In den verschiedenen
Texten zum Phantomdelikt "Beleidigung" wurde
klar dargelegt, dass immer mehr Bürger den totalitären Terror
durchschauen, der hinter der Nullnummer "§185 StGB" steckt. Mit
der nun gebotenen Sammlung von Erklärungen seitens verschiedener
"brd"-Organe zu diesem Phantomdelikt wird nicht nur der
Irrenhaus-Charakter der OMF-"brd"
unterstrichen, sondern auch einmal mehr bewiesen, dass friedliche
Mittel nichts erreichen: Die "Obrigkeit" reiht lustig weiter Verbrechen
an Verbrechen.
Die folgenden Erkärungen der OMF-"brd" sind so dermaßen
absurd und menschenverachtend, dass von einigen Briefen zusätzlich
noch ein Scan angeboten wird. Zugegeben: Das Treiben der OMF ist so
rettungslos blödsinnig, dass man als denkender Mensch sich so
etwas kaum ausmalen kann; jedenfalls würde man so etwas kaum als
Gerücht in die Welt setzen, einfach weil es zu unglaubwürdig
ist.
Statt dazu einen Zeilenkommentar zu bieten (dokumentiert wird hier
allerdings ein
Kommentar, der zeitweilig im Forum von beschwerdezentrum.de gestanden
hat), hier nur die wichtigsten Aspekte
in der Übersicht:
1. Der "Bundestag" erklärt, das Phantomdelikt "Beleidigung" sei
"keine Angelegenheit
des Bundes".
2. Der "Landtag Hamburg" erklärt, er sei nicht zuständig,
weil er sich nur um Hamburger Angelegenheiten kümmern könne;
ergo gilt das "Strafgesetzbuch" explizit (auch) nicht in Hamburg!
3. Der "Landtag Schleswig-Holstein" erklärt, das Phantomdelikt
"Beleidigung" sei "Bundesrecht".
4. Das "Abgeordnetenhaus Berlin" bringt es dann endgültig auf den
Punkt: "die Mitglieder des Petitionsausschusses des
Abgeordnetenhauses von Berlin haben Ihre Eingabe vom 13. Juli 2005
beraten. Wir sind jedoch zu der Auffassung gelangt, dass Ihre Zuschrift
vom
Inhalt her für eine Beratung im Ausschuss nicht geeignet ist. Mit
diesem Hinweis haben wir Ihre Eingabe für erledigt erklärt."
5. Das Phantomdelikt "Beleidigung" bleibt dabei zu jeder Zeit
vollkommen unbestimmt,
d.h. sämtliche "Prozesse" wegen "Beleidigung" sind nach
uneingeschränktem Befürworten der "brd"-"Obrigkeit"
unentschuldbare
Verbrechen.
Die ganzen Kapriolen kann man sich nun im einzelnen durch den Kopf
gehen lassen. Fazit: Für die "Gesetze" resp. ihre Einhaltung ist
niemand der "brd"-"Obrigkeit" zuständig,
weder Bund noch Länder, und die "Justiz" greift da auch nicht ein.
kurz: Die "Obrigkeit" der OMF-"brd" ist gar nicht "regierungswillig"
oder "regierungsfähig"! Es wird jedenfalls noch nicht einmal
versucht,
den Phantomcharakter von "Gesetzen" zu vertuschen, geschweige denn zu
korrigieren! Also: Man
kann der
OMF-"brd" auf friedlichem Wege anscheinend nicht beikommen. Sie
will keinen Frieden, sondern sie will allenfalls Grabesruhe, i.e. die
Vernichtung des Volkes, und
damit hat sie ihr eigenes Urteil unterschrieben gem. ihrem
"Grundgesetz" Artikel 20 Abs. 4 (Widerstandsrecht).
Zugegeben: Allzu viel gibt es schon nicht mehr zu vernichten, denn wer
sich ohnehin nur als "Vieh" geriert, wer nur frisst, säuft etc.,
der hat
sowieo keinen Volksgeist mehr. Und
genau dieser Schweinestall wird von der "brd"-"Obrigkeit" kultiviert.
