katholisch.net: Klageschrift und "Verurteilung"

- Besinnliches zum Advent -
(Kirche zum Mitreden, 10.12.2003)
partyclown koeln bei G.

Die Flutkatastrophe

Bei ihrem Versuch, die katholische Kirche auszurotten, fahren die Feinde Christi nicht nur die schwersten Geschütze auf, sie bündeln auch noch ihre Feuerkraft. Es knubbeln sich also momentan sehr viele Aktionen gegen uns, dass möglicherweise so mancher KzM-Leser nicht mehr genau nachvollziehen kann, worum es im einzelnen eigentlich geht. Das Geknubbele hat uns veranlasst, zwischenzeitlich einige Texte zu veröffentlichen und z.B. in den neuen Anmaßungstext als "Einträge von der KzM-Startseite" zu integrieren. Wir werden mit solchen Massen von Papier in so katastrophalem Ausmaß überflutet, dass wir kaum mit der Bearbeitung nachkommen können - was wohl zur Taktik unserer Gegner gehört.
Also nochmals: Es gibt mehrere Prozesse und entsprechende "Verurteilungen" gegen uns, zudem noch Bestrafungsanträge und Vollstreckungsverfahren usw. Die Verbote, denen wir uns unterwerfen sollen, betreffen sowohl die Verwendung z.B. der Domains katholisch.notrix.de und katholisch.net als auch die inhaltliche Gestaltung unserer Homepage, m.a.W. nicht nur die Adressen sollen wir freigeben, wir sollen auch unsere Homepage löschen. Für jeden einzelnen Fall des Zuwiderhandelns gegen die ganzen Verbote sollen wir mit einem "Ordnungsgeld" von 250'000 Euro resp. "Ordnungshaft" bestraft werden. Da unser Zuwiderhandeln gegen die Verbote absolut uneingeschränkt ist, ist auch die Bestrafung gegen uns absolut uneingeschränkt. Die logische Folge des staatlichen Vorgehens ist also die absolute Zerstörung unserer Person. Es wäre falsch anzunehmen, wir wären nur dreimal verurteilt worden (einmal für katholisch.notrix.de, einmal für katholisch.net, einmal für die Inhalte unserer Homepage), also nur zu 750'000 Euro "Ordnungsgeld" resp. 18 Monaten "Ordnungshaft". Die Bestrafung ist nach irdischen Maßstäben in jeder Hinsicht unendlich, d.h. sie endet erst mit unserem Tod - wobei selbstverständlich jeder, der sich auf unsere Seite stellt, mit ebensolcher Verfolgung rechnen muss, wie wir sie erleiden. Mit Gerechtigkeit in Deutschland kann man wohl frühestens dann rechnen, wenn die Bundesrepublik Deutschland restlos zerschlagen ist.
Zwischenzeitlich veröffentlichten wir auf der KzM-Startseite:

04.12.2003: Fax an das Völkermordinstitut "Landgericht Bonn", Wilhelmstr. 21-23, 53111 Bonn, Fax: 0228 / 702- 1600, nachrichtlich an Staatskanzlei NRW, Stadttor 1, 40190 Düsseldorf, Fax: 0211 / 837 - 1150:


Hi Schlangenbrut,
ich habe noch immer nicht die Adresse der OStA Bonn erhalten, bei der das Strafverfahren gegen euch anhängig ist. Auch die Stadt Bonn weigert sich hartnäckig, mir die Adresse mitzuteilen (s. anmass02.htm).
Deshalb müsst ihr dieses Fax unverzüglich an die OStA Bonn weiterleiten.
Hinweis zu den Ermittlungen gegen das "LG Bonn" wegen Völkermord
Gestern (03.12.2003) erhielt ich eine Mitteilung vom "LG Bonn", dass die Völkermordorganisation "Sozietät Redeker" einen neuen "Bestrafungsantrag" gegen mich gestellt hat. Die Lügerei aus dem ersten "Bestrafungsantrag", den das LGB - im vollen Wissen um die Unrichtigkeit! - als "begründet" bewertet, geht dabei weiter. Die Redekianer behaupten, ich würde bei katholisch.net "weiterhin" schreiben, dass KzM die ursprüngliche Seite der Domain katholisch.de ist. Nicht nur, dass sich die Redekianer nicht für ihre erste Lüge entschuldigen, sie unterstreichen noch einmal ausdrücklich ihren unbedingten Willen zur Lüge. Und noch immer nicht wird begründet, was so extrem strafbar daran sein soll, wenn ich eine bewiesene und für jedermann nachprüfbare Tatsache behaupte.
Besonders problematisch ist die Bemerkung der Redikianer: "Die Dreistigkeit, mit der der Schuldner gerichtliche Verbote und Beschlüsse ignoriert, ist schon bemerkenswert".
Nicht nur, dass damit mit einem Schlag die christlichen Märtyrer zu Verbrechern erklärt werden - während Christus doch gesagt hat: "Nehmt euch in acht vor den Menschen! Denn sie werden euch den Gerichten ausliefern und in den Synagogen euch geißeln. Ja, um meinetwillen werdet ihr vor Statthalter und Könige geführt werden, um Zeugnis zu geben vor ihnen und vor den Heiden" (Mt 10,17f).
Ich habe seit Jahren um eine Erklärung gebeten, weswegen ich die Häresien der V2-Sekte, wie sie z.B. in "connis Credo" gesammelt sind, als katholische Lehre bezeichnen soll. Ich habe V2-"Theologie" studiert und hatte mich sogar bereits in der Schule mit den "Religionslehrern" zerstritten, weil sie ihre falschen Positionen nicht begründen konnten und nur zu pöbelhaften Beleidigungen gegriffen haben, um mich mundtot zu machen. Dass die Kirche niemanden verpflichtet, eine apostatische Sekte für die katholische Kirche zu halten, beweist nicht nur die Geschichte; schon Paulus lehrte: "Aber selbst wenn wir oder ein Engel vom Himmel euch ein anderes Evangelium verkündeten, als wir euch verkündet haben: er sei verflucht. Wie wir es schon früher gesagt haben, so wiederhole ich es jetzt: Wenn jemand euch ein anderes Evangelium verkündet, als ihr empfangen habt,: er sei verflucht" (Gal 1,8f).
Im wesentlichen geht es den Redekianern und ganz besonders ihren Vollstreckern, dem LGB, darum, den Nationalsozialismus zu verherrlichen, dessen Ideologie auf einer völligen Verachtung und Verächtlichmachung der Wahrheit basiert: "Es gibt keine Wahrheit, weder im moralischen noch wissenschaftlichen Sinne. Jede Tat ist sinnvoll, selbst das Verbrechen" (Adolf Hitler).
Wer dieses Verbrecherpack LGB gewähren lässt, verherrlicht den Nationalsozialismus und führt ihn weiter. Christus vincit.

