Denic und Landgericht Bonn

- Die Christenverfolger bestätigen die Richtigkeit der KzM-Aussagen -
(Kirche zum Mitreden, 19.08.2002)

I. Die böse Welt will betrogen werden

Eine der beliebtesten und vielleicht auch erfolgreichsten Lügen, mit der die Christushasser gegen uns Propaganda betreiben, besteht in der Behauptung, wir würden andere "beleidigen", gegen andere "hetzen" o.ä.; dabei wird beharrlich verheimlicht, dass sämtliche Versuche, uns derartige Sünden nachzuweisen, restlos gescheitert sind (zuletzt die "Volksverhetzung"). Und obwohl Crosswinds mehrfach unsere Seiten als zulässig bestätigt hat (zuletzt gegenüber dem bösen Sepp), lassen unsere Gegner mit ihren Diffamierungen nicht locker, ja es gibt sogar Aufrufe, man solle sich bei Crosswinds über uns beschweren und so die Schließung von KzM herbeiführen, damit nur noch die Lügen ungezügelt triumphieren kann.
Dieses Konglomerat aus Hass- und Lügenkanonaden ist die "christliche Liebe" des "neuen Pfingsten", mit dem sich insbesondere die "Konservativen" aufs eifrigste selbst loben; dies hat sich kürzlich wieder einmal im Zusammenhang mit dem Herausekeln zweier "konservativer" "Pfarrer" aus der V2-Sekte gezeigt.
Am griffigsten lassen sich die staatlichen Förderer dieses Vernichttungskrieges gegen die Kirche als "Übernazis" bezeichnen (s. Adolf Hitler, Mein Kampf). Die Endlösung, i.e. die restlose Ausrottung der katholischen Kirche, scheint wenigstens in Deutschland nun in greifbarer Nähe; es ist fast schon ein Wunder, dass sich noch so relativ viele Messzentren behaupten können. Dies liegt nicht zuletzt an der beeindruckenden Opferbereitschaft mancher Katholiken, die lange und beschwerliche Wege auf sich nehmen, um eine hl. Messe zu besuchen. Man vergleiche damit nur die abstoßende Trägheit der V2-Sektierer, die sogar statt zum Novus Ordo lieber zu einem "Wortgottesdienst" gehen, um neue Wege angesichts eines angeblichen "Priestermangels" zu beschreiten.
Dass man uns unmöglich Beleidigung o.ä. vorwerfen kann, zeigen nicht nur die ganzen gescheiterten Strafverfahren gegen uns; überhaupt kann man nicht leugnen, dass KzM bei den staatlichen Behörden aufs beste bekannt ist. Exemplarisch hier nur einige Besucher von katholisch.net (IP-Adresse / registriert für):
2001
195.126.79.248 / "ZDF Zweites Deutsches Fernsehen".
194.113.137.105 / "ARD-Werbung und Media Marketing".
193.17.243.2 / "Deutscher Bundestag".
212.183.27.1 / "Tiroler Landesregierung".
212.184.31.82 / "Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen".
194.122.65.40 / "BAPT - Bundesamt fuer Post und Telekommunikation, Mainz".
195.37.166.105 / "Bundesverwaltung fuer Verkehr- Bau und Wohnungswesen".

2002
141.15.20.1 / "Public Administration of Berlin".
62.156.191.135 / "SPD - Der Parteivorstand".
194.232.79.11 / "Bundesministerium fuer Gesundheit und Konsumentenschutz".
195.145.160.217 / "Gouvernment of North Rhine-Westphalia".
193.17.243.2 / "Deutscher Bundestag".
141.78.101.101 / "administrative network of the State Sachsen-Anhalt".
195.145.245.225 / "Thueringer Innenministerium"



Sicher, es wird von vielen immer gerne behauptet, dass uns keiner kennt, aber trotz dieser zahlreichen entschiedenen Behauptungen ist dennoch eine gesunde Skepsis ratsam. Wir meinen: Der Staat weiß bestens über KzM Bescheid, und wenn es tatsächlich irgend etwas geben sollte, was zu beanstanden wäre, dann wäre er der erste, der sich rühren würde. Statt dessen wartet man dort auf irgendeinen verzweifelten Vorwand, um uns nach den ganzen Rufmord-Attacken endgültig auszuschalten.

