Denic und Landgericht Bonn - Nachschlag
- Die Hartnäckigkeit der KzM-Gegner -
(Kirche zum Mitreden, 30.08.2002)
I. Denic als Einzelkämpfer
Gegen den Text Denic und Landgericht Bonn (19.08.2002)
gab es bislang keinen einzigen Widerspruch; dadurch wird die Richtigkeit
und Berechtigung unserer Feststellungen noch einmal unterstrichen. Es gab
nur eine einzige Mitteilung in diesem Zusammenhang:
Denic an PRHL, 20 Aug 2002 11:25:18 +0200 (MEST)
Sehr geehrter Herr L., wir nehmen Bezug auf Ihre email
und antworten darauf wie folgt: Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 13.
August 1999 mitgeteilt wurde, lag uns ein rechtskraeftiges Urteil bezueglich
der o. g. Domain vor. Mit freundlichen Gruessen Dagmar Zeuner Rechtsabteilung
DENIC eG
PRHL an Denic, 20 Aug 2002 13:28:04 +0200
Ihre Arroganz und Ihren fragwürdigen Humor haben
Sie offensichtlich nicht verloren. Bezeichnend:
1. Sie schreiben mir keine 24 Stunden nach dem 19.08.2002.
2. Sie erledigen nicht das, was ich Ihnen aufgetragen hatte.
3. Sie ignorieren völlig die Realität.
Äußerst schwache Vorstellung, die Sie damit abgeben! Vielleicht
lasse ich diesen Ihren neusten Schnitzer irgendwann einmal bei KzM einfließen.
Unklar ist, was den Anstoß für das Schreiben der Denic gegeben
hat. Es könnte sein, dass die Denic schon seit längerem regelmäßig
unsere Seite überwacht. Es könnte aber auch sein, dass die Denic
eigens gebeten wurde, uns wegen des neuen Textes anzuschreiben; dann käme
als nächste Frage, wer dieser Bittsteller gewesen sein könnte,
ob nun eine Privatperson oder vielleicht doch eine öffentliche Behörde,
etwa das Landgericht Bonn, was ganz sicher zu den Stammbesuchern von KzM
gehört.
Doch genug der Spekulation:
Zu 1. Unseren Text hatten wir am 19.08.2002 in den Abendstunden veröffentlicht.
Die Denic hatte zwar die gesetzte Frist (bis 12.08.2002) fruchtlos verstreichen
lassen, aber nur, um dann auf den neuen Text in rasanter Windeseile zu
reagieren.
Zu 2. Weder nimmt die Denic Stellung zu der Tatsache, dass das Landgericht
Bonn als ganzes sich mit dem Katholiken-Prozess hartnäckig des Völkermordes
schuldig gemacht hat, noch hat die Denic uns das Schreiben zugeschickt,
auf das hin uns die Domain katholisch.de gestohlen wurde. Ergo kann man
hier im günstigsten Fall von einem Totalversagen der Denic sprechen.
Zu 3. Wer das Katholiken-Urteil als "rechtskräftig" bezeichnet,
der ist ein Häretiker, denn er bekennt damit die Häresie, die
Kirche sei dem Staat unterworfen. Es müsste andernfalls wenigstens
nachgewiesen werden, dass das Landgericht Bonn nicht die V2-Sekte zur katholischen
Kirche erhoben und nicht einen katholischen Priester zum akatholischen
Laien degradiert hat. Die Denic-Profis vegetieren damit also ohne Bezug
zur Realität vor sich hin.
So bleibt auch unsere Aussage bestehen: "Damit ist es endgültig
als unmöglich erwiesen, uns eine "Beleidigung" o.ä. der Denic
anzudichten." Wenn die Denic beleidigt worden wäre, hätte sie
wahrlich satt und genug Zeit und Gelegenheit gehabt, sich bei uns und ggf.
auch bei anderen darüber zu beschweren.
II. Neue Einträge auf der Startseite
Am 27.08.2002 wurden zwei Texte auf der KzM-Startseite eingefügt,
die vorerst dort bleiben sollen:
(1) "Das Grundgesetz der Bundesrepublik steht nicht im
Neuen Testament. Kein Pfarrer ist auf dieses Grundgesetz verpflichtet,
soweit es sich um den Auftrag seines Amtes handelt. Kein staatlicher
Eingriff in kirchliches Reden oder Handeln darf erlaubt sein. Keine
politische oder gesellschaftliche Maxime gilt von vornherein und an sich
schon in der Kirche" (Heinrich Albertz (SPD), 1972).
