Vollstreckungsbeschluss gegen KzM

- Die beschlossenen Nachwehen des katholisch.de-Justizverbrechens -
(Kirche zum Mitreden, 14.11.2003)

Mittendrin statt nur dabei

Auch wenn es in diesem Text nur um die Nachwehen des katholisch.de-Justizverbrechens geht, darf nicht vergessen werden, dass auch wegen katholisch.net gegen uns geklagt wird. Heute erreichte uns das diesbzgl. Schreiben des LG Bonn. Das bedeutet: Obwohl das katholisch.de-Justizverbrechen bereits reicht, um uns vollständig auszulöschen, gießt die V2-Sekte noch fleißig Öl ins Feuer, so als ob "einmal gestorben" ihr in unserem Falle nicht reichen würde. Und allmählich ertrinken wir förmlich in den Stapeln von "Justiz"-Papier, mit dem uns die Feinde Christi überschütten. Anders gesagt: Die in diesem Text gewürdigten Strafen gegen uns und damit die hier geäußerten Beurteilungen bzgl. unserer Gegner, die ja letztlich nur Feinde Christi sind und nur deshalb gegen uns vorgehen, müssen noch erheblich potenziert gedacht werden. Auch wenn geplant ist, die neuere, übrigens weit gehend aus Wiederholungen der Klageschrift bzgl. katholisch.de zusammengebastelte Klageschrift bzgl. katholisch.net bei KzM zu würdigen, wollen wir das darin enthaltene fanatische Bekenntnis zum Faustrecht unseren Lesern jetzt nicht vorenthalten:
Mit Schreiben vom 11.09.2003, vorgelegt in Kopie als Anlage K6, ist der Beklagte wegen seines Verhaltens erfolglos abgemahnt worden. Er reagierte auf die Abmahnung mit dem in Kopie als Anlage K7 [zitiert in le031007.htm] vorgelegten Telefax vom 15.09.2003, das ebensowenig einer inhaltlichen Auseinandersetzung bedarf wie sein weiteres Telefax vom 02.10.2003, in Kopie als Anlage K8 [zitiert in redek005.htm] oder seine im Internet verbreitete Reaktion, vorgelegt in Kopie als Anlage K9. Aus ihr sei lediglich folgende Passage hervorgehoben: "Die Völkermordorganisation "Sozietät Redeker" hat uns heute im Auftrag der Völkermordorganisation Verband der Diözesen Deutschlands ohne jegliche Begründung dazu aufgefordert, den Begriff "katholisch" in keiner Internet-Adresse mehr zu verwenden und das Gesamtverzeichnis katholischer Internetseiten einzustellen (Stichtag: 21.09.2003). Da wir uns diesem Terror nicht beugen werden, wird es vermutlich wieder zu einer verbrecherischen, rechtlich unwirksamen Aktion wie damals (wegen katholisch.de) bei der Völkermordorganisation "Landgericht Bonn" kommen. Da wir auch keinerlei Zahlungen (wie "Anwaltskosten") leisten werden, ist mit unserer Verhaftung zu rechnen."
Also die ganze Argumentation der V2-Sekte stützt sich darauf, dass unsere Texte keiner inhaltlichen Auseinandersetzung bedürfen. "Ich gehe nicht auf deine Argumente ein, ich argumentiere überhaupt nicht, ich reihe nur Lüge an Lüge, ergo hast du Unrecht!" Das hat ja bei den Nazis auch schon so wunderbar geklappt. Wer Argumente vorbringt und von anderen Gegenargumente fordert, ist in den Augen der deutschen "Justiz" ein Verbrecher, für den es keine Gnade geben darf. Unsere Bereitschaft zum Bekenntnis des katholischen Glaubens bleibt dennoch unverändert.
Der guten Ordnung halber erklären wir bereits jetzt, dass auch die neue Klage keinerlei Berechtigung besitzt, da uns weder das LGB noch sonst jemand eine Legitimation für dieses Justizverbrechen vorlegen konnte. Die bereits in schranke.htm zitierten Rechtsgrundsätze bleiben gültig.
Die Frage bleibt, weswegen unsere Ausführungen keiner inhaltlichen Auseinandersetzung bedürfen. Immerhin kann oki sich darauf berufen, dass wir ihn und den bereits am Grab stehenden Oberterroristen conni mit Vornamen nennen und duzen, und über solch ein Verhalten hat sich ja bereits Andreas Laun in seiner Vor-Vor-Pubertät beschwert. Wir geben aber zu bedenken, dass auch Laun mit seiner Beschwerde restlos gescheitert ist, denn gleichgültig, ob wir angepöbelt oder ordentlich angeredet werden: Was zählt, sind Argumente. Also: Weswegen ignoriert connis Truppe hartnäckig unsere Priesterweihe? Weswegen sollen wir connis Credo akzeptieren?
 

