Wichtiger juristischer Erfolg
für die katholische Kirche
- Pressemeldung: Ein Befangenheitsantrag wird bearbeitet -
(Kirche zum Mitreden, 16.04.2012)
Zur Vorgeschichte
s. hier.
http://www.youtube.com/watch?v=k9JyNOfLsUU
http://de.gloria.tv/?media=279755
Seit vielen Jahrzehnten werden von deutscher Seite zahlreiche
illegale Repressionen gegen die katholische Kirche ausgeübt, s.
z.B. das "Konkordatsurteil" des BVerfG v.
26.03.1957. Und mit Eintritt des bisher längsten
Sedisvakanz des Stuhles Petri beim Tod von Papst Pius XII. (1958)
begann die BRD den Bürgern das Bekenntnis aufzuzwingen, dass
die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) die
katholische Kirche sei. Dementsprechend führte die BRD auch
zahlreiche Zivil- und Strafprozesse gegen den Verf. wegen seines
(n.b. auch gar nicht gesetzlich verbotenen) sog. "Sedisvakantismus"
und verhängte schwere Strafen gegen ihn.
Der neueste Strafprozess dieser Art (Amtsgericht Dorsten /
Schöffengericht, Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43-11) sollte heute, am
16.04.2012, enden, u.z. anscheinend mit einer mehrjährigen
Gefängnisverurteilung des Verf. Alles schien bereits besiegelt,
aber drei Tage davor erhielt der Verf. plötzlich eine Abladung
zum Termin der Hauptverhandlung: "Grund der Aufhebung:
Befangenheitsantrag des Angeklagten." Wie verworren das Betreiben
der Justiz ist, lässt sich auch bei umfangreicher
Beschäftigung mit der Materie allenfalls erahnen. Hier nur
einige Aspekte:
1. Tatsache ist: Der Verf. hatte am 09.04.2012 eine
»Endgültige Ablehnung von "Richter" Wolfhart Timm und
"Staatsanwalt" Joachim Lichtinghagen« an die Justiz gefaxt.
Darin heißt es: »Unbestreitbar handelt es sich hier um
einen rein kirchlichen Prozess, in den der Staat sich gar nicht
einmischen kann und darf. [...] Und selbst wenn die BRD hier
überhaupt etwas zu sagen hätte: Timm und Lichtinghagen
sind nicht tauglich für so einen Prozess. [...] Timm wollte
denn auch in der Hauptverhandlung das Strafverfahren einstellen nach
der Devise: "Ich finde keine Schuld an ihm." Aber dann ließ
Lichtinghagen den Prozess unterbrechen. Nach einer Beratung hinter
verschlossenen Türen setzte Timm den Prozess dann doch fort,
u.z. wollte er ein "Gutachten" zu meiner Priesterweihe. Diesem
Gutachten müsse ich mich vollkommen bedingungslos vollkommen
uneingeschränkt unterwerfen. Hier wird also a priori ein
Gutachten einfachhin für unfehlbar erklärt, was an sich
schon problematisch ist, zumal § 839a BGB ja ausdrücklich
auf die Möglichkeit eines Falschgutachtens abstellt. Und als
"Gutachter" bestimmte Timm dann obendrein Thomas Schüller.
Schüller ist als V2-Anhänger Häretiker, bezeichnet -
als V2-"Kirchenrechtler"! - die V2-Texte als "Dogmen" und
unterstützt das "Memorandum Kirche 2011: Ein notwendiger
Aufbruch". Das Gutachten wiederum ist so überschäumend
stümperhaft und falsch, dass es unmöglich gegen mich
verwendet werden kann.«
Die absurden Fehler im Gutachten wiederum hat der Verf. sofort
vorgebracht. Und noch viel grundsätzlicher: Als der Verf. vor
über sechzehn Jahren sog. "Sedisvakantist" wurde, hat er eine
entsprechende Erklärung veröffentlicht und der V2-Gruppe
zur Stellungnahme vorgelegt: "Die derzeitige Sedisvakanz. Der
Unterschied zwischen katholischer Kirche und ökumenischer
Antikirche." In den ganzen darauffolgenden Prozessen hat der Verf.
immer wieder den Widerruf seiner Aussagen und die Unterwerfung unter
die V2-Gruppe zugesichert, sobald seine Position widerlegt ist. Der
Verf. hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kirche gem.
