Body-Piercing bei Anglikanern
* Die anglikanische Kirche von England sieht sich nach der Vorstellung
einer Werbekampagne dem Vorwurf der Blasphemie ausgesetzt. Auf den Plakaten,
die ab Oktober die junge Generation in Birmingham ansprechen sollen, wird
unter anderem Body-Piercing mit der Kreuzigung verglichen. Das umstrittenste
der vier Plakate trägt die Aufschrift "Body-Piercing? Hat Jesus schon
vor 2.000 Jahren gemacht!" Ein Sprecher der Diözese argumentierte,
die anglikanische Kirche versuche mit ihrer Kampagne lediglich, sich an
junge Menschen mit ihrer eigenen Sprache zu wenden. - Kein Kommentar.
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Sonstige Nachrichten
Aaliyah, die "Königin der Verdammten"
Am 25.08.2001 ist die Rocksängerin (Stilrichtung "Soul") Aaliyah
im Alter von nur 22 Jahren bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen;
sie hatte gerade ein - vermutlich recht laszives - Musikvideo auf einer
Insel gedreht. Das Flugzeug war anscheinend erheblich überladen gewesen.
Zusätzlich zu ihrer "musikalischen" Karriere begann Aaliyah in
den letzten Jahren auch mit Auftritten in Spielfilmen. Ihre letzte Rolle
hatte sie in dem Horrorfilm "The Queen of the Damned", der nach den neuesten
Informationen von Warner Bros. im Jahr 2002 in die Kinos kommen soll. Der
Inhalt: Der Vampir Lestat wird Rockmusiker und erweckt mit seiner Musik
Akasha (gespielt von Aaliyah), die Königin aller Vampire, zum Leben.
Alle Vampire müssen sich nun verbünden, um trotz der übermächtigen
Vampirkönigin überleben zu können. Die Vampirkönigin
ist fasziniert von der Rockmusik Lestats und will Lestat zu ihrem König
machen (Infos von der WB-Seite zum Film).
Die satanistische Grundausrichtung der Rockmusik bestreiten wir keineswegs.
Es ist zunächst auffallend, wie dermaßen offen die Verknüpfung
von Satanismus und Rockmusik zugegeben wird. Ferner bedenkenswert: Der
tödlich verunglückten Aaliyah wurde ein außerordentlich
pompöses Begräbnis zuteil - in einer gläsernen Pferdekutsche
wurde der Sarg unter Beifall tausender Fans und unter polizeilichem Sicherheitsaufgebot
zur "katholischen Kirche" St. Ignatius Loyola in New York gebracht; unter
den geladenen Gästen war auch ihr "Liebhaber"; m.a.W. Aaliyah lebte
im Konkubinat, und Konkubinarier haben kein Recht auf ein kirchliches Begräbnis.
Aaliyah war n.b. von dem Rockmusiker R. Kelly bereits geschieden, mit dem
sie eine innige Liebe zu obszönen Texten und eine entschiedene Ablehnung
ordentlicher Kleidung verband. Aaliyahs Texte stammten z.T. aus der Feder
von R. Kelly, z.B. solche Verirrungen wie in "I'm So Into you": "Take control
of me, fulfil my fantasies, Here's my page and number, won't you get with
me" [keine Übersetzung; PRHL]. Nach V2-Sekte kommen eben alle in den
Himmel, verflucht sei, wer die Irrlehre der Allerlösung nicht glaubt
und bekennt.
Vatikan und Geldwäsche
Emilio Colagiovanni (81 Jahre), V2-Priester und Berater des Vatikan,
Herausgeber einer Zeitschrift über katholisches Kirchenrecht, ist
Ende August 2001 im US-Staat Ohio wegen Betrugsverdachtes festgenommen
worden. Er soll angeblich Komplize von Martin Frankel gewesen sein, der
bereits im September 1999 in Deutschland festgenommen und mittlerweile
an die USA ausgeliefert wurde. Das V2-Verständnis von Kirchenrecht
im besonderen, aber auch von Recht im allgemeinen war uns schon lange suspekt.
