Volksverhetzung (3)
- Die Verurteilung -
(Kirche zum Mitreden, 20.05.2002)
"Wer dreimal lügt, ...
... dem glaubt man nicht, auch wenn er mal die Wahrheit spricht." Dies
ist nun das dritte staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren (nach "Beleidigung"
und "Missbrauchs von Titeln"), das die Terrorrepublik
Deutschland gegen uns losgetreten hat, nur um im Endeffekt auf das Jämmerlichste
zu scheitern. Zufälligerweise endete das Verfahren, wie auch schon
die beiden vorhergehenden, mit der "Einstellung des Verfahrens", aber darin
besteht nicht eigentlich das Scheitern - schließlich hat die "Sozietät
Redeker" eine Verurteilung zu lebenslanger Haft gegen uns durchgeboxt,
was dennoch nichts anderes als ein weiteres jämmerliches Scheitern
unserer Gegner war, denn was das Entscheidende ist: Es ist unseren Gegnern
in keinem einzigen Fall gelungen, die Richtigkeit und Berechtigung unserer
Ausführungen zu widerlegen.
Vorgeschichte
Wie in Volksverhetzung (2) näher erläutert,
haben wir der Staatsanwaltschaft Essen Volksverhetzung und Völkermord
zur Last gelegt; dieser Text wurde am 06.09.2001 bei KzM veröffentlicht,
und am 25.01.2002 teilten wir auf der KzM-Startseite mit:
Im Verfahren wegen Volksverhetzung
wurde die Verurteilung ausgesprochen; das Urteil werden wir bei KzM veröffentlichen.
In der Tat haben wir am 25.01.2002 die Verurteilung der Staatsanwaltschaft
Essen wegen Volksverhetzung und Völkermord ausgesprochen; Anlass war
der folgende Brief, den wir an diesem Tag erhalten hatten:
Staatsanwaltschaft Essen, 45117 Essen
Telefon: (0201) 803 - 0
Durchwahl: 803 - 2531
Telefax: (0201) 803 - 2920
e-mail: Poststelle@sta-essen.nrw.de
Geschäfts - Nr.: 25 Js 88/01 (Bitte bei allen Schreiben angeben)
Datum: 16.01.02
Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwalt Schmidtmann wegen Rechtsbeugung
u.a. Straftaten
Ihre Strafanzeige vom 19.07.2001
Sehr geehrter Herr L., auf Ihre vorgenannte Strafanzeige habe ich anhand
der Akten 29 Js 769/01 StA Essen den Gang des gegen Sie gerichteten Ermittlungsverfahrens
nachvollzogen und keine Veranlassung gesehen, weitere Ermittlungen zu tätigen.
Tatsächliche, zureichende Anhaltspunkte, die den Verdacht einer strafbaren
Handlung, insbesondere den einer Rechtsbeugung nahelegen, habe ich nicht
zu erblicken vermocht. Das gegen Sie geführte Ermittlungsverfahren
war durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal auf Anzeige einer privaten Person
eingeleitet und an die hiesige Behörde zuständigkeitshalber abgegeben
worden. Im Rahmen der dann getätigten Ermittlungen hatte der verantwortliche
Dezernent, Staatsanwalt Schmidtmann, die Polizei in Dorsten gebeten, Sie
zum erhobenen Vorwurf verantwortlich zu vernehmen. Schließlich ist
das Verfahren am 08.01.02 eingestellt worden.
Die von dem Dezernenten getätigten Ermittlungshandlungen sowie
die abschließende Entscheidung sind nicht zu beanstanden, insbesondere
ist die Verwirklichung des Tatbestandes einer Rechtsbeugung nicht gegeben.
Selbst wenn die eine oder andere Ermittlungsmaßnahme - aus Ihrer
Sicht - nicht vertretbar sein sollte, was allerdings nicht der Fall ist,
würde eine Straftat wegen Rechtsbeugung ausscheiden. Nach der ständigen
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stellt nämlich nicht jede unrichtige
Rechtsanwendung eine Rechtsbeugung dar. Nur der Rechtsbruch als elementarer
Verstoß gegen die Rechtspflege soll unter Strafe gestellt werden.
Rechtsbeugung begeht daher nur der Amtsträger, der sich bewußt
in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt. Die bloße
Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründet eine Rechtsbeugung nicht.
