Mohr und Anselmann, "Staatsanwaltschaft Berlin"

- Und noch'n "Beleidigungsprozess" -
(Kirche zum Mitreden, 26.05.2007)
Staatsanwaltschaft Berlin intern bei G.
deutsches gesetz beleidigung bei G.
straftatbestand beleidigung bei G.
Zur Einstimmung auf das morgige Pfingstfest eröffnete uns die OMF-"brd" heute ihren neuen "Strafprozess" gegen uns: Sie frönt mal wieder der Verfolgung Unschuldiger, u.z. wieder mal mit dem Joker "Beleidigung". Angesichts der bereits jetzt recht umfangreichen KzM-Ausführungen zu dieser Problematik soll hier die Wiedergabe der Korrespondenz genügen.

26.05.2007 Brief von SA Berlin
Staatsanwaltschaft Berlin
81 Js 765/07
Gesch.- Nr. bitte stets angeben
Dez.: 116
Staatsanwaltschaft Berlin, 10548 Berlin
Berlin, 21.05.2007
Tel.: Vermittlung 030/90 14-0 (intern 914-111) Durchwahl/Apparat 030/90 14 - 3663 Telefax 030/90 14-33 10
Sitz Berlin (Moabit), Turmstraße 91
Postanschrift für Briefsendungen: 10548 Berlin (Keine Straßenangabe)
für Paketsendungen: Turmstraße 91, 10559 Berlin
Sprechstunden Montag bis Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr Donnerstag auch 14.00 bis 15.00 Uhr
Sehr geehrter Herr Lingen, unter vorstehendem Aktenzeichen führe ich gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung. Sie sollen ein Fax übermittelt haben, das neben unverständlichen Behauptungen, Feststellungen und Schlussfolgerungen folgenden Inhalt hatte:
"Außerdem erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen "Mohr Staatsanwalt" und seine Komplizen; Tatbestand: Strafvereitelung. Zum Schütze von SA-Mann soll Beweis erhoben werden, ob er sich nicht in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet ... Was er nämlich an Gesabbel abgeliefert hat, beleidigt sogar noch den Intellekt von verschimmelten Knäckebrot."
Es steht Ihnen nach dem Gesetz frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, auf Ihre Kosten einen Verteidiger zu wählen und sich von ihm beraten zu lassen. Außerdem können Sie zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen. Hierdurch gebe ich Ihnen Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf bis zum 15. Juni 2007 schriftlich zu äußern.
Mit freundlichen Grüßen
[*keine* Unterschrift]
Anselmann Staatsanwalt


