katholisch.net: Klageschrift und "Verurteilung"
- Besinnliches zum Advent -
(Kirche zum Mitreden, 10.12.2003)
Die Flutkatastrophe
Bei ihrem Versuch, die katholische Kirche auszurotten, fahren die
Feinde
Christi nicht nur die schwersten Geschütze auf, sie bündeln
auch
noch ihre Feuerkraft. Es knubbeln sich also momentan sehr viele
Aktionen
gegen uns, dass möglicherweise so mancher KzM-Leser nicht mehr
genau
nachvollziehen kann, worum es im einzelnen eigentlich geht. Das
Geknubbele
hat uns veranlasst, zwischenzeitlich einige Texte zu
veröffentlichen
und z.B. in den neuen Anmaßungstext
als
"Einträge von der KzM-Startseite" zu integrieren. Wir werden mit
solchen
Massen von Papier in so katastrophalem Ausmaß überflutet,
dass
wir kaum mit der Bearbeitung nachkommen können - was wohl zur
Taktik
unserer Gegner gehört.
Also nochmals: Es gibt mehrere Prozesse und entsprechende
"Verurteilungen"
gegen uns, zudem noch Bestrafungsanträge und
Vollstreckungsverfahren
usw. Die Verbote, denen wir uns unterwerfen sollen, betreffen sowohl
die
Verwendung z.B. der Domains katholisch.notrix.de
und katholisch.net als auch die inhaltliche
Gestaltung unserer Homepage, m.a.W. nicht nur die Adressen sollen wir
freigeben,
wir sollen auch unsere Homepage löschen. Für jeden einzelnen
Fall des Zuwiderhandelns gegen die ganzen Verbote sollen wir mit einem
"Ordnungsgeld" von 250'000 Euro resp. "Ordnungshaft" bestraft werden.
Da
unser Zuwiderhandeln gegen die Verbote absolut uneingeschränkt
ist,
ist auch die Bestrafung gegen uns absolut uneingeschränkt. Die
logische
Folge des staatlichen Vorgehens ist also die absolute Zerstörung
unserer
Person. Es wäre falsch anzunehmen, wir wären nur dreimal
verurteilt
worden (einmal für katholisch.notrix.de, einmal für
katholisch.net,
einmal für die Inhalte unserer Homepage), also nur zu 750'000 Euro
"Ordnungsgeld" resp. 18 Monaten "Ordnungshaft". Die Bestrafung ist nach
irdischen Maßstäben in jeder Hinsicht unendlich, d.h. sie
endet
erst mit unserem Tod - wobei selbstverständlich jeder, der sich
auf
unsere Seite stellt, mit ebensolcher Verfolgung rechnen muss, wie wir
sie
erleiden. Mit Gerechtigkeit in Deutschland kann man wohl
frühestens
dann rechnen, wenn die Bundesrepublik Deutschland restlos zerschlagen
ist.
Zwischenzeitlich veröffentlichten wir auf der KzM-Startseite:
04.12.2003: Fax an das Völkermordinstitut "Landgericht
Bonn",
Wilhelmstr. 21-23, 53111 Bonn, Fax: 0228 / 702- 1600, nachrichtlich an
Staatskanzlei NRW, Stadttor 1, 40190 Düsseldorf, Fax: 0211 / 837 -
1150:
Hi Schlangenbrut,
ich habe noch immer nicht die Adresse der OStA Bonn erhalten, bei der
das Strafverfahren gegen euch anhängig ist. Auch die Stadt Bonn
weigert
sich hartnäckig, mir die Adresse mitzuteilen (s. anmass02.htm).
Deshalb müsst ihr dieses Fax unverzüglich an die OStA Bonn
weiterleiten.
Hinweis zu den Ermittlungen gegen das "LG Bonn" wegen
Völkermord
Gestern (03.12.2003) erhielt ich eine Mitteilung vom "LG Bonn", dass
die Völkermordorganisation "Sozietät Redeker" einen neuen
"Bestrafungsantrag"
gegen mich gestellt hat. Die Lügerei aus dem ersten
"Bestrafungsantrag",
den das LGB - im vollen Wissen um die Unrichtigkeit! - als
"begründet"
bewertet, geht dabei weiter. Die Redekianer behaupten, ich würde
bei
katholisch.net "weiterhin" schreiben, dass KzM die ursprüngliche
Seite
der Domain katholisch.de ist. Nicht nur, dass sich die Redekianer nicht
für ihre erste Lüge entschuldigen, sie unterstreichen noch
einmal
ausdrücklich ihren unbedingten Willen zur Lüge. Und noch
immer
nicht wird begründet, was so extrem strafbar daran sein soll, wenn
ich eine bewiesene und für jedermann nachprüfbare Tatsache
behaupte.
Besonders problematisch ist die Bemerkung der Redikianer: "Die
Dreistigkeit,
mit der der Schuldner gerichtliche Verbote und Beschlüsse
ignoriert,
ist schon bemerkenswert".
Nicht nur, dass damit mit einem Schlag die christlichen Märtyrer
zu Verbrechern erklärt werden - während Christus doch gesagt
hat: "Nehmt euch in acht vor den Menschen! Denn sie werden euch den
Gerichten
ausliefern und in den Synagogen euch geißeln. Ja, um meinetwillen
werdet ihr vor Statthalter und Könige geführt werden, um
Zeugnis
zu geben vor ihnen und vor den Heiden" (Mt 10,17f).
Ich habe seit Jahren um eine Erklärung gebeten, weswegen ich die
Häresien der V2-Sekte, wie sie z.B. in "connis Credo" gesammelt
sind,
als katholische Lehre bezeichnen soll. Ich habe V2-"Theologie" studiert
und hatte mich sogar bereits in der Schule mit den "Religionslehrern"
zerstritten,
weil sie ihre falschen Positionen nicht begründen konnten und nur
zu pöbelhaften Beleidigungen gegriffen haben, um mich mundtot zu
machen.
