Antichristliche Propaganda (5)

- Margret Chatwin hetzt unbekümmert weiter -
(Kirche zum Mitreden, 26.05.2004)
katholiken und nazis bei G.

Korrespondenz

15.03.2004 - Fax an Staatsanwaltschaft München I, Postfach, 80997 München, Fax: 089 / 5597 - 4131:
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
- Margret Chatwin
- Ordinariat München-Freising
Tatbestände: Beleidigung und Verleumdung

Begründung:
Wie ich gestern erfahren habe, hat sich die notorische Volksverhetzerin Margret Chatwin in der Newsgroup "de.soc.politik.misc" im Thread "Re: ***** (war: Die Wallstreet kauft Hitler)" über mich u.a. geäußert:
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"Der Anzeigeerstatter ist Vorsteher eines von ihm gegründeten Miniaturordens, der den Anspruch erhebt, im Gegensatz zur katholischen Amtskirche einzig den wahren Katholizismus zu vertreten."
"Im übrigen stammte die Einschätzung, über die sich der Herr so echauffiert hatte, von kompetenter Seite, nämlich dem Sektenbeauftragten des Erzbischöflichen Ordinariats München-Freising."
"Die Feindbilder [i.e. von Nazis und Katholiken] scheinen sich ja durchaus zu gleichen. Jedenfalls dürften Neonazis mit der Tonsur keine Probleme haben, sollten sie diesem seltsamen Orden beitreten wollen."
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1. Nicht nur gehöre und gehörte ich keinem Orden an, ich habe erst recht keinen gegründet.
2. Sofern Chatwins Verunglimpfung gegen mich sich tatsächlich auf das Ordinariat MF stützen sollte, hat auch dieser Verein gezielt Rufmord begangen.
3. Katholiken mit Nazis auf eine Stufe zu stellen, erfüllt eindeutig den Tatbestand der Volksverhetzung. Das Verbrechen von Chatwin wiegt umso schwerer, als sich meine Homepage ja schwerpunktmäßig dem Revisionismus widmet.
Ich hatte bereits am 26. Juni 2000 Strafanzeige gegen Chatwin wegen anderer Lügen erstattet; über den Ausgang des Verfahrens habe ich bei KzM ausführlich berichtet, s. idgr0004.htm. Ich werde die Leistungen der StA München auch in diesem Vorfall bei KzM kommentieren.


26.03.2004 - Brief von StA München I:


Aktenzeichen:  115 Js 10572/04 (Bitte stets angeben)
Sachbearbeiter: Herr StAGrL Dr. Stoll
München, 26.03.2004/bis
Zu Ihrer Anzeige vom 15.03.2004
Sehr geehrter Herr L., Ihre Strafanzeige ist hier eingegangen und wird unter der obigen Geschäftsnummer bearbeitet. Bei etwaigen Anfragen bitte ich dieses Aktenzeichen anzugeben. Auf Anordnung Bichler Justizsekretärin z.A.


29.03.2004 - Brief von StA München I:


Geschäftsnummer: 115 Js 10572/04
Sehr geehrter Herr L., am 15.03.2004 um 13.36 Uhr ging vermutlich mit Ihrem Wissen und Wollen bei der Staatsanwaltschaft München I ein Telefax ein, welches eine Strafanzeige, ursprünglich datiert auf den 14. Dezember 2000 beinhaltet. Das Datum 14. Dezember 2000 ist auf dem Telefax durchgestrichen und durch das Datum 15.03.2004 ersetzt. Da der Inhalt des Telefaxes im übrigen identisch mit der Strafanzeige vom 14. Dezember 2000 ist, bitte ich um Mitteilung, welchen Zweck die Übersendung des Telefaxes hat. Wie Ihnen bekannt, wurde das aufgrund der Strafanzeige vom 14.12.2000 eingeleitete Ermittlungsverfahren mittlerweile beendet. Sollte ich von Ihnen bis zum 30.04.2004 keine Nachricht erhalten, würde ich davon ausgehen, daß die Sache erledigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stoll
Staatsanwalt als Gruppenleiter


01.04.2004 - Fax an StA München I:


