Wichtiger juristischer Erfolg für die katholische Kirche

- Pressemeldung: Ein Befangenheitsantrag wird bearbeitet -
(Kirche zum Mitreden, 16.04.2012)
Zur Vorgeschichte s. hier.

http://www.youtube.com/watch?v=k9JyNOfLsUU
http://de.gloria.tv/?media=279755

Seit vielen Jahrzehnten werden von deutscher Seite zahlreiche illegale Repressionen gegen die katholische Kirche ausgeübt, s. z.B. das "Konkordatsurteil" des BVerfG v. 26.03.1957. Und mit Eintritt des bisher längsten Sedisvakanz des Stuhles Petri beim Tod von Papst Pius XII. (1958) begann die BRD den Bürgern das Bekenntnis aufzuzwingen, dass die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) die katholische Kirche sei. Dementsprechend führte die BRD auch zahlreiche Zivil- und Strafprozesse gegen den Verf. wegen seines (n.b. auch gar nicht gesetzlich verbotenen) sog. "Sedisvakantismus" und verhängte schwere Strafen gegen ihn. Der neueste Strafprozess dieser Art (Amtsgericht Dorsten / Schöffengericht, Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43-11) sollte heute, am 16.04.2012, enden, u.z. anscheinend mit einer mehrjährigen Gefängnisverurteilung des Verf. Alles schien bereits besiegelt, aber drei Tage davor erhielt der Verf. plötzlich eine Abladung zum Termin der Hauptverhandlung: "Grund der Aufhebung: Befangenheitsantrag des Angeklagten." Wie verworren das Betreiben der Justiz ist, lässt sich auch bei umfangreicher Beschäftigung mit der Materie allenfalls erahnen. Hier nur einige Aspekte:
1. Tatsache ist: Der Verf. hatte am 09.04.2012 eine »Endgültige Ablehnung von "Richter" Wolfhart Timm und "Staatsanwalt" Joachim Lichtinghagen« an die Justiz gefaxt. Darin heißt es: »Unbestreitbar handelt es sich hier um einen rein kirchlichen Prozess, in den der Staat sich gar nicht einmischen kann und darf. [...] Und selbst wenn die BRD hier überhaupt etwas zu sagen hätte: Timm und Lichtinghagen sind nicht tauglich für so einen Prozess. [...] Timm wollte denn auch in der Hauptverhandlung das Strafverfahren einstellen nach der Devise: "Ich finde keine Schuld an ihm." Aber dann ließ Lichtinghagen den Prozess unterbrechen. Nach einer Beratung hinter verschlossenen Türen setzte Timm den Prozess dann doch fort, u.z. wollte er ein "Gutachten" zu meiner Priesterweihe. Diesem Gutachten müsse ich mich vollkommen bedingungslos vollkommen uneingeschränkt unterwerfen. Hier wird also a priori ein Gutachten einfachhin für unfehlbar erklärt, was an sich schon problematisch ist, zumal § 839a BGB ja ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Falschgutachtens abstellt. Und als "Gutachter" bestimmte Timm dann obendrein Thomas Schüller. Schüller ist als V2-Anhänger Häretiker, bezeichnet - als V2-"Kirchenrechtler"! - die V2-Texte als "Dogmen" und unterstützt das "Memorandum Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch". Das Gutachten wiederum ist so überschäumend stümperhaft und falsch, dass es unmöglich gegen mich verwendet werden kann.«
Die absurden Fehler im Gutachten wiederum hat der Verf. sofort vorgebracht. Und noch viel grundsätzlicher: Als der Verf. vor über sechzehn Jahren sog. "Sedisvakantist" wurde, hat er eine entsprechende Erklärung veröffentlicht und der V2-Gruppe zur Stellungnahme vorgelegt: "Die derzeitige Sedisvakanz. Der Unterschied zwischen katholischer Kirche und ökumenischer Antikirche." In den ganzen darauffolgenden Prozessen hat der Verf. immer wieder den Widerruf seiner Aussagen und die Unterwerfung unter die V2-Gruppe zugesichert, sobald seine Position widerlegt ist. Der Verf. hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kirche gem. Dogma dem Staat nicht unterworfen ist und dass er sich deshalb keinen argumentationslosen Zwangsmaßnahmen beugen wird. In weit über tausend Publikationen hat er seine Position bekräftigt. Darauf reagierten BRD und V2-Gruppe aber immer nur mit immer schwereren Zwangsmaßnahmen, sogar eine Psychiatrisierung wurde (wenn auch vollkommen erfolglos) versucht. Und nun also droht eine langjährige Gefängnisstrafe. Nie gab es irgendein Einhalten - bis plötzlich zu dieser Abladung wegen eines "Befangenheitsantrags". Diese Atempause - obendrein so kurz vor der scheinbar endgültigen Lösung des Problems - ist an sich schon eine Sensation.
