Knapp einen Monat später, am 14.09.2001, erhielten wir dann einen Brief (Datum: 10.09.2001) von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Fürther Str. 112, 90429 Nürnberg, Telefon-Nr.: 0911/321-01, Telefax-Nr.: 0911/321-2466, Durchwahl-Nr.: 0911/3212749 (wegen einer Grippe hat sich die Veröffentlichung bei KzM leider etwas verzögert - wir bitten um Nachsicht):
Ermittlungsverfahren
gegen N.N.
wegen Beschimpfung von Bekenntnissen u.a.
Strafanzeige vom 16.08.2001
Sehr geehrter Herr L., von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
habe ich mit Verfügung vom 29.08.2001 gemäß § 152
Abs. 2 Strafprozeßordnung abgesehen.
Gründe:
Gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung ist ein
Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten,
wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich
erscheinen lassen, daß eine verfolgbare Straftat vorliegt. Bloße
Vermutungen rechtfertigen es nicht, jemandem eine Tat zur Last zu legen.
Eine Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
gemäß § 166 I, II StGB liegt nicht vor, da die Äußerung
auf der Homepage des Beschuldigten nicht geeignet ist, den öffentlichen
Frieden zu stören. Auch ist der Vorsatz insoweit fraglich. Hochachtungsvoll
Grüber, Staatsanwältin
Die StA hat also eine Strafanzeige per e-mail angenommen; das ist als positiv zu vermerken. Damit hören die positiven Aspekte auch schon auf. Bei der Adressierung fällt auf, dass mal wieder der Pater-Titel unterschlagen wurde; manche StAs sind da besser. Treue KzM-Leser erkennen in dem Schreiben dann die stereotype Konserve mit den "kriminalistischen Erfahrungen" (s. Kaiser und Gott; Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (II)).
Zwar haben wir mit so einer Konserve schon gerechnet, dennoch war unsere
Anzeige nicht sinnlos, denn
a) haben wir einer StA Gelegenheit gegeben, das Ansehen des Staates
zu verbessern, wenngleich diese Gelegenheit nicht genutzt wurde, und
b) war es auch angesichts des aktuellen Schauprozesses bei der StA
Essen wegen "Volksverhetzung" interessant zu
sehen, ob hier wieder einmal mit zweierlei Maß gemessen würde.
Während ohne jede Begründung Prozesse gegen uns losgetreten werden,
werden wohlbegründete Prozesse einfach unterlassen oder nicht mit
der nötigen Strenge durchgeführt, etwa beim Antichristen-Spiel.
Beides - Bekämpfung der Kirche und Duldung von Verhetzung - dient
dazu, die Kirche auszurotten. Lustigerweise muss der § 152 Abs. 2
StPO für beides herhalten bzw. wird er in beiden Fällen ignoriert:
Weder liegen Gründe vor, um gegen uns Prozesse zu führen, noch
können die Gründe entkräftet werden, weswegen wir Strafanzeigen
erstatten.
Und aktuell: In den N.v. 26.09.2001 war
u.a. der seltsame Prozess um das scheinbare Schimpfwort "Zigeunerjude"
erwähnt worden; weil der Jude Michel Friedmann so bezeichnet worden
war, ist sofort die StA tätig geworden. Statt hier noch weiter zu
kommentieren, begnügen wir uns mit einem Ausschnitt aus Radio
Vatikan v. 28.06.2001: