"Generalstaatsanwalt Hamm" lehrt wiederholt gutes Benehmen à la OMF-"brd"

- Bescheid über die Verweigerung eines Bescheids; Bonus: Neue Fragen bei abgeordnetenwatch.de -
(Kirche zum Mitreden, 05.02.2008)

02.02.2008 Brief von General-SA Hamm (Poststempel 01.02.2008):


Der Generalstaatsanwalt Postfach 15 71 59005 Hamm
Dienstgebäude und Lieferanschrift: Heßlerstr. 53 59065 Hamm
Telefon: 02381 272-0
Durchwahl: 02381 272-7147
Telefax: 02381 272-403
E-Mail: poststelle@gsta-hamm.nrw.de
Internet: www.gsta-hamm.nrw.de
Datum: 29.01.2008
Herrn Rolf Hermann Lingen
Aktenzeichen: 2 Zs 299/08 (bei allen Schreiben bitte angeben)
Ihre Strafanzeige vom 08.01.2007 gegen Uwe Becker in Duisburg wegen Beleidigung u.a. - 33 Js 1645/07 StA Essen-
Ihre Beschwerde vom 27.12.2007 gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Essen vom 07.12.2007
Von einer Bescheidung Ihrer Beschwerde habe ich abgesehen. Wie Ihnen bereits mit hiesigem Schreiben vom 30.10.2007 (2 Zs 3446/07) mitgeteilt wurde, werden Sie in diesem oder eventuellen künftigen Verfahren erst dann wieder einen Bescheid erhalten, wenn Sie in Ihren Eingaben inhaltlich und von der Wortwahl her einen Standard einhalten, der den im Schriftverkehr gebotenen Mindestanforderungen entspricht. In gleicher Weise wird auch die Staatsanwaltschaft Essen verfahren.
Im Auftrag
[Unterschrift:] Ortlieb Oberstaatsanwalt