Az 115 Js 10572 / 04 (meine Strafanzeige gegen Chatwin)
Ihr Schreiben vom 26.03.2004, dass die Anzeige bearbeitet wird
Ihr Schreiben vom 29.03.2004, dass die Anzeige nicht bearbeitet wird
Falls Ihr Schreiben vom 29.03.2004 kein Aprilscherz sein soll:
Das in meinem Fax zunächst angegebene Datum "14. Dezember 2000" kommt daher, dass ich beim Schreiben des Briefes als Vorlage die Datei vom 14. Dezember 2000 verwendet habe. Bedauerlicherweise habe ich erst nach der Faxsendung bemerkt, dass auch das Datum hätte geändert werden müssen, u.z. auf 15.03.2004. Weil ich keine Lust hatte, den Text erneut auszudrucken, habe ich das falsche Datum durchgestrichen, das richtige per Hand darüber geschrieben und das Fax noch einmal geschickt.
Außerdem heißt es in der Strafanzeige vom 15.03.2004:
"Ich hatte bereits am 26. Juni 2000 Strafanzeige gegen Chatwin wegen anderer Lügen erstattet; über den Ausgang des Verfahrens habe ich bei KzM ausführlich berichtet, s. idgr0004.htm."
In dieser Sache vom 26.06.2000 hatte ich Ihnen am 14.12.2000 geschrieben:
"Meine Strafanzeige gegen Margret Chatwin vom 26. Juni 2000 wegen Verleumdung Sehr geehrte Damen und Herren, bislang habe ich von Ihnen noch keine Informationen über den Prozessfortgang erhalten. Mittlerweile betreibt Chatwin Ihre antichristliche Hetzpropaganda unter der Adresse www.idgr.de, so dass mir nun auch ihre Adresse bekannt ist: Margret Chatwin Barer Str. 21 80333 München Da sich Chatwins Toben nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien in Einklang bringen lässt, liegt es im öffentlichen Interesse, dass mit aller erforderlichen Härte dagegen vorgegangen wird. Ich werde Ihre Arbeit auf meiner Homepage KzM kommentieren. Im Herrn"
Schließlich: Ein Blick in die genannte Newsgroup hätte genügt, um festzustellen, dass die von mir inkriminierten Hetztiraden Chatwins am 2003-04-15 21:38:21 PST und am 2003-04-17 02:41:08 PST gemacht wurden - das hätte ich am "14. Dezember 2000" schwerlich anzeigen können, und wenn infolge Vorherwissens doch, dann sicherlich kaum mit Erfolg, da es bis zum Minority Report wohl noch etwas hin ist.
Ich kann nicht sagen, dass ich mit den Leistungen der StA München zufrieden bin. Und das werde ich bei KzM auch veröffentlichen.
Hinweis: Die Strafanzeige gegen die Völkermordorganisation "Landgericht Bonn" kann jeder unterstützen, s. http://www.kirchenlehre.de/muster02.htm.


22.04.2004 - Fax an Staatsanwaltschaft München I, Postfach, 80997 München; Fax: 089 / 5597 - 4131:


Hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle ich Strafantrag gegen
a) die StA München I wg. 115 Js 1143/03
b) die "Richter" Altenbuchner-Königsdorfer Falkenberg Seebacher wg. Az. 25 Qs 19/04
Tatbestände: Rechtsbeugung und Volksverhetzung
Begründung: Unter den o.g. Nummern wurde ein Schauprozess gegen Klaus Günter Annen gespielt, der mit der "Verurteilung" von Annen wegen "übler Nachrede" endete; ein diesbzgl. "Beschluss" mit Datum 13.04.2004 wurde bei www.babycaust.de am 14.04.2004 veröffentlicht.
Massiv verbrecherisch ist das Treiben der StA und der "Richter" sowohl aufgrund der Kriminalisierung von Rechtschaffenheit (ergo Rechtsbeugung) als auch aufgrund der Leugnung von Verbrechen (ergo Volksverhetzung). Annen ist als Lebensrechtler aktiv, d.h. er wiederholt, was die Kirche bzgl. Abtreibung lehrt: "Direkte Tötung des Fötus ist immer schwer sündhaft (ein Mord). Selbst um das Leben der Mutter zu retten, ist es deshalb nicht erlaubt, das lebende Kind zu zerkleinern ... Ebenso ist Abtreibung der Leibesfrucht immer unter schwerer Sünde verboten, auch wenn sonst Kind und Mutter sterben müssen" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1935, 171). Für das weitere, insbesondere für Vergleiche mit der Nazi-"Justiz", verweise ich auf meinen Text http://www.revisionisten.de/abtreib7.htm.

