Die hartnäckigen Lügner Joachim Lichtinghagen, Staatsanwaltschaft Essen, und Wolfhart Timm, Amtsgericht Dorsten

- Strafverfahren gegen Andreas Hos, Staatsanwaltschaft Essen -
(Kirche zum Mitreden, 10.06..2012)
Zur Vorgeschichte s. hier.

Lohnsteuerkarte 2010 -
        Kirchenaustritt


Nach nunmehr über vierzehn Monaten hält die "Justiz" eisern an ihrer rettungslos absurden Lüge fest, dass die "Sedisvakantisten" "eine Gruppe in der Kirche" seien. Trotzdem liegt bis heute kein Beweis vor, dass der Verf. zum Zeitpunkt der "Anklageschrift" resp. der "Hauptverhandlung" "Kirchensteuerzahler" gewesen ist. Statt dessen gibt es ausschließlich Beweise, dass er es eben nicht gewesen ist, s.o. die Lohnsteuerkarte 2010, dort den Abschnitt "Kirchensteuerabzug". Der Verf. war bereits vor seiner Priesterweihe als der V2-Sekte ausgetreten und hat sich auch niemals als Priester der V2-Sekte ausgegeben!

Zugegeben, die ganze Prozess-Farce ist so ein ungeheuerlicher Berg von Lügen, dass es selbst beim besten Willen schwerfällt, noch die Übersicht zu behalten. Diese Ermüdungstaktik gehört zum System BRD. So ein heilloser Chaoten-Haufen, wie es die "BRD"-"Justiz" notorisch ist, kann und will eben nur Schaden anrichten. Dennoch: Als neuerlichen Beweis unseres guten Willens haben wir am 08.06.2012 folgendes Fax verschickt:

a****
Staatsanwaltschaft Hagen, 02331 393-336
Thomas Kutschaty, c/o Justizministerium NRW, +49 211 8792-569
Manfred Proyer, c/o Generalstaatsanwaltschaft Hamm, (02381) 272-403
Hans Jochen Wagner, c/o Staatsanwaltschaft Münster, 0251 494-2555
Bernd König, c/o Staatsanwaltschaft Bonn, 0228 / 9752-600
Joachim Lichtinghagen, c/o Staatsanwaltschaft Essen, 0201 803-2920
Wolfhart Timm, c/o Amtsgericht Dorsten, 02362 2008-51

Strafverfahren Az. 500 AR 44/12 gegen Joachim Lichtinghagen, Wolfhart Timm, Thomas Schüller, Hans Jochen Wagner, hier: a) Ablehnung der Abgabe des Strafverfahrens von Staatsanwaltschaft Hagen an Staatsanwaltschaft Essen; b) Strafanzeige mit Strafantrag gegen Andreas Hos, "Staatsanwaltschaft Essen", wegen Strafvereitlung etc.; c) Beschwerde gegen die beiden Schreiben von Andreas Hos, zugestellt 26.05.2012 (Vigiltag von Pfingsten!)
Begründung: Über o.g. Straftäter ist in zahlreichen weitverbreiteten und vielbeachteten Pressemeldungen und Videos berichtet worden, die praktisch alle auch per Fax / Mail der "Justiz" mitgeteilt wurden. Die Kenntnis dieser Publikationen wird vorausgesetzt resp. das Ignorieren dieser Publikationen wird nur als weitere Straftat gewertet Ignorantia affectata mindert niemals, mehrt aber gewöhnlich die Schuld!
Auch die o.g. Schreiben von Andreas Hos weisen "Justiz"-typisch kaum einen Bezug zur Realität auf. Z.B. meint Andreas Hos, es gäbe kein Strafverfahren gegen o.g. Straftäter, "da in der E-Mail vom 25.03.2012 eine Strafanzeige gegen die Personen nicht erstattet wurde." Hos meint also: Eine Strafanzeige kann nur am 25.03.2012 per E-Mail erstattet worden sein. Schwachsinn zur Potenz! Ebenfalls hanebüchen ist die Behauptung von Hos, gegen Thomas Schüller könnte nicht ermittelt werden wegen "ne bis in idem". Wohlgemerkt ohne dass ein erstesmal ein Verfahren gegen Schüller geführt wurde! Merke: Strafvereitlung ist keine ordnungsgemäße Bearbeitung einer Strafanzeige, erst recht nicht, wenn für die Strafvereitlung absurde Lügen vorgebracht werden; s. meine diesbzgl. Publikationen.
Bereits mit dem Erstellen des Gutachtens ist Schüller ein Straftäter: Er ist Mittäter beim Prozessbetrug durch wissentlich falsche Aussagen (ignorantia affectata, s.o.). Zudem geht es hier um  Völkermord, i.e. Ausrottung der katholischen Kirche. Und bei der nächsten Hauptverhandlung wird Schüller auch vereidigt (dafür werde ich sorgen), dann ist Schüller auch des Meineids schuldig.
Derzeit wird eine Anklage gegen die BRD vorbereitet wegen des hartnäckigen bewussten zielgerichteten skrupellosen Völkermordes. Um die Sache zu vereinfachen:
Ich werde u.a. vorbringen, dass bereits Joachim Lichtinghagen und Wolfhart Timm hartnäckige Lügner sind. Lichtinghagen hat in der Anklageschrift behauptet, die "Sedisvakantisten" seien "eine Gruppe in der Kirche". Auf dieser absurden Lüge basiert der gesamte Prozess. Timm wiederum hat daraufhin das Verfahren eröffnet. Diese rettungslos absurde Lüge wurde bis heute niemals widerrufen, ebensowenig wurde das Verfahren trotz zahlreicher Hinweise bis hin zu meiner schriftlichen Unterlassungsverpflichtungserklärung / Unterwerfungserklärung nicht eingestellt.
Joachim Lichtinghagen und Wolfhart Timm müssen also die Richtigkeit ihrer Behauptung beweisen, weil diese Behauptung letztlich das einzige Fundament ihres Prozesstheaters bildet. Als ersten Schritt ihrer Verteidigung verlange ich die Vorlage von Dokumenten sowohl von "Amtsgericht Dorsten" als auch "Finanzamt Marl", dass ich zum Zeitpunkt der Anklageschrift und der Verfahrenseröffnung eingetragenes Mitglied der V2-Sekte war.
Diese Unterlagen müssen mir vorliegen bis zum
01.07.2012.
Bei Vorlage werde ich dann weitere Dokumente anfordern. Nicht fristgemäße Vorlage dieser Dokumente ist vollkommenes Schuldeingeständnis.
Es wurde von mir immer wieder ausdrücklich öffentlich erklärt und es musste allen Straftätern immer vollkommen klar sein, dass sie ihren Krieg gegen die Kirche niemals gewinnen können. Die "Justiz" hat sich bereits mit ihrer verlogenen "Anklageschrift" selbst schachmatt gesetzt, und die Lügen des "Gutachtens" können auch nichts mehr retten. Insbesondere Timms Herumgehopse bzgl. "Pflichtverteidiger" unterstreicht die Lächerlichkeit dieses Prozesstheaters.
****e

