"Missbrauch von Titeln": Das teuflische
Lügenmaul Wilms Staatsanwältin
- Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Antrags auf Ablehnung eines
angeblich unzulässigen, da verspäteten Einspruchs -
(Kirche zum Mitreden, 24.07.2007)
Der Antrag
20.07.2007: Brief von "Amtsgericht Dorsten":
Amtsgericht Dorsten - Postfach -
46251 Dorsten
Alter Postweg 36, 46282 Dorsten
Sprechzeiten: Mo.-Fr.: 8.00 -12.00 Uhr und Di.: 13.00 - 15.00 Uhr
Telefon: 02362/2008-0
Telefax: 02362/2008-51
bei Rückfragen: 02362/2008- (Frau Bork)
Datum: 18.07.2007
Geschäftsnummer: 23 Cs-20 Js 141/07 StR 1-(124/07)
(Bitte bei allen Schreiben angeben!)
Sehr geehrter Herr Lingen,
in der Strafsache gegen Lingen
wird gebeten, von anliegendem Schriftsatz Kenntnis zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Bork
Justizbeschäftigte
- automatisiert erstellt, ohne Unterschrift gültig -
Essen, den 12.07.2007
Vfg.
1) U.m.A. dem AG Dorsten mit dem Antrag übersandt, den Einspruch
(Bl.67 d.A.) als unzulässig, da verspätet, zu verwerfen.
Zusatz: Die aus dem Strafbefehl ersichtliche Geldstrafe wurde bereits
gezahlt.
2) 1 Monat
(Wilms)
Staatsanwältin
Weil das Schreiben von "(Wilms) Staatsanwältin" (gen. Filz) so
dermaßen bescheuert wirkt, hier als Beweis der Scan:
Dienstaufsichtsbeschwerde
Fax an die üblichen Empfänger:
Geschäftsnummern
ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort
angeben!]
Hallo, aus der Gosse kriminellen Abschaums zusammengekratzer Bodensatz!
Hiermit lege ich DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE gegen "Wilms
Staatsanwältin" (gen. Filz) von der SA Essen ein.
Filz hat unter dem Datum 12.07.2007 einen "Antrag" an das
Völkermörderpack "Amtsgericht Dorsten" (Oberindianer:
Völkermörder "Direktor Huda", gen. Hitla) geschickt:
"1) U.m.A. dem AG Dorsten mit dem Antrag übersandt, den Einspruch
(Bl.67 d.A.) als unzulässig, da verspätet, zu verwerfen.
Zusatz: Die aus dem Strafbefehl ersichtliche Geldstrafe wurde bereits
gezahlt.
2) 1 Monat"
Das AG Dorsten hat dann am 20.07.2007 eine Kopie des Briefes an einen
"Herrn Rolf Hermann Lingen" geschickt; Scan hier:
http://www.kirchenlehre.com/titel_06.htm; "Bl.67 d.A." fehlt allerdings!
Nun muss man wissen, dass es in der Sache (angedichteter "Missbrauch
von Titeln") nicht nur einen einzigen, sondern bereits insgesamt drei
Einsprüche gab. Diese Einsprüche sind nicht nur im Weltnetz
veröffentlicht, d.h. sie sind auch bei wenigstens allen
involvierten "Justiz"-Stellen zwingend als bekannt vorauszusetzen. Es
gibt obendrein auch noch von allen Einsprüchen eindeutige
Faxprotokolle. Wie so ein Sendebericht aussieht, s. http://www.kirchenlehre.com/seife.htm
Also: Nix mit "verspätet"! Jetzt mal im einzelnen:
25.04.2007: Zudem wird wegen des heute zugestellten "Strafbefehls"
folgendes erklärt: Gegen den "Strafbefehl" wird hiermit
*EINSPRUCH* / *SOFORTIGE BESCHWERDE* eingelegt. Begründung: Der
"Strafbefehl" ist aus äußeren und inneren Gründen
absolut nichtig, s. u.a. folgende KzM-Texte (http://www.kirchenlehre.com):
(titel_02.htm)
03.06.2007: Hiermit lege ich *EINSPRUCH* / *SOFORTIGE BESCHWERDE* gegen
die "Rechtskraft" des "Strafbefehls", zugestellt am 31.05.2007, und
"Grundgesetz'"-Beschwerde wegen des "Strafprozesses" ein. (titel_04.htm)
15.06.2007: Hiermit lege ich *EINSPRUCH* / *SOFORTIGE BESCHWERDE* gegen
die "Rechnung" des "Strafbefehls", zugestellt am heutigen
Herz-Jesu-Fest (herzjesu.htm), ein; (titel_05.htm)
Besondere Probleme bereitet der "Zusatz": "Die aus dem Strafbefehl
ersichtliche Geldstrafe wurde bereits gezahlt."
1. Warum die unpersönliche passive Formulierung, statt: "Der
Verurteilt hat bereits gezahlt"? Das versteht sich doch wohl von
selbst, gell? Nun, in Wahrheit habe ich gar nicht gezahlt - aber ich
habe im Weltnetz angegeben, an wen welcher Betrag zu bezahlen ist, und
offensichtlich hat jemand es vorgezogen, das Erpressungsgeld zu
bezahlen, als mitanzusehen, wie ein Priester unschuldig eingekerkert
wird. Da ich aber niemanden aufgefordert habe zu bezahlen, kann man mir
die Bezahlung nicht zur Last legen. 2. Wen interessiert das? Es
wäre doch allenfalls eine Meldung wert, wenn *nicht* gezahlt
worden wäre. Und die restlose Belanglosigkeit dieses "Zusatzes"
wird noch unterstrichen durch die explizite Erklärung der SA
Essen: "Ihre Zahlung stellt keine Anerkennung der Rechnung dar; evtl.
zuviel erhobene Beträge werden Ihnen selbstverständlich
erstattet oder verrechnet."
Es muss zudem näher erläutert werden, was "2) 1 Monat" hier
zu bedeuten hat.
Und bevor SA-Nudel Filz wieder mal ihr teuflisches Lästermaul
aufreißt, sei der guten Ordnung halber daran erinnert, dass
jegliche "Einspruchsfrist" eh in absolut jeglicher Hinsicht
völllig schnurzegal ist: Nicht nur, weil keine Justiz der Welt in
der Lage ist, aus katholischen Priester nichtkatholische Laien zu
machen - oder umgekehrt (s. wittka.htm);
nicht nur, dass die "Justiz" der OMF-"brd" eh nur ein illegales und
verbrecherisches Privatunternehmen ohne Befugnisse ist. Denn
insbesondere hat die SA Essen schon seit *Jahren*, d.h. auch schon seit
*Jahren vor* diesem Schauprozess, die knallharten Beweise auf dem Tisch
liegen, dass ich römisch-katholischer Priester bin - und falls die
SA die Beweise angeblich vernichtet haben sollte (ist ja in der
OMF-"brd" nichts Ungewöhnliches, s. auch den neuerlichen Supercoup
bei der "Bundeswehr"), gibt's alles ebenfalls seit Jahren für
jeden im Netz abzurufen - davon kann niemand entschuldigt sein, der
mich einer "Straftat" auch nur "verdächtigt", geschweige denn wer
mich deshalb "verfolgt".
http://www.kirchenlehre.com/verlade.htm / http://www.kirchenlehre.com/schmitz.htm
Man mag noch so sehr auf irgendwelchen Formen und Fristen herumreiten -
das Verbrechen hört dadurch nicht auf, Verbrechen zu sein; die
Schuld mehrt sich aber durch die Wiederholung und Verteidigung der
Lüge.
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