Rechtsbelehrung: "Eine gesunde Demokratie, die sich auf die unabänderlichen Grundsätze des Naturgesetzes und der geoffenbarten Wahrheiten gründet, wird geschlossen gegen jene Verderbnis Stellung nehmen, die der Gesetzgebung des Staates eine zügel- und grenzenlose Macht erteilt und die auch aus der demokratischen Staatsform trotz des entgegengesetzten trügerischen Scheins, einfachhin ein absolutistisches System macht. Der Staatsabsolutismus (der als solcher nicht mit der absoluten Monarchie zu verwechseln ist, von der hier nicht die Rede ist), besteht in der Tat in der irrigen Auffassung, daß die Staatsautorität unbegrenzt sei, und daß es ihr gegenüber - auch wenn sie ihren despotischen Absichten über die Grenzen von Gut und Böse hinweg freien Lauf läßt - keine Berufung auf ein höheres und sittlich verpflichtendes Gesetz gebe. Ein Mann mit rechten Vorstellungen über den Staat, die Autorität und die Macht, mit der er als Hüter der sozialen Ordnung ausgestattet ist, wird nie daran denken, die Majestät des positiven Gesetzes im Bereich seiner naturgemäßen Zuständigkeit zu verletzen. Aber diese Majestät des positiven menschlichen Rechtes ist nur dann unanfechtbar, wenn es der absoluten Ordnung gemäß ist - oder ihr wenigstens nicht widerstreitet - die der Schöpfer aufgerichtet und durch die Offenbarung des Evangeliums in ein neues Licht gerückt hat. Es kann nur so weit bestehen, wie es das Fundament achtet, auf dem die menschliche Person nicht weniger als der Staat und die öffentliche Gewalt ruht. Dies ist das grundlegende Kennzeichen jeder gesunden Regierungsform einschließlich der Demokratie, der Prüfstein, nach dem der sittliche Wert jedes einzelnen Gesetzes beurteilt werden muß" (Papst Pius XII., Rundfunkbotschaft 24.12.1944).


06.05.2004 - Fax an Bayerisches Staatsministerium der "Justiz", Prielmayerstraße 7, 80335 München, Fax: (0 89) 55 97 - 23 22 / Staatsanwaltschaft München I:


Az 115 Js 10572 / 04 (Chatwin); Einstellungsbescheid vom 26.04.2004
Hiermit lege ich Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwalt Stern ein.
Begründung: In meiner Strafanzeige vom 15.03.2004 hatte ich drei Punkte genannt:
"1. Nicht nur gehöre und gehörte ich keinem Orden an, ich habe erst recht keinen gegründet."
Dazu äußert sich Stern gar nicht!
"2. Sofern Chatwins Verunglimpfung gegen mich sich tatsächlich auf das Ordinariat MF stützen sollte, hat auch dieser Verein gezielt Rufmord begangen."
Dazu äußert sich Stern ebenfalls gar nicht!
"3. Katholiken mit Nazis auf eine Stufe zu stellen, erfüllt eindeutig den Tatbestand der Volksverhetzung. Das Verbrechen von Chatwin wiegt umso schwerer, als sich meine Homepage ja schwerpunktmäßig dem Revisionismus widmet."
Da phantasiert Stern die Bedeutung hinein, dass Katholiken und Nazis gleiche Feindbilder "darstellen", aber nicht - was Chatwin eindeutig meint - haben. Dass diese "Interpretation" eine totale Vergewaltigung des inkriminierten Textes ist, weiß offensichtlich auch Stern, der zugibt, dass innerhalb seiner falschen Interpretation "offen bleibt, aus welcher Sicht" Nazis und Katholiken Feindbilder sind!
Zu den angeblich gleichen Feindbildern von Katholiken und Nazis ist festzustellen: Die jüdische / nationalsozialistische Ideologie hat als Kern, man solle den Feind hassen, also Hetzpropaganda ist in der jüdischen / nationalsozialistischen Szene quasi das täglich Brot (http://www.kirchenlehre.de/goldhag.htm; http://www.kirchenlehre.de/feurstei.htm). Die Kirche hingegen lehrt die Feindesliebe und ruft zu Versöhnung und Bekehrung auf (http://www.kirchenlehre.de/p_031109.htm).
Also zwei von drei Punkten wurden überhaupt nicht berücksichtigt, und beim dritten Punkt liefert Stern eine glatte Falschinterpretation ab. Es ist schon längst überfällig, den Fall Chatwin ordentlich zu bearbeiten.
Erschwerend kommt für Stern hinzu, dass er der Anzeige auch wegen angeblich mangelnden öffentlichen Interesses keine Folge geben will. Also wenn totale Nobodies wie Ärzte oder Anwälte lügnerisch behaupten, sie seien "beleidigt", "verunglimpft" o.ä. worden, sobald jemand die notwendigen Informationen über sie verbreitet, dann werden "Strafbefehle" mit irrsinnigen Geld- und Haftstrafen gegen nicht nur unschuldige, sondern vorbildlich rechtschaffene Menschen losgejagt; wenn aber die katholische Kirche öffentlich mit den schlimmsten Lügen diffamiert wird, besteht "kein öffentliches Interesse", gegen diese Volksverhetzung vorzugehen! Gegen diese Perversion des Rechts hat jeder Bürger das Recht auf Widerspruch.
Zudem ist ausgerechnet gegen a) die StA München I wg. 115 Js 1143/03 und b) die Münchener "Richter" Altenbuchner-Königsdorfer Falkenberg Seebacher wg. Az. 25 Qs 19/04 ein Verfahren anhängig wegen der Tatbestände Rechtsbeugung und Volksverhetzung, und wem diese Fakten noch nicht reichen, kann ja noch http://www.kirchenlehre.de/mayer.htm lesen. Wegen dieser äußerst schweren Dienstverfehlung von Stern erhält auch das Bayerische Staatsministerium der "Justiz" dieses Schreiben zwecks Einleitung eines Verfahrens gegen Stern. Hinweis: Die Strafanzeige gegen die Völkermordorganisation "Landgericht Bonn" kann jeder unterstützen, s. http://www.kirchenlehre.de/muster02.htm.


17.05.2004 - Fax an Staatsanwaltschaft München I u.a.:


Hiermit lege ich Dienstaufsichtsbeschwerde ein gegen
- die StA München I,
- das Landgericht München I und
- das Amtsgericht München.
In Anbetracht des desaströsen Ansehens, das sich die "Justiz" "erarbeitet" hat, ist hohe Dringlichkeit gegeben.
Begründung:
Bereits am 07.03.2004 hat, wie auf babycaust.de zu lesen ist, Klaus Günter Annen Strafanzeige wegen Mißbrauch der Amtsgewalt erstattet gegen "Richter" Grain, Amtsgericht München, wg. 842 Cs 115 Js 11 443 / 03.
Bereits am 22.04.2004 ist Strafanzeige mitsamt Strafantrag erstattet worden gegen die StA München I wg. 115 Js 1143/03, sowie gegen die "Richter" vom Landgericht München I Altenbuchner-Königsdorfer Falkenberg Seebacher wg. Az. 25 Qs 19/04.
Bereits am 06.05.2004 ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die StA München I wg. Az 115 Js 10572 / 04 eingereicht worden.
Diese Kette von Strafanzeigen und Beschwerden gegen die "Justiz"-Behörden München ist begründet.
In allen Fällen verstoßen die "Justiz"-Behörden gegen geltendes Recht. Das ist in den jeweiligen Strafanzeigen und Beschwerden im einzelnen nachzulesen. Dazu kommt die Qualität der "Begründungen", womit die "Justiz"-Behörden ihre Rechtsverstöße "rechtfertigen" wollen. Alles ist nach demselben Muster gestrickt: Die "Justiz" hat Recht, sie führt für Ihren Standpunkt keinerlei Argumente an und weist sämtliche Gegenargumente - wohlgemerkt unbegründet! - als "unbegründet" zurück. Das ist der Rechtspositivismus, wie er in zweithöchster Vollendung von den Nazis kultiviert wurde: "Es gibt keine Wahrheit, weder im moralischen noch wissenschaftlichen Sinne. Jede Tat ist sinnvoll, selbst das Verbrechen." Bei Themen wie dem "Babycaust", den in Deutschland massenhaft durchgeführten Kindermorden im Mutterleib (ca. 300.000 pro Jahr), gewinnt dieser Rechtspositivismus eine besondere Brisanz.
Dieser Dauerzustand der "Justiz" provoziert hohe Verdrossenheit im Volk. Und erfahrungsgemäß erschöpfen sich die Reaktionen des Bürgers auf die Feststellung, von der staatlichen Obrigkeit betrogen und misshandelt zu werden, nicht immer in stiller Ergebung. Es ist Pflicht jeden Bürgers, durch Forderung nach Bestrafung der Übeltäter und nach Schutz der Rechtschaffenen zur Stabilität des Staates beizutragen.
Hinweis: Die Strafanzeige gegen die Völkermordorganisation "Landgericht Bonn" kann jeder unterstützen, s. http://www.kirchenlehre.de/muster02.htm.