Computer-Pionier für Stammzellenforschung
Anfang September 2001 hat der schwerreiche Jim Clark, Gründer
von Silicon Graphics und Netscape, in der "New York Times" eine Spende
von 150 Millionen Dollar für den Aufbau eines Genforschungsinstituts
in Aussicht gestellt - wobei aber 60 Millionen davon nur unter der Bedingung
gespendet werden, dass George Bush die - übrigens recht wenig - restriktive
Gesetzgebung zu Stammzellenforschung liberalisiert. In der Stammzellenforschung
dienen Embryonen als "Materiallager", die man nach Belieben ausplündern
darf. Clark verurteilt ethische Bedenken als kontraproduktiv für die
Wissenschaft und Wirtschaft.
Zitieren verboten
Man sollte meinen, wenn man eine Aussage, die der Öffentlichkeit
allgemein zugänglich ist, wahrheitsgemäß und nicht sinnentstellend
zitiert, bräuchte man nichts zu befürchten. In diesem unserem
Lande gilt aber selbst dieses Grundrecht nichts.
Anne Rau (17 Jahre), Tochter von Bundespräsident
Johannes Rau, hatte sich von der Zeitschrift "Max" interviewen lassen.
Zunächst als Hintergrundinformation aus dem Angebot dieser Zeitschrift
zwei Beispiele:
"Erotic Art - Models, Kinostars und Playmates zeigen sich im Netz ganz
unverhüllt. Bewundern erlaubt!"
"Anstrengender Akt - Für MAX rezensiert die Porno-Queen und Krimi-Autorin
Dolly Buster 'Das sexuelle Leben der Catherine M'."
Nachdem nun das Ambiente geklärt ist, zum Zitat von Anna Rau,
Max April 2001: "Wenn man von einem besoffenen Ausländer angemacht
wird und man zurückblafft, heißt es sofort: Du bist rechtsradikal."
Die Deutsche Volksunion (DVU), bekannt für ihre restriktive Haltung
bzgl. der Ausländerfrage (s. Bundestagswahl 1998),
hat nun für die Hamburger Landtagswahlen 2001 derlei Zitate von Anna
Rau verwendet, aber das Hamburger Landgericht hat Anfang September 2001
unter Androhung von Geldstrafe oder Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren
die Verwendung dieser Zitate verboten.
Auch Bundeskanzler Schröder geht gerichtlich gegen die DVU vor,
weil er zitiert wird: "Wer unser Gastrecht missbraucht, für den gibt
es nur eines: Raus, und zwar schnell! Gerhard Schröder, 1997"
Vielleicht wusste Anna Rau mit ihren 17 Jahren noch nicht, dass alles,
was man öffentlich sagt, auch öffentlichen Charakter hat; ihr
Vater hätte es ihr vielleicht sagen sollen, bevor er ihr erlaubt,
in einer Schmuddelzeitschrift ein Interview zu geben, wenn er es schon
nicht für nötig erachtet, ihr direkt den Umgang mit den Max-Interviewern
zu verbieten. Welche Entschuldigung Schröder parat hat, weswegen man
ihn nicht zitieren darf, ist uns nicht ersichtlich. Wir kennen bislang
nur die "Erklärung" seines Anwaltes Michael Nesselhauf, der die DVU
als unberechtig hinstellt, Schröder "als Werbeträger für
ihre Wahlwerbung zu instrumentalisieren, ihn als Gesinnungsgenossen hinzustellen
und so das hohe Ansehen des Bundeskanzlers für ihre Wahlkampfzwecke
auszunutzen".
Das mit dem "hohen Ansehen des Bundeskanzlers" ist so eine Sache, insbesondere
wenn man z.B. an die Tiraden denkt, die Edmund Stoiber (CSU) gegen die
Regierung Schröder losgelassen hat. Und wem das zu harmlos vorkommt,
den erinnern wir an den Song "Ho mir ma ne Flasche Bier" von Stefan Raab
(N.v. 24.10.2000). In HMMNFB wird ein vom -
etwas unsicher klingenden - Kanzler gesprochener Text mit Dudel-Musik unterlegt:
"Hol mir mal ne Flasche Bier, sonst streik' ich hier und schreibe nicht
weiter. Ne'n ordentlichen Schluck". Ein Festival der Peinlichkeit, das
aber zu einer Meditation über "das hohe Ansehen des Bundeskanzlers"
einlädt.