Dissidenten haben heute einen noch schwereren Stand als damals unter
Adolf, denn Adolfs Schergen waren - im Gegensatz zu
Angies Schergen -
bisweilen immerhin noch etwas zurückhaltend: Exemplarisch sei hier
nur
genannt, dass zwar schon damals Priester terrorisiert wurden bis
hin zur
Ermordung, sie aber damals im
Gegensatz zu heute immerhin noch als
Priester anerkannt wurden, also die Feindschaft gegen die katholischen
Kirche wurde recht klar beim Namen genannt. Wenn die OMF-"brd" von
ihrem Laisierungswahn
gelegentlich
Ausnahmen macht - man beachte
im folgenden auch die Schreiben vom "Abgeordnetenhaus Berlin" v. 28.07.
und 28.09. -, so belegen diese "Ausreißer" doch nur die mentale
Inkontinenz der "Obrigkeit". Insbesondere wurden Dissidenten damals
noch nicht sofort einer
"
Psychiatrisierung" ausgeliefert.
Und
nun viel Spaß mit der Dokumentation:
24.05.2005: Fax an Deutschen Bundestag, Petitionsausschuss, Platz
der Republik 1, 11011 Berlin, Fax: 030 / 227 - 36027
Kurze Schilderung des Gegenstands
der Petition:
Beendigung des Völkermords seitens der BRD gegen die katholische
Kirche
Wortlaut der Petition:
Schon seit Jahren betreibt die BRD Völkermord gegen die
katholische Kirche gem.VstGB §6. Die Einzelheiten können in
der KzM-Chronik (1) sowie im Predigt-Newsletter (2) nachgelesen werden;
hier ein Ausschnitt aus dem Informationsblatt (3), das ebenfalls per
Fax übersendet wird:
a***********
Die Bundesrepublik erlaubt nur Nichtkatholiken, sich "katholisch" zu
nennen. Katholiken, die sich Katholiken nennen, werden von der
Bundesrepublik zu Verbrechern und Psychopathen erklärt und
entsprechend "behandelt". Weder die Bundesrepublik noch die
Vatikanum-2-Sekte nennen Argumente für ihr Handeln; sie gehen auch
in keiner Weise auf die Argumente der Katholiken ein, sondern wenden
ausschließlich Terror an. Trotz dieses Terrors ist es niemandem
erlaubt, seinen Glauben zu verleugnen. "Wer z.B. sich zur Ansicht
bekennt, der christliche Staat sei von der Kirche vollständig
unabhängig, oder die Kirche sei dem Staate unterworfen, der ist
ein Häretiker" (H.Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn
(7)1936, 93).
***********e
Die BRD lässt dabei keine noch so absurde Lüge ungenutzt, um
die Endlösung, d.h. die Vernichtung der katholischen Kirche, zu
betreiben. Exemplarisch übersende ich dazu vier Schreiben,
adressiert an a) Bundesministerium der "Justiz", 19.04.2005, b) Horst
Köhler, 23.04.2005, c) Bundesprüfstelle, 01.05.2005, d)
NS-"Justiz"-Ministerium, 23.05.2005. Das ist zwar nur ein sehr kleiner
Ausschnitt aus meinen Briefen, aber bereits daraus lässt sich klar
erkennen, dass diese ganzen Aktionen Ausdruck eines gezielten
Völkermordes sind. Die BRD muss also sämtliche
Völkermordaktivitäten unverzüglich einstellen und der
Kirche Schadensersatz für sämtliche materiellen und
immateriellen Schäden leisten. Insbesondere muss die BRD
sämtliche "Gerichtsurteile", in denen sich die BRD über die
Kirche stellt, für das erklären, was sie sind, nämlich
null und nichtig. Die BRD muss den Katholiken die Bekenntnisfreiheit
gewähren und den Nichtkatholiken, insbesondere den Anhängern
der "Vatikanum-2"-Sekte, verbieten, als "katholische Kirche"
aufzutreten.
Mit meiner nun unmittelbar bevorstehenden Einkerkerung werden faktisch
alle mir anvertrauten Gläubigen der Sakramente beraubt, da ich im
weiten Umkreis der einzige katholische Priester bin. Auch dies ist ganz
im Sinne des VstGB §6.
Ich bin mit der Nennung meines Namens einverstanden, falls der
Petitionsausschuss meine Petition im Rahmen seiner Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit nutzt.
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester,
Befürworter der Todesstrafe)
(1)
http://www.kirchenlehre.de/chronik.htm
(2)
Bestellung per e-mail an prhl@gmx.net
(3)
http://www.novusordowatch.org/kirche.pdf
27.05.2005: Fax an Deutschen Bundestag, Petitionsausschuss, Platz
der Republik 1, 11011 Berlin, Fax: 030 / 227 - 36027
Kurze Schilderung des Gegenstands
der Petition:
- Beendigung des staatlichen Terrors gegen die Bürger mit Hilfe
des Phantomdeliktes "Beleidigung", § 185 StGB;
- umfangreicher Schadensersatz für die Opfer von
"Beleidigungsprozessen".