27.01.2008 Fax an Affenstall Dorsten etc.


Geschäfts-Nrr. ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06), (4271/07), (45826/07) [Bei Antwort angeben!]
Ihr seid alles Vollidioten! - ist der Jargon der "brd"-Freisler-Epigonen, s. plantik3.htm
Verp*sst euch, ihr *rschlöcher! [zens. PRHL] - ist der Jargon der "brd"-Gestapo, s. rschloch.htm
"Die Deutschen sind dumm. Dumm ist nicht einmal genug. Sie sind idiotisch!" ("Israel-Nachrichten", Tel Aviv, 13.11.1992)
1. Es wird daran erinnert, dass die OMF-"brd" mir gegenüber den Pater-Titel verwenden muss, den sie mir n.b. selbst endgültig zuerkannt hat (heise_02.htm / bel_eug3.htm); eine Unterschlagung desselben ist hochgradig schizophren sowie zutiefst ehrverletzend.
2. In den Straf- und Entmündigungsverfahren gegen General-SA Hamm wird nachdrücklich Eile angemahnt, namentlich in der Sache "Ortlieb Oberstaatsanwalt", s. z.B. »"Generalstaatsanwaltschaft Hamm" und "Polizei Recklinghausen": Verbrecher aus Pflichtgefühl - Dokumentation von falscher Verdächtigung und Strafvereitelung im Amt (2)«, (pflicht2.htm) und »"Pastor" Gerd Wittka, Gelsenkirchen: Missbrauch von Titeln (2) - General-SA Hamm und der Standard der OMF-"brd"« (wittka02.htm).
Am 02.02.2008 wurde hier im Haus wieder ein Ortl-Schmierzettel abgegeben, adressiert an einen "Rolf Hermann Lingen" mit dem Text:
a**** Von einer Bescheidung Ihrer Beschwerde habe ich abgesehen. Wie Ihnen bereits mit hiesigem Schreiben vom 30.10.2007 (2 Zs 3446/07) mitgeteilt wurde, werden Sie in diesem oder eventuellen künftigen Verfahren erst dann wieder einen Bescheid erhalten, wenn Sie in Ihren Eingaben inhaltlich und von der Wortwahl her einen Standard einhalten, der den im Schriftverkehr gebotenen Mindestanforderungen entspricht. In gleicher Weise wird auch die Staatsanwaltschaft Essen verfahren. ****e
Zunächst widert die Schizophrenie an, dass ein Bescheid geschickt wird, dass kein Bescheid geschickt wird. In Chur (s_chur.htm) hat mich mal eine V2-"Nonne" von der Seite angequatscht (hier deutsche Übersetzung): "Wenn du nicht mit mir reden willst, musst du mir das sagen." Ortls Bescheid toppt diesen "Nonnen"-Schwachsinn zur Potenz noch exponential, u.a. wegen seines brieflichen Rahmens. Jedenfalls nimmt Ortl direkt Bezug auf die o.g. Feststellungen (wittka02.htm):
a**** Laut OMF gehört es zum Standard: - jeglichen Titel zu unterlassen, z.B. "Herr" und "Pater"; - jegliche Anrede zu unterlassen, z.B. "Sehr geehrter"; - jegliche Grußformel zu unterlassen, z.B. "Mit freundlichem Gruß" ("Hochachtungsvoll" gilt allgemein als Beleidigung); - jegliche Begründung für Tun oder Lassen zu unterlassen. Insbesondere letzter Punkt kann von mir aber nicht erfüllt werden: Ich verlange stets Argumente, und ich könnte es nicht verantworten, selbst auf Argumente zu verzichten. Deshalb werde ich auch in Zukunft immer Argumente für mein Tun und Lassen nennen. Es sei übrigens daran erinnert, dass die "Standards" der OMF-"Justiz" ihr solche Titel eingebracht hat wie "verunglückte Muppet-Show", "Saustall", "Rechtsbeugermafia", "gefährlichste kriminelle Vereinigung" etc.; auch von daher bestehen meinerseits Bedenken, die "Standards" der OMF-"brd" zu übernehmen. Auch der "Standard"-Jargon der OMF (s. Eingangszitate) ist erheblich unter meinem Niveau. ****e
Also: Nach wie vor verweigern Ortl und Komplizen hartnäckig jede Erklärung, welche denn die "im Schriftverkehr gebotenen Mindestanforderungen" sein sollen. Nun gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: 1) Es gibt diesen Standard, oder 2) es gibt ihn nicht. Bei Fall 1 muss er zwingend genannt werden. Wird er nicht genannt, muss von Fall 2 ausgegangen werden, und dafür gibt es zwei Erklärungen: a) Ortl lügt, was für das Strafverfahren gegen ihn bedeutsam ist; b) Ortl leidet unter massiven Wahnvorstellungen, was für das Entmündigungsverfahren gegen ihn bedeutsam ist. Da die intellektuelle Höhe von Ortls Geschmiere so rettungslos unterirdisch ist, stellt sich die Frage, wie so etwas überhaupt zustande gekommen ist. Die einfachste Antwort liegt natürlich direkt in der anerkannten Definition der "brd"-"Justiz": "Eine Horde amoklaufender Irrer, besessen von der unersättlichen Gier, jede Gerechtigkeit zu zerstören" (guten_05.htm). Allerdings könnte auch ein aktuelles Ereignis eine Rolle gespielt haben: Weil der Brief als Poststempel den 02.02.2008 hat, wurde er folglich am 01.02. abends oder am 02.02. morgens zur Post gegeben. D.h. die Sache fällt vollkommen in die Zeit des "Weiberfastnacht"-Rausches. Eine Theorie: Ortl könnte bei den Weiberfastnacht-Orgien lallend unter dem Tisch gelegen und dann plötzlich aufgestoßen haben: "Ich schreib dem Priester noch'n Brief, wieder denselben Rotz - Prost!" Diese Theorie ist n.b. unendlich plausibler als der Psycho-Schwindel gegen mich, der allgemein als "zutiefst ehrverletzende Schikane" (dorsten2.pdf) durchschaut ist. Es sei an die Einladung erinnert, dass die "Justiz" mir ihre dämlichsten Photos von "Karnevalsfeiern" zuschickt (wittka03.htm). Ein etwaiges Photo "Ortl lallend unterm Tisch" hätte Chancen, als einer der bescheuertsten Exzesse bei KzM gewürdigt zu werden. Abschließend wird auf die neuen Fragen an Volker Beck und Guido Westerwelle bei abgeordnetenwatch.de hingewiesen.