II. Denic

Knapp drei Jahre nach der Kapitulation der Denic (15.08.1999; Fest Mariä Himmelfahrt) im Herz-Jesu-Prozess, am 4 Aug 2002 23:51:36 -0500, schickten wir folgende e-mail an die Denic:
Seit der Veröffentlichung meines Textes über Ihren Verein sind nun fast drei Jahre vergangen.
denic.htm
Ich erwäge, zum bevorstehenden Jubiläum noch einmal auf diese Sache zurückzukommen. Ich erwarte deswegen innerhalb einer Woche
eine schriftliche Stellungnahme von Ihnen zu dieser Angelegenheit. Außer dem Denic-Text s.:
domain.htm
redek004.htm
Schließlich fordere ich Sie auf, mir unverzüglich das Schreiben zuzusenden, auf das hin Sie mir meine Domain katholisch.de
widerrechtlich entrissen haben (Fax genügt). In Christo

Diese mail blieb bis heute unbeantwortet.

Damit ist es endgültig als unmöglich erwiesen, uns eine "Beleidigung" o.ä. der Denic anzudichten.

Den Begriff Jubiläum haben wir nicht nur im Sinne von Jahrestag gewählt (wobei man bisweilen auch von einem "traurigen Jubiläum" spricht), sondern tatsächlich im Sinne von Frohlocken an einen besonderen Tag. Zwar ist das Unrecht, mit dem der Staat selbstherrlich über die Kirche triumphiert, nicht an sich erfreulich - die Liebe freut sich nicht am Unrecht (cf. 1 Kor 13,6). Aber mit Blick auf die von Christus vorausgesagten Leiden derer, die Ihm folgen, darf man von Frohlocken sprechen: "Selig, die Verfolgung leiden um der Gerechtigkeit willen, denn ihrer ist das Himmelreich. Selig seid ihr, wenn euch die Menschen schmähen und verfolgen und verleumderisch alles Böse gegen euch reden um Meinetwillen: freuet euch und frohlocket; denn euer Lohn ist groß im Himmel" (Mt 5,10-12).

III. Landgericht Bonn

Angesichts unserer mail an die Denic war es natürlich unnötig, das LG Bonn noch zusätzlich zu kontaktieren - schließlich hätte die Denic das sofort selbst erledigt, wenn etwas an unseren Ausführungen nicht korrekt gewesen wäre. Aber um jede Gehässigkeit der Zweifler im Keim zu ersticken, haben wir sogar noch das LG Bonn angeschrieben.
Fax an das LG Bonn, 7. August 2002:
Geschäfts-Nr. 7 O 154/99
Deutschlands oberste V2-Vertreter ./. einen Vertreter der römisch-katholischen Kirche (mich)
Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Jubiläum des Denic-Textes (denic.htm) habe ich von der Denic eine schriftliche Stellungnahme eingefordert. Dabei habe ich die Denic auch auf zwei weitere KzM-Texte aufmerksam gemacht:
- domain.htm
("Die DENIC hat sich dadurch strafbar gemacht, dass sie einen offenkundigen Rechtsverstoß unterstützt und die antichristliche Attacke der größenwahnsinnigen Schwerverbrecher Pilger, Ink, Schwill vom Landgericht Bonn als "rechtskräftiges Urteil" hingestellt hat.")
- redek004.htm
("Für rein innerkirchliche Fragen (und darum geht es hier ja in Wirklichkeit: Wer ist katholisch?) kann nur ein kirchliches Gericht zuständig sein. Das "Landgericht Bonn" wusste das ganz genau und hat dann als Ergebnis kriminellen Größenwahns dennoch den Völkermord betrieben.")
Deshalb fordere ich Sie nun auf, die Richtigkeit meiner Aussagen noch einmal zu bestätigen. Dazu genügt es, wenn Sie bis zum 15.08.2002 keinen begründeten Widerspruch anmelden (qui tacet, consentire videtur).
Ihr Schweigen / Ihre Argumentationslosigkeit bestätigt selbstverständlich die Richtigkeit aller meiner Aussagen über Ihren Verein.

