50 Tage Kerker wegen "Missbrauchs von
Titeln"
- Wichtiger Etappensieg für Carsten Leinhäuser und
Karlheinz Gutenkunst; Bonus: Trierer "Sektenbeauftragter" Matthias
Neff -
(Kirche zum Mitreden, 25.04.2007)
25.04.2007 "Förmliche Zustellung" an einen "Herrn Rolf Hermann
Lingen", 23 Cs 20 Js 141/07 - 124/07
Amtsgericht Dorsten, 18.04.07
Hausanschrift: Alter Postweg 36, 46282 Dorsten
Telefon 02362 / 2008-54
Geschäfts-Nr.: 23 Cs 20 Js 141/07 (124/07)
Bitte bei allen Schreiben an das Amtsgericht -insbesondere bei
Einlegung eines Rechtsmittels - angeben!)
Rechtskräftig seit ...,den ... als Urkundsbeamtin/Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
Strafbefehl gegen Rolf Hermann Lingen
Verteidiger/in:
Nebenbeteiligte:
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Essen wird gegen Sie wegen
Missbrauchs von Amtsbezeichnungen
- Vergehen nach § 132aAbs.2, Abs.3 StGB -
eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15,00 Euro (= 750,00
Euro) festgesetzt.
Gemäß § 465 StPO werden Ihnen die Kosten des Verfahrens
auferlegt.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie, am 14.02.2007 und am 30.03.2007
in Dorsten
unbefugt eine Amtsbezeichnung der Kirchen bzw. eine Bezeichnung, die
einer solchen zum Verwechseln ähnlich ist, geführt zu haben
Ihnen wird folgendes zur Last gelegt: Auf der von Ihnen betriebenen
Internetseite www.kirchenlehre.com bezeichnen Sie sich selbst als
"Pater Lingen", obwohl Ihnen bewusst ist, dass Sie nicht befugt sind,
sich als „Pater" zu bezeichnen. Zudem bezeichnen Sie sich unbefugt als
"Priester" der römisch-katholischen Kirche.
0 Der erforderliche Strafantrag ist / die erforderlichen
Strafanträge sind rechtzeitig gestellt. [Anm. PRHL: d.h. NICHT
rechtzeitig gestellt]
0 Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung wird
von der Staatsanwaltschaft bejaht. [Anm. PRHL: d.h. NICHT bejaht]
0 Die Einzelstrafen betragen für die l. Tat und für die 2.
Tat. [Anm. PRHL: d.h. NICHTS für die 1. Tat und NICHTS für
die 2. Tat]
Als Beweismittel hat die Staatsanwaltschaft bezeichnet:
Gegenstände des Augenscheins:
1. Ausdrucke der Internetseite www.kirchenlehre.com
2. Fax vom 30.03.2007
Rechtsbehelfsbelehrung
Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie
nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung bei dem umstehend
bezeichneten Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle Einspruch einlegen. Bei schriftlicher Einlegung
ist die Frist nur gewahrt, wenn die Einspruchsschrift vor Ablauf von
zwei Wochen bei dem Gericht eingegangen ist. Sie können den
Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. In der
Einspruchsschrift können Sie auch weitere Beweismittel (Zeuginnen,
Zeugen, Sachverständige, Urkunden) angeben. Ist der Einspruch
verspätet eingelegt oder sonst unzulässig, so wird er ohne
Hauptverhandlung durch Beschluss verworfen. Andernfalls findet eine
Hauptverhandlung statt. In dieser entscheidet das Gericht nach neuer
Prüfung der Sach- und Rechtslage. Dabei ist es an den in dem
Strafbefehl enthaltenen Ausspruch nicht gebunden, soweit sich der
Einspruch auf ihn bezieht. Soweit in diesem Strafbefehl eine Geldstrafe
gegen Sie festgesetzt wurde und Sie den Einspruch auf die Höhe der
Tagessätze beschränken, kann das Gericht - sofern Sie, ggfls.
