Begründung:
Wie ich gestern erfahren habe, hat sich die notorische Volksverhetzerin
Margret Chatwin in der Newsgroup "de.soc.politik.misc" im Thread "Re:
*****
(war: Die Wallstreet kauft Hitler)" über mich u.a.
geäußert:
***************
"Der Anzeigeerstatter ist Vorsteher eines von ihm gegründeten
Miniaturordens, der den Anspruch erhebt, im Gegensatz zur katholischen
Amtskirche einzig den wahren Katholizismus zu vertreten."
"Im übrigen stammte die Einschätzung, über die sich
der Herr so echauffiert hatte, von kompetenter Seite, nämlich dem
Sektenbeauftragten des Erzbischöflichen Ordinariats
München-Freising."
"Die Feindbilder [i.e. von Nazis und Katholiken] scheinen sich ja
durchaus
zu gleichen. Jedenfalls dürften Neonazis mit der Tonsur keine
Probleme
haben, sollten sie diesem seltsamen Orden beitreten wollen."
***************
1. Nicht nur gehöre und gehörte ich keinem Orden an, ich
habe
erst recht keinen gegründet.
2. Sofern Chatwins Verunglimpfung gegen mich sich tatsächlich
auf das Ordinariat MF stützen sollte, hat auch dieser Verein
gezielt
Rufmord begangen.
3. Katholiken mit Nazis auf eine Stufe zu stellen, erfüllt
eindeutig
den Tatbestand der Volksverhetzung. Das Verbrechen von Chatwin wiegt
umso
schwerer, als sich meine Homepage ja schwerpunktmäßig dem
Revisionismus
widmet.
Ich hatte bereits am 26. Juni 2000 Strafanzeige gegen Chatwin wegen
anderer Lügen erstattet; über den Ausgang des Verfahrens habe
ich bei KzM ausführlich berichtet, s. idgr0004.htm.
Ich werde die Leistungen der StA München auch in diesem Vorfall
bei
KzM kommentieren.
26.03.2004 - Brief von StA München I:
Aktenzeichen: 115 Js 10572/04 (Bitte stets
angeben)
Sachbearbeiter: Herr StAGrL Dr. Stoll
München, 26.03.2004/bis
Zu Ihrer Anzeige vom 15.03.2004
Sehr geehrter Herr L., Ihre Strafanzeige ist hier eingegangen und wird
unter der obigen Geschäftsnummer bearbeitet. Bei etwaigen Anfragen
bitte ich dieses Aktenzeichen anzugeben. Auf Anordnung Bichler
Justizsekretärin
z.A.
29.03.2004 - Brief von StA München I:
Geschäftsnummer: 115 Js 10572/04
Sehr geehrter Herr L., am 15.03.2004 um 13.36 Uhr ging vermutlich mit
Ihrem Wissen und Wollen bei der Staatsanwaltschaft München I ein
Telefax
ein, welches eine Strafanzeige, ursprünglich datiert auf den 14.
Dezember
2000 beinhaltet. Das Datum 14. Dezember 2000 ist auf dem Telefax
durchgestrichen
und durch das Datum 15.03.2004 ersetzt. Da der Inhalt des Telefaxes im
übrigen identisch mit der Strafanzeige vom 14. Dezember 2000 ist,
bitte ich um Mitteilung, welchen Zweck die Übersendung des
Telefaxes
hat. Wie Ihnen bekannt, wurde das aufgrund der Strafanzeige vom
14.12.2000
eingeleitete Ermittlungsverfahren mittlerweile beendet. Sollte ich von
Ihnen bis zum 30.04.2004 keine Nachricht erhalten, würde ich davon
ausgehen, daß die Sache erledigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stoll
Staatsanwalt als Gruppenleiter
01.04.2004 - Fax an StA München I:
Az 115 Js 10572 / 04 (meine Strafanzeige gegen
Chatwin)
Ihr Schreiben vom 26.03.2004, dass die Anzeige bearbeitet wird
Ihr Schreiben vom 29.03.2004, dass die Anzeige nicht bearbeitet wird
Falls Ihr Schreiben vom 29.03.2004 kein Aprilscherz sein soll:
Das in meinem Fax zunächst angegebene Datum "14. Dezember 2000"
kommt daher, dass ich beim Schreiben des Briefes als Vorlage die Datei
vom 14. Dezember 2000 verwendet habe. Bedauerlicherweise habe ich erst
nach der Faxsendung bemerkt, dass auch das Datum hätte
geändert
werden müssen, u.z. auf 15.03.2004. Weil ich keine Lust hatte, den
Text erneut auszudrucken, habe ich das falsche Datum durchgestrichen,
das
richtige per Hand darüber geschrieben und das Fax noch einmal
geschickt.