2. Und noch erstaunlicher: Eine Recherche z.Th. "Befangenheitsanträge" ergibt v.a., dass diese fast immer abgelehnt werden, u.z. sofort und ohne vernünftige Begründung. Bereits am 21.09.1981 resümierte der "Spiegel" ("Wann ist ein Richter befangen?"; s.a.: justizkacke.de / www.webcitation.org/66wXLjObW): »Richter rücken selten ab, wenn einer ihre Objektivität in Frage stellt -nicht einmal fünf Prozent der Ablehnungsgesuche, so die Auswertung westdeutscher Gerichtsverfahren, haben Erfolg. Amtsrichter besonders fühlen sich unanfechtbar. [...] Kaum einmal korrigierten Richter ihre Kollegen, nur 1,3 Prozent der Revisionen beim BGH, die auf Befangenheit gestützt sind, gehen durch. [...] In der Praxis wird fast jede Ablehnung erst mal schlicht als Angriff auf die "Funktionsfähigkeit des Justizapparates" gesehen, wie der Justizautor Ludwig Bendix beobachtete, oder auf die "heilige rationalistische Überlieferung des unparteilichen Richters".«
3. Vielleicht von Belang: Zufälligerweise sorgt momentan der Falschgutachten-Fall von Monika de Montgazon für Schlagzeilen: de Montgazon hatte infolge fehlerhafter Gutachten des Landeskriminalamtes 888 Tage unschuldig im Gefängnis gesessen. Nun wurde sie vom Kammergericht Berlin dazu verurteilt, 32.000 Euro zu bezahlen für die von ihr in Auftrag gegebenen korrekten Gutachten, wodurch ihre Freilassung überhaupt erst ermöglicht wurde. Gutachten können also keineswegs nur theoretisch (§ 839a BGB), sondern auch tatsächlich falsch sein: ein Grund mehr, bei der apriorischen Unfehlbarkeitserklärung eines Gutachtens nach der Unparteilichkeit des Richters zu fragen.
4. Aber: Entscheidend zur richtigen Beurteilung dieses - immerhin bearbeiteten und insofern bereits erfolgreichen - "Befangenheitsantrags": Diese apriorische Unfehlbarkeitserklärung des Schüller-Gutachtens ist eigentlich gar nicht abwegig, ganz im Gegenteil: Timm hatte - oberflächlich betrachtet - eigentlich gar keine andere Möglichkeit, als den Verf. zu einer bedingungslosen vollkommenen Unterwerfung unter dieses Gutachten zu zwingen. Nicht vergessen: Dies ist ein rein kirchlicher Prozess, denn es geht um die Frage, ob der Verf. sich rechtmäßig als katholischer Priester bezeichnet oder nicht. Es ist ein Dogma, dass die Kirche dem Staat nicht unterworfen ist, d.h. der Staat muss hier vollkommen dem jeweiligen kirchlichen Urteil folgen.
5. Nur als Beispiele zur Orientierung: Die absurden Falschaussagen dieses umfangreichen "Gutachtens" sind viel zu zahlreich, um sie in einer kleinen Pressemeldung vollständig abzuhandeln. Bekanntlich wurde der Verf. - urkundlich bewiesen - von der V2-Gruppe (gültig) getauft, (wohl ungültig) "gefirmt", war sog. "Priesterkandidat" zunächst im V2-"Bistum Essen" und dann - auf persönliche Empfehlung seitens Joseph Ratzinger - im V2-"Bistum Chur", wo ihm die V2-Gruppe das "Diplom katholische Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut" ausstellte. Aber laut Schüller-Gutachten wurde der Verf. NICHT in der V2-Gruppe getauft, geschweige denn gefirmt, war niemals "Priesterkandidat" und hat höchstwahrscheinlich auch nie V2-"katholische Theologie" studiert. Kurzum: Die V2-Gruppe erklärt öffentlich in einem großen Strafprozess, dass sie jemanden praktisch gar nicht kennt, mit dem sie - urkundlich bewiesen - viele Jahre lang sehr eng verbunden war. Und das sind noch die harmlosesten Falschaussagen dieses Gutachtens, weswegen ein Strafverfahren gegen Thomas Schüller wegen Verleumdung und Volksverhetzung anhängig ist.
6. Der Ursprung dieser Absurditäten: Man vergegenwärtige sich das Dogma, dass die Kirche nicht dem Staat unterworfen ist. Aus kirchlicher Perspekte ist es also absolut verboten, jemanden - erst recht durch staatliche Gewalt - zum Abschwören vom katholische Glauben zu zwingen. Aus V2-Perspektive hingegen ist genau dieser Zwang absolut lebensnotwendig. Die V2-Gruppe kann schlichtweg nicht beweisen, dass sie die katholische Kirche ist, eben weil sie es nicht ist. Deshalb wird jedes Argument resp. jeder Wahrheitsliebender sofort und ausschließlich mit aller, gerne auch staatlicher Gewalt bekämpft. Jede Lüge ist willkommen, wenn sie nur dem Zweck dienlich ist, den Gegner auszuschalten. Im Grunde ist ja die Wahrheit der eigentliche Gegner der V2-Gruppe. Die katholische Kirche ist die "Grundfeste der Wahrheit" (1Tim 3,15). Die V2-Gruppe dagegen ist eine vollkommen andere Religion, eben eine Gegenkirche. Was von der katholischen Kirche zutiefst verurteilt wird, wird von der V2-Gruppe zur höchsten Instanz erhoben.
7. Die eigentliche Wurzel des Übels: Der Befangenheit ist jeder Richter unleugbar schuldig, der die V2-Gruppe argumentationslos als katholische Kirche hinstellt. D.h. niemals kann und darf man irgendein BRD-Urteil als "rechtskräftig" bezeichnen, geschweige denn befolgen, demzufolge die V2-Gruppe die katholische Kirche sei. Alle diese "Verurteilungen" gegen den Verf. sind absolut null und nichtig sowie strafbar gem. § 6 VStGB. Das hat der Verf. immer zu allen "Verurteilungen" erklärt, und diesen Grundsatz wird er auch weiterhin vertreten.