Wortlaut der Petition:
Immer wieder missbraucht die "Justiz" den § 185 StGB, um
unliebsame Kritiker (mund-) tot zu machen. Ausführlich wird dieser
hartnäckige Rechtsbruch gewürdigt in der wissenschaftlichen
Studie von Dr.phil. Dr.rer.pol.habil. Richard Albrecht:
»„Beleidigung“ als justitielles Konstrukt von
Verfolgerbehörden.«; daraus ein Ausschnitt: »Jeder
deutsche Robenjurist, der trotzdem wegen angeblicher „Beleidigung“ als
Staatsanwalt anklagt und, einerlei ob zu Geld- oder
Gefängnisstrafe, als Richter verurteilt, setzt sich, wie zitiert,
in Deutschland über Recht, Gesetz und höchstrichterliche
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinweg und wird von diesen
in besonderer Weise „unabhängig“, weil er die entscheidende
Bindung an „Gesetz und Recht“ (Art. 20 [3]) aufgegeben hat. Dieser
Richter ist dann freilich nur noch, im so verkehrten wie
negativistischen Sinn „unabhängig“, nämlich nicht mehr „dem
Gesetz unterworfen“ (Art. 97 [1]). Damit hat der so bindungslos
gewordene (Straf-) Richter seine Berechtigung, Recht zu sprechen,
verloren, den Bereich des bürgerlichen Normenstaats verlassen und
das Feld des totalitären Maßnahmestaats betreten.« Der
Autor zitiert auch die Stellungnahme der Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zu Strafgesetzen einiger
Staaten vom 24. Mai 2002, "Beleidigung" betreffend: "Strafgesetze wegen
Beleidigung und Diffamierung werden häufig als nötige Abwehr
gegen angeblichen Mißbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt.
Sie sind aber mit OSZE-Normen nicht konform; ihre Anwendung bildet
einen Verstoß gegen das Recht auf freie
Meinungsäußerung." S. auch den Artikel von Peter Briody,
»EMRK-KSZE: Pariah-Staat Deutschland« (2).
Weil NICHTS gesetzlich bestimmt ist, kann ALLES als "Beleidigung"
"verurteilt" werden. Die restlose Skrupellosigkeit der "Justiz" kann
ich persönlich bezeugen, s. die Einträge bei
beschwerdezentrum.de (3) u. (4). Wie treffend die Bezeichnung "Terror"
für "Beleidigungsprozesse" ist, veranschaulicht die Formulierung
von RA Claus Plantiko gegenüber seinem "Beleidigungsrichter", er
habe schon Angst, das Einmaleins aufzusagen (5). Dass der § 185
StGB praktisch zu nichts anderem dient, als dass die "Justiz" oder
überhaupt die "staatliche Obrigkeit" ganz nach Lust und Laune mit
zügelloser Willkür gegen rechtschaffene Bürger
wütet, beweisen nicht nur meine zahlreichen eigenen Erfahrungen,
s. z..B. (6) u. (7), sondern auch der Kommentar von
Tröndle/Fischer, StGB, 52. Auflage, München 2004, zu
§185: »In der strafrechtlichen Praxis kann die Bedeutung des
Ehrenschutzes mit dem Gewicht seiner theoretischen Ableitung schwerlich
mithalten... Die Mehrzahl der Anzeigeerstatter wird ohne
größeres Federlesen auf den Privatklageweg verwiesen und
erleidet dort nach Zahlung von Sicherheitsleistungen (§379 StPO),
Gebührenvorschuss (§379a), Kostenvorschuss für das
Sühneverfahren (§380) und des zur Erhebung einer
formgerechten Klage in der Regel verforderlichen Rechtsanwaltshonorars
regelmäßig Schiffbruch (§383 II), in hartnäckigen
Fällen eine Sonderbehandlung zur Abwehr des Querulantentums...
Für das Legalitätsprinzip und das gesetzliche Normalverfahren
bleibt ein kleiner Kern von Taten übrig, unter deren Opfer
Amtsträger und öffentlich wirkende Personen
überrepräsentiert sind.«
Ich bin mit der Nennung meines Namens einverstanden, falls der
Petitionsausschuss meine Petition im Rahmen seiner Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit nutzt.