08.12.2003 (Unbefleckte Empfängnis): Fax an die Völkermordorganisation "Sozietät Redeker", Büro Bonn, Mozartstr. 4, 53115 Bonn, Fax: 0228 / 650479, nachrichtlich an Völkermordinstitut "Landgericht Bonn", Wilhelmstr. 21-23, 53111 Bonn, Fax: 0228 / 702- 1600; Staatskanzlei NRW, Stadttor 1, 40190 Düsseldorf, Fax: 0211 / 837 - 1150; [nur infolge des Fax-Verteilers] Generalstaatsanwaltschaft in Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Fax: 0221 / 7711 - 418:


Hi oki, ich habe deine Erklärung, warum ich connis Credo, das du ja kennst, für das Credo der katholischen Kirche halten soll, noch nicht erhalten. Wie du weißt, darf ich dir solange kein Geld zukommen lassen, bis mir deine stichhaltige Erklärung vorliegt. Ich predige oft über das mutige Bekenntnis zur Wahrheit, da würde ich doch unglaubwürdig, wenn ich selbst mich von einer Horde Amok laufender Völkermörder ins Bockshorn jagen ließe. Übrigens habe ich gestern über dich und dein Vollstreckungskommando "Landgericht Bonn" gepredigt (s. p_031207.htm), du kannst mir gerne schreiben, wie dir die Predigt gefallen hat; die Bonner Völkermörder, die dieses Fax nachrichtlich erhalten, dürfen das natürlich ebenfalls tun. Auch ein neuer Text über die Aktivitäten der V2-Sekte wurde gestern veröffentlicht (aufgemer.htm); bist du auch so ein Partyclown, vielleicht "oki-dokey"? Ob die Bonner Völkermörder wohl zusammen in einer Band spielen? Vielleicht schlägt Pilger wie elektrisiert in die Saiten einer E-Gitarre, Schwill kloppt wie blöde auf das Schlagzeug, Ink röhrt wie besessen: "I love Rock´n Roll", und Dilger dirigiert wie von Sinnen das Spektakel. Wenn du etwas darüber weißt, teil es mir ganz zwanglos mit. Schimpf jedenfalls nicht mit mir, wenn die Post bei der Zustellung gebummelt haben sollte, und schick mir schnell den Text per Fax, die Überweisung geht nach bestandener Stichhaltigkeitsprüfung sofort raus. Wenn du das Schreiben auf die Schnelle gerade nicht finden kannst, schick mir wenigstens zunächst den Hinweis, wo die Kirche gelehrt hat, man müsse den Menschen mehr gehorchen als Gott und man müsse dem Kaiser geben, was Gott gehört. Bei der Gelegenheit: Schick mir eine Erklärung des Begriffs "Unterlassungsverbot". Schließlich behauptest du ja - und dein LGB hat dem nicht widersprochen -, ich würde gegen ein solches "fortlaufend zuwiderhandeln", da wäre es natürlich gut, wenn erst einmal prinzipiell erklärt würde, was ein "Unterlassungsverbot" überhaupt ist und was damit konkret in meinem Fall gemeint ist. Ich habe selbstverständlich diesbzgl. schon Vorarbeit geleistet und werde deine Erklärung mit der juristischen Erklärung vergleichen; ein entsprechender KzM-Text ist bereits in Arbeit. Ach ja, und erklär auch gleich, mit welchem Recht du mich laisiert hast. Zum Schluss noch eine erfreuliche Nachricht: Gestern teilte mir einer meiner Leser mit, dass er - wie er sich ausdrückte - nun "aus der Sekte austreten" wolle. Die Tatsache, dass du im Namen und im Auftrag der V2-Sekte mit schonungsloser Härte dafür gesorgt hast, dass unter katholisch.notrix.de (s. notrix02.htm) statt päpstlicher Enzykliken nun Lesbenpornos veröffentlicht werden, hat ihn zutiefst angewidert. Es gibt also immer noch einige, die sich für den schmalen Weg entscheiden, der zum Leben führt (cf. Mt 7,13f). Mach´s gut, oki! Christus vincit!