19.05.2004 - Brief von Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht München:


Briefanschrift 80097 München Hausanschrift Strafjustizzentrum Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefon (089)5597-08 Vermittlung, Telefon: (089)5597-4517, Telefax: (089)5597-4159
Geschäftszeichen: III Zs 1628/04 (Bitte stets angeben!)
Bescheid
Der Beschwerde vom 06.05.2004 gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft München I vom 27.04.2004 gebe ich keine Folge.
Auf die vorbezeichnete Beschwerde wurden die einschlägigen Vorgänge von mir unter Beiziehung der Akten überprüft. Ergebnis ist, daß die Entscheidung der Staatsanwaltschaft München I, das Verfahren wegen Volksverhetzung gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen, beziehungsweise der Anzeige im übrigen gemäß § 376 StPO mangels öffentlichen Interesses keine Folge zu geben, der Sach- und Rechtslage entspricht.
Das Vorbringen des Antragstellers rechtfertigt keine andere Beurteilung. Die Staatsanwaltschaft München I führte hierzu bei Vorlage der Akten folgendes aus:
"Soweit sich die Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts wendet, bietet das Beschwerdevorbringen keinen Anlaß, das Verfahren wieder aufzunehmen. Dem Beschwerdeführer ist allerdings zuzugeben, daß die von ihm beanzeigte Äußerung der Beschuldigten eine Gleichsetzung von Nazis und Katholiken insoweit enthält, als nach der beanzeigten Äußerung die Feindbilder von beiden sich "ja durchaus zu gleichen" scheinen. Es kann dahinstehen, ob diese Äußerung den Tatsachen entspricht und ob dies überhaupt feststellbar wäre. Desweiteren kann dahinstehen, ob die Äußerung eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung darstellt. Denn jedenfalls ist der Tatbestand des § 130 StGB nicht erfüllt. Die Behauptung, eine Gruppe von Menschen habe ein ähnliches Feindbild wie eine andere Gruppe von Menschen, ist nicht geeignet, die Menschenwürde der Angehörigen dieser Gruppe zu verletzen. Dies würde vielmehr voraussetzen, daß den Angegriffenen ihr ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft bestritten wird und sie als unterwertige Menschen gekennzeichent werden (vgl. hierzu Tröndle/Fischer, StGB, 51. Auflage, § 130, Rdnr. 12 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und der Literatur). Auch ein Aufstacheln zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen diese kann in dem zur Anzeige gebrachten Vergleich nicht gesehen werden. Denn es ist nicht ausreichend, die Bevölkerungsgruppe wahrheitswidrig im Zusammenhang mit negativ zu wertenden Tatsachen in Verbindung zu bringen. Es muß vielmehr auf die Gefühle des Adressaten abgezielt werden, die Äußerung muß über bloße Ablehnung und Verachtung hinausgehend zu einer emotional gesteigerten feindseeligen Haltung anreizen (vgl. hierzu Tröhndle/Fischer a.a.O. Rdnr. 8 m.w.N.).
Soweit sich der Beschwerdeführer gegen die Verweisung auf den Privatklageweg wendet, enthält die Beschwerdebegründung keine relevanten neuen Tatsachen, die das öffentliche Interesse an der Erhebung der öffentliche Klage rechtfertigen würden.
Dem wird beigetreten.
Zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.
Im Auftrag
gez.
Ettenhofer Oberstaatsanwalt