Dass die Kirche niemanden verpflichtet, eine apostatische Sekte
für
die katholische Kirche zu halten, beweist nicht nur die Geschichte;
schon
Paulus lehrte: "Aber selbst wenn wir oder ein Engel vom Himmel euch ein
anderes Evangelium verkündeten, als wir euch verkündet haben:
er sei verflucht. Wie wir es schon früher gesagt haben, so
wiederhole
ich es jetzt: Wenn jemand euch ein anderes Evangelium verkündet,
als
ihr empfangen habt,: er sei verflucht" (Gal 1,8f).
Im wesentlichen geht es den Redekianern und ganz besonders ihren
Vollstreckern,
dem LGB, darum, den Nationalsozialismus zu verherrlichen, dessen
Ideologie
auf einer völligen Verachtung und Verächtlichmachung der
Wahrheit
basiert: "Es gibt keine Wahrheit, weder im moralischen noch
wissenschaftlichen
Sinne. Jede Tat ist sinnvoll, selbst das Verbrechen" (Adolf Hitler).
Wer dieses Verbrecherpack LGB gewähren lässt, verherrlicht
den Nationalsozialismus und führt ihn weiter. Christus vincit.
08.12.2003 (Unbefleckte Empfängnis): Fax an die
Völkermordorganisation
"Sozietät Redeker", Büro Bonn, Mozartstr. 4, 53115 Bonn, Fax:
0228 / 650479, nachrichtlich an Völkermordinstitut "Landgericht
Bonn",
Wilhelmstr. 21-23, 53111 Bonn, Fax: 0228 / 702- 1600; Staatskanzlei
NRW,
Stadttor 1, 40190 Düsseldorf, Fax: 0211 / 837 - 1150; [nur infolge
des Fax-Verteilers] Generalstaatsanwaltschaft in Köln,
Reichenspergerplatz
1, 50670 Köln, Fax: 0221 / 7711 - 418:
Hi oki, ich habe deine Erklärung, warum ich
connis
Credo, das du ja kennst, für das Credo der katholischen Kirche
halten
soll, noch nicht erhalten. Wie du weißt, darf ich dir solange
kein
Geld zukommen lassen, bis mir deine stichhaltige Erklärung
vorliegt.
Ich predige oft über das mutige Bekenntnis zur Wahrheit, da
würde
ich doch unglaubwürdig, wenn ich selbst mich von einer Horde Amok
laufender Völkermörder ins Bockshorn jagen ließe.
Übrigens
habe ich gestern über dich und dein Vollstreckungskommando
"Landgericht
Bonn" gepredigt (s. p_031207.htm), du
kannst
mir gerne schreiben, wie dir die Predigt gefallen hat; die Bonner
Völkermörder,
die dieses Fax nachrichtlich erhalten, dürfen das natürlich
ebenfalls
tun. Auch ein neuer Text über die Aktivitäten der V2-Sekte
wurde
gestern veröffentlicht (aufgemer.htm);
bist du auch so ein Partyclown, vielleicht "oki-dokey"? Ob die Bonner
Völkermörder
wohl zusammen in einer Band spielen? Vielleicht schlägt Pilger wie
elektrisiert in die Saiten einer E-Gitarre, Schwill kloppt wie
blöde
auf das Schlagzeug, Ink röhrt wie besessen: "I love Rock´n
Roll",
und Dilger dirigiert wie von Sinnen das Spektakel. Wenn du etwas
darüber
weißt, teil es mir ganz zwanglos mit. Schimpf jedenfalls nicht
mit
mir, wenn die Post bei der Zustellung gebummelt haben sollte, und
schick
mir schnell den Text per Fax, die Überweisung geht nach
bestandener
Stichhaltigkeitsprüfung sofort raus. Wenn du das Schreiben auf die
Schnelle gerade nicht finden kannst, schick mir wenigstens
zunächst
den Hinweis, wo die Kirche gelehrt hat, man müsse den Menschen
mehr
gehorchen als Gott und man müsse dem Kaiser geben, was Gott
gehört.
Bei der Gelegenheit: Schick mir eine Erklärung des Begriffs
"Unterlassungsverbot".
Schließlich behauptest du ja - und dein LGB hat dem nicht
widersprochen
-, ich würde gegen ein solches "fortlaufend zuwiderhandeln", da
wäre
es natürlich gut, wenn erst einmal prinzipiell erklärt
würde,
was ein "Unterlassungsverbot" überhaupt ist und was damit konkret
in meinem Fall gemeint ist. Ich habe selbstverständlich diesbzgl.
schon Vorarbeit geleistet und werde deine Erklärung mit der
juristischen
Erklärung vergleichen; ein entsprechender KzM-Text ist bereits in
Arbeit. Ach ja, und erklär auch gleich, mit welchem Recht du mich
laisiert hast. Zum Schluss noch eine erfreuliche Nachricht: Gestern
teilte
mir einer meiner Leser mit, dass er - wie er sich ausdrückte - nun
"aus der Sekte austreten" wolle. Die Tatsache, dass du im Namen und im
Auftrag der V2-Sekte mit schonungsloser Härte dafür gesorgt
hast,
dass unter katholisch.notrix.de (s. notrix02.htm)
statt päpstlicher Enzykliken nun Lesbenpornos veröffentlicht
werden, hat ihn zutiefst angewidert. Es gibt also immer noch einige,
die
sich für den schmalen Weg entscheiden, der zum Leben führt
(cf.
Mt 7,13f). Mach´s gut, oki! Christus vincit!
