Eberhard Heller außer Rand und Band
- "Neuigkeiten" aus dem V2-Lager -
(Kirche zum Mitreden, 07.06.2003)
Eberhard Heller, von einer französischen Zeitschrift
zum "König der Lügner" gekürt,
erbitterter Feind der Kirche und deshalb auch erklärter Gegner unseres
priesterlichen Wirkens, infolgedessen seit unserer Weihe plötzlich
Bestreiter der Weihe von Bischof Schmitz, hat
inzwischen mindestens drei hinsichtlich der Fakten, der kirchlichen Bestimmungen
und untereinander widersprüchliche "Beweise" vorgebracht, weswegen
unsere Weihe ungültig sein soll. Es wurde mehrfach bewiesen, dass
EH ganz bewusst und ganz gezielt Rufmord gegen uns verübt (s. auch
die Predigt am 09.02.2003), was aber den bösen
Sepp oder den FireDancer nicht davon abhält,
mit der Behauptung hausieren zu gehen, unsere Weihe sei "ungültig"
/ "zweifelhaft" / "im besten Falle fragwürdig" etc.
Hinzu kommt, dass im V2-Lager neben allen anderen Irrlehren auch der
Donatismus wuchert, wofür Thomas Floren
nur ein Beispiel ist. So erreichte uns heute eine Zuschrift von "Sator
Arepo":
Ob Sie römisch-katholischer Priester sind, kann ich
nicht beurteilen. Ich habe jedoch meine Zweifel. Und deshalb die "laikale"
Anrede, wie Sie es nennen. Ein "Hochwürden" steht hoch in Würden.
Wenn ich jedoch Ihre html-Dateien lese ... (ich verkneife mir jeglichen
Kommentar). [...] Möge der Hl. Geist Sie am kommenden Pfingstfest
erleuchten und Sie in die einzig wahre Kirche, die die römisch-katholische
Kirche ist, zurückführen.
Wir glauben offen gestanden nicht, dass der Glaube widervernünftig
ist und dass eine Horde von Apostaten die wahre Kirche sein soll. Vielleicht
ergänzt SA seine Argumentation noch ein wenig.
Nun denn, heute rief uns einer unserer Leser an, eine Bekannte hätte
etwas in einer alten Ausgabe der "Einsicht" gelesen, womit unsere Weihe
scheinbar als ungültig erwiesen sei. Von dieser "Argumentation" wussten
wir bislang noch nichts, Heller und sein "Informant" haben sich damit begnügt,
hinter unserem Rücken gegen uns zu hetzen. Diese Masche ist übrigens
sehr typisch für die V2-Anhänger. Selbst bei einer so aufgeräumten
und momentan sogar mit Suchfunktion versehenen
Seite wie KzM kommt es nicht selten vor, dass diejenigen, über die
berichtet wird, auch vom Autor angeschrieben werden. Das ist grundsätzlich
immer dann der Fall, wenn wir nicht davon ausgehen können, dass der
Betroffene ein regelmäßiger Besucher von KzM ist (z.B. ein Forumsteilnehmer
von kath.net und kath.de), und uns die e-mail-Adresse des Betroffenen vorliegt.
Auf der anderen Seite kann wohl niemand erwarten, dass wir eine Zeitschrift
lesen, die wir nicht bekommen, oder stundenlang in zig überquillenden
Foren herumsuchen, ob denn mal wieder irgendjemand irgendetwas über
uns geschrieben hat. Wir sind für berechtigte Kritik immer offen,
aber wenn jemand gegen uns schreibt mit dem sicheren Bewusstsein, dass
wir davon, wenn überhaupt, dann nur mit erheblicher Verspätung
erfahren, zweifeln wir sehr stark an seiner Aufrichtigkeit.
Bekannt waren uns die beiden chronologisch ersten Vorwürfe:
1. Wiechert hat nur eine Bischofsweihe, aber keine Priesterweihe erhalten,
war ergo selbst bloßer Laie und damit auch alle in seiner "Sukzession",
darunter Bischof Schmitz.
2. Stumpfl hat selbst keine gültige Bischofsweihe erhalten, war
im allergünstigsten Falle Priester, konnte ergo keinerlei Weihen weitergeben.
Seit heute uns bekannt ist ein Vorwurf, den Heller in Einsicht XXVII
veröffentlichte:
3. Wiechert und Thiesen wurden nur zu Erzpriestern (Chorbischöfen)
benediziert, besaßen aber keine gültigen Bischofsweihen.
Die vier Seiten (Einsicht XXVII 113-116) erhielten wir dann per Fax;
einige Kostproben:
NEUES MATERIAL ZUR BEURTEILUNG VON HERFORDS UND WIECHERTS
'BISCHOFSWEIHEN'
zusammengestellt von Eberhard Heller
Von verschiedenen Seiten (so u.a. von Herrn Böker) sind wir zu
Recht daran erinnert worden, daß unsere Darstellung der Weihesukzession
von Georg Schmitz Villingen (über Herford, Stnmpfl und Wiechert) teilweise
lückenhaft gewesen sei, worüber wir uns mit einer Mutmaßung
hinweggeholfen hätten.
Diesen einleitenden Satz sollte man nicht leichtfertig überlesen.
Heller gibt - wenn auch etwas gequält - zu, dass er völligen
Murks fabriziert hat. Aber dann versucht er verzweifelt, wenngleich erfolglos,
seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen:
Gemeint ist der klerikale Werdegang von Wiechert, dem
angeblichen Weihbischof von Schmitz. Außerdem wurde kritisiert, daß
wir die Gültigkeit von Wiecherts und Thiesens Weihe zu Chorbischöfen
anzweifeln wurden, da dabei der Ritus der Bischofsweihe eingehalten wurde,
so Thiesen in HAAK-76. S. 36 - eine Quelle, die wir nicht erwähnt
hätten. Des weiteren hieße es in einem Brief Thiesens, daß
Stumpfl erst nachträglich die angebliche Bischofsweihe in eine Chorbischofsweihe
uminterpretiert habe (der Brief ist wiedergegeben in HAAK-76). Ein aufmerksamer
Leser, der sich näher mit der Enzyklika " Apostolicae curae" auseinandergesetzt
hatte, machte geltend, daß u.U. auch nach dem (reformierten zweiten)
anglikanischen Weiheformular, nach dem Herford in Indien von einem gewissen
"Dom Luis Mariano Soares, Mar Basilius, Metropolit der syrisch-chaldäischen
Kirche in Indien" (so die Darstellung im Weihedokumentes) konsekriert worden
war, ein gültige Weihe zustande kommen konnte - so die Interpretation
der leoninischen Enzyklika -, weswegen man nicht unbedingt die Gültigkeit
der nachfolgenden Weihen, die Stumpfl, Wiechert und Schmitz gespendet worden
seien, bestreiten könne.
