Lovells LLP / Morten Petersenn und HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG

- Neue Entwicklungen zur Zementierung der Anne-Frank-Lüge -
(Kirche zum Mitreden, 19.03.2008)
Seit dem 12.03.2008 sind international mehrere Strafanzeigen erstattet worden gegen Lovells LLP Hamburg, "Dr. Morten Petersenn Rechtsanwalt", wegen Verbreitung der Anne-Frank-Lüge: Morten hatte nachweislich wider besseres Wissen die Lüge verbreitet, dass auf kirchenlehre.com die "Fälschung" des "Tagebuchs der Anne Frank" "behauptet" würde. Zudem hat sich Morten des Verbrechens der sehr schweren Erpressung schuldig gemacht, indem er die Verbreitung legitimer, zudem sogar vom Kirchenrecht explizit besonders geschützter und geforderter Feststellungen gewerbsmäßig durch Drohungen zu unterdrücken versuchte. Bislang hat allerdings noch kein einziger der Anzeigeerstatter eine Nachricht über den Stand des Strafverfahrens gegen Lovells / Morten erhalten. Zudem ist Lovells international verpflichtet worden, Unterlassungserklärungen abzugeben, in denen er u.a. auch die Anne-Frank-Lüge widerruft. Morten hat allerdings die gesetzen Fristen (anscheinend alle) fruchtlos verstreichen lassen, was sich schuldmehrend für ihn auswirkt.
Das riesige öffentliche Interesse an dem Lovells-Coup lässt sich nicht leugnen. Z.B. wurde auf der amerikanischen Nachrichten-Weltnetzseite "Der Nonkonformist" am 07.03.2008 ein Text veröffentlicht "Drohendes Strafverfahren gegen Pastor Lingen wegen Tagebuch der Anne Frank".
Die amerikanische V2-Nachrichtenseite kreuz.net hat dem Fall Lovells sogar zwei Texte gewidmet: am 8. März 2008: "Teuflisches Treiben. Kürzlich wurde Sedisvakantisten-Pater Rolf Hermann Lingen mit einer Drohbotschaft konfrontiert. Doch er blieb, wie es scheint, relativ unbeeindruckt" (http://www.kreuz.net/article.6819.html), und am 15. März 2008: "Der Sedisvakantisten-Pater schlägt zurück. „Geben ist seliger als nehmen“ – heißt es schon in der Heiligen Schrift des Neuen und Ewigen Bundes. Es geht um immerhin um 750.000 Euro" (http://www.kreuz.net/article.6855.html). Bemerkenswert: kreuz.net ist mit weitem Abstand die größte deutschsprachige V2-Nachrichtenseite: Praktisch zu jeder Uhrzeit sind mehrere hundert Besucher dort gleichzeitig online, und oft sind es sogar weit mehr als 1.000 Besucher gleichzeitig. Und inmitten dieser Besucheranstürme schaffte es (bis jetzt) immerhin der Artikel "Teuflisches Treiben" in die "Top Ten" der "meistgelesenen Artikel". Also: Die Anne-Frank-Lüge interessiert - und das auf großer Ebene!

Mittlerweile hat sich auch "DER VORSTAND" von "HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG" in die Sache eingeschaltet. Die Kammer hatte ebenfalls am 12.08.2008 die Strafanzeige per Fax erhalten; ein ausführlicher Sendebericht mit Abdruck des einwandfrei übertragenen Textes liegt vor. In der Strafanzeige steht auch ein Satz: "Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer wird hiermit über Lovells eklatanten Verstoß gegen seine anwaltlichen Pflichten informiert und zu schnellen Maßnahmen angehalten." Zur Information:
a**** Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO
§ 43a Grundpflichten des Rechtsanwalts
(3) Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben. ****e