Kurz nach Übertragung dieses Fax rief uns die GStA Köln
an,
weil sie ja nicht im Adressfeld stand, woraufhin wir ihr noch dieses
Fax
hinterherschickten:
Völkermordinstitut "Landgericht Bonn"
Mein heutiges Fax an die Völkermordorganisation "Sozietät
Redeker", nachrichtlich an GStA Köln
Der heutige Anruf der GStA Köln (Herr Lindner oder so
ähnlich)
bei mir
Herr Lindner oder so ähnlich hat mich heute per Telephon
gefragt,
warum ich das Fax an die GStA Köln geschickt habe, während es
doch an die Redekianer adressiert ist. Dabei habe ich erklärt,
dass
diese Nummer im Fax-Verteiler für die Sache "LG Bonn" gespeichert
ist. Die GStA Köln hatte mir zwar mitgeteilt, dass meine
Strafanzeige
gegen das LGB an den "Leitenden Oberstaatsanwalt in Bonn"
weitergeleitet
wurde, dabei aber weder dessen Faxnummer noch Adresse angegeben. Da
mein
heutiges Fax zu dem bei der OStA Bonn anhängigen Strafverfahren
gehört,
sollte es natürlich ebenfalls nachrichtlich an die OStA Bonn
geschickt
werden. Ich habe zwar das LGB angewiesen, entsprechende Dokumente
dorthin
weiterzuleiten, traue dem LGB aber nicht über den Weg und habe
zudem
auch keinerlei Bestätigung erhalten, dass die Weiterleitung
erfolgte.
Die Faxnummer der OStA Bonn konnte ich im Internet nicht finden. Ich
habe bzgl. dieser Sache außer dem LGB noch weitere Stellen
kontaktiert,
z.B. die Stadt Bonn, den Generalbundesanwalt, das Justizministerium,
aber
alle weigern sich beharrlich, mir die Faxnummer zu verraten;
üblicherweise
antworten diese Leute überhaupt nicht - das ist echter
Bürgerservice!
Wenn Sie die Adresse haben, schicken Sie sie mir doch einfach per
e-mail.
Jedenfalls werde ich diese Verbrechen der Bundesrepublik Deutschland,
mit denen sie selbst die Verbrechen der Nazis in den Schatten stellt,
solange
nicht hinnehmen, bis sich der Staat ordentlich legitimiert. Nur brutal
mit der Keule herumschwingen und "das schwarze Lumpenpack zu Brei
schlagen",
mag zwar die Endlösung bringen, reicht aber nicht zur
Rechtfertigung
des Terrors, cf. das Lied der SA (s. KzM-Text pius12.htm):
"Die alte Judenschande
ist endlich ausgefegt. Die schwarze Lügenbande
wühlt weiter unentwegt. Du deutsches Volk, sag: muß das
sein?
Daß dich bespuckt das schwarze Schwein?
Wenn nicht, so drisch doch drauf!
Daß Funken fliegen hoch hinauf.
Deutsche Männer deutsche Frauen!
Jetzt ist's genug mit der Faulhaberei!
Deutsche Männer, deutsche Frauen!
Haut das schwarze Lumpenpack zu Brei!"
Da die GStA Köln sich wahrscheinlich nach dem Scheitern der OStA
Bonn wieder mit der Sache befassen muss, bitte meine Faxe nicht
vernichten!
Die Klageschrift
Bereits im Vollstreckungsbeschluss-Text
hatten
wir aus der k.n-Klageschrift zitiert; hier der vollständige Text:
Redeker Sellner Dahs & Widmaier
Rechtsanwälte,
Mozartstraße 4-10, D-53115 Bonn, - Postfach 13 64, D-53003
Bonn
An das Landgericht Bonn, - Zivilkammer -, Wilhelmstrasse 21, 53111
Bonn
Bonn, den 21. Oktober 2003
Reg.-Nr. 30033180
ONK/R/ed//g3180
Sekretariat Rechtsanwalt Okonek
Telefon +49/228/72625- 130 (Frau Edler-Matz)
Telefax +49 / 228 / 65 04 79 ...
e-mail: okonek@redeker.de
Klage
des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Körperschaft des
öffentlichen Rechts, vertreten durch den Geschäftsführer
Pater Dr. Hans Langendörfer S.J., Kaiserstrasse 163, 53113 Bonn,
- Kläger -
Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Redeker Seilner
Dahs & Widmaier, Mozartstraße 4
- 10, 53115 Bonn
gegen
Herrn R. L., [Adresse]
- Beklagter -
wegen Verletzung u.a. von Namensrechten
Streitwert (vorläufig): 65.000,- €
Wir bestellen uns zu Prozeßbevollmächtigten des
Klägers.
Im Namen und kraft Vollmacht des Klägers erheben wir Klage und
beantragen,
1. den Beklagten bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall
der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €,
ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu
verurteilen,
es zu unterlassen, den Begriff "katholisch" als Internetadresse zu
verwenden,
insbesondere die Domänen "katholisch.net", "katholisch.de.ms",
"katholisch.eu.tc"
und "roemisch-katholisch.info" im Internet als Adresse zu verwenden
und/oder
zu verbreiten,
2. den Beklagten bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall
der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €,
ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu
verurteilen,
es zu unterlassen, ein Internetportal zu unterhalten, auf dem der
Eindruck
erweckt wird, es handele sich um ein offizielles Portal der
katholischen
Amtskirche, insbesondere wenn dies wie in der Anlage K l [Ausdruck der
Seite katholisch.net; lokale und
aktuellere
(von heute!) Kopie bei KzM] dargestellt geschieht.
3. Den Beklagten zu verurteilen, gegenüber dem zuständigen
Registrar die Freigabe der Domänen "www.katholisch.net",
"www.katholisch.de.ms",
"www.katholisch.eu.tc" und "www.roemisch-katholisch.info" zu
erklären.
Begründung:
1. Bei dem Kläger handelt es sich um den als Körperschaft
des Öffentlichen Rechts organisierten Verband der Bistümer
der
Katholischen Kirche Deutschlands. Der gesetzliche Vertreter des
Verbandes
ist der Geschäftsführer, der zugleich der Sekretär der
Deutschen
Bischofskonferenz ist.
Als Anlage K 2 wird die Satzung des Verbandes der Diözesen
Deutschlands
überreicht.