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester,
Befürworter der Todesstrafe)
(1) http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/jul/25339.html
(2) http://www.beschwerdezentrum.de/_kommentar/Briody/
(3)
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/3210.html
(bereits zugefaxt);
(4)
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/3216.html
(kommt als zweites Fax)
(5) http:www.general-anzeiger-bonn.de/news/artikel.php?id=87135
(6)
http://www.kirchenlehre.de/kath_de4.htm
(7)
http://www.kirchenlehre.de/idgr0005.htm
15.06.2005 (Zustellung): Brief von "Deutscher Bundestag" (gescannt):
DEUTSCHER
BUNDESTAG 11011 Berlin, 13.06.2005
Petitionsausschuss Platz der Republik 1
Fernruf (030)227-32889, Telefax (030) 227-36053
PetA-15-99-1030-034752 (Bitte bei allen Zuschriften
angeben)
Petitionsrecht
Ihre [sic!] Schreiben vom 24.05.2005
Sehr geehrter Herr Lingen, für Ihr Schreiben danke ich Ihnen.
Darin beschweren Sie sich über „Völkermord gegen die
katholische Kirche und staatlichen Terror gegen die Bürger mit
Hilfe des Phantomdeliktes Beleidigung". Der Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages kann in den vorgetragenen Fällen leider
nicht für Sie tätig werden. Sie betreffen keine Angelegenheit
des Bundes.
Aufgrund seines Auftrags und seiner Befugnisse kann der
Petitionsausschuss vermittelnd eingreifen, wenn es um Probleme mit
Bundesbehörden geht. Er kann weiterhin daraufdrängen, dass
Bundesgesetze geändert werden, um Lücken im System zu
schließen oder bestehende Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Hierzu
gehören die von Ihnen vorgetragenen Fälle nicht. Ich bitte
deshalb um Ihr Verständnis, dass der Petitionsausschuss nichts zu
Ihren Gunsten veranlassen kann. Mit freundlichen Grüßen Im
Auftrag (Hartmut Wahn)
23.06.2005: Fax an "Staatsanwaltschaft Berlin", Turmstraße
91, 10559 Berlin, Fax: 030 / 9014-3310
Pet A-1 5-99-1030-034752
Entmündigungs- und Strafverfahren gegen "Petitionsausschuss" beim
"Deutschen Bundestag"
Es soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob die Mitglieder
von "Petitionsausschuss" beim "Deutschen Bundestag" sich NICHT in einem
die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter
Störung der Geistestätigkeit befinden und sie daher
geschäftsfähig sind. Um Berichterstattung zu den
persönlichen Verhältnissen werden die Stadt Berlin sowie der
"Deutsche Bundestag" ersucht. Die Prozessunterlagen sind von den
beteiligten Stellen anzufordern resp. KzM und dem Predigt-Newsletter zu
entnehmen.
Tatbestand: Am 15.06.05 erhielt ich einen Brief von Petitionsausschuss
bzgl. meiner Schreiben vom 24.05.2005, in denen ich mich über den
Völkermord gegen die katholische Kirche und staatlichen Terror
gegen die Bürger mit Hilfe des Phantomdeliktes Beleidigung"
beschwere. Dazu meint "Hartmut Wahn":
a****************
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages kann in den
vorgetragenen Fällen leider nicht für Sie tätig werden.
Sie betreffen keine Angelegenheit des Bundes. Aufgrund seines Auftrags
und seiner Befugnisse kann der Petitionsausschuss vermittelnd
eingreifen, wenn es um Probleme mit Bundesbehörden geht. Er kann
weiterhin darauf drängen, dass Bundesgesetze geändert werden,
um Lücken im System zu schließen oder bestehende
Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Hierzu gehören die von Ihnen
vorgetragenen Fälle nicht. Ich bitte deshalb um Ihr
Verständnis, dass der Petitionsausschuss nichts zu Ihren Gunsten
veranlassen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
(Hartmut Wahn)
****************e
Nun fällt das Gesetzeswerk, inkl. Phantomdelikt Beleidigung, in
den Zuständigkeitsbereich des Bundes und betreibt der gesamte Bund
den Völkermord gegen die katholische Kirche. Demgemäß
bezeichnet sich die Sekte des so gen. "Zweiten Vatikanischen Konzils"
nicht nur selbst als Firma (s. Predigt v. 19.06.05; kommt als zweites
Fax), sondern wird auch von der BRD so bezeichnet (s. die KzM-Chronik).