Die DVU hat nun nicht im entferntesten die Absicht, Schröder als
"Gesinnungsgenossen hinzustellen" - sie führt ja gegen ihn Wahlkampf,
wobei sie auf Widersprüchlichkeiten insbesondere in seiner Ausländerpolitik
hinweist. Und von einer "Instrumentalisierung" zu reden, ist nur noch lächerlich,
denn dass man öffentliche Zitate anderer Person verwendet, ist doch
wohl kein Verbrechen - nun, in der deutschen "Rechtsprechung" leider schon.
Indem der deutsche Staat völlig absurde Entscheidungen gegen an
sich abzulehnende Parteien wie die DVU trifft, untergräbt er das Vertrauen
in die Rechtsprechung und verschafft der DVU sogar noch Sympathisanten:
Die DVU verweist auf objektiv falsche Entscheidungen und schürt so
den Unmut gegen die staatliche Obrigkeit.
Bundesministerium für Verteidigung erhält Domain verteidigungsministerium.de
Vor wenigen Tagen ist der Rechtsstreit um die Domain verteidigungsministerium.de
zuende gegangen, den das Bundesministerium für Verteidigung beim Landgericht
Hannover gegen den Inhaber, der unter dieser Adresse über Wehrdienstverweigerung
informierte, geführt hat. Als Begründung nannte das Gericht die
"Interessen des Gemeinwohls": Es ist also für das Gemeinwohl notwendig,
dass unter verteidigungsministerium.de das Bundesministerium für Verteidigung
seine Homepage anbieten kann.
Die Gemeinwohl-Hypothese ist erklärlich angesichts des restlosen
Chaos, das der Bundesgerichtshof mit seinen Domain-Entscheidungen
angerichtet hat. Das Bundesministerium für Verteidigung berief sich
auf angebliche Namensrechte (§ 12 BGB), obwohl es im Grundgesetz (Art.
65a) ausdrücklich als Bundesministerium für Verteidigung bezeichnet
wird; der Name "Verteidigungsministerium" gehört ihm also gar nicht.
Für das Gemeinwohl muss man aber auch mal beide Augen kräftig
zudrücken.
Besonderes Augenmerk sollt man dabei auf den Streitwert dieser Gemeinwohl-Domain
richten: 20.000 DM. Für das Gemeinwohl ist das doch etwas knapp bemessen.
Man vergleiche damit den irrsinnig hohen Streitwert der Domain
katholisch.de (80.000 DM), wobei wieder einmal § 12 BGB vorgeschoben
wurde, allerdings war dieser ganze von der Sozietät Redeker gegen
uns geführte "Prozess" ein einziger Irrsinn, so als ob der Staat die
Oberhoheit über die katholische Kirche hätte, und deswegen hält
auch niemand, der wenigstens noch einen Funken Verstand hat, dieses Bonner
Affentheater für rechtskräftig. Auf solchen häretischen
Idiotien basiert leider das System "Bundesrepublik Deutschland", das nun
mit dem Gemeinwohl-Urteil um ein armseliges Kapitel reicher ist.
Keine Überprüfungspflicht der DENIC
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, es
sei der DENIC "nicht zuzumuten, umfangreiche rechtliche Überprüfungen
anzustellen und die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anmelder und einem Dritten
[...] im einzelnen zu überprüfen und zu beurteilen". Erst bei
rechtskräftigen Urteilen müsse sie tätig werden. Schön
und gut, aber woher nimmt die DENIC das Recht, ungültige Urteile,
z.B. die antichristliche Hetzpropagana des Landgerichts Bonn, zum "rechtskräftigen
Urteil" zu erheben?
Einstweilige Verfügung gegen die DENIC
Der DENIC ist per einstweiliger Verfügung untersagt worden, sich
als Non-Profit-Organisation zu bezeichnen. Dass dem Antrag stattgegeben
wurde, lässt vermuten, dass die Anschuldigungen des Klägers wohl
nicht ganz aus der Luft gegriffen sein können. Über den Vorfall
berichtet übrigens auch das äußerst umstrittene Magazin
c´t (04.09.2001 "Rechtsstreit um Gebaren der DeNIC), das trotz allem
immer "das DENIC" statt richtigerweise "die DENIC"geschrieben hatte (s.
N.v.