Vorab: die Kirche verlangt vom/bei der Sakramentenempfang/-spendung
Sicherheit (tutior). Wenn darum berechtigte und begründete Zweifel
z.B. an der Gültigkeit der Weihen von Schmitz bestehen - und die gibt
es spätestens nach unserer Veröffentlichung in der EINSICHT vom
Okt.Nov. 1996 -, dann darf keine Spendung bzw. kein Empfang mehr erfolgen,
bis Sicherheit geschaffen ist. Es geht nicht an, dieses Prinzip auf den
Kopf zu stellen und zu meinen, der Empfang bei einem solchen zweifelhaften
Spender sei erlaubt, solange nicht eindeutig die Ungültigkeit der
Weihen bewiesen ist.
Mit HAAK meint Heller wohl Haack, s.u.
Zugegeben, Zweifel an der Gültigkeit unserer Weihe bestehen, aber
eben - wie nachgewiesen - keine berechtigten. Der "Beweis" der "Einsicht
Okt./Nov. 1996 besteht ja gerade darin, dass ein bezeugtes Faktum (die
Priesterweihe Wiecherts) geleugnet wird nach dem Motto: Ich weiß
nichts von einer Weihe, also hat die Weihe nicht stattgefunden; der Beweis
ist damit abgeschlossen.
Und dann triumphiert Heller:
Inzwischen können wir auf all die noch offenen Fragen
genauere Antworten geben. H.H. Archimandrit Irenäus Totzke vom Ökumenischen
Institut in der Abtei Niederalteich, der auf unsere Studien aufmerksam
gemacht wurde, hat uns eine Reihe klärender Informationen u.a. über
Dom Luis Mariano Soares, Mar Basilius - den angeblichen Konsekrator Herfords
- und Wiechert, den er noch persönlich kennengelernt hatte, zukommen
lassen. Für seine außerordentlich wertvolle Mitarbeit bei der
Aufklärung über die angeblichen Bischöfe aus der Vaganten-Szene
möchte ich ihm an dieser Stelle ganz herzlich danken.
Lassen wir die als solche zugegebenen Spekulationen, die also gar keinen
Beweiswert haben sollen, der Übersichtlichkeit beiseite und kommen
wir direkt zur "Kernargumentation" Totzkes, die Heller zum Besten gibt:
Die Beurteilung des Falles Wiechert erhält nun zusätzlich
durch die neuerlichen Recherchen, die uns Aichimandrit Totzke zur Verfügung
stellte, eine sichere Grundlage. Er schreibt mir am 2.7.97:
"Der Anlaß meines Briefes an Sie ist die Person Wiecherts. Sie
meinen, er habe keine Priesterweihe gehabt Ich bin der Meinung, er hatte
sie; denn er war viel zu hochkirchlich ("katholisch , wenn Sie so wollen)
eingestellt, um nicht zu wissen, daß die Erteilung einer Bischofsweihe
per saltem nicht möglich ist. M.W. hatte er die niederen und höheren
Weihen allesamt von "Bischof Herzog erhalten. [FN mit Hinweis auf die Arbeit
von Otto Winkler] (...) Wiechert, den ich persönlich
kannte, war eine hochinteressante, hochgebildete, aber zugleich schillernde
Persönlichkeit. Er war nicht nur hochkirchlich orientiert, sondern
vor dem Kriege aktiver Deutscher Christ, der in unangenehmster Weise für
diese üble Gruppierung des deutschen Protestantismus in Berlin Propaganda
machte. [...] Das für Ihre Recherchen bzgl. des Herrn L. Entscheidende
aber ist, daß Wiechert - auch im Sinne der Vaganten kein Bischof
war. Er gab es in Vagantenkreisen zwar vor, wer es aber nicht. Vielmehr
war er, genau wie der Vagant Thiesen, von Stumpfl [FN mit Hinweis auf die
Arbeit von Otto Winkler] zum Chorbischof benediziert, nicht aber zum Bischof
geweiht worden. Chorbischöfe - die in der Frühzeit des Christentums
Landkreisbischöfe (Chora = das Land) im Gegensatz zum Stadtbischof
waren, existieren heute nur noch in der ost- und in der west-syrischen
Kirche - sowohl unierter wie orthodoxer Konfession - als bloßer Titel,
vergleichbar einem westlichen "Prälaten". Sie werden benediziert,
nicht aber geweiht (...) Auf keinen Fall können sie Weihen erteilen.
Sowohl Thiesen wie Wiechert waren - nach dem eindeutigen Zeugnis Stumpfls
- von diesem lediglich zu Chorbischöfen benediziert worden. [...]
Das Wichtigste ist aber in diesem Zusammenhang, daß Stumpfl den bischöflichen
Charakter seiner Chorbischofsweihen an Thiesen und Wiechert stets bestritten
hat. Es fehlte also auf Seiten des Spenders die Intention, einen Bischof
zu weihen."
Das Wichtigste, "daß Stumpfl den bischöflichen Charakter
seiner Chorbischofsweihen an Thiesen und Wiechert stets bestritten hat",
hat Totzke zusammengelogen: Es ist nämlich bewiesen, dass Stumpfl
erst im Nachhinein die Chorbischofweihe als "Erzpriesterweihe" erklären
wollte, und das aus sehr unehrenhaften Motiven: Er wollte die gültig
zu Bischöfen Geweihten davon abhalten, eigene Wege zu gehen. Ein Beispiel
für Stumpfls wirre Theologie ist die Einführung und Verteidigung
einer "Glaubenstaufe" (die vielleicht auch Wiechert empfangen hat), die
mit vollem Recht schon damals von vielen verworfen wurde.
N.B.: Würde man - wie Totzke und Heller das tun - eine offenkundig
im Nachhinein geänderte Intention bei klar gültiger Sakramentenspendung
als ausreichend betrachten, um ein Sakrament für ungültig erklären
zu können, würde auch das Schicksal des Ehesakramentes besiegelt
sein. Es braucht nur der Partner, der auf eine Annullierung der Ehe spekuliert,
erzählen, er habe gar nicht die notwendige Ehebereitschaft gehabt,
und schwupps - schon MUSS in der Heller-Totzke-"Theologie" die Ehe für
ungültig erklärt werden.