Die Ausrottungsaktivitäten gegen die katholische Kirche werden vom
Bund gezielt betrieben, s. die Meldung der Bundesregierung v.
01.05.2005: "Bundesinnenminister Otto Schily hat für den
Weltjugendtag umfassende Unterstützung des Bundes zugesagt."
Folglich ist es eine sträfliche Unterlassung und somit Beteiligung
an den Verbrechen, wenn "Petitionsausschuss" seine Pflichten nicht
wahrnimmt. Da aber die "Begründung" für das Nichtstun so
extrem hanebüchen ist, soll zum Schutz der Schuldigen
zunächst ein Prüfung ihrer geistigen Gesundheit erfolgen. Als
Frist habe ich den 30.06.2005 notiert. Die Dringlichkeit der Petitionen
wird z.B. durch das neueste Strafverfahren gegen mich (s. drittes Fax,
Adressat OLG Köln, 23.06.05) unterstrichen.
Wird nichts zur Entlastung von "Petitionsausschuss" vorgebracht, gelten
die üblichen Bestimmungen.
28.06.2005: Brief von "Staatsanwaltschaft Berlin", 10548 Berlin
Gesch.- Nr. bitte stets angeben
74 Js 301/05 Dez.: 925
Berlin, 28. Juni 2005
Tel.: Vermittlung 030/90 14-0 (intern 914-111)
Durchwahl/Apparat 030/90 14 - 2300
Telefax 030/90 14-33 10
Berlin (Moabit), Turmstraße 91
Sehr geehrter Herr Lingen, Ihr Fax vom 23.Juni 2005, mit dem Sie Ihre
Anregungen zu einem Entmündigungs-und Strafverfahren gegen den
"Petitionsausschuss" beim "Deutschen Bundestag" mitgeteilt haben sowie
ein Doppel einer Anzeige gegen "Wucherpfennig" und EKHK Verhoeven, die
Sie an das Oberlandesgericht Köln übersenden wollten, das Sie
mir zur
Kenntnis gegeben haben, ist mir zuständigkeitshalber zugeleitet
worden.
Ich habe Ihr Schreiben ausgewertet und hinsichtlich des an die
Staatsanwaltschaft Berlin gerichteten Faxes zum Entmündigungs- und
Strafverfahren gegen den "Petitionsausschuss" beim "Deutschen
Bundestag" geprüft, ob der von Ihnen beschriebene Sachverhalt ggf
auch
strafrechtliche Relevanz aufweisen könnte. Dies ist nicht der
Fall. Es
bestehen daher keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte
für das
Vorliegen einer verfolgbaren Straftat, § 152 Absatz 2 der
Strafprozessordnung ( StPO ). Ich habe das Verfahren daher gem. §
170
Abs. 2 StPO eingestellt. Soweit Sie die an das Oberlandesgericht
Köln
gerichtete Anzeige dankenswerterweise zur Kenntnis gegeben haben, gehe
ich davon aus, dass Sie diese zusätzlich selbst an den Adressaten
übersandt haben, so dass ich hier nichts veranlasst habe.
Hochachtungsvoll Karl Staatsanwältin
Beglaubigt Klaus Justizangestellte
13.07.2005: Fax an "Generalstaatsanwaltschaft Berlin",
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin, Fax: 030 / 9015-2727
Pet A-1 5-99-1030-034752
Entmündigungs- und Strafverfahren gegen "Petitionsausschuss" beim
"Deutschen Bundestag"
Beschwerde gegen Einstellungsbescheid der SA Berlin, zugestellt am
05.07.2005 Da die SA Berlin nichts zur Entlastung von
"Petitionsausschuss" vorgebracht hat, ist der Einstellungsbescheid
unbegründet und somit nichtig. In diesem Zusammenhang erinnere ich
an die derzeit laufende Untersuchung über die Anzahl der
Justizverbrechen.