Der Beschluss im Volltext


154/99 LANDGERICHT BONN BESCHLUSS
In der Zwangsvollstreckungssache Deutschlands, Körperschaft ges. vertreten durch den Geschäftsführer Pater Dr. Hans Langendörfer S. J., Kaiserstraße 163, 53113 Bonn, Gläubigers, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. Dr. K. Redeker u.a. in Bonn gegen den Herrn R.L., [Adresse], Schuldner, hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Weber, den Richter am Landgericht Pilger und den Richter Dilger am 5. November 2003 beschlossen:
Gegen den Schuldner wird wegen Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 in dem Versäumnisurteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999 (Az. 7 O 154/99) enthaltene Unterlassungsverpflichtung, nämlich es zu unterlassen, die Domain "katholisch.de" und/-oder die Domain "katholisch.notrix.de" im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten, ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Büro, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 1.000,00 Büro ein Tag Ordnungshaft verhängt. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Schuldner zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 8.000,00 Büro festgesetzt.
Gründe:
Der Antrag ist begründet. Gegen den Schuldner ist gemäß § 890 ZPO ein Ordnungsmittel zu verhängen. Der Schuldner hat der ihm in Ziffer 1 des im Tenor bezeichneten Versäumnisurteils vom 7. Juni 1999 auferlegten Unterlassungsverpflichtung zuwidergehandelt. Der Schuldner verwendet auf der von ihm unterhaltenen Internetseite "www.katholisch.net" den Hinweis "Die ursprüngliche Seite des Domain www.katho-lisch.de". Dies ergibt sich sowohl aus den unbestritten gebliebenen Ausführungen im Antragsschriftsatz vom 21. Oktober 2003 (Bl. 110 ff. d.A.) als auch aus dem hierzu als Anlage Ast 2 vorgelegten Auszug aus der Internetpräsentation des Schuldners (vgl. Bl. 114 ff. d.A.). Damit wird der vom Schuldner ursprünglich verwendeten Domain "katholisch.de" weiterhin eine Zuordnungsfunktion in inhaltlicher Hinsicht zugewiesen. Dem Besucher der Internetseite des Schuldners wird nämlich deutlich gemacht, dass es sich hierbei um die ursprünglich unter "katholisch.de" verbreiteten Inhalte handelt. Hinzu kommt eine Zuordnung in technischer Hinsicht. Der vorbeschriebene Hinweis macht sich die Funktionsweise der Internet-Suchmaschinen google und altavista zunutze und ermöglicht so ein Auffinden und Aufsuchen der Internetseite des Schuldners durch die bloße Eingabe des ursprünglichen Domains "katholisch.de" in das Suchfeld dieser Internet-Suchmaschinen; davon hat sich die Kammer durch entsprechende Versuche selbst überzeugen können. Das Gericht hat das beantragte Ordnungsgeld auf 10.000,00 Euro festgesetzt. Es hat hierbei sowohl die Schwere der fortgesetzten Zuwiderhandlung berücksichtigt als auch dem Umstand Rechnung getragen, dass der Schuldner durch ein empfindliches Übel zur künftigen Einhaltung des gerichtlichen Verbots angehalten wird. Die Ersatzfreiheitsstrafe hat ihre Rechtsgrundlage in § 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO.
Weber Pilger Dilger

Datum: 12.11.2003
Die Überbringerin/Der Überbringer dieser Kostennachricht ist zum Empfang des Geldes nicht berechtigt! Bitte die Geschäftsnummer bei allen Schreiben angeben!
Sehr geehrter Herr L., in dem Rechtsstreit Verband der Diözesen Deutschlands ./. L. schulden Sie nach der umstehenden Rechnung einen Gesamtbetrag von 10005.60 EUR. Sie werden gebeten, diesen Betrag binnen zwei Wochen nach Empfang dieser Rechnung zu zahlen. Beachten Sie bitte, dass nach Ablauf der Zahlungsfrist die mit weiteren Kosten verbundene zwangsweise Einziehung des Betrages ohne vorherige Mahnung zulässig ist. Der Betrag kann entrichtet werden 1. durch Einzahlung auf das Konto bei der Postbank AG unter Benutzung des beiliegenden Überweisungsauftrages oder 2. durch Überweisung auf eines der unten angegebenen Konten unter Angabe der Geschäftsnummer oder 3. durch Barzahlung bei der Gerichtszahlstelle Bonn während der unten angegebenen Schalterstunden im Kassenraum an den besonders kenntlich gemachten Stellen. Legen Sie bitte bei der Einzahlung diese Zahlungsaufforderung vor. Mit freundlichen Grüßen Justizhauptsekretärin


(zugestellt 13.11.2003)
 

