Lovells LLP / Morten Petersenn und
HANSEATISCHE
RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
- Neue Entwicklungen zur Zementierung der Anne-Frank-Lüge -
(Kirche zum Mitreden, 19.03.2008)
Seit dem 12.03.2008 sind international mehrere
Strafanzeigen
erstattet worden gegen Lovells LLP Hamburg, "Dr. Morten Petersenn
Rechtsanwalt", wegen Verbreitung der Anne-Frank-Lüge: Morten
hatte nachweislich wider besseres Wissen die Lüge verbreitet, dass
auf kirchenlehre.com die "Fälschung" des "Tagebuchs der Anne
Frank" "behauptet"
würde. Zudem hat sich Morten des Verbrechens der sehr schweren
Erpressung schuldig gemacht, indem er die Verbreitung legitimer, zudem
sogar vom
Kirchenrecht explizit besonders geschützter und geforderter
Feststellungen
gewerbsmäßig durch Drohungen zu unterdrücken versuchte.
Bislang hat allerdings noch kein einziger der Anzeigeerstatter eine
Nachricht über den Stand des Strafverfahrens gegen Lovells /
Morten erhalten. Zudem ist
Lovells international verpflichtet worden, Unterlassungserklärungen
abzugeben, in denen er u.a. auch die Anne-Frank-Lüge widerruft.
Morten hat allerdings die gesetzen Fristen (anscheinend alle) fruchtlos
verstreichen lassen, was sich schuldmehrend für ihn auswirkt.
Das riesige öffentliche Interesse an dem Lovells-Coup lässt
sich
nicht leugnen. Z.B. wurde auf der amerikanischen
Nachrichten-Weltnetzseite "Der Nonkonformist" am 07.03.2008 ein Text
veröffentlicht "Drohendes Strafverfahren gegen Pastor Lingen wegen
Tagebuch der Anne Frank".
Die amerikanische V2-Nachrichtenseite kreuz.net hat dem Fall Lovells
sogar
zwei Texte gewidmet: am 8. März 2008: "Teuflisches Treiben.
Kürzlich wurde Sedisvakantisten-Pater Rolf Hermann Lingen mit
einer Drohbotschaft konfrontiert. Doch er blieb, wie es scheint,
relativ unbeeindruckt" (http://www.kreuz.net/article.6819.html), und am
15. März 2008: "Der
Sedisvakantisten-Pater schlägt zurück. „Geben ist seliger als
nehmen“ – heißt es schon in der Heiligen Schrift des Neuen und
Ewigen Bundes. Es geht um immerhin um 750.000 Euro"
(http://www.kreuz.net/article.6855.html). Bemerkenswert: kreuz.net ist
mit weitem Abstand die größte deutschsprachige
V2-Nachrichtenseite: Praktisch zu jeder Uhrzeit sind mehrere hundert
Besucher dort gleichzeitig online, und oft sind es sogar weit mehr als
1.000 Besucher gleichzeitig. Und inmitten dieser Besucheranstürme
schaffte es (bis
jetzt) immerhin der Artikel "Teuflisches Treiben" in die "Top Ten" der
"meistgelesenen Artikel". Also: Die Anne-Frank-Lüge interessiert -
und das auf
großer Ebene!