Der Beklagte veröffentlicht "Informationen über die
römisch-katholische
Kirche". Diese Informationen weisen regelmäßig einen
unzutreffenden,
vielfach schmähenden Inhalt über die Katholische Kirche auf.
Zur Verbreitung seiner Publikationen benutzt der Beklagte unter anderem
das Internet, in der Vergangenheit beispielsweise die Domänen
"katholisch.de"
und "katolisch.notrix.de".
Nachdem die Verwendung der Bezeichnung "katholisch" Rechte des
Klägers
verletzt, wurde der Beklagte wegen seines Verhaltens Anfang 1999
abgemahnt,
zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur
Freigabe
der von ihm reservierten Domainnamen aufgefordert. Das im
Anschluß
an die Weigerung eingeleitete Klageverfahren vor dem Landgericht Bonn -
7 O 154/99 - endete durch ein rechtskräftiges
Versäumnisurteil.
Beweis:
Beiziehung der Akten des Landgerichts Bonn - 7 O 154/99 -,
auszugsweise (Versäumnisurteil vom 07.06.1999) in Kopie als Anlage
K 3 [s. herzjesu.htm] vorgelegt.
2. Wie der Kläger mittlerweile feststellen mußte,
verstößt
der Beklagte einerseits gegen das ihm seinerzeit auferlegte Verbot und
hat dem Spektrum seines Handelns andererseits weitere Spielarten
hinzugefügt.
So nutzt der Beklagte inzwischen verschiedene andere Domänen mit
dem
Bestandteil "katholisch", insbesondere die Domänen
"katholisch.net",
"katholisch.de.ms", "katholisch.eu.tc" und "roemisch-katholisch.info".
Beweis:
Registereintragungen betreffend vorgenannte Domänen, in Kopie
als Anlagenkonvolut K 4 vorgelegt.
Sämtliche Internetseiten des Beklagten sind durch vielfältige
Links miteinander verknüpft.
Beweis:
Inaugenscheinnahme, Ausdrucke der unter den vorgenannten Domänen
abrufbaren Internet-Veröffentlichungen des Beklagten, in Kopie als
Anlagenkonvolut K 5 [KzM-Startseite]
vorgelegt.
Mit Schreiben vom 11.09.2003, vorgelegt in Kopie als Anlage K6, ist
der Beklagte wegen seines Verhaltens erfolglos abgemahnt worden. Er
reagierte
auf die Abmahnung mit dem in Kopie als Anlage K7 [zitiert in le031007.htm]
vorgelegten Telefax vom 15.09.2003, das ebensowenig einer inhaltlichen
Auseinandersetzung bedarf wie sein weiteres Telefax vom 02.10.2003, in
Kopie als Anlage K8 [zitiert in redek005.htm]
oder seine im Internet verbreitete Reaktion, vorgelegt in Kopie als Anlage
K9. Aus ihr sei lediglich folgende Passage hervorgehoben: "Die
Völkermordorganisation
"Sozietät Redeker" hat uns heute im Auftrag der
Völkermordorganisation
Verband der Diözesen Deutschlands ohne jegliche Begründung
dazu
aufgefordert, den Begriff "katholisch" in keiner Internet-Adresse mehr
zu verwenden und das Gesamtverzeichnis katholischer Internetseiten
einzustellen
(Stichtag: 21.09.2003). Da wir uns diesem Terror nicht beugen werden,
wird
es vermutlich wieder zu einer verbrecherischen, rechtlich unwirksamen
Aktion
wie damals (wegen katholisch.de) bei der Völkermordorganisation
"Landgericht
Bonn" kommen. Da wir auch keinerlei Zahlungen (wie "Anwaltskosten")
leisten
werden, ist mit unserer Verhaftung zu rechnen."
3. Der durch den Kläger vertretenen Katholischen Kirche steht
das alleinige Entscheidungsrecht über die Verwendungswörter
"katholisch"
und "römisch-katholisch" zu.
Der gegen den Beklagten geltend gemachte Unterlassungsanspruch ergibt
sich aus §§ 12, 823 und 1004 BGB.
a) Der als Körperschaft des Öffentlichen Rechts organisierte
klägerische Verband der Bistümer ist hinsichtlich des
Namensschutzes
der katholischen Kirche aus § 12 S. 2 BGB aktivlegitimiert.
b) Die Bezeichnungen "katholisch" bzw. "römisch-katholisch"
benennen
die römisch-katholische Amtskirche und unterscheiden sie in der
Öffentlichkeit
von anderen Religionsgemeinschaften, Glaubensrichtungen oder Sekten.
Schon
dem Wort "katholisch" kommt dabei eine namensmäßige
Kennzeichnungskraft
für die Katholische Kirche im Verhältnis zu anderen
Religionsgemeinschaften
zu. Dies gilt um so mehr für die Bezeichnung
"römisch-katholisch".
Der BGH hat dies in seinem Urteil vom 24.11.1993 deutlich
herausgestellt,
das als Anlage K10 [s. marter.htm] (dort
Blatt
9 ff. des Entscheidungsabdrucks) beigefügt wird. Auch das OLG
Düsseldorf
hat in seiner Entscheidung vom 04.03.1992 (NJW-RR 1993, 185) dem
klagenden
Bistum den Namensschutz für "katholisch" und
"römisch-katholisch"
gewährt (siehe hierzu auch OLG Hamm, NJW-RR 1998, 909).
Das Internet ist heute das am häufigsten benutzte
Informationsmedium.