Unser Antwortfax

vom 13.11.2003; gesendet an:
- Generalstaatsanwaltschaft in Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Fax: 0221 / 7711 - 418
- Staatskanzlei NRW, Stadttor 1, 40190 Düsseldorf, Fax: 0211 / 837 - 1150
- Staatsanwaltschaft Köln, Am Justizzentrum 13, 50939 Köln, Fax: 0221 / 477 - 4050
- "Landgericht Bonn", Wilhelmstr. 21-23, 53111 Bonn, Fax: 0228 / 702- 1600
Hiermit lege ich Widerspruch ein und erstatte ich Strafanzeige gegen das LG Bonn wegen Völkermordes
Begründung:
Heute erreichte mich ein "Beschluss" des LG Bonn (7 O 154/99), dass ich ein "Ordnungsgeld" von 10'000 Euro zahlen soll resp. bei Unmöglichkeit der Beitreibung je 1'000 Euro ein Tag Ordnungshaft über mich ergehen lassen soll. Dieser Beschluss baut auf lauter Lügen auf und entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Nachweisbar handelt das LGB gegen besseres Wissen, es verdreht ganz bewusst die Tatsachen.
1. Trotz ausdrücklicher Aufforderung hat das LGB sich stets geweigert, sich zu legitimieren: "Die Kirche hat eine unmittelbar göttliche Sendung und muß daher in Erfüllung ihrer Aufgaben von jeder menschlichen Macht frei und unabhängig sein. [...] Eine eigenberechtigte und ausschließliche Hoheit beansprucht die Kirche über geistliche und mit geistlichen Dingen zusammenhängende Sachen, über die Verletzung kirchlicher Gesetze und anderer Gesetze, die in sündhafter Weise übertreten worden sind, hier jedoch nur zur Feststellung der Schuld und zur Verhängung kirchlicher Strafen, und in persönlicher Hinsicht für jene Personen, die sich des befreiten Gerichtsstandes erfreuen (c. 1553 § 1). [...] Sie duldet keinerlei Einmischung des Staates in Sachen, die die Glaubenslehre, den Gottesdienst oder das geistliche Regiment betreffen. Frei will und muß die Kirche sein in der Verkündigung der Botschaft Christi (c.1322 §1). (Mörsdorf, zit. in schranke.htm).
2. Mir wird vorgeworfen, ich würde die Domains katholisch.de resp. katholisch.notrix.de im Internet verwenden / verbreiten. katholisch.de ist jetzt eine V2-Seite, katholisch.notrix.de ist jetzt eine Lesbenpornoseite. Ich verwende also beide Domains nicht mehr und warne sogar ganz ausdrücklich meines Leser davor, diese Seiten zu besuchen!
3. Das LGB behauptet, ich würde unter der Adresse katholisch.net den Hinweis: "Die ursprüngliche Seite der Domain www.katholisch.de" verwenden. Das stimmt nicht, wie in dem Text tod_0001.htm erklärt ist, der dem LGB bekannt ist. Ich habe diese Lüge also sehr wohl bestritten, was vom LGB aber bestritten wird.
4. Die vom LGB erlogene "technische Zuordnung" besteht darin, dass ich eine beweisbare Tatsache verbreite (allerdings nicht auf katholisch.net!), i.e. dass KzM die ursprüngliche Seite der Domain www.katholisch.de ist. Gegenbeweise konnte das LGB auch auf ausdrückliche Anforderung nicht vorbringen.
5. Ich soll durch das astronomische "Ordnungsgeld" in Höhe von - wie das LGB weiß (s. spenden.htm) - schätzungsweise 40 - 50 (vierzig bis fünfzig!) MONATSEINKOMMEN "zur künftigen Einhaltung des gerichtlichen Verbotes angehalten werden". Nicht nur, dass das Gericht die Rechtsgrundlage nicht begründet, nicht nur, dass das Gericht objektiven Rechtsgrundlagen zuwiderhandelt, nicht nur, dass das Gericht eine "Argumentation" rein aus notorischen Lügen abliefert - es teilt noch nicht einmal mit, welches Verbot ich denn "zukünftig" befolgen soll! Die umstrittenen Domains gehören mir ja nicht, die kann ich also gar nicht "freigeben". Will man mir verbieten, dass ich über eine Tatsache berichte (i.e. dass mir früher die Domain katholisch.de gehörte, mir aber durch ein äußerst schweres Justizverbrechen geraubt wurde)? Nach der Entscheidung der Richter soll ich offensichtlich für den Rest meines Lebens im Gefängnis zubringen, denn ich habe mehrfach erklärt, dass ich den katholischen Glauben nicht verraten werde. Erst kürzlich habe ich wieder einmal meine Leser vor der simulierten Apostasie gewarnt ("Die Kirche hat immer gelehrt, dass selbst eine simulierte Apostasie, also ein bloßes Lippenbekenntnis der Apostasie, den Verlust der Kirchenzugehörigkeit zur Folge hat, s. die libellatici. Der ungebremste Hass des Staates gilt insbesondere den Priestern: Indem der Staat Priester - vorübergehend oder endgültig - "im Namen des Volkes" ausschaltet, macht er den Gläubigen das geregelte sakramentale Leben unmöglich, auch insofern sind die Aktionen des Staates im günstigsten Fall als Völkermord zu verurteilen", s. totalit.htm).
Ich lege deshalb hiermit Einspruch gegen den Beschluss ein und beauftrage hiermit die Generalstaatsanwaltschaft in Köln, sofort die notwendigen Maßnahmen gegen das LGB zu ergreifen, insbesondere zu verhindern, dass dieser verbrecherische Beschluss in irgendeiner Weise vollstreckt wird. Die Landesregierung NRW ist als Komplizin ebenfalls des Völkermordes schuldig. Dem Beschluss werde ich mich solange widersetzen, bis seine verbrecherische Natur argumentativ widerlegt wurde.

Rechtsbelehrung:
"Wer z.B. sich zur Ansicht bekennt, [...] die Kirche sei dem Staate unterworfen, der ist ein Häretiker" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn 1936, 93).
"Die Obrigkeit hat die Pflicht, in erster Linie für das allgemeine Wohl zu sorgen. Sie muß deshalb nach Kräften alle Übel vom Staate fernhalten und sein Wohl fördern, Religion und Sittlichkeit beschützen, für gerechte Verteilung der Rechte und Pflichten sorgen, die Gesetze ohne persönliche Rücksichten durchführen, die öffentlichen Ämter nur geeigneten Personen geben und ungeeignete aus denselben entfernen" (a.a.O., 164).



 

Unbestritten

Auch wenn das LGB bloß lügnerisch behauptet, die Ausführungen im Antragsschriftsatz vom 21. Oktober 2003 seien unbestritten geblieben, verdient diese Betonung des "unbestritten" besondere Beachtung. Es gibt nämlich den Grundsatz: "Qui tacet, consentire videtur" (Wer schweigt, scheint zuzustimmen). Gemäß der Lüge des Gerichtes haben wir zu den Vorwürfen geschwiegen und damit ihre Berechtigung anerkannt. Nun hat aber in der Tat hat das LGB die Richtigkeit keiner einziger unserer Aussagen jemals bestritten, woraus unbestreitbar folgt:
Es ist unbestritten, dass das LGB
- eine Horde von Über-Nazis ist;
- Völkermörderpack ist;
- Natterngezücht ist;
- sich niemals legitimiert hat;
- sich niemals legitimieren kann, weil es verbrecherisch handelt;
- uns zur Anerkennung von connis Credo zwingen will;
- sich niemals wegen der Duz-Anrede unsererseits, womit wir dokumentieren, dass wir die "Richter" nicht als Beamte im Dienst betrachten, beschwert hat;
- niemals die Gültigkeit unserer Priesterweihe widerlegt hat;
- uns mit der laikalen Anrede in zutiefst ehrverletzender Form anpöbelt.
- usw.
 

Die Unterlassungsverpflichtung

Auch wenn es immer wieder bestritten wird: Wir haben eine Unterlassungsverpflichtungserklärung eigenhändig unterschrieben. Die einzige wesentliche Abänderung zur Redeker-Vorlage bestand darin, dass wir "Unterlagen, aus denen schlüssig hervorgeht, daß ich mich mit meiner Position im Irrtum befinde," angefordert haben. Wer vernünftige Gründe fordert, ist aber nach deutscher "Rechtsprechung" ein Verbrecher, weswegen unser Antrag abgelehnt wurde und ausschließlich Drohungen und Lügen gegen uns geschleudert werden, damit wir - unter vollständigem Verzicht auf vernünftige Gründe - kapitulieren. Was haben wir nicht alles unternommen, um uns der V2-Sekte unterwerfen zu können! Sogar unsere Rückkehrerklärung wurde kaltschnäuzig abgewiesen. Wir sollen uns mit dem Hinweis begnügen, dass unsere Texte keiner inhaltlichen Auseinandersetzung bedürfen. Unterwirf dich Satan oder stirb!
Im Vergleich mit dem Beschluss des LGB ist z.B. Hitlers Rassengesetzgebung ein salomonisches Urteil. Selbst Personen wie die "Richter" am LGB können erkennen, wie schwachsinnig und v.a. verlogen ihre "Begründung" für ihren Vernichtungskrieg gegen die katholische Kirche ist. Sie wissen, was sie tun.
 