Kurz nach Übertragung dieses Fax rief uns die GStA Köln an, weil sie ja nicht im Adressfeld stand, woraufhin wir ihr noch dieses Fax hinterherschickten:


Völkermordinstitut "Landgericht Bonn"
Mein heutiges Fax an die Völkermordorganisation "Sozietät Redeker", nachrichtlich an GStA Köln
Der heutige Anruf der GStA Köln (Herr Lindner oder so ähnlich) bei mir

Herr Lindner oder so ähnlich hat mich heute per Telephon gefragt, warum ich das Fax an die GStA Köln geschickt habe, während es doch an die Redekianer adressiert ist. Dabei habe ich erklärt, dass diese Nummer im Fax-Verteiler für die Sache "LG Bonn" gespeichert ist. Die GStA Köln hatte mir zwar mitgeteilt, dass meine Strafanzeige gegen das LGB an den "Leitenden Oberstaatsanwalt in Bonn" weitergeleitet wurde, dabei aber weder dessen Faxnummer noch Adresse angegeben. Da mein heutiges Fax zu dem bei der OStA Bonn anhängigen Strafverfahren gehört, sollte es natürlich ebenfalls nachrichtlich an die OStA Bonn geschickt werden. Ich habe zwar das LGB angewiesen, entsprechende Dokumente dorthin weiterzuleiten, traue dem LGB aber nicht über den Weg und habe zudem auch keinerlei Bestätigung erhalten, dass die Weiterleitung erfolgte.
Die Faxnummer der OStA Bonn konnte ich im Internet nicht finden. Ich habe bzgl. dieser Sache außer dem LGB noch weitere Stellen kontaktiert, z.B. die Stadt Bonn, den Generalbundesanwalt, das Justizministerium, aber alle weigern sich beharrlich, mir die Faxnummer zu verraten; üblicherweise antworten diese Leute überhaupt nicht - das ist echter Bürgerservice! Wenn Sie die Adresse haben, schicken Sie sie mir doch einfach per e-mail.
Jedenfalls werde ich diese Verbrechen der Bundesrepublik Deutschland, mit denen sie selbst die Verbrechen der Nazis in den Schatten stellt, solange nicht hinnehmen, bis sich der Staat ordentlich legitimiert. Nur brutal mit der Keule herumschwingen und "das schwarze Lumpenpack zu Brei schlagen", mag zwar die Endlösung bringen, reicht aber nicht zur Rechtfertigung des Terrors, cf. das Lied der SA (s. KzM-Text pius12.htm):
"Die alte Judenschande
ist endlich ausgefegt. Die schwarze Lügenbande
wühlt weiter unentwegt. Du deutsches Volk, sag: muß das sein?
Daß dich bespuckt das schwarze Schwein?
Wenn nicht, so drisch doch drauf!
Daß Funken fliegen hoch hinauf.
Deutsche Männer deutsche Frauen!
Jetzt ist's genug mit der Faulhaberei!
Deutsche Männer, deutsche Frauen!
Haut das schwarze Lumpenpack zu Brei!"
Da die GStA Köln sich wahrscheinlich nach dem Scheitern der OStA Bonn wieder mit der Sache befassen muss, bitte meine Faxe nicht vernichten!



 

Die Klageschrift

Bereits im Vollstreckungsbeschluss-Text hatten wir aus der k.n-Klageschrift zitiert; hier der vollständige Text:
Redeker Sellner Dahs & Widmaier Rechtsanwälte, Mozartstraße 4-10, D-53115 Bonn, - Postfach 13 64,  D-53003 Bonn
An das Landgericht Bonn, - Zivilkammer -, Wilhelmstrasse 21, 53111 Bonn
Bonn, den 21. Oktober 2003
Reg.-Nr. 30033180
ONK/R/ed//g3180
Sekretariat Rechtsanwalt Okonek
Telefon +49/228/72625- 130 (Frau Edler-Matz)
Telefax +49 / 228 / 65 04 79 ...
e-mail: okonek@redeker.de

Klage
des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Geschäftsführer Pater Dr. Hans Langendörfer S.J., Kaiserstrasse 163, 53113 Bonn,
- Kläger -
Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Redeker Seilner Dahs & Widmaier, Mozartstraße 4
- 10, 53115 Bonn
gegen
Herrn R. L., [Adresse]
- Beklagter -
wegen Verletzung u.a. von Namensrechten
Streitwert (vorläufig): 65.000,- €
Wir bestellen uns zu Prozeßbevollmächtigten des Klägers. Im Namen und kraft Vollmacht des Klägers erheben wir Klage und beantragen,
1. den Beklagten bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu verurteilen, es zu unterlassen, den Begriff "katholisch" als Internetadresse zu verwenden, insbesondere die Domänen "katholisch.net", "katholisch.de.ms", "katholisch.eu.tc" und "roemisch-katholisch.info" im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten,
2. den Beklagten bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu verurteilen, es zu unterlassen, ein Internetportal zu unterhalten, auf dem der Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein offizielles Portal der katholischen Amtskirche, insbesondere wenn dies wie in der Anlage K l [Ausdruck der Seite katholisch.net; lokale und aktuellere (von heute!) Kopie bei KzM] dargestellt geschieht.
3. Den Beklagten zu verurteilen, gegenüber dem zuständigen Registrar die Freigabe der Domänen "www.katholisch.net", "www.katholisch.de.ms", "www.katholisch.eu.tc" und "www.roemisch-katholisch.info" zu erklären.