Brief des Landgericht Bonn, Postfach 53105, 53111 Bonn
7. Zivilkammer, Wilhelmstr.21-23, 53111 Bonn, Telefon: 0228-7020, Durchwahl: 1267, Telefax: 0228-702-1600
Unsere Geschäfts-Nr.: (Bitte bei allen Schreiben angeben) 7 O 154/99
Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom:
Datum: 08.08.2002 [Poststempel: 12.08.2002, Anm. PRHL]
In dem Rechtsstreit Verband der Diözesen Deutschlands ./. L.
Sehr geehrter Herr L., zu Ihrem Telefax, hier eingegangen am 07. August 2002, wird mitgeteilt, dass dies nicht in lesbarer Form übermittelt wurde. Schon vorsorglich wird mitgeteilt, dass ein etwaiger Einspruch gegen das Versäumnisurteil vom 07. Juni 1999 verfristet sein dürfte. Hochachtungsvoll
Meimberg Richter
Beglaubigt Justizangestellte

Fax an das Landgericht Bonn, 13. August 2002:
Geschäfts-Nr. 7 O 154/99
Deutschlands oberste V2-Vertreter ./. einen Vertreter der römisch-katholischen Kirche (mich)
Mein Fax vom 07.08.2002
Ihr Brief vom 08.08.2002 (Poststempel 12.08.2002!)
Da Sie behaupten, mein Fax sei "nicht in lesbarer Form" bei Ihnen eingetroffen, steht der Text momentan (wenigstens bis Fristablauf) auf der KzM-Startseite.
Schon vorsorglich wird mitgeteilt, dass die Fristsetzung 15.08.2002 bestehen bleibt. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist gelten alle meine Sie betreffenden Aussagen als von Ihnen genehmigt. Ihre Reaktion, wozu auch Schweigen zählt, werde ich bei KzM kommentieren.
Kommen Sie nicht auf die Idee, mich auf anderem als auf schriftlichem Wege zu kontaktieren! Und gewöhnen Sie sich gefälligst Ihre arrogante, respektlose laikale Anrede gegenüber katholischen Priestern ab!

Ca. zwei Minuten nach Faxübermittlung:
Anruf des Landgericht Bonn:
Hier ist das Landgericht Bonn. Ist dort Herr L.?
[Darauf unsere Gegenfrage: "Können Sie nicht lesen"; Gesprächsende]

Was für ein Chaotenhaufen das LG Bonn ist, zeigt sich also bereits an diesen Zitaten; noch deutlicher wird es, wenn man auf das Schreiben schaut, das Weber am 25.09.2000 verbrochen hat: Zunächst einmal fällt die Trödelmasche der Bonner heute auf - damals lag nur zwei Tage später der "Antwort"-Brief aus Bonn in unserem Briefkasten, diesmal nahmen sich die Bonner die dreifache Zeit (der Brief vom 03.03.2000 brauchte sogar nur einen einzigen Tag!). So restlos unlesbar kann unser Fax sowieso nicht gewesen sein, da ja die Bonner wussten, wer ihnen in welcher Angelegenheit geschrieben hatte. Außerdem schrieb Weber damals: "Der Rechtsstreit ist damit erledigt", heute philosophiert Meimberg, "dass ein etwaiger Einspruch gegen das Versäumnisurteil vom 07. Juni 1999 verfristet sein dürfte." Chaos total!
Noch toller wird es, wenn man sich vor Augen hält, dass die Bonner Völkermörder Weltmeister im Verfristungs-Wahnsinn sind. Sie meinen, sie bräuchten nur genug Wasser den Rhein herunterfließen zu lassen, und schon wäre das von ihnen widerrechtlich abgezogene Affentheater eine zulässige Gerichtshandlung und ihr verbrecherischer Kulturkampf ein gültiges Urteil. Uns halten sie die Stoppuhr in den Nacken, und sich selber gönnen sie alle Zeit der Welt.
Und unsere beiden Schreiben an Bonn (s. den Herz-Jesu-Text) wurden ohnehin mit keiner Silbe von Bonn erwähnt. Von daher ist es ganz besonders großzügig von uns, dass wir dem LG Bonn die Möglichkeit einer Stellungnahme überhaupt einräumen, während die Bonner Christenschlächter nur durch Ignoranz glänzen.
Aber der eigentliche Genickbruch für das LG Bonn besteht eben darin, dass es hartnäckig behauptet, übergöttliche Vollmachten zu besitzen, und es handelt ganz in diesem Größenwahn. Damit kann man die Bonner Clique nur noch als einen Verein von größenwahnsinnigen Schwerverbrechern betrachten - und es wäre ein furchtbares Unrecht, dieses Urteil auf Pilger, Ink, Schwill einzugrenzen. Schuldig ist dieser ganze Verein, denn als ganzer steht er felsenfest (jedenfalls momentan) auf der Idiotie, er könne Gottes Gesetz übertreten und andere dazu zwingen, sich dem Satan zu unterwerfen.