Trotzdem sind erforderlich und genügen für die gültige
Spendung eines Sakramentes die Intention und der Ritus des Sakramentes
selbst, und wenn die Chorbischofsweihe - wie in den Fällen von Thiesen
und Wiechert - mit dem Ritus und der Intention der Bischofsweihe erfolgte,
waren die Chorbischöfe auch echte Bischöfe. Zum Begriff Chorbischof
s. auch z.B. Michael Buchberger (Hg.), Kirchliches Handlexikon, Bd. 1,
München 1907, 908: Der Chorbischof war im Orient ursprünglich
ein Bischof eines zu einer Stadt gehörigen Landgebietes, anfangs dem
Stadtbischof koordiniert, bereits im 2. Jh. dem Stadtbischof unterstellt;
die Institution ist bereits im ersten Jahrtausend weitgehend verschwunden.
Nach allgemeiner Ansicht waren die Chorbischöfe im Orient allesamt
Bischöfe. Im Okzident traten die Chorbischöfe erst im 8. Jh.
in bemerkenswerter Weise auf, ihr Amt wurde aber bald durch die nichtbischöflichen
Archidiakone übernommen.
Der protestantische Pfarrer Friedrich-Wilhelm Haack (Heller: "HAAK";
s. auch Warnung vor Andreas Endl) hat in der Material-Edition
3, "Gottes 5. Kolonne - Die freibischöflichen Kirchen im deutschsprachigen
Raum" relativ viel Material über Thiesen zusammengestellt. Stumpfl
und Wiechert werden nur recht kurz abgehandelt. Über die Herford-Sukzession
Stumpfls sinniert Haack (S. 18f):
Als sonderlich sicher gilt die Herford-Sukzession nicht,
da "Mar Basilius" Louis Mariano Soares, der am 30.11.1902 Herford zum Bischof
konsekrierte, selber wohl keine Weihe erhalten hat. Das dürfte Aloysius
Stumpfl jedoch kaum gewußt haben.
Diese "Unsicherheit" ist erledigt durch das Urteil der Kirche, greifbar
etwa in den Entscheidungen des Apostolischen Stuhles in Bezug auf Thiesen;
unter Pius XI. wird Thiesen die Ausübung seiner Weihevollmachten verboten
(was bei fehlender Weihe unmöglich wäre), und unter Pius XII.
wird Thiesen vom Zölibat befreit (was bei fehlender Weihe ebenfalls
unmöglich wäre).
Will man also dem Urteil der Kirche folgen und nicht den Vorstellungen
des Protestanten Haack, kommt man um eine Anerkennung der Stumpfl-Weihen
nicht herum.
Außerdem darf man auf das Kirchenrechtliche Gutachten verweisen
(s. auch den FireDancer-Text), das Mag. Helmut
Deixler, Syndikus für Rechts- und Wirtschaftsfragen, Wien, in seinem
Schreiben an Nikolaus Andreas Schneider (der sich selbst "Schwert-Bischof"
nennt) vorlegt, der ebenfalls in der Linie von Stumpfl und Thiesen steht:
Nun, bei Prüfung der aufgezeigten Situation nach
allen Richtungen hin ist unwiderlegbar klargestellt, daß Bischof
Vilatte in mehreren unstrittigen apostolischen Sukzessionen stand. Weil
aber auch in denselben Sukzessionen Bischof Schneider steht, also seine
ihm erteilte Weihe in einer erstreckenden Reihe zu Bischof René
Vilatte und in der weiteren Folge bis auf Bischof Dominicus Maria Varlet
und dessen Sukzession bis auf die Apostel zurückgeht, steht er unbestreitbar
in ''Apostolischer Sukzession" und sohin in einer gültigen Weihefolge.
Die Richtigkeit dieser behaupteten, tatsächlichen, theologischen
Sach- und Rechtslage ergibt sich letztlich daraus, daß der Weihespender
des Bischof Schneider Msgr. Gerhard Franck war und dieser wiederum in der
Sukzession von Josef Maria THIESEN, Erzbischof der Alt-römisch-katholischen
Kirche stand.
Die Richtigkeit der Sukzessionslinie von Josef Maria Thiesen, Erzbischof
der Alt-römisch-katholischen Kirche, ist noch von keiner Seite bestritten
worden auch nicht von der römisch-katholischen-apostolischen Amtskirche.
Es wird in diesem Zusammenhang auf das aufschlußreiche Buch "Quis
et unde?" [Wer und woher], das von protestantischer Seite herausgegeben
wurde (Mag. theol. Reinhard Schubert, Pastor der evangelischen Kirche)
und ein kritisches Hilfsbuch zum Studium der apostolischen Weihesukzession
der Bischöfe in kleineren Kirchen und Bruderschaften darstellt, verwiesen.
Aus den hier zusammengeschlossenen Blättern ergibt sich die genaue
Sukzession von Msgr. Thiesen und auch die weiteren Sukzessionen, die durch
die erteilten Weihen von Thiesen entstanden. Im Ergebnis kann sohin gesagt
werden, daß Bischof Nikolaus Andreas Schneider unbestreitbar nach
den Grundsätzen der Theologie und des Kirchenrechtes, wie sie stets
von der römisch-katholischen Amtskirche vertreten wurde, gültig
geweihter Bischof ist und sohin in apostolischer Sukzession steht. Das
heißt, seine Amtsgewalt ist zurückzuführen auf die Apostel,
und demnach sind die von ihm erteilten pastoralen liturgischen, sakramentalen
Handlungen gültig.
Diesen Brief an Nikolaus Andreas Schneider haben wir nur per e-mail
und ohne Datum erhalten. Aber wir besitzen auch die Kopie eines Deixler-Briefes
an Werner Schneider, unseren ehemaligen Jurisdiktionsbischof,
dessen Austritt aus der Kirche wir nach wie vor voller Schmerz und Trauer
zur Kenntnis nehmen. Wir hören nicht auf dafür zu beten, dass
sich Werner Schneider wieder zur Kirche bekehrt, und wollen die Hoffnung
nicht aufgeben, dass er sich wieder auf den christlichen Bekennermut besinnt,
den z.B. Papst Pius XI. in der Enzyklika Mit brennender
Sorge verlangte. Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Doch zum Deixler-Brief:
Diesen Brief vom 03.05.1985 hatte Deixler wohl kaum für eine Veröffentlichung
bei KzM bestimmt, und auch seitens Werner Schneider liegt uns keine Vollmacht
für eine Verwendung vor. Trotzdem können wir auf die Veröffentlichung
nicht verzichten - hier geht es um ein höheres Gut als die möglicherweise
entgegenstehenden privaten Interessen von Schneider und Deixler. Der Brief
beginnt folgendermaßen:
In Sachen: Ihrer Anfrage betreffend Gültigkeit der
Ihnen erteilten Priesterweihen
Gott zum Gruß, Hochwürdiger Mgr. Pater Barthölomäus!