12.09.2000). Darin heißt es: "Mit einer einstweiligen Verfügung
erwirkte comNetworld, dass die DeNIC nicht behaupten darf, Domain-Registrierungen
ohne Gewinnerzielungsabsicht durchzuführen oder eine "Non-Profit-Organisation"
zu sein." Allerdings hat sich die c´t bereits am 24.09.2001 wieder
eines schlechteren besonnen ("BGH: Denic muss nicht auf Rechte Dritter
prüfen"): "Nur bei offenkundigen, für das Denic ohne weiteres
feststellbaren Rechtsverletzungen käme eine sogenannte "Haftung als
Störerin" oder eine kartellrechtliche Haftung in Betracht."
c´t und die Gegenreformation
Am 28.08.2001 veröffentlichte c´t einen Artikel von Felix
Stalder: "Gegenreformation im Internet. Zur Zeit erleben wir eine Phase
der koordinierten Angriffe auf das emanzipatorische Potenzial des Internet";
darin heißt es u.a.:
"Die Einführung des Internet in die Gesellschaft ist oft mit der
Verbreitung der Druckerpresse und der damit verbundenen Demokratisierung
des Wissens verbunden worden. Um in diesem Bild zu bleiben, könnten
wir sagen, dass wir es momentan mit einer Art Gegenreformation zu tun haben.
Vergleichbar mit dem Index der verbotenen Bücher, den die Katholische
Kirche angelegt hat, um ihr Monopol zu sichern, haben wir es nun mit dem
Verbot von Technologien und Verfolgungen deren Schöpfer zu tun, weil
diese den Status Quo der althergebrachten Institutionen bedrohen."
Zum Index s. König der Lügner
a.E. Der Index als Monopolsicherung der katholischen Kirche? Einen größeren
Blödsinn kann man sich kaum vorstellen, und selbst Gegner der katholischen
Kirche werden den Index nicht ernsthaft als Monopolsicherung auffassen,
geschweige denn verurteilen. Der Index ist ein Schutz vor negativer Beeinflussung.
Weswegen verbietet der Staat z.B. die Verbreitung und sogar bereits den
Besitz von Kinderpornographie? Um im Bild der c´t zu bleiben: um
sein Monopol zu sichern! Wir hingegen meinen, dass Pornographie die Seele
des Menschen vergiftet und damit auch direkt die menschliche Gesellschaft
angreift. Der Staat hat die Aufgabe, die Wohlfahrt der Bürger zu schützen,
deswegen muss er u.a. die Verbreitung von Pornographie verbieten und ggf.
bestrafen. Die Kirche die Aufgabe, die Menschen zu Gott zu führen,
deswegen muss sie u.a. die Verbreitung von glaubensfeindlicher Literatur
verbieten und ggf. bestrafen.
Sodomiten bei der Polizei
Etwa fünf Prozent der deutschen Polizeibeamten treibt Sodomie
- so mutmaßt Sven Daume, Polizeiobermeister und Vorsitzender des
Arbeitskreises homosexueller Polizisten in Hessen (AHPol). Und die armen
Sodomiten stöhnen nun inbrünstig ob der Diskriminierung, unter
der sie so furchtbar zu leiden haben. Wir empfehlen ihnen, das sodomitische
Treiben aufzugeben und sich statt dessen normal zu benehmen ("Tut doch
nichts so Unnatürliches"; Gen 19,7), allerdings sucht man bei der
Polizei nach alternativen Lösungen. So will Ulrich Bachmann, Fachreferent
für Lesben- und Schwulenangelegenheiten im hessischen Sozialministerium,
ein "Diskriminierungsverbot" erzwingen. Damit würde man sich strafbar
machen, wenn man Sodomie als das beurteilt, was sie ist: Ein gesellschaftsschädigendes
Fehlverhalten, das von Gott u.a. mit der Zerstörung Sodoms belohnt
wurde (Gen 19). Wer sein Vaterland liebt, der wird sich also niemals mit
Sodomiten "solidarisch" erklären, sondern eine ausdrückliche
Diskriminierung von Sodomiten verlangen, sowohl mit Blick auf das Allgemeinwohl
als auch mit Blick auf den Sodomiten selber, denn Sodomie macht bekanntlich
unglücklich (s.
Nochmals Todesstrafe a.E.).
