"Missbrauch von Titeln": Das teuflische Lügenmaul Wilms Staatsanwältin

- Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Antrags auf Ablehnung eines angeblich unzulässigen, da verspäteten Einspruchs -
(Kirche zum Mitreden, 24.07.2007)
staatsanwaltschaft missbrauch von titeln bei G.

Zur Vorgeschichte

Der Antrag

20.07.2007: Brief von "Amtsgericht Dorsten":

Amtsgericht Dorsten - Postfach - 46251 Dorsten
Alter Postweg 36, 46282 Dorsten
Sprechzeiten: Mo.-Fr.: 8.00 -12.00 Uhr und Di.: 13.00 - 15.00 Uhr
Telefon: 02362/2008-0
Telefax: 02362/2008-51
bei Rückfragen: 02362/2008- (Frau Bork)
Datum: 18.07.2007
Geschäftsnummer: 23 Cs-20 Js 141/07 StR 1-(124/07)
(Bitte bei allen Schreiben angeben!)
Sehr geehrter Herr Lingen,
in der Strafsache gegen Lingen
wird gebeten, von anliegendem Schriftsatz Kenntnis zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Bork
Justizbeschäftigte
- automatisiert erstellt, ohne Unterschrift gültig -

Essen, den 12.07.2007
Vfg.
1) U.m.A. dem AG Dorsten mit dem Antrag übersandt, den Einspruch (Bl.67 d.A.) als unzulässig, da verspätet, zu verwerfen. Zusatz: Die aus dem Strafbefehl ersichtliche Geldstrafe wurde bereits gezahlt.
2) 1 Monat
(Wilms)
Staatsanwältin


Weil das Schreiben von "(Wilms) Staatsanwältin" (gen. Filz) so dermaßen bescheuert wirkt, hier als Beweis der Scan:
(Wilms) Staatsanwältin

Dienstaufsichtsbeschwerde

Fax an die üblichen Empfänger:
Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort angeben!]
Hallo, aus der Gosse kriminellen Abschaums zusammengekratzer Bodensatz!
Hiermit lege ich  DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE gegen "Wilms Staatsanwältin" (gen. Filz) von der SA Essen ein.
Filz hat unter dem Datum 12.07.2007 einen "Antrag" an das Völkermörderpack "Amtsgericht Dorsten" (Oberindianer: Völkermörder "Direktor Huda", gen. Hitla) geschickt:
"1) U.m.A. dem AG Dorsten mit dem Antrag übersandt, den Einspruch (Bl.67 d.A.) als unzulässig, da verspätet, zu verwerfen. Zusatz: Die aus dem Strafbefehl ersichtliche Geldstrafe wurde bereits gezahlt.
2) 1 Monat"
Das AG Dorsten hat dann am 20.07.2007 eine Kopie des Briefes an einen "Herrn Rolf Hermann Lingen" geschickt; Scan hier: http://www.kirchenlehre.com/titel_06.htm; "Bl.67 d.A." fehlt allerdings!
Nun muss man wissen, dass es in der Sache (angedichteter "Missbrauch von Titeln") nicht nur einen einzigen, sondern bereits insgesamt drei Einsprüche gab. Diese Einsprüche sind nicht nur im Weltnetz veröffentlicht, d.h. sie sind auch bei wenigstens allen involvierten "Justiz"-Stellen zwingend als bekannt vorauszusetzen. Es gibt obendrein auch noch von allen Einsprüchen eindeutige Faxprotokolle. Wie so ein Sendebericht aussieht, s. http://www.kirchenlehre.com/seife.htm
Also: Nix mit "verspätet"! Jetzt mal im einzelnen:
25.04.2007: Zudem wird wegen des heute zugestellten "Strafbefehls" folgendes erklärt: Gegen den "Strafbefehl" wird hiermit *EINSPRUCH* / *SOFORTIGE BESCHWERDE* eingelegt. Begründung: Der "Strafbefehl" ist aus äußeren und inneren Gründen absolut nichtig, s. u.a. folgende KzM-Texte (http://www.kirchenlehre.com): (titel_02.htm)
03.06.2007: Hiermit lege ich *EINSPRUCH* / *SOFORTIGE BESCHWERDE* gegen die "Rechtskraft" des "Strafbefehls", zugestellt am 31.05.2007, und "Grundgesetz'"-Beschwerde wegen des "Strafprozesses" ein. (titel_04.htm)
15.06.2007: Hiermit lege ich *EINSPRUCH* / *SOFORTIGE BESCHWERDE* gegen die "Rechnung" des "Strafbefehls", zugestellt am heutigen Herz-Jesu-Fest (herzjesu.htm), ein; (titel_05.htm)
Besondere Probleme bereitet der "Zusatz": "Die aus dem Strafbefehl ersichtliche Geldstrafe wurde bereits gezahlt."
1. Warum die unpersönliche passive Formulierung, statt: "Der Verurteilt hat bereits gezahlt"? Das versteht sich doch wohl von selbst, gell? Nun, in Wahrheit habe ich gar nicht gezahlt - aber ich habe im Weltnetz angegeben, an wen welcher Betrag zu bezahlen ist, und offensichtlich hat jemand es vorgezogen, das Erpressungsgeld zu bezahlen, als mitanzusehen, wie ein Priester unschuldig eingekerkert wird. Da ich aber niemanden aufgefordert habe zu bezahlen, kann man mir die Bezahlung nicht zur Last legen. 2. Wen interessiert das? Es wäre doch allenfalls eine Meldung wert, wenn *nicht* gezahlt worden wäre. Und die restlose Belanglosigkeit dieses "Zusatzes" wird noch unterstrichen durch die explizite Erklärung der SA Essen: "Ihre Zahlung stellt keine Anerkennung der Rechnung dar; evtl. zuviel erhobene Beträge werden Ihnen selbstverständlich erstattet oder verrechnet."
Es muss zudem näher erläutert werden, was "2) 1 Monat" hier zu bedeuten hat.
Und bevor SA-Nudel Filz wieder mal ihr teuflisches Lästermaul aufreißt, sei der guten Ordnung halber daran erinnert, dass jegliche "Einspruchsfrist" eh in absolut jeglicher Hinsicht völllig schnurzegal ist: Nicht nur, weil keine Justiz der Welt in der Lage ist, aus katholischen Priester nichtkatholische Laien zu machen - oder umgekehrt (s. wittka.htm); nicht nur, dass die "Justiz" der OMF-"brd" eh nur ein illegales und verbrecherisches Privatunternehmen ohne Befugnisse ist. Denn insbesondere hat die SA Essen schon seit *Jahren*, d.h. auch schon seit *Jahren vor* diesem Schauprozess, die knallharten Beweise auf dem Tisch liegen, dass ich römisch-katholischer Priester bin - und falls die SA die Beweise angeblich vernichtet haben sollte (ist ja in der OMF-"brd" nichts Ungewöhnliches, s. auch den neuerlichen Supercoup bei der "Bundeswehr"), gibt's alles ebenfalls seit Jahren für jeden im Netz abzurufen - davon kann niemand entschuldigt sein, der mich einer "Straftat" auch nur "verdächtigt", geschweige denn wer mich deshalb "verfolgt".
http://www.kirchenlehre.com/verlade.htm / http://www.kirchenlehre.com/schmitz.htm
Man mag noch so sehr auf irgendwelchen Formen und Fristen herumreiten - das Verbrechen hört dadurch nicht auf, Verbrechen zu sein; die Schuld mehrt sich aber durch die Wiederholung und Verteidigung der Lüge.

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