Straf- und Verbotsverfahren gegen
jugendschutz.net (4)
- Dienstaufsichtsbeschwerde gegen "Baumann Staatsanwalt",
Staatsanwaltschaft
Mainz, und "Kroth Staatsanwalt", Generalstaatsanwaltschaft Koblenz -
(Kirche zum Mitreden, 29.09.2009)
29.09.2009
Fax an
"Ministerium der Justiz", Ernst-Ludwig-Str. 3, 55116 Mainz, Fax: 06131
/ 16 - 4887
nachrichtlich an:
jugendschutz.net, (06131) 32 85-22
Bundesministerium für Familie, 03018/ 555 - 4400
Bundeszentrale für politische Bildung, (0)228 99515-113
Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg, 0711 66 99
111
"BVerfG", 0721-9101-382
Stadt Mainz, 06131/ 12 38 00
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, 06131/16-5875
General-SA Koblenz, 0261/30448-10
SA Mainz, 06131 / 141302
a****
Dienstaufsichtsbeschwerde
Hiermit lege ich Dienstaufsichtsbeschwerde ein gegen
- "Baumann Staatsanwalt" (BS), SA Mainz
- "Kroth Staatsanwalt" (KS), General-SA Koblenz
Begründung: BS und KS sind zuständig für das laufende
Straf- und Verbotsverfahren gegen den illegalen Verein
"jugendschutz.net" (jn). Die diesbzgl. Strafanzeige v. 14.03.2009
beginnt folgendermaßen:
"Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen
jugendschutz.net (jn) wegen Verleumdung, Volksverhetzung etc.
Zivilrechtliche Schritte behalte ich mir ausdrücklich vor. Zudem
wird das sofortige Verbot sowie die sofortige Abschaltung von jn
gefordert; dies ist wegen des notorisch illegalen, sozialethisch
desorientierenden, kirchen- und gesellschaftszerstörenden Terrors
seitens jn zwingend erforderlich."
Am 15. und 16.03.2009 wurde dann die entsprechende Pressemitteilung
"Verbotsverfahren gegen jugendschutz.net" weit verbreitet. Somit
schleppt sich der Fall schon über ein halbes Jahr hin,
während jn weiter unbekümmert sein Unwesen treibt. S. auch
den Artikel "Alles über Selbstbefriedigung"
v. 27.09.2009 auf der mit riesigem Abstand größten
deutschsprachigen "Vatikanum-2"-Nachrichtenseite, i.e. kreuz.net:
"Fairerweise muß man zugeben, daß der BRD-Jugendschutz
nicht ausschließlich in den Händen von Pornoanbietern liegt.
Auch der Verein ‘jugendschutz.net’ ist hier aktiv. Gegen ihn ist ein
Straf- und Verbotsverfahren wegen Volksverhetzung anhängig."
www.kreuz.net/article.9834.html
Verlangt bereits diese unerträgliche Trägheit von BS und KS
zwingend die sofortige Absetzung und schwerste Bestrafung dieser Leute,
so setzt ihre laikale Anpöbelei mir gegenüber dem ganzen noch
die Krone auf. Zur Erinnerung: "Es gibt auf
Erden keine erhabenere Würde als den Priesterstand"
(Römischer Katechismus, 2,7,2). Und: "Rolf
Hermann Lingen (...) ist Pater der katholischen Kirche" ("Amtsgericht
Hannover", 05.07.2004 ("endgültig rechtskräftig")).
Nun denn: Dass jn ein durch und durch illegales Konstrukt ist, erhellt
bereits aus der Attacke gegen mich, die sowohl formal als auch
inhaltlich völlig daneben liegt. jn nimmt für seinen
Vernichtungskrieg gegen die katholische Kirche diesmal den sog.
"Revisionismus" als Vorwand. Zum Begriff "Revisionist" s. den
kreuz.net-Artikel "Dr. Fredrick Töben in
Australien eingekerkert" v. 17.09.2009:
»Töben ist ein sogenannter Revisionist, das heißt, er
glaubt nicht blind alles, was zum Thema „Holocaust“ verbreitet wird.