(2) "Der Hassende hört weder auf Vernunft noch Gewissen, Argumente
zählen nicht." Mit diesem Satz (heute, 27.08.2002), allerdings
bezogen auf Kritik an seinen Aussagen, nennt Andreas
Laun den Hauptgrund, warum es noch immer einige Gegner von KzM gibt.
Diese Zitate von Albertz und Laun können wegen ihres allgemeinen
Charakters durchaus für sich, also ohne Erwähnung des Sinnzusammenhangs,
betrachtet werden.
An dieser Stelle interessant ist v.a. das erste Zitat: Auf der einen
Seite heuchelt der Staat, er würde die Freiheit der Kirche respektieren,
auf der anderen Seite erweist sich der Staat als skrupelloser Christenschlächter,
der alles daran setzt, die Kirche auszurotten. Auf der einen Seite das
unverbindliche Gefasel durch einen Politiker, auf der anderen Seite die
sadistische Kirchenverfolgung durch ein Landgericht, durch die ganzen antikirchlichen
"Strafverfahren", die allesamt als rechtswidrig
erwiesen wurden etc. Man kann jetzt auswählen: Erbaut man sich an
dem Politiker-Gefasel, oder nimmt man die Realität zur Kenntnis. Entscheidet
man sich für ersteres, wiegt man sich weiterhin im Dornröschenschlaf
der Ungerechten, entscheidet man sich für letzteres, muss man weiter
fragen, was man selbst für Wahrheit und Gerechtigkeit zu tun bereit
ist und sein muss.
Man fasse das Zitat von Albertz bitte nicht so auf, als wollten wir
angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl (22.09.2002) für die
SPD die Werbetrommel rühren. Was sich 1998
über die politische Landschaft feststellen ließ, hat heute noch
immer Geltung. Wenn demnächst ein CDU-Politiker (oder von welcher
Partei auch immer) daherfaselt, wäre das ähnlich lächerlich
wie das Gefasel von Albertz 1972; bekanntlich hatte der Staat bereits 1957
durch einen weiteren Konkordatsbruch seinen energischen
Kampf gegen die Kirche proklamiert.
Betrachten wir das HA-Gefasel etwas genauer:
Zunächst einmal ist es sicher richtig, dass Priester eine besondere
politische Freiheit besitzen, die der Staat ihnen niemals rauben darf.
Wir haben schon mehrfach die berühmten Worte von Pius XII. z.Th. Priester
und Politik zitiert:
"Der katholische Priester kann nicht einfach mit einem
Staatsbeamten gleichgestellt werden, der mit der öffentlichen Gewalt,
einer zivilen oder militärischen Funktion betraut ist. Diese sind
Angestellte oder Vertreter des Staates, sie hängen von ihm ab, vorbehaltlich
des göttlichen Gesetzes, und vertreten seine rechtmäßigen
Interessen. Der Staat kann daher Verfügungen über ihr Verhalten
erlassen, auch in Fragen der Politik. Der Priester dagegen ist Diener der
Kirche und hat eine Sendung, die sich, wie Wir schon andeuteten, auf den
ganzen Umkreis der religiösen und sittlichen Pflichten der Gläubigen
erstreckt und in deren Erfüllung er daher selbst verpflichtet sein
kann, Ratschläge oder Belehrungen zu erteilen, die auch das öffentliche
Leben betreffen. Nun ist es einleuchtend, daß eventuelle Mißbräuche
einer solchen Sendung nicht einfachhin dem Urteil der Staatsgewalt überlassen
werden können; sonst würden die Seelsorger zusätzlich noch
Behinderungen oder Belästigungen ausgesetzt, die von Gruppen, die
der Kirche nicht wohlgesinnt sind, unter dem billigen Vorwand verursacht
würden, den Klerus von der Politik trennen zu wollen. Man vergesse
nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in Wahrheit nur darauf
ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter dem Vorwand, den sogenannten
'politischen Katholizismus' zu bekämpfen, das ganze Aufgebot von Verfolgung,
Schikanen und Bespitzelung gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen
sich leitende Männer der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen
Welt bewundert wird, auch von der Kanzel aus verteidigen und mutig zur
Wehr setzen mußten (Ansprache 16.03.1946; a.a.O. 265).