Auf der Suche

Wie heißt Karl der Große mit Vornamen? Was meinen Sie als Außenstehender zum Thema Intelligenz? Selbst wer beide Fragen mit "Äh ... keine Ahnung" beantwortet, der wäre noch immer nicht so unterbelichtet wie derjenige, der zu der Seite katholisch.de möchte, aber im Browser nicht katholisch.de eingibt, sondern eine Suchmaschine aufruft und dort nach katholisch.de sucht. So unfassbar das klingt, es gab tatsächlich mal einen ähnlich gelagerten Fall, und der ist auf der Startseite von katholisch.net dokumentiert:
29.04.2002: katholisch.net auf dem Weg an die Spitze
Bei einer der bekanntesten Suchmaschinen, altavista, lieferte das Suchwort "katholisch" heute 55.628 Ergebnisse. Erfreulich: katholisch.net befand sich dabei auf Platz drei. Allen, die sich für eine so erfolgreiche Internetpräsenz der katholischen Kirche eingesetzt haben, ein herzliches Dankeschön! [...]
09.08.2003
msn.de (webweit): "katholisch.net" 2 S.; 1. und 2.: k.n.! Hinweis: Wenn man die Seite "katholisch.net" sucht, muss man nicht unbedingt erst eine Suchmaschine bemühen; es genügt, im Adressfeld des Browsers "katholisch.net" einzugeben. Dieser wenig elegante Umweg über eine Suchmaschine wurde übrigens von einem Nutzer der GKD Recklinghausen (Gemeinsame Kommunale Datenzentrale) gewählt!

Im Internet-Impressum der GKD steht u.a.: "Die GKD Recklinghausen ist als Kommunaler Zweckverband eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Verbandsvorsteher Georg Scholze. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Münster."
Das gibt Grund zu der Sorge, dass ein Recklinghäuser Beamter so - äh - war, katholisch.net über Suche der URL katholisch.net bei einer Suchmaschine zu besuchen. Sollte es etwa in Deutschland möglich sein, dass jemand Beamter werden kann, obwohl er keinen hohen Intelligenzquotienten besitzt?

Nun denn, mal angenommen, jemand will zu katholisch.de und nimmt dafür den Umweg über die Suchmaschine Google. Was passiert dann? Gibt man bei Google den Text "katholisch.de" ein, erhält man als Suchergebnisse zunächst:
1. und 2. Platz: alt-katholisch.de
3. Platz: katholisch.de
4. Platz: bayern-katholisch.de
Also: Die altkatholische Sekte steht vor der V2-Sekte, die immerhin noch auf Platz 3 landet; KzM ist noch nicht einmal bei den Top3. Noch erwähnenswert: Insgesamt gibt es "ungefähr 7,490" Seiten mit diesem Suchbegriff, KzM hat aber nur ca. 500 Seiten!
Spaßeshalber mal eine etwas andere Suchanfrage: "katholisch.de Urteil" hat auf den Plätzen 3, 4, 5, 7 und 9 das Herz-Jesu-Urteil, u.z. in der gefälschten Fassung von Anbietern wie Strömer; außerdem sind auch in diesen Top10 mehrere Seiten von alt-katholisch.de vertreten, insgesamt gibt es "ungefähr 93" Seiten. Und geht man zu alt-katholisch.de, so liest man sofort auf der Startseite:


Das »Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland« ist eine
autonome,
bischöflich-synodal verfasste,
katholische
Kirche, die sich zur Vielfalt und zu den wesentlichen Lehren und Institutionen der alten, ungeteilten Kirche des 1. Jahrtausends bekennt. Sie hat ihren Ursprung in verschiedenen innerkatholischen Reformbewegungen.
Nach dem Ersten Vatikanischen Konzil (1870) entstanden überall im deutschsprachigen Raum Kirchengemeinden derjenigen katholischen Christen, die die neuen Glaubenssätze (Dogmen) von der Unfehlbarkeit des Papstes und seinem Jurisdiktionsprimat aus ihrem Gewissen heraus nicht annehmen konnten, sondern beim alten Glauben blieben.

Ergo: Wenn man die Zeichenfolge "katholisch.de" auf Nicht-"katholisch.de"-Seiten verbieten wollte, dann müsste man sie nicht nur und erst recht nicht an erster Stelle uns verbieten; an erster Stelle stünden unzweifelhaft die Altkatholiken! Selbiges gilt für die Verwendung von "katholisch" - die Alt-Katholiken sind sogar nach V2-Erklärung keine Katholiken!
Es ist schlichtweg restlos absurd, wenn das LGB den Unfug von Redeker nachblökt, mit der Erwähnung von katholisch resp. katholisch.de würden wir - i.S. einer unerklärten, widersinnigen "Zuordnung" - noch immer die verbotenen Domains verwenden / verbreiten. Dann könnte die Firma Müller jeden kostenpflichtig und strafbewehrt abmahnen, der Müller heißt und auf seiner Homepage seinen Namen angibt. Dann könnte der jetzige Bundeskanzler jeden kostenpflichtig und strafbewehrt abmahnen, auf dessen Seite "Schröder" steht. Dann dürfte es keine freie Berichterstattung in Deutschland mehr geben (okay, die gibt es ja auch nicht mehr). Wir erinnern hier erneut an die Explorer-Posse.
 

Änderung bei katholisch.net

Am 13.10.2003 ist infolge des Drängelns seitens Redeker und LGB die Kurzbeschreibung von KzM, wie sie auf katholisch.net steht, erweitert worden (hinter: "... Widerstand leistet."; hier Bild eines Screenshots):
Kirche zum Mitreden - Infos für den christlichen Dialog; ökumenisch orientierte Seite, die den zwanglosen und angstfreien Gedankenaustausch kritischer Christen und Nichtchristen unterstützt und engagiert gegen blinden Dogmatismus und gegen kalte Gerechtigkeit Widerstand leistet.
WICHTIGER HINWEIS (am 13.11.2003, 19.48 Uhr, erstmals bei www.katholisch.net): KzM ist die ursprüngliche Seite der Domain www.katholisch.de!