Dogma dem Staat nicht unterworfen ist und dass er sich deshalb
keinen argumentationslosen Zwangsmaßnahmen beugen wird. In
weit über tausend Publikationen hat er seine Position
bekräftigt. Darauf reagierten BRD und V2-Gruppe aber immer nur
mit immer schwereren Zwangsmaßnahmen, sogar eine
Psychiatrisierung wurde (wenn auch vollkommen erfolglos) versucht.
Und nun also droht eine langjährige Gefängnisstrafe. Nie
gab es irgendein Einhalten - bis plötzlich zu dieser Abladung
wegen eines "Befangenheitsantrags". Diese Atempause - obendrein so
kurz vor der scheinbar endgültigen Lösung des Problems -
ist an sich schon eine Sensation.
2. Und noch erstaunlicher: Eine Recherche z.Th.
"Befangenheitsanträge" ergibt v.a., dass diese fast immer
abgelehnt werden, u.z. sofort und ohne vernünftige
Begründung. Bereits am 21.09.1981 resümierte der "Spiegel"
("Wann ist ein Richter befangen?"; s.a.: justizkacke.de /
www.webcitation.org/66wXLjObW): »Richter rücken selten
ab, wenn einer ihre Objektivität in Frage stellt -nicht einmal
fünf Prozent der Ablehnungsgesuche, so die Auswertung
westdeutscher Gerichtsverfahren, haben Erfolg. Amtsrichter besonders
fühlen sich unanfechtbar. [...] Kaum einmal korrigierten
Richter ihre Kollegen, nur 1,3 Prozent der Revisionen beim BGH, die
auf Befangenheit gestützt sind, gehen durch. [...] In der
Praxis wird fast jede Ablehnung erst mal schlicht als Angriff auf
die "Funktionsfähigkeit des Justizapparates" gesehen, wie der
Justizautor Ludwig Bendix beobachtete, oder auf die "heilige
rationalistische Überlieferung des unparteilichen
Richters".«
3. Vielleicht von Belang: Zufälligerweise sorgt momentan der
Falschgutachten-Fall von Monika de Montgazon für Schlagzeilen:
de Montgazon hatte infolge fehlerhafter Gutachten des
Landeskriminalamtes 888 Tage unschuldig im Gefängnis gesessen.
Nun wurde sie vom Kammergericht Berlin dazu verurteilt, 32.000 Euro
zu bezahlen für die von ihr in Auftrag gegebenen korrekten
Gutachten, wodurch ihre Freilassung überhaupt erst
ermöglicht wurde. Gutachten können also keineswegs nur
theoretisch (§ 839a BGB), sondern auch tatsächlich falsch
sein: ein Grund mehr, bei der apriorischen
Unfehlbarkeitserklärung eines Gutachtens nach der
Unparteilichkeit des Richters zu fragen.
4. Aber: Entscheidend zur richtigen Beurteilung dieses - immerhin
bearbeiteten und insofern bereits erfolgreichen -
"Befangenheitsantrags": Diese apriorische
Unfehlbarkeitserklärung des Schüller-Gutachtens ist
eigentlich gar nicht abwegig, ganz im Gegenteil: Timm hatte -
oberflächlich betrachtet - eigentlich gar keine andere
Möglichkeit, als den Verf. zu einer bedingungslosen
vollkommenen Unterwerfung unter dieses Gutachten zu zwingen. Nicht
vergessen: Dies ist ein rein kirchlicher Prozess, denn es geht um
die Frage, ob der Verf. sich rechtmäßig als katholischer
Priester bezeichnet oder nicht. Es ist ein Dogma, dass die Kirche
dem Staat nicht unterworfen ist, d.h. der Staat muss hier vollkommen
dem jeweiligen kirchlichen Urteil folgen.
5. Nur als Beispiele zur Orientierung: Die absurden Falschaussagen
dieses umfangreichen "Gutachtens" sind viel zu zahlreich, um sie in
einer kleinen Pressemeldung vollständig abzuhandeln.
