Denic und Landgericht Bonn
- Die Christenverfolger bestätigen die Richtigkeit der KzM-Aussagen
-
(Kirche zum Mitreden, 19.08.2002)
I. Die böse Welt will betrogen werden
Eine der beliebtesten und vielleicht auch erfolgreichsten Lügen, mit
der die Christushasser gegen uns Propaganda betreiben, besteht in der Behauptung,
wir würden andere "beleidigen", gegen andere "hetzen" o.ä.; dabei
wird beharrlich verheimlicht, dass sämtliche Versuche, uns derartige
Sünden nachzuweisen, restlos gescheitert sind (zuletzt die "Volksverhetzung").
Und obwohl Crosswinds mehrfach unsere Seiten als zulässig bestätigt
hat (zuletzt gegenüber dem bösen Sepp),
lassen unsere Gegner mit ihren Diffamierungen nicht locker, ja es gibt
sogar Aufrufe, man solle sich bei Crosswinds über uns beschweren und
so die Schließung von KzM herbeiführen, damit nur noch die Lügen
ungezügelt triumphieren kann.
Dieses Konglomerat aus Hass- und Lügenkanonaden ist die "christliche
Liebe" des "neuen Pfingsten", mit dem sich
insbesondere die "Konservativen" aufs eifrigste selbst loben; dies hat
sich kürzlich wieder einmal im Zusammenhang mit dem Herausekeln
zweier "konservativer" "Pfarrer" aus der V2-Sekte gezeigt.
Am griffigsten lassen sich die staatlichen Förderer dieses Vernichttungskrieges
gegen die Kirche als "Übernazis" bezeichnen (s. Adolf
Hitler, Mein Kampf). Die Endlösung, i.e. die restlose Ausrottung
der katholischen Kirche, scheint wenigstens in Deutschland nun in greifbarer
Nähe; es ist fast schon ein Wunder, dass sich noch so relativ viele
Messzentren behaupten können. Dies liegt nicht zuletzt an der beeindruckenden
Opferbereitschaft mancher Katholiken, die lange und beschwerliche Wege
auf sich nehmen, um eine hl. Messe zu besuchen. Man vergleiche damit nur
die abstoßende Trägheit der V2-Sektierer, die sogar statt zum
Novus Ordo lieber zu einem "Wortgottesdienst" gehen, um neue Wege angesichts
eines angeblichen "Priestermangels" zu beschreiten.
Dass man uns unmöglich Beleidigung o.ä. vorwerfen kann, zeigen
nicht nur die ganzen gescheiterten Strafverfahren gegen uns; überhaupt
kann man nicht leugnen, dass KzM bei den staatlichen Behörden aufs
beste bekannt ist. Exemplarisch hier nur einige Besucher von katholisch.net
(IP-Adresse / registriert für):
2001
195.126.79.248 / "ZDF Zweites Deutsches Fernsehen".
194.113.137.105 / "ARD-Werbung und Media Marketing".
193.17.243.2 / "Deutscher Bundestag".
212.183.27.1 / "Tiroler Landesregierung".
212.184.31.82 / "Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen".
194.122.65.40 / "BAPT - Bundesamt fuer Post und Telekommunikation,
Mainz".
195.37.166.105 / "Bundesverwaltung fuer Verkehr- Bau und Wohnungswesen".
2002
141.15.20.1 / "Public Administration of Berlin".
62.156.191.135 / "SPD - Der Parteivorstand".
194.232.79.11 / "Bundesministerium fuer Gesundheit und Konsumentenschutz".
195.145.160.217 / "Gouvernment of North Rhine-Westphalia".
193.17.243.2 / "Deutscher Bundestag".
141.78.101.101 / "administrative network of the State Sachsen-Anhalt".
195.145.245.225 / "Thueringer Innenministerium"
Sicher, es wird von vielen immer gerne behauptet, dass uns
keiner kennt, aber trotz dieser zahlreichen entschiedenen Behauptungen
ist dennoch eine gesunde Skepsis ratsam. Wir meinen: Der Staat weiß
bestens über KzM Bescheid, und wenn es tatsächlich irgend etwas
geben sollte, was zu beanstanden wäre, dann wäre er der erste,
der sich rühren würde. Statt dessen wartet man dort auf irgendeinen
verzweifelten Vorwand, um uns nach den ganzen Rufmord-Attacken endgültig
auszuschalten.
