Mohr, Anselmann, Reichelt, Albers und
Krüger, "Staatsanwaltschaft Berlin" (5)
- Verurteilung von "Vorsitzender Richter am Landgericht" Lindemann,
"Landgericht Berlin" / "Strafgerichtsbarkeit" -
(Kirche zum Mitreden, 03.01.2008)
Die "erneute" "Verurteilung"
03.01.2008 Leserbrief von "LANDGERICHT BERLIN", "Strafgerichtsbarkeit",
Turmstraße 91, 10559 Berlin-Tiergarten, Großkunden-PLZ:
10548 Berlin, Tel: +49 (0)30 / 9014-0, Fax: +49 (0)30 / 9014-2010
Ausfertigung
LANDGERICHT BERLIN
Im Namen des Volkes
Geschäftsnummer: (576) 81 Js 765/07 Ns (183/07) 231 Cs 233/07
Amtsgericht Tiergarten
Strafsache gegen Rolf Hermann L i n g e n
wegen Beleidigung
Auf die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts
Tiergarten in Berlin vom 9. Oktober 2007 hat die 76. Kleine Strafkammer
des Landgerichts Berlin in der Sitzung vom 11. Dezember 2007, an der
teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Landgericht Lindemann als Vorsitzender,
Johanna Maria Rommel, Pensionär
Otmar Gabriel als Schöffen,
Staatsanwalt Krüger als Beamter der Staatsanwaltschaft,
als Verteidiger,
Justizangestellte Gegg als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts
Tiergarten in Berlin vom 9. Oktober 2007 wird verworfen. Der Angeklagte
wird verurteilt, die Kosten der Berufung einschließlich der ihm
insoweit entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Gründe: Der
Angeklagte hat gegen das Urteil zwar rechtzeitig Berufung eingelegt,
ist aber in dem heutigen Termin zur Hauptverhandlung ungeachtet der am
27. November 2007 erfolgten und durch Zustellungsurkunde nachgewiesenen
Ladung ausgeblieben und nicht in zulässiger Weise vertreten
worden. Die Berufung war daher nach § 329 der Strafprozessordnung
zu verwerfen. Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens
beruht auf § 473 der Strafprozessordnung.
[KEINE UNTERSCHRIFT] Lindemann
Würdigung des Leserbriefs
Am einfachsten überprüft man, wie die einzelnen Punkte
unserer Faxsendung vom 24.10.2007 an "Amtsgericht Tiergarten",
Kirchstraße 6,10557
Berlin, Telefon (Vermittlung): 90 14 - 0, Intern: (914), Telefax: (0
30) 90 14-61 10, etc., umgesetzt worden sind:
1. Im Straf- und Entmündigungsverfahren gegen "Amtsgericht
Tiergarten" wird hiermit *sofortige Beschwerde* gegen das Pseudo-Urteil
von "Richter am Amtsgericht" Konecny eingelegt.
---
Das LGB faselt etwas von einer "Berufung" - dieser Begriff kommt aber
in unserem ganzen Schreiben überhaupt nicht vor. M.a.W. das LGB
ist schuldig der falschen Tatsachenbehauptung. Diese Lüge wird
aber in keiner Weise begründet, sondern dient selbst wiederum nur
als Begründung, um uns "die Kosten des Verfahrens" aus den Rippen
zu pressen. Verbrechen am laufenden Band!
2. Ich
fordere
einen
sofortigen schriftlichen Widerruf des Pseudo-Urteils, das n.b.
kein
Datum und keine Unterschrift enthält, also per se absolut
rechtsunwirksam ist.
---
LGB: Nichts, damit uneingeschränkte Bestätigung, dass das
Treiben der "Justiz" absolut
rechtsunwirksam ist.
3. In seiner ganzen Art beleidigt Pseudo-Richter
Konecny sogar noch den Intellekt von verschimmeltem Knäckebrot.
Dadurch wird n.b. die Richtigkeit und Notwendigkeit meiner Feststellung
über die SA Berlin, namentlich Mohr etc., explizit bestätigt,
s. hansel.htm. Obwohl nachweislich mehrfach
über meinen Status als römisch-katholischer Priester belehrt,
pöbelt mich Affenstall weiter mit der laikalen Titulierung an. Das
ist eine durch nichts zu entschuldigende Herabwürdigung angesichts
meiner bewiesenen und anerkannten priesterlichen Würde (s. priester.htm / heise_02.htm).
---
LGB: Nichts, damit uneingeschränkte Bestätigung, dass die
"Justiz" sich in der Beschimpfung der brd-Insassen gefällt.