Weder glaubt er den erlogenen Holocaust-Memoiren von Misha Defonseca
(„Überleben unter Wölfen“), noch den erlogenen
Holocaust-Memoiren von Hermann Rosenblat („Engel am Zaun“). Auch glaubt
Töben nicht, daß die offiziellen Auschwitz-Opferzahlen
„wenigstens drei Millionen“ (Brandenburgische Landeszentrale für
politische Bildung), „1,5 Millionen“ (aktueller Auschwitz-Gedenkstein –
bis 1990 waren es „vier Millionen“) und „weniger als 600.000“ (Fritjof
Meyer, in: Osteuropa, herausgegeben von Rita Süssmuth) alle
gleichermaßen wahr sind.«
http://www.kreuz.net/article.9848.html
Weil die Homepage kirchenlehre.com aber bekanntlich frei ist von
jeglichen illegalen Inhalten und somit keinerlei Möglichkeit
besteht, auf legalem Wege dagegen vorzugehen, wählt jn den
illegalen Weg: Nicht ich - als einer der Autoren, der zudem in
Deutschland lebt und deutsch spricht - werde kontaktiert, sondern nur
der Hoster - der als Amerikaner gar nichts mit brd-"Justiz"-Schwachsinn
zu schaffen hat und zudem auch kein deutsch spricht (formal völlig
daneben). Dem Hoster werden dann Verleumdungen über mich
erzählt (inhaltlich völlig daneben). Das alles ist in der
Strafanzeige klar dargelegt. Daraufhin schickte BS mir bloß ein
vernunftbeleidigendes Geschreibsel, nachzulesen z.B. unter
http://www.kirchenlehre.com/jugend.htm
Dagegen habe ich bei der General-SA Beschwerde eingelegt, zusammen mit
einem Strafantrag gegen BS, nachzulesen z.B. unter
http://www.kirchenlehre.com/jugend03.htm
In meiner Beschwerde unterziehe ich das BS-Geschreibsel einer
gründlichen Würdigung, bestehend aus mehr als 1.900 (in
Worten: Eintausendneunhundert) Wörtern; der Schluss lautet: "Das
Verdikt über das BS-Schreiben kurzgefasst: SETZEN, SECHS! Die brd
muss sich gefälligst mehr Mühe geben." Daraufhin also wird KS
aktiv, u.z. mit einem vernunftbeleidigenden Geschreibsel, bestehend aus
weniger als 180 (in Worten: einhundertachtzig) Wörtern. Immerhin,
KS hat sich alle Mühe gegeben, das völlig unterirdische
Niveau des BS-Schreibens noch zu unterbieten, und diesbzgl. darf man
ihm den Erfolg nicht absprechen. Allerdings wird KS trotzdem der
Beschwerdeforderung nicht gerecht, denn bereits der Anfang meiner
Beschwerde bleibt ja komplett unberücksichtigt:
»Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen "Baumann
Staatsanwalt" (BS), SA Mainz; Tatbestand: Strafvereitlung. Zudem lege
ich Beschwerde ein gegen den Nichtstuerbescheid, Poststempel
04.05.2009, von BS im anhängigen Strafverfahren gegen
jugendschutz.net (jn) wegen Verleumdung, Volksverhetzung etc. Weil das
BS-Schreiben allerdings so ein gröblichst vernunftbeleidigender
Müll ist, soll zum Schutz von BS Beweis erhoben werden über
die Frage, ob er sich *NICHT* in einem die freie Willensbildung
ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Geistestätigkeit befindet und er deshalb geschäftsfähig
ist; von "Stadt Mainz" sowie von "Ministerium der Justiz
Rheinland-Pfalz" werden Auskunft zu den persönlichen
Verhältnissen sowie Stellungnahmen zum Vorfall eingefordert.«
Weiter heißt es in meiner Beschwerde:
»1. O-Ton BS: "Sehr geehrter Herr Lingen"
In meiner Strafanzeige v. 14.03.2009 gegen jn steht jedoch als
Absender: "Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer
Priester". Ferner wird die Seite kirchenlehre.com erwähnt, auf
deren Startseite steht: »"Rechtskräftiges" "Urteil" der
OMF-"brd":"Rolf Hermann Lingen (...) ist Pater der katholischen
Kirche"«. Trotzdem befleißigt sich BS ohne Angabe von
Gründen der laikalen Anpöbelei sowohl in der Anschrift als
auch in der Anrede. Bereits hier besteht also dringend Erklärungs-
resp. Entschuldigungspflicht.«
KS nun liefert gar keine Erklärung resp. Entschuldigung, sondern
pöbelt nur selbst fleißig herum. Und die Punkte 2 - 10
meiner Beschwerde "erledigt" KS in einem einzigen Satz:
"Die Staatsanwaltschaft Mainz hat zu Recht und mit einer in jeder
Hinsicht zutreffenden Begründung, auf die ich zur Vermeidung von
Wiederholungen Bezug nehme, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
abgelehnt."