Kairo: Verurteilung wegen Sodomie
Manchmal gibt es auch gute Nachrichten. In Kairo ist ein 17- Jähriger
wegen Sodomie zu drei Jahren Haft und Zwangsarbeit verurteilt worden. Dies
ist das erste Urteil in einem Prozess, der sich nach einer "Homosexuellen"-Party
in Kairo ergeben hatte; angeklagt sind insgesamt 53 "Homosexuelle". In
Ägpyten werden sodomitische Praktiken absolut zutreffend als "unmoralische
Praktiken" verurteilt. Beschämend und zutiefst verachtenswert ist
nun aber das Verhalten deutscher Bundestagsabgeordneter aller Fraktionen,
die einen Appell an Ägypten richteten, "die Menschenrechte von Homosexuellen
zu achten", und die unverzügliche Freilassung der Männer forderten.
Sodomie zu treiben, ist definitiv kein Menschenrecht, andernfalls wäre
die Stadt Sodom wohl kaum vernichtet worden (Gen 19). Wenn man einen Verbrecher
bestraft, dann bedeutet das keineswegs, dass man die Menschenrechte missachtet,
ganz im Gegenteil: Man schützt das Recht der Unschuldigen auf Unversehrtheit.
Wir appellieren an die Bundestagsabgeordneten, staatszersetzende Parolen
zu unterlassen und statt dessen endlich einmal für eine ordentliche
Gesetzgebung zu sorgen, etwa durch Wiedereinführung des § 175
StGB.
Nachtrag zur Lauterbach-Hochzeit
Der Fall Heiner Lauterbach (48 Jahre) war bekanntlich der nähere
Anlass für unseren Text über Wiederverheiratete
Geschiedene gewesen. Hier einige neuere Informationen: Seine Partnerin
Viktoria Skaf (28 Jahre) ist ein Ex-"Playmate", d.h. von ihr gibt es Schmuddelbilder
in einer der bekanntesten und erfolgreichsten Schmuddelzeitschriften, dem
"Playboy". Sie war V2-Sektierin, ist also vielleicht noch nicht einmal
gültig getauft, und ist wegen der späteren Weigerung der V2-Sekte,
einen "Gottesdienst" für die Konkubinarier abzuhalten, nun "evangelisch"
geworden. Lauterbach verkaufte für einen nicht öffentlich genannten
Preis die "Exklusivrechte an der Hochzeit" (Berichterstattung von der "kirchlichen
Trauung" (live im Internet) und der anschließenden Mega-Party in
der Bayrischen Staatsbibliothek) an die Schmuddel-Boulevardzeitung "Bild";
nach Gerüchten belief sich der Preis auf DM 100'000. Die Zeremonie
wurde mit der Formel "bis dass der Tod Euch scheidet" durchgeführt,
da fragen wir uns natürlich, eine wie lange eheliche Treue Lauterbach
seiner Frau Katja Flint versprochen hatte. Im Zusammenhang mit seiner "zweiten
Ehe" erklärte Lauterbach: "Ich würde nie sagen, es gibt keinen
lieben Gott, weil ich doch Angst davor habe, eines Tages wegen meiner unreligiösen
Haltung bestraft zu werden."
Carlo Maria Martini
"Zum Abschied spricht der sanfte Erzbischof noch einmal klare Worte.
Mailänder Kardinal prangert Korruption als "Pest" an / Unter Liberalen
ist er Wunschkandidat für die Papstwahl", so lautet der Titel eines
Artikels in der Frankfurter Rundschau v. 11.09.2001. Einleitend heißt
es darin:
"Der lange Abschied des Mailänder Kardinals und Erzbischofs Carlo
Maria Martini fasziniert in Italien nicht nur die gläubigen Katholiken.
Wie jeder andere Bischof muss der als liberal und sogar progressiv geltende
Jesuit in einer der bedeutendsten Diözesen Italiens im Alter von 75
Jahren sein Amt niederlegen. Das wird im Februar des Jahres 2002 der Fall
sein."
Was findet die "Frankfurter Rundschau" an diesem "sanften Erzbischof"
so toll?