Selbst dann, wenn es dem Staat nur darauf ankommt, die Kirche zu vernichten,
genießt der Priester besondere Freiheitsrechte. Aber für jeden
Menschen, und sogar ganz besonders für den Politiker, gilt der Vorbehalt
des göttlichen Gesetzes, gilt nur die Zulässigkeit der rechtmäßigen
Interessen. Man kann nicht eine Zwei-Klassen-Gesellschaft konstruieren,
in der irgendjemand von den Forderungen des Naturrechts
freigestellt wäre. Zwar ist in Deutschland das Naturrecht verboten,
aber da diesem Verbot das Naturrecht entgegensteht, ist das Verbot unzulässig
und damit absolut nichtig.
Exkurs: Der Schwur des Ernst-Wolfgang Böckenförde
Wir haben bereits im Zusammenhang mit einer Würdigung des Bundesverfassungsgerichts
über die antikirchlichen Parolen des Ex-Verfassungsrichters Ernst-Wolfgang
Böckenförde berichtet, der frech "Gesetz und Recht" mit "Verfassung"
gleichgesetzt hat. Dass EWB bereits vor seiner Karriere als Verfassungsrichter
eine Karriere als Geschichtsfälscher gestartet hatte (s. den Holocaust-Mythus-Text),
um die katholische Kirche zu verleumden und zu beschimpfen, passt dabei
nur ins Bild.
EWB schiebt also seine Schuld, dass er den Abtreibungswahn
verteidigt und gefördert hat, Gott in die Schuhe, schließlich
sei EWB ja angeblich aufgrund seines Verfassungseides durch Gott gezwungen
gewesen, den Massenmord an den Ungeborenen als rechtmäßig hinzustellen.
Je mehr man sich mit der Materie beschäftigt, um so mehr erkennt
man die diabolische Grundlage der EWG-Schwärmerei:
In ganz feierlicher Weise wird der Name Gottes angerufen
und dabei Gottes Majestät als des allwissenden und wahrhaftigen und
obersten Richters aller Menschen anerkannt im Eidschwur. Wenn wir schwören,
rufen wir Gott, den Allwissenden, zum Zeugen dafür an, daß wir
die Wahrheit sagen oder daß wir ein Versprechen halten wollen.
Man darf den Eid nicht mißbrauchen, wie einst die Juden wegen
jeder Kleinigkeit im täglichen Handel und Wandel Gott zum Zeugen anriefen.
Der Eid ist zu heilig, als daß er durch solches Vielschwören
seiner Bedeutung entkleidet werden dürfte. Er soll das letzte Mittel
sein, um die Wahrheit festzustellen, wenn andere Untersuchungen versagen.
Er ist auch nur darum notwendig, weil eben die Menschen auch in wichtigen
Dingen oft nicht die Wahrheit sagen! Das ist der Sinn jener Mahnung in
der Bergpredigt: "Ihr sollt überhaupt icht schwören ... Eure
Rede sei vielmehr: Ja, ja - nein, nein. Was darüber ist, stammt vom
Bösen", Matth. 5,34 u. 37. Christus hat den Eid nicht verboten, sondern
hat ihn selber geleistet. Aber er will von den Seinen, daß ihr Ja
ein Ja und ihr Nein ein Nein sei; er will, daß wir Christen so zuverlässig
und ehrlich und absolut wahrhaftig seien, daß der Eid gar nicht nötig
wäre. Daß man trotzdem über die persönliche Versicherung
hinaus noch mehr tun muß, daß man sein Wort noch schriftlich
geben und gar Gott zum Zeugen anrufen muß, stammt aus diesem Mangel
an menschlicher Zuverlässigkeit, stammt vom Bösen.