Ihre Verteidigerin / Ihr Verteidiger und die Staatsanwaltschaft hierzu
Ihre Zustimmung erteilen - ohne Hauptverhandlung durch Beschluss
entscheiden. Bei einem solchen beschränkten Einspruch empfiehlt es
sich, zugleich zu der Frage Stellung zu nehmen, ob Sie (und ggfls. Ihre
Verteidigerin / Ihr Verteidiger) zustimmen, dass das Gericht durch
Beschluss entscheidet. In diesem Beschluss darf von den Feststellungen
des Strafbefehls nicht zu Ihrem Nachteil abgewichen werden. Gegen
diesen Beschluss ist sodann noch die sofortige Beschwerde möglich.
Gegen die Entscheidung über die Verpflichtung, Kosten oder
notwendige Auslagen zu tragen, können Sie, wenn der Wert des
Beschwerdegegenstandes 200,- Euro übersteigt, bei dem umstehend
bezeichneten Amtsgericht binnen einer Woche nach Zustellung allein oder
neben dem Einspruch schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
einlegen. Die Wochenfristen beginnen mit dem Tage der Zustellung, der
auf dem Briefumschlag vermerkt ist, und enden mit dem Ablauf des
entsprechenden Tages der zweiten Woche (im Falle des Einspruchs) bzw.
der folgenden Woche (im Falle der sofortigen Beschwerde). Fällt
das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder
einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten
Werktages. Die schriftliche Rechtsmitteleinlegung muß in
deutscher Sprache erfolgen.
gez. Hinkers
Richter/in am Amtsgericht
Ausgefertigt:
[nicht lesbares Gekritzel]
Urkundsbeamtin/Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Zahlen Sie bitte nur nach schriftlicher Aufforderung.
Die Staatsanwaltschaft wird Ihnen nach Rechtskraft eine
Zahlungsaufforderung übersenden, in der auch die Verfahrenskosten
berechnet sein werden.
Hinweis zu den Verfahrenskosten (Stand 01.07.2004):
Für das Strafbefehlsverfahren werden Kosten nach dem
Gerichtskostengesetz erhoben, und zwar
1. eine Gebühr in Höhe von
a) für die Festsetzung von Freiheitsstrafe / Geldstrafe bis zu 6
Monaten/bis zu 180 Tagessätzen 60,00 EUR,
bis zu 1 Jahr / von mehr als 180 Tagessätzen 120,00 Euro;
b) für die Verwarnung mit dem Vorbehalt einer Verurteilung zu
einer Geldstrafe dieselbe Gebühr wie zu a) bei Festsetzung einer
Geldstrafe;
c) für die Entziehung der Fahrerlaubnis 30,00 EUR
2. Auslagen, die in dem bisherigen Verfahren entstanden sind. Dazu
zählen unter anderem insbesondere die Beträge (Vergütung
nach dem JVEG, Ersatz von Aufwendungen), die an den Zeuginnen/Zeugen
und - zum Beispiel für eine Blutuntersuchung -an
Sachverständige gezahlt worden sind, und die Postauslagen für
jede Zustellung.
Hinweis: Wer von der Sorge gequält wird, dass hier nur eine
Geldstrafe genannt wird, darf ganz beruhigt sein: Ersatzweise tritt bei
Nichtzahlung automatisch Kerkerhaft ein, also pro "Tagessatz" ein Tag
Kerker, s. auch die Pressemeldung zur Verhaftung.
Geschäftsnummern
ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort
angeben!]
In den Straf- und Entmündigungsverfahren gegen die
Völkermörder, Erpresser, Betrüger, Soziopathen etc. pp.
1. "Polizei Recklinghausen"; 2. "Rechtsanwälte" Karlheinz
Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz, Speyer/Rhein; 3. SA Essen; 4.