Dokumente:
Geburtsurkunde
Taufurkunde (Geburtsurkunde und Taufurkunde befinden sich auf der Vorder- resp. Rückseite desselben Blattes!)
Bescheinigung V2-Firmung durch V2-"Weihbischof" Gerd Dicke; bescheinigt von V2-"Pfarrer" Günter Esters, "Pfarrei St. Franz Sales", Jülich
Bescheinigung katholische Firmung durch Bischof Mark Pivarunas; bescheinigt von den Sedi-Priestern Rafael Cloquell (mittlerweile Bischof) und James Baird
Brief von Ratzinger v. 16.11.1992 (s. Korrespondenz hier)
Aufenthaltsbewilligung der Fremdenpolizei des Kantons Graubünden
Beauftragung zum V2-"Lektorat" durch "Bischof" Wolfgang Haas, Chur
V2-Diplom
Weiheurkunde (zur V2-Anerkennung s. Bistum Freiburg gegen Bischof Schmitz)
Anerkennung der Priesterweihe durch Bischof López-Gastón (s. Vorladung zur Vernehmung; dieses Verfahren wurde daraufhin eingestellt)

Zum Gutachten s. u.a.
Thomas Schüller contra Kirchenrecht
"Memorandum Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch"


Von der KzM-Startseite:
13.04.2012

Wie "Amtsgericht Dorsten" erst heute (13.04.2012) nachmittag mir mitgeteilt hat, hat es den Termin für die Hauptverhandlung am 16.04.2012 aufgehoben.
Vorwand: "Befangenheitsantrag des Angeklagten".
Zur Vorgeschichte s. www.kirchenlehre.com/titeln22.htm
Eine Mitteilung zu diesem neuen Ereignis soll noch folgen.


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