Mohr und Anselmann, "Staatsanwaltschaft
Berlin"
- Und noch'n "Beleidigungsprozess" -
(Kirche zum Mitreden, 26.05.2007)
Zur Einstimmung auf das morgige Pfingstfest eröffnete uns die
OMF-"brd" heute ihren neuen "Strafprozess" gegen uns: Sie frönt
mal wieder der Verfolgung
Unschuldiger, u.z. wieder mal mit dem Joker "Beleidigung".
Angesichts der bereits jetzt recht umfangreichen KzM-Ausführungen
zu dieser Problematik soll hier die Wiedergabe der Korrespondenz
genügen.
26.05.2007 Brief von SA Berlin
Staatsanwaltschaft Berlin
81 Js 765/07
Gesch.- Nr. bitte stets angeben
Dez.: 116
Staatsanwaltschaft Berlin, 10548 Berlin
Berlin, 21.05.2007
Tel.: Vermittlung 030/90 14-0 (intern 914-111) Durchwahl/Apparat 030/90
14 - 3663 Telefax 030/90 14-33 10
Sitz Berlin (Moabit), Turmstraße 91
Postanschrift für Briefsendungen: 10548 Berlin (Keine
Straßenangabe)
für Paketsendungen: Turmstraße 91, 10559 Berlin
Sprechstunden Montag bis Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr Donnerstag auch
14.00 bis 15.00
Uhr
Sehr geehrter Herr Lingen, unter vorstehendem Aktenzeichen führe
ich gegen Sie ein
Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung. Sie sollen ein Fax
übermittelt haben, das neben unverständlichen
Behauptungen, Feststellungen und Schlussfolgerungen folgenden Inhalt
hatte:
"Außerdem erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen "Mohr
Staatsanwalt" und seine Komplizen; Tatbestand: Strafvereitelung. Zum
Schütze von SA-Mann soll Beweis erhoben werden, ob er sich nicht
in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet ... Was er
nämlich an Gesabbel abgeliefert hat, beleidigt sogar noch den
Intellekt von verschimmelten Knäckebrot."
Es steht Ihnen nach dem Gesetz frei, sich zu der Beschuldigung zu
äußern oder nicht zur Sache auszusagen, auf Ihre Kosten
einen Verteidiger zu wählen und sich von ihm beraten zu lassen.
Außerdem können Sie zu Ihrer Entlastung einzelne
Beweiserhebungen beantragen. Hierdurch gebe ich Ihnen Gelegenheit, sich
zu dem Vorwurf bis zum 15.
Juni 2007 schriftlich zu äußern.
Mit freundlichen Grüßen
[*keine* Unterschrift]
Anselmann Staatsanwalt
26.05.2007 Fax an die üblichen "Justiz"-Stellen
Geschäftsnummern
ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort
angeben!]
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen "Anselmann", SA
Berlin; Tatbestände: Völkermord, Hochverrat, Strafvereitlung,
Verleumdung etc. pp.; angesichts seines groben Unfugs ist die
Notwendigkeit einer Betreuung zu prüfen.
Sachverhalt: Von einem SA-Mann "Anselmann" (Spitzname: Drossel) wurde
heute ein Brief zugestellt, in dem es u.a. heißt: »unter
vorstehendem Aktenzeichen führe ich gegen Sie ein
Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung. Sie sollen ein Fax
übermittelt haben, das neben unverständlichen Behauptungen,
Feststellungen und Schlussfolgerungen folgenden Inhalt hatte:
„Außerdem erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen „Mohr
Staatsanwalt" und seine Komplizen [...]«
a) Drossel beteiligt sich mit seiner "Beleidigungs"-"Strafverfolgung"
aktiv an dem Völkermord gegen die katholische Kirche, s. z.B. die
KzM-Texte über den fanatischen Völkermörder Manfred
Wucherpfennig (manni-penni), manni_05.htm;
s. dort für die weitere Problematik antikirchlicher "Justiz". b)
Die "Beleidigungs"-"Prozesse" der OMF-"brd" sind immer eine
Totalrebellion gegen jede gesetzliche Ordnung, s. z.B. die
Pressemeldung "Subjektivismus als alleinige Handlungsgrundlage der
Justiz" (subjekt.htm): »Was eine
Beleidigung ist, ist gesetzlich bestimmt im § 185 StGB, d.h. gar
nicht gesetzlich bestimmt. Dieser Verstoß gegen das
Bestimmtheitsgebot ("keine Strafe ohne Gesetz", cf. §1 StGB; Art.