Nun, in meiner Eigenschaft als Kirchenrechtler und einigermaßen
studierter Theologe sowie als Kenner der Verhältnisse des traditionellen
röm.-kath.-apostolischen Lagers möchte ich zu Ihrer Fragestellung
vorausschicken, daß es ein beliebtes Thema unserer Mitbrüder
und Mitschwestern ist, die Gültigkeit von Weihen zu bestreiten.
Meist spielt sich eine solche Bestreitung in der Form ab, daß
man nur wilde Anschuldigungen, Behauptungen sowie Verdächtigungen
ausspricht, die völlig inhaltsleer sind, also mit keinerlei Beweise
untermauert werden. Man polemisiert und provoziert. Doch vergessen die
Betreffenden in allen Fällen, daß es dem staatlichen und kirchlichen
Recht entspricht, daß man einen Menschen keineswegs einer Tat oder
einer sonstigen verwerflichen Handlung bezichtigen darf, wenn man für
eine solche Anschuldigung keine "fundierten Beweise" hat, denn der Betroffene
muß ja Gelegenheit haben, sich zu verteidigen. Doch verteidigen kann
er sich nur, wenn er mit "konkreten Vorwürfen" konfroniert wird. Das
vorher Gesagte, Hochwürden Pater Bartholomäus, dürfte auch
bei Ihnen zutreffen, denn Sie sagen mit keinem Wort, warum man zu der denkmöglichen
Annahme gelangen will, daß Sie nicht gültig geweihter Priester
sein sollen und warum man sagt, Sie sind ein "Pseudopater". Daher kann
ich zu Ihrer Anfrage mangels Kenntnis konkreter Vorwürfe nur allgemein
sagen, daß Sie von einem Bischof geweiht wurden, der in gültiger
apostolischer Sukzession stand und dieser Bischof mir persönlich bekannt
war. Daraus ergibt sich aber im Hinblick darauf, daß Ihr Konsekrator
auf dem Boden der unverfälschten Tradition in Wort und Schrift stand
(Gegner des 2. Vatikanums) und Ihre Weihe nach dem alten Ritus des Pontifikale
Romanum erfolgte und Sie auch den vorgeschriebenen Antimodernisten-Eid
leisteten, daß Sie unbestreitbarst gültig geweihter Bischof
sind. Dies gilt natürlich auch dann, wenn Sie und ihr seinerzeitiger
Weihevater außerhalb der römischen "Jurisdiktion" standen und
für die gespendete Priesterweihe keine ausdrückliche Erlaubnis
von selten der Amtskirche vorhanden war.
Text des Antimodernisten-Eides.
Wenn Haack also wild spekuliert, dass die Herford-Linie als "nicht
sonderlich sicher" gilt, dann ist das mal ganz sicher inhaltsleer und steht
dem kirchlichen Urteil eindeutig entgegen. Wie dem auch sei: Nach der Erwähnung
von Stumpfls Befürwortung einer "Glaubenstaufe" fährt Haack fort
(ebd.):
Große Wirkungen sind von Stumpfl nicht ausgegangen,
wenn man von den Folgen zweier von ihm vorgenommener Weihen absieht. Die
erste ist die Priesterweihe, die er an Robert Geyer spendet. In dem schon
zitierten Brief vom 30. 4. 1925 bietet er dies an:
"Ich kann nun zwar die Priester und Diakonweihe nach freiem Gutdünken
erteilen aber nicht so Bischofsweihen, die nur im Einverständnis mit
den anderen Bischöfen von einem Bischof vorgenommen werden darf, der
vom Primaten hiezu deligiert ist... Wie ich Ihnen schrieb werde ich am
10. Mai in Stuttgart sein... Eventuell könnte ich auch Ordinationen
vornehmen. Wollen Sie mir bitte noch mitteilen, ob Sie bereit wären
zu dieser Zeit... die hl. Priesterweihe zu empfangen? Diese müßten
Sie nämlich unbedingt besitzen ehe Sie die bischöfliche Konsekration
erhalten können, und es wäre gut, wenn zwischen beiden doch wenigstens
eine kleine Zeit liegen würde. Ich würde nach dem "Pontifikale
Romanum" ordinieren, da dies doch die sicherste Form ist und ich denke
gerade bei Ihrer Ordination und Konsekration, wo Sie doch der Stammvater
des apostol. Episcopates mit Gottes Gnade werden sollen ist es doppelt
nötig, vorsichtig zu sein damit kein Zweifel über die Gültigkeit
aufkommen kann." (30.4.1925) Die Weihe erfolgt an jenem 10. Mai 1925. Vermutlich
mit Heinz Banker, einem Beamten, der sich später mit einer Gruppe
von Stumpfl trennt und "hochkirchliche Wege" geht, wird Robert Hermann
Geyer, Apostel der "Allgemeinen Apostolischen Mission", zum Priester geweiht.
Die Bischofskonsekration folgt wenig später unter Stumpfls Assistenz
am 18. August in Bern.
Das Schreiben an Geyer dient als klarer Beweis, dass Stumpfl um die
notwendige Bedingung der Priesterweihe für eine Bischofsweihe wusste.
Nach allgemeiner Ansicht setzt die Bischofsweihe die Priesterweihe voraus,
während man gültigerweise, wenn auch unerlaubterweise sofort
zum Priester geweiht werden kann.
Es bleibt schleierhaft, wie Haack - obendrein im wissentlichen Widerspruch
zum kirchlichen Urteil - annehmen kann, Stumpfl habe selbst keinen großen
Wert darauf gelegt, selbst eine sicher gültige Weihe zu empfangen,
sondern sich quasi blauäugig von Herford habe weihen lassen, während
er dann sofort gegenüber Geyer erklärt, es sei "doppelt nötig,
vorsichtig zu sein damit kein Zweifel über die Gültigkeit aufkommen
kann."