Begründung:
1. Bei dem Kläger handelt es sich um den als Körperschaft des Öffentlichen Rechts organisierten Verband der Bistümer der Katholischen Kirche Deutschlands. Der gesetzliche Vertreter des Verbandes ist der Geschäftsführer, der zugleich der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz ist.
Als Anlage K 2 wird die Satzung des Verbandes der Diözesen Deutschlands überreicht.
Der Beklagte veröffentlicht "Informationen über die römisch-katholische Kirche". Diese Informationen weisen regelmäßig einen unzutreffenden, vielfach schmähenden Inhalt über die Katholische Kirche auf.
Zur Verbreitung seiner Publikationen benutzt der Beklagte unter anderem das Internet, in der Vergangenheit beispielsweise die Domänen "katholisch.de" und "katolisch.notrix.de".
Nachdem die Verwendung der Bezeichnung "katholisch" Rechte des Klägers verletzt, wurde der Beklagte wegen seines Verhaltens Anfang 1999 abgemahnt, zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Freigabe der von ihm reservierten Domainnamen aufgefordert. Das im Anschluß an die Weigerung eingeleitete Klageverfahren vor dem Landgericht Bonn - 7 O 154/99 - endete durch ein rechtskräftiges Versäumnisurteil.
Beweis:
Beiziehung der Akten des Landgerichts Bonn - 7 O 154/99 -,
auszugsweise (Versäumnisurteil vom 07.06.1999) in Kopie als Anlage K 3 [s. herzjesu.htm] vorgelegt.
2. Wie der Kläger mittlerweile feststellen mußte, verstößt der Beklagte einerseits gegen das ihm seinerzeit auferlegte Verbot und hat dem Spektrum seines Handelns andererseits weitere Spielarten hinzugefügt. So nutzt der Beklagte inzwischen verschiedene andere Domänen mit dem Bestandteil "katholisch", insbesondere die Domänen "katholisch.net", "katholisch.de.ms", "katholisch.eu.tc" und "roemisch-katholisch.info".
Beweis:
Registereintragungen betreffend vorgenannte Domänen, in Kopie als Anlagenkonvolut K 4 vorgelegt.
Sämtliche Internetseiten des Beklagten sind durch vielfältige Links miteinander verknüpft.
Beweis:
Inaugenscheinnahme, Ausdrucke der unter den vorgenannten Domänen abrufbaren Internet-Veröffentlichungen des Beklagten, in Kopie als Anlagenkonvolut K 5 [KzM-Startseite] vorgelegt.
Mit Schreiben vom 11.09.2003, vorgelegt in Kopie als Anlage K6, ist der Beklagte wegen seines Verhaltens erfolglos abgemahnt worden. Er reagierte auf die Abmahnung mit dem in Kopie als Anlage K7 [zitiert in le031007.htm] vorgelegten Telefax vom 15.09.2003, das ebensowenig einer inhaltlichen Auseinandersetzung bedarf wie sein weiteres Telefax vom 02.10.2003, in Kopie als Anlage K8 [zitiert in redek005.htm] oder seine im Internet verbreitete Reaktion, vorgelegt in Kopie als Anlage K9. Aus ihr sei lediglich folgende Passage hervorgehoben: "Die Völkermordorganisation "Sozietät Redeker" hat uns heute im Auftrag der Völkermordorganisation Verband der Diözesen Deutschlands ohne jegliche Begründung dazu aufgefordert, den Begriff "katholisch" in keiner Internet-Adresse mehr zu verwenden und das Gesamtverzeichnis katholischer Internetseiten einzustellen (Stichtag: 21.09.2003). Da wir uns diesem Terror nicht beugen werden, wird es vermutlich wieder zu einer verbrecherischen, rechtlich unwirksamen Aktion wie damals (wegen katholisch.de) bei der Völkermordorganisation "Landgericht Bonn" kommen. Da wir auch keinerlei Zahlungen (wie "Anwaltskosten") leisten werden, ist mit unserer Verhaftung zu rechnen."
3. Der durch den Kläger vertretenen Katholischen Kirche steht das alleinige Entscheidungsrecht über die Verwendungswörter "katholisch" und "römisch-katholisch" zu.
Der gegen den Beklagten geltend gemachte Unterlassungsanspruch ergibt sich aus §§ 12, 823 und 1004 BGB.
a) Der als Körperschaft des Öffentlichen Rechts organisierte klägerische Verband der Bistümer ist hinsichtlich des Namensschutzes der katholischen Kirche aus § 12 S. 2 BGB aktivlegitimiert.
b) Die Bezeichnungen "katholisch" bzw. "römisch-katholisch" benennen die römisch-katholische Amtskirche und unterscheiden sie in der Öffentlichkeit von anderen Religionsgemeinschaften, Glaubensrichtungen oder Sekten. Schon dem Wort "katholisch" kommt dabei eine namensmäßige Kennzeichnungskraft für die Katholische Kirche im Verhältnis zu anderen Religionsgemeinschaften zu. Dies gilt um so mehr für die Bezeichnung "römisch-katholisch".
Der BGH hat dies in seinem Urteil vom 24.11.1993 deutlich herausgestellt, das als Anlage K10 [s. marter.htm] (dort Blatt 9 ff. des Entscheidungsabdrucks) beigefügt wird. Auch das OLG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 04.03.1992 (NJW-RR 1993, 185) dem klagenden Bistum den Namensschutz für "katholisch" und "römisch-katholisch" gewährt (siehe hierzu auch OLG Hamm, NJW-RR 1998, 909).
Das Internet ist heute das am häufigsten benutzte Informationsmedium. Mit den der Katholischen Kirche zugeordneten Schlüsselbegriffen "katholisch" und "römisch-katholisch" wird der Internet-Benutzer regelmäßig die Internet Adresse der Katholischen Kirche und damit die des Klägers verbinden. Dem Inhaber des Namensrechts nach § 12 BGB steht auch das Recht zu, allein seinen Namen als Domain im Internet für Deutschland zu nutzen. Dabei haben auch neuere Urteile solchen "Gattungs"-bezeichnungen Namensschutz gewährt (LG Köln, 28.05.1998, NJW-RR 1999, 629 - "zivildienst.de"; LG Berlin, 10.08.2000, MMR 2001, 57 -"deutschland.de", LG Potsdam, 16.01.2002, Az. 2 O 566/01 - unv. - "polizei-brandenburg.de"; LG Bonn, 13.07.2001, Az. l O 94/01 - unv. - "finanzverwaltung.de" sowie LG Frankfurt, 26.02.1997, BB 1997, 1120 ff. und LG Lüneburg, 29.01.1997, GRUR 1997, 470 ff.)
Dieser Rechtsauffassung hat sich auch das angerufene Gericht in dem seinerzeit gegen den Beklagten geführten Rechtsstreit angeschlossen und den Beklagten antragsgemäß verurteilt.
4. Der Beklagte gebraucht - unabhängig von den Domänen - an mehren Stellen auf seinen Internetseiten Formulierungen, die bei dem unbefangenen Internetnutzer den Eindruck entstehen lassen können, es handele sich bei den Seiten um offizielle Internetportale der Römisch-Katholischen Kirche:
Der Inhalt wird als "die Internetseite der römisch-katholischen Kirche" bezeichnet. Es ist die Rede von "allen Internetseiten der römisch-katholischen Kirche". Es wird angeboten einen "Eintrag in die Linkliste der katholischen Kirche". "Diese Linkliste soll möglichst umfassendes Angebot der römisch-katholischen Kirche im Internet abdecken". Es ist vom "Gesamtverzeichnis katholischer Internetseiten" und "Kirche zum Mitreden" die Rede.
Darüber hinaus hat der Beklagte auf der Seite www.katholisch.net überwiegend Anfrageergebnisse von einschlägigen Suchmaschinen wie google oder altavista veröffentlicht. Diese auf seiner Seite veröffentlichen Ergebnisse werden von den Suchmaschinen bei der Bewertung für den Rang, der letztlich die Auffindbarkeit der Domain erheblich beeinflusst, aufgenommen und berücksichtigt. So gelingt es dem Beklagten, wie auf seiner Seite selbst angegeben, dass ein Internetnutzer beim Eingeben der Begriffe "Bischoefliches Ordinariat Mainz" unmittelbar auf die Seite "www.katholisch.net" verwiesen wird.
Der Beklagte versucht demnach gezielt, sämtliche Anfragen von Internetnutzern bezüglich offizieller kirchlicher Internetportale abzufangen und auf seine Internetseiten zu leiten. Er erweckt dort den Eindruck, daß es sich um eine offizielle Seite der katholischen Kirche handelt.
Wegen dieser Irreführung ergibt sich ein Anspruch des Klägers wegen Namensanrnaßung gegen den Beklagten auf Unterlassen solcher offiziell klingenden Bezeichnungen aus §§ 12, 823 I und 1004BGB (vgl. BGH, 91, 117; 126,208,215).
5. Der Beklagte ist neben der Unterlassung nach inzwischen gefestigter Rechtssprechung zur Freigabe der von ihm reservierten Domänen gegenüber den jeweils zuständigen Registraren verpflichtet (vgl. BGH, NJW 2002, 2096; NJW 2002, 2031).
6. Die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt sich aus dem Umstand, dass die streitbefangenen Internet-Veröffentlichungen auch in Bonn abrufbar sind.



