Strafanzeige gegen Andreas Grossmann,
SA Mannheim, und Universität Bonn
- Anmerkung zum neuen "Beleidigungsprozess" gegen Klaus Günter
Annen -
(Kirche zum Mitreden, 18.05.2008)
Bekanntlich wird Klaus Günter Annen,
Betreiber von babycaust.de, immer wieder mit absurden Prozessen
überzogen. Hier nun die neueste Attacke seitens der Satanisten:
Am 21.12.2007 veröffentlichte kreuz.net einen Artikel "Getroffene
Hunde bellen. Was ist der Unterschied zwischen dem Nationalsozialismus
und heute? Früher wurden die Juden gezwungen. Jetzt tun sie es
freiwillig." Darin heißt es: »Die Weinheimer ‘Initiative
Nie Wieder!’ und die Oberösterreichische ‘Christlich-Soziale
Arbeitsgemeinschaft’ widersprechen einer Pressemeldung der
Friedrich-Wilhelms Universität in Bonn. Die Meldung, zu der sich
18 Professoren bekannten, wurde am 13. Dezember 2007
veröffentlicht. Die Professoren sahen sich durch
Äußerungen von Bischof Gebhard Fürst von
Rottenburg-Stuttgart beleidigt. Der Bischof hatte die
Stammzellenforschung in die Nähe der nationalsozialistischen
Menschenversuche gerückt. „Den Professoren ist scheinbar nicht
mehr bewußt, daß die Menschenversuche in der Zeit der
Nationalsozialisten von willigen Ärzten und Wissenschaftlern
durchgeführt wurden“ – erklärt der Lebensschützer
Günter Annen als Vertreter der beiden Organisationen in einer
Stellungnahme. [...] Lebensschützer Annen glaubt, daß die
Worte des Bischofs auch auf den Bonner Professor Oliver Brüstle
(45) gemünzt sind. Brüstle arbeitet an der Universität
Bonn an Menschen im Embryonalstadium, die in Israel ermordet und
anschließend für Euros nach Deutschland verkauft wurden."
Die Uni Bonn geht nun wegen der gen. Pressemitteilung gegen Annen vor.
Annen erwähnt das auf der News-Seite von babycaust: "Prof. Dr.
Oliver Brüstle von Humer und Annen beleidigt? - StA Mannheim
ermittelt". Zudem ist auf babycaust.de momentan eine Seite
eingerichtet: "Anzeige von Prof. Dr. Oliver Brüstle - Direktor des
Institutes für Rekonstruktive Neurobiologie, Universität Bonn
gegen 1.Günter Annen und 2. Martin Humer", bestehend aus dem
Schriftwechsel zum Strafverfahren sowie sonstigen relevanten
Dokumenten. Nach Lektüre dieser babycaust-Seite wurde folgende
Strafanzeige per Fax geschickt an General-SA Karlsruhe (0721/926-5004),
SA Mannheim (0621/292-7530), SA Bonn (0228 / 9752-600) etc. [Hinweis:
Für diese KzM-Veröffentlichung sind im Anzeigetext einige
Links eingefügt, um die Suche nach Hintegrundinformationen zu
erleichtern].
Geschäfts-Nrr. ECHR-LGer1.1R
(37843/05), (40449/06), (4271/07), (45826/07) [Bei Antwort angeben!]
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag (erfüllte
Straftatbestände in Klammern) gegen
- Matthias Winiger, Rektor, Rheinische
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (falsche Verdächtigung,
Volksverhetzung);
- Oliver Brüstle, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität
Bonn (falsche Verdächtigung, Volksverhetzung);
- Harald Friederichs, Rechtsdezernent, Rheinische
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (falsche Verdächtigung,
Volksverhetzung);
- Anonymi, SA Bonn (Verfolgung
Unschuldiger, Volksverhetzung);
- Andreas Grossmann, SA Mannheim
(Verfolgung Unschuldiger, Volksverhetzung);
- Ursula Bauer-Disson, SA Mannheim (Strafvereitlung).
Begründung: Seit dem 16.05.2008 veröffentlicht Klaus
Günter Annen auf der Homepage babycaust.de Dokumente eines
Strafverfahrens gegen ihn wegen "Beleidigung". Die entsprechende
babycaust-Seite enthält u.a. Scans folgender Dokumente: Annens
Fax-Stellungnahme an Grossmann bzgl. des Tatvorwurfs der Beleidigung v.