Haack schreibt weiter (ebd.):
Die zweite folgenreiche Tat Stumpfls war die Bischofskonsekration
des von Geyer 1943 zum Pastor der Gemeinde Köln ordinierten Josef
Maria Thiesen am 17.4.1949 zum "Chorbischof von Aquileia und Vorsteher
der Gemeinde Köln." Mit Thiesen setzt eine Vielzahl von Weihen ein,
die den freibischöflichen Bereich heute so unübersichtlich macht.
Stumpfl hatte Thiesen übrigens 1925 zum Priester geweiht. Nach einer
Information von Thiesen (v.19.6.1971) soll Stumpfl während des Krieges
im KZ inhaftiert gewesen sein. Nach dem 2. Weltkrieg ließ er sich
1947 von de Willmott-Newraan rekonsekrieren und konsekrierte seinerseits
am 14.04.1949 den evangelischen Pfarrer Friedrich Wiechert unter dem Namen
Mar Ignatios zum "Bischof der orthodoxen Eparchie von Aquileia". Kurz zuvor
hatte er eine Kirchenunion mit dem "Catholicate of the West" des Hugh George
de Willmott-Neuman geschlossen, war aber dort noch vor der Bischofsweihe
Wiecherts wieder ausgeschlossen worden. Die Titulatur Stumpfls zu diesem
Zeitpunkt war "Mar Timotheus, Metropolit von Aquileia." Stumpfl starb am
11.9.1951 in St. Johann in Pongau. Betrauert wurde er auch von denen nicht,
die er geweiht hatte, da er nicht die Gabe, Frieden zu stiften oder zu
halten, besessen hat.
Thiesen wiederum gibt an, Stumpfl habe sicher mindestens vier Bischofsweihen
(durch Brugger, Vigué, Georgios, Stannard) erhalten, eine fünfte
im September 1947 (durch McFall) ist ebenfalls anzunehmen. Das Elend der
wiederholten Weihehandlungen gehört zum Kennzeichen der "freien Bischöfe",
und auch Thiesen war da nicht besser. Z.Th. der Wiederholung unwiederholbarer
Sakramente s. Die Intention bei der Sakramentenspendung.
Auch uns wurde - von Bischof López-Gastón
aus der Thuc-Linie - unter der Voraussetzung, dass wir begründete
Zweifel an der Gültigkeit unserer Weihe haben, eine "Priesterweihe
sub conditione" angeboten, worauf wir selbstverständich verzichtet
haben. Selbst wenn sonst alle Welt im Weihe-Wahn wandeln würde, wir
würden es nicht.
Von der "Schwert-Bischof"-Gruppe erhielten wir am 21.03.2003 eine e-mail:
Wir besitzen Unterlagen, welche bestätigen dass Erzbischof
Thiesen insgesamt 14 verschiedene Sukzessionslinien auf sich vereinigt,
wovon eine Gültige ausreichen würde. Daraus geht hervor, dass
sowohl Bischof Stumpfl, als auch Erzbischof Thiesen jeweils reordiniert
wurden, also bedingungsweise (falls die erste Weihe nicht sicher gewesen
wäre) eine bedingte zweite Weihe empfangen haben. Stumpfl wurde am
3.6.1924 von Piere Gaston Vigué konsekriert. Dieser steht in der
Sukzession von Josef René Vilatte. Von Vilatte existiert eine Bestätigung
seiner Weihe durch den Apostolischen Nuntius in Paris: B. Ceretti vom.
6.7.1925. Reordiniert wurde Stumpfl am 14.07.1947 durch Hugh Georg DeWillmott-Newman.
Erzbischof Thiesen ist am 17.04.1949 von Stumpfl geweiht und wurde am 04.11.1951
durch den alt-röm. Katholischen Bischof Thomas Tollenaar reordiniert.
Der Monsignore der hl. Rota und die drei Priester und Professoren des Jesuiten-,
Dominikaner- und Augustiner-Orden, welche den Schwert-Bischof persönlich
prüften, sind leider inzwischen verstorben.
Zur Erinnerung, weil man es in dem Wust widersprüchlicher "Einsichten"
übersehen könnte: Stumpfl hat - anscheinend nachdem er selbst
schon mehrere Priester- und Bischofsweihen empfangen hatte - Wiechert zum
Priester und Bischof geweiht. Die Weiheurkunden der Priester- und Bischofsweihe
Wiecherts hat Bischof Schmitz, der von Wiechert die Priesterweihe empfing,
selbst gesehen. Heller vermarktet seine bekanntlich falsche Behauptung,
dass Wiechert nicht zum Priester geweiht worden sei, als den ultimativen
Beweis, dass Bischof Schmitz nur ein Laie, wenngleich ein "Hochwürdiger",
ist:
Georg Schmitz hat von Wiechert die Priesterweihe und von
Thiesen die Bischofsweihe empfangen. Außerdem hat er sich von Paget
King rekonsekrieren lassen. Wiechert war evangelischer Geistlicher - also
Laie - und hatte sich von Stumpfl zum Bischof weihen lassen, d.h. er blieb
Laie, der seinerseits keinerlei Weihen spenden konnte. Die Priesterweihe
von Schmitz ist also ungültig. Er kann daher auch kein Bischof sein.
(Der Beweis ist hiermit abgeschlossen, die folgenden Überlegungen
werden nur der Vollständigkeit halber angestellt:).
In der "Einsicht" Febr. 2003, Nr. 1, XXXIII, 26 nennt Heller einzig
und allein dieses Heft und damit diesen "Beweis". Während er also
anfangs und endgültig eine Priesterweihe Wiecherts bestreitet und
eine - wegen fehlender Priesterweihe allerdings ungültige - Bischofsweihe
zugibt und zwischenzeitlich dann einfach Stumpfls Bischofsweihe bestritt,
behauptet er nun das glatte Gegenteil von dem anfänglichen endgültigen
Beweis und nimmt dieses glatte Gegenteil als Beweis für die Richtigkeit
des endgültigen Beweises. Bewiesen ist damit zwar nur einmal mehr
die Verlogenheit Hellers, der in typischer V2-Manier total im Chaos versinkt
und in moralisch sehr niedrig stehenden Menschen auch noch eine willige
Gefolgschaft findet, aber aus noch so viel Chaos bei Heller oder überhaupt
der V2-Sekte erwächst noch kein Beweis, dass dieser Berg von Unwahrheiten
auch die Wahrheit ist.
Hier noch einige Ausführungen von Haack über Thiesen (S. 36f):
Schwierigkeiten hat Thiesen wohl von dem Tage an gehabt,
als er sich auf den freibischöflichen Weg begab; Mar Timotheos Stumpfl
war ein schwieriger Mann. Er war als streitsüchtig und rechthaberisch
bekannt, und es kann durchaus sein, daß dies ein Überbleibsel
aus seiner KZ-Haft gewesen ist.