Mittlerweile hat sich auch "DER VORSTAND" von "HANSEATISCHE
RECHTSANWALTSKAMMER
HAMBURG" in die Sache eingeschaltet. Die Kammer hatte ebenfalls am
12.08.2008 die Strafanzeige per Fax erhalten; ein ausführlicher
Sendebericht mit Abdruck des einwandfrei übertragenen Textes liegt
vor. In der
Strafanzeige steht auch ein Satz: "Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer
wird
hiermit über Lovells eklatanten Verstoß gegen seine
anwaltlichen Pflichten informiert und zu schnellen Maßnahmen
angehalten." Zur Information:
a**** Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO
§ 43a Grundpflichten des Rechtsanwalts
(3) Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht
unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei
dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder
solche
herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere
Beteiligte oder der
Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben. ****e
Heute (19.03.2008) also wurde ein
Schreiben von der Kammer an "Herrn P. Rolf Lingen" zugestellt,
unterschrieben von "Jungfer
Rechtsanwältin stellvertr. Geschäftsführerin", datiert
auf den
17.03.2008 und mit dem Betreff "B 151 Ihre Eingabe vom 12. März
2008 betreffend Dr. Morten Petersenn"; zu dieser Eingabe
äußert die Jungfer:
a**** Unabhängig davon, dass diese aufgrund der Wahl eines
derartig kleinen Schriftbildes nur mit Mühe zu lesen ist und mit
Zitaten beginnt, die als Verbalinjurien zu qualifizieren sind, ist kein
berufsrechtliches Fehlverhalten des Herrn Rechtsanwalts Dr. Petersenn
Ihrer Eingabe zu entnehmen. ****e
Es mag sein, dass ein Laden, der so exzessiv in Großbuchstaben
schwelgt wie "DER VORSTAND" von "HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER
HAMBURG", psychische Probleme hat mit normalen Buchstaben, welche dann
zu einem "derartig kleinen Schriftbild" erklärt werden, das
angeblich "nur mit Mühe zu lesen ist". Es sei aber versichert,
dass schon viele Hunderte Faxe in dieser Weise verschickt wurden, ohne
dass sich auch nur einer der Empfänger in
seiner Antwort über das "derartig kleine Schriftbild" beschwert,
geschweige denn über Leseschwierigkeiten beklagt hätte. Noch
seltsamer als der effektive Nullgehalt der Aussage an sich - de facto
konnte die Jungfer den Text ja lesen! - ist die Einleitung als solche:
"Unabhängig davon" - ja, was soll der ganze Vorsatz dann
überhaupt? Vielleicht wollte die Jungfer suggerieren, sie
hätte
die Eingabe ordentlich bearbeitet, wenn sie etwas mehr schreibt als
eben nur: "Es ist kein berufsrechtliches Fehlverhalten des Herrn
Rechtsanwalts Dr. Petersenn Ihrer Eingabe zu entnehmen." Aber falls das
ein Ablenkungsmanöver gewesen sein sollte, so ist es
gründlichst fehlgeschlagen.
Das wird bzgl. der zweiten Unabhängigkeitserklärung noch
deutlicher, i.e. dass die Eingabe "mit Zitaten beginnt, die als
Verbalinjurien zu qualifizieren sind". Die Jungfer hat richtig bemerkt,
dass es sich um Zitate handelt, u.z. vom Jargon der "Mächtigen"
der OMF-"brd" gegenüber ihren Insassen: "Ihr
seid alles Vollidioten!" und "Verp*sst
euch,
ihr *rschlöcher!" [zens. PRHL]. Während die "Vollidioten"
von der "freien Presse" eher verschwiegen wurden, kamen die
"*rschlöcher" auch in den Medien ganz groß raus.
Übrigens wurde auch bei kreuz.net über diesen "brd"-Jargon
berichtet, u.z. am 10. August 2007 im
Artikel: "Verp*ss dich, du *rschloch!. Die Bezeichnung „*rschloch“ ist
gemäß Bundesrepublik Deutschland durch die Meinungsfreiheit
geschützt – oder auch nicht. Von Sedisvakantistenpater Rolf
Hermann Lingen" (http://www.kreuz.net/article.5671.html). Die Illusion,
dass "Verbalinjurien" nach deutschem
Recht strafbar sind, ist zwar objektiv längst unwiderruflich
aufgeflogen. Allerdings sind "Beleidigungsgesetze" für
totalitäre Verbrecherregime von geradezu existentieller
Notwendigkeit. Dementsprechend haben Hitler-Deutschland und erst recht
die OMF-"brd" auf "Beleidigung", wenn auch gegen
jede gesetzliche Grundlage, schwerste Strafen gesetzt, die gerne
bis zur kompletten Vernichtung des Opfers
getrieben werden. Beispiele: Nicht der Abtreibungsmörder wird
wegen Mordes bestraft, sondern der Lebensschützer
wegen "Beleidigung"; nicht der Erpresser wird wegen Erpressung
bestraft, sondern der Erpresste wegen
"Beleidigung". Kurz: Wer nicht schweigt zum oder ggf. sogar aktiv
mitmacht beim Unrecht, der wird kurzerhand zum "Straftäter"
abgestempelt, am einfachsten (da ohne jede gesetzliche Bestimmtheit,
d.h. mit absoluter Schrankenlosigkeit) zum "Beleidiger". Diese
Vorgehensweise ist nicht
ganz so neu: Als Herodes von Johannes dem Täufer auf die
Unerlaubtheit seiner Verbindung mit Herodias hingewiesen
worden war, beendete er nicht das verbotene Verhältnis, sondern
warf
Johannes für diese Feststellung in den Kerker.