Anhang 1: Schreiben 1 von Andreas Hos, 26.05.2012
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Staatsanwaltschaft Essen, 45117 Essen
Zweigertstr. 56, 45130 Essen
Telefon: 0201 803-0
Durchwahl: 0201 803-2929
Telefax: 0201 803-2920
poststelle@sta-essen.nrw.de
www.sta-essen.nrw.de

15.05.2012
Aktenzeichen 29 Js 354/12
bitte bei allen Schreiben angeben
Bitte beachten Sie, dass wegen des bestehenden Datenschutzes telefonische Auskünfte nur eingeschränkt möglich sind.
Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Thomas Schüller wegen Verleumdung
Datum der Strafanzeige 01.09.2011
Sehr geehrter Herr Lingen,
das Verfahren 600 Js 97/12 Staatsanwaltschaft Münster ist seitens der Staatsanwaltschaft Essen übernommen worden. Wegen desselben Sachverhaltes ist hier bereits das Verfahren 29 Js 645/11 geführt worden. Dieses Verfahren ist mit Verfügung vom 06.09.2011 eingestellt worden. Sie sind mit Einstellungsbescheid, der am 07.09.2011 an Sie abgesandt wurde, auf den Privatklageweg verwiesen worden.
Das  hiesige  Verfahren  wurde  daher  aufgrund  des Verbots  der Doppelverfolgung („ne bis in idem") eingestellt.
Hochachtungsvoll Hos Staatsanwalt
****e

Anhang 2: Schreiben 2 von Andreas Hos, 26.05.2012
a****
Staatsanwattschaft Essen
18.05.2012
Aktenzeichen 29 AR 26/12
bei Antwort bitte angeben
Ihre Eingabe u. a. an die Staatsanwaltschaft Hagen vom 25.03.2012
Sehr geehrter Herr Lingen,
Ihre E-Mail vom 25.03.2012 hat bei der Staatsanwaltschaft Hagen zur Anlage eines AR-Vorgangs unter dem Aktenzeichen 500 AR 44/12 geführt. Die Akten 500 AR 44/12 werden nunmehr unter dem Aktenzeichen 29 AR 26/12 bei der Staatsanwaltschaft Essen geführt.
Aus weiteren Mails Ihrerseits ist ersichtlich, dass Sie der Auffassung sind, unter dem Aktenzeichen 500 AR 44/12 werde ein Ermittlungsverfahren gegen Joachim Lichtinghagen, Wolfhart Timm, Thomas Schüller und Hans-Jochen Wagner geführt.
Ich teile Ihnen mit, dass dies nicht der Fall ist, da in der E-Mail vom 25.03.2012 eine Strafanzeige gegen die genannten Personen nicht erstattet wurde.
Hochachtungsvoll Hos Staatsanwalt
****e

Hinweis: Schüller wurde bei "Staatsanwaltschaft Münster" angezeigt, insofern war der angebliche "Einstellungsbescheid" v. 07.09.2011 eh gegenstandslos. "Staatsanwaltschaft Münster" begründete seine eigene Rechtsbeugung mit Leseschwäche. Aber selbst wenn man die zwingenden formalen Erfordernisse ignorieren wollte: Der "Einstellungsbescheid" ist "Justiz"-typisch so dermaßen absurd verlogen, dass ihm unmöglich eine Rechtswirkung zukommen kann. Dazu ggf. an anderer Stelle mehr.

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