Mit den der Katholischen Kirche zugeordneten Schlüsselbegriffen
"katholisch"
und "römisch-katholisch" wird der Internet-Benutzer
regelmäßig
die Internet Adresse der Katholischen Kirche und damit die des
Klägers
verbinden. Dem Inhaber des Namensrechts nach § 12 BGB steht auch
das
Recht zu, allein seinen Namen als Domain im Internet für
Deutschland
zu nutzen. Dabei haben auch neuere Urteile solchen
"Gattungs"-bezeichnungen
Namensschutz gewährt (LG Köln, 28.05.1998, NJW-RR 1999, 629 -
"zivildienst.de"; LG Berlin, 10.08.2000, MMR 2001, 57
-"deutschland.de",
LG Potsdam, 16.01.2002, Az. 2 O 566/01 - unv. -
"polizei-brandenburg.de";
LG Bonn, 13.07.2001, Az. l O 94/01 - unv. - "finanzverwaltung.de" sowie
LG Frankfurt, 26.02.1997, BB 1997, 1120 ff. und LG Lüneburg,
29.01.1997,
GRUR 1997, 470 ff.)
Dieser Rechtsauffassung hat sich auch das angerufene Gericht in dem
seinerzeit gegen den Beklagten geführten Rechtsstreit
angeschlossen
und den Beklagten antragsgemäß verurteilt.
4. Der Beklagte gebraucht - unabhängig von den Domänen -
an mehren Stellen auf seinen Internetseiten Formulierungen, die bei dem
unbefangenen Internetnutzer den Eindruck entstehen lassen können,
es handele sich bei den Seiten um offizielle Internetportale der
Römisch-Katholischen
Kirche:
Der Inhalt wird als "die Internetseite der römisch-katholischen
Kirche" bezeichnet. Es ist die Rede von "allen Internetseiten der
römisch-katholischen
Kirche". Es wird angeboten einen "Eintrag in die Linkliste der
katholischen
Kirche". "Diese Linkliste soll möglichst umfassendes Angebot der
römisch-katholischen
Kirche im Internet abdecken". Es ist vom "Gesamtverzeichnis
katholischer
Internetseiten" und "Kirche zum Mitreden" die Rede.
Darüber hinaus hat der Beklagte auf der Seite www.katholisch.net
überwiegend Anfrageergebnisse von einschlägigen Suchmaschinen
wie google oder altavista veröffentlicht. Diese auf seiner Seite
veröffentlichen
Ergebnisse werden von den Suchmaschinen bei der Bewertung für den
Rang, der letztlich die Auffindbarkeit der Domain erheblich
beeinflusst,
aufgenommen und berücksichtigt. So gelingt es dem Beklagten, wie
auf
seiner Seite selbst angegeben, dass ein Internetnutzer beim Eingeben
der
Begriffe "Bischoefliches Ordinariat Mainz" unmittelbar auf die Seite
"www.katholisch.net"
verwiesen wird.
Der Beklagte versucht demnach gezielt, sämtliche Anfragen von
Internetnutzern bezüglich offizieller kirchlicher Internetportale
abzufangen und auf seine Internetseiten zu leiten. Er erweckt dort den
Eindruck, daß es sich um eine offizielle Seite der katholischen
Kirche
handelt.
Wegen dieser Irreführung ergibt sich ein Anspruch des Klägers
wegen Namensanrnaßung gegen den Beklagten auf Unterlassen solcher
offiziell klingenden Bezeichnungen aus §§ 12, 823 I und
1004BGB
(vgl. BGH, 91, 117; 126,208,215).
5. Der Beklagte ist neben der Unterlassung nach inzwischen gefestigter
Rechtssprechung zur Freigabe der von ihm reservierten Domänen
gegenüber
den jeweils zuständigen Registraren verpflichtet (vgl. BGH, NJW
2002,
2096; NJW 2002, 2031).
6. Die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt
sich aus dem Umstand, dass die streitbefangenen
Internet-Veröffentlichungen
auch in Bonn abrufbar sind.
oki wiederholt also im wesentlichen nur die Lügenkanonade der
katholisch.de-Klageschrift,
weswegen wir hier nicht auf Einzelheiten eingehen müssen. Die
alles
entscheidende Argumentation, dass unsere Informationen
"regelmäßig
einen unzutreffenden, vielfach schmähenden Inhalt über die
Katholische
Kirche" aufweisen, bleibt wie immer unvollständig - u.z. so
dermaßen
unvollständig, dass oki eindeutig der verbrecherischen Lüge
überführt
ist.
Auch die Nazis hatten eine "gefestigte Rechtsprechung". Würden
wir allerdings schreiben: "Die Redekianer und das LGB sind genauso
schlimm
wie Adolf Hitler", könnte man natürlich strafrechtlich gegen
uns vorgehen wegen Beleidigung gem. § 189 StGB, deshalb sprechen
wir
der Einfachheit halber lieber von den Über-Nazis, obwohl die
deutschstaatliche
Obrigkeit von anderen gerne als Nazis bezeichnet wird. Man beachte
dabei:
Unser diesbzgl. Text über den
Vollstreckungsbeschluss
gegen KzM blieb unwidersprochen. Damit ist also die Richtigkeit
unserer
Argumente unbestritten. Wie dort einleitend dargelegt, machen sich die
Verbrecher noch regelrecht darüber lustig, dass wir hilflos ihrer
feindlichen Übermacht ausgeliefert sind. Solche Verhaltensmuster
sind
nicht neu, s. z.B. Lk 22,63: "Die Männer, die ihn gefangen
hielten,
verspotteten und mißhandelten ihn"; Lk 23,35: Das Volk stand da
und
schaute zu. Die Mitglieder des Hohen Rates aber spotteten: 'Andere hat
er gerettet; nun rette er sich selbst, wenn der der Gesalbte Gottes,
der
Auserwählte ist.' Auch die Soldaten verspotteten ihn." Das Martern
von Christen diente als Volksbelustigung. In den Konzentrationslagern
galten
die Priester als der Abschaum. Die
Über-Nazis
stehen mit ihrem antichristlichen Verhalten also in einer langen
Tradition.