13.07.2005: Fax an die Petitionsausschüsse der Länder
Baden-Württemberg Fax.: (0711)2063-540; Bayern Fax.:
(089)4126-1768; Berlin Fax.: (030)2325-1478; Brandenburg Fax.:
(0331)966-1139; Bremen Fax: (0421)361-12371; Hamburg Fax.:
(040)42831-1653; Hessen Fax.: (0611)350-459; Mecklenburg-Vorpommern
Fax.: (0385)525-2708; Niedersachsen Fax.: (0511)3030-2806;
Nordrhein-Westfalen Fax.: (0211)884-3036; Rheinland-Pfalz Fax.:
(06131)208-2555; Saarland Fax.: (0681)5002-392; Sachsen Fax.:
(0351)4935-483; Sachsen-Anhalt Fax.: (0391)560-1243; Schleswig-Holstein
Fax.: (0431)988-1017; Thüringen Fax.: (0361)377-2016
Kurze Schilderung des Gegenstands
der Petition:
- Beendigung des staatlichen Terrors gegen die Bürger mit Hilfe
des Phantomdeliktes "Beleidigung", § 185 StGB;
- umfangreicher Schadensersatz für die Opfer von
"Beleidigungsprozessen".
- Beendigung des Völkermords seitens der BRD gegen die katholische
Kirche
Wortlaut der Petition:
Am 24.05.2005 und 27.05.2005 wurden bei "Petitionsausschuss" von
"Deutscher Bundestag" Petitionen zu o.g. Anliegen eingegeben (Anlagen 1
und 2) .
In einem Schreiben ohne Datum, zugestellt am 15.06.2005 (Anlage 3),
wird "um Verständnis gebeten", dass "Petitionsausschuss" nichts
unternimmt. Wegen des rettungslos hanebüchenen Schreibens,
unterzeichnet von einem Herrn Wahn, ist derzeit ein Entmündigungs-
und Strafverfahren gegen "Petitionsausschuss" anhängig.
Die Petitionen werden der Einfachheit halber hiermit auch offiziell an
die Petitionsausschüsse der Länder gerichtet. Die
Einzelheiten sind den anliegenden Schreiben sowie den darin genannten
weiterführenden Quellen zu entnehmen.
15.07.2005: Brief von BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT
HAMBURG (gescannt):
Hamburgische Bürgerschaft.
Postfach 10 09 02. D - 20006 Hamburg
BÜRGERSCHAFTSKANZLEI RECHT UND EINGABEN
FRIEDERIKE GEIER
Tel.:(040)42831-1324
Fax.: (040) 428 31-1653
E-Mail: eingaben@buergerschaft-hh.de
Poststraße 11 20354 Hamburg
BÜRGERSCHAFT ONLINE
www.hamburgische-buergerschaft.de
HAMBURG, 15.07.2005
Ihr Fax vom 13. Juli 2005
Sehr geehrter Herr Lingen,
Sie wenden sich in Ihrem o.g. Fax unter anderem an die
Bürgerschaft der
Freien und Hansestadt Hamburg und erheben Vorwürfe „wegen
Völkermordes
gegen die katholische Kirche, staatlichen Terrors gegen die Bürger
mit
Hilfe des Phantomdeliktes Beleidigung und begehren Schadensersatz
für
die Opfer von Beleidigungsprozessen".
Die Hamburgische Bürgerschaft und ihr Eingabenausschuss
kontrollieren
das Handeln des Hamburger Senats und der ihm nachgeordneten
Behörden
und staatlichen Unternehmen.
Der Eingabenausschuss kann sich mit Ihrer Angelegenheit nur befassen,
wenn erkennbar ist, gegen welches konkrete Verhalten einer Hamburger
Behörde sich Ihre Eingabe wendet.
Aus diesem Grund ist es dem Eingabenausschuss nicht möglich, sich
mit Ihrem Anliegen zu befassen.
Mit-freundlichem Gruß
19.07.2005: Brief von "Landtag Schleswig-Holstein" (gescannt)
Der Präsident des
Schleswig-Holsteinischen Landtages
Schleswig-Holsteinischer Landtag • Postfach
7121 • 24171 Kiel
115-16-c
Bundesrecht; Beleidigungen
Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom: 13.07.2005
Mein Zeichen: 115-16-c
Meine Nachricht vom:
Bearbeiter/in: Claudia Ringat
Telefon (0431) 988-1016, Telefax (0431)988-1017,
Claudia.Ringat@landtag.ltsh.de
19. Juli 2005
Sehr geehrter Herr Lingen, ich bestätige den Eingang Ihres
Telefaxes vom 13. Juli 2005, mit dem Sie sich auch an den
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages wenden.
Gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht,
sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten
oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die
Volksvertretung zu wenden. An den Schleswig-Holsteinischen Landtag
gerichtete derartige Bitten und Beschwerden - Petitionen -
überweist der Präsident des Landtages gemäß §
41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages zur weiteren
Bearbeitung unmittelbar an den Petitionsausschuss.