25.05.2004 (Poststempel) - Brief von StA München I:


Geschäftsnummer: 115 AR5 6083/04
Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 17. Mai 2004
Sehr geehrter Herr L., mit per Fax übermitteltem Schreiben vom 17. Mai 2004 haben Sie Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt gegen die Staatsanwaltschaft München I, das Landgericht München I und das Amtsgericht München. In Ihrem Schreiben nehmen Sie Bezug auf Ermittlungs- bzw. Strafverfahren. Aus Ihrem Schreiben geht jedoch nicht hervor, gegen welche konkreten Amtshandlungen sich Ihre Beschwerde richtet. In der vorliegenden Form kann diese daher nicht bearbeitet werden. Ich gebe Ihnen daher Gelegenheit, Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde zu konkretisieren. Sollte ich bis zum 30.06.2004 von Ihnen keine weitere Mitteilung erhalten haben, würde ich davon ausgehen, daß die Sache erledigt ist. Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stoll
Staatsanwalt als Gruppenleiter


Einige Erläuterungen

1. Bild des korrigierten Datums bei unserem Fax v. 15.03.2004
15.03.2004

2. Minority Report
Dies ist der Titel eines recht bekannten Science-Fiction-Films (2002), den wir allerdings nicht gesehen haben, basierend auf einer Kurzgeschichte von Philip K. Dick (1928-1982), die wir allerdings nicht gelesen haben. Auf Dicks Geschichten gehen einige der spektakulärsten Science-Fiction-Filme der letzten Jahre zurück, z.B. Blade Runner (1982), Total Recall (1990) und Paycheck (2003). Minority Report handelt von einem Gesellschaftssystem, in dem Personen verhaftet werden für Verbrechen, die sie (noch?) gar nicht begangen haben. Dank dreier Personen, die angeblich die Gabe der Präkognition (Vorauswissen) besitzen, kümmert sich eine Spezialeinheit um die Verhinderung von vorausgesagten Verbrechen. Ein Mitglied dieser Spezialeinheit wird eines Tages selbst Opfer einer Voraussagung und kämpft - da er ja noch nichts Strafbares getan hat und sich auch keiner bösen Absicht bewusst ist - nun selbst gegen diesen Verbrechenverhinderungsapparat.

3. 19.05.2004 - Brief von Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht München
Ettenhofer begnügt sich damit, auf keines unserer Argumente einzugehen und einfach die wahrheitswidrigen Aussagen von Stern zu wiederholen. Über die Sache "Ordinariat München-Freising" liegen uns bis heute keine Informationen vor, geschweige denn Hinweise auf ein allfälliges Strafverfahren. Wenn man eine Lüge nur oft genug wiederholt hat, wird sie Wahrheit, gell? Und wenn man vor der Wahrheit nur lange genug die Augen verschließt, hört sie auf, Wahrheit zu sein, gell?

4. Bild des fehlenden Datums beim Brief der StA München I, Poststempel v. 25.05.2004
Datum fehlt

5. 25.05.2004 (Poststempel) - Brief von StA München
Entgegen der Behauptung von Stoll geht aus unserem Schreiben vom 17.05.2004 klar hervor, gegen welche konkreten Amtshandlungen sich unsere Beschwerde richtet. Zum einen wurden die Geschäftsnummern und die Themen genannt, zum anderen wurde auf KzM verwiesen. Wenn der kriminalistische Spürsinn der Staatsanwaltschaft schon an der Hürde scheitert, die Strafakten und ggf. noch die genannte Internetadresse einzusehen, dann steht es wirklich schlecht um die Rechtssicherheit.
 

Neue Dienstaufsichtsbeschwerde

26.05.2004 - Fax an Bayerisches Staatsministerium der "Justiz"
Hiermit lege ich erneut Dienstaufsichtsbeschwerde ein gegen
- die StA München I,
- das Landgericht München I und
- das Amtsgericht München.
Zudem lege ich Dienstaufsichtsbeschwerde ein gegen
- den Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht München
Für Einzelheiten verweise ich auf http://www.kirchenlehre.de/idgr0005.htm.
In Anbetracht des völlig desaströsen Ansehens, das sich die "Justiz" "erarbeitet" hat, ist höchste Dringlichkeit gegeben.