oki wiederholt also im wesentlichen nur die Lügenkanonade der katholisch.de-Klageschrift, weswegen wir hier nicht auf Einzelheiten eingehen müssen. Die alles entscheidende Argumentation, dass unsere Informationen "regelmäßig einen unzutreffenden, vielfach schmähenden Inhalt über die Katholische Kirche" aufweisen, bleibt wie immer unvollständig - u.z. so dermaßen unvollständig, dass oki eindeutig der verbrecherischen Lüge überführt ist.
Auch die Nazis hatten eine "gefestigte Rechtsprechung". Würden wir allerdings schreiben: "Die Redekianer und das LGB sind genauso schlimm wie Adolf Hitler", könnte man natürlich strafrechtlich gegen uns vorgehen wegen Beleidigung gem. § 189 StGB, deshalb sprechen wir der Einfachheit halber lieber von den Über-Nazis, obwohl die deutschstaatliche Obrigkeit von anderen gerne als Nazis bezeichnet wird. Man beachte dabei: Unser diesbzgl. Text über den Vollstreckungsbeschluss gegen KzM blieb unwidersprochen. Damit ist also die Richtigkeit unserer Argumente unbestritten. Wie dort einleitend dargelegt, machen sich die Verbrecher noch regelrecht darüber lustig, dass wir hilflos ihrer feindlichen Übermacht ausgeliefert sind. Solche Verhaltensmuster sind nicht neu, s. z.B. Lk 22,63: "Die Männer, die ihn gefangen hielten, verspotteten und mißhandelten ihn"; Lk 23,35: Das Volk stand da und schaute zu. Die Mitglieder des Hohen Rates aber spotteten: 'Andere hat er gerettet; nun rette er sich selbst, wenn der der Gesalbte Gottes, der Auserwählte ist.' Auch die Soldaten verspotteten ihn." Das Martern von Christen diente als Volksbelustigung. In den Konzentrationslagern galten die Priester als der Abschaum. Die Über-Nazis stehen mit ihrem antichristlichen Verhalten also in einer langen Tradition.
Somit ist einzige Argument, das unsere Gegner zu bieten haben, ist die Behauptung, unsere Ausführungen bedürfen keiner inhaltlichen Auseinandersetzung. Bevor man diese Behauptung darauf stützen möchte, dass wir keine übertriebene Unterwerfungshaltung gegenüber unseren Gegner zeigen, erinnern wir daran, dass wir das Duzen gegenüber V2-Fanatikern erst sehr spät eingeführt haben, u.z. als Reaktion auf ihr pöbelhaftes Verhalten uns gegenüber. Tatsache ist, dass wir bzgl. der V2-Katastrophe schon sehr früh Fragen gestellt haben, die uns bereits in unserer Schulzeit und in den ersten Jahren des V2-Studiums beschäftigten. Weswegen hat uns unser Religionslehrer nur angepöbelt, statt zu unserer Kritik sachlich Stellung zu nehmen? Weswegen kam von Ratzinger, Hemmerle usw. nur hirnloses Blabla statt Hilfe? Weswegen führten die zahllosen Beschwerden von V2-Seminaristen über die Zustände im "Priesterseminar" nicht zu einer Besserung der Lage, sondern allenfalls zu einem Rauswurf der Kritiker (daran hat sich in all den Jahren nichts geändert, s. Diözese Linz)? Warum wurde Peter Rutz fuchsteufelswild, als wir aus der Antimodernistenenzyklika "Pascendi" vorgelesen haben? Warum hat Peter Miksch nicht ernsthaft versucht, uns vom "Sedisvakantismus" abzubringen, obwohl er von Haas dazu extra beauftragt worden war? Warum folgten auch auf unsere späteren Anfragen immer nur entweder gar keine Reaktion oder die Behauptung, auf unsere Argumente einzugehen wäre "Zeitverschwendung", oder eben nur brutale Drohungen bis hin zum Herzjesu-Urteil und weiter? All das war vor der Reaktion auf das V2-Geduze! Nach wie vor gilt, dass wir den V2-Sektierern sämtliche Domains überlassen, sobald sie den Nachweis führen, dass unsere Ausführungen falsch sind. Statt uns zu antworten, hetzen sie nur ihre Anwälte auf uns und bedienen sich der brutalsten Gewalt, um uns auszuschalten. Während die Kirche die theologische Auseinadersetzung mit ihren Gegnern führt (s. www.katholisch.de), führt die V2-Sekte nur Prozesse.
 