Daß er sich gegen ihn wehren mußte, hat bei Thiesen ziemliche
Bitternis erregt. Stumpfl behauptete nämlich plötzlich, die Weihe
zum Chorbischof sei gar keine Bischofsweihe gewesen. Dieser Vorwurf kam,
als Thiesen nicht bedingungslosen Gehorsam zeigte, sondern durchaus eigenständig
zu handeln gedachte. Stumpfl interpretierte die Bischofsweihe Thiesens
zu einer Erzpriesterweihe um. Noch heute begegnet Thiesen manchmal diesem
Vorwurf, obwohl er durch seine Rekonsekration diesen zu umgehen trachtete.
Der Vorwurf war auch ungerechtfertigt. Thiesen wehrte sich:
"In der ganzen christlichen Kirche wurde nie eine Erzpriesterweihe
erteilt und ein Erzpriester mit Ring, Brustkreuz, Mitra und Stab belehnt.
Dieser Bischof erteilte dem Kandidaten die Chorbischofsweihe und belehnte
ihn mit den bischöflichen Insignien (Ring, Kreuz, etc.). Später
zwang dieser Bischof auch den Chorbischof, ein handschriftliches Schreiben
zu unterschreiben, daß er kein Bischof sei, sondern nur Erzpriester.
Dieser Bischof wußte, daß alles anders ist..... Dieser Bischof
hatte bei der Konsekration eines Kandidaten zum Bischof die volle Intension,
eine wirkliche, vollgültige Biachofsweihe zu übertragen und zwar
unter der Zeugenschaft eines Co-Konsekrators und der beiwohnenden Gemeinde".
Thiesen erwähnt Stumpfls Namen hier nicht, auch wenn er ihn meint.
Da Thiesen kein Kämpfer war, hat er wohl unter Stumpfls Drängen
ein solches Papier unterschrieben - um des lieben Friedens willen. Was
er nicht erwähnt: er hatte ja Stumpl die Wahlunterlagen vorgelgt,
denen zufolge eine Gemeinde ihn zum Bischof gewählt hatte. Und daraufhin
hatte Stumpfl ihn konsekriert und die Gemeinde von Köln seiner "Eparchia
von Aquileia" zugeführt. Es war seinerzeit die einzige Gemeinde, die
diese Eparchie hatte. Bis auf diesen einen Aufschrei hat Thiesen immer
in Ehrfurcht von seinem Konsekrator geredet. Daß Stumpfl Thiesen
Unrecht getan hat, als er ihm die freibischöfliche Amtsvollmacht streitig
machen wallte, steht außer Zweifel.
Es war nicht der einzige Ärger in Thieaens Leben. In einer Reportage
in der röm.-kath. Illustrierten "Feuerreiter" wurde er als "der ehemalige
Hilfserbeiter und Handwerker Thiesen" bezeichnet. Daß er sein Brot
durch Arbeit verdienen mußte und kein Gehalt von der Kirche bekam,
hat sich Thiesen zeitlebens als Ehre angerechnet. Er hatte in den französischen
Arbeiterpriestern dann auch Glaubens- und Erlebans-Brüder gesehen.
Jetzt wurde es ihm zum Vorwurf gemacht.
Etwas hilflos wehrt er sich in einer "Information über die Person
von Bischof Thiesen, Köln / Rhein
Btr.: Reportage über Mgr. Thiesen im Feuerreiter vom 13.12.65,
die Monitor-Sendung im WDR von 1966 und in AKI und Express Köln vom
5.4.67:
Es gab und es gibt noch heute in der Romkirche viele Priester und Bischöfe,
die als Spätbarufene zu Priestern geweiht wurden, die vorher 'Hilfsarbeiter,
Handwerker, Landwirte, Kaufleute' etc. waren.... Ziehen wir den Panzer
der Gerechtigkeit an, tun wir Gutes an allen Menschen, lieben wir den Nächsten,
auch wenn es unbequem ist, und bemühen wir uns, recht zu bleiben."
Der Vorwurf dessen, was einer früher gewesen ist (und noch dazu,
wenn er seine Familie ehrlich als Hilfsarbeiter oder Handwerker ernährt
hat) sollte im christlichen Bereich besser nicht erhoben werden. Zu Recht
könnte ein dergestalt "Abqualifizierter" auf den Herrn des Glaubens
und seine Apostel verweisen, die alle nach unseren Maßstäben
als Handwerker gearbeitet hatten. Thiesen hat übrigens dieses Argument
gar nicht gegen seine Gegner ausgespielt.
Es ist also unbestreitbar: Totzke hat die Unwahrheit gesagt. Und da
er offensichtlich die Wahrheit wusste, hat er mit einer erschütternden
Skrupellosigkeit und Menschenverachtung gelogen.
Wusste Heller das nicht? Doch, denn es ist ja kein Geheimnis, wer dieser
"H.H. Archimandrit" ist. Hellers Seelenverwandschaft mit der V2-Sekte,
der Dienerschaft Satans, ist bereits bewiesen. Nicht nur durch die unzähligen
Lügen, denen Heller seinen Titel "König der Lügner" verdankt,
auch durch seine offene Unterstützung selbst der ärgsten V2-Sektierer
wie etwa Christa Meves. Überhaupt baut der
ganze Fichte-Schwindel, wie in Alma Mater nachgewiesen, auf dem Umsturz
der Theologie direkt nach dem Tode von Pius XII. auf. Heller ist durch
und durch ein V2-Sektierer.
Trau, schau, wem! Also: Wer ist Totzke, dem Heller "für seine außerordentlich
wertvolle Mitarbeit" "ganz herzlich" dankt?
Wie Heller zugibt, gehört Totzke zum "Ökumenischen Institut
der Abtei Niederaltaich"; dieses Institut stellt sich so vor:
Geistliche Ökumene
Viele Christen sehnen sich in unserer säkularisierten Gesellschaft
nach Erfahrungen ihrer Verbundenheit im Glauben. Sie drängen auf Überwindung
der trennenden Konfessionsgrenzen, ohne das eigene Erbe aufgeben zu müssen.