"Amtsgericht Dorsten", namentlich "Direktor" "Huda" (Spitzname: Hitla)
und "Richter" "Hinkers" (Spitzname: Henker), wird hiermit
nachdrücklich Eile angemahnt. Zudem wird wegen des heute
zugestellten "Strafbefehls" folgendes erklärt: Gegen den
"Strafbefehl" wird hiermit *EINSPRUCH* / *SOFORTIGE BESCHWERDE*
eingelegt. Begründung: Der "Strafbefehl" ist aus
äußeren und inneren Gründen absolut nichtig, s. u.a.
folgende KzM-Texte (http://www.kirchenlehre.com):
1. »Nochmals: "Missbrauch von Titeln". "Polizei Recklinghausen"
völlig außer Rand und Band« (titel.htm);
Ausschnitt: »Die PR hat sich also schon wieder - wie praktisch
immer - der Straftatbestände der Strafvereitlung und der
Verfolgung Unschuldiger schuldig gemacht. Wer wenigstens die
elementarste Allgemeinbildung hat, würde schon von vornherein so
einem Verfahren gar nicht stattgegeben haben - aber "Polizisten" der
OMF-"brd" würden dann vielleicht geltend machen, dass sie so einen
Job ja gar nicht ausüben würden, wenn sie wenigstens die
elementarste Allgemeinbildung hätten. Zunächst ein paar
Suchspiele: Sowohl auf der KzM-Startseite als auch in einem eigenen
Text ist eine Maske für Suchen in KzM-Seiten integriert, u.z. via
FreeFind. Damit einige Tests (30.03.2007)« 2. »Der
fanatische Völkermörder Manfred Wucherpfennig (5). Das
Äffchen "Richter Aps" und die Dirne "Oberamtsanwältin Ilge"
spielen Theater im "Amtsgericht Bonn"« (manni_05.htm);
Ausschnitt: »1. Als Priester genieße ich das privilegium
fori (CIC can. 120). Eine "staatliche Gewalt" ist also schon deshalb in
keiner Weise zuständig; falls ich doch vor einem "BRD"-"Gericht"
erscheinen sollte, müsste mir erst eine entsprechende
bischöfliche Erlaubnis vorliegen, andernfalls sind "Ladungen" etc.
schon von daher null und nichtig. [...] 2. Als bloßer
Pseudo-Staat ohne jegliche gesetzliche Grundlage ist die "BRD" nicht
rechtsfähig. [...] 3. Das Treiben der BRD ist ein illegaler
Eingriff in die Freiheit der Kirche und steht im Widerspruch zum Dogma,
dass die Kirche nicht dem Staat unterworfen ist. Durch eine
"Anerkennung" einer Entscheidungsgewalt des Staates in kirchlichen
Interna würde ich selbst zum Häretiker und ginge meiner
kirchlichen Mitgliedschaft verlustig; eher sterbe ich. [...] 6. Mit
ihrem Treiben verherrlicht die "Justiz" den von den Nazis betriebenen
Völkermord und übersteigert ihn. [...] 8. Es besteht
grundsätzlich keine Möglichkeit, die "BRD"-"Justiz" noch
ernst zu nehmen, zumal sie schon öffentlich als "Saustall", als
"Rechtsbeugermafia", "übles Pack" etc. bezeichnet wird.« S.
dazu außerdem: »Oettinger, Filbinger – und wie sie alle
heißen. "Meine Rede war öffentlich, ernst gemeint, und die
bleibt so stehen." Wenn ein Politiker so etwas sagt, dann meint er das
Gegenteil."« (http://www.kreuz.net/article.5082.html);
Ausschnitt: »Mit brutalster Gewalt verteidigt Oettinger als
Letztverantwortlicher den Kindermord im Mutterleib. Wer es trotzdem
wagt, am Kindermord im Mutterleib Kritik zu äußern,
muß nach dem unerbittlichen Willen Oettingers aufs Schwerste
bestraft werden. Immerhin kann Oettinger argumentieren, daß er
nicht der einzige ist, der die Ermordung von Kindern und die Bestrafung
von Lebensschützern mit brutalster Gewalt durchsetzt: CDU und CSU
sind generell für die Verteidigung Schuldiger und die Bestrafung
Unschuldiger bekannt.« Noch konkret zum "Strafbefehl": »Auf
der von Ihnen betriebenen Internetseite www.kirchenlehre.com bezeichnen
Sie sich selbst als "Pater Lingen", obwohl Ihnen bewusst ist, dass Sie
nicht befugt sind, sich als "Pater" zu bezeichnen. Zudem bezeichnen Sie
sich unbefugt als "Priester" der römisch-katholischen
Kirche.« Dabei wird leider nicht erklärt, woher meine
Ankläger mein "Bewusstsein" besser kennen als ich, denn ich bin
mir bekanntlich absolut bewusst, dass ich römisch-katholischer
Priester bin und Anspruch auf den Titel "Pater" habe. Mein Anspruch ist
ja schon längst - wie auch bei KzM nachzulesen - zigmal vollkommen
einwandfrei bewiesen worden, z.B. schmitz.htm.
