Die hartnäckigen Lügner
Joachim Lichtinghagen, Staatsanwaltschaft Essen, und Wolfhart
Timm, Amtsgericht Dorsten
- Strafverfahren gegen Andreas Hos, Staatsanwaltschaft Essen -
(Kirche zum Mitreden, 10.06..2012)
Zur Vorgeschichte
s. hier.
Nach nunmehr über vierzehn Monaten
hält die "Justiz" eisern an ihrer rettungslos absurden
Lüge fest, dass die "Sedisvakantisten"
"eine Gruppe in der Kirche" seien. Trotzdem liegt bis heute
kein Beweis vor, dass der Verf. zum Zeitpunkt der "Anklageschrift"
resp. der "Hauptverhandlung" "Kirchensteuerzahler" gewesen ist.
Statt dessen gibt es ausschließlich Beweise, dass er es eben
nicht gewesen ist, s.o. die Lohnsteuerkarte 2010, dort den Abschnitt
"Kirchensteuerabzug". Der Verf. war bereits vor seiner Priesterweihe als der V2-Sekte ausgetreten
und hat sich auch niemals als Priester der V2-Sekte ausgegeben!
Zugegeben, die ganze Prozess-Farce ist so ein ungeheuerlicher Berg
von Lügen, dass es selbst beim besten Willen schwerfällt,
noch die Übersicht zu behalten. Diese Ermüdungstaktik
gehört zum System BRD. So ein heilloser
Chaoten-Haufen, wie es die "BRD"-"Justiz" notorisch ist, kann
und will eben nur Schaden anrichten. Dennoch: Als neuerlichen Beweis
unseres guten Willens haben wir am 08.06.2012 folgendes Fax
verschickt:
a****
Staatsanwaltschaft Hagen, 02331 393-336
Thomas Kutschaty, c/o Justizministerium NRW, +49 211 8792-569
Manfred Proyer, c/o Generalstaatsanwaltschaft Hamm, (02381) 272-403
Hans Jochen Wagner, c/o Staatsanwaltschaft Münster, 0251
494-2555
Bernd König, c/o Staatsanwaltschaft Bonn, 0228 / 9752-600
Joachim Lichtinghagen, c/o Staatsanwaltschaft Essen, 0201 803-2920
Wolfhart Timm, c/o Amtsgericht Dorsten, 02362 2008-51
Strafverfahren Az. 500 AR 44/12 gegen Joachim Lichtinghagen,
Wolfhart Timm, Thomas Schüller, Hans Jochen Wagner, hier: a)
Ablehnung der Abgabe des Strafverfahrens von Staatsanwaltschaft
Hagen an Staatsanwaltschaft Essen; b) Strafanzeige mit Strafantrag
gegen Andreas Hos, "Staatsanwaltschaft Essen", wegen Strafvereitlung
etc.; c) Beschwerde gegen die beiden Schreiben von Andreas Hos,
zugestellt 26.05.2012 (Vigiltag von Pfingsten!)
Begründung: Über o.g. Straftäter ist in zahlreichen
weitverbreiteten und vielbeachteten Pressemeldungen und Videos
berichtet worden, die praktisch alle auch per Fax / Mail der
"Justiz" mitgeteilt wurden. Die Kenntnis dieser Publikationen wird
vorausgesetzt resp. das Ignorieren dieser Publikationen wird nur als
weitere Straftat gewertet Ignorantia affectata mindert niemals,
mehrt aber gewöhnlich die Schuld!
Auch die o.g. Schreiben von Andreas Hos weisen "Justiz"-typisch kaum
einen Bezug zur Realität auf. Z.B. meint Andreas Hos, es
gäbe kein Strafverfahren gegen o.g. Straftäter, "da in der
E-Mail vom 25.03.2012 eine Strafanzeige gegen die Personen nicht
erstattet wurde." Hos meint also: Eine Strafanzeige kann nur am
25.03.2012 per E-Mail erstattet worden sein. Schwachsinn zur Potenz!
Ebenfalls hanebüchen ist die Behauptung von Hos, gegen Thomas
Schüller könnte nicht ermittelt werden wegen "ne bis in
idem". Wohlgemerkt ohne dass ein erstesmal ein Verfahren gegen
Schüller geführt wurde! Merke: Strafvereitlung ist keine
ordnungsgemäße Bearbeitung einer Strafanzeige, erst recht
nicht, wenn für die Strafvereitlung absurde Lügen
vorgebracht werden; s. meine diesbzgl. Publikationen.
Bereits mit dem Erstellen des Gutachtens ist Schüller ein
Straftäter: Er ist Mittäter beim Prozessbetrug durch
wissentlich falsche Aussagen (ignorantia affectata, s.o.). Zudem
geht es hier um Völkermord, i.e. Ausrottung der
katholischen Kirche. Und bei der nächsten Hauptverhandlung wird
Schüller auch vereidigt (dafür werde ich sorgen), dann ist
Schüller auch des Meineids schuldig.