Gemeinsam möchten sie den Weg des Glaubens gehen. In liturgischen
Feiern und geschwisterlichem Austausch suchen sie den Reichtum der anderen
Tradition und auch die eigenen Wurzeln besser zu verstehen. In der Benediktinerabtei
Niederaltaich wird solche Ökumene erfahrbar - besonders im Miteinander
zweier liturgischer Traditionen, in Gottesdiensten im römischen und
im byzantinischen Ritus. Hier wird deutlich, dass es im geistlichen Leben
Alternativen gibt. Das Ökumenische Institut der Abtei sieht seine
Aufgabe darin, Möglichkeiten zu vermitteln, Ökumene in der ursprünglichen
Bedeutung dieses Wortes zu erleben: als ein Zuhause, das allen offen steht.
In der Begegnung mit den Mönchen, aber auch der Gäste untereinander
wächst ein Gespür für das vielfältige Wirken des Heiligen
Geistes. [...] In der Institutsbibliothek finden die Gäste ökumenische
Publikationen, insbesondere eine große Anzahl theologischer Zeitschriften.
Das Ökumenische Institut selbst betreut seit 1953 in Verbindung mit
einem interkonfessionellen Herausgeberkreis die Zeitschrift UNA SANCTA.
Sie bringt vierteljährlich in themenzentrierten Heften informative
Beiträge ökumenischer Theologie und Spiritualität. Zum Tätigkeitsbereich
der Mönche im Ökumenischen Institut gehören auch auswärtige
Vorträge sowie eine vielfältige Mitarbeit in verschiedenen ökumenischen
Gremien.
Aus dem "Ökumenischen Schrifttum" hier ein Ausschnitt aus Gerhard
Voss, Wachsende Eucharistiegemeinschaft: ökumenische Verpflichtung.
Lehre und Praxis der Eucharistie in der ökumenischen Diskussion aus
katholischer Sicht:
Das katholische Kirchenrecht kennt bei bestimmten schweren
Verstößen gegen die Glaubensgemeinschaft der Kirche die Strafe
der Exkommunikation, d.h. den zeitweisen Ausschluss vom kirchlichen Leben,
auch von der Eucharistie, ohne dass dadurch die in der Taufe grundgelegte
Kirchengemeinschaft aufgehoben ist. Faktisch hat freilich eine Exkommunikation
einzelner des öfteren Kirchenspaltungen gefördert. Doch ist die
Taufe das Sakrament einer untilgbaren Eingliederung in die eine, heilige,
katholische und apostolische Kirche, den einen Leib Christi. Und diese
Kirchengliedschaft verbindet alle, die an Christus glauben und getauft
sind, auch dann miteinander, wenn sie Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften
angehören, die in der anormalen Situation der Kirchenspaltungen nicht
miteinander in voller Eucharistie- und Kirchengemeinschaft stehen. [...]
Ihr Ziel wird die Kirche erst erreicht haben, wenn sie selbst aufgehoben
ist in der Vollendung des Reiches Gottes. Bis dahin wird sie immer auch
eine Kirche mit Trennungen und Spaltungen, weil eine sündige Kirche
sein. Wenn es je auf Erden zu einer gesamtkirchlichen eucharistischen Gemeinschaft
kommen soll, muss es vorher wohl in allen Kirchen einen Prozess der Selbstbescheidung
geben. Vielleicht gehört gerade auch das zum Opfer der Kirche, dass
sie selbst sich wie ihr Herr entäußert, um so zur Versöhnung
beizutragen. Ansätze dazu hat für die katholische Kirche das
II. Vatikanische Konzil gemacht, wenn es feststellt (LG 8), die eine, heilige,
katholische und apostolische Kirche sei nicht schlicht mit der katholischen
Kirche in ihrer geschichtlichen Gestalt gleichzusetzen, wohl aber "subsistiere"
die Kirche Christi, sei sie wirklich und im vollen Sinne da in der katholischen
Kirche. Die Erklärung der römischen Kongregation für die
Glaubenslehre "Dominus Jesus" vom 5.9.2000 hat zwar eingeschärft,
dieses Subsistieren hinsichtlich der getrennten Kirchen restriktiv zu interpretieren.
Aber es hat die Aussage des II. Vatikanischen Konzils nicht bestritten,
dass auch die nichtkatholischen Gemeinschaften "Mittel des Heils" sind
(UR 3), und auch nicht die Feststellungen Papst Johannes Pauls II in seiner
Enzyklika "Ut unum sint", dass auch in diesen Gemeinschaften die eine Kirche
Christi wirksam gegenwärtig ist, ja dass gewisse Aspekte des christlichen
Geheimnisses in ihnen bisweilen sogar wirkungsvoller zutage treten. Es
hat auch nicht bestritten, dass die fehlende Einheit unter den Christen
auch für die katholische Kirche eine "Wunde" ist, die "sie hindert,
ihre Universalität in der Geschichte voll zu verwirklichen". Hier
ist eine Anomalität der kirchlichen Situation ausgesprochen, die wesentlich
zur irdischen Existenz der Kirche gehört. Wenn wir das ernst nehmen,
können wir m.E. nicht so tun, als wäre die katholische Kirche
innerhalb der Kirche Christi die einzige noch intakte Insel. Und wir müssen
wohl ernster nehmen, dass wie alle Sakramente auch die Eucharistie nicht
nur anzeigt, sondern auch heilend bewirkt, was sie ist: die Gemeinschaft
des einen Leibes Christi.
Es ist schlichtweg ungeheuerlich, welches Bild GV von der Kirche entwirft:
Die katholische Kirche hat nicht das Zeichen der Einheit, sondern wird
laut GV immer "eine Kirche mit Trennungen und Spaltungen, weil eine sündige
Kirche sein". Nach katholischer Lehre hingegen sind die anderen "Kirchen"
nur Sekten, während die Einheit im Glauben, in den Sakramenten und
unter den rechtmäßigen Hirten Kennzeichen der wahren Kirche
ist. Und für GV kann es nur dann die eucharistische Gemeinschaft geben,
wenn es "in allen Kirchen einen Prozess der Selbstbescheidung" gibt. Die
katholische Kirche ist also im Prinzip genauso "verirrt" wie die anderen
Gemeinschaften. Sie ist also auch nicht heilig. S. ferner unsere Erläuterungen
zu "Dominus Jesus" und "Ut
unum sint".
Speziell zu Totzke fanden wir u.a. einen Beitrag "Orient – Okzident.