26.05.2007 Fax an die üblichen "Justiz"-Stellen
Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort angeben!]
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen "Anselmann", SA Berlin; Tatbestände: Völkermord, Hochverrat, Strafvereitlung, Verleumdung etc. pp.; angesichts seines groben Unfugs ist die Notwendigkeit einer Betreuung zu prüfen.
Sachverhalt: Von einem SA-Mann "Anselmann" (Spitzname: Drossel) wurde heute ein Brief zugestellt, in dem es u.a. heißt: »unter vorstehendem Aktenzeichen führe ich gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung. Sie sollen ein Fax übermittelt haben, das neben unverständlichen Behauptungen, Feststellungen und Schlussfolgerungen folgenden Inhalt hatte: „Außerdem erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen „Mohr Staatsanwalt" und seine Komplizen [...]«
a) Drossel beteiligt sich mit seiner "Beleidigungs"-"Strafverfolgung" aktiv an dem Völkermord gegen die katholische Kirche, s. z.B. die KzM-Texte über den fanatischen Völkermörder Manfred Wucherpfennig (manni-penni), manni_05.htm; s. dort für die weitere Problematik antikirchlicher "Justiz". b) Die "Beleidigungs"-"Prozesse" der OMF-"brd" sind immer eine Totalrebellion gegen jede gesetzliche Ordnung, s. z.B. die Pressemeldung "Subjektivismus als alleinige Handlungsgrundlage der Justiz" (subjekt.htm): »Was eine Beleidigung ist, ist gesetzlich bestimmt im § 185 StGB, d.h. gar nicht gesetzlich bestimmt. Dieser Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot ("keine Strafe ohne Gesetz", cf. §1 StGB; Art. 103,2 GG; Art. 7 EMRK) ist ein solch eklatanter Mangel, dass folglich "Beleidigung" nicht justiziabel sein kann.« S. ferner die ganzen diesbzgl. Verfahren gegen die OMF-"brd" beim "Europäischen Gerichtshof" gegen Menschenrechte, z.B. bel_eug.htm. Bezeichnenderweise verzichtet Drossel denn auch komplett auf die absolut unverzichtbare Erklärung, wo verboten ist, gegen Unrecht vorzugehen. Damit ist allerdings auch jede Verteidigung gegen den Vorwurf der "Beleidigung" absolut unmöglich, was natürlich zum teuflischen Plan der terroristischen Satanistentruppe OMF-"brd" gehört. S. ferner: "Der Richter muß den Wahrheitsgehalt einer beanstandeten Aussage prüfen…  Wahre Aussagen sind … hinzunehmen" (BVerfG in 1 BvR  232/97 vom 12.11.2002); und: "Außer Frage steht, dass sich die Justiz der Kritik wegen ihrer Urteile stellen muss. Auch scharfer Protest und überzogene Kritik sind durch die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit gedeckt" ("Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig" a. D. Rudolf Wassermann: NJW 1998, 730, 731). c) Das von Drossel gerügte Zitat entstammt lustigerweise genau einem Verfahren wegen dieser Unbestimmtheit der Beleidigung, s. rbb_02.htm. M.a.W. Drossel verhindert die notwendige Bestrafung eines Verbrechens, indem er genau dieses Verbrechen selbst begeht! Argumentativ kommt Drossel also über einen Zirkelschluss nicht hinaus. Das ist auch nicht besser als die notorische und sogar von ihr selbst zugegebene Schizophrenie der OMF-"brd" in der "Beleidigungs"-"Justiz", s. pet_bel.htm: »1. Der "Bundestag" erklärt, das Phantomdelikt "Beleidigung" sei "keine Angelegenheit des Bundes". 2. Der "Landtag Hamburg" erklärt, er sei nicht zuständig, weil er sich nur um Hamburger Angelegenheiten kümmern könne; ergo gilt das "Strafgesetzbuch" explizit (auch) nicht in Hamburg! 3. Der "Landtag Schleswig-Holstein" erklärt, das Phantomdelikt "Beleidigung" sei "Bundesrecht". 4. Das "Abgeordnetenhaus Berlin" bringt es dann endgültig auf den Punkt: "die Mitglieder des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin haben Ihre Eingabe vom 13. Juli 2005 beraten. Wir sind jedoch zu der Auffassung gelangt, dass Ihre Zuschrift vom Inhalt her für eine Beratung im Ausschuss nicht geeignet ist. Mit diesem Hinweis haben wir Ihre Eingabe für erledigt erklärt." 5. Das Phantomdelikt "Beleidigung" bleibt dabei zu jeder Zeit vollkommen unbestimmt, d.h. sämtliche "Prozesse" wegen "Beleidigung" sind nach uneingeschränktem Befürworten der "brd"-"Obrigkeit" unentschuldbare Verbrechen.« Aber selbst wenn man Drossels argumentative Nullnummer ignorieren wollte, bleibt der Tatbestand der Strafvereitlung bestehen. d) Drossels sträfliche Unterschlagung des schuldigen Pater-Titels verfolgt den Zweck ausschließlicher Kundgabe von ehrenrühriger Missachtung. Also wieder macht sich die "Justiz" genau dessen schuldig, was sie im selben Atemzug dem Wahlvieh als Verbrechen ankreidet; Paradebeispiel ist Pseudo-Richter "Schwill" (Spitzname: Vollidiot), s. plantik3.htm. Darüber hinaus nennt Drossel - mangels Möglichkeit! - kein einziges Beispiel für die angeblichen "unverständlichen Behauptungen, Feststellungen und Schlussfolgerungen". Also folglich hat sich Drossel ganz heftig der Verleumdung schuldig gemacht. Abschaum wie Drossel und seine Komplizen, die hier voller exzessiver Irrationalität schwerste Verbrechen begehen und sich obendrein als "Unverständige", d.h. bestenfalls Halbgescheite outen, wäre in einem Rechtsstaat allenfalls in einer Kerker- oder Gummizelle denkbar. Es wird der "Justiz" hiermit eine nicht verlängerbare Frist bis zum 10.06.2007 gewährt, zu diesen Feststellungen Stellung zu nehmen, sich für das Schreiben zu entschuldigen und dieses Pseudo-Strafverfahren gegen mich für absolut nichtig und auch offiziell eingestellt zu erklären.


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