Somit ist einzige Argument, das unsere Gegner zu bieten haben, ist
die Behauptung, unsere Ausführungen bedürfen keiner
inhaltlichen
Auseinandersetzung. Bevor man diese Behauptung darauf stützen
möchte,
dass wir keine übertriebene Unterwerfungshaltung gegenüber
unseren
Gegner zeigen, erinnern wir daran, dass wir das Duzen
gegenüber V2-Fanatikern erst sehr spät eingeführt
haben,
u.z. als Reaktion auf ihr pöbelhaftes Verhalten uns
gegenüber.
Tatsache ist, dass wir bzgl. der V2-Katastrophe schon sehr früh
Fragen
gestellt haben, die uns bereits in unserer Schulzeit und in den ersten
Jahren des V2-Studiums beschäftigten. Weswegen hat uns unser
Religionslehrer
nur angepöbelt, statt zu unserer Kritik
sachlich
Stellung zu nehmen? Weswegen kam von Ratzinger,
Hemmerle usw. nur hirnloses Blabla statt Hilfe? Weswegen
führten
die zahllosen Beschwerden von V2-Seminaristen
über die Zustände im "Priesterseminar" nicht zu einer
Besserung
der Lage, sondern allenfalls zu einem Rauswurf der Kritiker (daran hat
sich in all den Jahren nichts geändert, s. Diözese
Linz)? Warum wurde Peter Rutz
fuchsteufelswild,
als wir aus der Antimodernistenenzyklika "Pascendi" vorgelesen haben?
Warum
hat Peter Miksch nicht ernsthaft versucht,
uns
vom "Sedisvakantismus" abzubringen, obwohl er von Haas dazu extra
beauftragt
worden war? Warum folgten auch auf unsere späteren Anfragen immer
nur entweder gar keine Reaktion oder die Behauptung, auf unsere
Argumente
einzugehen wäre "Zeitverschwendung",
oder
eben nur brutale Drohungen bis hin zum Herzjesu-Urteil
und weiter? All das war vor der Reaktion auf das V2-Geduze! Nach wie
vor
gilt, dass wir den V2-Sektierern sämtliche Domains
überlassen,
sobald sie den Nachweis führen, dass unsere Ausführungen
falsch
sind. Statt uns zu antworten, hetzen sie nur ihre Anwälte auf uns
und bedienen sich der brutalsten Gewalt, um uns auszuschalten.
Während
die Kirche die theologische Auseinadersetzung mit ihren Gegnern
führt
(s. www.katholisch.de), führt die
V2-Sekte
nur Prozesse.
Die "Verurteilung"
Die "Förmliche Zustellung" fanden wir heute in unserem
Briefkasten:
10 O 586/03
Anstelle einer Verkündung zugestellt am [Datum fehlt]
(Schmitt) Justizobersekretär als Urkundsbeamter der
Geschäftsstelle
LANDGERICHT BONN
IM NAMEN DES VOLKES
VERSÄUMNISURTEIL
In dem Rechtsstreit der Firma Verband der Diözesen
Deutschlands,
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den
Geschäftsführer
Pater Dr. Hans Langendörfer S.J., Kaiserstraße 163, 53113
Bonn,
Klägerin, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof.
Dr.
Redeker und Partner, durch Fach, Mozartstraße 4 -10, 53115 Bonn -
AZ:30 03 3180-g gegen den Herrn R. L., [Adresse], Beklagten, hat die
10.
Zivilkammer des Landgerichts Bonn im schriftlichen Vorverfahren am
03.12.2003
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Wucherpfennig, den
Richter
am Landgericht Beumers und den Richter Dr. Stollenwerk
für Recht erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt,
1. bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise
Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, es zu unterlassen,
den
Begriff "katholisch" als Internetadresse zu verwenden, insbesondere die
Domänen "katholisch.net", "katholisch.de.ms", "katholisch.eu.tc"
und
"roemisch-katholisch.info" im Internet als Adresse zu verwenden
und/oder
zu verbreiten,
2. bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise
Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, es zu unterlassen,
ein
Internetportal zu unterhalten, auf den der Eindruck erweckt wird, es
handele
sich um ein offizieles Portal der katholischen Amtskirche, insbesondere
wenn dies wie in der dem Versäumnisurteil beigehefteten Anlage K1
[Ausdruck der Seite katholisch.net; lokale Kopie bei KzM] dargestellt
geschieht;
3. gegenüber dem zuständigen Registrar die Freigabe der
Domänen
"www.katholisch.net", "www.katholisch.de.ms", "www.katholisch.eu.tc"
und
"www.roemisch-katolisch.info" zu erklären.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wucherpfennig
Dr. Stollenwerk
Beumers
ausgefertigt: (Schmitt), Justizobersekretär als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle des Landgerichts
Also auch keinerlei Legitimation, geschweige denn eine Argumenation,
sondern einfach nur "gefestigte Rechtsprechung" ganz in der Tradition
der
Nazis! Weil uns wegen der Rechtschreibfehler bei KzM immer wieder
Vorhaltungen
gemacht werden, dürfen wir darauf hinweisen, wie hemmungslos
besoffen
die Autoren des "Urteils" anscheinend waren, als sie das mickrige
"Urteil"
geschrieben haben. Es heißt z.B. nicht "offiziel", sondern
"offiziell";
die Adresse "www.roemisch-katolisch.info" besitzen wir überhaupt
nicht.
Nicht übersehen darf man das Selbst- und Kirchenverständnis
des Staates: Der "Verband der Diözesen Deutschlands" ist eine
"Firma"
- man vergleiche damit die katholische
Kirchenlehre.
So ist auch klar ist, dass die Ordnung innerkirchlicher
Verhältnisse
dem Staat genauso zugebilligt werden kann und muss wie bei jeder
anderen
Firma. Diese Lehre, auf der der deutsche Staat aufbaut, ist häretisch.
Es gilt: "Wer dem Gesetze treu ist, der ist Gott treu. Und wer da
herrscht,
herrscht durch Gott. Aber der Staat ist nicht der höchste und
nicht
der einzige und ausschließliche soziale Wert. Er ist nicht der
höchste,
ist nicht der ganze Umfang der Sittlichkeit, ist nicht präsenter
Gott.