Die "Verurteilung"

Die "Förmliche Zustellung" fanden wir heute in unserem Briefkasten:
10 O 586/03
Anstelle einer Verkündung zugestellt am [Datum fehlt]
(Schmitt) Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

LANDGERICHT BONN
IM NAMEN DES VOLKES
VERSÄUMNISURTEIL

In dem Rechtsstreit der Firma Verband der Diözesen Deutschlands, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Geschäftsführer Pater Dr. Hans Langendörfer S.J., Kaiserstraße 163, 53113 Bonn, Klägerin, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. Dr. Redeker und Partner, durch Fach, Mozartstraße 4 -10, 53115 Bonn - AZ:30 03 3180-g gegen den Herrn R. L., [Adresse], Beklagten, hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn im schriftlichen Vorverfahren am 03.12.2003 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Wucherpfennig, den Richter am Landgericht Beumers und den Richter Dr. Stollenwerk

für Recht erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt,
1. bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, es zu unterlassen, den Begriff "katholisch" als Internetadresse zu verwenden, insbesondere die Domänen "katholisch.net", "katholisch.de.ms", "katholisch.eu.tc" und "roemisch-katholisch.info" im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten,
2. bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, es zu unterlassen, ein Internetportal zu unterhalten, auf den der Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein offizieles Portal der katholischen Amtskirche, insbesondere wenn dies wie in der dem Versäumnisurteil beigehefteten Anlage K1 [Ausdruck der Seite katholisch.net; lokale Kopie bei KzM] dargestellt geschieht;
3. gegenüber dem zuständigen Registrar die Freigabe der Domänen "www.katholisch.net", "www.katholisch.de.ms", "www.katholisch.eu.tc" und "www.roemisch-katolisch.info" zu erklären.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wucherpfennig
Dr. Stollenwerk
Beumers
ausgefertigt: (Schmitt), Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Landgerichts



Also auch keinerlei Legitimation, geschweige denn eine Argumenation, sondern einfach nur "gefestigte Rechtsprechung" ganz in der Tradition der Nazis! Weil uns wegen der Rechtschreibfehler bei KzM immer wieder Vorhaltungen gemacht werden, dürfen wir darauf hinweisen, wie hemmungslos besoffen die Autoren des "Urteils" anscheinend waren, als sie das mickrige "Urteil" geschrieben haben. Es heißt z.B. nicht "offiziel", sondern "offiziell"; die Adresse "www.roemisch-katolisch.info" besitzen wir überhaupt nicht.
Nicht übersehen darf man das Selbst- und Kirchenverständnis des Staates: Der "Verband der Diözesen Deutschlands" ist eine "Firma" - man vergleiche damit die katholische Kirchenlehre. So ist auch klar ist, dass die Ordnung innerkirchlicher Verhältnisse dem Staat genauso zugebilligt werden kann und muss wie bei jeder anderen Firma. Diese Lehre, auf der der deutsche Staat aufbaut, ist häretisch. Es gilt: "Wer dem Gesetze treu ist, der ist Gott treu. Und wer da herrscht, herrscht durch Gott. Aber der Staat ist nicht der höchste und nicht der einzige und ausschließliche soziale Wert. Er ist nicht der höchste, ist nicht der ganze Umfang der Sittlichkeit, ist nicht präsenter Gott. Über ihm steht das Heil der Seele. Unabhängig von ihm in Freiheit lebt die Kirche, das Volk Gottes" (H. Rommen, Der Staat in der katholischen Gedankenwelt, Paderborn 1935, 356f). Bonn ist anscheinend eine Hochburg von Amok laufenden Über-Nazis; vor diesem Völkermörderpack muss das Volk wirksam geschützt werden.

