Strafanzeige gegen Paul Spiegel

- Kirchenfeindliche Geschichtsfälschung seitens des Präsidenten des Zentralrats der Juden -
(Kirche zum Mitreden, 03.04.2000)
strafanzeige gegen verleumdung bei Google
Heute haben wir die Strafanzeige gegen Paul Spiegel erstattet (s. Mea Culpa?). Der Text unseres Briefes an die Staatsanwaltschaft Berlin:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
Paul Spiegel, Präsident des
Zentralrats der Juden in Deutschland KdöR, Tucholskystr. 9, 10117 Berlin
Begründung: Wie aus mehreren Pressemeldungen öffentlich bekannt ist, hat Paul Spiegel behauptet, die katholische Kirche habe dem Leid der Juden während der Nazizeit "zumindest indifferent" gegenübergestanden. Damit setzt sich Spiegel über die historischen Fakten hinweg und betreibt zudem massive Verleumdung gegen die Kirche. Eine Strafanzeige ist erforderlich, um endgültig Klarheit darüber zu schaffen, inwieweit in Deutschland verleumderische Geschichtsfälschung, speziell bzgl. der Nazizeit, strafrechtlich verfolgt oder durch die Meinungsfreiheit geschützt wird. Ich werde weiterhin über diesen Vorfall und seine Konsequenzen auf meiner Homepage KzM berichten.
Im Herrn


Unserem Schreiben lagen außer dem Ausdruck unseres Mea-Culpa-Textes auch noch verschiedene Pressemeldungen bei. Zudem haben wir den Beamten einen Surftipp genannt: http://www.columbia.edu/cu/augustine/arch/heroes.htm (englischer Text; lokale Kopie bei KzM). Dieser Text stammt zwar aus dem V2-Lager, enthält aber dennoch interessante Informationen.

Hier noch einige kurze Notizen zu unsere Anzeige:

1. Am 16.03.2000, d.h. vor über zwei Wochen, haben wir an die so genannte "Deutsche Bischofskonferenz" eine e-mail geschickt:
"Der Präsident des Jüdischen Zentralrates in Deutschland, Paul Spiegel, hat kürzlich behauptet, die "Amtskirche" hätte der Judenverfolgung im Hitler-Deutschland "zumindest indifferent" gegenüber gestanden. Haben Sie deswegen Strafanzeige gegen Spiegel gestellt oder beabsichtigen Sie, dies zu tun? Ich erwarte unverzügliche Antwort. Im Herrn"
Mit "unvezüglich" war es dann wohl nichts, und mit der Antwort wird es sicherlich auch nichts mehr werden. Die V2-Funktionäre und auch andere KzM-Leser erwarten von uns, dass wir ihnen immer sofort antworten, mag ihr Anliegen auch noch so unberechtigt sein; wenn hingegen wir - berechtigterweise - eine Reaktion von V2-Leuten verlangen, kriegen wir meist nur das große Schweigen zu hören. Wir vermuten jedoch, dass die V2-Funktionäre keine rechtlichen Mittel gegen die Aussagen Spiegels einsetzen, nicht nur a) weil sie auf unsere Anfrage nicht reagiert haben, sondern auch b) weil die V2-Sekte selbst die größte Verleumderin der katholischen Kirche ist.

2. Vor wenigen Tagen veröffentlichte Karl Lehmann einen Text "Zum Schweigen von Papst Pius XII." ("Glaube und Leben", April 2000). Darin schreibt er über Pius XII. u.a.:
"Spätestens im Sommer/Herbst 1942 hatte man im Vatikan (aber auch anderswo!) wohl verlässliche Informationen über die Vernichtungsaktionen gegen die Juden. Es fehlte nicht an Initiativen vor allem durch die vatikanische Diplomatie. In der Weihnachtsbotschaft vom 24. Dezember 1942 und in der Ansprache an die Kardinäle vom 2. Juni 1943 nahm Pius XII. auch gegen die Judenverfolgung Stellung. Der Papst hat nicht einfach geschwiegen. Das mutige öffentliche Eintreten der holländischen Bischöfe für die Juden hatte im Übrigen schlimmste Folgen (Edith Stein befand sich unter den Opfern). Aus solchen Erfahrungen rieten die deutschen Bischöfe dem Papst von öffentlichen Protesten ab. [...] Der Papst hatte wohl Texte für einen öffentlichen Einspruch aufgesetzt, sie aber wieder verworfen. Das wirkliche Gewicht solcher öffentlicher Proteste war nicht leicht abzuwägen. Als Bischof Graf Galen aus Münster nach dem 9. November 1938 auf Bitten der Juden bereit war, öffentlich Stellung zu beziehen, haben die Juden ihre Bitte wieder zurückgezogen, nachdem Galen sie auf mögliche Gefahren und Konsequenzen in Richtung eines erneuten Pogroms hingewiesen hatte. Ähnlich war das Schweigen des Papstes zum Judenpogrom Ergebnis einer Güterabwägung, die auf ihre Weise ethisch durchaus verständlich gemacht werden kann, auch wenn man sie nicht teilt."
Auch wenn dieser Text Richtiges enthält, muss man ihn dennoch im Gesamtzusammenhang mit der antikatholischen Grundhaltung der V2-Fürsten sehen. Die erforderliche Richtigstellung z.Th. Antijudaismus bleibt aus, damit kann Lehmanns Geschreibe auch nur wieder als Augenwischerei für die Hardcore-Vatikanisten beurteilt werden.