Über ihm steht das Heil der Seele. Unabhängig von ihm in
Freiheit
lebt die Kirche, das Volk Gottes" (H. Rommen, Der
Staat
in der katholischen Gedankenwelt, Paderborn 1935, 356f). Bonn ist
anscheinend
eine Hochburg von Amok laufenden Über-Nazis; vor diesem
Völkermörderpack
muss das Volk wirksam geschützt werden.
Wir schickten gleich ein Fax an die Generalstaatsanwaltschaft in
Köln,
Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Fax: 0221 / 7711 - 418;
nachrichtlich
an: Staatskanzlei NRW, Stadttor 1, 40190 Düsseldorf, Fax: 0211 /
837
- 1150; Völkermordinstitut LGB, Wilhelmstr. 21-23, 53111 Bonn,
Fax:
0228 / 702- 1600; Generalbundesanwalt, Brauerstraße 30, 76137
Karlsruhe,
Fax: 0721/ 8191-590:
Völkermordinstitut "Landgericht Bonn"
Ich habe heute in der Sache "katholisch.net" (s. KzM-Text tod_0001.htm)
meine "Verurteilung" zugestellt bekommen (10 O 568/03).
Das "Urteil" ist absolut null und nichtig, da ihm - wie auch allen
anderen Mitteilungen seitens sowohl des Staates als auch der V2-Sekte
als
auch der "Sozität Redeker" - jegliche Legitimation fehlt.
Es handelt sich bei diesem Urteil also um eine Weiterführung und
Steigerung der Nazi-Verbrechen.
Damit ist auch das Recht zum aktiven Widerstand gegeben (s. widerstd.htm).
Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass das LGB die
Richtigkeit
des Urteils über sie niemals bestritten hat: "skrupellose,
blutgeile,
absolut verlogene Sadisten, aus der Gosse kriminellen Abschaums
zusammengekratzer
Bodensatz" (s. tod_0003.htm; anmass02.htm);
dieses Urteil gilt damit selbstverständlich auch für die in
der
katholisch.net-Sache verantwortlichen Völkermörder
Wucherpfennig,
Stollenwerk, Beumers und Schmitt. Gegen das LG Bonn ist ein
Strafverfahren
wegen Völkermordes anhängig bei der OStA Bonn; solange mir
dessen
Faxnummer nicht vorliegt, werde ich etwaige diesbzgl. Mitteilungen an
die
GStA Köln senden, die ich hiermit mit der Weiterleitung der Texte
beauftrage.
Ich werde mich durch keinerlei Zwangsmaßnahmen vom Bekenntnis
der Wahrheit abbringen lassen. Ich warne alle Beteiligten
nachdrücklich
davor, in irgendeiner Weise "Urteile" gegen mich (z.B. wegen
katholisch.de
oder katholisch.net) zu vollstrecken.
Rechtsbelehrung: "Alle Gläubigen schulden Klerikern nach
Verschiedenheit
ihres Ranges und ihres Amtes Ehrfurcht und machen sich durch eine
Realinjurie
gegen dieselben eines Sakrilegs schuldig (privilegium canonis). In
allen
Rechtsfällen (Zivil- und Strafsachen) können Kleriker nur vor
dem kirchlichen Richter belangt werden, wenn nicht für einzelne
Orte
rechtmäßig (z.B. durch Konkordate, Konventionen) etwas
anderes
vorgesehen ist (privilegium fori). Um einen Kleriker vor das weltliche
Gericht zu ziehen, bedarf es einer besonderen Erlaubnis, die entweder
der
Papst oder der Ortsordinarius geben kann. (A. Perathoner, Das
kirchliche
Gesetzbuch, Brixen (4)1926, 87, s. anger01.htm).
"Die Sünde [der Realinjurie gegen Kleriker] kann begangen werden
durch Töten, Schlagen, Treten, Werfen, Anspeien usw., ferner
dadurch,
daß man die Person ins Gefängnis wirft oder ihr etwas
entreißt.
[Eine weitere sakrilegische Behandlung eines Klerikers geschieht durch]
jede Verletzung des privilegium fori oder immunitatis, also dadurch,
daß
man die betreffende Person gegen das Verbot der Kirche vor Gericht
zieht
oder sie zwingt, z.B. Soldat zu werden." [...] Der Exkommunikation
verfällt
ferner, "wer Gesetze oder Befehle gegen die Freiheit oder die Rechte
der
Kirche erläßt oder die Ausübung der kirchlichen
Jurisdiktion
hindert durch Anrufung der weltlichen Gewalt" (cf. H. Jone, Katholische
Moraltheologie, Paderborn (7)1935, 133.351, s. trick.htm).
Reaktionen
a) Freunde
Mittlerweile haben verschiedene Personen uns versichert, dass sie
für
uns beten. Immer wieder wird dabei das Entsetzen über die
skrupellose
Grausamkeit unserer Gegner zum Ausdruck gebracht. Es sind sich wohl so
ziemlich alle darüber einig, dass unser Wirken bald ein jähes
Ende finden wird. Ob die V2-Sekte die Lüge verbreiten wird, wir
hätten
uns ihr unterworfen? Das halten wir nicht für ausgeschlossen,
jedenfalls
können wir allen Katholiken nur dringend raten, sich durch nichts
zu Verzweiflung und Resignation hinreißen zu lassen.
b) Feinde
Bei kath.net und kath.de
sind wir ja nicht nur als Teilnehmer gesperrt, es ist dort auch
grundsätzlich
verboten, über KzM zu diskutieren. Bei kath.de kommt hinzu, dass
es
dort mittlerweile auch von den meisten V2-Sektierern als "unkatholisch"
verurteilt und dementsprechend gemieden wird. Exemplarisch erinnern wir
hier der Forumsbeitrag von "criticus" (s. Leserbriefe
07.10.2003): "Kath.de ist nun ein Auffangbecken für die
Freidenker
aus dem aufgelassenen Forum (siehe "Gladiatorenarena") und im
katholischen
Bereich tummeln sich Leute, die der große Erik von Kühnelt
Leddihn
so sinnig als IBKAS bezeichnet hat (Ich bin Katholik, aber...)." Aber
was
passiert bei kath.net? Dort schwelgt man genüsslich im Irrsinn.