IV. Bürger = Vieh

Wie kann man die Vorgänge (in diesem Zusammenhang auch z.B. die ungeahndete Geschichtsfälschung der Strömer Anwälte) erklären? Wie sieht der Staat den Bürger, und wie verhält sich ein Teil der Bürger im Staat? Die Antwort ergibt sich, wenn man das Verbot des Naturrechtes in Deutschland betrachtet. Das Naturrecht ist - ähnlich wie das Gewissen - ein Geschenk Gottes an den Menschen. Durch die Erkenntnis und das Befolgen der göttlichen Gebote gewinnt der Mensch einen besonderen Adel. Was aber, wenn er diese gottgesetzte Ordnung ignoriert oder gar bekämpft? Dann handelt er im Widerspruch zur Natur. Wer sich den göttlichen Weisungen versperrt, über den findet die Heilige Schrift deutliche Vergleiche, u.z. mit unvernünftigen Tieren.
Der vollkommene Bürger ist in der bundesrepublikanischen Weltsicht also derjenige, der mit dem Naturrecht restlos gebrochen hat, der keine höhere Autorität anerkennt als eben die des Staates und sein Gewissen, das ihn von dieser frevelhaften Haltung abbringen müsste, in Seifenopern, Talkshows, Rockevents etc. ertränkt hat. Der ideale Bürger ist der gewissenlose Mensch (s. auch Hans Küng - Der ideale Europäer). Gewissensfreiheit ist in unserem totalitären Staat nicht zugelassen. Wer sein Gewissen bildet, darf sich auf die schlimmsten staatlichen Repressionen gefasst machen. Im Namen des Volkes - versteht sich!

Anhang: Das Gewissen

Eigentlich macht sich der Staat mit seiner Anti-Gewissens-Politik selber zur Zielscheibe des aktiven Widerstandes, denn sogar im deutschen Grundgesetz ist vom Widerstandsrecht die Rede:
"Artikel 20
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Die verfassungsmäßige Ordnung spricht von der Würde des Menschen (Art. 1), vom Rahmen des Sittengesetzes (Art. 2), und ganz deutlich:
"Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
Also, wir können versichern, dass durch die unendlichen massiven Rufmordkampagnen, durch die gegen uns verhängten Strafen und durch das Nichtstun des Staates angesichts der ganzen V2-Attacken gegen uns dieser Artikel durch den Staat selber in höchstem Maße verletzt ist. Trotzdem mahnen wir in Bezug auf den aktiven Widerstand zu äußerster Vorsicht.
Das heißt aber nicht, dass wir für Gewissenlosigkeit plädieren, ganz im Gegenteil: Wir empfehlen jedem, trotz des unerbittlichen staatlichen Würgegriffs sich um die Gewissensbildung zu bemühen. Und wenn der Staat die gewissenhaften Menschen deswegen reihenweise abschlachtet - er muss sich trotzdem dafür verantworten.
Hier nun der Abschnitt "Das Gewissen" aus dem Buch von L. Grimm, Der katholische Christ in seiner Welt. Ein Buch vom katholischen Glauben und Leben für Erwachsene, Bd. 2: Der Christ und sein Leben, Freiburg (2)1947, 8-11:

Das Gewissen

Die erste Anlage und Kraft unserer Natur, die sich ganz in den Dienst unseres religiösen Lebens stellen will, ist das Gewissen.