II. Denic
Knapp drei Jahre nach der Kapitulation der Denic
(15.08.1999; Fest Mariä Himmelfahrt) im Herz-Jesu-Prozess,
am 4 Aug 2002 23:51:36 -0500, schickten wir folgende e-mail an die Denic:
Seit der Veröffentlichung meines Textes über
Ihren Verein sind nun fast drei Jahre vergangen.
denic.htm
Ich erwäge, zum bevorstehenden Jubiläum noch einmal auf diese
Sache zurückzukommen. Ich erwarte deswegen innerhalb einer Woche
eine schriftliche Stellungnahme von Ihnen zu dieser Angelegenheit.
Außer dem Denic-Text s.:
domain.htm
redek004.htm
Schließlich fordere ich Sie auf, mir unverzüglich das Schreiben
zuzusenden, auf das hin Sie mir meine Domain katholisch.de
widerrechtlich entrissen haben (Fax genügt). In Christo
Diese mail blieb bis heute unbeantwortet.
Damit ist es endgültig als unmöglich erwiesen, uns eine "Beleidigung"
o.ä. der Denic anzudichten.
Den Begriff Jubiläum haben wir nicht nur im Sinne von Jahrestag
gewählt (wobei man bisweilen auch von einem "traurigen Jubiläum"
spricht), sondern tatsächlich im Sinne von Frohlocken an einen besonderen
Tag. Zwar ist das Unrecht, mit dem der Staat selbstherrlich über die
Kirche triumphiert, nicht an sich erfreulich - die Liebe freut sich nicht
am Unrecht (cf. 1 Kor 13,6). Aber mit Blick auf die von Christus vorausgesagten
Leiden derer, die Ihm folgen, darf man von Frohlocken sprechen: "Selig,
die Verfolgung leiden um der Gerechtigkeit willen, denn ihrer ist das Himmelreich.
Selig seid ihr, wenn euch die Menschen schmähen und verfolgen und
verleumderisch alles Böse gegen euch reden um Meinetwillen: freuet
euch und frohlocket; denn euer Lohn ist groß im Himmel" (Mt 5,10-12).
III. Landgericht Bonn
Angesichts unserer mail an die Denic war es natürlich unnötig,
das LG Bonn noch zusätzlich zu kontaktieren - schließlich hätte
die Denic das sofort selbst erledigt, wenn etwas an unseren Ausführungen
nicht korrekt gewesen wäre. Aber um jede Gehässigkeit der Zweifler
im Keim zu ersticken, haben wir sogar noch das LG Bonn angeschrieben.
Fax an das LG Bonn, 7. August 2002:
Geschäfts-Nr. 7 O 154/99
Deutschlands oberste V2-Vertreter ./. einen Vertreter der römisch-katholischen
Kirche (mich)
Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Jubiläum des Denic-Textes
(denic.htm) habe ich von der Denic eine schriftliche
Stellungnahme eingefordert. Dabei habe ich die Denic auch auf zwei weitere
KzM-Texte aufmerksam gemacht:
- domain.htm
("Die DENIC hat sich dadurch strafbar gemacht, dass sie einen offenkundigen
Rechtsverstoß unterstützt und die antichristliche Attacke der
größenwahnsinnigen Schwerverbrecher Pilger, Ink, Schwill vom
Landgericht Bonn als "rechtskräftiges Urteil" hingestellt hat.")
- redek004.htm
("Für rein innerkirchliche Fragen (und darum geht es hier ja in
Wirklichkeit: Wer ist katholisch?) kann nur ein kirchliches Gericht zuständig
sein. Das "Landgericht Bonn" wusste das ganz genau und hat dann als Ergebnis
kriminellen Größenwahns dennoch den Völkermord betrieben.")
Deshalb fordere ich Sie nun auf, die Richtigkeit meiner Aussagen noch
einmal zu bestätigen. Dazu genügt es, wenn Sie bis zum 15.08.2002
keinen begründeten Widerspruch anmelden (qui tacet, consentire videtur).
Ihr Schweigen / Ihre Argumentationslosigkeit bestätigt selbstverständlich
die Richtigkeit aller meiner Aussagen über Ihren Verein.