Exemplarisch
hier zwei neuere Meldungen:
1. 08.12.2003: "Wiener Neutestamentler:Jungfräulichkeit Mariens
war nicht \'biologisch\'"
Dass die Jungfräulichkeit Mariens nicht biologisch war, ist seit
knapp zwanzig Jahren die offizielle Lehre der
V2-Sekte,
nachzulesen z.B. im KzM-Einleitungstext connis
Credo,
aber bei kath.net tut man so, als ob diese Häresie die
Privatmeinung
eines Neutestamentlers wäre. Und selbst mal angenommen, das
wäre
nur seine Privatmeinung - es stört sich auch keiner der
kath.net-Aktivisten
ernsthaft daran, dass diese Häresie von einem offiziellen Lehrer
der
so gen. "römisch-katholischen Kirche" verbreitet wird. Mag sein,
dass
manche so wie pet pat / Philosophus / Der Anonyme
vielleicht mal eine "katholische Gemeinde" oder eine "katholische
Diözese"
für "nicht katholisch" erklären - so als wären sie
Päpste.
Aber ernstzunehmende Konsequenzen zieht dort anscheinend keiner.
"Kaiser reto" schrieb dazu ins Forum: "Ich hatte letzthin das
zweifelhafte
"Vergnügen" einen Text eines verstorbenen Schweizer
Alttestamentlers
zu lesen, der ähnlichen Stuss schrieb - in einem offiziellen immer
noch gültigen Skript eines Theologiekurses, mit dem sich Laien auf
dem Dritten Bildungsweg für kirchliche Berufe schulen können.
Da frage ich mich schon mal: "Wieviele Dogmen muss man leugnen, damit
man
an einer deutschsprachigen katholischen Fakultät
Theologieprofessor
werden kann? - Die Jungfrauengeburt, die Auferstehung, die
Unfehlbarkeit
des Papstes ..." ? Wo kann man noch katholische Theologie studieren?
Mir
scheint bald, der beste Ort dafür ist - abgesehen von ein paar
wenigen
Ausnahmen - am ehesten noch die evangelikale Staatsunabhängige
Theologische
Hochschule. Da bleibt noch eine grössere Zahl katholischer
Grundwahrheiten
intakt als an vielen sogenannten "katholischen Universitäten"."
Die Frage ist eher, wieviele Dogmen muss die V2-Sektenoch leugnen,
damit die V2-Lemminge zur Besinnung kommen. Und die Antwort gibt es
auch
schon: Da die V2-Sekte jedes Dogma leugnet und zur Begründung
einfach
im Rundumschlag erklärt: "Dogmen können
durchaus einseitig, oberflächlich, rechthaberisch, dumm und
voreilig
sein", besteht bei den V2-Sektierern der böse Wille, in einer
apostatischen Sekte zu bleiben, diese als katholische Kirche zu
bezeichnen
und jeden zu vernichten, der noch konsequent an der katholischen Lehre
festhält.
2. Gehen wir mal davon aus, dass dieses Irrlicht "Kaiser reto" im
kath.net-Forum
Reto
Nay ist, dann passt dazu eine Meldung vom 09.12.2003: "Reto Nay:
Der
Zweifel ist das Sakrament des Spießbürgers. Der Zweifel
gehört
endlich vom Thron gestürzt und entmythologisiert, sagte der
Schweizer
Theologe Reto Nay am 8. Dezember bei einem Vortrag von Amici di Dio in
Dornbirn. [...] Der Zweifel ist daher das erste Kind des Teufels."
Diese
Aussage ist an sich erst einmal rettungslos blöde, aber in dem
Kontext,
in dem Reto Nay wirkt, ist sie eindeutig diabolisch. Zweifel an sich
ist
nicht immer automatisch auch schlecht. Der Zweifel soll allerdings dazu
führen, sich eine Sicherheit zu verschaffen, statt sich in Agnostik
zu gefallen. So beschlichen uns bereits in der Schulzeit Zweifel, dass
die vom Religionslehrer
geäußerte
Leugnung der Jungfräulichkeit Mariens mit der katholischen Lehre
vereinbar
sei. Im Studium kamen uns laufend Zweifel, dass die "Dozenten"
katholisch
waren. Gemäß Reto Nay waren diese unsere Zweifel "das erste
Kind des Teufels". Innerhalb dieser Logik sind wir ein Jünger des
Teufels, wohingegen alle, die sich noch nicht einmal durch Korankuss,
Shiva-Segen,
Satansthron
usw. und erst recht nicht durch connis Credo
zu Zweifeln an der "römisch-katholischen Kirche" bewegen lassen,
"Amici
di Dio", Freunde Gottes sind. Wer sich für die Wahrheit
interessiert,
und sei es auch nur ansatzweise durch den berechtigten Zweifel, der ist
- so verkündet Reto Nay - "des Teufels".
Besinnliches
Auch der besinnungslose Taumel unserer Gegner wird einmal ein Ende
nehmen.
Beim Jüngsten Gericht werden Wahrheit und Gerechtigkeit
triumphieren,
da kann sich niemand mehr hinter Lügen und Intrigen verstecken.
Wir
raten jedem, schon jetzt zur Besinnung zu kommen. Und für den
Fall,
dass sich keine spätere Gelegenheit mehr ergeben sollte,
wünschen
wir unseren Lesern schon jetzt eine besinnliche Adventszeit und ein
gesegnetes
Weihnachtsfest.
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