Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
Paul Spiegel, Präsident des
Zentralrats der Juden in Deutschland KdöR, Tucholskystr. 9, 10117
Berlin
Begründung: Wie aus mehreren Pressemeldungen öffentlich
bekannt ist, hat Paul Spiegel behauptet, die katholische Kirche habe
dem Leid der Juden während der Nazizeit "zumindest indifferent"
gegenübergestanden. Damit setzt sich Spiegel über die
historischen Fakten hinweg und betreibt zudem massive Verleumdung gegen
die Kirche. Eine Strafanzeige ist erforderlich, um endgültig
Klarheit darüber zu schaffen, inwieweit in Deutschland
verleumderische Geschichtsfälschung, speziell bzgl. der Nazizeit,
strafrechtlich verfolgt oder durch die Meinungsfreiheit geschützt
wird. Ich werde weiterhin über diesen Vorfall und seine
Konsequenzen auf meiner Homepage KzM berichten.
Im Herrn
Unserem Schreiben lagen außer dem Ausdruck unseres Mea-Culpa-Textes auch noch verschiedene Pressemeldungen bei. Zudem haben wir den Beamten einen Surftipp genannt: http://www.columbia.edu/cu/augustine/arch/heroes.htm (englischer Text; lokale Kopie bei KzM). Dieser Text stammt zwar aus dem V2-Lager, enthält aber dennoch interessante Informationen.
Hier noch einige kurze Notizen zu unsere Anzeige:
1. Am 16.03.2000, d.h. vor über zwei Wochen, haben wir an die
so genannte "Deutsche Bischofskonferenz" eine e-mail geschickt:
"Der Präsident des Jüdischen Zentralrates in Deutschland,
Paul Spiegel, hat kürzlich behauptet, die "Amtskirche" hätte
der Judenverfolgung im Hitler-Deutschland "zumindest indifferent"
gegenüber gestanden. Haben Sie deswegen Strafanzeige gegen Spiegel
gestellt oder beabsichtigen Sie, dies zu tun? Ich erwarte
unverzügliche Antwort. Im Herrn"
Mit "unvezüglich" war es dann wohl nichts, und mit der Antwort
wird es sicherlich auch nichts mehr werden. Die V2-Funktionäre und
auch andere KzM-Leser erwarten von uns, dass wir ihnen immer sofort
antworten, mag ihr Anliegen auch noch so unberechtigt sein; wenn
hingegen wir - berechtigterweise - eine Reaktion von V2-Leuten
verlangen, kriegen wir meist nur das große Schweigen zu
hören. Wir vermuten jedoch, dass die V2-Funktionäre keine
rechtlichen Mittel gegen die Aussagen Spiegels einsetzen, nicht nur a)
weil sie auf unsere Anfrage nicht reagiert haben, sondern auch b) weil
die V2-Sekte selbst die größte Verleumderin der katholischen
Kirche ist.
2. Vor wenigen Tagen veröffentlichte Karl Lehmann einen Text
"Zum Schweigen von Papst Pius XII." ("Glaube und Leben", April 2000).
Darin schreibt er über Pius XII. u.a.:
"Spätestens im Sommer/Herbst 1942 hatte man im Vatikan (aber auch
anderswo!) wohl verlässliche Informationen über die
Vernichtungsaktionen gegen die Juden. Es fehlte nicht an Initiativen
vor allem durch die vatikanische Diplomatie. In der Weihnachtsbotschaft
vom 24. Dezember 1942 und in der Ansprache an die Kardinäle vom 2.
Juni 1943 nahm Pius XII. auch gegen die Judenverfolgung Stellung. Der
Papst hat nicht einfach geschwiegen. Das mutige öffentliche
Eintreten der holländischen Bischöfe für die Juden hatte
im Übrigen schlimmste Folgen (Edith Stein befand sich unter den
Opfern). Aus solchen Erfahrungen rieten die deutschen Bischöfe dem
Papst von öffentlichen Protesten ab. [...] Der Papst hatte wohl
Texte für einen öffentlichen Einspruch aufgesetzt, sie aber
wieder verworfen. Das wirkliche Gewicht solcher öffentlicher
Proteste war nicht leicht abzuwägen. Als Bischof Graf Galen aus
Münster nach dem 9. November 1938 auf Bitten der Juden bereit war,
öffentlich Stellung zu beziehen, haben die Juden ihre Bitte wieder
zurückgezogen, nachdem Galen sie auf mögliche Gefahren und
Konsequenzen in Richtung eines erneuten Pogroms hingewiesen hatte.
Ähnlich war das Schweigen des Papstes zum Judenpogrom Ergebnis
einer Güterabwägung, die auf ihre Weise ethisch durchaus
verständlich gemacht werden kann, auch wenn man sie nicht teilt."
Auch wenn dieser Text Richtiges enthält, muss man ihn dennoch im
Gesamtzusammenhang mit der antikatholischen Grundhaltung der
V2-Fürsten sehen. Die erforderliche Richtigstellung z.Th.
Antijudaismus bleibt aus, damit kann Lehmanns Geschreibe auch nur
wieder als Augenwischerei für die Hardcore-Vatikanisten beurteilt
werden.