Doch noch etwas zu den konkreten Zitaten, "die als Verbalinjurien zu
qualifizieren sind": Das sind also Beispiele für den Jargon der
"Mächtigen" der OMF-"brd" gegenüber ihren Insassen. Und indem
nun DER VORSTAND von "HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER
HAMBURG" diesen Jargon als "Verbalinjurie qualifiziert" - warum wird
dann gegen die "Mächtigen" nicht wegen "Beleidigung" vorgegangen?
Gegen "Vollidioten"-Schwill wurden massenweise
Strafanzeigen erstattet, und gegen die
"*rschlöcher"-"Polizisten" muss schon
deshalb vorgegangen werden, weil sie eben nicht als "Privatpersonen"
aufgetreten sind,
sondern sich als "Beamte mit hoheitlicher Vollmacht" ausgegeben haben.
Übrigens dienen diese beiden OMF-Zitate auch in sehr, sehr vielen
anderen Schreiben an OMF-Stellen als exponierte Einleitung, und
wiederum gilt: Kein einziger Empfänger hat dazu je etwas
geäußert, erst recht keine Beschwerde. Also die OMF
befürwortet diese radikale Herabwürdigung des Volkes ex
silentio ganz explizit. M.a.W. auch die Kammer weiß um das
totalitäre
Verbrechersystem "Beleidigung", das dem Prinzip verpflichtet ist:
"Ehrenschutz" ist Täterschutz. In den Vollidioten- und
*rschloch-Fällen gegen Schwill und die "Polizisten" wird also
hiermit nachdrücklich Eile bei der
Vollstreckung angemahnt.
Doch zum eigentlichen Kern der Kammerschreibens: Laut der Jungfer "ist
kein
berufsrechtliches Fehlverhalten des Herrn Rechtsanwalts Dr. Petersenn
Ihrer Eingabe zu entnehmen." Da diese Behauptung nicht durch
Entkräftung der vorgebrachten Beweise gestützt ist, sind die
Beweise damit ex silentio explizit als zutreffend bestätigt. Damit
wird
also objektiv die Notwendigkeit von auch strafrechtlichen
Maßnahmen gegen Morten unterstrichen. Die subjektive Leugnung
hinwiederum
macht eine Untersuchung erforderlich, in welchem Ausmaß die
Kammer eine
Mitschuld bei der Rechtfertigung Mortens auf sich geladen hat.
Man mag einwenden, dass die Kammer ja nicht gegen ihre Mitglieder
vorgehen kann. Deswegen soll abschließend fairerweise
eingeräumt werden, dass es durchaus Fälle gibt, wo die Kammer
gegen ihre Mitglieder vorgeht. Aus jüngerer Zeit ist an den Fall Claus Plantiko zu denken:
"Rechtsanwaltskammer Köln" hatte Claus Plantiko seine
Anwaltszulassung entzogen, weil dieser es gewagt hatte, sich gegen
Unrecht und für Recht in der "brd" einzusetzen. O-Ton Plantiko:
"Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung
werden eingestellt, oft sogar mit Gegenanzeigen durch die Rechtsbeuger
wegen Beleidigung beantwortet und scheitern spätestens im
Klageerzwingungsverfahren." Derlei Feststellungen gefährden die
totalitäre Korruption der brd und werden deshalb nicht toleriert.
Die Kammer sah Handlungsbedarf gegen Plantiko und erhielt dafür
die volle Unterstützung der "Justiz" bis hin zum
"Bundesgerichtshof".
Die Faxempfänger dieses Textes (SA Hamburg etc.) werden hiermit
nachdrücklich zu Eile in den Verfahren gegen Morten, Schwill etc.
angehalten.
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