"Der Kardinal machte im Verlauf seiner 21-jährigen Amtszeit in
der lombardischen Hauptstadt auf viele Probleme aufmerksam, die von der
Amtskirche meist ignoriert werden: die Einsamkeit verheirateter Priester,
die Weigerung der Kirche, Frauen die niederen Weihen zu gewähren und
das Verbot, Geschiedene zur Kommunion zuzulassen."
Diese Themen wurden bei KzM alle behandelt. Als "Erzbischof und Kardinal"
ist Martini doch selbst einer der bösen, bösen "Amtskirche",
aber an Logik hält sich das Gossenblättchen FR ohnehin nicht
auf. Wenn ein Priester ein Verbrechen begeht, z.B. das Zölibat bricht,
dann sollte er sich vorher überlegt haben, welche Konsequenzen damit
auf ihn zukommen. In der V2-Sekte hingegen wird Zölibatsbruch nicht
als Verbrechen gesehen, ganz im Gegenteil: Oft werden die Zölibatsbrecher
wie Helden gefeiert (s. Hörzu). Die Kirche
"weigert" sich nicht, Frauen die niederen Weihen zu gewähren, weil
Frauen schlichtweg unfähig sind, das Weihesakrament zu empfangen (s.o.;
Leserbriefe
03.01.1998). In der V2-Sekte hingegen gibt es gar keine niederen Weihen
(Ostiariat, Lektorat, Akolythat, Exorzistat; die V2-Sekte verwendet zwar
noch die Begriffe "Lektorat" und "Akolythat", diese sind aber nach ihrer
eigenen Lehre keine niederen Weihen), und von den drei höheren Weihen
(Subdiakonat, Diakonat und Presbyterat) sind nur noch die beiden letzten
übriggeblieben, wenngleich sie auch in der V2-Sekte nur Beauftragungsfeiern
ohne sakramentale Gültigkeit sind. Aber weswegen sollte sich die FR
um korrekte Bezeichnungen scheren, das wäre ihrer Verwirrungspolitik
nur abträglich. Über die Konkubinarier s.o. (Wiederverheiratete
Geschiedene).
Kurz: Mal wieder übelste Propaganda aus der "freien Presse", die
sich als Sklavin Satans profiliert.
Freiburger Akademie (I)
Am 14.09.2001 erhielten wir wieder einige neue Prospekte von der Freiburger
Akademie, u.a. mit:
"Wandlung zum Guten. Die Ablassfrage als ökumenische Herausforderung
Nachdem die Rechtfertigungslehre ihren kirchentrennenden Charakter
verloren hat, wird der Blick frei für unterschiedliche konfessionelle
Akzentsetzungen: Die protestantische Tradition betont stärker das
»Gerecht Werden«, die katholische das »Heil Werden«
des Menschen. [...] Nach der Überwindung des Streites um die Rechtfertigung
steht es an, diese als typisch katholisch geltende Ergänzung als ökumenische
Herausforderung wahrzunehmen." Zur Erläuterung s. Teufelswerk.
Freiburger Akademie (II)
Unter den Querverweisen, bei denen die üblichen V2-Adressen wie
z.B. kath.de genannt werden, ist auch die "Zen-Akademie
Freiburg e. V." genannt. Unter dieser Adresse findet man u.a. folgendes:
"Zen-Akademie Freiburg e. V., Postfach 307, D - 79003 Freiburg Rinzai-Zen,
das wir in der Zen-Akademie Freiburg üben, ist eine der beiden noch
heute lebendigen Schulen des Zen. Es benutzt die Sprache in Form eines
Kôans als Möglichkeit, uns jener torlosen Schranke zu nähern,
von der Meister Mumon im obenstehenden Vers spricht. Mit einem Kôan,
einem dem dualistischen Denken fremden Satz, wie der wohl bekannteste von
Meister Hakuin "Höre das Klatschen der Einen Hand!", weist der Zen-Meister
dem Schüler einen Weg, der durch Meditation erfahrbar wird und zugleich
die Quelle der Wirklichkeit des Alltags ist. Meditationspraxis Unsere Meditationen
(Zazen) setzen sich aus drei mal je 20 minütigen Sitzen in völliger
Stille, unterbrochen von einer 5 minütigen Pause sowie einer kurzen
Gehmeditation, zusammen. Am Ende jeder vollständigen Meditationseinheit
sammeln wir uns bei einer verkürzten Teezeremonie.