Brief des Landgericht Bonn, Postfach 53105, 53111 Bonn
7. Zivilkammer, Wilhelmstr.21-23, 53111 Bonn, Telefon:
0228-7020, Durchwahl: 1267, Telefax: 0228-702-1600
Unsere Geschäfts-Nr.: (Bitte bei allen Schreiben angeben) 7 O
154/99
Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom:
Datum: 08.08.2002 [Poststempel: 12.08.2002, Anm. PRHL]
In dem Rechtsstreit Verband der Diözesen Deutschlands ./. L.
Sehr geehrter Herr L., zu Ihrem Telefax, hier eingegangen am 07. August
2002, wird mitgeteilt, dass dies nicht in lesbarer Form übermittelt
wurde. Schon vorsorglich wird mitgeteilt, dass ein etwaiger Einspruch gegen
das Versäumnisurteil vom 07. Juni 1999 verfristet sein dürfte.
Hochachtungsvoll
Meimberg Richter
Beglaubigt Justizangestellte
Fax an das Landgericht Bonn, 13. August 2002:
Geschäfts-Nr. 7 O 154/99
Deutschlands oberste V2-Vertreter ./. einen Vertreter der römisch-katholischen
Kirche (mich)
Mein Fax vom 07.08.2002
Ihr Brief vom 08.08.2002 (Poststempel 12.08.2002!)
Da Sie behaupten, mein Fax sei "nicht in lesbarer Form" bei Ihnen eingetroffen,
steht der Text momentan (wenigstens bis Fristablauf) auf der KzM-Startseite.
Schon vorsorglich wird mitgeteilt, dass die Fristsetzung 15.08.2002
bestehen bleibt. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist gelten alle meine
Sie betreffenden Aussagen als von Ihnen genehmigt. Ihre Reaktion, wozu
auch Schweigen zählt, werde ich bei KzM kommentieren.
Kommen Sie nicht auf die Idee, mich auf anderem als auf schriftlichem
Wege zu kontaktieren! Und gewöhnen Sie sich gefälligst Ihre arrogante,
respektlose laikale Anrede gegenüber katholischen Priestern ab!
Ca. zwei Minuten nach Faxübermittlung:
Anruf des Landgericht Bonn:
Hier ist das Landgericht Bonn. Ist dort Herr L.?
[Darauf unsere Gegenfrage: "Können Sie nicht lesen"; Gesprächsende]
Was für ein Chaotenhaufen das LG Bonn ist, zeigt sich also bereits
an diesen Zitaten; noch deutlicher wird es, wenn man auf das Schreiben
schaut, das Weber am 25.09.2000 verbrochen hat: Zunächst einmal fällt
die Trödelmasche der Bonner heute auf - damals lag nur zwei Tage später
der "Antwort"-Brief aus Bonn in unserem Briefkasten, diesmal nahmen sich
die Bonner die dreifache Zeit (der Brief vom 03.03.2000
brauchte sogar nur einen einzigen Tag!). So restlos unlesbar kann unser
Fax sowieso nicht gewesen sein, da ja die Bonner wussten, wer ihnen in
welcher Angelegenheit geschrieben hatte. Außerdem schrieb Weber damals:
"Der Rechtsstreit ist damit erledigt", heute philosophiert Meimberg, "dass
ein etwaiger Einspruch gegen das Versäumnisurteil vom 07. Juni 1999
verfristet sein dürfte." Chaos total!
Noch toller wird es, wenn man sich vor Augen hält, dass die Bonner
Völkermörder Weltmeister im Verfristungs-Wahnsinn sind. Sie meinen,
sie bräuchten nur genug Wasser den Rhein herunterfließen zu
lassen, und schon wäre das von ihnen widerrechtlich abgezogene Affentheater
eine zulässige Gerichtshandlung und ihr verbrecherischer Kulturkampf
ein gültiges Urteil. Uns halten sie die Stoppuhr in den Nacken, und
sich selber gönnen sie alle Zeit der Welt.
Und unsere beiden Schreiben an Bonn (s. den Herz-Jesu-Text)
wurden ohnehin mit keiner Silbe von Bonn erwähnt. Von daher ist es
ganz besonders großzügig von uns, dass wir dem LG Bonn die Möglichkeit
einer Stellungnahme überhaupt einräumen, während die Bonner
Christenschlächter nur durch Ignoranz glänzen.