Schließlich soll nicht der falsche Eindruck entstehen, es erschiene uns falsch, die Wahrheit zu schreiben, deshalb nehmen wir uns das Recht, die Wahrheit zu schreiben. Uns liegt jedenfalls nicht der notwendige Beweis vor, dass diese Aussage falsch wäre; sowohl Redeker als auch "LG Bonn" weigern sich hartnäckig, unsere Aussage als falsch zu überführen. Außerdem stand vor dem 13.11.2003, 19.48 Uhr, tatsächlich noch nicht (auch nicht sinngemäß) der Satz auf katholisch.net: "KzM ist die ursprüngliche Seite der Domain www.katholisch.de!" Redeker als auch "LG Bonn" haben also gleich zweimal gelogen, als sie behaupteten:
a) KzM werde bei katholisch.net als die ursprüngliche Seite der Domain www.katholisch.de bezeichnet; das lässt sich sogar anhand des Ausdrucks von katholisch.net beweisen, den Redeker am 28.08.2003 angefertigt hat und der auch uns vorliegt (hier Bild des Redeker-Ausdrucks). Außerdem liegt der o.g. heute neu bei uns eingetroffenen Klageschrift bzgl. katholisch.net auch ein Ausdruck von katholisch.net an, datiert vom 07.11.2003 (also nach dem "Beschluss" vom 05.11.2003), der ebenfalls nicht den von Redeker / LGB angedichteten und inkriminierten Satz enthält;
b) wir hätten nicht die Redeker-Lüge als solche überführt, s. Bestrafungsantrag gegen KzM.
Schwachsinniger und verlogener als diese Terroristentruppen kann man nicht mehr vorgehen.
 

Exkurs: Justizposse

Das Gleichnis vom raubmordenden Polizisten, womit wir dilger sein verbrecherisches Treiben vor Augen gehalten haben, ist natürlich gebildet aus Elementen tatsächlicher Vorfälle, die in den Nachrichten gemeldet wurden (s. z.B. Dein Freund und Helfer). Zugegebenermaßen wussten wir aber zu dem Zeitpunkt noch nichts von einer Verhandlung, die auf verschiedenen Internetseiten (sinngemäß) als eine der absurdesten Justizpossen Deutschlands vorgestellt wurde. heise (Telepolis) brachte diesbzgl. einen Artikel "Konfusion im Gerichtssaal. Was wie eine Vorlage für einen zünftigen Bauernschwank wirkt, ist leider ein handfester Justizskandal, der einmal mehr beweist, welch unendliche Mühe der Justizapparat hat, Fälle von Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei angemessen wahrzunehmen" (28.10.2003). Der Artikel beginnt: "Die bundesdeutsche Rechtsgeschichte kennt viele bizarre Strafprozesse, man denke nur an Klassiker wie den Schmücker-Prozess, der innerhalb von 16 Jahren vier Mal aufgerollt wurde und schließlich  eingestellt werden musste. Das Justiztheater allerdings, das ab dem 29.10. am Landgericht Berlin aufgeführt werden wird, dürfte echten Seltenheitswert besitzen, was den Absurditätsfaktor angeht - denn einer der Prozessteilnehmer wird gleichzeitig als Angeklagter und Nebenkläger auftreten."
Zum Vorfall: Am 13. Mai 2000 feiert ein Deutscher türkischer Abstammung (gen. "Demir") eine Party und macht sich dabei der nächtlichen Ruhestörung schuldig - die Nachbarn rufen die Polizei. So weit, so gut. Allerdings nachdem Demir die Musik abgedreht hat, durchsuchen die die Beamten ohne jede Berechtigung die Wohnung. Demir wehrt sich gegen das verbrecherische Treiben der Polizei - und wird schwer verletzt. Auf einer anderen Internetseite (jungewelt.de, "Zeuge für alles. Vor dem Berliner Landgericht findet ein merkwürdiger Prozess statt. Levent Ö. tritt gleichzeitig als Nebenkläger gegen Polizeibeamte auf, die ihn verprügelt haben sollen, und als Angeklagter.", 29.10.2003) wird die Misshandlung etwas ausführlicher geschildert:
Zeugen berichteten, dass die Polizisten ihn mit voller Wucht mit dem Gesicht auf das Straßenpflaster stießen und dass weitere Tritte und Schläge folgten. Die Misshandlungen waren so rücksichtslos, dass sich ein Besucher des Cafés genötigt sah, die Polizei zu rufen. Levent Ö. wurde mit einer offenen Nasenbeinfraktur in das Kreuzberger Urban-Krankenhaus eingeliefert. Die Ärzte veranlassten wegen der lebensgefährlichen Verletzungen sofort eine Notoperation. Dokumentiert sind eine klaffende Wunde genau zwischen den Augen, Würgemale am Hals, sowie Blutergüsse und Prellungen am ganzen Körper. Die Folgen der Misshandlung spürt Levent Ö. bis heute. Der Vorfall hat bei ihm die Erinnerungen an die Militärdiktatur in der Türkei, während der er politisch verfolgt wurde, wieder wachgerufen. Er ist traumatisiert. Die Beweglichkeit seines linken Arms ist eingeschränkt, so dass er nicht mehr als Kameramann arbeiten kann, und sein Geruchssinn ist gestört, weil die Nerven an der Nasenwurzel nicht richtig zusammengewachsen sind.

In der ersten Instanz wurde Demir / Levent Ö. in allen drei Vorwürfen (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung) freigesprochen, der Einsatzleiter wurde zu sieben Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Im Doppelprozess wollte die Staatsanwaltschaft den Freispruch gegen Demir aufheben und der Polizist für sich einen Freispruch erwirken. Das Ergebnis der Justizposse ist uns momentan noch nicht bekannt.