Derzeit wird eine Anklage gegen die BRD vorbereitet wegen des
hartnäckigen bewussten zielgerichteten skrupellosen
Völkermordes. Um die Sache zu vereinfachen:
Ich werde u.a. vorbringen, dass bereits Joachim Lichtinghagen und
Wolfhart Timm hartnäckige Lügner sind. Lichtinghagen hat
in der Anklageschrift behauptet, die "Sedisvakantisten" seien "eine
Gruppe in der Kirche". Auf dieser absurden Lüge basiert der
gesamte Prozess. Timm wiederum hat daraufhin das Verfahren
eröffnet. Diese rettungslos absurde Lüge wurde bis heute
niemals widerrufen, ebensowenig wurde das Verfahren trotz
zahlreicher Hinweise bis hin zu meiner schriftlichen
Unterlassungsverpflichtungserklärung /
Unterwerfungserklärung nicht eingestellt.
Joachim Lichtinghagen und Wolfhart Timm müssen also die
Richtigkeit ihrer Behauptung beweisen, weil diese Behauptung
letztlich das einzige Fundament ihres Prozesstheaters bildet. Als
ersten Schritt ihrer Verteidigung verlange ich die Vorlage von
Dokumenten sowohl von "Amtsgericht Dorsten" als auch "Finanzamt
Marl", dass ich zum Zeitpunkt der Anklageschrift und der
Verfahrenseröffnung eingetragenes Mitglied der V2-Sekte war.
Diese Unterlagen müssen mir vorliegen bis zum
01.07.2012.
Bei Vorlage werde ich dann weitere Dokumente anfordern. Nicht
fristgemäße Vorlage dieser Dokumente ist vollkommenes
Schuldeingeständnis.
Es wurde von mir immer wieder ausdrücklich öffentlich
erklärt und es musste allen Straftätern immer vollkommen
klar sein, dass sie ihren Krieg gegen die Kirche niemals gewinnen
können. Die "Justiz" hat sich bereits mit ihrer verlogenen
"Anklageschrift" selbst schachmatt gesetzt, und die Lügen des
"Gutachtens" können auch nichts mehr retten. Insbesondere Timms
Herumgehopse bzgl. "Pflichtverteidiger"
unterstreicht die Lächerlichkeit dieses Prozesstheaters.
****e
Anhang 1: Schreiben 1 von Andreas Hos, 26.05.2012
a****
Staatsanwaltschaft Essen, 45117 Essen
Zweigertstr. 56, 45130 Essen
Telefon: 0201 803-0
Durchwahl: 0201 803-2929
Telefax: 0201 803-2920
poststelle@sta-essen.nrw.de
www.sta-essen.nrw.de
15.05.2012
Aktenzeichen 29 Js 354/12
bitte bei allen Schreiben angeben
Bitte beachten Sie, dass wegen des bestehenden Datenschutzes
telefonische Auskünfte nur eingeschränkt möglich
sind.
Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Thomas Schüller wegen
Verleumdung
Datum der Strafanzeige 01.09.2011
Sehr geehrter Herr Lingen,
das Verfahren 600 Js 97/12 Staatsanwaltschaft Münster ist
seitens der Staatsanwaltschaft Essen übernommen worden. Wegen
desselben Sachverhaltes ist hier bereits das Verfahren 29 Js 645/11
geführt worden. Dieses Verfahren ist mit Verfügung vom
06.09.2011 eingestellt worden. Sie sind mit Einstellungsbescheid,
der am 07.09.2011 an Sie abgesandt wurde, auf den Privatklageweg
verwiesen worden.
Das hiesige Verfahren wurde daher
aufgrund des Verbots der Doppelverfolgung („ne bis in
idem") eingestellt.
Hochachtungsvoll Hos Staatsanwalt
****e
Anhang 2: Schreiben 2 von Andreas Hos, 26.05.2012
a****
Staatsanwattschaft Essen
18.05.2012
Aktenzeichen 29 AR 26/12
bei Antwort bitte angeben
Ihre Eingabe u. a. an die Staatsanwaltschaft Hagen vom 25.03.2012
Sehr geehrter Herr Lingen,
Ihre E-Mail vom 25.03.2012 hat bei der Staatsanwaltschaft
Hagen zur Anlage eines AR-Vorgangs unter dem Aktenzeichen 500
AR 44/12 geführt. Die Akten 500 AR 44/12 werden nunmehr unter
dem Aktenzeichen 29 AR 26/12 bei der Staatsanwaltschaft Essen
geführt.
Aus weiteren Mails Ihrerseits ist ersichtlich, dass Sie der
Auffassung sind, unter dem Aktenzeichen 500 AR 44/12 werde ein
Ermittlungsverfahren gegen Joachim Lichtinghagen, Wolfhart Timm,
Thomas Schüller und Hans-Jochen Wagner geführt.
Ich teile Ihnen mit, dass dies nicht der Fall ist, da in der E-Mail
vom 25.03.2012 eine Strafanzeige gegen die genannten Personen nicht
erstattet wurde.
Hochachtungsvoll Hos Staatsanwalt
****e
Hinweis: Schüller wurde bei "Staatsanwaltschaft Münster"
angezeigt, insofern war der angebliche "Einstellungsbescheid" v.
07.09.2011 eh gegenstandslos. "Staatsanwaltschaft
Münster" begründete seine eigene Rechtsbeugung mit
Leseschwäche. Aber selbst wenn man die zwingenden
formalen Erfordernisse ignorieren wollte: Der "Einstellungsbescheid"
ist "Justiz"-typisch so dermaßen absurd verlogen, dass ihm
unmöglich eine Rechtswirkung zukommen kann. Dazu ggf. an
anderer Stelle mehr.
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