Aber der eigentliche Genickbruch für das LG Bonn besteht eben
darin, dass es hartnäckig behauptet, übergöttliche Vollmachten
zu besitzen, und es handelt ganz in diesem Größenwahn. Damit
kann man die Bonner Clique nur noch als einen Verein von größenwahnsinnigen
Schwerverbrechern betrachten - und es wäre ein furchtbares Unrecht,
dieses Urteil auf Pilger, Ink, Schwill einzugrenzen. Schuldig ist dieser
ganze Verein, denn als ganzer steht er felsenfest (jedenfalls momentan)
auf der Idiotie, er könne Gottes Gesetz übertreten und andere
dazu zwingen, sich dem Satan zu unterwerfen.
IV. Bürger = Vieh
Wie kann man die Vorgänge (in diesem Zusammenhang auch z.B. die ungeahndete
Geschichtsfälschung der Strömer Anwälte)
erklären? Wie sieht der Staat den Bürger, und wie verhält
sich ein Teil der Bürger im Staat? Die Antwort ergibt sich, wenn man
das Verbot des Naturrechtes in Deutschland betrachtet.
Das Naturrecht ist - ähnlich wie das Gewissen - ein Geschenk Gottes
an den Menschen. Durch die Erkenntnis und das Befolgen der göttlichen
Gebote gewinnt der Mensch einen besonderen Adel. Was aber, wenn er diese
gottgesetzte Ordnung ignoriert oder gar bekämpft? Dann handelt er
im Widerspruch zur Natur. Wer sich den göttlichen Weisungen versperrt,
über den findet die Heilige Schrift deutliche Vergleiche, u.z. mit
unvernünftigen
Tieren.
Der vollkommene Bürger ist in der bundesrepublikanischen Weltsicht
also derjenige, der mit dem Naturrecht restlos gebrochen hat, der keine
höhere Autorität anerkennt als eben die des Staates und sein
Gewissen, das ihn von dieser frevelhaften Haltung abbringen müsste,
in Seifenopern, Talkshows, Rockevents etc. ertränkt hat. Der ideale
Bürger ist der gewissenlose Mensch (s. auch Hans
Küng - Der ideale Europäer). Gewissensfreiheit ist in unserem
totalitären Staat nicht zugelassen. Wer sein Gewissen bildet, darf
sich auf die schlimmsten staatlichen Repressionen gefasst machen. Im Namen
des Volkes - versteht sich!
Anhang: Das Gewissen
Eigentlich macht sich der Staat mit seiner Anti-Gewissens-Politik selber
zur Zielscheibe des aktiven Widerstandes, denn
sogar im deutschen Grundgesetz ist vom Widerstandsrecht die Rede:
"Artikel 20
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung,
die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht
gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich
ist."
Die verfassungsmäßige Ordnung spricht von der Würde
des Menschen (Art. 1), vom Rahmen des Sittengesetzes (Art. 2), und ganz
deutlich:
"Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen
und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
Also, wir können versichern, dass durch die unendlichen massiven
Rufmordkampagnen, durch die gegen uns verhängten Strafen und durch
das Nichtstun des Staates angesichts der ganzen V2-Attacken gegen uns dieser
Artikel durch den Staat selber in höchstem Maße verletzt ist.
Trotzdem mahnen wir in Bezug auf den aktiven Widerstand zu äußerster
Vorsicht.
Das heißt aber nicht, dass wir für Gewissenlosigkeit plädieren,
ganz im Gegenteil: Wir empfehlen jedem, trotz des unerbittlichen staatlichen
Würgegriffs sich um die Gewissensbildung zu bemühen. Und wenn
der Staat die gewissenhaften Menschen deswegen reihenweise abschlachtet
- er muss sich trotzdem dafür verantworten.
Hier nun der Abschnitt "Das Gewissen" aus dem Buch von L. Grimm, Der
katholische Christ in seiner Welt. Ein Buch vom katholischen Glauben und
Leben für Erwachsene, Bd. 2: Der Christ und sein Leben, Freiburg (2)1947,
8-11:
Das Gewissen
Die erste Anlage und Kraft unserer Natur, die sich ganz in den Dienst unseres
religiösen Lebens stellen will, ist das Gewissen.