1. Die Gewissensfrage.

Gott gab unserem Verstand nicht nur die Fähigkeit, ihn aus den Dingen der Natur als den wahren Gott zu erkennen, er gab auch allen Menschen als unverlierbares Geschenk ein Wissen um die gottgewollte Ordnung unseres Lebens. Kaum erwacht die Denkfähigkeit in der jungen Seele, da weiß sie schon das Gute vom Böse zu unterscheiden. Sie empfindet es als ein inneres Lebensgesetz: Ich muß das Böse meiden – ich muß das Gute tun. Sie weiß auch um die hauptsächlichsten Pflichten des Menschen, z.B. daß man Gott verehren, daß man gegen die Mitmenschen gerecht, daß man mäßig sein muß.
Wo immer wir Menschen treffen, finden wir diese sittliche Anlage. Alle wissen um den Unterschied von Gut und Bös, von Recht und Unrecht, von Tugend und Sünde. Alle tragen das Bewußtsein in sich: Ein inneres Gesetz verpflichtet uns, den Weg des Guten zu gehen; dieses Gesetz bindet alle Menschen und ist in seinen Grundforderungen für alle gleich.
Dieses allen Menschen gemeinsame sittliche Bewußtsein kann nicht äußerlich an sie herangetragen sein, es ist vielmehr mit der Entfaltung ihrer geistigen Natur gegeben, oder wie Paulus sagt: "Der Inhalt des Gesetzes ist ihnen ins Herz geschrieben", Röm. 2,15.

2. Die Gewissenstätigkeit.

Dieses Wissen um die gottgewollte Lebensordnung ist uns immer gerade in dem Augenblick gegenwärtig, wo wir eine sittliche Entscheidung treffen müssen. Das ist eine wunderbare Einrichtung unserer Natur: sie hat einen Wächter bei sich, der ihr im entscheidenden Augenblick sagt, was Recht und Unrecht, was Pflicht und Sünde ist, und uns hilft, unser Leben richtig zu gestalten.
Diesen Wächter der sittlichen Ordnung, diese Stimme des Gewissens haben alle Menschen in sich. Keiner kann sagen: Ich habe kein Gewissen. Es würde ihm selber die Antwort geben: Das ist nicht wahr, ich bin da. Man redet wohl von gewissenlosen Menschen; das sind Leute, die so handeln, als hätten sie kein Gewissen. Aber jeder Mensch weiß, daß sie eines haben; sie folgen ihm nur nicht. Auch die Erbsünde hat das Gewissen nicht zerstört, und die persönliche Sünde kann es nicht vernichten. Wohl kann man es durch Sünden und Laster abstumpfen, so daß es nicht mehr so laut und vernehmlich spricht. Aber beseitigen kann es niemand. Das bezeugt auch die heilige Schrift, wo Paulus von den Heiden nach der Aufzählung ihrer Sünden schreibt: "Sie zeigen, daß der Kern des Gesetzes in ihr Herz geschrieben, ist, ihr Gewissen bezeugt es ihnen und die Gedanken, die einander anklagen und verteidigen", Röm. 2,15.
Das Gewissen ist uns Wegweiser am Scheideweg. Es zeigt uns den Weg des Guten und rät oder gebietet sogar, ihn zu gehen; es warnt uns vor der bösen Tat und verbietet, sie zu vollbringen. Auf dem Weg ist es unser Begleiter, es lobt uns, wenn unsere Tat recht ist, und tadelt uns, wenn sie schlecht ist. Am Ende des Weges, d.h. nach der Tat, ist es ein Richter, der unparteiisch und ungefragt sein Urteil darüber spricht, ob wir Recht oder Unrecht getan, ob wir Lohn oder Strafe verdient haben. Wenn alle Gerichtshöfe uns freisprechen und die öffentliche Meinung dazu - wir sind aber schuldig, so spricht das Gewissen uns nicht frei. Seine Vorwürfe, die "Gewissensbisse", verfolgen uns überallhin. Und wenn alle Welt uns verurteilt - wir sind aber unschuldig, so spricht das gute Gewissen uns frei und bringt inneren Frieden.