Heute (19.03.2008) also wurde ein Schreiben von der Kammer an "Herrn P. Rolf Lingen" zugestellt, unterschrieben von "Jungfer Rechtsanwältin stellvertr. Geschäftsführerin", datiert auf den 17.03.2008 und mit dem Betreff "B 151 Ihre Eingabe vom 12. März 2008 betreffend Dr. Morten Petersenn"; zu dieser Eingabe äußert die Jungfer:
a**** Unabhängig davon, dass diese aufgrund der Wahl eines derartig kleinen Schriftbildes nur mit Mühe zu lesen ist und mit Zitaten beginnt, die als Verbalinjurien zu qualifizieren sind, ist kein berufsrechtliches Fehlverhalten des Herrn Rechtsanwalts Dr. Petersenn Ihrer Eingabe zu entnehmen. ****e
Es mag sein, dass ein Laden, der so exzessiv in Großbuchstaben schwelgt wie "DER VORSTAND" von "HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG", psychische Probleme hat mit normalen Buchstaben, welche dann zu einem "derartig kleinen Schriftbild" erklärt werden, das angeblich "nur mit Mühe zu lesen ist". Es sei aber versichert, dass schon viele Hunderte Faxe in dieser Weise verschickt wurden, ohne dass sich auch nur einer der Empfänger in seiner Antwort über das "derartig kleine Schriftbild" beschwert, geschweige denn über Leseschwierigkeiten beklagt hätte. Noch seltsamer als der effektive Nullgehalt der Aussage an sich - de facto konnte die Jungfer den Text ja lesen! - ist die Einleitung als solche: "Unabhängig davon" - ja, was soll der ganze Vorsatz dann überhaupt? Vielleicht wollte die Jungfer suggerieren, sie hätte die Eingabe ordentlich bearbeitet, wenn sie etwas mehr schreibt als eben nur: "Es ist kein berufsrechtliches Fehlverhalten des Herrn Rechtsanwalts Dr. Petersenn Ihrer Eingabe zu entnehmen." Aber falls das ein Ablenkungsmanöver gewesen sein sollte, so ist es gründlichst fehlgeschlagen.
Das wird bzgl. der zweiten Unabhängigkeitserklärung noch deutlicher, i.e. dass die Eingabe "mit Zitaten beginnt, die als Verbalinjurien zu qualifizieren sind". Die Jungfer hat richtig bemerkt, dass es sich um Zitate handelt, u.z. vom Jargon der "Mächtigen" der OMF-"brd" gegenüber ihren Insassen: "Ihr seid alles Vollidioten!" und "Verp*sst euch, ihr *rschlöcher!" [zens. PRHL]. Während die "Vollidioten" von der "freien Presse" eher verschwiegen wurden, kamen die "*rschlöcher" auch in den Medien ganz groß raus. Übrigens wurde auch bei kreuz.net über diesen "brd"-Jargon berichtet, u.z. am 10. August 2007 im Artikel: "Verp*ss dich, du *rschloch!. Die Bezeichnung „*rschloch“ ist gemäß Bundesrepublik Deutschland durch die Meinungsfreiheit geschützt – oder auch nicht. Von Sedisvakantistenpater Rolf Hermann Lingen" (http://www.kreuz.net/article.5671.html). Die Illusion, dass "Verbalinjurien" nach deutschem Recht strafbar sind, ist zwar objektiv längst unwiderruflich aufgeflogen. Allerdings sind "Beleidigungsgesetze" für totalitäre Verbrecherregime von geradezu existentieller Notwendigkeit. Dementsprechend haben Hitler-Deutschland und erst recht die OMF-"brd" auf "Beleidigung", wenn auch gegen jede gesetzliche Grundlage, schwerste Strafen gesetzt, die gerne bis zur kompletten Vernichtung des Opfers getrieben werden. Beispiele: Nicht der Abtreibungsmörder wird wegen Mordes bestraft, sondern der Lebensschützer wegen "Beleidigung"; nicht der Erpresser wird wegen Erpressung bestraft, sondern der Erpresste wegen "Beleidigung". Kurz: Wer nicht schweigt zum oder ggf. sogar aktiv mitmacht beim Unrecht, der wird kurzerhand zum "Straftäter" abgestempelt, am einfachsten (da ohne jede gesetzliche Bestimmtheit, d.h. mit absoluter Schrankenlosigkeit) zum "Beleidiger". Diese Vorgehensweise ist nicht ganz so neu: Als Herodes von Johannes dem Täufer auf die Unerlaubtheit seiner Verbindung mit Herodias hingewiesen worden war, beendete er nicht das verbotene Verhältnis, sondern warf Johannes für diese Feststellung in den Kerker.