Der Vorfall wurde jedenfalls im heise-Forum heiß diskutiert, wir selbst schrieben dazu:


Die Skizzierung dieses Vorfalls als: "ein handfester Justizskandal, der einmal mehr beweist, welch unendliche Mühe der Justizapparat hat, Fälle von Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei angemessen wahrzunehmen", ist sicher ironisch gemeint. Ohne Ironiemodus hieße das ganze: "ein typischer Gerichtsvorfall, der einmal mehr beweist, dass der 'Justiz'-Apparat sich nicht nur keine Mühe macht, Fälle von Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei angemessen zu verurteilen, sondern sich alle Mühe gibt, diese Menschenrechtsverletzungen zu verschleiern und die Rechtslage zu pervertieren." Ich habe zwar nichts gegen Ironie und bediene mich dieses Stilmittels selber gerne, aber hier fand ich sie nur schwer zu erkennen.

Aus den Beiträgen von drei anderen Forumsteilnehmern:
(a) Deutschland ist kein Rechtsstaat: [...] Sogar Justizangestellte haben Probleme damit Deutschland als Rechtsstaat zu bezeichnen. Da werden zum Beispiel Mörder wieder freigelassen, weil die Staatsanwaltschaft es nicht hinbekommt, innerhalb von 6 Monaten Anklage zu erheben!
(b) Das ist ja das Schlimme: Dass das eben kein Einzelfall ist. Besonders ist hier nur die Absurdität, dass sich da einer als Nebenkläger und Angeklagter gleichzeitig wiederfindet. Das die Bullen Leute nach Laune verprügeln (insbesondere solche, die sich gegen ihre Willkür mit gewaltlosen Mitteln wehren), dass sie den Anzeigenden mit einer Gegenanzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt "belohnen", wie es im Artikel so schön heißt, dass die Bullen fast immer freigesprochen werden -- all das ist doch gerade die besch... [zensiert durch PRHL] Normalität in diesem Land.
(c) Mein Freund hat mal bei regennasser Strasse einen Auffahrunfall (zu spät gebremst)verursacht, soweit alles klar sollte man denken. Als dann aber die Nazis von der Streife auftauchten und feststellten das der Betroffene ein Deutscher türkischer Abstammung war, haben die echt alles versucht um ihm den Unfall in die Schuhe zu schieben. Wir waren zu viert im Auto und echt schockiert, was wir da erleben mussten. Die Bullen haben sich UEBERHAUPT nicht für meinen Freund interessiert sondern nur die ganze Zeit auf dem Opfer rumgehackt. Kann man zwar nicht mit dem hiesigen Fall vergleichen, aber die Tendenz ist klar. Habe mich noch selten so sch... [zensiert durch PRHL] gefühlt, wie damals. Inzwischen habe ich mich in die Schweiz verzogen, total anonym, diesem Verbrecherstaat B.R. Deutschland trau ich nicht mehr übern weg. Zumal ich schon mehrmals mit der Polizei zu tun hatte, einmal (da war ich 10, hatte mit nem ECHTEN Deutschen ne Bravo bei der Auslieferung gemoppst), meinten die man sollte Kindern wie mir (Spätaussiedler) die Hände abhacken. Und das hat der nicht im Spass gemeint. Ein anderes mal hatte mich der Freund meiner Mutter blau geprügelt. Was glaubt ihr was die auf der Wache gemacht haben als ich ne Anzeige erstatten wollte? Genau, sie haben mich ausgelacht.

Das Leiden des Levent Ö. wurde auch exemplarisch erwähnt in einem Artikel von "Jungle World" ("Der Kollege hilft. Immer wieder begehen Berliner Polizisten Straftaten im Dienst. Belangt werden sie dafür fast nie.", 18.12.2002):
Nach Informationen der Berliner Zeitung werden im Jahr in Berlin insgesamt etwa 1 800 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten eingeleitet. Dazu gehört nicht nur der Tatbestand der Körperverletzung. In den letzten Wochen wurden immer wieder Fälle polizeilichen Fehlverhaltens publik. Im September wurde bekannt, dass acht Mitarbeiter der Polizei und der Polizeiverwaltung mit fingierten Arztrechnungen einen Schaden von 600 000 Euro verursachten. Das auf diesem Wege erworbene Geld wurde für Möbel, Fernseher, Computer und Restaurantbesuche ausgegeben. [...] Im Prozess gegen Bernd O. und Maik A. konnten sich die Beschuldigten jedenfalls auf die unterstützenden Aussagen der Kollegen verlassen. Auffällig war deren Gleichgültigkeit gegenüber Levent Ö., als er mit einer stark blutenden, gebrochenen Nase um Hilfe flehte. Ein Polizist im Zeugenstand meinte: »Nasenbluten kommt schon mal vor, und die Nase war ja vielleicht schon vorher so schief.« Der Prozess gegen die Polizeibeamten, die im Verdacht stehen, Levent Ö. misshandelt zu haben, wurde vorerst vertagt. Am 20. Dezember soll um 10 Uhr weiter verhandelt werden. Für Levent Ö. ist jedoch bereits jetzt klar, »das können keine Polizisten, sondern nur uniformierte Kriminelle sein«.

Uniformierte Kriminelle - das ist eine griffige Beschreibung von deutschen Polizisten.
 

Misshandlungen und Folter

Der Nr.-4-Prozess wurde zwar schon vor einiger Zeit eingestellt, bislang haben wir aber nicht die Muße gefunden, dieses neuerliche Justiztheater zu würdigen. Soviel jetzt: Es ist kein Ruhmesblatt für die Justiz, auch nicht für die Polizei Recklinghausen. Anders gesagt: Wer Sorge hat, dass die Polizei uns vielleicht nicht misshandelt, darf versichert sein, dass seine Sorge völlig unbegründet ist. Was - angesichts der bekannten Verhaltensmuster des Staates - uns konkret im Gefängnis erwartet, können wir zwar jetzt noch nicht sagen, aber der Zahntext weist schon einmal die Richtung: Es wird uns im Gefängnis nicht möglich sein, unseren Zähnen auch nur annähernd die Pflege angedeihen zu lassen, die sie brauchen, um so gesund zu bleiben, wie sie sind. Mit erheblichen Schmerzen und unbezahlbaren Zahnarztkosten ist also zu rechnen. Da Vergewaltigung und Drogenkonsum zu den verbreitetsten Hobbys in deutschen Gefängnissen zählen, dürften wir uns auch diesbzgl. überraschen lassen. Auf Zigarettenqualm reagieren wir allergisch, Alkohol vertragen wir kaum, außerdem bedürfen nicht nur unsere Zähne, sondern unsere ganze Haut einer sehr intensiven Pflege, um "in Schuss" zu bleiben. Somit würde selbst die beste Gefängnisunterbringung bereits den Tatbestand der schweren Körperverletzung erfüllen, und wir sind noch nicht einmal sicher, dass wir die beste Gefängnisunterbringung erhalten werden.
Zugegeben, unsere Mini-Wehwehchen sind an und für sich nicht der Rede wert, weil sie ja mit der notwendigen Körperpflege als Wehwehchen jeden Tag eliminiert und vergessen werden können - aber eben nicht mehr im Gefängnis.
 