3. Die Gewissensverpflichtung.

Der Gewissensausspruch tritt uns so entschieden und verpflichtend gegenüber, daß man das Gewissen schon oft "die Stimme Gottes" genannt hat. Diese Wort muß man richtig verstehen. Es ist nicht so, daß Gott selbst unmittelbar und persönlich durch das Gewissen zu uns spricht, sondern das Gewissen ist die Stimme unserer Vernunft; aber in diese Vernunft hat Gott sein Gesetz und Gebot geschrieben, sie legt es uns im Gewissensausspruch in seinem Namen und in seiner Autorität vor. Gott steht tatsächlich dahinter. Das Gewissen ist also eine mittelbare Stimme Gottes, es sagt uns, was Gott von uns will. Es ist "das Licht in uns", Luk. 11.35, von dem der Heiland spricht, das uns, wenn es am Lichte Gottes entzündet ist, sicher führt.
Deswegen besteht der Grundsatz zu Recht: "Folge immer deinem Gewissen"; oder wie Paulus sagt: "Jeder handle nach seiner Überzeugung", Röm. 14,5. "Alles, was man nicht aus Überzeugung tut, ist Sünde", Röm. 14,23. Wer gegen sein Gewissen handelt, widerspricht dem Willen Gottes, wie er ihn im Augenblick erkannt hat. Darum sagt die Heilige Schrift: "Bei all deinen Werken folge treu deinem Gewissen; denn das heißt in Gottes Geboten wandeln", Sir 32,27.
Dieser Grundsatz gilt natürlich nur da in seinem vollen Umfang, wo das Gewissen richtig orientiert ist; des es ist menschlich gewonnenes Wissen, und jedes menschliche Wissen kann irren. Deshalb gab uns Gott seine Offenbarung nicht nur für die Wahrheiten des Glaubens, sondern auch für die Grundsätze und Pflichten unsere Lebens. An dieser Offenbarung können wir unser Gewissen prüfen, weiter ausbilden und richtig einstellen. Wenn die christlichen Wahrheiten und Pflichten in unser gläubiges Wissen eingegangen sind, wird unser Gewissen zum christlichen Gewissen.
Es gibt Menschen mit einem sehr "weiten" und andere mit einem sehr "engen" Gewissen. Die "Leicht"-Veranlangten glauben nicht gern an eine Verpflichtung oder nehmen sie leichter, als sie ist; die "Schwer"-Veranlagten und Ängstlichen sehen Pflichten, wo keine sind, und Gebote, wo nur ein Rat vorliegt. Beide müssen sich von der Wahrheit führen und beraten lassen, damit ihr Gewissen wirklicher Wegweiser zu ihrem ewigen Ziel wird.

4. Die Gewissensbildung

Ein fein ausgebildetes Gewissen ist ein wertvoller Besitz, und die Gewissenspflege ist so wichtig wie jede andere Ausbildung. Das Gewissen aber pflegt man am besten, wenn man ihm immer treulich folgt, vor allem auch bei kleinen und kleinsten Dingen. Je treuer wir da sind, desto besser werden wir auch in schweren Lagen das Richtige treffen und tun. Und dieses Unterscheidungsvermögen wird um so sicherer, je mehr wir es durch klare Gewissenserforschung täglich üben.
Papst Pius XI. ruft die Bischöfe und Priester auf, "in gemeinsamer Arbeit die Gewissen der Christen so stark zu formen, daß sie jederzeit und in jeder Situation des privaten und öffentlichen Lebens imstande sind, die christliche Lösung der vielen sich darbietenden Probleme selbständig zu finden."
Mit Recht achtet man die Gewissensfreiheit, d.h. die Freiheit der inneren Überzeugung und des Handelns danach in allen Kulturstaaten. Gewissenhafte Menschen gehören zu den größten Reichtümern des Volkes und der Kirche, gewissenlose Mensch sind ein Schaden für jede Gemeinschaft.
"Auf den Rat des Gewissens gib wohl acht, denn einen treueren Berater als diesen hast du nicht." Sir. 37,13

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