Nach Auffassung des Gerichts ergibt sich dieses Ergebnis auch daraus, daß
die Rechtsbeugung ein Verbrechen darstellt und in der Regel im Falle der
rechtskräftigen Verurteilung kraft Gesetzes zur Beendigung des Dienstverhältnisses
führt. Rechtsbeugung begeht daher nur der Amtsträger, der sich
- wie bereits ausgeführt - bewußt in schwerwiegender Weise vom
Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und
Gesetz an seinen eigenen Maßstäben ausrichtet. Anhaltspunkte
dafür, daß der sachbearbeitende Staatsanwalt sich in dieser
schwerwiegenden Weise mit der geschilderten Konsequenz strafbar gemacht
haben könnte, sind weder den Ermittlungsakten 29 Js 769/01 noch Ihrer
Eingabe zu entnehmen. Das Verfahren war daher gem. § 170 II StPO einzustellen.
Auf die anliegende Rechtsmittelbelehrung nehme ich Bezug. Hochachtungsvoll
(Engel) Oberstaatsanwalt
Also: Es ist der Staatsanwaltschaft nicht gelungen, irgendetwas zu
nennen, was man uns ernsthaft zum Vorwurf machen könnte. Das Gesetz
verlangt den "begründeten Anfangsverdacht" (§ 152 Abs. 2 StPO),
damit ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann. Während unsere
Strafanzeigen gegen Rechtsbrecher fast immer abgeschmettert werden (Ausnahme:
Antichristenspiel),
eben mit der Falschaussage, dass kein begründeter Anfangsverdacht
bestehe, wobei unsere Begründungen frech ignoriert werden (z.B. Paul
Spiegel, "evangelikaler" Anwalt, Karl
Lehmann etc.), konnten die ganzen Superermittler uns gegenüber
noch nicht einmal im Ansatz begründen, was wir denn überhaupt
falsch gemacht haben sollen.
Dass Engel sich nun in solch einer lächerlichen Pseudophilosphiererei
über Rechtsbeugung verliert, hilft auch kaum dazu, das Vertrauen in
die "Justiz" zu stärken. Aber festhalten lässt sich immerhin:
"Rechtsbeugung begeht daher nur der Amtsträger, der sich -
wie bereits ausgeführt - bewußt in schwerwiegender Weise vom
Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und
Gesetz an seinen eigenen Maßstäben ausrichtet."
Ja, der "Justiz"-Apparat hat sich "bewußt in schwerwiegender
Weise vom Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt
an Recht und Gesetz an seinen eigenen Maßstäben" ausgerichtet.
Dauernde Verstöße gegen das Naturrecht hinsichtlich Abtreibung,
Prostitution, Sodomie, das aufgezwungene Apostaten-Bekenntnis,
all das sind schwer wiegende Verstöße gegen das Gesetz; der
Rechtspositivismus regiert.
Wenn nun ein rechtschaffener Priester ganz bewusst als Repräsentant
der katholischen Kirche öffentlich diskreditiert und zum Schweigen
gebracht werden soll, kann das nicht anders denn als Volksverhetzung und
Völkermord ganz im Sinne des Gesetzes verurteilt werden.
Weil Engel das Verhalten Schmidtmanns genausowenig rechtfertigen kann
wie sein eigenes, verzichtet er vollständig darauf. Es ist gem. §
152 Abs. 2 StPO absolut unerlaubt, die gegen uns geführten "Ermittlungsverfahren"
als rechtmäßig zu bezeichnen.
Polizeiarbeit
Bei unserer Würdigung der deutschen Polizeiarbeit
hatten wir unser Schreiben an die Polizei vom 26.11.2001 und 05.01.2002
zitiert; unsere Fragen:
"1. Welche Polizeibeamte haben diese Auskünfte verlangt?
2. In welcher Angelegenheit handeln sie?
3. Möglichst exakt: Welche Auskünfte haben sie eingefordert?"
Unsere Forderung an die Polizei:
"eine Erklärung abzugeben, warum die Polizei Dorsten bislang die
Aussage verweigert hat."