1. Die Gewissensfrage.
Gott gab unserem Verstand nicht nur die Fähigkeit, ihn aus den Dingen
der Natur als den wahren Gott zu erkennen, er gab auch allen Menschen als
unverlierbares Geschenk ein Wissen um die gottgewollte Ordnung unseres
Lebens. Kaum erwacht die Denkfähigkeit in der jungen Seele, da weiß
sie schon das Gute vom Böse zu unterscheiden. Sie empfindet es als
ein inneres Lebensgesetz: Ich muß das Böse meiden – ich muß
das Gute tun. Sie weiß auch um die hauptsächlichsten Pflichten
des Menschen, z.B. daß man Gott verehren, daß man gegen die
Mitmenschen gerecht, daß man mäßig sein muß.
Wo immer wir Menschen treffen, finden wir diese sittliche Anlage. Alle
wissen um den Unterschied von Gut und Bös, von Recht und Unrecht,
von Tugend und Sünde. Alle tragen das Bewußtsein in sich: Ein
inneres Gesetz verpflichtet uns, den Weg des Guten zu gehen; dieses Gesetz
bindet alle Menschen und ist in seinen Grundforderungen für alle gleich.
Dieses allen Menschen gemeinsame sittliche Bewußtsein kann nicht
äußerlich an sie herangetragen sein, es ist vielmehr mit der
Entfaltung ihrer geistigen Natur gegeben, oder wie Paulus sagt: "Der Inhalt
des Gesetzes ist ihnen ins Herz geschrieben", Röm. 2,15.
2. Die Gewissenstätigkeit.
Dieses Wissen um die gottgewollte Lebensordnung ist uns immer gerade in
dem Augenblick gegenwärtig, wo wir eine sittliche Entscheidung treffen
müssen. Das ist eine wunderbare Einrichtung unserer Natur: sie hat
einen Wächter bei sich, der ihr im entscheidenden Augenblick sagt,
was Recht und Unrecht, was Pflicht und Sünde ist, und uns hilft, unser
Leben richtig zu gestalten.
Diesen Wächter der sittlichen Ordnung, diese Stimme des Gewissens
haben alle Menschen in sich. Keiner kann sagen: Ich habe kein Gewissen.
Es würde ihm selber die Antwort geben: Das ist nicht wahr, ich bin
da. Man redet wohl von gewissenlosen Menschen; das sind Leute, die so handeln,
als hätten sie kein Gewissen. Aber jeder Mensch weiß, daß
sie eines haben; sie folgen ihm nur nicht. Auch die Erbsünde hat das
Gewissen nicht zerstört, und die persönliche Sünde kann
es nicht vernichten. Wohl kann man es durch Sünden und Laster abstumpfen,
so daß es nicht mehr so laut und vernehmlich spricht. Aber beseitigen
kann es niemand. Das bezeugt auch die heilige Schrift, wo Paulus von den
Heiden nach der Aufzählung ihrer Sünden schreibt: "Sie zeigen,
daß der Kern des Gesetzes in ihr Herz geschrieben, ist, ihr Gewissen
bezeugt es ihnen und die Gedanken, die einander anklagen und verteidigen",
Röm. 2,15.
Das Gewissen ist uns Wegweiser am Scheideweg. Es zeigt uns den Weg
des Guten und rät oder gebietet sogar, ihn zu gehen; es warnt uns
vor der bösen Tat und verbietet, sie zu vollbringen. Auf dem Weg ist
es unser Begleiter, es lobt uns, wenn unsere Tat recht ist, und tadelt
uns, wenn sie schlecht ist. Am Ende des Weges, d.h. nach der Tat, ist es
ein Richter, der unparteiisch und ungefragt sein Urteil darüber spricht,
ob wir Recht oder Unrecht getan, ob wir Lohn oder Strafe verdient haben.
Wenn alle Gerichtshöfe uns freisprechen und die öffentliche Meinung
dazu - wir sind aber schuldig, so spricht das Gewissen uns nicht frei.
Seine Vorwürfe, die "Gewissensbisse", verfolgen uns überallhin.
Und wenn alle Welt uns verurteilt - wir sind aber unschuldig, so spricht
das gute Gewissen uns frei und bringt inneren Frieden.