16.05.2008; Benachrichtigung von Grossmann an Annen über das
Ermittlungsverfahren v. 07.05.2008; Strafanzeige gegen Annen von
Friederichs als "Dienstvorgesetzter" von Brüstle (Absender: "Der
Rektor") an die SA Bonn v. 27.12.2007 - dort ist auch ein
Eingangsstempel von der SA Bonn zu sehen v. 04.01.2008. Zudem werden
dort öffentliche Informationen über Brüstle vorgestellt,
z.B. die Meldung "Stammzellen aus Israel für deutschen
Wissenschaftler. Brüstle arbeitet mit Kulturen aus Israel, die er
in Deutschland nicht gewinnen könnte" von 3sat.de. Zunächst
allgemein zur "Straftat Beleidigung": Diese existiert
bewiesenermaßen nicht, s. §185 StGB i.Z.m. §1 StGB;
Art. 103,2 GG; Art. 7 EMRK (keine Strafe ohne Gesetz). Dementsprechend
sind sämtliche "Beleidigungs-Prozesse" immer absolut rettungslos
*VERBRECHEN* (s. Bert Steffens, Es gibt keine
mittels des Strafgesetzbuchs verfolgbare "Beleidigung"!). Auch rein
empirisch ist dabei totalitäre Willkür bewiesen, z.B. weil
ggf. sogar ein- und dieselbe Vokabel mal "durch die Meinungsfreiheit
geschützt" und mal "gem. § 185 StGB strafbar" ist, s.
kreuz.net-Artikel "Verp*ss dich, du *rschloch!"
Besonderes Schmankerl obendrein: "brd"-"Richter", die Unschuldige wegen
"Beleidigung" "verurteilen", dreschen selbst manisch und v.a. straffrei
verbal auf ihre Opfer ein, s. z.B. kreuz.net-Artikel "Halten Sie die Klappe!" sowie Artikel
»LG Bonn: Vorsitzender Richter beschimpft alle Prozesszuschauer
als "Vollidioten"« z.B. auf der zundelsite. Folglich ist
endgültig bewiesenermaßen mit jedem "Beleidigungsprozess"
der Tatbestand der falschen Verdächtigung resp. der Verfolgung
Unschuldiger erfüllt. Auch Volksverhetzung liegt klar vor, weil
dadurch massenhaft Unschuldige als "Straftäter" öffentlich
diffamiert werden. Allein in den Jahren 2003 bis 2005 gab es in
Deutschland weit über eine halbe Million "Beleidigungsprozesse";
es dürfte somit bereits jetzt allein auf dem Mini-Gebiet der "brd"
locker weit über sechs Millionen dieser Justizverbrechen zu
beklagen sein. Zwingt die "Justiz" die "brd"-Insassen zu glauben, dass
ein Verbrechen kein Verbrechen mehr ist, wenn es sechs Millionen mal
begangen wurde? Friederichs etc. nehmen ihre Anzeige selbst nicht
ernst, denn sie a) verzichten ausdrücklich darauf, die absolut
notwendige gesetzliche Bestimmtheit von Beleidigung zu nennen, b)
täuschen darüber frech mit belanglosen Spinnereien aus
belanglosen "Justiz"-Kommentaren hinweg und c) nennen noch nicht mal
konkret, was konkret denn an Annens Feststellungen "beleidigend" sein
soll - geschweige denn, warum. Friederichs etc. betonen
nachdrücklich noch ihre Strafanzeige gegen Annen wegen § 164
StGB (falsche Verdächtigung) und machen sich damit nur
zusätzlich selbst wegen § 164 StGB schuldig, weil Annens
Feststellungen über Brüstles Treiben bewiesenermaßen
berechtigt und notwendig sind. Und zu Grossmann: Gegen den sind diverse
Strafverfahren wegen verschiedener Straftaten anhängig, darunter
auch wegen Volksverhetzung nach Strafanzeige
durch Günter Deckert. Zudem ist Grossmann der Verleumdung
schuldig, was am 14.05.2008 von seiner Komplizin Bauer-Disson ex
silentio explizit bestätigt wurde: Zu der diesbzgl. Strafanzeige
schrieb Bauer-Disson, dass sie der Anzeige keine Folge gegeben habe -
womit n.b. hiermit Beschwerde eingelegt wird! O-Ton Konservernmüll
Bauer-Disson: "Gemäß § 152 Abs. 2
Strafprozeßordnung ist ein Ermittlungsverfahren wegen
verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür
zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese
müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich
erscheinen lassen, daß eine verfolgbare Straftat vorliegt."
Merke: Mit der Nicht-Widerlegung, ja hartnäckigen Ignorierung wird
die Richtigkeit der Argumentation bestätigt. N.B.:
"Beleidigungs-Prozesse" sind also auch "gemäß § 152
Abs. 2" unzulässig. Zu Grossmanns totalitärer Willkür s.
auch z.B. kreuz.net-Artikel "Sylvia Stolz – eine
deutsche Jeanne d’Arc?"
Bonus: In den Strafverfahren gegen "Gerd
Wittka", i.e. Heide Witzka,
sowie "Deutsche Bischofskonferenz" wegen Betrugs etc. (s.
kreuz.net-Artikel "Strafanzeige gegen die Deutsche
Bischofskonferenz") wird nachdrücklich Eile angemahnt sowie
auf den Artikel in der kreuz.net-Leserzeitung "Die angeblich
wesentlichen Worte der Bischofsweihe, wie Dr. theol. Obernauer sie
sieht" hingewiesen.
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