Am 05.04.2002 (ei wie flott!) erhielten wir dann eine "Antwort":
POLIZEIPRÄSIDIUM RECKLINGHAUSEN
Herrn
R. H. L.
Sachbearbeiter: Herr Grawunder
Durchwahl: 02361/55-2123
Raum-Nr. 118
Aktenzeichen/Tgb. Nr.: VL 2.lGr-1571-L 2/2002
Ihr Schreiben/Zeichen vom:
Recklinghausen, 02.04.2002
Eingaben und Beschwerden
Ihre Schreiben vom 26.11.2001 und 05.01.2002
Sehr geehrter Herr L., Die von hier durchgeführten Ermittlungen
basierten auf einem Ersuchen der Staatsanwaltschaft Essen im Rahmen des
gegen Sie geführten Verfahrens mit dem Aktenzeichen 29 Js 769/01.
Wie mir von der Staatsanwaltschaft Essen auf Nachfrage mitgeteilt wurde,
ist dieses Verfahren mittlerweile eingestellt worden. Ich betrachte die
Angelegenheit daher als erledigt. Mit freundlichen Grüßen Stegelmeyer
Immerhin: Frage Nr. 2 ist angeschnitten, es ging um diesen Volksverhetzungsschwindel.
Auf alles andere fehlt die Antwort komplett, aber mit dieser einen "Antwort"
wird eine neue Frage aufgeworfen: Wenn es sich nicht um eine Anordnung,
sondern nur - wie das die Polizei behauptet - um ein "Ersuchen" handelte,
dann lag die Befolgung dieses "Ersuchens" rein im Belieben der Polizei
- und die kann ihre Recklinghäuser Kaffeefahrt nun durch rein gar
nichts mehr begründen, noch nicht einmal mehr durch eine Anordnung,
denn an deren Stelle gab es eben nur ein "Ersuchen". Die Polizei wusste
aus ihren Unterlagen bereits alles Wesentliche, und sie wusste auch, dass
sie sich in sehr gefährlicher Weise sakrilegischen Handlungen nähert;
dass die Polizei unsere priesterliche Würde ignoriert, hilft ihr -
weil ignorantia affectata - auch nicht weiter.
Erklärung der Verfahrenseinstellung
Zwar wurde uns von diesen zwei Seiten nun mitgeteilt, dass das Verfahren
eingestellt wurde, aber in beiden Mitteilungen fehlt bereits die lebensnotwendige
Begründung für die Eröffnung des Verfahrens, ebenso die
Begründung für die Einstellung, nicht zu vergessen die Entschuldigung
für diese Hexenjagd. Und diese beiden Mitteilungen wurden uns nur
als Reaktion auf unsere jeweiligen deutlichen Initiativen gemacht - man
fragt sich allmählich, mit welchem Ernst die Amtsträger ihren
Dienst verrichten. Im o.g. Anger-Fall hieß
es lapidar: "Versehentlich ist Ihnen seinerzeit
eine Einstellungsnachricht nicht erteilt worden." Was soll das? Leichtfertig
werden massiv rechtswidrige Ermittlungsverfahren losgetreten, und leichtfertig
wird das unschuldige Opfer in der quälenden Ungewissheit gelassen,
was da eigentlich vorgeht!
Man wird wohl nicht mehr mit weiteren Mitteilungen in dieser Sache
rechnen dürfen. Der Staat hat bereits jetzt erreicht, dem Ansehen
der Kirche schwer zu schaden und für Angst und Schrecken unter den
Katholiken zu sorgen; wir wissen nicht, wieviele trotz dieses unentwegten
staatlichen Terrors gegen die Kirche noch den Mut haben werden, ihr katholisches
Bekenntnis aufrecht zu erhalten. Der Staat hat also mächtig Ärgernis
gegeben.
"Ärgernisse können unmöglich ausbleiben. Weh aber dem,
durch den sie kommen! Es ist besser für ihn, wenn ihm ein Mühlstein
um den Hals gelegt und er ins Meer gestürzt wird, als daß er
einem von diesen Kleinen Ärgernis gibt" (Lk 17,1f).