Außerdem heißt es in der Strafanzeige vom 15.03.2004:
"Ich hatte bereits am 26. Juni 2000 Strafanzeige gegen Chatwin wegen
anderer Lügen erstattet; über den Ausgang des Verfahrens habe
ich bei KzM ausführlich berichtet, s. idgr0004.htm."
In dieser Sache vom 26.06.2000 hatte ich Ihnen am 14.12.2000
geschrieben:
"Meine Strafanzeige gegen Margret Chatwin vom 26. Juni 2000 wegen
Verleumdung
Sehr geehrte Damen und Herren, bislang habe ich von Ihnen noch keine
Informationen
über den Prozessfortgang erhalten. Mittlerweile betreibt Chatwin
Ihre
antichristliche Hetzpropaganda unter der Adresse www.idgr.de, so dass
mir
nun auch ihre Adresse bekannt ist: Margret Chatwin Barer Str. 21 80333
München Da sich Chatwins Toben nicht mit rechtsstaatlichen
Prinzipien
in Einklang bringen lässt, liegt es im öffentlichen
Interesse,
dass mit aller erforderlichen Härte dagegen vorgegangen wird. Ich
werde Ihre Arbeit auf meiner Homepage KzM kommentieren. Im Herrn"
Schließlich: Ein Blick in die genannte Newsgroup hätte
genügt,
um festzustellen, dass die von mir inkriminierten Hetztiraden Chatwins
am 2003-04-15 21:38:21 PST und am 2003-04-17 02:41:08 PST gemacht
wurden
- das hätte ich am "14. Dezember 2000" schwerlich anzeigen
können,
und wenn infolge Vorherwissens doch, dann sicherlich kaum mit Erfolg,
da
es bis zum Minority Report wohl noch etwas hin ist.
Ich kann nicht sagen, dass ich mit den Leistungen der StA München
zufrieden bin. Und das werde ich bei KzM auch veröffentlichen.
Hinweis: Die Strafanzeige gegen die Völkermordorganisation
"Landgericht
Bonn" kann jeder unterstützen, s. http://www.kirchenlehre.de/muster02.htm.
22.04.2004 - Fax an Staatsanwaltschaft München I, Postfach,
80997 München; Fax: 089 / 5597 - 4131:
Hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle ich
Strafantrag
gegen
a) die StA München I wg. 115 Js 1143/03
b) die "Richter" Altenbuchner-Königsdorfer Falkenberg Seebacher
wg. Az. 25 Qs 19/04
Tatbestände: Rechtsbeugung und Volksverhetzung
Begründung: Unter den o.g. Nummern wurde ein Schauprozess gegen
Klaus Günter Annen gespielt, der mit der "Verurteilung" von Annen
wegen "übler Nachrede" endete; ein diesbzgl. "Beschluss" mit Datum
13.04.2004 wurde bei www.babycaust.de am 14.04.2004
veröffentlicht.
Massiv verbrecherisch ist das Treiben der StA und der "Richter" sowohl
aufgrund der Kriminalisierung von Rechtschaffenheit (ergo
Rechtsbeugung)
als auch aufgrund der Leugnung von Verbrechen (ergo Volksverhetzung).
Annen
ist als Lebensrechtler aktiv, d.h. er wiederholt, was die Kirche bzgl.
Abtreibung lehrt: "Direkte Tötung des Fötus ist immer schwer
sündhaft (ein Mord). Selbst um das Leben der Mutter zu retten, ist
es deshalb nicht erlaubt, das lebende Kind zu zerkleinern ... Ebenso
ist
Abtreibung der Leibesfrucht immer unter schwerer Sünde verboten,
auch
wenn sonst Kind und Mutter sterben müssen" (H. Jone, Katholische
Moraltheologie,
Paderborn (7)1935, 171). Für das weitere, insbesondere für
Vergleiche
mit der Nazi-"Justiz", verweise ich auf meinen Text http://www.revisionisten.de/abtreib7.htm.