Hier mal etwas Nachhilfe in Logik: Die Null ist das absorbierende
Element der Multiplikation. Egal, wie oft man jemandem eine leere Menge
vorsetzt - es bleibt immer nur eine leere Menge. D.h. indem KS nur
wieder eine Nullnummer abliefert, bestätigt oder gar erhöht
er nicht den Beweiswert der argumentativ leeren Menge des
BS-Schreibens, sondern bestätigt nur dessen argumentative Leere.
KS verkauft diese eklatante argumentative Leere als eine "in jeder
Hinsicht zutreffende Begründung, auf die ich zur Vermeidung von
Wiederholungen Bezug nehme". Immerhin: Da KS sich schon bzgl. des
absorbierenden Elements souverän über die Gesetze der Logik
hinweggesetzt hat, weswegen sollte er da nicht auch eine argumentative
Nullnummer als "in jeder Hinsicht zutreffende Begründung"
verkaufen, gell?
Aber mit seinem unerträglich grottigen Niveau noch nicht
zufrieden, wühlt KS noch weiter abwärts: "Ich weise Ihre auch
im Ton gänzlich unangemessene Beschwerde daher als
unbegründet zurück." Bemerkenswert, dass jemand, der in
laikalen Anpöbelei gegen einen Priester schwelgt, sich über
einen "gänzlich unangemessenen Ton" entrüstet. Immerhin:
Weshalb der "Ton gänzlich unangemessen" sein soll, verschweigt KS
wiederum mit allersouveränster Allsouveränität. Logik
hat da keine Chance. Aber es geht noch tiefer in den Niveau-Abgrund:
»Ihr als "Pressemitteilung" bezeichnetes Faxschreiben vom 25.
Juni 2009, wonach Sie "bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
Beschwerde eingelegt" haben, "um endlich einer gerechten, d.h. der
Wahrheit verpflichteten Geschichtsforschung den Weg zu bereiten", gibt
im Übrigen Anlass zu der Annahme, dass Sie mit Ihrer Strafanzeige
bzw. der gegen die Ablehnung von Ermittlungen gerichteten Beschwerde
tatsächlich keine strafrechtliche Prüfung anhand der
geltenden Gesetze, sondern vielmehr verfahrensfremde Zwecke
verfolgen.«
Aha - wenn man sich dafür einsetzt, dass durch ein Verfahren die
Wahrheit ans Licht kommt, verfolgt man "verfahrensfremde Zwecke". Im
Klartext: Die Wahrheitsfindung ist also *KEIN* Ziel der brd-"Justiz",
ganz im Gegenteil: Die brd-"Justiz" hat die Aufgabe, die Wahrheit zu
unterdrücken und die Lüge durchzudrücken. Immerhin:
Damit ist die "Justiz" äußerst erfolgreich, s. namentlich
die - schon per se immer rettungslos illegalen -
"Beleidigungsprozesse", die der Faustregel folgen: "Ehrenschutz ist
Täterschutz".