Wo angesichts dieser menschlichen Umstände ein Eid nötig
wird, und wo er in rechter Weise abgelegt wird, in Wahrheit und ohne Vorbehalt,
in Überlegung und für eine gerechte Sache, da ist solche feierliche
Anrufung Gottes eine Verehrung seines heiligen Namens. sie ist ein Bekenntnis
des Glaubens an seine Allwissenheit und Gerechtigkeit. Darum hat auch der
Herr vor Gericht auf die eidliche Befragung, ob er der Sohn Gottes sei,
mit seinem feierlichen "Ja" geantwortet; vgl. Matth. 26,63f.
Ähnlich wie unser Herr und Meister dürfen und müssen
auch wir in wichtigen Fragen und vor der rechtmäßigen Obrigkeit
unser Eid leisten; so die Soldaten den Fahneneid, die Beamten den Diensteid,
die Zeugen ihren Eid vor Gericht. Er bindet vor Gott und im Gewissen.
Den Eid kann in seiner ganzen Tiefe nur erfassen und ablegen, wer an
einen Gott glaubt; denn er ist ja eine Zeugenanrufung Gottes. Der sogenannte
bürgerliche Eid, der ohne Berufung auf Gott abgelegt wird, hat wohl
auch vor dem Gesetz die äußerlich rechltichen Folgen des religiösen
Eides in seiner ganzen Tragweite; aber das innere Gewissen wird durch die
Verantwortung vor dem lebendigen Gott ganz anders gebunden als durch die
Furcht vor den Strafen des Gesetzes.
[...]
Wie der Eid eine feierliche Anrufung und Verehrung des Namens Gottes
ist, so ist der Meineid, d.i. der falsche Eid und der Eidbruch eine der
größten Verunehrungen Gottes und eines der größten
Verbrechen. Der Allwissende wird hier zum Zeugen einer Lüge angerufen,
der allmächtige und gerechte Gott wird gleichsam feierlich zur Rache
herausgefordert.
[...]
Ein Eid und ein Gelübde wären ungültig und sündhaft
zugleich, wenn man sich dabei verpflichten würde, etwas Böses
zu tun oder etwas Gutes zu unterlassen. Dafür kann Gott ja niemals
Bürge sein; ihm das zuzumuten, heißt ihn beleidigen.
(L. Grimm, Der katholische Christ in seiner Welt. Ein Buch vom katholischen
Glauben und Leben für Erwachsene, Bd. 2: Der Christ und sein Leben,
Freiburg (2)1947, 125f. 130f)
Man lese auch aus dem selben Buch von Grimm den Abschnitt über
das Gewissen, der bereits in Denic und Landgericht
Bonn zitiert wurde.
EWB muss sich also nicht nur dafür verantworten, dass er im klaren
Widerspruch zu Art. 1 GG ("Die Würde des Menschen ist unantastbar")
den Massenmord an den Ungeborenen als rechtmäßig hingestellt
und damit einen auch verfassungsimmanenten Rechtsbruch begangen hat. Dass
er letztlich seine Schuld auf Gott abwälzen will, dass er den allwissenden
und wahrhaftigen und obersten Richter aller Menschen als Urheber der Sünde
hinstellt, ist nicht nur keine Entschuldigung für seinen Richterspruch,
sondern eine furchtbare Verunehrung Gottes. Wir raten EWB sehr dringend,
seinen fanatischen Kampf gegen Wahrheit und Gerechtigkeit aufzugeben.
III. Das Glaubensbekenntnis der Bundesrepublik Deutschland
Der Münchner Kommunalpolitikers Bernhard Hartard (SPD) ist nach eigenen
Angaben "bekennender Atheist"; seine Religion brachte er nun - im Zusammenhang
mit dem geplanten Bau einer V2-Kapelle in München - auf die Formel:
"Jede Religion ist Gift für die freiheitliche
Demokratie. Alle Religionen neigen zur Intoleranz."
Hartards faschistische Tiraden reihen sich damit nahtlos in die Hetzparolen
von Nationalsozialisten und Kommunisten
ein. So einer wie Hartard ist also Kommunalpolitiker - da weiß man,
wie es um Deutschland steht. Wenn der Staat die Katholiken abschlachtet,
lässt sich das also als "Entgiftung", "Endlösung" etc. vermarkten.
Und fast alle machen mit.
Dann wird es im Land der Richter und Henker vielleicht schon bald triumphierend
heißen:
Vom Gifte befreit sind Bund und Länder durch des Staates harte
zerschmetternde Faust.
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