Strafanzeige gegen Andreas Grossmann, SA Mannheim, und Universität Bonn

- Anmerkung zum neuen "Beleidigungsprozess" gegen Klaus Günter Annen -
(Kirche zum Mitreden, 18.05.2008)
Bekanntlich wird Klaus Günter Annen, Betreiber von babycaust.de, immer wieder mit absurden Prozessen überzogen. Hier nun die neueste Attacke seitens der Satanisten:
Am 21.12.2007 veröffentlichte kreuz.net einen Artikel "Getroffene Hunde bellen. Was ist der Unterschied zwischen dem Nationalsozialismus und heute? Früher wurden die Juden gezwungen. Jetzt tun sie es freiwillig." Darin heißt es: »Die Weinheimer ‘Initiative Nie Wieder!’ und die Oberösterreichische ‘Christlich-Soziale Arbeitsgemeinschaft’ widersprechen einer Pressemeldung der Friedrich-Wilhelms Universität in Bonn. Die Meldung, zu der sich 18 Professoren bekannten, wurde am 13. Dezember 2007 veröffentlicht. Die Professoren sahen sich durch Äußerungen von Bischof Gebhard Fürst von Rottenburg-Stuttgart beleidigt. Der Bischof hatte die Stammzellenforschung in die Nähe der nationalsozialistischen Menschenversuche gerückt. „Den Professoren ist scheinbar nicht mehr bewußt, daß die Menschenversuche in der Zeit der Nationalsozialisten von willigen Ärzten und Wissenschaftlern durchgeführt wurden“ – erklärt der Lebensschützer Günter Annen als Vertreter der beiden Organisationen in einer Stellungnahme. [...] Lebensschützer Annen glaubt, daß die Worte des Bischofs auch auf den Bonner Professor Oliver Brüstle (45) gemünzt sind. Brüstle arbeitet an der Universität Bonn an Menschen im Embryonalstadium, die in Israel ermordet und anschließend für Euros nach Deutschland verkauft wurden."

Die Uni Bonn geht nun wegen der gen. Pressemitteilung gegen Annen vor. Annen erwähnt das auf der News-Seite von babycaust: "Prof. Dr. Oliver Brüstle von Humer und Annen beleidigt? - StA Mannheim ermittelt". Zudem ist auf babycaust.de momentan eine Seite eingerichtet: "Anzeige von Prof. Dr. Oliver Brüstle - Direktor des Institutes für Rekonstruktive Neurobiologie, Universität Bonn gegen  1.Günter Annen und 2. Martin Humer", bestehend aus dem Schriftwechsel zum Strafverfahren sowie sonstigen relevanten Dokumenten. Nach Lektüre dieser babycaust-Seite wurde folgende Strafanzeige per Fax geschickt an General-SA Karlsruhe (0721/926-5004), SA Mannheim (0621/292-7530), SA Bonn (0228 / 9752-600) etc. [Hinweis: Für diese KzM-Veröffentlichung sind im Anzeigetext einige Links eingefügt, um die Suche nach Hintegrundinformationen zu erleichtern].