Bonus: Neue Fragen bei abgeordnetenwatch.de (05.02.2008)

Volker Beck


Ihr seid alles Vollidioten! - ist der Jargon der "brd"-Freisler-Epigonen
Diesen Satz schreibe ich - gut lesbar - auf sehr vielen Briefen an die "Justiz"; zudem verweise ich dann auch auf die entsprechende Pressemeldung: »LG Bonn: Vorsitzender Richter beschimpft alle Prozesszuschauer als "Vollidioten"«. Diese Pressemeldung wurde allein bei kirchenlehre.com schon über 600-mal abgerufen, und sie ist außerdem noch auf anderen großen Weltnetzseiten zu finden.
Über die dort beschriebene Sache (i.e. den "Vollidioten"-"Richter" Schwill) schreibt z.B. Peter Briody: »Ein Richter, wie Richter Schwill, der eine Verhandlung so führt, wie hier verlaufen ist, gehört sicherlich nicht auf der Richterbank. Dass er sich zusätzlich zum fehlenden Gerichtsaal-Stil sich weigert, einen wichtigen Zeugen anzuhören, ist eine Aktion, die in einer ganz anderen Kategorie als Stilmangel hineinfällt. Kaum zu glauben, dass dieser Mann, nach einem Prozess wegen "Beleidigung", selber das Publikum bösartig als "Vollidioten" beschimpft. (Einige Mitglieder des Publikums haben daher Strafantrag gegen ihn erstellt).«
Also: Wie kann es sein, dass so einer wie Schwill überhaupt auf die Richterbank kommt, und wieso bleiben selbst seine schwersten Justizverbrechen ungesühnt?


Guido Westerwelle


» Von einer Bescheidung Ihrer Beschwerde habe ich abgesehen. Wie Ihnen bereits mit hiesigem Schreiben vom 30.10.2007 (2 Zs 3446/07) mitgeteilt wurde, werden Sie in diesem oder eventuellen künftigen Verfahren erst dann wieder einen Bescheid erhalten, wenn Sie in Ihren Eingaben inhaltlich und von der Wortwahl her einen Standard einhalten, der den im Schriftverkehr gebotenen Mindestanforderungen entspricht.«
Diese Nichtmitteilungs-Mitteilung habe ich kürzlich von der General-SA Hamm erhalten. Um es kurz zu machen: Welche sind die "im Schriftverkehr gebotenen Mindestanforderungen"? Natürlich lassen sich in der Nichtmitteilungs-MItteilung einige Charakteristika festmachen, darunter
- Unterschlagung der gebührenden Titel
- Unterschlagung der gebührenden Anrede
- Unterschlagung jeglicher Grußformel
- Unterschlagung jeglicher Begründung für Tun oder Lassen
Angenommen, dies sind die "im Schriftverkehr gebotenen Mindestanforderungen" - wo sind sie festgelegt? Und gibt es noch weitere Richtlinien?
Hinweis: Ich habe schon bei vielen "Justiz"-Stellen eine diesbezgl. Klärung eingefordert; die einzige Antwort war aber eben die zitierte Nichtmitteilungs-Mitteilung, die ja nur aus einer Wiederholung eines früheren Sermons besteht ("Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde ...").


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