Doch noch etwas zu den konkreten Zitaten, "die als Verbalinjurien zu qualifizieren sind": Das sind also Beispiele für den Jargon der "Mächtigen" der OMF-"brd" gegenüber ihren Insassen. Und indem nun DER VORSTAND von "HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG" diesen Jargon als "Verbalinjurie qualifiziert" - warum wird dann gegen die "Mächtigen" nicht wegen "Beleidigung" vorgegangen? Gegen "Vollidioten"-Schwill wurden massenweise Strafanzeigen erstattet, und gegen die "*rschlöcher"-"Polizisten" muss schon deshalb vorgegangen werden, weil sie eben nicht als "Privatpersonen" aufgetreten sind, sondern sich als "Beamte mit hoheitlicher Vollmacht" ausgegeben haben. Übrigens dienen diese beiden OMF-Zitate auch in sehr, sehr vielen anderen Schreiben an OMF-Stellen als exponierte Einleitung, und wiederum gilt: Kein einziger Empfänger hat dazu je etwas geäußert, erst recht keine Beschwerde. Also die OMF befürwortet diese radikale Herabwürdigung des Volkes ex silentio ganz explizit. M.a.W. auch die Kammer weiß um das totalitäre Verbrechersystem "Beleidigung", das dem Prinzip verpflichtet ist: "Ehrenschutz" ist Täterschutz. In den Vollidioten- und *rschloch-Fällen gegen Schwill und die "Polizisten" wird also hiermit nachdrücklich Eile bei der Vollstreckung angemahnt.
Doch zum eigentlichen Kern der Kammerschreibens: Laut der Jungfer "ist kein berufsrechtliches Fehlverhalten des Herrn Rechtsanwalts Dr. Petersenn Ihrer Eingabe zu entnehmen." Da diese Behauptung nicht durch Entkräftung der vorgebrachten Beweise gestützt ist, sind die Beweise damit ex silentio explizit als zutreffend bestätigt. Damit wird also objektiv die Notwendigkeit von auch strafrechtlichen Maßnahmen gegen Morten unterstrichen. Die subjektive Leugnung hinwiederum macht eine Untersuchung erforderlich, in welchem Ausmaß die Kammer eine Mitschuld bei der Rechtfertigung Mortens auf sich geladen hat.

Man mag einwenden, dass die Kammer ja nicht gegen ihre Mitglieder vorgehen kann. Deswegen soll abschließend fairerweise eingeräumt werden, dass es durchaus Fälle gibt, wo die Kammer gegen ihre Mitglieder vorgeht. Aus jüngerer Zeit ist an den Fall Claus Plantiko zu denken: "Rechtsanwaltskammer Köln" hatte Claus Plantiko seine Anwaltszulassung entzogen, weil dieser es gewagt hatte, sich gegen Unrecht und für Recht in der "brd" einzusetzen. O-Ton Plantiko: "Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung werden eingestellt, oft sogar mit Gegenanzeigen durch die Rechtsbeuger wegen Beleidigung beantwortet und scheitern spätestens im Klageerzwingungsverfahren." Derlei Feststellungen gefährden die totalitäre Korruption der brd und werden deshalb nicht toleriert. Die Kammer sah Handlungsbedarf gegen Plantiko und erhielt dafür die volle Unterstützung der "Justiz" bis hin zum "Bundesgerichtshof".

Die Faxempfänger dieses Textes (SA Hamburg etc.) werden hiermit nachdrücklich zu Eile in den Verfahren gegen Morten, Schwill etc. angehalten.

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