Es fällt von Tag zu Tag weniger leicht, den deutschen Staat gegen unsere Vorwürfe und Anklagen in Schutz zu nehmen. Hier ein neues Beispiel, wie energisch sich Deutschland über die Realität hinwegsetzt:
Heute haben wir an das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) folgende mail geschrieben:
"Auf Ihrer Seite "Die BPjS ist keine Zensurbehörde!"
erklären Sie: "§ 184 StGB verbietet die sadistische,
sodomitische und pädophile Pornographie. Medien, die die Straftatbestände
des § 131 oder des § 184 Abs. 3 StGB erfüllen, gelten nicht
nur als jugendgefährdend, sondern sogar als sozialschädlich.
Ihre Verbreitung ist deshalb generell untersagt. Folglich werden sie, wenn
sie auf dem Markt auftauchen, beschlagnahmt bzw. eingezogen." In der
Tat ist Sodomie sozialschädlich (hatte z.B. die Vernichtung der Stadt
Sodom zur Folge), aber leider in Deutschland nicht gesetzlich verboten,
ebensowenig sodomitische Pornographie; 184 StGB verbietet allerdings
pornographische Schriften, die "sexuelle Handlungen von Menschen mit
Tieren zum Gegenstand haben". Daraus ist zu schließen, dass Sie
auch gar nicht Sodomie meinen, sondern Bestialität. Sie müssen
daher Ihre Aussagen korrigieren. Ferner bitte ich Sie um eine Erklärung,
warum Sie Bestialität als Sodomie bezeichnen. Der Vorfall wird auf
meiner Homepage KzM kommentiert werden. Links zum Thema:
sodom.htm, sodom02.htm,
sexpack.htm. Im Herrn"
Die BPjS (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften) ist nach ihrer eigenen Definition "eine selbständige Bundesoberbehörde mit eigenem Haushalt. Sie ist dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zugeordnet." Sie wird auf Antrag z.B. eines Jugendamtes tätig, um Produkte wie Filme oder Computerspiele zu überprüfen. Produkte, die von der BPjS indiziert worden sind, dürfen nicht mehr an Minderjährige verkauft, im Versandhandel vertrieben und auch nicht öffentlich beworben werden. Besonders in den Reihen der Computerspieler wird die Arbeit der BPjS nicht immer uneingeschränkt gelobt, doch dies ist hier nicht unser Thema.
Hier die prompte Antwort seitens der BPjS:
"Sehr geehrter Pater R. H. L., ich danken Ihnen für ihren
Hinweis, darf mich aber auf die Definition des DUDENs beziehen. Dort ist "Sodomie"
als "Geschlechtsverkehr mit Tieren" verzeichnet. Mit
freundlichen Grüßen U. Kortländer."
Nein, das darf man nicht! Dass sich die Duden-Redaktion hier eine Falschaussage leistet, sei zugegeben, dies berechtigt aber nicht dazu, diese notorische Falschaussage zu billigen oder gar weiterzugeben. Der allgemeine Fehler Deutschlands besteht darin, dass es keinen echten Gesetzgeber akzeptiert, denn nur Gott ist der echte Gesetzgeber, wie wir immer wieder hervorheben. Deutschland betrachtet sich als und verhält sich autonom, d.h. es entscheidet ohne Rücksicht auf das Naturgesetz. Selbst die offenkundige Wahrheit, dass die Sodomie im gleichgeschlechtlichen Verkehr besteht, muss dieser Autonomie Deutschlands untergeordnet werden. Dies ist ein allgemeiner Fehler im System.
Ganz konkret dient diese Geschichtsfälschung, die die Duden-Truppe und das BMFSFJ verbreiten, dazu, die Widernatürlichkeit und die Gesellschaftsschädigung der Sodomie (im richtigen Sinne) zu verschleiern, schließlich wollen ja alle staatlichen Instanzen mehr Rechte für die Sodomiten. Um diese Rebellion gegen Gott und damit auch gegen das Wohl der Menschen nicht allzu deutlich zu erkennen zu geben, schreibt man halt die Geschichte so um, wie es in den Kram passt.
Pornographie ist objektiv immer verboten, sie fügt der Gesellschaft schweren Schaden zu. Die Grenzen, die der Staat setzt, sind willkürlich und letztlich nicht logisch begründbar. Die Ablehnung von Kinderpornographie kann wohl noch insofern einsichtig gemacht werden, dass hier ein schwacher Mensch Opfer wird - wobei dies jedoch u.U. auch von den Kindern selbst bestritten werden könnte, wie z.B. die Lustknaben im alten Griechenland beweisen -, aber was spricht denn gegen Bestialität? Die Rechte der Tiere? Und was ist, wenn die Tiere volljährig und willig sind?
Wir wollen dies nicht weiter vertiefen. Es ist wirklich schlimm, dass der als eine Schutzfunktion gegebene natürliche Ekel bei dem Gedanken an Sodomie bei vielen Menschen schon nachgelassen hat. Aber noch schlimmer ist, dass der Staat zum Anwalt der Lüge geworden ist - insbesondere im alles entscheidenden Bereich der Religion (außer dem hier dargelegten Verstoß gegen das Sittengesetz s. auch den Nachweis der Zwangshäresie).
Wir werden diesen Text den Unterlagen des Menschenrechtsprozesses hinzufügen, zusammen mit dem zweiten Text über die Sozietät Redeker.