Wirtschaftlicher Totalschaden

Mit dem blutgeilen Sadismus der Feinde Christi geht ihr Wunsch einher, uns auch gesellschaftlich total ausbluten zu lassen. Uns soll nichts mehr bleiben, z.B. kein Computer, um KzM fortsetzen zu können, aber v.a. überhaupt gar kein Lebensunterhalt mehr, wir sollen nur noch verschmäht und verachtet werden und elendiglich zugrunde gehen. Da der "Beschluss" den uneingeschränkten Zugriff auf uns und unsere Habe beinhaltet (was durch den neuen Prozess auch noch potenziert wird), folgt, dass unsere Existenz (patrimonium) ausgelöscht werden soll. Der guten Ordnung halber ist allerdings zuzugeben, dass selbst eine Strafe von nur einem Cent von uns nicht bezahlt würde. Wir erinnern immer wieder an die Zettelmänner, die mit einem Wisch ihre aus der staatlichen Christenverfolgung resultierenden Probleme wegwischen wollten und sich damit außerhalb der Kirche gestellt haben. Bereits nur die leiseste Anerkennung der Oberhoheit des Staates über die Kirche ist häretisch, d.h. durch einen Akt, in dem wir dem Kaiser geben, was Gottes ist, würden wir unsere Kirchenzugehörigkeit verlieren.
Natürlich sind die 40-50 Monatseinkommen, die wir zunächst zahlen sollen, eine bloße Milchmädchen-Rechnung, denn unser priesterliches Monatseinkommen ergibt sich ja praktisch ausschließlich aus der Persolvierung von Stipendien (7,50 Euro pro Messe), was bei 30 Messen im Monat 225 Euro wären. Allerdings lesen wir z.T. auch Messen für das Volk (ergo ohne Stipendium), und in diesem Jahr haben wir bereits einmal eine Messe aus Gesundheitsgründen ausfallen lassen müssen. Im Gefängnis besteht natürlich gar keine Möglichkeit zur Messzelebration. Natürlich ist dieses faktische Verbot des sakramentalen Lebens, was außer uns auch die uns anvertrauten Gläubigen betrifft, das eigentliche Übel, aber wenn man nach der wirtschaflichen Seite schauen darf, muss man ganz lapidar einen kompletten Verdienstausfall konstatieren. Wir versuchen zwar, anderen die Teilnahme an der Messe zu ermöglichen, aber die Kapellenmiete Herne beträgt 25,50 Euro pro Messe, also von den 225 Euro priesterlichen Monatseinkommens fällt schon allein durch die Kapellenmiete etwa die Hälfte weg, und dabei sind noch gar nicht irgendwelche sonstigen Kosten (Fahrten usw.) berücksichtigt. Das ganze ist nur möglich, weil unsere Familie uns nicht verstoßen hat, wenngleich die V2-Sekte mit aller Gewalt darauf gedrängt hat, sondern uns sogar noch finanziell unterstützt. Der totale Untergang des sakramentalen Lebens hier in dieser Gegend scheint unabwendbar.
Unser Gespartes tasten wir selbst grundsätzlich nicht an, weil dieses als Notgroschen gedacht ist. Da wir keine Versicherung abgeschlossen haben, noch nicht einmal eine Krankenversicherung, brauchen wir diesen Rückhalt. So ist gewährleistet, dass z.B. eine etwaige Blinddarmoperation nicht unseren finanziellen Ruin bedeutet, aber indem der Staat unser Gespartes antastet, ja es uns sogar vollständig raubt, ist es mit dieser Sicherheit vorbei. Absolute Überschuldung ist unausweichlich. Wir müssten ggf. Sozialhilfe beantragen, aber da diese uns wohl auch nur bei Kapitulation vor der Hypertheomanie des Staates gewährt würde, zählen wir nicht darauf. Gottes Wille geschehe.
 

Abschließende Würdigung

Das Urteil über Redeker und LGB kann also im allermildesten Falle nur lauten: skrupellose, blutgeile, absolut verlogene Sadisten, aus der Gosse kriminellen Abschaums zusammengekratzer Bodensatz. Ähnliches gilt für alle, die das Wirken von Redeker und LGB befürworten oder auch nur billigen. Zu ihrer Ehrenrettung räumen wir ein, dass sie nur die willigen Handlager der V2-Sekte sind; letztlich ist alles das Werk der V2-Sekte, die in der Macht Satans auftritt.
Wie lange hat es gedauert, bis die Kirche vom Staat die geschuldete Anerkennung erhalten hat? Jahrhunderte! In den ersten Jahrhunderten vergossen römische Kaiser hektoliterweise das Blut unschuldiger Christen. Nach der Glaubensüberzeugung von Redeker und LGB war Adolf Hitler viel zu harmlos, denn er hat es nicht geschafft, die katholische Kirche zu zertreten wie eine Kröte (angekündigt und versucht hat er es immerhin). Nun sind also die Über-Nazis am Zug, und der von ihnen tatkräftig angestrebte Tag der Endlösung rückt immer mehr in greifbare Nähe. Wieviel Blut wird vergossen werden? Und welches? Sicherlich meistens das Blut der Unschuldigen, aber vielleicht nicht ausschließlich, falls es Widerstand gegen die Staatsgewalt geben sollte! Wir glauben zwar offen gestanden nicht, dass es z.B. in Reminiszenz an die Kreuzzüge zu einer Befreiung Deutschlands kommen wird, dass Deutschland - wie es dringend erforderlich ist - von so einem Verbrecherpack wie Redeker und LGB gesäubert wird, allerdings können wir auch nicht garantieren, dass es nicht doch zu einem Befreiungsschlag kommen wird, ob nun im kleinen oder großen Ausmaß. Und um ganz ehrlich zu sein, sind wir noch nicht einmal überzeugt, dass die Welt noch viele Jahrhunderte bestehen wird. Es wird aber ein Endgericht geben - vielleicht eher früher als später -, und da werden Redeker und LGB ihre Lügen nichts mehr nützen - ganz im Gegenteil. Auch wenn es in dieser Erdenzeit keinen Befreiungsschlag geben wird: Die Probleme Redeker / LGB werden sich jedenfalls früher oder später selbst erledigen.
 