3. Die Gewissensverpflichtung.
Der Gewissensausspruch tritt uns so entschieden und verpflichtend gegenüber,
daß man das Gewissen schon oft "die Stimme Gottes" genannt hat. Diese
Wort muß man richtig verstehen. Es ist nicht so, daß Gott selbst
unmittelbar und persönlich durch das Gewissen zu uns spricht, sondern
das Gewissen ist die Stimme unserer Vernunft; aber in diese Vernunft hat
Gott sein Gesetz und Gebot geschrieben, sie legt es uns im Gewissensausspruch
in seinem Namen und in seiner Autorität vor. Gott steht tatsächlich
dahinter. Das Gewissen ist also eine mittelbare Stimme Gottes, es sagt
uns, was Gott von uns will. Es ist "das Licht in uns", Luk. 11.35, von
dem der Heiland spricht, das uns, wenn es am Lichte Gottes entzündet
ist, sicher führt.
Deswegen besteht der Grundsatz zu Recht: "Folge immer deinem Gewissen";
oder wie Paulus sagt: "Jeder handle nach seiner Überzeugung", Röm.
14,5. "Alles, was man nicht aus Überzeugung tut, ist Sünde",
Röm. 14,23. Wer gegen sein Gewissen handelt, widerspricht dem Willen
Gottes, wie er ihn im Augenblick erkannt hat. Darum sagt die Heilige Schrift:
"Bei all deinen Werken folge treu deinem Gewissen; denn das heißt
in Gottes Geboten wandeln", Sir 32,27.
Dieser Grundsatz gilt natürlich nur da in seinem vollen Umfang,
wo das Gewissen richtig orientiert ist; des es ist menschlich gewonnenes
Wissen, und jedes menschliche Wissen kann irren. Deshalb gab uns Gott seine
Offenbarung nicht nur für die Wahrheiten des Glaubens, sondern auch
für die Grundsätze und Pflichten unsere Lebens. An dieser Offenbarung
können wir unser Gewissen prüfen, weiter ausbilden und richtig
einstellen. Wenn die christlichen Wahrheiten und Pflichten in unser gläubiges
Wissen eingegangen sind, wird unser Gewissen zum christlichen Gewissen.
Es gibt Menschen mit einem sehr "weiten" und andere mit einem sehr
"engen" Gewissen. Die "Leicht"-Veranlangten glauben nicht gern an eine
Verpflichtung oder nehmen sie leichter, als sie ist; die "Schwer"-Veranlagten
und Ängstlichen sehen Pflichten, wo keine sind, und Gebote, wo nur
ein Rat vorliegt. Beide müssen sich von der Wahrheit führen und
beraten lassen, damit ihr Gewissen wirklicher Wegweiser zu ihrem ewigen
Ziel wird.
4. Die Gewissensbildung
Ein fein ausgebildetes Gewissen ist ein wertvoller Besitz, und die Gewissenspflege
ist so wichtig wie jede andere Ausbildung. Das Gewissen aber pflegt man
am besten, wenn man ihm immer treulich folgt, vor allem auch bei kleinen
und kleinsten Dingen. Je treuer wir da sind, desto besser werden wir auch
in schweren Lagen das Richtige treffen und tun. Und dieses Unterscheidungsvermögen
wird um so sicherer, je mehr wir es durch klare Gewissenserforschung täglich
üben.
Papst Pius XI. ruft die Bischöfe und Priester auf, "in gemeinsamer
Arbeit die Gewissen der Christen so stark zu formen, daß sie jederzeit
und in jeder Situation des privaten und öffentlichen Lebens imstande
sind, die christliche Lösung der vielen sich darbietenden Probleme
selbständig zu finden."
Mit Recht achtet man die Gewissensfreiheit, d.h. die Freiheit der inneren
Überzeugung und des Handelns danach in allen Kulturstaaten. Gewissenhafte
Menschen gehören zu den größten Reichtümern des Volkes
und der Kirche, gewissenlose Mensch sind ein Schaden für jede Gemeinschaft.
"Auf den Rat des Gewissens gib wohl acht, denn einen treueren Berater
als diesen hast du nicht." Sir. 37,13
[Zurück zur KzM - Startseite]