3. Wir haben die Homepage der Stadt Berlin (momentan: www.berlin.de)
besucht, um die Adresse der dortigen Staatsanwaltschaft zu ermitteln.
Dabei haben wir uns verschiedene Seiten über die
Justizbehörden der Stadt durchgelesen; die Texte sind sehr kurz
(ca. zwischen 100 und 600 Wörter), gut verständlich
geschrieben und v.a. von markigen Formulierungen geprägt. So
heißt es z.B. im Text über die Senatsverwaltung für
Justiz:
"Die Aufgaben und Pflichten der Staatsanwaltschaft sind in einer von
den preußischen Justizministern von Savigny und Uhden im Jahre
1846 vorgelegten. Denkschrift wie folgt beschrieben: Die
Staatsanwaltschaft soll "als Wächter des Gesetzes befugt sein, bei
dem Verfahren gegen den Angeklagten von Anfang an dahin zu wirken,
daß überall dem Gesetz ein Genüge geschehe". Danach
wurde festgestellt, daß der Staatsanwalt "...ebensosehr zum
Schutze des Angeklagten als zu einem Auftreten wider ihn verpflichtet
sei und daß seine Wirksamkeit als Wächter der Gesetze nicht
erst mit der Überweisung eines Angeklagten an die Gerichte,
sondern schon bei den vorhergehenden Operationen der
Polizeibehörden" beginnen. Die Strafprozeßordnung vom 1 .
Februar 1877, die - natürlich mit zahlreichen Änderungen bis
in die jüngste Zeit - heute noch gilt, trägt diesen
Grundsätzen Rechnung."
Man vergleiche dieses Ziel mit den Erfahrungen, die wir mit deutschen
Staatsanwaltschaften gemacht haben, z.B. unserer jüngsten
Verurteilung ohne Angaben von Gründen.(Schuldig
i.S.d. Anklage), wozu uns bislang noch keine neuen Informationen
vorliegen.
4. Bekanntlich wird in Deutschland die Leugnung des Holocausts
strafrechtlich verfolgt. Wer bestreitet, dass die Nazis Juden
unterdrückt, inhaftiert und ermordet haben, macht sich strafbar.
Die üblicherweise genannte Zahl der jüdischen Opfer (sechs
Millionen) ist z.B. von Johannes Rothkranz
in ihrer Richtigkeit angezweifelt worden, wofür JR u.a.
jüdische Forscher zitiert, die zwar von mehreren Hunderttausend
Opfern sprechen, aber eine Zahl von mehreren Millionen
zurückweisen. Die einzelnen Aussagen von JR liegen uns zwar vor,
sind hier aber nicht von Belang. Zudem ist uns mündlich mitgeteilt
worden (ohne Gewähr), dass JR wegen dieser Aussagen von
staatlicher Seite behelligt wurde. Wie auch immer: An dieser Stelle
geht es uns nur prinzipiell darum, dass man die Massenvernichtung der
Juden durch das Hitler-Regime nicht leugnen darf. Unsere Frage, zu der
wir nun eine Stellungnahme seitens der Staatsanwaltschaft erwarten,
geht dahin, ob man die Kirche in der Weise verunglimpfen darf, wie
Spiegel es getan und auch u.W. noch nicht widerrufen hat. Darf die
Verfolgung, der die Kirche im Nazi-Terror ausgesetzt war, und
dürfen die heroischen Einsätze der Kirche für verfolgte
Menschen, auch während der Nazizeit, einfach so geleugnet werden?
Darf die Kirche einfach so durch den Schmutz gezogen werden?
Zumindest eines muss man leider feststellen: Der Staat reißt sich
wahrlich kein Bein aus, wenn es darum geht, das Ansehen der Kirche zu
schützen, s. z.B. die abgeschmetterte Strafanzeige wegen der Playstation-Werbung. Ferner gibt es noch keine
Neuigkeiten bzgl. unserer Strafanzeige gegen die Antichristen-Seite.
Der Autor schrieb kürzlich auf seiner Homepage, dass das
auflagenstarke Magazin "Stern" (dessen Lektüre gemäß
dem kirchlichen Bücherverbot unter schwerer Sünde verboten
ist, s. König der Lügner a.E.) am
26.03.2000 einen Artikel über Moorhuhn-Ableger, darunter auch das
Antichristen-Spiel, veröffentlicht hat. Obwohl die
Staatsanwaltschaft uns bereits am 28.02.2000 den Eingang unserer
Anzeige bestätigt hat, darf das Christentum lustig weiter
verunglimpft werden. Ob ein "Antijuden-Spiel" auf einer
"Antijuden-Seite" genauso lange durchgehalten hätte? Diese Frage
lässt sich natürlich nur theoretisch beantworten, weil auch
eine Verunglimpfung / Verhetzung "ad experimentum" unter schwerer
Sünde verboten ist. Wir sind aber überzeugt, dass ein solches
gottloses Unterfangen innerhalb kürzester Zeit sehr empfindliche
Strafen zur Folge gehabt hätte. Erfahrungsgemäß
jedenfalls greift der heutige deutsche Staat schnell und effektiv gegen
antijüdische Hetzpropaganda durch.
Wir werden zu gegebener Zeit auf die Sache zurückkommen.