Bekanntlich wurde der Verf. - urkundlich bewiesen - von der
V2-Gruppe (gültig) getauft, (wohl ungültig) "gefirmt", war
sog. "Priesterkandidat" zunächst im V2-"Bistum Essen" und dann
- auf persönliche Empfehlung seitens Joseph Ratzinger - im
V2-"Bistum Chur", wo ihm die V2-Gruppe das "Diplom katholische
Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut" ausstellte. Aber laut
Schüller-Gutachten wurde der Verf. NICHT in der V2-Gruppe
getauft, geschweige denn gefirmt, war niemals "Priesterkandidat" und
hat höchstwahrscheinlich auch nie V2-"katholische Theologie"
studiert. Kurzum: Die V2-Gruppe erklärt öffentlich in
einem großen Strafprozess, dass sie jemanden praktisch gar
nicht kennt, mit dem sie - urkundlich bewiesen - viele Jahre lang
sehr eng verbunden war. Und das sind noch die harmlosesten
Falschaussagen dieses Gutachtens, weswegen ein Strafverfahren gegen
Thomas Schüller wegen Verleumdung und Volksverhetzung
anhängig ist.
6. Der Ursprung dieser Absurditäten: Man vergegenwärtige
sich das Dogma, dass die Kirche nicht dem Staat unterworfen ist. Aus
kirchlicher Perspekte ist es also absolut verboten, jemanden - erst
recht durch staatliche Gewalt - zum Abschwören vom katholische
Glauben zu zwingen. Aus V2-Perspektive hingegen ist genau dieser
Zwang absolut lebensnotwendig. Die V2-Gruppe kann schlichtweg nicht
beweisen, dass sie die katholische Kirche ist, eben weil sie es
nicht ist. Deshalb wird jedes Argument resp. jeder
Wahrheitsliebender sofort und ausschließlich mit aller, gerne
auch staatlicher Gewalt bekämpft. Jede Lüge ist
willkommen, wenn sie nur dem Zweck dienlich ist, den Gegner
auszuschalten. Im Grunde ist ja die Wahrheit der eigentliche Gegner
der V2-Gruppe. Die katholische Kirche ist die "Grundfeste der
Wahrheit" (1Tim 3,15). Die V2-Gruppe dagegen ist eine vollkommen
andere Religion, eben eine Gegenkirche. Was von der katholischen
Kirche zutiefst verurteilt wird, wird von der V2-Gruppe zur
höchsten Instanz erhoben.
7. Die eigentliche Wurzel des Übels: Der Befangenheit ist jeder
Richter unleugbar schuldig, der die V2-Gruppe argumentationslos als
katholische Kirche hinstellt. D.h. niemals kann und darf man
irgendein BRD-Urteil als "rechtskräftig" bezeichnen, geschweige
denn befolgen, demzufolge die V2-Gruppe die katholische Kirche sei.
Alle diese "Verurteilungen" gegen den Verf. sind absolut null und
nichtig sowie strafbar gem. § 6 VStGB. Das hat der Verf. immer
zu allen "Verurteilungen" erklärt, und diesen Grundsatz wird er
auch weiterhin vertreten.
Dokumente:
Geburtsurkunde
Taufurkunde (Geburtsurkunde und Taufurkunde
befinden sich auf der Vorder- resp. Rückseite desselben
Blattes!)
Bescheinigung V2-Firmung durch
V2-"Weihbischof" Gerd Dicke; bescheinigt von V2-"Pfarrer"
Günter Esters, "Pfarrei St. Franz Sales", Jülich
Bescheinigung katholische Firmung durch
Bischof Mark Pivarunas; bescheinigt von den Sedi-Priestern Rafael
Cloquell (mittlerweile Bischof) und James Baird
Brief von Ratzinger v. 16.11.1992 (s. Korrespondenz hier)
Aufenthaltsbewilligung der Fremdenpolizei des
Kantons Graubünden
Beauftragung zum V2-"Lektorat" durch
"Bischof" Wolfgang Haas, Chur
V2-Diplom
Weiheurkunde (zur V2-Anerkennung s. Bistum Freiburg gegen Bischof Schmitz)
Anerkennung der Priesterweihe durch Bischof
López-Gastón (s. Vorladung zur
Vernehmung; dieses Verfahren wurde daraufhin eingestellt)
Zum Gutachten s. u.a.
Thomas Schüller contra Kirchenrecht
"Memorandum Kirche 2011: Ein notwendiger
Aufbruch"
Von der
KzM-Startseite:
13.04.2012
Wie "Amtsgericht Dorsten" erst
heute (13.04.2012) nachmittag mir mitgeteilt hat, hat es
den Termin für die Hauptverhandlung am 16.04.2012
aufgehoben.
Vorwand:
"Befangenheitsantrag des Angeklagten".
Zur Vorgeschichte
s. www.kirchenlehre.com/titeln22.htm
Eine Mitteilung zu
diesem neuen Ereignis soll noch folgen.
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