Wir schickten gleich ein Fax an die Generalstaatsanwaltschaft in Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Fax: 0221 / 7711 - 418; nachrichtlich an: Staatskanzlei NRW, Stadttor 1, 40190 Düsseldorf, Fax: 0211 / 837 - 1150; Völkermordinstitut LGB, Wilhelmstr. 21-23, 53111 Bonn, Fax: 0228 / 702- 1600; Generalbundesanwalt, Brauerstraße 30, 76137 Karlsruhe, Fax: 0721/ 8191-590:


Völkermordinstitut "Landgericht Bonn"
Ich habe heute in der Sache "katholisch.net" (s. KzM-Text tod_0001.htm) meine "Verurteilung" zugestellt bekommen (10 O 568/03).
Das "Urteil" ist absolut null und nichtig, da ihm - wie auch allen anderen Mitteilungen seitens sowohl des Staates als auch der V2-Sekte als auch der "Sozität Redeker" - jegliche Legitimation fehlt.
Es handelt sich bei diesem Urteil also um eine Weiterführung und Steigerung der Nazi-Verbrechen.
Damit ist auch das Recht zum aktiven Widerstand gegeben (s. widerstd.htm). Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass das LGB die Richtigkeit des Urteils über sie niemals bestritten hat: "skrupellose, blutgeile, absolut verlogene Sadisten, aus der Gosse kriminellen Abschaums zusammengekratzer Bodensatz" (s. tod_0003.htm; anmass02.htm); dieses Urteil gilt damit selbstverständlich auch für die in der katholisch.net-Sache verantwortlichen Völkermörder Wucherpfennig, Stollenwerk, Beumers und Schmitt. Gegen das LG Bonn ist ein Strafverfahren wegen Völkermordes anhängig bei der OStA Bonn; solange mir dessen Faxnummer nicht vorliegt, werde ich etwaige diesbzgl. Mitteilungen an die GStA Köln senden, die ich hiermit mit der Weiterleitung der Texte beauftrage.
Ich werde mich durch keinerlei Zwangsmaßnahmen vom Bekenntnis der Wahrheit abbringen lassen. Ich warne alle Beteiligten nachdrücklich davor, in irgendeiner Weise "Urteile" gegen mich (z.B. wegen katholisch.de oder katholisch.net) zu vollstrecken.
Rechtsbelehrung: "Alle Gläubigen schulden Klerikern nach Verschiedenheit ihres Ranges und ihres Amtes Ehrfurcht und machen sich durch eine Realinjurie gegen dieselben eines Sakrilegs schuldig (privilegium canonis). In allen Rechtsfällen (Zivil- und Strafsachen) können Kleriker nur vor dem kirchlichen Richter belangt werden, wenn nicht für einzelne Orte rechtmäßig (z.B. durch Konkordate, Konventionen) etwas anderes vorgesehen ist (privilegium fori). Um einen Kleriker vor das weltliche Gericht zu ziehen, bedarf es einer besonderen Erlaubnis, die entweder der Papst oder der Ortsordinarius geben kann. (A. Perathoner, Das kirchliche Gesetzbuch, Brixen (4)1926, 87, s. anger01.htm).
"Die Sünde [der Realinjurie gegen Kleriker] kann begangen werden durch Töten, Schlagen, Treten, Werfen, Anspeien usw., ferner dadurch, daß man die Person ins Gefängnis wirft oder ihr etwas entreißt. [Eine weitere sakrilegische Behandlung eines Klerikers geschieht durch] jede Verletzung des privilegium fori oder immunitatis, also dadurch, daß man die betreffende Person gegen das Verbot der Kirche vor Gericht zieht oder sie zwingt, z.B. Soldat zu werden." [...] Der Exkommunikation verfällt ferner, "wer Gesetze oder Befehle gegen die Freiheit oder die Rechte der Kirche erläßt oder die Ausübung der kirchlichen Jurisdiktion hindert durch Anrufung der weltlichen Gewalt" (cf. H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1935, 133.351, s. trick.htm).

 

Reaktionen

a) Freunde

Mittlerweile haben verschiedene Personen uns versichert, dass sie für uns beten. Immer wieder wird dabei das Entsetzen über die skrupellose Grausamkeit unserer Gegner zum Ausdruck gebracht. Es sind sich wohl so ziemlich alle darüber einig, dass unser Wirken bald ein jähes Ende finden wird. Ob die V2-Sekte die Lüge verbreiten wird, wir hätten uns ihr unterworfen? Das halten wir nicht für ausgeschlossen, jedenfalls können wir allen Katholiken nur dringend raten, sich durch nichts zu Verzweiflung und Resignation hinreißen zu lassen.
 