Voraussetzung für eine Überweisung ist jedoch, dass die
Petition die Tätigkeit des Landtages, der Landesregierung bzw. der
Behörden des Landes betrifft und ein klar erkennbares Petitum
enthält. Eine Vorprüfung hat ergeben, dass diese
Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ein im Sinne der
Geschäftsordnung hinreichend klar formuliertes Anliegen, das zudem
in den Zuständigkeitsbereich des Petitionsausschusses des
Schleswig-Holsteinischen Landtages fällt, habe ich Ihrem Schreiben
nicht entnehmen können. Ich bin daher gehalten, Ihre Eingabe
zurückzuweisen. Eine Überweisung zur weiteren Bearbeitung an
den Petitionsausschuss kann nicht erfolgen. Mit freundlichen
Grüßen Im Auftrag Claudia Ringat
28.07.2005: Brief von Abgeordnetenhaus BERLIN (gescannt):
Der Vorsitzende des
Petitionsausschusses Abgeordnetenhaus von Berlin -10111 Berlin-Mitte
Herrn
Pater Rolf Lingen
Geschäftszeichen 7771/15
Bearbeiter(in) Frau Kramm
Zimmer A002
Telefon (030) 2325-1473
Telefax (030) 2325-1478
Datum 28.07.2005 / Sl
Betreff: Ihre Eingabe vom 13.07.2005
wegen: Verschiedene Anliegen
Sehr geehrter Herr Pater Lingen,
Ihre Zuschrift ist beim Abgeordnetenhaus von Berlin eingegangen. Sie
wird bei dem für die Behandlung von Eingaben eingesetzten
Petitionsausschuss unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen
geführt. Bitte geben Sie das Geschäftszeichen bei allen
Rückfragen in dieser Angelegenheit an. Der Eingang nachgereichter
Schreiben wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nicht
gesondert bestätigt.
Wegen der parlamentarischen Sommerpause kann der Petitionsausschuss des
Abgeordnetenhauses von Berlin Ihre Eingabe zur Zeit nicht beraten. Ich
bitte daher um Verständnis, dass bis zur abschließenden
Bearbeitung Ihrer Eingabe noch einige Zeit vergehen wird. Sobald der
Ausschuss Ihre Eingabe beraten hat, erhalten Sie unaufgefordert eine
entsprechende Mitteilung. Bitte haben Sie bis dahin noch Geduld.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kramm
29.07.2005: Brief von Generalstaatsanwaltschaft Berlin:
Geschäftszeichen (bitte
immer angeben): 1 Zs 1792/05
Sehr geehrter Herr Lingen, auf Ihre Beschwerde vom 13. Juli 2005 gegen
den Bescheid der Staatsanwaltschaft Berlin vom 28. Juni 2005.in dem
Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Vorwurfs der Beleidigung
- 74 Js 301/05 - teile ich Ihnen mit: Nach Prüfung des
Sachverhalts im Dienstaufsichtswege sehe ich mich nicht in der Lage,
entgegen dem angefochtenen Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen
angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus
zutreffenden Gründen eingestellt. Ihr Beschwerdevorbringen ist
nicht geeignet, eine andere Entschließung zu rechtfertigen. Ich
vermag daher Ihrer Beschwerde nicht zu entsprechen. Hochachtungsvoll
Eisenbach Staatsanwalt
Dazu
Kommentar im Forum von beschwerdezentrum.de:
Bemerkenswert ist dabei
zunächst zweierlei:
1. Ich hatte keine Anzeige wegen "Beleidigung" erstattet (das wäre
zugegebenermaßen wohl auch ziemlich blödsinnig angesichts
meiner ganzen Aktivitäten gegen diese Schauprozesse wegen
"Beleidigung");
2. ich hatte keine Anzeige gegen Unbekannt erstattet.
Immerhin: Ich hatte mich über das hirnlose Blabla beschwert, mit
dem der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sein Nichtstun
begründet:
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/3341.html
Bedauerlicherweise liefert auch die General-SA keine Argumente,
weswegen die Bürger sich mit dem hirnlosen Blabla der "Justiz"
abfinden sollten. Man muss halt blind darauf vertrauen, dass die
"Justiz" eine "Prüfung des Sachverhalts" vorgenommen hat und dass
ein wegen Justizverbrechen angestrengtes "Verfahren aus zutreffenden
Gründen eingestellt" wurde. Vielleicht werden diese Gründe
aus Gründen der inneren Sicherheit so streng geheimgehalten. Zur
Ehrenrettung der "Justiz" ist anzumerken, dass derlei Bescheide
öfters vorkommen. So erhielt ich einmal von der General-SA Hamm
eine Mitteilung, dass meine Strafanzeige gegen Norbert Leygraf (den
Psycho-Fritzen, der ein "Gutachten" gegen mich zusammengeschwindelt
hat) wegen Körperverletzung eingestellt wurde. Auch dieser
Bescheid war nicht ganz unproblematisch:
1. Ich habe gar keine Strafanzeige gegen Leygraf wegen
Körperverletzung erstattet.