Die Jahrestagung 2000 der Brixener Initiative Musik und Kirche", wo es
u.a. heißt:
Die Wahrheitsfrage – unmöglich tot zu schweigen –
wird sich sowohl der "reinen Lehren" als auch der "postmodernen" Gleichgültigkeit
erwehren müssen. Werden die Christen ihre konfessionellen Verkapselungen
aufbrechen und einer immer mehr in Einzelinteressen zerfallenden Welt einen
Weg zur Einheit, nicht zur Einheitlichkeit weisen können? Das Programm
des Symposiums, in Musik und wissenschaftlichen Vorträgen gleichermaßen
auf hohem Niveau, ließ diese Hoffnung wachsen, breitete es doch zum
einen eine ungeahnte Fülle der überreichen morgen- und abendländischen
Kulturen aus, zum andern schimmerte immer durch, worum es geht: die "trina
laus" – das Lob Gottes im Dreiklang der christlichen Konfessionen (Archimandrit
Irenäus Totzke). [...] In einem ebenso kenntnisreichen wie sprachlich
brillanten und bildkräftigen Vortrag sprach Archimandrit Irenäus
Totzke aus dem Kloster Niederaltaich über "Trina Laus – der Dreiklang
der Konfessionen in der Musica Sacra". Von den vier Urzellen christlicher
Musiktradition Syrien, Ägypten und etwas später Byzanz und Rom
ließ historische Ungunst (Araber-Invasion et cetera) Antiochia und
Alexandria absterben. Es blieb ihr Vermächtnis an den Westen, die
acht Kirchentöne, das Silbenzählen und der Reim. Ohne diese Wurzeln
wären zum Beispiel die Hymnen des Ambrosius undenkbar. Ein weiteres
Erbe der frühen Christenheit hat der Osten treuer bewahrt als der
Westen: Wort und Musik gehören wesentlich zusammen. Der Westen versteht
Musik, durch die Aufklärung noch gesteigert, zunehmend als schmückendes
Beiwerk, der orthodoxe Gottesdienst ist Musik. Dem zunehmenden Transzendenzverlust
der Musik im Westen, der die Liturgie dann zur Lehrveranstaltung herabwürdigt,
steht die lobpreisende, singende Theologie des Ostens gegenüber. Musica
Sacra, die diesen Namen verdient, wird im Osten wie im Westen darauf achten
müssen, dass in der Überlieferung der Überlieferte mitklingt.
Richtig, Totzke singt in den höchsten Tönen ein Hoch auf
Häresie und Schisma. Und Heller dankt ihm "ganz herzlich".
Da es sich bei dem Schuppen in Niederaltaich um eine angebliche "Benediktinerabtei"
handelt, sei es gestattet, an die momentan in den Medien mit ziemlichem
Rummel zelebrierten Aktivitäten des "Ober-Benediktiners" Notker Wolf
zu erinnern. Die Rockgruppe "Feedback" stellt sich selbst vor:
Sie werden Ohren machen, ganz lange Ohren. Denn FEEDBACK
verstehen sich auf den Rock’n’Roll der harten Schule gleichermaßen
wie auf eher besinnliche Töne. Einst als Schulband des Rhabanus-Maurus-Internats
und -Gymnasiums St. Ottilien bei München angetreten, knüpfte
man seinerzeit in der internatseigenen Kneipe "Blaue Grotte" zarte Bande
zu himmlischen Mächten. Erzabt Notker Wolf, der seit September 2000
als Abtprimas und oberster Repräsentant des weltweiten Benediktiner-Ordens
auf dem Aventin in Rom residiert, teilte seinerzeit den Enthusiasmus für
Rockmusik ganz im Geiste von AC/DC, Rolling Stones, ZZ Top bis hin zu Jethro
Tull und Status Quo und greift seitdem selbst in die Saiten seiner Gitarre
oder haucht der Querflöte eine wahrhaft rockige Seele ein.
AC/DC, Rolling Stones usw., also die offensten
Satanisten mit der exzessivsten Rockmusik, das
ist der "Geist" des "Ober-Benediktiners. Hier noch ein Ausschnitt aus dem
"Bericht von der 'Rock my soul'-Release-Party" (18.05.2003, "Garage Deluxe",
München) von Feedback:
Wir spielten zum "warm werden" (was eigentlich gar nicht
nötig war, da der Club brechend voll war und das Publikum sofort ansprang)
3 Songs aus unserem neuen Album und dann kam Notker auf die Bühne.
Der Saal tobte, die Kameras liefen, die Fotoapparate blitzen!!! Einfach
geeeeeeeiiiiiil!
Totzke steht also für Satanismus in Reinkultur. Und Heller dankt
ihm "ganz herzlich".
Totzke steht auch für den Irrsinn in Vollendung, denn die V2-Sekte
hat ja endgültig die Bischofsweihe von Schmitz als gültig anerkannt.
Die V2-Sekte - ein totales Irrenhaus, in dem sich auch Heller nach Herzenslust
austobt!
Wir können und wollen uns Hellers "ganz herzlicher" Begeisterung
für den Satanismus nicht anschließen. Wir haben Totzke angeschrieben
(07 Jun 2003 10:53:43 +0200), aber, wie man das von V2-Stellen so kennt,
keine Antwort erhalten:
Hi Totzke, ich habe erst heute davon erfahren, dass du
gegenüber Heller behauptet hast, meine Weihe sei ungültig, weil
Bischof Stumpfl keine echten Bischofsweihen, weder an Thiesen noch an Wiechert,
gespendet habe. Dass so ein fanatischer Antichrist wie du mit zutiefst
menschenverachtenden Lügen hausieren geht, wundert mich nicht. Ich
habe allerdings einen Text aus der Material-Edition 3 von F. Haack, der
dich als Lügner entlarvt. Du kannst den Text (gescannt) gerne einsehen:
[URL] Ich verlange, dass du gegenüber Heller die Sache unverzüglich
schriftlich richtigstellst und mir dieses Schreiben in Kopie zukommen lässt.
Weitere Schritte gegen dich werden geprüft. In Christo
Abschließend weisen wir darauf hin, dass diejenigen, die die Gültigkeit
unserer Weihe bestreiten resp. in Zweifel ziehen, doch bitte eine bessere
Begründung vorlegen möchten als die völlig widersprüchlichen
Phantastereien à la Heller und Totzke. Es stimmt zwar, Dauerbrenner
wie die Päpstin Johanna usw. bleiben, mag
die Wahrheit auch schon tausendmal bewiesen sein. Dennoch: Unsere Bereitschaft,
alles kritiklos hinzunehmen, ist nicht überirdisch groß, d.h.
wir behalten uns vor, irdische Mittel dagegen einzulegen, und wer sich
trotzdem stur stellt, wird mit Konsequenzen rechnen müssen.
[Zurück zur KzM - Startseite]