"Im Frühling die Blumen; im Sommer kühler Wind;
im Herbst der Mond; der Schnee im Winter. Wenn
der Geist ungetrübt ist von unnützen Dingen, ist
dieser Tag im Menschenleben ein glücklicher Tag."
Zen-Akademie Freiburg e. V.
Zen ist eine lebendige Erfahrung, die zwischen Meistern und Schülern
weitergegeben wird. Tradition und Zukunft schauen sodann mit gleichen Augen.
Die Traditionslinie unseres Vereins führt von Meister Hakuin, dem
Reformator des Rinzai-Zen und zugleich dem Gründer des japanischen
Ryûtakuji Zen-Klosters in Mishima, über Sôen Nakagawa,
dem zehnten Nachfolger Hakuins, zu dessen Schülerin der Zen-Meisterin
Yoshiko Oshima. Frau Oshima leitet die Kurse und Seminare der Zen-Akademie
Freiburg."
Auf, auf zum glücklichen Meditieren - die V2-Sekte weist den Weg.
Ein Hinweis auf KzM fehlt in der Linksammlung.
Das Problem bei RTL2
Über den Schmuddelsender RTL2 hatten
wir bereits berichtet; kürzlich hat eine der RTL2-Moderatorinnen,
Kelly Trump, eine frühere Pornodarstellerin, in der Tageszeitung "extra",
wo sie auch als Kolumnistin beschäftigt ist, ein Machtwort z.Th. eheliche
Treue gesprochen: "Das Problem ist, dass Frauen, die nur wenige Männer
hatten, oft nicht wissen, was guter Sex ist." Wer nicht pervers ist, der
ist nach den heutigen Wertvorstellungen nicht normal.
Vatikan bestätigt: Die Bibel wird umgeschrieben
So lautete der Titel eines Artikels der Hamburger Morgenpost vom 18.09.2001;
der Untertitel: "Die Bibel galt als unantastbar - aber jetzt hat der Vatikan
ein Einsehen. Das Buch der Bücher soll umgeschrieben werden - und
der Papst gibt seinen Segen dazu." Zu dem großen Ereignis sollte
es heute, am 26.09.2001, eine offizielle Mitteilung in der Universität
von Modena geben (uns liegen bislang noch keine Informationen darüber
vor), die HM hat es aber offensichtlich nötig, bereits im Vorfeld
Sensationsjournalismus zu betreiben. Indes ist die Meldung weit weniger
spektakulär, als es die HM-Schmierenjournalisten hinstellen. Die Bibel
wird ja nicht von der Kirche umgeschrieben, sondern von der V2-Sekte, und
das ist wahrlich nichts Überraschendes. So haben wir schon mehrfach
von liturgischen "Korrekturen" der V2-Sekte berichtet (für das Brevier
s. Nachwuchsschauspieler; für die "Streichung
frauenfeindlicher Bibeltexte" s. N.v. 12.09.2000).
Dank der "historisch-kritischen Methode" ist die Bibel laut V2-Sekte ohnehin
nur ein Märchenbuch, und wenn jetzt noch ein bisschen daran herumgeschnipselt
wird, passt das nur ins Bild. Eine Neufassung der Bibel ist nur konsequent,
nachdem auf V2 der Glaube neugefasst wurde. Das V2-Chaos geht also ungehemmt
weiter, und die Medien unterstützen dieses Chaos nach Kräften.
Gebhard Fürst Superstar
Aus einem Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 18.09.2001 ("Die Rolle
des Verwalters genügt dem Bischof nicht. Der Chef der Diözese
Rottenburg-Stuttgart zieht nach seinem ersten Amtsjahr ein positives Fazit
- Liturgie soll modernisiert werden"):
"Er berät den Kanzler und soll auch in Peking an einem Symposium
mitwirken. Der Rottenburger Bischof Gebhard Fürst ist ein gefragter
Mann. Seit einem Jahr im Amt, hat er eine erste Bilanz gezogen. [...] Vieles
konnte er schon anstoßen, einiges weiterführen und in manchen
Bereichen der Diözese sogar eine Vorreiterrolle sichern. Bei der Entschädigung
von einst bei der Kirche beschäftigten Zwangsarbeitern etwa ist kein
anderes Bistum so weit wie das Rottenburger. Mittlerweile steht fest, dass
185 Menschen während der NS-Zeit zum Dienst in der Diözese rekrutiert
wurden. 62 von ihnen wurden bisher suchdienstlich ermittelt, von denen
noch 16 am Leben sind. An zehn Betroffene wurde die Entschädigung
in Höhe von 5000 Mark bereits gezahlt. Sechs Personen werden ferner
zu einem Erholungsurlaub eingeladen. "Wir möchten nicht nur entschädigen,
sondern auch Versöhnungsarbeit leisten'', sagt Fürst, dem dieses
Engagement am Herzen liegt. [...] Auch auf kirchlichem Gebiet möchte
der Theologe trotz Sparzwängen und Personalmangel Akzente setzen.