Ich bin mir zugegebenermaßen völlig bewusst, dass die
"Justiz" der OMF-"brd" a) eine Vollidioten-Clique ist (http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/232572.php);
b) rettungslos absurde Anschuldigungen loslässt (s. abtrei11.htm); c) für ihre
"Verurteilungen" sogar ihre eigene "StPO" außer Kraft setzt, z.B.
durch kommentarloses hartnäckiges Ignorieren von Einsprüchen
gegen ihre "Strafbefehle" (s. hanni.htm). Die
OMF-"brd" beweist außerdem ihre radikale Schizophrenie, weil das
AG Dorsten mich ausdrücklich als "Pater Lingen" anschreibt und das
AG Hannover in einem "unanfechtbaren" "rechtskräftigen" "Urteil"
ausdrücklich erklärt: "Rolf Hermann Lingen ... ist Pater der
katholischen Kirche". Lustigerweise ist das auch haargenau in der Sache
Gutenkunst vorgebracht worden (guten.htm).
Kurz: Wieder einmal stellt die OMF-"brd" die Nazi-Verbrechen locker in
den Schatten: Zwar wurden schon damals Priester eingekerkert und
ermordet, aber damals durften sie sich immerhin noch Priester nennen.
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester,
Befürworter der Todesstrafe)
Bonus: Der "Sektenbeauftragte" des "Bistums Trier", Matthias Neff
Der Editor von sedisvakantismus.org informiert uns öfters von
seiner Korrespondenz mit V2-Sektierern; dies wird nach Maßgabe
für die weit-Texte bei KzM verwendet.
Heute erhielt der Editor eine Mail von einem "Bastian Hirsch",
bestehend aus einem Schreiben von einem "Matthias Neff" an Bastian
Hirsch:
Sehr geehrter Herr Hirsch,
Die Ausführungen unter "sedisvakantismus.org" stoßen bei
vielen Lesern berechtigterweise aufgrund ihres polemischen,
beleidigenden und herabsetzenden Inhalts (die römisch-katholische
Kirche wird als "V2-Sekte" bezeichnet, das Zweite Vatikanische Konzil
bekämpft und nicht nur dem Papst die Legitimität
abgesprochen) auf Empörung, Befremden und Kritik. Ebenso E-Mails
mit dem Absender „sedisvakantismus.org“, die schon seit vielen Jahren
regelmäßig auch bei vielen kirchlichen Einrichtungen
unaufgefordert eingehen.. Betreiber der Domain „sedisvakantismus.org“
und Verfasser der Mails ist Herr Rolf Hermann Lingen aus Dorsten. Herr
Lingen ist ein Einzelgänger, der offenbar gerne den Eindruck
erweckt, bei „sedisvakantismus.org“ handele es sich um eine
größere Organisation. Er selbst bezeichnet sich als
„römisch-katholischen Priester“ und wird immer wieder
„Sedisvakantistenpater“ genannt. Bei Herrn Rolf Hermann Lingen handelt
es sich jedoch keineswegs um einen römisch-katholischen Priester.
