Zweierlei Maß

- Wieder einmal unterlassene Strafverfolgung beim Staat zu beklagen -
(Kirche zum Mitreden, 27.09.2001)
In unserem Text zu Mariä Himmelfahrt hatten wir u.a. auf die volksverhetzenden Parolen eines "evangelikalen" Anwaltes hingewiesen, der den katholischen Glauben als "Götzendienst" diffamiert. Am 16.08.2001 schrieben wir eine e-mail an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth:


Sehr geehrte Damen und Herren, ich erstatte hiermit Strafanzeige gegen N.N. wegen Volksverhetzung und Beschimpfung von Religionsgemeinschaften. N.N. schreibt auf seiner Homepage evangelikal.de: "Maria 'anzurufen' ist daher eine Verletzung des ersten Gebots und nichts anderes als Götzendienst." (Aus: "Was sagt die Bibel über Maria?") Das heißt: Nach Aussage von N.N. lehrt die katholische Kirche Götzendienst und betreibt z.B. jeder, der den Rosenkranz betet, Götzendienst. Das ist eine ungeheuerliche und v.a. unbegründbare Verunglimpfung der katholischen Kirche. S. auch meine Stellungnahme zu den Phantastereien von N.N.: maria2.htm Dort gibt es auch viele weiter führende Links zu Thematik.
Ich gehe davon aus, dass Anzeigeerstattung per e-mail zulässig ist; andernfalls bitte ich um Auskunft, welche Mitteilungswege ausschließlich akzeptiert werden. In jedem Falle erleichtert Ihnen die e-mail einen schnellen Zugang zu den von mir angegebenen Internetseiten.

Knapp einen Monat später, am 14.09.2001, erhielten wir dann einen Brief (Datum: 10.09.2001) von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Fürther Str. 112, 90429 Nürnberg, Telefon-Nr.: 0911/321-01, Telefax-Nr.: 0911/321-2466, Durchwahl-Nr.: 0911/3212749 (wegen einer Grippe hat sich die Veröffentlichung bei KzM leider etwas verzögert - wir bitten um Nachsicht):


Aktenzeichen: 801 Js 19881/01
(Bitte stets angeben)
Sachbearbeiter: Frau StA'in Grüber
Nürnberg, 10.09.2001/Boe
Herrn
R.H.L.

Ermittlungsverfahren
gegen N.N.
wegen Beschimpfung von Bekenntnissen u.a.
Strafanzeige vom 16.08.2001
Sehr geehrter Herr L., von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens habe ich mit Verfügung vom 29.08.2001 gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung abgesehen.
Gründe:
Gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, daß eine verfolgbare Straftat vorliegt. Bloße Vermutungen rechtfertigen es nicht, jemandem eine Tat zur Last zu legen. Eine Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen gemäß § 166 I, II StGB liegt nicht vor, da die Äußerung auf der Homepage des Beschuldigten nicht geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Auch ist der Vorsatz insoweit fraglich. Hochachtungsvoll Grüber, Staatsanwältin


Die StA hat also eine Strafanzeige per e-mail angenommen; das ist als positiv zu vermerken. Damit hören die positiven Aspekte auch schon auf. Bei der Adressierung fällt auf, dass mal wieder der Pater-Titel unterschlagen wurde; manche StAs sind da besser. Treue KzM-Leser erkennen in dem Schreiben dann die stereotype Konserve mit den "kriminalistischen Erfahrungen" (s. Kaiser und Gott; Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (II)).

Zwar haben wir mit so einer Konserve schon gerechnet, dennoch war unsere Anzeige nicht sinnlos, denn
a) haben wir einer StA Gelegenheit gegeben, das Ansehen des Staates zu verbessern, wenngleich diese Gelegenheit nicht genutzt wurde, und
b) war es auch angesichts des aktuellen Schauprozesses bei der StA Essen wegen "Volksverhetzung" interessant zu sehen, ob hier wieder einmal mit zweierlei Maß gemessen würde. Während ohne jede Begründung Prozesse gegen uns losgetreten werden, werden wohlbegründete Prozesse einfach unterlassen oder nicht mit der nötigen Strenge durchgeführt, etwa beim Antichristen-Spiel. Beides - Bekämpfung der Kirche und Duldung von Verhetzung - dient dazu, die Kirche auszurotten. Lustigerweise muss der § 152 Abs. 2 StPO für beides herhalten bzw. wird er in beiden Fällen ignoriert: Weder liegen Gründe vor, um gegen uns Prozesse zu führen, noch können die Gründe entkräftet werden, weswegen wir Strafanzeigen erstatten.
Und aktuell: In den N.v. 26.09.2001 war u.a. der seltsame Prozess um das scheinbare Schimpfwort "Zigeunerjude" erwähnt worden; weil der Jude Michel Friedmann so bezeichnet worden war, ist sofort die StA tätig geworden. Statt hier noch weiter zu kommentieren, begnügen wir uns mit einem Ausschnitt aus Radio Vatikan v. 28.06.2001:


Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat von der Politik nachdrücklich einen stärkeren rechtlichen Schutz religiöser Überzeugungen gefordert. Wie das Präsidiumsmitglied Daniel Ajzenstejn bei der gestrigen Bundestagsanhörung in Berlin erklärte, seien von Beschimpfung und Verächtlichmachung besonders die Kirchen betroffen. Wörtlich sagte der Rechts und Kulturreferent des Rates: "Wenn die von den Kirchen dokumentierten Beleidigungen den jüdischen Glauben beträfen, wäre mein Vertrauen in den Staat erschüttert."

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