2. Ich habe auch gegen niemanden sonst eine Strafanzeige wegen
Körperverletzung erstattet, es kann also nicht sein, dass die
General-SA Hamm den Namen des Angeschuldigten falsch gelesen /
geschrieben hätte.
3. Ich konnte auch gar keine Strafanzeige gegen Leygraf wegen
Körperverletzung erstatten, da ich ihm erklärtermaßen
niemals begegnet bin, s. z.B. die Notiz im Predigt-Newsletter v.
09.10.2004: »Ein kleines Resümee: Vier Parteien
erklären hartnäckig "Bedenken" bzgl. der geistigen Gesundheit
des Verf.: [a), b), c)] d) "Institut für Forensische Psychiatrie
Essen", davon kennen den Verf. persönlich: niemand.«
06.08.2005: Fax an SA Bochum, Westring 8, 44787 Bochum, Fax:
0234/967-2745:
Nota praevia: Die Suche bei
Google nach "staatsanwaltschaft recklinghausen" ergibt 23.300
Treffer; Plätze 1 und 2: Kirche zum Mitreden!
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Betrugs und
Verleumdung
Nach Auskunft der General-SA Berlin hat jemand unter meinem Namen eine
Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Beleidigung erstattet.
Einen entsprechenden Artikel dazu habe ich im Forum von
beschwerdezentrum.de veröffentlicht (kommt als zweites Fax).
Zunächst ist das ein Missbrauch meines Namens. Ferner werde ich
damit auch verleumdet, denn wie aus zahlreichen Publikationen und
insbesondere meiner Umfrage zur Anzahl der Justizverbrechen, am
allerdeutlichsten allerdings wohl aus meinen diesbzgl. Strafanzeigen
klar ersichtlich ist, gehe ich schwerpunktmäßig gegen die
Schauprozesse wegen "Beleidigung" vor. Als neuestes Beispiel s. mein
Schreiben an die SA Bonn in der Sache Polizei Recklinghausen (kommt als
drittes Fax).
Ich müsste als verlogen oder schizophren eingestuft werden, wenn
ich tatsächlich jetzt noch die von der General-SA Berlin
behauptete Strafanzeige erstattet hätte.
Zum Schutz der General-SA Berlin, vor der Einleitung eines Straf- und
Entmündigungsverfahrens, soll also zunächst ermittelt werden,
was es mit dieser mir angedichteten Strafanzeige gegen Unbekannt wegen
Beleidigung auf sich hat.
Dann müsste untersucht werden, welche die von der General-SA
behaupteten "zutreffenden Gründe" sind, mit denen das Verfahren
eingestellt wurde.
Hinweis: Das Suchergebnis bezog
sich auf den 06.08.2005:
Eine Suche heute (28.09.2006) lieferte
61.600 Ergebnisse, und KzM war dabei nur auf Platz 8. Auf das Problem
"Polizei Recklinghausen" wird ggf. in einem anderen Text weiter
eingegangen.
28.09.2005 Brief von Abgeordnetenhaus BERLIN (gescannt):
Der Vorsitzende des
Petitionsausschusses Abgeordnetenhaus von Berlin
Geschäftszeichen 7771715
Bearbeiter(in) [Niemand]
Zimmer A 002
28.09.2005 / Km
Sehr geehrter Herr Lingen, die Mitglieder des Petitionsausschusses des
Abgeordnetenhauses von Berlin haben Ihre Eingabe vom 13. Juli 2005
beraten. Wir sind jedoch zu der Auffassung gelangt, dass Ihre Zuschrift
vom
Inhalt her für eine Beratung im Ausschuss nicht geeignet ist. Mit
diesem Hinweis haben wir Ihre Eingabe für erledigt erklärt.
Mit freundlichen Grüßen Ralf Hillenberg
[
Zurück zur
KzM - Startseite]