Handreichungen für die Spekulation
In diesem ganzen Durcheinander von staatlichen Fehlleistungen darf man
nicht vergessen, dass NIE überhaupt nur angedeutet wurde, womit wir
denn überhaupt das Volk verhetzt haben sollen. Wir veröffentlichen
hier ohne weiteren Kommentar folgende Informationen:
a) aus dem Suchreport von FreeFind, 07.08.2001
Thu Aug 02 01:26:44 2001 sodomie
Thu Aug 02 00:32:38 2001 sodomie
Wed Aug 01 23:44:36 2001 schwul
Wed Aug 01 23:26:30 2001 schwul
Wed Aug 01 00:26:03 2001 schuster
Wed Aug 01 00:21:05 2001 saenz
Wed Aug 01 00:16:29 2001 schuster
Tue Jul 31 23:28:07 2001 saenz
b) mail-Wechsel vom 27.08.2001
19:06:31 +0200
Schuster an PRHL
Guten Tag, auf Ihrer Homepage habe ich mir die Anklage gegen Sie wegen
Volksverhetzung durchgelesen. Gibt es für die Person, die die Anzeige
gestellt hat Möglichkeiten die Anzeige Rückgängig zu machen?
Haben Sie bereits ausfindig machen können wer Sie angezeigt hat? Wie
weit sind Sie bis jetzt gekommen. Mit freundlichem Gruß Schuster
21:02:46 +0200
PRHL an Schuster
Ich werde das in einem eigenen Text bei KzM darlegen. Ich will nicht
zuviel verraten, aber ich würde an Ihrer Stelle nicht darauf wetten,
dass Sie bei KzM in sehr positivem Licht erscheinen werden. Abgesehen davon:
Ein Widerruf der "Anzeige" ist absolut notwendig; was die Staatsanwaltschaft
macht oder nicht macht, ist dann eine andere Geschichte. Außerdem
ist momentan noch ein eigenständiger neuer Text z.Th. Sodomie (sodom06.htm)
geplant; genaue Veröffentlichungsdaten stehen noch nicht fest.
22:03:05 +0200
Schuster an PRHL
Ich möchte nicht, daß die mails von mir veröffentlicht
werden! Was bedeutet KzM? Es geht mir nicht darum, vor anderen Leuten unbedingt
in einem positivem Licht dazustehen. Ist jeder für sich selber verantwortlich?
Gruß
22:11:09 +0200
Schuster an PRHL
können sie mir bitte ihre telefonnr. mitteilen. ich würde
gerne persönlich mit ihnen sprechen. an welche staatsanwaltschaft
wurde die anzeige gesendet? können sie mir das schreiben von der anzeige
an sie mir zuschicken? vielen dank mit freundlichem gruß schuster
Ausblick
Wir sind diese ganzen diabolischen Spielchen, die der Staat unentwegt betreibt,
satt - gründlich satt! Das Motiv des Staates ist klar, und es ist
auch klar, warum der Staat um jeden Preis verhindern möchte, dass
Licht in das Dunkel kommt. Wir werden die zukünftigen Terrorakte des
Staates gegen die Kirche zwar nach Maßgabe bei KzM kommentieren,
aber wir sehen hier keine Basis für eine Kooperation. Der Staat darf
also nicht erwarten, dass wir künftig den Tanzbären in seinem
diabolischen Ballett abgeben. Wir raten dem Staat sehr dringend, künftig
keine rechtschaffenen Bürger mehr zu belästigen und v.a. nicht
weiter die Freiheit der Kirche zu unterdrücken - früher oder
später wird die Rechnung präsentiert, und da hilft alle Selbstherrlichkeit
nichts.
Wie Papst Leo XIII. erklärt, tritt am Pfingstfest "die Kirche,
die bereits vorher empfangen, aus der Seite des zweiten, am Kreuz gleichsam
schlummernden Adam hervorgegangen ist, zum erstenmal in erkennbarer Weise
ans Licht der Welt" (zitiert nach: B. van Acken S.J., Konvertiten-Katechismus,
Paderborn (15)1957, 88). Die Kirche, der mystische Leib Christi, hat von
Anfang an die Feindschaft erfahren, die auch Christus, ihr Haupt, zu Lebzeiten
erfahren hat.
Heute ist der zweite Tag in der Pfingstoktav; das Schlussgebet des
heutigen Tages lautet:
Adesto, quaesumus, Domine, populo tuo: et, quem
mysteriis caelestibus imbuisti, ab hostium furore defende. Per Dominum
nostrum. |
Wir bitten Dich, o Herr: steh Deinem Volke bei,
und nachdem Du es mit himmlischen Geheimnissen erfüllt hast, verteidige
es gegen die Wut seiner Feinde. Durch unseren Herrn. |
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