Rechtsbelehrung: "Eine gesunde Demokratie, die sich auf die unabänderlichen Grundsätze des Naturgesetzes und der geoffenbarten Wahrheiten gründet, wird geschlossen gegen jene Verderbnis Stellung nehmen, die der Gesetzgebung des Staates eine zügel- und grenzenlose Macht erteilt und die auch aus der demokratischen Staatsform trotz des entgegengesetzten trügerischen Scheins, einfachhin ein absolutistisches System macht. Der Staatsabsolutismus (der als solcher nicht mit der absoluten Monarchie zu verwechseln ist, von der hier nicht die Rede ist), besteht in der Tat in der irrigen Auffassung, daß die Staatsautorität unbegrenzt sei, und daß es ihr gegenüber - auch wenn sie ihren despotischen Absichten über die Grenzen von Gut und Böse hinweg freien Lauf läßt - keine Berufung auf ein höheres und sittlich verpflichtendes Gesetz gebe. Ein Mann mit rechten Vorstellungen über den Staat, die Autorität und die Macht, mit der er als Hüter der sozialen Ordnung ausgestattet ist, wird nie daran denken, die Majestät des positiven Gesetzes im Bereich seiner naturgemäßen Zuständigkeit zu verletzen. Aber diese Majestät des positiven menschlichen Rechtes ist nur dann unanfechtbar, wenn es der absoluten Ordnung gemäß ist - oder ihr wenigstens nicht widerstreitet - die der Schöpfer aufgerichtet und durch die Offenbarung des Evangeliums in ein neues Licht gerückt hat. Es kann nur so weit bestehen, wie es das Fundament achtet, auf dem die menschliche Person nicht weniger als der Staat und die öffentliche Gewalt ruht. Dies ist das grundlegende Kennzeichen jeder gesunden Regierungsform einschließlich der Demokratie, der Prüfstein, nach dem der sittliche Wert jedes einzelnen Gesetzes beurteilt werden muß" (Papst Pius XII., Rundfunkbotschaft 24.12.1944).
06.05.2004 - Fax an Bayerisches Staatsministerium der "Justiz",
Prielmayerstraße
7, 80335 München, Fax: (0 89) 55 97 - 23 22 / Staatsanwaltschaft
München
I:
Az 115 Js 10572 / 04 (Chatwin);
Einstellungsbescheid
vom 26.04.2004
Hiermit lege ich Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid und
Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen Staatsanwalt Stern ein.
Begründung: In meiner Strafanzeige vom 15.03.2004 hatte ich drei
Punkte genannt:
"1. Nicht nur gehöre und gehörte ich keinem Orden an, ich
habe erst recht keinen gegründet."
Dazu äußert sich Stern gar nicht!
"2. Sofern Chatwins Verunglimpfung gegen mich sich tatsächlich
auf das Ordinariat MF stützen sollte, hat auch dieser Verein
gezielt
Rufmord begangen."
Dazu äußert sich Stern ebenfalls gar nicht!
"3. Katholiken mit Nazis auf eine Stufe zu stellen, erfüllt
eindeutig
den Tatbestand der Volksverhetzung. Das Verbrechen von Chatwin wiegt
umso
schwerer, als sich meine Homepage ja schwerpunktmäßig dem
Revisionismus
widmet."
Da phantasiert Stern die Bedeutung hinein, dass Katholiken und Nazis
gleiche Feindbilder "darstellen", aber nicht - was Chatwin eindeutig
meint
- haben. Dass diese "Interpretation" eine totale Vergewaltigung des
inkriminierten
Textes ist, weiß offensichtlich auch Stern, der zugibt, dass
innerhalb
seiner falschen Interpretation "offen bleibt, aus welcher Sicht" Nazis
und Katholiken Feindbilder sind!
Zu den angeblich gleichen Feindbildern von Katholiken und Nazis ist
festzustellen: Die jüdische / nationalsozialistische Ideologie hat
als Kern, man solle den Feind hassen, also Hetzpropaganda ist in der
jüdischen
/ nationalsozialistischen Szene quasi das täglich Brot (http://www.kirchenlehre.de/goldhag.htm;
http://www.kirchenlehre.de/feurstei.htm).