Herr Lingen kann, ungeachtet vieler juristischer Auseinandersetzungen
und Verurteilungen bis hin zu Gefängnisstrafen, offenbar nicht
davon abgebracht werden, seine Polemik weiter zu verbreiten, an eine
sachliche Auseinandersetzung mit seinen Positionen ist daher nicht zu
denken. Sein Verhalten lässt Zweifel daran aufkommen, ob er
sich über die Tragweite seiner Aktivitäten überhaupt im
Klaren ist. Er wurde bereits mehrfach wegen Beleidigung - nicht nur
kirchlicher Stellen - verurteilt. Lange hat er seine Polemik über
die Internetadresse www.katholisch.de verbreitet. Nur durch eine Klage
der Deutschen Bischofskonferenz konnte ihm die Nutzung dieser Adresse
gerichtlich untersagt und das Namensrecht der katholischen Kirche in
Deutschland auf diese Domain durchgesetzt werden.
So ärgerlich diese Mails und die Inhalte auf sedisvakantismus.org
auch sein mögen - am besten ignoriert man sie.
Viele Grüße
Matthias Neff
Es muss nachdenklich stimmen, dass uns die
OMF-"brd" ein Abitur mit 1,6 und die V2-Sekte ein Diplom mit "sehr
gut" ausgestellt haben, wenn sie uns doch penetrant als geistesgestört hinstellen. Besonders
befremdlich: Z.B. bei kreuz.net (s. auch
http://www.kreuz.net/reader.936.html) insistieren viele immer wieder,
dass wir absolut unzurechnungsfähig sind - aber sie verwenden
dafür trotzdem nicht das einzige "psychiatrische Gutachten", das
nach einer Untersuchung durch einen Psycho-Fritzen fabriziert wurde,
i.e. das von Mihail Kivi. Auch unsere
mehrfachen Hinweise auf dieses "Gutachten" werden von den kreuz.nattern
hartnäckig ignoriert. Erst kürzlich beschloss "Müller"
(Dienstag, 24. April 2007 09:17): "Lingen kann aufgrund psychischer
Defizite gar nicht zum Priester geweiht sein."
Zugegeben, die kirchliche Lehre enthält auch Aussagen für den
Fall, dass ein Unmündiger geweiht wurde:
"Zur Gültigkeit der Weihe ist erfordert, daß der
Weihekandidat getauft und männlichen Geschlechts ist, sowie
daß ein Erwachsener wenigstens habituell die ausdrückliche
Intention hat, das Weihesakrament zu empfangen. Gültig ist die
Weihe auch bei Kindern, die den Vernunftgebrauch noch nicht haben,
sowie bei solchen, die durch schwere Furcht gezwungen in die Weihe
eingewilligt haben. — Können aber letztere die schwere Furcht
beweisen, so werden sie auf ihre Bitten in den Laienstand
zurückversetzt ohne jede Verpflichtung zum Breviergebet und zum
Zölibat, vorausgesetzt, daß sie die Verpflichtung nicht
nachträglich (nach Aufhören der Furcht) stillschweigend
übernommen haben durch Ausübung der Weihegewalt (can. 214)"
(H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1936, 516).
Unklar bleibt bei "Müller" also nur noch, worauf er seine
Behauptung exorbitanter "psychischer Defizite" stützt. Leider
nutzt auch er nicht das Kivi-"Gutachten", noch geht er auf das Bonmot
von der Kinderschänder-Kirche oder auf
das Eigenlob der V2-Sekte als "größte
transnationale Schwulenorganisation" ein. Kurz: Die Tatsache, dass
wir eben keine Defekte aufweisen, die so notorisch symptomatisch
für V2-"Priester" sind, kann "Müller" nur als "psychische
Defizite" erklären.
Müllers Beschluss ist übrigens eine direkte Reaktion auf
unseren vorausgehenden Eintrag bei kreuz.net; es ging um den Selbstmord
eines V2-"Priesters", der als Säufer, Kettenraucher und
Dummschwätzer allgemein bekannt war
(http://www.kreuz.net/article.5084.html):
Ich wurde bereits von einem
„Psychiater“ „untersucht“. Das „Gutachten“ habe ich sogar selbst bei
KzM veröffentlicht: http://www.kirchenlehre.com/kivi.pdf
Stimmt, ich passe nicht ins V2-Konzept:
Ich bin nicht und war auch nie in therapeutischer Behandlung; ich
weiß aber immerhin ein bisschen, wie die aussieht:
http://www.kirchenlehre.com/priest08.htm
Ich rauche nicht.