b) Feinde

Bei kath.net und kath.de sind wir ja nicht nur als Teilnehmer gesperrt, es ist dort auch grundsätzlich verboten, über KzM zu diskutieren. Bei kath.de kommt hinzu, dass es dort mittlerweile auch von den meisten V2-Sektierern als "unkatholisch" verurteilt und dementsprechend gemieden wird. Exemplarisch erinnern wir hier der Forumsbeitrag von "criticus" (s. Leserbriefe 07.10.2003): "Kath.de ist nun ein Auffangbecken für die Freidenker aus dem aufgelassenen Forum (siehe "Gladiatorenarena") und im katholischen Bereich tummeln sich Leute, die der große Erik von Kühnelt Leddihn so sinnig als IBKAS bezeichnet hat (Ich bin Katholik, aber...)." Aber was passiert bei kath.net? Dort schwelgt man genüsslich im Irrsinn. Exemplarisch hier zwei neuere Meldungen:
1. 08.12.2003: "Wiener Neutestamentler:Jungfräulichkeit Mariens war nicht \'biologisch\'"
Dass die Jungfräulichkeit Mariens nicht biologisch war, ist seit knapp zwanzig Jahren die offizielle Lehre der V2-Sekte, nachzulesen z.B. im KzM-Einleitungstext connis Credo, aber bei kath.net tut man so, als ob diese Häresie die Privatmeinung eines Neutestamentlers wäre. Und selbst mal angenommen, das wäre nur seine Privatmeinung - es stört sich auch keiner der kath.net-Aktivisten ernsthaft daran, dass diese Häresie von einem offiziellen Lehrer der so gen. "römisch-katholischen Kirche" verbreitet wird. Mag sein, dass manche so wie pet pat / Philosophus / Der Anonyme vielleicht mal eine "katholische Gemeinde" oder eine "katholische Diözese" für "nicht katholisch" erklären - so als wären sie Päpste. Aber ernstzunehmende Konsequenzen zieht dort anscheinend keiner.
"Kaiser reto" schrieb dazu ins Forum: "Ich hatte letzthin das zweifelhafte "Vergnügen" einen Text eines verstorbenen Schweizer Alttestamentlers zu lesen, der ähnlichen Stuss schrieb - in einem offiziellen immer noch gültigen Skript eines Theologiekurses, mit dem sich Laien auf dem Dritten Bildungsweg für kirchliche Berufe schulen können. Da frage ich mich schon mal: "Wieviele Dogmen muss man leugnen, damit man an einer deutschsprachigen katholischen Fakultät Theologieprofessor werden kann? - Die Jungfrauengeburt, die Auferstehung, die Unfehlbarkeit des Papstes ..." ? Wo kann man noch katholische Theologie studieren? Mir scheint bald, der beste Ort dafür ist - abgesehen von ein paar wenigen Ausnahmen - am ehesten noch die evangelikale Staatsunabhängige Theologische Hochschule. Da bleibt noch eine grössere Zahl katholischer Grundwahrheiten intakt als an vielen sogenannten "katholischen Universitäten"."
Die Frage ist eher, wieviele Dogmen muss die V2-Sektenoch leugnen, damit die V2-Lemminge zur Besinnung kommen. Und die Antwort gibt es auch schon: Da die V2-Sekte jedes Dogma leugnet und zur Begründung einfach im Rundumschlag erklärt: "Dogmen können durchaus einseitig, oberflächlich, rechthaberisch, dumm und voreilig sein", besteht bei den V2-Sektierern der böse Wille, in einer apostatischen Sekte zu bleiben, diese als katholische Kirche zu bezeichnen und jeden zu vernichten, der noch konsequent an der katholischen Lehre festhält.
2. Gehen wir mal davon aus, dass dieses Irrlicht "Kaiser reto" im kath.net-Forum Reto Nay ist, dann passt dazu eine Meldung vom 09.12.2003: "Reto Nay: Der Zweifel ist das Sakrament des Spießbürgers. Der Zweifel gehört endlich vom Thron gestürzt und entmythologisiert, sagte der Schweizer Theologe Reto Nay am 8. Dezember bei einem Vortrag von Amici di Dio in Dornbirn. [...] Der Zweifel ist daher das erste Kind des Teufels." Diese Aussage ist an sich erst einmal rettungslos blöde, aber in dem Kontext, in dem Reto Nay wirkt, ist sie eindeutig diabolisch. Zweifel an sich ist nicht immer automatisch auch schlecht. Der Zweifel soll allerdings dazu führen, sich eine Sicherheit zu verschaffen, statt sich in Agnostik zu gefallen. So beschlichen uns bereits in der Schulzeit Zweifel, dass die vom Religionslehrer geäußerte Leugnung der Jungfräulichkeit Mariens mit der katholischen Lehre vereinbar sei. Im Studium kamen uns laufend Zweifel, dass die "Dozenten" katholisch waren. Gemäß Reto Nay waren diese unsere Zweifel "das erste Kind des Teufels". Innerhalb dieser Logik sind wir ein Jünger des Teufels, wohingegen alle, die sich noch nicht einmal durch Korankuss, Shiva-Segen, Satansthron usw. und erst recht nicht durch connis Credo zu Zweifeln an der "römisch-katholischen Kirche" bewegen lassen, "Amici di Dio", Freunde Gottes sind. Wer sich für die Wahrheit interessiert, und sei es auch nur ansatzweise durch den berechtigten Zweifel, der ist - so verkündet Reto Nay - "des Teufels".
 

Besinnliches

Auch der besinnungslose Taumel unserer Gegner wird einmal ein Ende nehmen. Beim Jüngsten Gericht werden Wahrheit und Gerechtigkeit triumphieren, da kann sich niemand mehr hinter Lügen und Intrigen verstecken. Wir raten jedem, schon jetzt zur Besinnung zu kommen. Und für den Fall, dass sich keine spätere Gelegenheit mehr ergeben sollte, wünschen wir unseren Lesern schon jetzt eine besinnliche Adventszeit und ein gesegnetes Weihnachtsfest.

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