Die Kirche hingegen lehrt die Feindesliebe und ruft zu Versöhnung
und Bekehrung auf (http://www.kirchenlehre.de/p_031109.htm).
Also zwei von drei Punkten wurden überhaupt nicht
berücksichtigt,
und beim dritten Punkt liefert Stern eine glatte Falschinterpretation
ab.
Es ist schon längst überfällig, den Fall Chatwin
ordentlich
zu bearbeiten.
Erschwerend kommt für Stern hinzu, dass er der Anzeige auch wegen
angeblich mangelnden öffentlichen Interesses keine Folge geben
will.
Also wenn totale Nobodies wie Ärzte oder Anwälte
lügnerisch
behaupten, sie seien "beleidigt", "verunglimpft" o.ä. worden,
sobald
jemand die notwendigen Informationen über sie verbreitet, dann
werden
"Strafbefehle" mit irrsinnigen Geld- und Haftstrafen gegen nicht nur
unschuldige,
sondern vorbildlich rechtschaffene Menschen losgejagt; wenn aber die
katholische
Kirche öffentlich mit den schlimmsten Lügen diffamiert wird,
besteht "kein öffentliches Interesse", gegen diese Volksverhetzung
vorzugehen! Gegen diese Perversion des Rechts hat jeder Bürger das
Recht auf Widerspruch.
Zudem ist ausgerechnet gegen a) die StA München I wg. 115 Js
1143/03
und b) die Münchener "Richter" Altenbuchner-Königsdorfer
Falkenberg
Seebacher wg. Az. 25 Qs 19/04 ein Verfahren anhängig wegen der
Tatbestände
Rechtsbeugung und Volksverhetzung, und wem diese Fakten noch nicht
reichen,
kann ja noch http://www.kirchenlehre.de/mayer.htm lesen. Wegen dieser
äußerst
schweren Dienstverfehlung von Stern erhält auch das Bayerische
Staatsministerium
der "Justiz" dieses Schreiben zwecks Einleitung eines Verfahrens gegen
Stern. Hinweis: Die Strafanzeige gegen die Völkermordorganisation
"Landgericht Bonn" kann jeder unterstützen, s. http://www.kirchenlehre.de/muster02.htm.
17.05.2004 - Fax an Staatsanwaltschaft München I u.a.:
Hiermit lege ich Dienstaufsichtsbeschwerde ein
gegen
- die StA München I,
- das Landgericht München I und
- das Amtsgericht München.
In Anbetracht des desaströsen Ansehens, das sich die "Justiz"
"erarbeitet" hat, ist hohe Dringlichkeit gegeben.
Begründung:
Bereits am 07.03.2004 hat, wie auf babycaust.de zu lesen ist, Klaus
Günter Annen Strafanzeige wegen Mißbrauch der Amtsgewalt
erstattet
gegen "Richter" Grain, Amtsgericht München, wg. 842 Cs 115 Js 11
443
/ 03.
Bereits am 22.04.2004 ist Strafanzeige mitsamt Strafantrag erstattet
worden gegen die StA München I wg. 115 Js 1143/03, sowie gegen die
"Richter" vom Landgericht München I Altenbuchner-Königsdorfer
Falkenberg Seebacher wg. Az. 25 Qs 19/04.
Bereits am 06.05.2004 ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die
StA München I wg. Az 115 Js 10572 / 04 eingereicht worden.
Diese Kette von Strafanzeigen und Beschwerden gegen die
"Justiz"-Behörden
München ist begründet.
In allen Fällen verstoßen die "Justiz"-Behörden gegen
geltendes Recht. Das ist in den jeweiligen Strafanzeigen und
Beschwerden
im einzelnen nachzulesen. Dazu kommt die Qualität der
"Begründungen",
womit die "Justiz"-Behörden ihre Rechtsverstöße
"rechtfertigen"
wollen. Alles ist nach demselben Muster gestrickt: Die "Justiz" hat
Recht,
sie führt für Ihren Standpunkt keinerlei Argumente an und
weist
sämtliche Gegenargumente - wohlgemerkt unbegründet! - als
"unbegründet"
zurück. Das ist der Rechtspositivismus, wie er in
zweithöchster
Vollendung von den Nazis kultiviert wurde: "Es gibt keine Wahrheit,
weder
im moralischen noch wissenschaftlichen Sinne. Jede Tat ist sinnvoll,
selbst
das Verbrechen." Bei Themen wie dem "Babycaust", den in Deutschland
massenhaft
durchgeführten Kindermorden im Mutterleib (ca. 300.000 pro Jahr),
gewinnt dieser Rechtspositivismus eine besondere Brisanz.