Letzte Worte

Im Breviergebet sind in den Lesungen der Märtyrerfeste öfters die letzten Worte angegeben, die vom Todeskandidaten gegenüber dem Christushasser geäußert wurden. Dabei waren die Heiligen anscheinend oft nicht gerade zimperlich. Natürlich ist es immer die Frage, inwieweit die Märtyrerakten auch zuverlässig sind. So wird in der Liturgie am Fest der (Kanon-) Heiligen Agatha (im 3. Jh.; Festtag 5. Februar) die Abtrennung ihrer Brüste thematisiert, und gem. der Lesung des Breviers soll Agatha kurz vor ihrem Tod gesagt haben: "Du grausamer Tyrann, schämst du dich nicht, an einer Frau das abzutrennen, woran du bei deiner Mutter gesogen hast."
Dass auch im Neuen Testament recht deutliche Worte für die Verbrecher gefunden werden, ist im Liebes-Text aufgezeigt. Eher selten ist es, dass Heiligen des Alten Bundes eine liturgische Verehrung zuteil wird; die Kirche gedenkt am 1. August (Petri Kettenfeier) auch der Sieben Makkabäischen Brüder, die unter Antiochus Epiphanes mit ihrer Mutter ihr Leben für den Glauben der Väter opferten und von den Kirchenvätern als Vorbilder der christlichen Märtyrer gerühmt werden. Ihre Reliquien ruhen in der Kirche St. Peter zu den Ketten in Rom.
Wir selbst wurden schon öfters gefragt, warum wir nicht vor dem deutschen Verbrecherstaat fliehen, um woanders als Priester wirken zu können (s. auch In Nativitate S Joannis Baptistae). In einem Fall antworteten wir darauf: "Um die letzten Jahre meines Lebens Revue passieren zu lassen: Ich wünschte mir für [...], dass sie den Weg zur katholischen Kirche finden würden. Es war eigentlich ein aussichtsloser Wunsch, aber er ging in Erfüllung. Wegen des Justizverbrechens um "katholisch.de" kamen [...], und wegen des Justizverbrechens um "katholisch.net" kam [...] zur katholischen Kirche. Mir wurde also weitaus mehr Erfolg geschenkt, als ich jemals erwartet hätte, wenngleich ich es immer erhofft habe. Grundlegend war zwar mein Predigen, aber ausschlaggebend war immer mein Leiden. Meine Wünsche haben sich erfüllt, jetzt ist es an der Zeit, dass ich mit meinem Leben für diese Erfüllung meiner Wünsche bezahle. Diesen Preis war ich immer bereit zu zahlen. Vielleicht kann durch das endgültige Opfer noch jemand gewonnen werden, in jedem Fall stellt es den krönenden Abschluss eines erfüllten Lebens dar, in dem ich immer wieder etwas von dem wunderbaren Charakter der Vorsehung erahnen konnte."
Zurück zu den Makkabäischen Brüdern. Wir machen kein Geheimnis daraus, dass uns das entsprechende 7. Kapitel in 2 Makk bereits beim ersten Lesen vor vielen Jahren tief beeindruckt hat. Hier die Worte des jüngsten, am grausamsten gemarterten der Sieben Brüder zum König (2 Makk 7,30-38):
Worauf wartet ihr? Ich leiste dem Gebot des Königs keinen Gehorsam. Ich gehorche dem Gebot des Gesetzes, das durch Moses unsern Vätern gegeben ward. Du aber, der du alle Bosheit gegen die Hebräer ausfindig machst, entfliehest nimmermehr den Händen Gottes. Wir leiden ja um unserer eigenen Sünden willen. Ist aber der lebendige Herr zu unserer Strafe und Züchtigung auch für kurze Zeit erzürnt, so wendet Er doch Seinen Dienern Seine Huld wieder zu. Du aber, Verworfener und Ruchlosester aller Menschen! Überhebe dich nicht in eitlem Trotz und nichtigen Hoffnungen, indem du an Seine Diener Hand anlegst! Noch nicht bist du dem Strafgericht des allmächtigen und allsehenden Gottes entronnen. Unsere Brüder sind jetzt nach kurzer Marter der göttlichen Verheißung eines ewigen Lebens teilhaftig. Du aber erhältst durch Gottes Gericht den gerechten Lohn für deinen Übermut. Ich gebe, wie meine Brüder, Leib und Leben für die väterlichen Gesetze hin. Ich flehe dabei zu Gott, Er möge bald dem Volke gnädig sein und dich unter Qualen und Peinen zum Bekenntnis nötigen, daß Er allein Gott ist. So möge dann bei mir und meinen Brüdern zum Stillstand kommen des Allerhöchsten Zorn, der sich mit Recht über unser Volk ergossen hat!

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Der Text geht per Fax an
- Generalstaatsanwaltschaft in Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Fax: 0221 / 7711 - 418
- Staatskanzlei NRW, Stadttor 1, 40190 Düsseldorf, Fax: 0211 / 837 - 1150
- Staatsanwaltschaft Köln, Am Justizzentrum 13, 50939 Köln, Fax: 0221 / 477 - 4050
- Völkermordorganisation "Landgericht Bonn", Wilhelmstr. 21-23, 53111 Bonn, Fax: 0228 / 702- 1600

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