4. Konecny begeht zudem schwerste Rechtsbeugung mit der Lüge, ich
sei
"ohne genügende Entschuldigung" dem Affentheater in Affenstall
ferngeblieben. S. meine Darlegungen v. 09.09.2007 (s. hansel03.htm) und die entsprechenden
Erwiderungen seitens Affenstall, z.B.: 1. "Außerdem zelebriere
ich täglich um 8.00 Uhr die hl. Messe in der hiesigen Kapelle, so
dass ein Termin in Berlin sowieso eh gar nicht vor 17.30 Uhr
wahrgenommen werden könnte." Affenstall: *Nichts*. Es war also -
auch gemäß explizitem ex-silentio-Eingeständnis von
Affenstall! - für mich völlig unmöglich, an der
Karnevalssitzung vom 09.09.2007 teilzunehmen. Damit ist auch
der
Tatbestand der Verletzung von GG Art. 4, Abs. 2 erfüllt: "Die
ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
2.
»Es versteht sich von selbst, dass mir sämtliche Kosten
für eine Berlin-Reise bereits im vorhinein komplett (Bahn, Taxi,
Essen etc.) bezahlt werden müssten.« Affenstall: *Nichts*.
Aus der Nichtzahlung musste geschlossen werden, dass Affenstall
seine "Ladung" aufgehoben resp. gar nicht ernstgemeint hat. 3.
»Es fehlt der Stempel, somit handelt es sich dabei auch
OMF-immanent ganz formal bloß um rechtsunwirksames bedrucktes
Papier.« Affenstall: *Nichts*. S. auch die Rechtsunwirksamkeit
des jetzigen Pseudo-Urteils. 4. »Diese Gesetzesbestimmtheit [i.e.
der "Beleidigung"] ist schon angesichts des Grundsatzes "nulla poena
sine lege" absolut unverzichtbar notwendig (Art. 7 EMRK, s. auch die
OMF-eigenen Erklärungen § 1 StGB sowie Art. 103,2 GG).
Darüber hinaus fragt sich auch, was man denn überhaupt in
einer "Gerichtsverhandlung" "verhandeln" will:« Affenstall:
*Nichts*. S. auch das anhängige Strafverfahren gegen Thomas Hoeren
(hoeren.htm). Konecnys Pseudo-Urteil
erfüllt ferner den Tatbestand der Volksverhetzung, denn es
verherrlicht und übersteigert den von den Nazis begangenen
Völkermord, i.e. die "Verurteilung" rechtschaffener Kleriker wegen
"Beleidigung", s. lenz_002.htm. S.
Braunbuch, 1965: »Wolfgang Idel, heute Landgerichtsdirektor in
Krefeld, schrieb in seiner Dissertation Die Sondergerichte für
politische Strafsachen", Freiburg 1935, auf Seite 36, daß die
Aufgabe dieser Gerichte darin bestehe, "die Gegner des 3. Reiches,
hauptsächlich Kommunisten und Sozialdemokraten, vollständig
auszurotten'. Zu ähnlichen Schlußfolgerungen kamen in ihren
Dissertationen Robert Fuchs, .Die Sondergerichtsbarkeit in
Deutschland", Tübingen 1937, und Adolf Schlesinger, Die
Entwicklung der deutschen Gerichtsorganisation seit 1879", jena
1938.« Folglich sind Konecny und seine Komplizen noch weitaus
schlimmer als die schlimmsten Nazis, denn die Nazis gingen immerhin
noch nicht so weit, Kleriker zu "laisieren". Die OMF-"Justiz" ist auch
deshalb rettungslos schizophren, weil sie mich *gleichzeitig*
"verurteilt", d.h. für uneingeschränkt schuldfähig
erklärt, und *gleichzeitig* einen Psycho-Fritzen gegen mich hetzt,
d.h. meine Schuldfähigkeit wenigstens in Frage stellt (s. oswald.htm). Die OMF-"brd" bürdet allen,
die sich für Recht und Gesetz einsetzen, nur irrsinnige Kosten und
exorbitante Strafen auf (s. brosa.htm); damit
provoziert sie einen
Bürgerkrieg, wie auch im neuen Strafverfahren beim
"Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" gegen die OMF
ausdrücklich festgestellt wurde (s. titl_eu1.htm).
---
LGB: Nichts, damit uneingeschränkte Bestätigung, dass die
"Justiz" den brd-Insassen absolut untragbare Lasten aufbürdet, ja
einzig davon lebt, dass sie unerfüllbare Forderungen stellt.
Übrigens ist die Psycho-Nummer des teuflischen Lügenmauls
"Heinz Richterin" ja noch in vollem Gange - d.h. obwohl die "Justiz"
unsere Geistestätigkeit permanent öffentlich zumindest in
Zweifel zieht, erklärt sie uns permanent öffentlich als
zweifelsfrei vollkommen geistig gesund. OMF-"brd"-Irrenhaus pur!
Der notorische Völkermörder "Vorsitzender Richter am
Landgericht" Lindemann wurde deshalb heute in das anhängige Straf-
und Entmündigungsverfahren gegen "Justiz" Berlin namentlich mit
eingeschlossen (Fax-Text s. Strafanzeige gegen
Alexander Demandt und Thieme Verlag).
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