Dieser Dauerzustand der "Justiz" provoziert hohe Verdrossenheit im
Volk. Und erfahrungsgemäß erschöpfen sich die
Reaktionen
des Bürgers auf die Feststellung, von der staatlichen Obrigkeit
betrogen
und misshandelt zu werden, nicht immer in stiller Ergebung. Es ist
Pflicht
jeden Bürgers, durch Forderung nach Bestrafung der
Übeltäter
und nach Schutz der Rechtschaffenen zur Stabilität des Staates
beizutragen.
Hinweis: Die Strafanzeige gegen die Völkermordorganisation
"Landgericht
Bonn" kann jeder unterstützen, s. http://www.kirchenlehre.de/muster02.htm.
19.05.2004 - Brief von Generalstaatsanwalt bei dem
Oberlandesgericht
München:
Briefanschrift 80097 München Hausanschrift
Strafjustizzentrum
Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefon (089)5597-08
Vermittlung,
Telefon: (089)5597-4517, Telefax: (089)5597-4159
Geschäftszeichen: III Zs 1628/04 (Bitte stets angeben!)
Bescheid
Der Beschwerde vom 06.05.2004 gegen die Verfügung der
Staatsanwaltschaft
München I vom 27.04.2004 gebe ich keine Folge.
Auf die vorbezeichnete Beschwerde wurden die einschlägigen
Vorgänge
von mir unter Beiziehung der Akten überprüft. Ergebnis ist,
daß
die Entscheidung der Staatsanwaltschaft München I, das Verfahren
wegen
Volksverhetzung gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen,
beziehungsweise
der Anzeige im übrigen gemäß § 376 StPO mangels
öffentlichen
Interesses keine Folge zu geben, der Sach- und Rechtslage entspricht.
Das Vorbringen des Antragstellers rechtfertigt keine andere
Beurteilung.
Die Staatsanwaltschaft München I führte hierzu bei Vorlage
der
Akten folgendes aus:
"Soweit sich die Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung nach §
170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts wendet, bietet das
Beschwerdevorbringen
keinen Anlaß, das Verfahren wieder aufzunehmen. Dem
Beschwerdeführer
ist allerdings zuzugeben, daß die von ihm beanzeigte
Äußerung
der Beschuldigten eine Gleichsetzung von Nazis und Katholiken insoweit
enthält, als nach der beanzeigten Äußerung die
Feindbilder
von beiden sich "ja durchaus zu gleichen" scheinen. Es kann
dahinstehen,
ob diese Äußerung den Tatsachen entspricht und ob dies
überhaupt
feststellbar wäre. Desweiteren kann dahinstehen, ob die
Äußerung
eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung
darstellt.
Denn jedenfalls ist der Tatbestand des § 130 StGB nicht
erfüllt.
Die Behauptung, eine Gruppe von Menschen habe ein ähnliches
Feindbild
wie eine andere Gruppe von Menschen, ist nicht geeignet, die
Menschenwürde
der Angehörigen dieser Gruppe zu verletzen. Dies würde
vielmehr
voraussetzen, daß den Angegriffenen ihr ungeschmälertes
Lebensrecht
als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft
bestritten
wird und sie als unterwertige Menschen gekennzeichent werden (vgl.
hierzu
Tröndle/Fischer, StGB, 51. Auflage, § 130, Rdnr. 12 mit
weiteren
Nachweisen aus der Rechtsprechung und der Literatur). Auch ein
Aufstacheln
zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder zu Gewalt- oder
Willkürmaßnahmen
gegen diese kann in dem zur Anzeige gebrachten Vergleich nicht gesehen
werden. Denn es ist nicht ausreichend, die Bevölkerungsgruppe
wahrheitswidrig
im Zusammenhang mit negativ zu wertenden Tatsachen in Verbindung zu
bringen.