Geschäfts-Nrr. ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06), (4271/07), (45826/07) [Bei Antwort angeben!]
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag (erfüllte Straftatbestände in Klammern) gegen
- Matthias Winiger, Rektor, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (falsche Verdächtigung, Volksverhetzung);
- Oliver Brüstle, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (falsche Verdächtigung, Volksverhetzung);
- Harald Friederichs,  Rechtsdezernent, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (falsche Verdächtigung, Volksverhetzung);
- Anonymi, SA Bonn (Verfolgung Unschuldiger, Volksverhetzung);
- Andreas Grossmann, SA Mannheim (Verfolgung Unschuldiger, Volksverhetzung);
- Ursula Bauer-Disson, SA Mannheim (Strafvereitlung).
Begründung: Seit dem 16.05.2008 veröffentlicht Klaus Günter Annen auf der Homepage babycaust.de Dokumente eines Strafverfahrens gegen ihn wegen "Beleidigung". Die entsprechende babycaust-Seite enthält u.a. Scans folgender Dokumente: Annens Fax-Stellungnahme an Grossmann bzgl. des Tatvorwurfs der Beleidigung v. 16.05.2008; Benachrichtigung von Grossmann an Annen über das Ermittlungsverfahren v. 07.05.2008; Strafanzeige gegen Annen von Friederichs als "Dienstvorgesetzter" von Brüstle (Absender: "Der Rektor") an die SA Bonn v. 27.12.2007 - dort ist auch ein Eingangsstempel von der SA Bonn zu sehen v. 04.01.2008. Zudem werden dort öffentliche Informationen über Brüstle vorgestellt, z.B. die Meldung "Stammzellen aus Israel für deutschen Wissenschaftler. Brüstle arbeitet mit Kulturen aus Israel, die er in Deutschland nicht gewinnen könnte" von 3sat.de. Zunächst allgemein zur "Straftat Beleidigung": Diese existiert bewiesenermaßen nicht, s. §185 StGB i.Z.m. §1 StGB; Art. 103,2 GG; Art. 7 EMRK (keine Strafe ohne Gesetz). Dementsprechend sind sämtliche "Beleidigungs-Prozesse" immer absolut rettungslos *VERBRECHEN* (s. Bert Steffens, Es gibt keine mittels des Strafgesetzbuchs verfolgbare "Beleidigung"!). Auch rein empirisch ist dabei totalitäre Willkür bewiesen, z.B. weil ggf. sogar ein- und dieselbe Vokabel mal "durch die Meinungsfreiheit geschützt" und mal "gem. § 185 StGB strafbar" ist, s. kreuz.net-Artikel "Verp*ss dich, du *rschloch!" Besonderes Schmankerl obendrein: "brd"-"Richter", die Unschuldige wegen "Beleidigung" "verurteilen", dreschen selbst manisch und v.a. straffrei verbal auf ihre Opfer ein, s. z.B. kreuz.net-Artikel "Halten Sie die Klappe!" sowie Artikel »LG Bonn: Vorsitzender Richter beschimpft alle Prozesszuschauer als "Vollidioten"« z.B. auf der zundelsite. Folglich ist endgültig bewiesenermaßen mit jedem "Beleidigungsprozess" der Tatbestand der falschen Verdächtigung resp. der Verfolgung Unschuldiger erfüllt. Auch Volksverhetzung liegt klar vor, weil dadurch massenhaft Unschuldige als "Straftäter" öffentlich diffamiert werden. Allein in den Jahren 2003 bis 2005 gab es in Deutschland weit über eine halbe Million "Beleidigungsprozesse"; es dürfte somit bereits jetzt allein auf dem Mini-Gebiet der "brd" locker weit über sechs Millionen dieser Justizverbrechen zu beklagen sein. Zwingt die "Justiz" die "brd"-Insassen zu glauben, dass ein Verbrechen kein Verbrechen mehr ist, wenn es sechs Millionen mal begangen wurde? Friederichs etc. nehmen ihre Anzeige selbst nicht ernst, denn sie a) verzichten ausdrücklich darauf, die absolut notwendige gesetzliche Bestimmtheit von Beleidigung zu nennen, b) täuschen darüber frech mit belanglosen Spinnereien aus belanglosen "Justiz"-Kommentaren hinweg und c) nennen noch nicht mal konkret, was konkret denn an Annens Feststellungen "beleidigend" sein soll - geschweige denn, warum. Friederichs etc. betonen nachdrücklich noch ihre Strafanzeige gegen Annen wegen § 164 StGB (falsche Verdächtigung) und machen sich damit nur zusätzlich selbst wegen § 164 StGB schuldig, weil Annens Feststellungen über Brüstles Treiben bewiesenermaßen berechtigt und notwendig sind. Und zu Grossmann: Gegen den sind diverse Strafverfahren wegen verschiedener Straftaten anhängig, darunter auch wegen Volksverhetzung nach Strafanzeige durch Günter Deckert. Zudem ist Grossmann der Verleumdung schuldig, was am 14.05.2008 von seiner Komplizin Bauer-Disson ex silentio explizit bestätigt wurde: Zu der diesbzgl. Strafanzeige schrieb Bauer-Disson, dass sie der Anzeige keine Folge gegeben habe - womit n.b. hiermit Beschwerde eingelegt wird! O-Ton Konservernmüll Bauer-Disson: "Gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, daß eine verfolgbare Straftat vorliegt." Merke: Mit der Nicht-Widerlegung, ja hartnäckigen Ignorierung wird die Richtigkeit der Argumentation bestätigt. N.B.: "Beleidigungs-Prozesse" sind also auch "gemäß § 152 Abs. 2" unzulässig. Zu Grossmanns totalitärer Willkür s. auch z.B. kreuz.net-Artikel "Sylvia Stolz – eine deutsche Jeanne d’Arc?"
Bonus: In den Strafverfahren gegen "Gerd Wittka", i.e. Heide Witzka, sowie "Deutsche Bischofskonferenz" wegen Betrugs etc. (s. kreuz.net-Artikel "Strafanzeige gegen die Deutsche Bischofskonferenz") wird nachdrücklich Eile angemahnt sowie auf den Artikel in der kreuz.net-Leserzeitung "Die angeblich wesentlichen Worte der Bischofsweihe, wie Dr. theol. Obernauer sie sieht" hingewiesen.


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