 

Verdrossenheit und Anklage

Die deutsche Justiz hat sich offenkundig das Ziel gesetzt, Gerechtigkeit völlig zu vernichten. Dies zeigt sich ganz besonders deutlich an der Abtreibungs-"Rechtsprechung", aber schon 1958 wurde von unbestritten kompetenter Seite ausdrücklich festgestellt, dass der deutsche Staat rechtsbrecherisch, schizophren usw. ist, s. die Entscheidung des BVerfG zum Religionsunterricht.
Es überrascht uns offen gestanden nicht, dass sich angesichts der unentwegten "Justiz"-Possen, die durchaus auch ins (schwer-)kriminelle Milieu abrutschen können (s. z.B. den Fall Levent Ö. oder die Psychiatrieverschleppung), eine gewisse Verdrossenheit der Bürger über den Zustand unseres Staates bemerkbar macht. Die "Justiz" liefert nicht nur Nullnummern ab, sondern verschweigt und verdreht obendrein noch Tatsachen, so dass man böse Absicht nicht immer ausschließen kann. Aber selbst wenn nur himmelschreiende Inkompetenz vorläge, würde der Grundsatz gelten: "Die Obrigkeit hat die Pflicht, in erster Linie für das allgemeine Wohl zu sorgen. Sie muß deshalb nach Kräften alle Übel vom Staate fernhalten und sein Wohl fördern, Religion und Sittlichkeit beschützen, für gerechte Verteilung der Rechte und Pflichten sorgen, die Gesete ohne persönliche Rücksichten durchführen, die öffentlichen Ämter nur geeigneten Personen geben und ungeeignete aus denselben entfernen" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1935, 164).
Konkret jetzt zu der Chatwin-Problematik: Sogar von Juden, die Opfer des Nazi-Terrors waren, kommen nicht immer nur lobende Worte für die Narrenfreiheit, die der deutsche Staat Juden lässt, während so ein Strafmaß wie im Fall Michel Friedman keineswegs nur bei "Rechtsradikalen" auf Kritik stößt. Hier zwei Passsagen aus J.G. Burg, Zionnazi Zensur in der BRD, München 1980 (erschienen anlässlich der Beschlagnahmung seines bekannten Buches "Maidanek in alle Ewigkeit?"):
Seit 1945 bis heute sind die aggressiven radikalen Zionisten für 95% aller Terroranschläge und politischen Morde in der BRD verantwortlich. Das wissen auch bereits verantwortliche (verantwortungslose) kompetente BRD-Politiker. Die Verbrecher werden für die von ihnen begangenen Verbrechen nicht verfolgt, weil sie beschnittene Zionisten sind. Aus der Vielfalt seien hier nur drei Terroranschläge erwähnt. Beim Attentat vom 27. 3. 52 in München auf Dr. Adenauer kam der Münchner Polizist Karl Reichert ums Leben. Obwohl die Behörden ermittelt hatten, durfte es zu keiner gerichtlichen Verurteilung kommen. Am 13. 2. 70 kamen sieben jüdische Menschen im Gebäude der israelitischen Kultusgemeinde in München, Reichenbachstr. 27, ums Leben, durch ein terroristisches Brandattentat. Man war nur wenige Wochen bemüht, den Fall aufzuhellen. Dann wurde nach einer Verlautbarung der Staatsanwaltschaft die Verfolgung der Schuldigen eingestellt und die Akte ungeklärt abgeschlossen. Wenn man in Betracht zieht, daß der letzte Termin für die Verfolgung von deutschen Judenmördern zum 31. 12. 79 annulliert wurde, ist doch wohl die Frage berechtigt : Warum haben Wiesenthal & Co. dagegen nicht Sturm gelaufen? In der BRD mag es wohl noch begreiflich erscheinen, daß der Tod von einem Polizisten nicht gesühnt wird, wenn es doch nur ein Goj ist. Aber bei 7 jüdischen Menschen? Der Mord an Juden muß in der BRD offenbar nur dann gesühnt werden, wenn er von einem deutschen Goj ausgeführt wurde. Aber nicht, wenn ein jüdischer Zionist der Täter ist. — Wozu auch? Israel würde sowieso dafür weder Wiedergutmachung noch Reparationen zahlen. Welcher Richter, Staatsanwalt oder Polizist würde es in der BRD schon wagen, gegen einen Rabbiner vorzugehen, der in aller Öffentlichkeit seine Schäflein auffordert, die Bundesdeutschen auszurotten? Geschehen am 1. 4. 1977 im "freiheitlich demokratischen Rechtsstaat" BRD. Es war ja auch keine Verhetzung gegen das jüdische, sondern gegen das deutsche Volk. Und dafür sind auch die Bayrischen Behörden nicht zuständig (11f)