Es muß vielmehr auf die Gefühle des Adressaten abgezielt
werden,
die Äußerung muß über bloße Ablehnung und
Verachtung
hinausgehend zu einer emotional gesteigerten feindseeligen Haltung
anreizen
(vgl. hierzu Tröhndle/Fischer a.a.O. Rdnr. 8 m.w.N.).
Soweit sich der Beschwerdeführer gegen die Verweisung auf den
Privatklageweg wendet, enthält die Beschwerdebegründung keine
relevanten neuen Tatsachen, die das öffentliche Interesse an der
Erhebung
der öffentliche Klage rechtfertigen würden.
Dem wird beigetreten.
Zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht
berührt.
Im Auftrag
gez.
Ettenhofer Oberstaatsanwalt
25.05.2004 (Poststempel) - Brief von StA München I:
Geschäftsnummer: 115 AR5 6083/04
Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 17. Mai 2004
Sehr geehrter Herr L., mit per Fax übermitteltem Schreiben vom
17. Mai 2004 haben Sie Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt gegen die
Staatsanwaltschaft
München I, das Landgericht München I und das Amtsgericht
München.
In Ihrem Schreiben nehmen Sie Bezug auf Ermittlungs- bzw.
Strafverfahren.
Aus Ihrem Schreiben geht jedoch nicht hervor, gegen welche konkreten
Amtshandlungen
sich Ihre Beschwerde richtet. In der vorliegenden Form kann diese daher
nicht bearbeitet werden. Ich gebe Ihnen daher Gelegenheit, Ihre
Dienstaufsichtsbeschwerde
zu konkretisieren. Sollte ich bis zum 30.06.2004 von Ihnen keine
weitere
Mitteilung erhalten haben, würde ich davon ausgehen, daß die
Sache erledigt ist. Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stoll
Staatsanwalt als Gruppenleiter
2. Minority Report
Dies ist der Titel eines recht bekannten Science-Fiction-Films (2002),
den wir allerdings nicht gesehen haben, basierend auf einer
Kurzgeschichte
von Philip K. Dick (1928-1982), die wir allerdings nicht gelesen haben.
Auf Dicks Geschichten gehen einige der spektakulärsten
Science-Fiction-Filme
der letzten Jahre zurück, z.B. Blade Runner (1982), Total Recall
(1990)
und Paycheck (2003). Minority Report handelt von einem
Gesellschaftssystem,
in dem Personen verhaftet werden für Verbrechen, die sie (noch?)
gar
nicht begangen haben. Dank dreier Personen, die angeblich die Gabe der
Präkognition (Vorauswissen) besitzen, kümmert sich eine
Spezialeinheit
um die Verhinderung von vorausgesagten Verbrechen. Ein Mitglied dieser
Spezialeinheit wird eines Tages selbst Opfer einer Voraussagung und
kämpft
- da er ja noch nichts Strafbares getan hat und sich auch keiner
bösen
Absicht bewusst ist - nun selbst gegen diesen
Verbrechenverhinderungsapparat.
3. 19.05.2004 - Brief von Generalstaatsanwalt bei dem
Oberlandesgericht
München
Ettenhofer begnügt sich damit, auf keines unserer Argumente
einzugehen
und einfach die wahrheitswidrigen Aussagen von Stern zu wiederholen.
Über
die Sache "Ordinariat München-Freising" liegen uns bis heute keine
Informationen vor, geschweige denn Hinweise auf ein allfälliges
Strafverfahren.
Wenn man eine Lüge nur oft genug wiederholt hat, wird sie
Wahrheit,
gell? Und wenn man vor der Wahrheit nur lange genug die Augen
verschließt,
hört sie auf, Wahrheit zu sein, gell?
4. Bild des fehlenden Datums beim Brief der StA München I,
Poststempel
v. 25.05.2004
5. 25.05.2004 (Poststempel) - Brief von StA München
Entgegen der Behauptung von Stoll geht aus unserem Schreiben vom
17.05.2004
klar hervor, gegen welche konkreten Amtshandlungen sich unsere
Beschwerde
richtet. Zum einen wurden die Geschäftsnummern und die Themen
genannt,
zum anderen wurde auf KzM verwiesen. Wenn der kriminalistische
Spürsinn
der Staatsanwaltschaft schon an der Hürde scheitert, die
Strafakten
und ggf. noch die genannte Internetadresse einzusehen, dann steht es
wirklich
schlecht um die Rechtssicherheit.