Ich trinke praktisch keinen Alkohol.
Ich bin kein Kinderschänder.
Ich bin nicht schwul.
Ich treibe auch sonst keine Unzucht.
Ich bin nicht selbstmordgefährdet.
Folglich bin ich kein „römisch-katholischer Priester“.
Wenn doch alles im Leben so einfach und klar zu durchschauen wäre!
"Müller" hat kurz darauf (Dienstag, 24. April 2007 09:22) auch
noch den Schluss als "naheliegend" bezeichnet, dass der
("sedisvakantistische") kreuz.net-Diskutant Daniel Stöhr "in Personalunion Lingen" ist, was natürlich
offenkundig falsch ist. Aber solche "Schlüsse" sind eben
symptomatisch für kreuz.nattern.
Nun denn: Der Editor von sedisvakantismus.org hat an Bastian
Hirsch wegen des Exzesses von "Matthias Neff" geantwortet:
he bastilein,danke, dass du mir
diesen Wisch von der NOSS weitergeleitet hast.Da hast du wenigstens
einmal in deinem Leben etwas Nuetzliches getan.
Nun ja, nach typischer Novus Ordo Manier ist dieser Wisch durchsetzt
mit Luegen, was einen ja auch nicht verwundert, sind doch die Novus
ordo Sektierer vaeterlicherseits alles Soehne des Vaters der Luege und
muetterlicherseits Soehne der Grossen Hure Babylon, oder mit anderen
Worten der NOSS.
1.) Ich, Editor, betreibe die Seite www.sedisvakantismus.org
2.)Ich bin NICHT Pater LIngen,
3.)Ich nenne auf meiner Seite die NOSS nicht V2 Sekte sondern die Novus
Ordo Subsistit Sekte, da sie ja in der grossen Synagoge Satans
subsistiert.
4.)Es gab niemals ein sog. Zweites vatikanisches Konzil, nur DAS
vatikanische Konzil von 1869-1870
5.)Keinem gueltigen Papst wurde von uns jemals die Legitimitaet
abgesprochen, nur Usurpatoren ,Schismatikern, Haeretikern und Apostaten
und diese koennen laut unfehlbarer Lehre der Kirche NIEMALS UNTER
KEINEM UMSTAND Paepste etc. sein.
6.)Meine Schriften versende ich erst seit ca. 1 Jahr, denn
www.sedisvakantismus.org ist gerade erst einmal 16 Monate alt.
7.) HW Pater Lingen ist der EINZIGE roemisch-katholische Priester im
deutschen Raum und ist NICHT ALLEINE
8.)"An eine sachliche Auseinandersetzung ist nicht zu denken"??-bis
heute konnte noch kein einziger Novus Ordo Sektierer je auch nur einen
einzigen Punkt gegen uns vorbringen
9.) Wir alle sind uns ueber die Tragweiten unserer missionarischen
Verpflichtung als Katholiken gegenueber Gott absolut bewusst und werden
jetzt erst recht weiter machen, die NOSS als das zu enttarnen als das
was sie ist, naemlich die Grosse Hure Babylon aus der
Johannesoffenbarung.
10.)HW P.Lingen wurde kein einziges Mal bisher verurteilt, da die "BRD"
ein nichtexistentes Gebilde ist, und keinerlei Jurisdiktion hat
11.")So ärgerlich diese Mails und die Inhalte auf
sedisvakantismus.org auch sein mögen - am besten ignoriert man
sie"-klassischer Fall von ignorantia affectata
So Bastilein, da du ja nur ein kleiner Wassertraeger bist, bitte
ich dich diese email von mir deinem Grand Orient, dem Neff-Klaeff
Satanisten weiterzuleiten.
editor
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