3. Wir haben die Homepage der Stadt Berlin (momentan: www.berlin.de) besucht, um die Adresse der dortigen Staatsanwaltschaft zu ermitteln. Dabei haben wir uns verschiedene Seiten über die Justizbehörden der Stadt durchgelesen; die Texte sind sehr kurz (ca. zwischen 100 und 600 Wörter), gut verständlich geschrieben und v.a. von markigen Formulierungen geprägt. So heißt es z.B. im Text über die Senatsverwaltung für Justiz:
"Die Aufgaben und Pflichten der Staatsanwaltschaft sind in einer von den preußischen Justizministern von Savigny und Uhden im Jahre 1846 vorgelegten. Denkschrift wie folgt beschrieben: Die Staatsanwaltschaft soll "als Wächter des Gesetzes befugt sein, bei dem Verfahren gegen den Angeklagten von Anfang an dahin zu wirken, daß überall dem Gesetz ein Genüge geschehe". Danach wurde festgestellt, daß der Staatsanwalt "...ebensosehr zum Schutze des Angeklagten als zu einem Auftreten wider ihn verpflichtet sei und daß seine Wirksamkeit als Wächter der Gesetze nicht erst mit der Überweisung eines Angeklagten an die Gerichte, sondern schon bei den vorhergehenden Operationen der Polizeibehörden" beginnen. Die Strafprozeßordnung vom 1 . Februar 1877, die - natürlich mit zahlreichen Änderungen bis in die jüngste Zeit - heute noch gilt, trägt diesen Grundsätzen Rechnung."
Man vergleiche dieses Ziel mit den Erfahrungen, die wir mit deutschen Staatsanwaltschaften gemacht haben, z.B. unserer jüngsten Verurteilung ohne Angaben von Gründen.(Schuldig i.S.d. Anklage), wozu uns bislang noch keine neuen Informationen vorliegen.

4. Bekanntlich wird in Deutschland die Leugnung des Holocausts strafrechtlich verfolgt. Wer bestreitet, dass die Nazis Juden unterdrückt, inhaftiert und ermordet haben, macht sich strafbar. Die üblicherweise genannte Zahl der jüdischen Opfer (sechs Millionen) ist z.B. von Johannes Rothkranz in ihrer Richtigkeit angezweifelt worden, wofür JR u.a. jüdische Forscher zitiert, die zwar von mehreren Hunderttausend Opfern sprechen, aber eine Zahl von mehreren Millionen zurückweisen. Die einzelnen Aussagen von JR liegen uns zwar vor, sind hier aber nicht von Belang. Zudem ist uns mündlich mitgeteilt worden (ohne Gewähr), dass JR wegen dieser Aussagen von staatlicher Seite behelligt wurde. Wie auch immer: An dieser Stelle geht es uns nur prinzipiell darum, dass man die Massenvernichtung der Juden durch das Hitler-Regime nicht leugnen darf. Unsere Frage, zu der wir nun eine Stellungnahme seitens der Staatsanwaltschaft erwarten, geht dahin, ob man die Kirche in der Weise verunglimpfen darf, wie Spiegel es getan und auch u.W. noch nicht widerrufen hat. Darf die Verfolgung, der die Kirche im Nazi-Terror ausgesetzt war, und dürfen die heroischen Einsätze der Kirche für verfolgte Menschen, auch während der Nazizeit, einfach so geleugnet werden? Darf die Kirche einfach so durch den Schmutz gezogen werden?
Zumindest eines muss man leider feststellen: Der Staat reißt sich wahrlich kein Bein aus, wenn es darum geht, das Ansehen der Kirche zu schützen, s. z.B. die abgeschmetterte Strafanzeige wegen der Playstation-Werbung. Ferner gibt es noch keine Neuigkeiten bzgl. unserer Strafanzeige gegen die Antichristen-Seite. Der Autor schrieb kürzlich auf seiner Homepage, dass das auflagenstarke Magazin "Stern" (dessen Lektüre gemäß dem kirchlichen Bücherverbot unter schwerer Sünde verboten ist, s. König der Lügner a.E.) am 26.03.2000 einen Artikel über Moorhuhn-Ableger, darunter auch das Antichristen-Spiel, veröffentlicht hat. Obwohl die Staatsanwaltschaft uns bereits am 28.02.2000 den Eingang unserer Anzeige bestätigt hat, darf das Christentum lustig weiter verunglimpft werden. Ob ein "Antijuden-Spiel" auf einer "Antijuden-Seite" genauso lange durchgehalten hätte? Diese Frage lässt sich natürlich nur theoretisch beantworten, weil auch eine Verunglimpfung / Verhetzung "ad experimentum" unter schwerer Sünde verboten ist. Wir sind aber überzeugt, dass ein solches gottloses Unterfangen innerhalb kürzester Zeit sehr empfindliche Strafen zur Folge gehabt hätte. Erfahrungsgemäß jedenfalls greift der heutige deutsche Staat schnell und effektiv gegen antijüdische Hetzpropaganda durch.
Wir werden zu gegebener Zeit auf die Sache zurückkommen.

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