So sucht er nach neuen Wegen, um die Pfarreien trotz des ausbleibenden
Theologennachwuchses - Fürst rechnet nur noch mit zehn Priesterweihen
pro Jahr - von Hauptamtlichen betreuen zu lassen. Außerdem will er
das ehrenamtliche Engagement stärken, und es werden gemeindeübergreifende
Seelsorgeeinheiten geschaffen. Darüber hinaus plant der Bischof, die
Liturgie zu modernisieren."
So ganz vermögen wir in die Begeisterung für GF nicht miteinzustimmen.
So bleibt der Zwangsarbeiterschwindel nun einmal
ein Schwindel, egal, wieviel Geld die V2-Sekte dafür ausgibt, dass
andere sagen, a) die katholische Kirche habe Zwangsarbeiter ausgebeutet,
und b) die V2-Sekte sei die katholische Kirche. Dass eine Völkermörder-Clique
an Versöhnungsarbeit interessiert sein soll, halten wir für recht
unwahrscheinlich. Da "Priester" in der V2-Sekte nur Showmaster
sind, ist tatsächlich nicht einzusehen, warum es nicht "Hauptamtliche"
als "Betreuer" geben sollte, und die Zerstörung der Liturgie, nicht
zuletzt durch Unterwanderung aus dem Judentum,
ist einer der auffälligsten Beweise für den antichristlichen
Charakter der V2-Sekte.
Algermissen gegen "Rückkehr-Ökumene"
Am 10. August 2001 veröffentlichte "Die Welt" ein Interview mit
Heinz Josef Algermissen (58), damals noch "Weihbischof des Erzbistums Paderborn":
"Wir werden eine kleinere Kirche werden". Ein Schwerpunktthema war dabei
die "Ökumene", also die Frage, wie sich V2-Sekte und andere Sekten
miteinander vertragen:
"DW: Wird es denn mehr werden können als nur das wechselseitige
Feststellen von Unterschieden?
HJA: Wenn man sich wechselseitig respektieren und die jeweilige gewachsene
Tradition des anderen beachten würde, wäre das ja auch schon
was. Emotionen brechen aber immer wieder durch. So zum Beispiel im Herbst
letzten Jahres bei der Diskussion um die Erklärung "Dominus Jesus".
Man konnte den Eindruck gewinnen, als habe ein ökumenisches Gespräch
zuvor kaum stattgefunden.
DW: Aber wie mit den Unterschieden glaubwürdig umgehen?
HJA: Ich denke mir, dass wir uns theologisch im Bereich versöhnter
Verschiedenheit bewegen können. Weil der Auferstandene uns die Versöhnung
erwirkt hat, dürfen wir versöhnte Verschiedenheit annehmen. Ich
glaube nicht, dass man ehrlicherweise eine Rückkehr-Ökumene betreiben
kann, etwa nach dem Motto: "Alle zurück unter den Primat". Vielmehr
stellt sich die Frage, wie sich die Theologie des Primats entwickelt und
ob irgendwann auch die evangelischen Kirchen sagen können, dass auch
ihnen dieses einheitsstiftende Leitungsamt eines Bischofs von Rom, eines
Papstes, gut tut."
Mit Algermissen haben diese Nachrichten begonnen, mit Algermissen schließen
sie auch.
Was muss eigentlich noch alles passieren, damit endlich jeder einsieht,
dass die V2-Sekte ausdrücklich gegen das Dogma von der Heilsnotwendigkeit
der Kirche Propaganda treibt?!