstens ein kleines Zeichen zu setzen,
habe ich übrigens zwischenzeitlich laikal adressierte Briefe
zurückgeschickt an die "Justiz"-Absender. Zudem habe ich mir mal
so einen Affenzirkus der OMF-"brd" angeschaut und musste feststellen,
dass die "Justiz" sich schlimmster Lügen bediente, um meine
"Verurteilung" durchzudrücken. Eine entsprechende Studie zum
"Amtsgericht Hannover" blieb von allen Seiten unwidersprochen, wobei
ich wohlgemerkt die dortigen "Justiz"-Bonzen ebenfalls - ungestraft! -
als "Völkermörder" bezeichne (s.
http://www.kirchenlehre.com/hanni.htm).
Außerdem sind gegen die Völkermörder manni-penni,
Jecken-Kurt und Fettleff Straf- und Entmündigungsverfahren
anhängig. Über den Geisteszustand der Bonner "Justiz"-Bonzen
gibt eine Meldung des Bonner General-Anzeigers Auskunft:
»Bereits zum zweiten Mal hielt Rechtsanwältin Judith
Marschner, besser bekannt als unsere Bonna Judith I., mitsamt ihrem
Prinzen Klaus III. und dem Hofstaat Einzug im Bonner Landgericht [...]
Die neue Tiefgarage war am Donnerstag Festsaal, Disko oder was immer
die Justiz-Jecken daraus machten. Wie schon beim ersten offiziellen
Antrittsbesuch im hohen Haus der Justiz wurde das Prinzenpaar von
Landgerichtspräsident Kurt Pillmann willkommen geheißen - in
gereimtem Kölsch. Das närrische juristische Fußvolk
applaudierte - auch als die Bonna anschließend Gunst und Orden
verteilte: Staatsanwalt Jochen Weingarten, im Alltag zuständig
für Mord und Totschlag, habe ihr kürzlich gestanden, noch nie
einen Orden erhalten zu haben, verriet die Bonna. Das wolle sie hiermit
ändern. [...] Präsident Pillmann hatte beim vergangenen Mal
schon seinen Orden bekommen - und wurde diesmal nur dafür
gerügt, dass er ihn nicht trug. Amtsgerichtsdirektor Detlev Bayer,
der seinen Orden brav umgehängt hatte, konnte sich hingegen
über ein Lob als korrekter Jeck freuen.« (s.
http://www.kirchenlehre.com/manni_03.htm).
Bereits restlos dem Gespött preisgegeben und endgültig als
für jedes Richteramt absolut unfähig erwiesen hat sich das
Bonner Völkermörderpack mit dem Psychiatrisierungs-Versuch,
womit diese "Jecken" und "Narren" obendrein auch noch gnadenlos
gescheitert sind - wenngleich die damit bezweckte Verleumdung gegen
mich zugegebenermaßen reiche Früchte getragen hat, s. z.B.
den o.g. "Volltrottel". Wer mag, kann die Psycho-Einzelheiten in den
drei Fallstudien
http://www.kirchenlehre.com/leygraf.pdf,
http://www.kirchenlehre.com/kivi.pdf und
http://www.kirchenlehre.com/heller.pdf im
Internet nachlesen; in
letztgenannter Fallstudie ist die Erklärung des "Landgericht
Essen" zu meinem Geisteszustand zitiert: "Der Kläger ist
gemäß § 51 Abs. 1 ZPO prozessfähig. Nach dem
Eindruck, den sich die Kammer in der mündlichen Verhandlung vom
Kläger gemacht hat, bestehen keine Zweifel an dessen
Geschäftsfähigkeit. Der Kläger mag seine religiösen
Überzeugungen ausdrucks-stark vertreten, aber für einen die
freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter
Störung der Geistestätigkeit gemäß § 104 Nr.
2 BGB bestehen keine Anhaltspunkte." Dennoch haben die Bonner Jecken
und Narren bis heute für ihre Psycho-Nummer weder eine
Begründung noch eine Entschuldigung vorgelegt, allerdings immerhin
eine Rechnung von knapp 500 Euro, die ich bezahlen soll - was ich
obendrein bekanntlich gar nicht kann, weil mich die
Völkermordrepublik schon längst zielsicher in die
Überschuldung "gepfändet" hat. Ergänzend sei auf den
Stunt der Völkermordtruppe "Justiz" Heilbronn / Stuttgart
hingewiesen, demzufolge sich die "Justiz" noch nicht einmal an ihre
hauseigene "Strafprozessordnung" zu halten braucht und hält (s.
http://www.kirchenlehre.com/p_041216.htm).
Besonders ist zu beachten, dass die gesamte OMF-"brd" eine
totalitäres Irrenhaus ist, bewiesen z.B. auch anhand der
Zuständigkeitskapriolen von "Bundestag" und "Landtagen" bzgl. der
"Beleidigungs"-"Gesetzgebung" (s.
http://www.kirchenlehre.com/pet_bel.htm).
Da der "Beleidigung"-Schauprozess am 19.10.2006 stattfinden soll,
wäre die Unterlassung eines sofortigen Eingreifen des EuGHMR
unentschuldbar: Er muss sofort erklären, dass alle "Prozesse"
wegen "Beleidigung" rechtswidrig und derlei "Verurteilungen" absolut
null und nichtig sind. Hilfreich ist dabei auch die KSZE:
»The memorandum of the Commission on Security and Cooperation in
Europe volume 35 No 12 of May 24, 2002 contains the following statement
Criminal defamation and "insult" laws are often defended as necessary
to prevent alleged abuses of freedom of expression. They are not,
however, consistent with OSCE norms and their use constitutes an
infringement on the fundamental right to free speech. - Strafgesetze
gegen Beleidigung und Diffamerung werden häufig als nötige
Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit
gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen nicht konform und deren
Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie
Meinungsäusserung.«
Bei unterlassener Hilfeleistung ist der EuGHMR mitschuldig an dem
Verbrechen der Verfolgung Unschuldiger, weil er damit die Missachtung
seines eigenen Grundsatzes "Keine Strafe ohne Gesetz" propagiert und
unterstützt und damit am Völkermord gegen die katholische
Kirche mitwirkt.
[
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