Und KS bohrt unermüdlich gewaltsam die Niveau-Spirale weiter
abwärts:
"Ich weise Sie daher ausdrücklich daraufhin, dass künftige
Eingaben, aus denen sich derart deutliche Anhaltspunkte für die
Verfolgung verfahrensfremder Absichten ergeben, als
rechtsmissbräuchlich angesehen werden können und keinen
Anspruch auf eine Bescheidung auslösen." Ui, ui, ui - von der
"Justiz" Gerechtigkeit zu fordern, ist also
"rechtsmissbräuchlich". Da sollte der Bürger gewarnt sein.
Und wie sagte Ex-BGH-Richter Wolfgang Neskovic: "Die Rechtsprechung ist
schon seit langem konkursreif" (ZAP 25.7.1990).
Angesichts dieser Zustände bei SA Mainz und General-SA Koblenz
muss das "Ministerium der Justiz" Mainz schleunigst hart durchgreifen.
Zudem verpflichte ich hiermit das "Justizministerium Mainz" dazu, sich
auch selbst um das laufende Straf- und Verbotsverfahren gegen jn
zu kümmern und mir über den Fortgang Meldung zu machen.
Abschließend: Was integre Menschen von der brd-"Justiz" halten,
ist z.B. auch in den Pressemitteilungen nachzulesen:
- brd-Justiz: Alles Arschlöcher?
http://www.kreuz.net/bookentry.3119.html
- Dummschwätzer beim Bundesverfassungsgericht
http://www.kreuz.net/bookentry.3566.html
- Justiz: Durchgeknallt
http://www.kreuz.net/bookentry.4768.html
- Richter und Geisteskranke
http://www.kreuz.net/bookentry.5027.html
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester)
****e
Brief der General-SA Koblenz im kompletten Wortlaut
a****
Rheinland-Pfalz
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz - Postfach - 56065 Koblenz
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Josef-Görres-Platz 5-7, 56068
Koblenz
Telefon: 0261 30448 - 33
Telefax: 0261 30448 - 10
Herrn Rolf Hermann Lingen
Mein Aktenzeichen: 4 Zs 494/09
Datum: 2. Juli 2009/A
Strafanzeige gegen Friedemann Schindler wegen Volksverhetzung usw. -
3111 Js 7287/09 Staatsanwaltschaft Mainz -
Ihre Beschwerde vom 18. Mai 2009 gegen den Bescheid der
Staatsanwaltschaft Mainz vom 29. April 2009
Sehr geehrter Herr Lingen, auf Ihre Beschwerde habe ich den Sachverhalt
geprüft, jedoch keinen Anlass gefunden, die Aufnahme von
Ermittlungen anzuordnen. Die Staatsanwaltschaft Mainz hat zu Recht und
mit einer in jeder Hinsicht zutreffenden Begründung, auf die ich
zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nehme, die Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Ihre Beschwerdebegründung gibt
keinen Anlass zu einer abweichenden Beurteilung.
Ich weise Ihre auch im Ton gänzlich unangemessene Beschwerde daher
als unbegründet zurück.
Ihr als "Pressemitteilung" bezeichnetes Faxschreiben vom 25. Juni 2009,
wonach Sie "bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Beschwerde
eingelegt" haben, "um endlich einer gerechten, d.h. der Wahrheit
verpflichteten Geschichtsforschung den Weg zu bereiten", gibt im
Übrigen Anlass zu der Annahme, dass Sie mit Ihrer Strafanzeige
bzw. der gegen die Ablehnung von Ermittlungen gerichteten Beschwerde
tatsächlich keine strafrechtliche Prüfung anhand der
geltenden Gesetze, sondern vielmehr verfahrensfremde Zwecke verfolgen.
Ich weise Sie daher ausdrücklich daraufhin, dass künftige
Eingaben, aus denen sich derart deutliche Anhaltspunkte für die
Verfolgung verfahrensfremder Absichten ergeben, als
rechtsmissbräuchlich angesehen werden können und keinen
Anspruch auf eine Bescheidung auslösen.
Mit freundlichen Grüßen
(Kroth) Staatsanwalt
****e
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