[...]
Ist die BRD ein Rechtstaat?? Als in dem historischen Prozeß in Paris gegen den französisch-jüdischen Hauptmann Dreyfus, er wurde verleumdet ein deutscher Spion zu sein, das Unrecht zu siegen schien, griff Emile Zola in das Geschehen ein. Er veröffentlichte am 13. 1. 1898 im Pariser "L’aurore" einen offenen Brief an den Präsidenten der Republik : "J’accuse" (Ich klage an). Zola mußte zwar deswegen vorübergehend sein Land verlassen, brachte aber die Dreyfus-Affäre international ins Rollen. Dreyfus wurde rehabilitiert, die wahren Schuldigen wurden festgestellt. Da sich in der heutigen BRD kein Emile Zola finden kann, muß ich die Klage selbst erheben.
Ich klage an! Alle jene, die sich schuldig machen, die Wahrheit auf den Kopf zu stellen. Ich klage an! Alle jene, die mit der Konfiszierung des Maidanekbuches die Verbreitung der Wahrheit behindern. Ich klage an! Alle jene, die mit der Absicht mich nach § 21 StGB für schuldunfähig erklären lassen wollen, 90% des Judentums in verbrecherischer Art und Weise deklassieren wollen. Ich klage an! Alle jene, die mir einen Prozeß wegen Volksverhetzung nach dem Zionparagraphen 130 [StGB ("Volksverhetzung" wie z.B. im Fall Latussek, Anm. PRHL] anhängen und sich zu Komplizen zionistischer Antisemitismus-Ankurbler machen. Ich klage an! Alle jene, die in demagogischer Absicht, sich für die Dissidenten in anderen Staaten einsetzen, um zu übertünchen, daß es auch hier Dissidenten gibt. Ich klage an! Alle jene, die für die Aufhebung des Verjährungstermins vom 31. 12. 79 stimmten, damit man eventuelle deutsche Judenmörder weiterhin verfolgen kann, aber die Mörder der 7 jüdischen Menschen in der Israelitischen Kultusgemeinde München vom 13. 12. 70 nicht verfolgen lassen. Ich klage an! Alle jene, die schuldig und mitschuldig daran sind, daß die Kindeskinder der Deutschen noch mit dem Kainszeichen zur Welt kommen sollen, Nachkommen der „Vergaser von 6 Millionen Juden“ zu sein, um an Israel Reparationen zahlen zu müssen. Die 5. Kolonne Jerusalems kann in der BRD nicht nur Paragraphen im Bundestag durchpeitschen, wie den § 130. Das hat sich bereits genauso herumgesprochen wie der Sachverhalt, daß den zionistischen Machthabern zuliebe inoffiziell Artikel des Grundgesetzes außer Vollzug gesetzt werden. Artikel 3 Satz 3 des Grundgesetzes lautet : „Niemand darf wegen . . . seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache . . . benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Danach dürften Juden, Zionisten wie Antizionisten, gegenüber Deutschen weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Genauso müßten Juden untereinander, ungeachtet ihrer politischen Anschauungen, gleich behandelt werden. Tatsache aber ist, daß die Juden, die aggressive Zionisten sind und sich Terroraktivitäten aller Nuancierungen schuldig machen, von den BRD-Behörden geschützt werden. Dagegen werden Juden wie Nichtjuden, die sich den zionistischen Terroraktivitäten entgegenstellen, um dem Anwachsen des Antisemitismus einen Riegel vorzuschieben, von den BRD-Behörden verfolgt (48.50f).

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