103,2 GG; Art. 7 EMRK) ist ein solch eklatanter Mangel, dass folglich
"Beleidigung" nicht justiziabel sein kann.« S. ferner die ganzen
diesbzgl. Verfahren gegen die OMF-"brd" beim "Europäischen
Gerichtshof" gegen Menschenrechte, z.B. bel_eug.htm.
Bezeichnenderweise verzichtet Drossel denn auch komplett auf die
absolut unverzichtbare Erklärung, wo verboten ist, gegen Unrecht
vorzugehen. Damit ist allerdings auch jede Verteidigung gegen den
Vorwurf der "Beleidigung" absolut unmöglich, was natürlich
zum teuflischen Plan der terroristischen Satanistentruppe OMF-"brd"
gehört. S. ferner: "Der Richter muß den Wahrheitsgehalt
einer beanstandeten Aussage prüfen… Wahre Aussagen sind …
hinzunehmen" (BVerfG in 1 BvR 232/97 vom 12.11.2002); und:
"Außer Frage steht, dass sich die Justiz der Kritik wegen ihrer
Urteile stellen muss. Auch scharfer Protest und überzogene Kritik
sind durch die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit
gedeckt" ("Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig" a. D.
Rudolf Wassermann: NJW 1998, 730, 731). c) Das von Drossel gerügte
Zitat entstammt lustigerweise genau einem Verfahren wegen dieser
Unbestimmtheit der Beleidigung, s. rbb_02.htm.
M.a.W. Drossel verhindert die notwendige Bestrafung eines Verbrechens,
indem er genau dieses Verbrechen selbst begeht! Argumentativ kommt
Drossel also über einen Zirkelschluss nicht hinaus. Das ist auch
nicht besser als die notorische und sogar von ihr selbst zugegebene
Schizophrenie der OMF-"brd" in der "Beleidigungs"-"Justiz", s. pet_bel.htm: »1. Der "Bundestag"
erklärt, das Phantomdelikt "Beleidigung" sei "keine Angelegenheit
des Bundes". 2. Der "Landtag Hamburg" erklärt, er sei nicht
zuständig, weil er sich nur um Hamburger Angelegenheiten
kümmern könne; ergo gilt das "Strafgesetzbuch" explizit
(auch) nicht in Hamburg! 3. Der "Landtag Schleswig-Holstein"
erklärt, das Phantomdelikt "Beleidigung" sei "Bundesrecht". 4. Das
"Abgeordnetenhaus Berlin" bringt es dann endgültig auf den Punkt:
"die Mitglieder des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von
Berlin haben Ihre Eingabe vom 13. Juli 2005 beraten. Wir sind jedoch zu
der Auffassung gelangt, dass Ihre Zuschrift vom Inhalt her für
eine Beratung im Ausschuss nicht geeignet ist. Mit diesem Hinweis haben
wir Ihre Eingabe für erledigt erklärt." 5. Das Phantomdelikt
"Beleidigung" bleibt dabei zu jeder Zeit vollkommen unbestimmt, d.h.
sämtliche "Prozesse" wegen "Beleidigung" sind nach
uneingeschränktem Befürworten der "brd"-"Obrigkeit"
unentschuldbare Verbrechen.« Aber selbst wenn man Drossels
argumentative Nullnummer ignorieren wollte, bleibt der Tatbestand der
Strafvereitlung bestehen. d) Drossels sträfliche Unterschlagung
des schuldigen Pater-Titels verfolgt den Zweck ausschließlicher
Kundgabe von ehrenrühriger Missachtung. Also wieder macht sich die
"Justiz" genau dessen schuldig, was sie im selben Atemzug dem Wahlvieh
als Verbrechen ankreidet; Paradebeispiel ist Pseudo-Richter "Schwill"
(Spitzname: Vollidiot), s. plantik3.htm.
Darüber hinaus nennt Drossel - mangels Möglichkeit! - kein
einziges Beispiel für die angeblichen "unverständlichen
Behauptungen, Feststellungen und Schlussfolgerungen". Also folglich hat
sich Drossel ganz heftig der Verleumdung schuldig gemacht. Abschaum wie
Drossel und seine Komplizen, die hier voller exzessiver
Irrationalität schwerste Verbrechen begehen und sich obendrein als
"Unverständige", d.h. bestenfalls Halbgescheite outen, wäre
in einem Rechtsstaat allenfalls in einer Kerker- oder Gummizelle
denkbar. Es wird der "Justiz" hiermit eine nicht verlängerbare
Frist bis zum 10.06.2007 gewährt, zu diesen Feststellungen
Stellung zu nehmen, sich für das Schreiben zu entschuldigen und
dieses Pseudo-Strafverfahren gegen mich für absolut nichtig und
auch offiziell eingestellt zu erklären.
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